Plenarprotokoll 17/67
21.06.2023 · 84 Redebeiträge · Originalprotokoll ↗
Beteiligte Fraktionen: GRÜNE (14)AfD (8)SPD (7)FDP (6)CDU (5)
Guten Morgen, meine Damen und Herren! Ich eröffne die 67. Sitzung des 17. Landtags von Baden-Württemberg. Von der Teilnahmepflicht befreit sind Herr Abg. Dr. Jung, Herr Abg. Karrais, Herr Abg. Klos, Herr Abg. Hoffmann, Herr Abg. Schoch, Herr Abg. Stein sowie Herr Abg. Steyer. Seitens der Regierung haben sich aus dienstlichen Gründen entschuldigt: Frau Ministerin Schopper, Frau Ministerin Dr. Hoffmeister-Kraut, Frau Ministerin Gentges, Frau Staatsrätin Bosch, Herr Staatssekretär Hoogvliet, Frau Staatssekretärin Boser sowie Herr Staatssekretär Hassler. Meine Damen und Herren, wir kommen nun zu einer Umbesetzung im Kuratorium der Landeszentrale für politische Bildung. Herr S. G. war auf Vorschlag des Landesjugendrings und im Einvernehmen mit dem Landtag als sachverständige Persönlichkeit für die Dauer der 17. Legislaturperiode in das Kuratorium der Landeszentrale für politische Bildung berufen. Herr G. ist inzwischen aus dem Vorstand des Landesjugendrings ausgeschieden. Der Landesjugendring hat deshalb das neue Vorstandsmitglied, Herrn N. A., für die Übernahme des Amtes im Kuratorium der Landeszentrale empfohlen. Entsprechend dem Wunsch des Landesjugendrings und der Landeszentrale für politische Bildung beabsichtige ich, Herrn A. für die restliche Dauer der 17. Legislaturperiode als sachverständige Persönlichkeit in das Kuratorium der Landeszentrale für politische Bildung zu berufen. Wer dieser beabsichtigten Berufung zustimmt, den bitte ich um das Handzeichen. – Gegenstimmen? – Enthaltungen? – Damit ist das beschlossen. Vielen Dank. Das Einvernehmen mit dem Landtag ist damit hergestellt. Eine Zusammenstellung der E i n g ä n g e liegt Ihnen vervielfältigt vor. – Sie nehmen davon Kenntnis und stimmen den Überweisungsvorschlägen zu. * Im Eingang befinden sich: 1. Schreiben des Bundesverfassungsgerichts vom 11. Mai 2023, Az.: 2 BvL 3/18 – Normenkontrollverfahren zu § 44 Absatz 6 des Landeshochschulgesetzes wegen Wahrnehmung des Rechts auf Zweitveröffentlichung wissenschaftlicher Beiträge Überweisung an den Ständigen Ausschuss 2. Antrag der Landesregierung vom 13. Juni 2023 – Zugehörigkeit von Mitgliedern der Landesregierung zu Organen wirtschaftlicher Unternehmen – Drucksache 17/4910 Überweisung an den Ständigen Ausschuss periode – 67. Sitzung – Mittwoch, 21. Juni 2023 tokoll ng vom 21. Juni 2023 9:02 Uhr * Wir treten nun in die Tagesordnung ein. Ich rufe Tagesordnungspunkt 1 auf: Große Anfrage der Fraktion GRÜNE und Antwort der Landesregierung – Waffen in Baden-Württemberg – Drucksache 17/2937 Meine Damen und Herren, das Präsidium hat für die Aussprache eine Redezeit von fünf Minuten je Fraktion und für das Schlusswort der die Große Anfrage stellenden Fraktion eine zusätzliche Redezeit von fünf Minuten festgelegt. Für die Fraktion GRÜNE erteile ich das Wort Herrn Abg. Hildenbrand.
Oliver Hildenbrand GRÜNE
Frau Präsidentin, sehr geehrte Damen und Herren, liebe Kolleginnen und Kollegen! In Baden-Württemberg besitzen 115 000 Personen mehr als 670 000 registrierte Waffen. 670 000 registrierte Waffen – ich finde, das ist eine erschreckend große Zahl. Ich finde, das ist eine beunruhigend große Zahl, und ich finde schlicht und einfach, das sind zu viele Waffen in Baden-Württemberg. (Beifall bei den Grünen und der SPD – Vereinzelt Beifall bei der CDU) Für mich gilt der klare Grundsatz: Mehr öffentliche Sicherheit durch weniger private Waffen. Je weniger Waffen im Umlauf sind, desto sicherer leben wir alle. In Debatten um das Waffenrecht wird immer wieder behauptet, Deutschland habe eines der schärfsten Waffengesetze überhaupt. Aber das stimmt nicht. Deutschland hat eines der kompliziertesten Waffengesetze überhaupt, und genau darin liegt ein Problem. Denn das verhindert an vielen Stellen die Klarheit und die Konsequenz, die wir brauchen. (Beifall bei den Grünen und der SPD – Vereinzelt Beifall bei der CDU) Die Frage, wie unser Waffenrecht ausgestaltet ist, betrifft unser aller Sicherheit. Wir Grünen treten für ein Waffenrecht ein, das Risiken und Gefahren minimiert. Wir wollen, dass die Einhaltung der geltenden Regeln wirksam gewährleistet und zuverlässig kontrolliert wird, und wir wollen die Sicherheitslücken, die sich im Waffenrecht nach wie vor auftun, endlich konsequent schließen. (Beifall bei den Grünen und Abgeordneten der CDU) Waffenbesitz ist ein Privileg, kein Recht. Wer in Deutschland legal eine Waffe besitzen will, der muss sich völlig zu Recht (Oliver Hildenbrand) hohe Anforderungen gefallen lassen. Wo Zweifel an Eignung oder Zuverlässigkeit bestehen, muss eine waffenrechtliche Erlaubnis versagt oder entzogen werden. Das liegt im Interesse der Allgemeinheit. Das liegt im Interesse unser aller Sicherheit. Das liegt deshalb auch im wohlverstandenen Eigeninteresse aller Legalwaffenbesitzerinnen und Legalwaffenbesitzer, die verantwortungsvoll sind und verantwortungsbewusst handeln. Das Waffenrecht muss endlich wirksam verhindern, dass Waffen in die falschen Hände geraten. (Beifall bei den Grünen sowie Abgeordneten der CDU und der SPD) Unsere zentrale Forderung: Keine Waffen in den Händen von Rechtsextremisten, Reichsbürgern und anderen Verfassungsfeinden! (Beifall bei den Grünen sowie Abgeordneten der CDU und der SPD) Die Razzien gegen Angehörige der Reichsbürgerszene im Dezember 2022 haben uns allen noch mal gezeigt, wie real die Bedrohung ist und wie wichtig diese Forderung ist. Denn nicht wenige dieser staatsfeindlichen und demokratieverachtenden Personen waren ganz legal im Besitz von Schusswaffen. Deshalb haben Sie, Herr Minister Strobl, unsere volle Unterstützung bei Ihrem Einsatz für ein schärferes Waffenrecht an dieser Stelle. (Beifall bei den Grünen und Abgeordneten der CDU) Die gute Nachricht: Rund 500 erlaubnispflichtige Schusswaffen sind Verfassungsfeinden in Baden-Württemberg seit 2017 abgenommen worden. Hier gilt ganz klar: Jede Waffe weniger ist eine Gefährdung weniger. Jeder Entzug einer Waffe ist ein Zugewinn an Sicherheit. (Beifall bei den Grünen und Abgeordneten der CDU) Die schlechte Nachricht: Zum 1. Februar 2023 waren in Baden-Württemberg insgesamt 37 Verfassungsfeinde, vor allem Reichsbürger und Rechtsextremisten, trotzdem nach wie vor im Besitz einer waffenrechtlichen Erlaubnis. Das ist wirklich ein unerträgliches Sicherheitsrisiko. Es zeigt: Die Entwaffnung von Reichsbürgern und Rechtsextremisten bleibt eine Daueraufgabe. Und es zeigt leider auch: Unser Waffenrecht verhindert offenkundig nicht, dass Waffen in die falschen Hände geraten. Aber genau das muss unser Ziel sein: Reichsbürger, Rechtsextremisten und andere Verfassungsfeinde dürfen keine Chance auf legalen Waffenbesitz haben. (Beifall bei den Grünen und Abgeordneten der CDU) Was heißt das in Bezug auf den Text des Waffengesetzes? Das heißt, dass solche Leute nicht „in der Regel unzuverlässig“ sind, sondern dass sie „absolut unzuverlässig“ sind. Das müssen wir im Waffenrecht klarstellen, und genau dafür setzt sich Baden-Württemberg im Rahmen der Innenministerkonferenz völlig zu Recht ein. (Beifall bei den Grünen und Abgeordneten der CDU) Unser Anspruch muss es sein, Personen, die eindeutig nicht geeignet sind, Waffen zu besitzen, besser zu erkennen. Wir können zwar niemandem in den Kopf gucken, riode – 67. Sitzung – Mittwoch, 21. Juni 2023 (Abg. Andreas Deuschle CDU: Doch!) aber wir können verlangen, dass alle, die eine waffenrechtliche Erlaubnis anstreben, ihre psychische Eignung nachweisen müssen. Die Vorlage eines entsprechenden Gutachtens sollte zur Überprüfung der persönlichen Eignung immer dazugehören. (Beifall bei den Grünen und der SPD sowie Abgeord- neten der CDU – Abg. Sascha Binder SPD: Richtig!) Leider gibt es auch in Baden-Württemberg einen sehr beunruhigenden Trend, nämlich einen Trend zur Selbstbewaffnung. Zum Ende des vergangenen Jahres waren erstmals mehr als 100 000 Kleine Waffenscheine im Land registriert. Das ist eine Steigerung um 140 % seit 2015. Ich finde, wir dürfen dieser Entwicklung nicht länger tatenlos zusehen, sondern wir müssen hier gezielt eingreifen. Das Waffenrecht ist mit Blick auf Schreckschuss-, Reizstoffund Signalwaffen zu lax. Nicht nur für das Führen, sondern auch für den Erwerb und den Besitz solcher SRS-Waffen sollte künftig eine Erlaubnis erforderlich sein. Es kann und darf doch wirklich nicht sein, dass man solche Waffen, durch die es in Baden-Württemberg in den Jahren zwischen 2017 und 2021 zu 23 Schwerverletzten und sogar einem Todesfall kam, einfach so im Laden kaufen kann. Deshalb ganz klar: Nicht nur für das Führen, sondern auch für den Erwerb und den Besitz solcher Waffen muss eine Erlaubnis erforderlich sein. (Beifall bei den Grünen sowie Abgeordneten der CDU und der SPD) Noch etwas: Ich bin der Meinung, dass der Kleine Waffenschein nur noch mit Ablaufdatum, also zeitlich befristet, ausgestellt werden sollte. (Zuruf des Abg. Emil Sänze AfD) Denn so können wir eine Trendumkehr schaffen und wirksam verhindern, dass beim Kleinen Waffenschein immer neue und besorgniserregende Rekorde zu verzeichnen sind. Ich will abschließend der Landesregierung für die aussagekräftige und umfangreiche Antwort auf unsere Große Anfrage danken. Sie stärkt den Informations- und Kenntnisstand über das Aufkommen, den Besitz und die Kontrolle von Waffen in Baden-Württemberg, und sie bestärkt uns Grüne darin, dass wir uns weiterhin mit klarer Haltung und mit klaren Forderungen in die Diskussion um das Waffenrecht einbringen werden. Die Ampel im Bund hat in ihrem Koalitionsvertrag die absolut richtigen Ziele formuliert. Sie hat gute Vorschläge auf den Tisch gelegt, und sie hat inzwischen auch schon konkrete Pläne auf den Tisch gelegt. Es wird Zeit, dass diese endlich umgesetzt werden. Deshalb will ich an dieser Stelle ganz klar sagen: Ich habe überhaupt kein Verständnis für die Bremser und für die Blockadehaltung der FDP auch an dieser Stelle. Nicht die Interessen der Waffenlobby, sondern der Schutz unser aller Sicherheit muss der Maßstab sein. (Oliver Hildenbrand) (Beifall bei den Grünen und der SPD sowie Abgeord- neten der CDU) Es gilt, den legalen Besitz von Waffen nach klaren Kriterien einzuschränken und den illegalen Besitz von Waffen bestmöglich zu verhindern, für mehr öffentliche Sicherheit durch weniger private Waffen. Vielen Dank. (Beifall bei den Grünen sowie Abgeordneten der CDU und der SPD)
Muhterem Aras
Für die CDU-Fraktion erteile ich Herrn Abg. Gehring das Wort.
Christian Gehring CDU
Sehr geehrte Frau Präsidentin, geschätzte Kolleginnen und Kollegen! Laut Innenministerium gab es zum Stichtag 31. Januar 2022 rund 115 000 registrierte Waffenbesitzer und knapp 670 000 registrierte Waffen in Baden-Württemberg – übrigens mit leicht sinkender Tendenz in den letzten fünf Jahren. Die allermeisten Waffen befinden sich in den Händen von verantwortungsbewussten und zuverlässigen Bürgerinnen und Bürgern. Ich möchte aber keinen Hehl daraus machen, dass mir die Zahl noch immer zu hoch ist. Zur Wahrheit gehört auch: Jede Waffe in der Hand eines Extremisten, egal, welcher Ausrichtung – egal, ob Reichsbürger, Rechtsradikaler, Dschihadist oder Linksextremist –, ist eine Katastrophe und eine Gefahr für uns alle. (Beifall bei den Grünen und Abgeordneten der CDU) Das haben wir nicht zuletzt im April 2022 in Boxberg gesehen, als ein Reichsbürger mit einem Schnellfeuergewehr auf Polizisten geschossen hat. Und erst vor wenigen Wochen hat ein mutmaßlicher Reichsbürger in Reutlingen bei einer Razzia auf einen SEK-Beamten geschossen. Waffen sind keine Sammelobjekte; es sind höchst gefährliche Gegenstände, deren Verbreitung der Staat genauestens im Auge behalten und klar reglementieren muss. (Beifall bei der CDU und den Grünen) Ich bin daher den vielen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern der Waffenbehörden in Baden-Württemberg für ihre tägliche Arbeit extrem dankbar und möchte auch sagen, dass wir im Land in den letzten Jahren Hunderte Schusswaffen sichergestellt haben. Überhaupt funktioniert die Zusammenarbeit aller hierbei beteiligten Behörden sehr, sehr gut. So konnten Reichsbürgern und Extremisten seit 2017 durch das koordinierte Vorgehen der Waffenbehörden zusammen mit dem LKA und dem Landesamt für Verfassungsschutz Baden-Württemberg 512 erlaubnispflichtige Waffen abgenommen werden. Das Bessere ist aber, wie immer, der Feind des Guten, und auch beim Waffenrecht gibt es noch Optimierungsbedarf. So wurde 2019 auf Vorschlag unseres Innenministers eine Regelung im Waffengesetz eingeführt, wonach eine Mitgliedschaft in einer verfassungsfeindlichen Vereinigung in der Regel ausreicht, um waffenrechtlich als unzuverlässig eingestuft werden zu können. periode – 67. Sitzung – Mittwoch, 21. Juni 2023 Für die Waffenbehörden ist es derzeit aber nach wie vor nur schwer möglich, eine solche waffenrechtliche Unzuverlässigkeit gerichtsfest zu begründen. Wir, die CDU, fordern daher ein schärferes Waffenrecht für Extremisten. Wer rechtsextreme Veranstaltungen und Konzerte besucht, wer rassistische Hetze im Netz verbreitet, wer gegen unsere freiheitlich-demokratische Grundordnung ist, für den darf es keine Waffen geben. (Beifall bei der CDU und Abgeordneten der Grünen) Der Staat muss die Möglichkeit haben, solchen Leuten ihre Waffen wegzunehmen. Gemeinsam mit den CDU-geführten Ländern Sachsen-Anhalt und Hessen hat sich Baden-Württemberg mit unserem Innenminister Strobl auf der Innenministerkonferenz dafür eingesetzt, dass Mitglieder verfassungsfeindlicher Vereinigungen unter keinen Umständen mehr an Pistolen und Gewehre kommen. Solche Mitgliedschaften müssen zukünftig eine absolute waffenrechtliche Unzuverlässigkeit begründen. Um diese Gesetzeslücke zu schließen, sind wir auf die Unterstützung des Bundes durch die Regierung angewiesen. (Beifall bei Abgeordneten der CDU und der Grünen) Reichsbürger und Extremisten haben eine sehr hohe Affinität zu Schusswaffen und anderen waffenähnlichen Gegenständen. Und – Stichworte Boxberg und Reutlingen – sie machen von ihrem Waffenbesitz im Zweifelsfall auch Gebrauch, mit gefährlichen und eines Tages sicher auch tödlichen Folgen. Auch das Landesamt für Verfassungsschutz Baden-Württemberg warnt vor dem hohen Gefahrenpotenzial, das von diesen Gruppierungen ausgeht. Allein schon deshalb wäre es doch für uns als Gesellschaft wichtig, wenn wir gemeinsam mit dem Bund eine Verschärfung des Waffenrechts zustande bekommen würden. Hier bitte ich um Ihre Unterstützung, gerade auch von der FDP. (Beifall bei Abgeordneten der CDU und der Grünen) Wir haben uns im Koalitionsvertrag auf die konsequente Entwaffnung von Reichsbürgern und Extremisten verständigt. Diesen Kurs werden wir auch weiterhin konsequent verfolgen. Herzlichen Dank. (Beifall bei der CDU und Abgeordneten der Grünen)
Muhterem Aras
Für die SPD-Fraktion erteile ich Herrn Abg. Binder das Wort.
Sascha Binder SPD
Sehr geehrte Frau Präsidentin, liebe Kolleginnen und Kollegen! Es ist gut, heute bei diesem ersten Tagesordnungspunkt über ein solch wichtiges Thema zu sprechen – dafür herzlichen Dank an die Fraktion GRÜNE. Wenn innerhalb von vier Jahren 30 000 Berechtigungen für den Besitz von Waffen hinzukommen, dann ist das eine Frage, mit der wir uns beschäftigen müssen. Wenn bei einer Trauerfeier in Altbach mit einer Kriegswaffe ein Anschlag verübt wird, ist es bedeutend, darüber zu diskutieren. Und ja, es gibt Gesetzgebungsnotwendigkeiten des Bundes. Es gibt aber auch Vollzugsnotwendigkeiten. (Sascha Binder) Herr Kollege Hildenbrand, bei dem Vorschlag der Landesregierung, was Reichsbürger, was Extremisten angeht, sind wir uns einig. Es war aber interessant, dass Sie sich zunächst beim Innenminister für diese Initiative bedankt haben und dann das erwähnt haben, was nicht Inhalt des Vorschlags des Innenministers ist, nämlich dass bei jeder waffenrechtlichen Genehmigung eben auch ein psychologisches Gutachten gestartet wird. Das will der Innenminister nämlich nicht. Diese Landesregierung bleibt auf halbem Weg stehen. Deshalb bremst der Minister bei der Verschärfung des Waffenrechts, und er geht nicht voran, liebe Kolleginnen und Kollegen. (Beifall bei der SPD) Warum es so wichtig ist, dass es ein psychologisches Gutachten bei jeder waffenrechtlichen Genehmigung gibt (Minister Thomas Strobl schüttelt den Kopf.) – der Innenminister schüttelt den Kopf, er scheint nicht Ihrer Meinung zu sein –, zeigt ja ein aktueller Fall, der auch mit der Sicherheit dieses Hohen Hauses zu tun hat. (Zuruf des Abg. Oliver Hildenbrand GRÜNE) Den Innenminister scheint das kaltzulassen, die CDU-Bundestagsfraktion im Übrigen auch. Die wollen das nicht. Die wollen kein psychologisches Gutachten und auch keine regelmäßigen Kontrollen. Beim Thema Kontrolle kommt das Innenministerium auf die Anfrage der Fraktion GRÜNE zu dem Ergebnis, es gebe keine Auffälligkeiten beim Vollzug der Überprüfung der Eignung und von waffenrechtlichen Genehmigungen. Wenn man sich allerdings anschaut, wie viele Kapazitäten den zuständigen Waffenbehörden für genau diese Aufgabe zur Verfügung stehen, dann könnte man schon zu einem anderen Ergebnis kommen. Denn wenn einzelne Waffenbehörden gerade mal 0,2 Vollzeitäquivalente für die Aufgaben haben, die ihnen zuteilwerden durch das, was wir an gesetzlichen Vorgaben haben, dann kann ich mich nicht unbedingt sicher fühlen, ob wirklich der Vollzug auch der vorhandenen gesetzlichen Regelung mit allem Nachdruck vorangetrieben wird, liebe Kolleginnen und Kollegen. Deshalb müssen wir uns, auch was den Aufbau angeht, grundsätzlich noch mal Gedanken machen: Sind die Kommunen in der Lage, das wirklich zu tun? Kommen sie hier ihrer Aufgabe nach, und sind sie wirtschaftlich und finanziell überhaupt in der Lage, diese große Aufgabe, die ihnen das Land zuteilt, durchzuführen? Darüber müssen wir hier im Land eine sehr offene, eine sehr transparente und vor allem eine sehr ehrliche Diskussion führen, liebe Kolleginnen und Kollegen. (Beifall bei der SPD) Denn wir haben auch in der Vergangenheit schon erlebt, dass Reichsbürger oder Mitglieder von extremistischen Vereinigungen eine ganze Anzahl von Waffen haben. Wir haben dazu auch eine Anfrage gemacht. Dann haben wir gesagt: Wie kann es sein, dass wir wissen, dass es so ist, aber nichts passiert? Da wurde auf die zuständigen Waffenbehörden verwiesen. Wir können in Zukunft nicht mehr so weitermachen, dass wir Zuständigkeiten hin und her schieben. Wir müssen eine offeriode – 67. Sitzung – Mittwoch, 21. Juni 2023 ne Diskussion darüber führen, wie wir gesetzliche Grundlagen vollziehen. Im Übrigen glaube ich, dass die FDP, auch im Bund, den Argumenten der Grünen und von uns zugänglich sein wird und wir zügig zu einem Gesetzentwurf kommen. Ich gehe davon aus, dass der Kollege oder die Kollegin von der FDP, der oder die nach mir sprechen wird, uns das jetzt auch zusagt. (Zuruf von der FDP/DVP: Schauen wir mal!) In diesem Sinn: ein sehr produktiver erster Tagesordnungspunkt. Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit. (Beifall bei der SPD und des Abg. Oliver Hilden- brand GRÜNE)
Muhterem Aras
Für die FDP/DVP-Fraktion erteile ich das Wort Herrn Abg. Weinmann. (Zuruf: Da bin ich mal gespannt!)
Nico Weinmann FDP
Sehr geehrte Frau Präsidentin, liebe Kolleginnen und Kollegen! Vielen Dank für den Spannungsbogen, der sicherlich mit Interesse weiterverfolgt wird. (Heiterkeit bei der SPD) Aber klar ist, dass mit steigender Zahl im Umlauf befindlicher Waffen auch die Hemmschwelle sinkt, eine solche einzusetzen. Dabei ist es aber von elementarer Bedeutung, zwischen „legalen“ und „illegalen“ Waffen zu unterscheiden. Bundesweit wurden im Jahr 2022 über fünf Millionen Straftaten begangen. 0,16 % von diesen wurden mit Schusswaffen verübt. Unstreitig: Jede davon ist eine zu viel. Gleichzeitig ist aber auch davon auszugehen, dass lediglich 0,00008 % dieser Straftaten unter Verwendung von legal geführten Waffen verübt wurden. Leider – obgleich von uns seit Jahren kritisiert und gefordert – vermag die Polizeiliche Kriminalstatistik nicht zwischen dem Einsatz von legal und illegal geführten Waffen zu differenzieren. Waffenkontrollen und noch schärfere Waffengesetze helfen aber nur dort, wo der Staat vom Waffenbesitz Kenntnis hat. Wer staatliche Überprüfungen auf sich nimmt, um legal eine Waffe zu erwerben, der geht erfahrungsgemäß mit dieser großen Verantwortung in der Regel auch angemessen um. Dies wird mit Blick auf die aktuellen Zahlen deutlich, wonach nur ein ganz geringer Bruchteil der – auch unangekündigten – Waffenkontrollen überhaupt Beanstandungen der Behörden nach sich ziehen. Landesweit stellen die zuständigen Waffenbehörden in nur etwa 4 % der Fälle Mängel in der Aufbewahrung von Waffen und Munition fest. Allerdings – der Kollege Binder hat zu Recht darauf hingewiesen – ist die Kontrolldichte durchaus verbesserungswürdig; denn: Wollte man alle Waffenbesitzer im Land nur einmal kontrollieren, so würde dies angesichts der vorhandenen Personaldichte der Waffenbehörden ganze 19 Jahre dauern. Bereits an dieser Zahl wird deutlich, dass wir kein Gesetzes-, sondern ein Vollzugsdefizit haben. (Beifall bei der FDP/DVP) (Nico Weinmann) Dabei sind es weniger der legale Waffenbesitz als vielmehr die illegalen Waffenmärkte, die uns große Sorgen bereiten müssten und unserer besonderen Aufmerksamkeit bedürften. Laut aktuellen Schätzungen gibt es 35 Millionen illegal geführte Waffen in Europa. Frühere, aber auch aktuelle Konflikte in Europa sind hierfür ursächlich. So berichtet auch die EU-Grenzschutzagentur Frontex von einem zunehmenden Schwarzhandel mit Schusswaffen gerade im Grenzbereich der Ukraine und der Republik Moldawien. Neben dem Schmuggel von Waffen sind es auch umgebaute Gas- und Schreckschusswaffen bzw. reaktivierte Dekowaffen, die vermehrt auftauchen. Leider finden auch vermehrt selbst hergestellte Waffen aus 3-D-Druckern Verwendung. Diese haben ihr tödliches Potenzial auch beim feigen Anschlag auf die Synagoge in Halle im Oktober 2019 aufgezeigt. Gleichzeitig ist für uns aber auch klar: Waffen haben in den Händen von Extremisten nichts zu suchen. (Beifall bei der FDP/DVP und der SPD sowie Abge- ordneten der Grünen und der CDU) Deswegen unterstützen wir auch jede rechtmäßige Initiative, die zum Ziel hat, Menschen, die nicht klar auf dem Boden unserer freiheitlich-demokratischen Grundordnung stehen oder die eine völkische, nationalistische, antisemitische oder rassistische Gesinnung leben, konsequent zu entwaffnen. Andererseits dürfen wir die 126 447 Menschen, die aktuell eine Waffenbesitzkarte besitzen und entsprechend registriert sind, nicht in Kollektivhaft nehmen. (Vereinzelt Beifall bei der FDP/DVP – Beifall des Abg. Konrad Epple CDU) Vielmehr gilt es, das vielfach ehrenamtliche Engagement der über 55 000 Jägerinnen und Jäger sowie der über 150 000 Sportschützen in Baden-Württemberg wertzuschätzen und anzuerkennen. (Beifall bei der FDP/DVP und Abgeordneten der AfD) Liebe Kolleginnen und Kollegen, das Gewaltmonopol liegt unstreitig beim Staat. Das bedeutet auch, dass wir den Staat so ausstatten müssen, dass er dieses Gewaltmonopol jederzeit umfassend durchsetzen kann. Dass sich in Baden-Württemberg viele Bürgerinnen und Bürger zunehmend mit Signalund Schreckschusswaffen und mit Reizstoffen bewaffnen, muss uns daher alarmieren. Weit über 100 000 Kleine Waffenscheine wurden in Baden-Württemberg ausgestellt. Hier drohen ein schwindendes Vertrauen und ein rückläufiges subjektives Sicherheitsgefühl Platz zu greifen. (Abg. Anton Baron AfD: So sieht es aus! So sieht es aus!) Wir müssen die Sorge der Menschen, Opfer von Gewalt zu werden, ernst nehmen. Bevor wir diese Menschen also mit einer Ausweitung der Waffenscheinpflicht bürokratisch belasten, sollten wir in erster Linie das Sicherheitsgefühl beispielsweise durch eine gesteigerte Polizeipräsenz verbessern, sollten wir den öffentlichen Raum sicherer gestalten. (Beifall bei der FDP/DVP – Abg. Anton Baron AfD: Grenzen kontrollieren!) periode – 67. Sitzung – Mittwoch, 21. Juni 2023 Liebe Kolleginnen und Kollegen, ideologiegetriebene und reflexhafte Rufe nach noch strikteren Regelungen verkennen das eigentliche Problem und führen nicht zu einem Mehr an Sicherheit. Es ist in der Tat an der Zeit, sich diesem Thema sachlich und unaufgeregt zu nähern. Über allem und zuvorderst muss daher eine stärkere Bekämpfung des illegalen Waffenhandels und eine Trockenlegung des gewaltgeneigten Sumpfes der organisierten Kriminalität stehen. Dies aber ist komplexer und schwieriger als der schnelle Ruf nach schärferen Gesetzen. Herzlichen Dank. (Beifall bei der FDP/DVP und Abgeordneten der AfD sowie des Abg. Andreas Deuschle CDU)
Muhterem Aras
Für die AfD-Fraktion erteile ich das Wort Herrn Abg. Goßner.
Hans-Jürgen Goßner AfD
Frau Präsidentin, verehrte Kolleginnen und Kollegen! Es ist schon ein beeindruckendes Zahlenwerk, das wir hier in dieser Großen Anfrage vorfinden. Im Gegensatz zu sehr vielen anderen Anfragen hat sich die Landesregierung hier zu unserer Verwunderung einmal nicht auf die Unzumutbarkeit einer händischen Auswertung bei allen Behörden landesweit zurückgezogen. Das ist nämlich fast immer üblich, wenn landesweite Einzeldaten abgefragt werden – außer vielleicht, wenn der Appendix der Grünen in der Landesregierung seinem Herrn und Meister einen Gefallen tun will. Die Flüche der Sachbearbeiter in den Waffenbehörden über wochenlange Aktenfledderei kann man bei genauem Hinhören fast noch vernehmen. Die haben ja sonst keine Arbeit, als grünen Verfolgungswahn umzusetzen. Dieser äußert sich hier in der urgrünen Waffenabneigung – es sei denn, diese werden tonnenweise in die Ukraine exportiert. Dann gibt es auch gute Waffen. Noch mehr verabscheuen sie nur noch Waffen in Privatbesitz. Denn – ich zitiere aus der Anfrage – je weniger Waffen im Umlauf sind, desto sicherer leben wir alle. (Abg. Oliver Hildenbrand GRÜNE: Sehr richtig!) Dem füge ich hinzu: Je weniger Prozente die Grünen bekommen, desto besser leben wir alle. (Beifall bei der AfD – Heiterkeit bei Abgeordneten der AfD) Wer schon Kinderbücher mit Cowboys und Indianern mit Revolvern am liebsten verbrennen würde, (Abg. Petra Krebs GRÜNE: Bücher verbrennen ma- chen andere!) der macht vor friedliebenden, gesetzestreuen Waffenbesitzern eben nicht Halt. Und: Wer legt überhaupt fest, und wer schätzt überhaupt ein, wer Verfassungsfeinde sind? Vielleicht der (Hans-Jürgen Goßner) „Etabliertenschutz“, der unter dem Namen Verfassungsschutz firmiert? (Zuruf des Abg. Oliver Hildenbrand GRÜNE) Sie haben vergessen zu erwähnen, dass die Waffenbesitzer zu den zuverlässigsten Zeitgenossen überhaupt zählen. Denn sie müssen immer den ersatzlosen Verlust ihres Eigentums gewärtigen. – Herr Weinmann hat ja schon auf die Zuverlässigkeit (Abg. Andreas Deuschle CDU: Auf welchem Plane- ten leben Sie denn?) von Besitzern von Legalwaffen hingewiesen. Auch bei Verfehlungen, die mit der Waffe nicht das Geringste zu tun haben, müssen Waffenbesitzer mit dem Komplettverlust rechnen. Es dürfte Sie von der Gängel- und Verbotsfraktion vielleicht beruhigen – sofern Sie es intellektuell erfassen können –: (Unruhe bei den Grünen und der SPD) Die Zahl der Waffenscheine – also das fluchwürdigste Dokument, das die Grünen so kennen – hat sich binnen vier Jahren mehr als halbiert. Dieser Absturz entspricht ungefähr dem der Umfragewerte der Grünen. Das macht diesen Antrag natürlich dann doch etwas erträglicher. Wenn Sie mit demselben Eifer etwa an die Abschiebegesetzgebung herangingen und deren Umsetzung mit demselben Eifer betrieben, wäre für die Sicherheit der Menschen weit mehr getan. (Beifall bei der AfD) Sie wissen schon, dass 2021 durch Schusswaffen 106 Menschen verletzt und fünf getötet wurden, aber mit Messern 1 163 verletzt und 24 getötet wurden? (Zuruf von der AfD: Aha!) In der neuen Stuttgarter Waffenverbotszone wurden zwar Messer verboten, aber keinerlei Kontrollbefugnisse geschaffen, wie eine Anfrage von mir vor Kurzem ergab. Das nenne ich ein Placebo für eine verunsicherte Bevölkerung. (Zuruf des Abg. Jonas Weber SPD) Wenn Sie der Polizei mehr Befugnisse geben würden, um den überwiegend migrantischen Messermännern ihr Spielzeug wegzunehmen – (Unruhe bei der SPD) das waren 2022 über 50 % der Messerangriffe –, (Abg. Anton Baron AfD zur SPD: Schauen Sie im Si- cherheitsbericht nach!) wäre für die innere Sicherheit mehr gewonnen als durch diese aufgeblasene Anfrage. Aber die Wahrheit hassen Sie eben noch viel mehr als Schusswaffen. (Beifall bei der AfD)
Muhterem Aras
Für die Landesregierung erteile ich das Wort Herrn Minister Strobl. riode – 67. Sitzung – Mittwoch, 21. Juni 2023 Minister des Inneren, für Digitalisierung und Kommunen Thomas Strobl: Sehr verehrte Frau Präsidentin, sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete! Zunächst möchte ich der Fraktion GRÜNE dafür danken, dass Sie dieses für die innere Sicherheit in unserem Land so wichtige Thema auf die Tagesordnung gesetzt haben, es umfassend beleuchtet haben und wir nun heute im Plenum Gelegenheit zur Diskussion haben. Eines hat die Diskussion eben gezeigt: Wenn es um die Entwaffnung von Extremisten geht, wenn es darum geht, dass Extremisten, Selbstverwalter und Reichsbürger gar nicht erst in den Besitz von Waffen kommen, dann sind sich die Demokraten in diesem Landtag einig. Und das ist gut so. Um das Sicherheitsrisiko möglichst gering zu halten, dürfen nur Personen in den Besitz von Waffen gelangen, die nach ihrem Verhalten das Vertrauen verdienen, dass sie mit der Waffe jederzeit und in jeder Hinsicht ordnungsgemäß umgehen. Insbesondere in den Händen von Verfassungsfeinden, von Extremisten, von Reichsbürgern und Selbstverwaltern haben Waffen nichts verloren. (Beifall bei der CDU und Abgeordneten der Grünen) Keine Waffen in die Hände von Extremisten! (Beifall bei der CDU und Abgeordneten der Grünen) Daher setzt das Innenministerium, setze ich als Innenminister seit Jahren alles daran, solchen Verfassungsfeinden den Zugang zu Waffen zu verwehren. Die Waffenbehörden wurden bereits im Jahr 2017 angewiesen, an Reichsbürger und Extremisten keine waffenrechtlichen Erlaubnisse zu erteilen und bereits erteilte Erlaubnisse so weit wie möglich zurückzunehmen. Noch einmal: Keine Waffen in die Hände von Extremisten! Das machen wir nunmehr seit über sechs Jahren konsequent und erfolgreich. (Zuruf des Abg. Miguel Klauß AfD) So konnten seit Anfang 2017 bis zum Stichtag 1. Februar 2023 insgesamt 186 Reichsbürgern und Selbstverwaltern sowie Extremisten insgesamt 261 waffenrechtliche Erlaubnisse bestandskräftig entzogen und zurückgenommen werden. Von den Rücknahmen waren insgesamt 512 erlaubnispflichtige Waffen umfasst – über 500 Waffen weniger in den Händen von Extremisten, Reichsbürgern und Selbstverwaltern, meine Damen und Herren. Jede einzelne Waffe weniger ist ein Gewinn für die Sicherheit in Baden-Württemberg, für die Sicherheit der Bürgerinnen und Bürger in unserem Land und nicht zuletzt für die Sicherheit unserer Polizeibeamtinnen und Polizeibeamten. (Beifall bei den Grünen und der CDU) Freilich ist auch klar: Die Entwaffnung von Reichsbürgern und Selbstverwaltern sowie Extremisten ist eine Daueraufgabe. Das ist nicht erledigt und abgeschlossen. Das hängt damit zusammen, dass wir leider auch immer wieder Erkenntnisse über neue Reichsbürger, Selbstverwalter und Extremisten und über deren Waffenbesitz erlangen. Die Sicherheitsbehörden erhalten laufend neue Erkenntnisse, und die Inhaber einer waffenrechtlichen Erlaubnis sind dann (Minister Thomas Strobl) natürlich in einem rechtsstaatlichen Verfahren zu entwaffnen. Deswegen unterliegen auch die Zahlen gewissen Schwankungen. Die Waffen- und Sicherheitsbehörden stehen in Baden-Württemberg in einem intensiven Austausch. Allerdings ist es im Rahmen der aktuellen Gesetzeslage für die Waffenbehörden in bestimmten Fallkonstellationen nur schwer möglich, gerichtsfest eine waffenrechtliche Unzuverlässigkeit zu begründen. Deswegen wurde auf meine Initiative hin bereits im Jahr 2019 in der Innenministerkonferenz ein wegweisender Beschluss gefasst und ins Waffengesetz eine ganz entscheidende Regelung aufgenommen: Eine Mitgliedschaft in einer verfassungsfeindlichen Vereinigung genügt, um eine Regelunzuverlässigkeit zu begründen. Wir haben aus Baden-Württemberg heraus das Waffenrecht erfolgreich geändert. Wir reden nicht nur, sondern wir handeln. Das hat uns aber noch nicht ausgereicht. Daher hat Baden-Württemberg, habe ich in der letzten Herbst-Innenministerkonferenz einen weiteren Vorschlag für eine Erweiterung der waffenrechtlichen Unzuverlässigkeitsgründe eingebracht. So soll aus unserer Sicht bereits die Mitgliedschaft insbesondere in einer verfassungsfeindlichen Vereinigung eine absolute waffenrechtliche Unzuverlässigkeit begründen – also nicht nur eine Regelvermutung der Unzuverlässigkeit, sondern eine absolute Unzuverlässigkeit. Auf Bundesebene sind aktuell bekanntermaßen ebenfalls Änderungen des Waffenrechts vorgesehen. Es ist nur so, Herr Abg. Binder, dass uns seitens der Bundesregierung noch nicht einmal ein Referentenentwurf, an dem wir beteiligt werden sollen, vorliegt. Insofern finde ich es bemerkenswert, dass Sie mich bei den waffenrechtlichen Entwicklungen heute hier als Bremser bezeichnen. Ihre eigene Innenministerin hat meinen Vorschlag zu einer Weiterentwicklung des Waffenrechts, der von der Innenministerkonferenz angenommen wurde, dieser Tage abgelehnt. Sie sitzt im Bremserhäuschen (Beifall des Abg. Andreas Deuschle CDU) bei der Frage der waffenrechtlichen Unzuverlässigkeit im Extremismusbereich. (Lachen des Abg. Sascha Binder SPD – Zuruf des Abg. Andreas Stoch SPD) Meine sehr verehrten Damen und Herren, dass die Streit-Ampel (Abg. Andreas Stoch SPD: Jesses Gott!) auch beim Waffenrecht jetzt über Monate nichts, aber auch gar nichts zustande bringt, ist ein Armutszeugnis (Abg. Andreas Stoch SPD: Kehren Sie mal vor der eigenen Tür! Grüße von Herrn Wüst an Herrn Merz!) und steht im krassen Gegensatz dazu, wie Sie sich heute hier geriert haben. (Beifall bei der CDU) Meine sehr geehrten Damen und Herren, auch in Zukunft werden wir die bereits eingeleiteten – – (Lachen und Unruhe bei der AfD) periode – 67. Sitzung – Mittwoch, 21. Juni 2023 – Ich weiß nicht, was Sie, meine sehr verehrten Damen und Herren von der AfD, so lustig finden. (Abg. Anton Baron AfD: Sie haben mal was Richti- ges gesagt!) Ich wäre an Ihrer Stelle, was die persönliche Unzuverlässigkeit im Waffenrecht angeht, mal vorsichtig, und zwar sehr vorsichtig. (Beifall bei Abgeordneten der Grünen und der CDU – Zurufe von der AfD, u. a. Abg. Anton Baron: Da sollten Sie vorsichtig sein, Herr Minister!) Meine sehr geehrten Damen und Herren, auch in Zukunft werden wir die bereits eingeleiteten Maßnahmen zur konsequenten Entwaffnung von Reichsbürgern und Extremisten mit großem Nachdruck fortsetzen. Neben der Entwaffnung von Reichsbürgern und Selbstverwaltern kommt aber vor allem der Erkennung von gewaltbereiten und extremistischen Personen und Netzwerken eine ganz wesentliche Rolle zu. Nur wer frühzeitig einen Sachverhalt erkennt und richtig bewertet, kann auch zielgerichtet handeln. Zu diesem Zweck wurde im Januar 2023 die landesweite polizeiliche Handlungskonzeption zum Umgang mit Reichsbürgern und Selbstverwaltern mit den Dimensionen Erkennen, Bewerten und Handeln in Kraft gesetzt und im Übrigen auch allen anderen Ländern in der Innenministerkonferenz zugänglich gemacht. Auch hier schreiten wir bundesweit voran. Wir wollen damit noch besser aus der heterogenen Szene der Reichsbürger und Selbstverwalter die Personen aufspüren, die gewaltbereit sind, um ihnen mit aller Härte und rechtsstaatlicher Konsequenz zu begegnen. Dazu müssen sich z. B. die beteiligten Sicherheits- und Verwaltungsbehörden sowohl auf Landesebene als auch auf Bund-Länder-Ebene im Rahmen der rechtlichen Vorgaben noch intensiver austauschen. Meine sehr verehrten Damen und Herren Abgeordneten, zum Abschluss möchte ich noch einen herzlichen Dank an unsere Sicherheitsbehörden, an unsere Polizistinnen und Polizisten und auch an die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter unseres Verfassungsschutzes aussprechen. (Zuruf von der AfD: Oh Gott!) Gerade auch die Ereignisse in Boxberg und in Reutlingen, bei denen unsere Beamtinnen und Beamten von Verfassungsfeinden durch schwere Waffen schwer verletzt wurden, belegen die Notwendigkeit eines entschlossenen, eines konsequenten Vorgehens unserer Sicherheitsbehörden gegen Extremisten, gegen Reichsbürger, gegen sogenannte Selbstverwalter. Keine Waffen in die Hände von Extremisten – das war seit sechs Jahren unsere konsequente und erfolgreiche Linie in Baden-Württemberg. Lassen Sie uns das in Zukunft konsequent und erfolgreich fortsetzen! Ich bedanke mich sehr für die Unterstützung, die ich in den vergangenen Jahren durch das Parlament erhalten habe und hoffentlich auch in der Zukunft erhalte. (Beifall bei den Grünen und der CDU)
Muhterem Aras
In der zweiten Runde erteile ich das Wort Herrn Abg. Hildenbrand für die Fraktion GRÜ-NE.
Oliver Hildenbrand GRÜNE
Vielen Dank, Frau Präsidentin, und vielen Dank, liebe Kolleginnen und Kollegen, für diese Debatte. Je mehr Waffen im Umlauf sind, desto gefährlicher wird es für uns alle, und je weniger Waffen im Umlauf sind, desto sicherer leben wir alle. Deshalb bleibt es für mich und für uns Grüne bei dem klaren Grundsatz: Mehr öffentliche Sicherheit durch weniger private Waffen. (Beifall bei Abgeordneten der Grünen und des Abg. Manuel Hagel CDU) Herr Kollege Binder, der Kollege Weinmann hat uns leider nicht den Gefallen getan, in seiner Rede deutlich zu machen, dass die Ampelkoalition im Bund in allerkürzester Zeit die Waffenrechtsverschärfung vornehmen wird, die wir für geboten halten. Ich will deshalb noch einmal einen kleinen Versuch unternehmen, Herr Kollege Weinmann: Sie haben darauf hingewiesen, dass wir beim Vollzug des Waffengesetzes Aufgaben haben. Da widerspreche ich Ihnen in keiner Weise. Ich bin gern bereit, auch diese Diskussion zu führen und die Dinge anzuschauen. Ich denke – das haben Sie in Ihrer Rede selbst eingeräumt –, dass gerade bei der Entwaffnung von Verfassungsfeinden, aber aus meiner Sicht auch beim Thema „Kleiner Waffenschein“ und dieser beunruhigenden Tendenz zur Selbstbewaffnung ein gesetzlicher Handlungsbedarf besteht. Wir brauchen schärfere Regeln, und zwar nicht als Selbstzweck, sondern für mehr Sicherheit. Davon möchte ich Sie gern überzeugen. (Beifall bei den Grünen und Abgeordneten der CDU – Oh-Rufe) Sie haben auch wieder – natürlich völlig zu Recht – stark zwischen „illegalen“ und „legalen“ Waffen differenziert. Wir müssen den illegalen Waffenbesitz unbedingt bestmöglich verhindern. (Zuruf von der AfD: Grenzkontrollen!) Das bedeutet aber nicht, dass wir nicht auch beim legalen Waffenbesitz genau hinschauen müssten. Denn auch wenn die Legalwaffenbesitzerinnen und Legalwaffenbesitzer in ihrer großen Mehrheit verantwortungsbewusst mit Waffen umgehen, ist doch klar, dass schon einige wenige, die es nicht tun, ein sehr großes Sicherheitsrisiko bedeuten. (Zuruf von der AfD) Deshalb führt diese Differenzierung zwischen „illegalen“ und „legalen“ Waffen aus meiner Sicht nicht wirklich weiter. Wir müssen beide Bereiche sehr genau anschauen. (Zuruf von der AfD) Ein letzter Satz an die AfD-Fraktion gerichtet, weil mir das ein großes Anliegen ist: Sie werden es nicht schaffen, uns davon abzubringen, die Gefahren genau im Blick zu behalten, die von der Szene der Reichsbürger, Rechtsextremisten und Demokratieverachter ausgehen, (Zuruf von der AfD) auch wenn Sie das immer wieder versuchen. riode – 67. Sitzung – Mittwoch, 21. Juni 2023 (Zuruf von der AfD) Das Bundesamt für Verfassungsschutz ...
Muhterem Aras
Herr Abg. Hildenbrand.
Oliver Hildenbrand GRÜNE
... und das Landesamt für Verfassungsschutz führen Sie völlig zu Recht als Verdachtsfall im Phänomenbereich Rechtsextremismus, (Zurufe von der AfD) weil Sie in Ihrer Programmatik und in Ihren Äußerungen einfach Anlass dafür bieten. Ihre Programmatik ist nämlich rassistisch, antisemitisch und demokratiefeindlich. (Oh-Rufe von der AfD) Deshalb will ich ganz klar sagen: Ein scharfer Blick auf Menschen bei der AfD, die Waffen besitzen, ist absolut angezeigt. Ich sage Ihnen: Wir werden weiterhin darauf achten, dass Waffen nicht in die falschen Hände geraten, und wir werden weiterhin auch ein scharfes Auge auf Sie haben. (Beifall bei den Grünen und Abgeordneten der CDU – Zurufe von der AfD: Und wir auf Sie!) Dass die Sicherheitsbehörden das auch tun – –
Muhterem Aras
Herr Abg. Hildenbrand, Sie müssen jetzt bitte zum Schluss kommen.
Oliver Hildenbrand GRÜNE
Dass die Sicherheitsbehörden das auch tun, ist nicht falsch, sondern absolut richtig und notwendig. Vielen Dank für die Aufmerksamkeit. (Beifall bei den Grünen und Abgeordneten der CDU)
Muhterem Aras
Ich habe noch eine Wortmeldung aus der AfD-Fraktion. Herr Abg. Dr. Balzer, bitte.
Dr. Rainer Balzer AfD
Danke für die Worterteilung. – Sehr geehrte Damen und Herren, sehr geehrte Frau Präsidentin! Herr Hildenbrand, was Sie sagen, kam mir jetzt fast – was ist das richtige Wort? – menschenfeindlich vor. (Beifall bei der AfD) Sie müssen doch einmal die Ursache beleuchten, warum im Besonderen viele junge Frauen den Kleinen Waffenschein haben wollen. Denken Sie darüber einfach einmal nach. Außerdem, zur Information: Ich war viele Jahre Schöffe. Wir haben damals keinen einzigen Täter verurteilt, der legal Waffen besaß. In jedem Strafverfahren waren aber Waffen im Spiel – Hiebwaffen, Schusswaffen, und das meiste waren Stichwaffen, große Messer. Danke. (Beifall bei der AfD)
Muhterem Aras
Mir liegen jetzt keine weiteren Wortmeldungen vor. Damit ist die Große Anfrage besprochen. (Zuruf von der AfD) (Präsidentin Muhterem Aras) Ich meine, aus Ihrer Fraktion hat jetzt Herr Abg. Dr. Balzer gesprochen. (Zuruf von der AfD) – Ach so, sorry. (Zuruf von der AfD) – Ah, okay. Das war keine Wortmeldung. Damit ist Punkt 1 unserer Tagesordnung erledigt. Vielen Dank. Ich rufe Tagesordnungspunkt 2 auf: Zweite Beratung des Gesetzentwurfs der Fraktion der AfD – Gesetz zur Änderung des Landesbeamtengesetzes für Baden-Württemberg – Drucksache 17/4506 Beschlussempfehlung und Bericht des Ausschusses für Kultus, Jugend und Sport – Drucksache 17/4902 Berichterstattung: Abg. Christiane Staab Meine Damen und Herren, das Präsidium hat für die Allgemeine Aussprache eine Redezeit von fünf Minuten je Fraktion festgelegt. Für die Fraktion GRÜNE erteile ich das Wort Frau Abg. Saint-Cast. – Frau Abg. Saint-Cast, Sie haben das Wort. (Zuruf)
Nadyne Saint-Cast GRÜNE
Sehr geehrte Frau Präsidentin, liebe Kolleginnen und Kollegen! Wir haben heute die zweite Lesung des Gesetzentwurfs der AfD-Fraktion zum Thema „Weiterbezahlung der Referendarinnen und Referendare über die Sommerferien“. Wichtig ist mir, hier einfach noch einmal zu betonen, was unser Ziel in der Bildung ist. Unser Ziel ist ganz klar, jedem Kind gute Bildungschancen zu geben, (Abg. Anton Baron AfD: Das sieht man!) und zwar unabhängig von der jeweiligen Herkunft. Das ist unser klares Ziel. Denn wir brauchen alle Köpfe in diesem Land; das zeigt uns nicht zuletzt der Fachkräftemangel. Deswegen haben wir eine Vielzahl von Maßnahmen in diesem Landeshaushalt für die Bildung implementiert. Jeder dritte Euro in diesem Land fließt in die Bildung, und das ist richtig, verehrte Kolleginnen und Kollegen. (Beifall bei den Grünen und Abgeordneten der CDU) Einige Beispiele für das, was sich hinter der Aussage „Jeder dritte Euro für die Bildung im Land“ verbirgt: Wir haben die Kitaförderung massiv angehoben, wir haben die Grundschulen gestärkt, indem wir die multiprofessionellen Teams gestärkt und die sozialindexbasierte Ressourcensteuerung, also die Unterstützung der Grundschulen im Land, die besondere Herausforderungen haben, angehoben haben. Wir haben die Schulleitungen entlastet, wir haben die Zahl der pädagogischen Assistentinnen und Assistenten auf 300 angehoben, damit wir mehr Köpfe, mehr Fachkräfte an unseren periode – 67. Sitzung – Mittwoch, 21. Juni 2023 Schulen haben. Wir haben „Lernen mit Rückenwind“ mit einem Volumen von 60 Millionen € pro Jahr verlängert; wir sprechen hier von 13 000 zusätzlichen Fachkräften an unseren Schulen. Nicht zuletzt haben wir die jahrelange Diskussion über die Durchbezahlung von angestellten Vertretungslehrkräften über die Sommerferien hinweg endlich abgeräumt. Wir reden hier von 15 Millionen € strukturell. Wir haben nicht nur darüber geredet, sondern wir haben es auch gemacht, verehrte Kolleginnen und Kollegen. (Beifall bei den Grünen und Abgeordneten der CDU) Das ist eine gute Nachricht für die Unterrichtsversorgung im Land, eine gute Nachricht im Sinne der Sicherung und Gewinnung von Fachkräften, und es ist eine gute, wertschätzende Nachricht für diese 2 800 Vertretungslehrkräfte. Jetzt finden Sie, verehrte Kolleginnen und Kollegen der Opposition, das „Härchen“ – so kann man es ja fast nur sagen – in der Suppe, indem Sie nun die Referendarinnen und Referendare finden. Lassen Sie uns kurz gemeinsam auf die Fakten schauen: (Abg. Dr. Timm Kern FDP/DVP: Seit wann sind denn Referendare „Härchen“? – Gegenruf des Abg. Dr. Stefan Fulst-Blei SPD: Das habe ich mich auch gerade gefragt! – Abg. Dr. Timm Kern FDP/DVP: Das ist ein starkes Stück! – Abg. Dr. Stefan Fulst-Blei SPD: Junge, Junge, Junge!) Erstens: Referendarinnen und Referendare werden mitnichten vor den Sommerferien entlassen, sondern ihr Vertrag endet. Zweitens: Die Einstellung als neue Lehrkraft – also nach Ende der Ausbildung dann als erster Job – geschieht dann, wenn tatsächlich auch der Unterricht, wenn das Schuljahr beginnt. Wie wir in der ersten Lesung auch schon vom Kollegen der CDU gehört haben, ist das ja mitnichten ein Einzelfall; bei Rechtsreferendarinnen und -referendaren ist es ebenfalls üblich, dass man eine gewisse Lücke hat. Ich denke, jeder von uns hat auch einmal eine Ausbildung oder ein Studium gemacht und weiß, es ist absolut üblich, dass man nach Ende der Ausbildung und vor Beginn des ersten Jobs hier eine gewisse Lücke hat. (Abg. Gabriele Rolland SPD: Das stimmt doch gar nicht!) Drittens: Angesichts dessen, dass angehende Lehrkräfte – wir reden vom Lehrkräftemangel – absolut exzellente Jobaussichten haben und dazu die Aussicht auf eine Verbeamtung mit einer sehr guten Bezahlung, halten wir das für vertretbar. Last, but not least – wir haben über die Summen auch im Ausschuss gesprochen –: Würden wir die Referendarinnen und Referendare bereits zu Beginn der Sommerferien mit einer Besoldung entlohnen, sprächen wir von 36 Millionen € pro Jahr – 36 Millionen €, die uns fehlen, um mehr Qualität, um mehr Personal an unsere Schulen zu bringen. (Zuruf des Abg. Miguel Klauß AfD) Ich habe vorhin schon gesagt, was wir im Doppelhaushalt alles auf den Weg gebracht haben. Klar ist aber, dass wir hier (Nadyne Saint-Cast) noch lange nicht am Ende sind. Denn wir brauchen auch mehr Qualität und mehr Personal an unseren Schulen, und hieran müssen wir gemeinsam arbeiten. Fazit – meine Redezeit ist zu Ende –: Angesichts dessen, dass wir eine Vielzahl von bildungspolitischen Maßnahmen in diesem Haushalt implementiert haben, dass jeder dritte Euro im Land in die Bildung fließt, dass wir 15 Millionen € strukturell in diesem Haushalt für die Durchbezahlung der angestellten Vertretungslehrkräfte implementiert haben, angesichts dessen, dass Junglehrerinnen und Junglehrer exzellente Jobaussichten haben, sowie – dies noch als kleine Anmerkung – angesichts der Steuerschätzung, die ja mitnichten davon ausgeht, dass die Steuereinnahmen ansteigen, sondern eher, dass sie sinken, ist einfach klar: Es ist in der Politik nicht alles finanzierbar, was in einem Luftschloss vielleicht wünschenswert wäre.
Daniel Born
Frau Abgeordnete, jetzt ist Ihre Redezeit zu Ende.
Nadyne Saint-Cast GRÜNE
Deswegen lehnen wir den Gesetzentwurf ab. Danke. (Beifall bei den Grünen und Abgeordneten der CDU)
Daniel Born
Nächster Redner in der Debatte ist für die CDU-Fraktion Herr Abg. Dr. Matthias Miller.
Matthias Miller CDU
Sehr geehrter Herr Präsident, verehrte Kolleginnen und Kollegen! Meine Vorrednerin, Frau Kollegin Saint-Cast, hat schon die inhaltlich wichtigen Punkte angesprochen. (Abg. Dr. Timm Kern FDP/DVP: Aber nicht richtig!) – Hören Sie hier mal zu. Dann sprechen wir nachher über das, was Sie sagen. Bei dem, was die AfD hier vorträgt, geht es im Grunde um die Frage, wie man die Referendare möglicherweise bis Mitte September durchbezahlen kann. Ich hatte in der Ersten Beratung schon mal die Zahlen vorgestellt, hatte aufgezeigt, dass die Zahlen, die Sie, Kollege Dr. Balzer, hier vorgetragen haben, nicht ganz zu dem Gesetzentwurf passen. (Abg. Anton Baron AfD: Wir haben sie ja korrigiert!) Die Frage ist: Wie bekommt man die sechs Wochen zwischen Ende Juli bis Mitte September überbrückt, sodass die Referendare bezahlt werden? Jetzt gibt es zwei Möglichkeiten. Möglichkeit 1: Ich ziehe das Beamtenverhältnis auf Probe vor. Ich beginne dann – ich glaube, das wollen auch Sie – Ende Juli mit dem Beamtenverhältnis auf Probe. Dann wird es entsprechend teurer. Möglichkeit 2: Ich verlängere die Referendarzeit. Da gab es einen Antrag des Kollegen Dr. Kern, in dem es genau darum ging. Wie sehen da die Kosten aus? Sie hatten in Ihrem Gesetzentwurf 7 bis 8 Millionen € genannt. Im Ausschuss haben Sie korrigiert, dass die 7 bis 8 Millionen € gar nicht so zu verstehen seien, sondern dass Sie wahrscheinlich 10 Millionen € gemeint haben. Ungefähr 10 Millionen € würden stimmen. riode – 67. Sitzung – Mittwoch, 21. Juni 2023 Wenn man aber das, was Sie in Ihrem Gesetzentwurf vorhaben, berechnet – darüber haben wir in der letzten Debatte auch gesprochen –, würde das 36 Millionen € kosten. (Abg. Miguel Klauß AfD: Ja, und? Sonst macht ihr doch auch nicht rum!) Sie haben im Ausschuss aber nicht dargelegt, wie Sie auf diese 10 Millionen € kommen. Ich weiß nach wie vor nicht, ob Sie die Referendarzeit verlängern wollen oder ob Sie das Beamtenverhältnis auf Probe vorziehen wollen. Ihre Zahlen passen nicht zu dem, was Sie hier vorgestellt haben. (Beifall bei der CDU und Abgeordneten der Grünen) Ich bin ehrlicherweise auch etwas enttäuscht über die Argumentation im Ausschuss. Denn da hatte ich mir Erhellung erhofft. Vielleicht können Sie, Herr Dr. Balzer, als promovierter Ingenieur uns gleich Erhellung darüber bringen, was Sie gemeint haben. Dann werden wir sehen, ob Sie die Referendarzeit verlängern wollen, was ungefähr 10 Millionen € kostet, wie Sie auch gesagt haben, oder ob Sie das Beamtenverhältnis auf Probe vorziehen wollen, was ungefähr 36 Millionen € kostet. Ich würde mich freuen, wenn Sie das klarstellen. Jedenfalls können wir diesem Gesetzentwurf in Anbetracht dieser Mängel nach wie vor nicht zustimmen. Ich hatte ja gehofft, dass wir im Ausschuss eine Klarstellung bekommen. Die Klarstellung kam leider nicht. Daher werden wir diesen Gesetzentwurf ablehnen. Ich bin gespannt, wie Sie dies hier gleich klarstellen werden. (Beifall bei der CDU und Abgeordneten der Grünen)
Daniel Born
Nächster Redner in der Debatte ist für die SPD-Fraktion Herr Abg. Dr. Stefan Fulst-Blei.
Dr. Stefan Fulst-Blei SPD
Herr Präsident, Kolleginnen und Kollegen! Vorab begrüße ich ausdrücklich die geschlossene Haltung aller demokratischen Fraktionen in diesem Haus, einen Gesetzentwurf der AfD abzulehnen. (Abg. Miguel Klauß AfD: „Aller demokratischen Fraktionen“! – Abg. Anton Baron AfD: Eine nächste Hasstirade! – Gegenruf des Abg. Daniel Lede Abal GRÜNE: Mit „Hasstirade“ wäre ich vorsichtig!) Ich habe hierzu in meiner ersten Rede auf die zahlreichen menschenfeindlichen, rückwärtsgewandten Redebeiträge und Initiativen dieser Partei hingewiesen, nicht zuletzt auf den Versuch, die Mittel für die KZ-Gedenkstätte Gurs zu streichen. In diesem Kontext auch danke an den Kollegen Hildenbrand für seinen Wortbeitrag in der zweiten Runde zum Tagesordnungspunkt 1. Die Brandmauer nach rechts steht in diesem Haus, und das ist gut so und muss auch so bleiben. (Beifall bei der SPD sowie Abgeordneten der Grünen und der CDU – Vereinzelt Beifall bei der FDP/DVP) Ich möchte heute nach dieser Klarstellung Ausführungen zur inhaltlichen Sache als solche machen. Es ist bekannt, dass die SPD schon lange die Übernahme von Referendarinnen und Referendaren vor der Sommerpause fordert. Ich selbst war übrigens von dieser unsäglichen Entlassung betroffen – sechseinhalb Wochen unbezahlte Arbeit für das Land Baden-Würt- (Dr. Stefan Fulst-Blei) temberg. Ich formuliere es ausdrücklich so, weil jeder, der in diesem Beruf einmal – wie ich als Lehrkraft an einer Berufsschule etwa – angefangen hat, genau weiß, dass die Sommerferien vor der ersten Anstellung vor allem aus Arbeit, Arbeit, Unterrichtsvorbereitung, Unterrichtsvorbereitung bestehen. Anders kann man diesen Beruf mit vollem Deputat – selbst auch bei Teilzeit – nämlich schlichtweg nicht schaffen. (Abg. Dr. Timm Kern FDP/DVP: Genau so ist es!) Das unterscheidet diese Tätigkeit auch von anderen. Daher war es schon immer falsch, Referendarinnen und Referendare, von denen man weiß, dass man sie nach der Sommerpause einstellen wird, in die Arbeitslosigkeit zu entlassen. Das ist nichts anderes als ein Abdrücken von gesellschaftlichen Kosten auf die Arbeitslosenkasse. Ich wiederhole mich: Das war und ist falsch. (Beifall bei der SPD und Abgeordneten der FDP/ DVP) Was mich aber wirklich massiv ärgert, ist die völlig unzeitgemäße Argumentation von CDU und Grünen in diesem Zusammenhang. Wer im Jahr 2023 vor dem Hintergrund dieses massiven Unterrichtsausfalls, den wir zurzeit erleben, dieses massiven Lehrkräftemangels nicht verstanden hat, dass man den Nachwuchs gerade nicht gewinnen kann, indem man ihn erst einmal rauswirft, der handelt völlig unverantwortlich. (Widerspruch der Abg. Nadyne Saint-Cast GRÜNE) Sie schicken gut ausgebildete Fachkräfte in die Arbeitslosigkeit, während andere Bundesländer in unmittelbarer Nähe früher einstellen. Sie ziehen sich auf Kosten zurück, die jedoch im Verhältnis zum Gesamthaushalt vertretbar sind. Im Gegenteil gilt: Bemühungen, die dadurch aufgerissenen Lücken zu schließen, sind zum Teil deutlich kostenträchtiger. Ihr Handeln ist weder pädagogisch verantwortlich noch betriebswirtschaftlich sinnvoll. An unseren Schulen fällt massiv Unterricht aus, an den sonderpädagogischen Bildungs- und Beratungszentren kann mittlerweile das Recht auf Bildung nicht mehr ausreichend gewährleistet werden. Ihre Bemühungen sind nicht ausreichend, und da, wo Sie handeln können – etwa bei der Verhinderung der Entlassung von Referendarinnen und Referendaren während der Sommerpause –, ziehen Sie sich auf Kostenargumente zurück. (Zuruf der Abg. Nadyne Saint-Cast GRÜNE) Was muss eigentlich noch geschehen, damit Sie endlich aufwachen? Was muss eigentlich noch geschehen, damit der Ministerpräsident endlich aufhört, den Bildungsetat vor allem als Kostenbelastung anzusehen? Herr Ministerpräsident, nichts hat unseren Schulen möglicherweise so geschadet wie Ihre Forderung aus dem Jahr 2012, 11 600 Lehrerstellen abzubauen, intern, weil es – – (Abg. Andreas Deuschle CDU: Wessen Vorschlag war denn das? – Abg. Thomas Poreski GRÜNE: War es einvernehmlich oder nicht? Wer war damals Finanzminister? – Zuruf des Abg. Anton Baron AfD) – Ministerpräsident Kretschmann. – Das gilt intern, weil es viel zu lange verhindert hat, dass wir rechtzeitig mehr Lehrperiode – 67. Sitzung – Mittwoch, 21. Juni 2023 kräfte ausbilden – Sie wissen es, Kollege Poreski –, und extern, weil es das verheerende Signal an die jungen Menschen gesetzt hat: Wir brauchen euch nicht. Unser Widerstand als SPD hat dazu geführt, dass Sie diese Pläne in unserer gemeinsamen Regierungszeit nicht umsetzen konnten. (Zuruf: Oje!) Umso größer war mein Entsetzen, als Sie 2017 – obwohl die Statistiker schon damals gesagt haben, dass die Prognosen so nicht stimmen – noch einmal über 1 000 Lehrkräftestellen abgebaut haben. Das ist ein verheerendes Signal auch nach draußen, an junge, potenzielle Fachkräfte gewesen: Wir brauchen euch nicht. Diese Zeche bezahlen heute die Schulen durch massiven Unterrichtsausfall. (Beifall bei der SPD) An dieser Stelle haben Sie völlig falsch entschieden. Dieses Handeln war verantwortungslos. Sie müssen sich nun zumindest an einer Stelle bewegen, wo Sie kurzfristig etwas helfen können, ein Signal setzen können: (Zuruf des Abg. Daniel Lede Abal GRÜNE) Beenden Sie endlich die unsägliche und ungerechtfertigte Entlassung von Referendarinnen und Referendaren über die Sommerpause. (Abg. Andreas Deuschle CDU: Was ist denn das für eine Legende? Das ist Legendenbildung, was Sie hier betreiben!) Signalisieren Sie den jungen Menschen, dass wir sie wertschätzen und brauchen, statt sie in die Arbeitslosigkeit zu entlassen. Kollegin Saint-Cast, das ist kein Härchen in der Suppe, sondern das sind Fachkräfte, die wir dringend brauchen und auch wertschätzen sollten. Herzlichen Dank. (Beifall bei der SPD und Abgeordneten der FDP/DVP – Abg. Andreas Deuschle CDU: Das waren echte Fake News! Das ist mehr als Framing! – Gegenruf des
Anton Baron AfD
Also die Brandmauer nach links!)
Daniel Born
Es folgt für die FDP/DVP-Fraktion Herr Abg. Dr. Timm Kern.
Dr. Timm Kern FDP
Sehr geehrter Herr Präsident, liebe Kolleginnen und Kollegen! Wie bereits bei der ersten Lesung bekräftige ich auch heute meine Absage an den handwerklich und inhaltlich schlechten Gesetzentwurf der AfD. (Ah-Rufe von der AfD – Abg. Anton Baron AfD: Das ist ja mal wieder klar!) Wir Freien Demokraten lehnen diesen Gesetzentwurf entschieden ab. (Beifall bei der FDP/DVP und Abgeordneten der SPD) (Dr. Timm Kern) Denn wer glaubt, dass es dieser Partei wirklich um gute Bildung oder um gute Rahmenbedingungen für Schülerinnen und Schüler sowie für Lehrkräfte geht, (Zuruf des Abg. Dr. Uwe Hellstern AfD) der irrt. Das einzige, was die AfD bisher bildungspolitisch zu vermelden hatte, waren unkonstruktive und sachlich falsche Vorschläge, (Widerspruch des Abg. Dr. Uwe Hellstern AfD) oftmals sogar in Form von pauschalisierenden und in höchster Form diffamierenden Forderungen, liebe Kolleginnen und Kollegen. Sie wollen eine Kostprobe? Lassen Sie uns in das AfD-Bundestagswahlprogramm blicken. (Zuruf des Abg. Anton Baron AfD) Dort wird eine Beschränkung von Verbeamtungsmöglichkeiten gefordert. (Abg. Anton Baron AfD: Ja!) Jetzt kommen Sie daher und möchten Vorreiter bei der Verbeamtung von Lehrkräften sein. (Abg. Daniel Lindenschmid AfD: Sie haben es gar nicht verstanden!) Das glaubt Ihnen hier im Parlament doch wirklich kein einziger Mensch, liebe Kolleginnen und Kollegen. (Beifall bei Abgeordneten der FDP/DVP) Deshalb lohnt es sich auch gar nicht, weiter auf den Gesetzentwurf der AfD konkret einzugehen. (Zurufe von der AfD) Vielmehr möchte ich darlegen, welches die Vorschläge der FDP/DVP sind, um die unwürdige Praxis der Sommerferienarbeitslosigkeit von Referendarinnen und Referendaren endlich zu beenden. Wir Freien Demokraten schlagen vor, dass endlich alle Jungpädagoginnen und Jungpädagogen auch über die Zeit vom erfolgreich abgeschlossenen Vorbereitungsdienst bis zum Beginn des neuen Schuljahrs – über die Wochen der Sommerferien – durchbezahlt werden. Das Referendariat muss dazu über die Zeit der Sommerferien verlängert werden. Für Vertretungslehrkräfte hat die Landesregierung nach etlichem Zögern und Zaudern endlich reagiert, aber für die Referendarinnen und Referendare wird von dieser Landesregierung nach wie vor nichts getan. Sehr geehrter Herr Staatssekretär Schebesta, ich habe der Kultusministerin bereits in der ersten Lesung gesagt, dass das Land eine besondere Fürsorgepflicht gegenüber seinen Bediensteten hat. Hiervon kann bei den jungen Lehrkräften aber leider keine Rede sein. Sie stellen junge Lehrkräfte vor die Wahl folgender Überlegungen: Gehe ich sechs Wochen in die Arbeitslosigkeit, obwohl natürlich die Kosten für Miete, Strom usw. weiter anfallen, oder gehe ich lieber in ein anderes Bundesland oder in die Schweiz, wo ich besser behandelt werde? riode – 67. Sitzung – Mittwoch, 21. Juni 2023 So leid es mir tut, das sagen zu müssen, da wir an unseren Schulen wirklich jede helfende Hand brauchen: Ich kann nachvollziehen, wenn die Entscheidung gegen Baden-Württemberg fällt. (Abg. Daniel Lede Abal GRÜNE: Wie war das ei- gentlich bei Ihnen?) Das ist gerade in den Grenzregionen ein fataler Befund, den Sie, sehr geehrte Frau Ministerin Schopper, Herr Staatssekretär, und die grün-schwarze Koalition zu verantworten haben, liebe Kolleginnen und Kollegen. (Beifall bei der FDP/DVP – Abg. Daniel Lede Abal GRÜNE: Wie war das in Ihrer Vorbereitungszeit?) Sie hatten mittlerweile zwölf Jahre Zeit, dieses Problem zu lösen. Gar nichts haben Sie gemacht. (Zuruf des Abg. Daniel Lede Abal GRÜNE) Grün-Schwarz ist die größte NGO, was die Bildungspolitik in Baden-Württemberg angeht, liebe Kolleginnen und Kollegen. (Beifall bei der FDP/DVP – Zuruf des Abg. Miguel Klauß AfD) Natürlich kann man dem bayerischen Ministerpräsidenten vorwerfen, er sei unsolidarisch, wenn er Abwerbungsstrategien für Lehrkräfte ausruft. Ja, das mag sein. Aber wissen Sie, liebe Kolleginnen und Kollegen von Grün-Schwarz, was die beste Maßnahme gegen solche Abwerbungsstrategien ist? Ganz einfach: die jungen Lehrkräfte im eigenen Land angemessen zu behandeln, damit es keine Notwendigkeit gibt, abzuwandern. Probieren Sie das doch einfach einmal aus. Dass die FDP/DVP-Fraktion den Gesetzentwurf der AfD-Fraktion heute ablehnt, kann kein Freibrief dafür sein, dass das grün geführte Kultusministerium weiterhin die Hände in den Schoß legt und einfach einmal locker über die Probleme von Junglehrkräften in Baden-Württemberg hinweggeht, liebe Kolleginnen und Kollegen. (Zuruf des Abg. Miguel Klauß AfD) Zusammenfassend bleibt zu sagen: Wir Freien Demokraten lehnen mit Nachdruck den vorliegenden Gesetzentwurf ab und fordern die grün-schwarze Landesregierung mit ebenso viel Nachdruck auf, endlich zu handeln. Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit. (Beifall bei der FDP/DVP – Abg. Miguel Klauß AfD: Dann können Sie ja gleich zustimmen!)
Daniel Born
Der nächste Redner in der Debatte ist Herr Abg. Dr. Rainer Balzer für die AfD-Fraktion. (Abg. Anton Baron AfD: Seit wann ist eigentlich die Linkspartei im Parlament?)
Dr. Rainer Balzer AfD
Sehr geehrter Herr Präsident, sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete! Nolle in causa est, non posset praedentitur. (Dr. Rainer Balzer) Sie wissen sicher, was ich meine. So möchte ich das, was heute gesagt worden ist – – (Unruhe) – Es ist sehr bedauerlich, wenn Sie es nicht wissen. Ich sage es Ihnen aber: „Nicht wollen ist der Grund, nicht können die Ausrede“ oder „der Vorwand“. So möchte ich die Erste Beratung im Plenum und die Beratung im Ausschuss charakterisieren. Nichtsdestotrotz zähle ich auf Ihre Vernunft. Die Begründung dafür werde ich nachliefern. Denn das Gute in unserem Gesetzentwurf kann nur ein Blinder – aber die gibt es natürlich auch – nicht sehen. Mit unserem Gesetzentwurf wollen wir, dass junge Lehrer nach ihrer erfolgreich bestandenen Zweiten Staatsprüfung einen guten Start in die neue Lebensphase, für die sie ausgebildet worden sind, nämlich für das Berufsleben, für die Schule, finden können. Wir wollen nicht, dass sich die Nachwuchskräfte – hier im Raum heißt es immer: die Fachkräfte, die wir sinnvollerweise selbst ausbilden sollten – beim Jobcenter melden müssen. Ich freue mich, dass ich fachlich nichts mehr sagen muss. Herr Dr. Fulst-Blei, Herr Dr. Kern, Sie haben genau begründet, warum unser Gesetzentwurf so notwendig ist. (Abg. Dr. Timm Kern FDP/DVP: Unsinn!) Sie von der SPD haben sogar die Begründung der Ablehnung genannt, nämlich die Mauer. Was mit Mauern zur richtigen Zeit passiert, haben wir im November 1989 alle miteinander erleben dürfen. (Beifall bei der AfD – Abg. Anton Baron AfD: Ge- nau!) Frau Saint-Cast – da sind Sie ja –, Lehrer ist eine Berufung und kein Job, den man einfach mal sechs oder acht Wochen an den Nagel hängt, um die Füße ins Waschbecken zu stellen. Das ist eine Berufung – das möchte man tun –, und dafür ist Anerkennung notwendig, dafür ist Wertschätzung notwendig. Diese Wertschätzung hat man nicht, wenn man die Leute in die Sommerarbeitslosigkeit entlässt. Wenn Sie dann sagen: „Sechs Wochen, na ja, das ist ja nicht wirklich lang, andere Leute suchen auch sechs Wochen“, zeigt das schon, wo Sie denkenderweise stehen oder sitzen. Herr Dr. Miller hat nach den Zahlen gefragt. Das kann man sehr leicht nachlesen; das muss ich nicht mal selbst recherchieren. Ich habe aber, meine ich mich dunkel zu erinnern, auch im Ausschuss schon darauf hingewiesen: In der Stellungnahme zum Antrag der SPD, Drucksache 17/2971, steht der Kostenfaktor genau drin. Worum geht es noch tatsächlich? Das Fachliche ist ja schon gesagt worden. Aber ich möchte es noch mal präzisieren. Die Vorbereitungszeit bis zum tatsächlichen Schulbeginn im September soll nicht honoriert werden, wird nicht honoriert, und sie wird hier einfach ignoriert. Aber das ist ja das, was ich eingangs schon gesagt habe: nicht können wollen oder nicht wahrnehmen wollen. (Zuruf der Abg. Nadyne Saint-Cast GRÜNE) periode – 67. Sitzung – Mittwoch, 21. Juni 2023 Die Vorbereitungszeit ist Arbeitszeit. Natürlich arbeitet der eine oder andere nicht sechs Wochen lang acht Stunden jeden Tag durch. Herr Fulst-Blei hat gemeint, die sechs Wochen wären eine ganz harte Kärrnerarbeit. Hier gibt es sicher Unterschiede. Trotzdem ist es ein Zeichen der Wertschätzung. Es wurde ja hier von den Kollegen – ich nehme an, nachher stimmen die meisten dem Gesetzentwurf auch zu; lachen darf man jetzt ruhig an dieser Stelle – vorhin deutlich gesagt: Wir stehen in einem Wettbewerb um Lehrkräfte. Und wenn Lehrkräfte abwandern, muss ich mir eben irgendetwas einfallen lassen. Das könnte ein Baustein für eine Lösung sein. (Beifall bei der AfD) Sie wissen also ganz genau, dass das Gesetz notwendig ist, überfällig ist und von den Betroffenen erwartet wird. Es geht hier nicht um Bildung, sondern es geht um Wertschätzung und um Bildung. Ihnen hier geht es aber offensichtlich um parteipolitische Manöver. Es geht nämlich nicht um die Menschen, die eigentlich im Mittelpunkt stehen sollten. (Zuruf von der AfD: So ist es!) Das Kultusministerium tut sehr viel – das ist bekannt –, und es gibt viel Geld aus. Es werden x verschiedene Modellversuche finanziert. Aus meiner Zeit – 25 Jahre Lehrer – weiß ich selbst: Es gibt Modellversuche, die 20 Jahre und länger laufen. Es gibt sehr, sehr viele Projekte, und nichts hilft, um vorwärtszukommen. Die Hyperaktivität der Bildungspolitik ist ein Charakteristikum par excellence für die totale Inkompetenz dieser Landesregierung hier in diesem Punkt. (Beifall bei der AfD) Ich möchte zum Schluss noch mal darauf hinweisen: Sie investieren viel in multiprofessionelle Teams, pädagogische Assistenten, sozialindexbasierte Ressourcensteuerung. Und ich sage Ihnen: Diese ganzen Projekte werden uns keinen einzigen Schritt weiterbringen. Weiterbringen wird uns die Lösung nur dann, wenn wir das Problem an der Wurzel packen, das heißt, Lehrkräfte zur richtigen Zeit einstellen – und am besten die, die schon ausgebildet und da sind. Danke sehr. (Beifall bei der AfD)
Daniel Born
Es folgt die Landesregierung. Ich erteile Herrn Staatssekretär Volker Schebesta das Wort. (Zuruf der Abg. Carola Wolle AfD) – Die Landesregierung ist da, und die Landesregierung redet jetzt. (Abg. Anton Baron AfD: Aber die Regierungsbänke sind relativ leer, Herr Präsident! – Gegenruf des Abg. Daniel Lede Abal GRÜNE)
Volker Schebesta
Sehr geehrter Herr Präsident, sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Bei der Debatte über diesen Gesetzentwurf geht es natürlich ums Geld. Deshalb werde auch ich zu Beginn, wie das die Kollegin Saint-Cast gemacht hat, darauf hinweisen, mit wie viel Geld wir über den Einzelplan des Kultusministeriums ausgestattet sind und welche Steigerung dieser Haushalt erfahren hat. Das sind (Staatssekretär Volker Schebesta) nämlich 13,3 Milliarden €, und damit beträgt der Anteil des Kultusetats am Landeshaushalt insgesamt mehr als ein Fünftel. Das, was wir damit im aktuellen Haushalt umsetzen können, ist ein glasklares Bekenntnis der Landesregierung, trotz der historischen Herausforderungen und Belastungen gerade bei der Bildung nicht zu sparen, sondern gezielt an der richtigen Stelle in die wichtigste Ressource unseres Landes zu investieren, nämlich in die Zukunft der Kinder und Jugendlichen in unserem Land. Da können Sie von der Opposition natürlich leicht sagen: Geld ist da, aber mehr wäre noch besser. In der Regierungsverantwortung geht es dabei immer auch um eine Abwägung dessen, was mit dem zur Verfügung stehenden Geld gemacht werden kann, wofür man es einsetzt und wie dabei auch die politischen Entscheidungen getroffen werden. Diese Aufgabe wird mit dem Ausblick nach der Steuerschätzung im Mai ja auch nicht kleiner. Denn mit den nach der Steuerschätzung zum ersten Mal zurückgehenden Steuereinnahmen haben wir auch noch mal eine Zäsur bei dem, wie wir in die Haushaltsberatungen gehen. Bei dieser Abwägung geht es um die Frage, was wir mit den vorhandenen Mitteln umsetzen können. Nach vielen Versuchen in der Vergangenheit ist es im letzten Jahr gelungen, die notwendigen Mittel für die Durchbezahlung der Sommerferien für befristet beschäftigte Lehrkräfte in dem jetzt bekannten Rahmen bereitzustellen. Wir haben gerade für die vielfach und lange Jahre diskutierten Fragen bewusst eine Entscheidung mit den zur Verfügung stehenden Mitteln getroffen und haben damit unterstrichen, welchen Wert wir der Bildung in Baden-Württemberg geben. (Beifall bei Abgeordneten der Grünen und der CDU) Alle diese Maßnahmen sind auch Zeichen der Wertschätzung, um die es in der Diskussion gegangen ist. Sie sind auch ein Zeichen dafür, dass wir uns darum bemühen und dabei auch Erfolg haben (Zuruf von der AfD) – das will ich Ihnen belegen –, die Attraktivität des Zugangs zum Lehrerberuf weiter zu steigern. Natürlich brauchen wir mehr Lehrerinnen und Lehrer, weil wir offene Stellen haben, weil es diejenigen, die in den Ruhestand gehen, in so großer Zahl gibt. Aber im Vergleich zum Jahr 2015 ist es für das Lehramt Grundschule nahezu zu einer Verdopplung der Studienanfängerzahlen gekommen. Im Bereich der Sonderpädagogik haben wir eine Steigerung um über 50 % und für das Lehramt der Sekundarstufe I eine Steigerung um rund 10 %. Das zeigt, dass der Lehrerberuf als attraktiv wahrgenommen wird, dass es Lehrerinnen und Lehrer gibt, die diesen Beruf ergreifen wollen, wir aber gern noch mehr hätten. Deswegen werden ja auch die Studienanfängerplätze weiter ausgebaut. (Vereinzelt Beifall bei den Grünen und der CDU)
Daniel Born
Herr Staatssekretär, gestatten Sie eine Zwischenfrage des Herrn Abg. Dr. Timm Kern von der FDP/DVP-Fraktion? riode – 67. Sitzung – Mittwoch, 21. Juni 2023
Volker Schebesta
Ja.
Daniel Born
Herr Abgeordneter.
Dr. Timm Kern FDP
Herr Staatssekretär, Sie haben eben versucht, darzulegen, wie attraktiv Baden-Württemberg für Menschen ist, die Lehrer werden wollen. Der SPIE-GEL hat eine interessante Statistik zur Veränderung der Zahlen von Lehramtsabsolventen in den Bundesländern 2021 gegenüber 2010 dargelegt. Da ist Baden-Württemberg mit minus 31,7 % auf dem zweitletzten Platz von allen 16 Bundesländern. Nur Bremen ist noch schlechter.
Volker Schebesta
Können Sie sagen, in was? Was ist die Vergleichszahl?
Dr. Timm Kern FDP
Ja: Lehramtsabsolventen in den Bundesländern, Veränderung 2021 gegenüber 2010 in Prozent. Da ist Baden-Württemberg auf dem zweitletzten Platz von allen Bundesländern, bei den Flächenbundesländern sogar auf dem letzten Platz. So attraktiv kann es offensichtlich für junge Menschen nicht sein, in Baden-Württemberg Lehrer oder Lehrerin zu werden. Wie erklären Sie sich diese Zahlen? (Abg. Thomas Poreski GRÜNE: Absolventen! Das war Bachelor/Master! – Abg. Nadyne Saint-Cast GRÜ- NE: Welche Schularten?)
Volker Schebesta
Sie können das gern so im Ausschuss machen. Dann kann man nämlich hin und her diskutieren, was für eine Zahl es genau ist. Ich kann sie jetzt auf Anhieb nicht überreißen. Wenn Sie nur die Studienanfänger sehen, wenn Sie die Einstellungszahlen in den letzten Jahren sehen, die in Baden-Württemberg stetig gestiegen sind, weiß ich nicht, wie Sie zu dem Ergebnis kommen können, dass wir in Baden-Württemberg bei der Einstellung am hinteren Ende stehen. Die Zahl müsste man sich anschauen. Das können wir aber bitte nicht so im Hin und Her in der Plenardebatte machen. (Abg. Nadyne Saint-Cast GRÜNE: Äpfel mit Birnen! – Abg. Daniel Lede Abal GRÜNE: Ich glaube, das ist der Anstieg von einem Jahr auf das nächste Jahr!) Wir haben in den letzten Jahren eine Steigerung der Zahl derjenigen gehabt, die wir auch einstellen konnten. Deshalb sind wir in Baden-Württemberg gut unterwegs mit den Einstellungen, aber wir brauchen mehr, und wir brauchen sie vor allem in den Bereichen, in denen wir offene Stellen haben. Das will ich auch Herrn Dr. Fulst-Blei fragen: Wo liegt denn unser Problem? Unser Problem liegt auch darin, dass wir in den letzten Jahren nachholen mussten, Studienanfängerplätze und Lehramtsausbildungen anzubieten. Doch wir haben auch das Problem, dass wir nicht für die Bereiche Lehramtsbewerberinnen und -bewerber gewinnen, in die sie nicht wollen. (Zuruf der Abg. Nadyne Saint-Cast GRÜNE) Ich weiß jetzt nicht, ob es für jemanden, der von Mannheim nicht in eine unterversorgte Region gehen will, attraktiver wird, in diese unterversorgte Region zu gehen, wenn er im Sommer sechs Wochen länger bezahlt wird. (Staatssekretär Volker Schebesta) (Abg. Nadyne Saint-Cast GRÜNE: Ja! – Zuruf des Abg. Dr. Rainer Balzer AfD) Es gibt schon Anreize dafür, dorthin zu gehen. Denn im Unterschied zur Krankheitsvertretung, die diese Personen zum Teil akzeptieren, würden sie dort eine dauerhafte Einstellung in vollem Umfang und verlässlich mit allen Versorgungsansprüchen des Beamtensystems erhalten. (Beifall der Abg. Nadyne Saint-Cast GRÜNE – Abg. Petra Krebs GRÜNE: Ja!) Das zum Thema Attraktivität und wie wir Personen gewinnen. Sie haben das Stichwort „Wertschätzung“ angesprochen. Weil es ausgerechnet aus den Reihen der AfD und von Ihnen, Herr Dr. Balzer, kommt, will auch ich noch einmal das Meldeportal ansprechen. (Zuruf des Abg. Anton Baron AfD) Ich glaube, da haben Sie genügend dafür getan, zu belegen, dass es Ihnen gerade nicht um das Thema „Wertschätzung für Lehrerinnen und Lehrer“ geht. (Beifall des Abg. Dr. Alexander Becker CDU) Aber ganz flott gehen Sie mit dem Geld um. Als der Betrag kritisiert worden ist, der in Ihrem Gesetzentwurf hinsichtlich der Kosten steht, hat Herr Klauß vorhin sogar hereingerufen: „Ja, und?“ Es ist also egal, ob es 10 Millionen € oder 36 Millionen € sind. (Zuruf von der AfD: Ja!) Man kann auch sagen, man gebe 36 Millionen € dafür aus, wenn man es politisch will. Aber hier hinzustehen und zu sagen, es sei völlig egal, welche Kosten in den Gesetzentwurf hineingeschrieben worden seien, ist ein bisschen arg weit hergeholt. Herr Dr. Balzer, Sie haben es auch nicht verstanden. Das war auch im Ausschuss Thema. Sie zitieren aus der Drucksache 17/2971, in der ausdrücklich eine Verlängerung des Vorbereitungsdienstes genannt wird. Für die Verlängerung des Vorbereitungsdienstes werden 10 Millionen € als Kosten benannt. (Zuruf: Ja!) Ihr Gesetzentwurf beinhaltet aber, dass Lehramtsassessoren, deren Ernennung zum Beamten auf Probe bevorsteht, die Ernennungsurkunde am Tag nach der Bekanntgabe des Prüfungsergebnisses auszuhändigen ist. Das heißt, sie werden als Beamter auf Probe eingestellt und es wird nicht der Vorbereitungsdienst verlängert. Deshalb bekommen sie keine Vergütung als Referendar, sondern nach Ihrem Gesetzentwurf eine Vergütung als Beamtin oder Beamter. Das sind dann nicht 10 Millionen €, sondern 36 Millionen €. Das wurde Ihnen in der ersten Lesung, in der Beratung im Ausschuss und heute noch einmal vorgerechnet. Das ist Ihnen einfach völlig egal. (Vereinzelt Beifall bei den Grünen und der CDU) So kann man weder in Gesetzesberatungen handeln noch mit einer solchen Thematik umgehen. periode – 67. Sitzung – Mittwoch, 21. Juni 2023 Ich möchte noch darauf hinweisen – auch das hat mehrfach eine Rolle gespielt –, dass es auch in anderen akademischen Berufen nach Abschluss der Ausbildung nicht selbstverständlich ist, dass es einen nahtlosen Übergang in die Beschäftigung gibt. Es gibt die Juristen, es gibt zahlreiche andere Berufsgruppen, es gibt auch Personen hier im Landtag, die davon selbst betroffen gewesen sind: im Lehrerberuf und in anderen Berufen. Ich selbst bin Jurist und kann das auch darstellen. (Zuruf) Aber die Frage, wie wir damit umgehen, ist keine Frage, in der die Wertschätzung zum Ausdruck kommt, sondern es ist auch eine Frage, die sich bei der Unterscheidung zwischen Verlängerung des Vorbereitungsdienstes und früherer Einstellung zeigt: In der Systematik des Beamtenrechts ist es nicht selbstverständlich, davon auszugehen, dass jemand noch auf seiner Stelle bezahlt wird und der Nächste schon eingestellt ist. Aber das ist nicht das entscheidende Argument. Wichtig ist, dass wir in der Frage der Bildungspolitik weiter vorangehen, weitere Veränderungen vornehmen und dafür auch viel Geld in die Hand nehmen. Das müssen wir auch an Stellen tun, an denen wir die Notwendigkeit dafür sehen, weiter voranzukommen, z. B. bei der Durchzahlung von befristet beschäftigten Lehrerinnen und Lehrern. Damit sind wir auf einem guten Weg für die Bildung, für die Lehrerinnen und Lehrer und am Ende für die Kinder und Jugendlichen in unserem Land. Vielen Dank. (Beifall bei Abgeordneten der Grünen und der CDU)
Daniel Born
Liebe Kolleginnen und Kollegen, in der zweiten Runde liegt mir bisher eine Wortmeldung vor. – Jetzt schaue ich zu den Fraktionen, die noch Redezeit haben und die der Debatte folgen. (Vereinzelt Heiterkeit und Beifall – Zuruf: Alle!) Dann hat noch einmal Herr Abg. Dr. Rainer Balzer für die AfD-Fraktion das Wort.
Dr. Rainer Balzer AfD
24 Sekunden. Ich rede ganz schnell. Nein, ich sage nur zwei Sätze. Der Azubi wird nach erfolgreicher Prüfung, nach der Ausbildung übernommen. So sollte es auch bei den Lehrkräften sein. In welcher Art die Landesregierung in ihrer unendlichen juristischen Weisheit das dann richtig und sinnvoll gestaltet, das überlasse ich durchaus Ihnen. (Abg. Daniel Lede Abal GRÜNE: Das ist ein Gesetz- entwurf, das wissen Sie schon!) Aber ich denke, wenn man will, dann gibt es Wege. Danke fürs Zuhören – das gilt auch für Sie. (Beifall bei der AfD – Abg. Daniel Lede Abal GRÜ- NE: Das ist doch lächerlich! – Gegenruf des Abg. Dr. Rainer Balzer AfD: Ja, das ist lächerlich! – Gegenruf des Abg. Daniel Lede Abal GRÜNE: Das ist ein Gesetzentwurf, und dann soll die Landesregierung irgendwas machen! Das ist doch Quatsch!)
Daniel Born
In der Allgemeinen Aussprache liegen mir keine weiteren Wortmeldungen vor. Wir haben die Debatte hier im Plenum geführt. (Zuruf von der AfD – Gegenruf des Abg. Daniel Le- de Abal GRÜNE: So ein Quatsch! – Gegenruf des Abg. Anton Baron AfD – Gegenruf des Abg. Daniel Lede Abal GRÜNE: Das ist Quatsch! Das ist doch Blödsinn! – Gegenruf des Abg. Anton Baron AfD – Gegenruf des Abg. Daniel Lede Abal GRÜNE: Nein! Das ist einfach Blödsinn!) – Herr Abg. Lede Abal, Herr Abg. Baron, zwischen Ihnen sitzen die FDP/DVP-Fraktion und die CDU-Fraktion. Sie können sich nicht unterhalten – rein physikalisch –, (Vereinzelt Heiterkeit) ohne dass es das gesamte Plenum mitbekommt. Das ist so. (Abg. Daniel Lede Abal GRÜNE: Das war keine Un- terhaltung, sondern ein Austausch von Zwischenru- fen! – Abg. Anton Baron AfD: Die Brandmauer steht! – Weitere Zurufe) Es liegen jetzt keine weiteren Wortmeldungen vor. Wir kommen daher in der Zweiten Beratung zur A b s t i m - m u n g über den Gesetzentwurf Drucksache 17/4506. Der Ausschuss für Kultus, Jugend und Sport empfiehlt Ihnen in seiner Beschlussempfehlung vom 15. Juni 2023, Drucksache 17/4902, den Gesetzentwurf abzulehnen. Sind Sie damit einverstanden, dass ich den Gesetzentwurf im Ganzen zur Abstimmung stelle? – Dies ist der Fall. Wer dem Gesetzentwurf Drucksache 17/4506 zustimmt, den darf ich um das Handzeichen bitten. – Vielen Dank. Gegenprobe! – Danke schön. Enthaltungen? – Der Gesetzentwurf ist mehrheitlich abgelehnt. Punkt 2 der Tagesordnung ist damit erledigt. Ich rufe Tagesordnungspunkt 3 auf: a) Zweite Beratung des Gesetzentwurfs der Fraktion der SPD – Gesetz zur Änderung des Landeshochschulgebührengesetzes – Drucksache 17/4644 Beschlussempfehlung und Bericht des Ausschusses für Wissenschaft, Forschung und Kunst – Drucksache 17/4861 Berichterstattung: Abg. Dr. Michael Preusch b) Antrag der Fraktion GRÜNE und der Fraktion der CDU – Maßnahmen zur Stärkung der Fachkräftegewinnung – Drucksache 17/4742 Liebe Kolleginnen und Kollegen, für die Allgemeine Aussprache zu den Buchstaben a und b hat das Präsidium eine Redezeit von fünf Minuten je Fraktion festgelegt. Die antragstellenden Fraktionen haben hierzu vereinbart, sich die Redezeit für die Begründung des Antrags hälftig untereinander aufzuteilen und die Begründung in ihre Redebeiträge einfließen zu lassen. Wir beginnen mit der Aussprache. Ich rufe für die Fraktion GRÜNE den Kollegen Alexander Salomon auf. riode – 67. Sitzung – Mittwoch, 21. Juni 2023 (Abg. Alexander Salomon GRÜNE befindet sich nicht im Plenarsaal. – Zuruf: Der ist aber nicht da!) Hat die Fraktion GRÜNE die Rednerin, den Redner getauscht? (Abg. Daniel Lede Abal GRÜNE schüttelt den Kopf. – Abg. Daniel Lede Abal GRÜNE telefoniert. – Zu- ruf: Ich glaube, er kommt! – Abg. Daniel Lede Abal GRÜNE: Er hat noch seinen Redezettel suchen müssen! – Abg. Alexander Salomon GRÜNE betritt den Plenarsaal von der vom Präsidenten aus gesehen rechten Seite.) – Ja, wunderbar. Von dieser Seite habe ich gar nicht mit Ihnen gerechnet. (Heiterkeit)
Alexander Salomon GRÜNE
Schauen Sie mal, ich überrasche Sie noch mal! (Heiterkeit)
Daniel Born
Wo immer Sie auch waren, Hauptsache, Sie sind da. – Ich erteile Ihnen das Wort.
Alexander Salomon GRÜNE
Vielen Dank. – Herr Präsident, meine sehr geehrten Damen und Herren! So ist es manchmal, wenn man überrascht wird, wie schnell es dann doch geht. Bei dem vorliegenden Gesetzentwurf, der von der SPD eingebracht worden ist, verhält es sich ein bisschen anders. Dem Grunde nach ist es ja so, dass wir alle in die gleiche Richtung gehen möchten. Das ist zumindest das, was ich noch mal wahrgenommen habe, auch in der Debatte in diesem Bereich. Das ist eine andere Entwicklung als in der Vergangenheit. Natürlich muss man immer sehen, dass man beim Thema Studiengebühren durchaus auch die Umstände, die derzeit herrschen – zum einen der Angriffskrieg von Russland gegen die Ukraine, zum anderen die Coronapandemie, die wir hatten –, berücksichtigen muss. Deswegen, glaube ich, geht es jetzt nicht darum – so nehme ich es ein bisschen wahr –, bei dem Zieleinlauf, den wir hier in einem breiten Bündnis in diesem Parlament auch machen wollen, den anderen zu überholen, noch mal ein bisschen schneller zu sein, vielleicht doch noch mal – das hat Herr Wolf in der letzten Debatte eingebracht – einen Geländegewinn zu erzielen, den anderen vielleicht noch mal ein bisschen – das sage ich jetzt mal salopp – blöd und dumm aussehen zu lassen in diesem Bereich. Ich glaube, das ist dem Thema nicht angemessen. Vielmehr geht es jetzt darum, dass wir uns alle durchaus miteinander vereinbaren können (Zuruf des Abg. Sascha Binder SPD) und so auch mitgehen können, dass wir die Studiengebühren für internationale Studierende abschaffen wollen, dass wir in Zukunft eine Regelung haben wollen, dass es keine Gebühren mehr in Baden-Württemberg gibt. Das halten wir für durchaus angebracht. (Zuruf des Abg. Andreas Stoch SPD – Abg. Sascha Binder SPD: Warum haben Sie es eingeführt?) (Alexander Salomon) – Wir können gern in die Geschichte gehen. Dass wir Studiengebühren für internationale Studierende eingeführt haben, war kein Herzensanliegen – weder von mir noch von unserer Fraktion. (Abg. Andreas Stoch SPD: Sie haben es aber trotz- dem gemacht!) Das ist vielmehr ein rein rationales Argument gewesen; das wissen Sie auch. Wir hatten damals die Fragestellung: Wie können wir die globale Minderausgabe, das, was dem Ministerium auferlegt worden ist, tatsächlich auch haushalterisch bewerkstelligen? Jetzt gibt es verschiedene Methoden. Sie können sparen, Sie können sagen: „Liebe Universitäten, liebe Hochschulen, spart bei euren Studierenden, bei den Studiengängen.“ (Abg. Sascha Binder SPD: Oder Sie holen es von den Studierenden!) – Möchten Sie es hören, oder möchten Sie es nicht hören, Kollege Binder? – Also, dann wissen Sie auch, dass es eine Hochschulfinanzierungsvereinbarung gibt, dass man sich darauf verständigt hat, dass es keine Kürzungen an unseren Hochschulen gibt. Da war die Fragestellung – das finde ich durchaus auch für so ein Parlament gar nicht unangemessen –, einmal zu sagen: „Wir gehen nicht nur auf die Ausgabenseite, sondern auch auf die Einnahmeseite“ und zu fragen: Wie können wir das ausgestalten? Wir haben uns dann auch im parlamentarischen Verfahren – daran werden Sie sich vielleicht auch erinnern – vehement darüber gestritten, was Ausnahmemöglichkeiten sind. Ich schaue auf meine Fraktion, die auch einen Monitoring-Beirat eingerichtet hat, auf unseren Vorschlag hin. (Abg. Sascha Binder SPD: Sie haben es so gar nicht gebraucht!) – Sie möchten es gar nicht hören. Dann fragen Sie einfach nicht mehr, dann machen Sie keine Bemerkungen mehr in diesem Bereich. Ich will es Ihnen nur sagen.
Daniel Born
Herr Abg. Salomon, Sie haben das Wort.
Alexander Salomon GRÜNE
Ja, ich rede auch. Keine Sorge, Herr Präsident. – Mir geht es bloß darum – damit Sie es verstehen –: (Abg. Sascha Binder SPD: Ich habe es verstanden! Sie wollen Studiengebühren!) Das ist nicht etwas gewesen, was wir jetzt in diesem Bereich eingeführt haben, damit wir die Studiengebühren einführen, sondern etwas, damit wir eben die Auswirkungen auf unseren Hochschulbereich überschaubar halten, auch mit den Ausnahmen. Sie haben sicherlich den Bericht des Monitoring-Beirats auch intensiv gelesen; sonst würden Sie sich jetzt wahrscheinlich nicht in diesem Maß dazu äußern. Dann wissen Sie ja auch, dass von den über 30 000 Studierenden, (Zuruf der Abg. Gabriele Rolland SPD) periode – 67. Sitzung – Mittwoch, 21. Juni 2023 die davon auch betroffen waren, nur etwa ein Drittel die Studiengebühren für internationale Studierende gezahlt hat. Das heißt ja auch, dass nicht alle davon betroffen waren. Das heißt nicht, dass es das jetzt in irgendeiner Weise besser macht, dass es das relativiert, dass wir weiterhin daran festhalten wollen. Das heißt aber für mich, dass die sozialen „Unhärten“, die ja nicht nur mir, sondern damals auch Ministerin Bauer vorgeworfen wurden, in diesem Maß nicht eingetreten sind. Das heißt, dass wir in jedem Einzelfall trotzdem hinschauen mussten, in der Vergangenheit, und auch hinschauen wollen und dass es jetzt darum geht – das hat sich im Wesentlichen auch noch mal geändert, neben der Fragestellung, was sich global geändert hat –, dass wir jetzt eine Ministerin haben, die dieses Thema intensiv angegangen ist, die dieses Thema auch noch einmal im Ministerium durchdacht hat. Mit ihr ist es auch persönlich verbunden. Also, wenn hier jemand wirklich dafür gearbeitet und gekämpft hat, dass dieses Thema jetzt so angegangen wird (Zuruf des Abg. Sascha Binder SPD) und dass wir zukünftig keine Studiengebühren für internationale Studierende mehr erheben, dann verdanken wir dies Ministerin Petra Olschowski. Deswegen noch einmal ein Dank an sie. (Beifall bei den Grünen) Mir geht es jetzt auch darum, noch einmal eindeutig zu sagen: Was wir brauchen, ist halt nicht die Schnelligkeit, die jetzt wieder ins Spiel gekommen ist, dass wir möglichst den anderen übertrumpfen wollen, sondern wir brauchen Gründlichkeit. Das ist das Allerwichtigste. Das kam auch in den jeweiligen Statements in der Anhörung heraus, und das ist auch – das hört man bei jedem, mit dem man im Hochschulsystem spricht – nicht spezifisch für die Erhebung von Studiengebühren. Das ist vielmehr fast in jedem Bereich so: dass wirklich Gründlichkeit vor Schnelligkeit geht, weil Sie natürlich auch Verfahren an den Hochschulen anpassen müssen, weil Sie dafür Sorge tragen müssen, dass die Verfahren auch umgesetzt werden können, dass Sie beispielsweise nicht Gebühren erheben, die danach wieder an die internationalen Studierenden zurückgezahlt werden müssen. Das ist ein doppelter Aufwand, den wir nicht haben wollen. Deshalb wird meine Fraktion, werden wir uns zusammen mit der CDU darauf verständigen, dass wir das mit der notwendigen Gründlichkeit machen, auch mit der notwendigen Schnelligkeit.
Daniel Born
Herr Kollege, gestatten Sie eine Zwischenfrage des Herrn Abg. Binder aus der SPD-Fraktion?
Alexander Salomon GRÜNE
Er hat schon ganz viele Zwischenfragen gestellt. Aber jetzt darf er es auch offiziell gern machen.
Daniel Born
Ja. – Bitte, Herr Abgeordneter.
Sascha Binder SPD
Nein, ich habe bisher gar keine Fragen gestellt, sondern nur Zwischenrufe gemacht. (Vereinzelt Heiterkeit)
Alexander Salomon GRÜNE
Nein, das waren Fragen.
Sascha Binder SPD
Eine Frage, weil Sie die Ministerin gerade so gelobt haben: Die Ministerin war ja noch in einem zweiten Punkt sehr progressiv, nämlich beim Thema Zweitstudium, was ja besonders bei Bildungsberufen wichtig ist, um Quereinstiege zu ermöglichen. Haben Sie da die progressive Ministerin auf halbem Weg verlassen, oder an was lag es, dass das Zweitstudium jetzt von Ihnen nach wie vor mit Studiengebühren belegt werden soll?
Alexander Salomon GRÜNE
Also, Kollege Binder, Sie haben schon bei der ersten Debatte nicht aufgepasst und meinem Kollegen Joukov nicht zugehört. (Zuruf des Abg. Andreas Stoch SPD) Er hat das nämlich deutlich dargelegt. Er hat nämlich gesagt: Es gibt keine Verständigung auf das zweite Thema, auch innerhalb der Koalition nicht. Das ist erst einmal eine politische Entscheidung. Trotz allem war klar, dass wir auch im Einzelfall prüfen werden, ob z. B. für Lehramtsstudiengänge so etwas ausgesetzt werden kann, weil es einen Mangel gibt, was natürlich auch wir sehen. Das muss aber auch ordentlich geprüft werden; das muss rechtlich alles sauber umgesetzt werden. Daher erwarte ich die Prüfung durch das Ministerium und dann auch die jeweiligen Entscheidungen innerhalb der Koalition, ob wir das so machen werden. Aber das hätten Sie schon in der ersten Debatte hören können. Daher sollten Sie, glaube ich, in diesem Fall durchaus noch einmal zuhören, was wir sagen. (Zuruf des Abg. Sascha Binder SPD) Das würde Ihnen vielleicht die eine oder andere Zwischenfrage an dieser Stelle ersparen. Summa summarum heißt das: Ich glaube nicht, dass wir in diesem Bereich mit der Schnelligkeit irgendetwas Gutes tun, sondern wir müssen das, wie gesagt, im Haushalt umsetzen. Es geht um 30 Millionen €. Das ist keine ganz kleine Summe im globalen Haushalt des Landes Baden-Württemberg, sondern hier geht es durchaus um eine große Summe, die wir auch adäquat ersetzen müssen, damit es eben nicht zu Verwerfungen an unseren Hochschulen kommt, damit es nicht dazu kommt, dass wir an anderer Stelle im Einzelplan 14, dem Einzelplan des Ministeriums für Wissenschaft, Forschung und Kunst, einsparen müssen und werden. Daher würde ich darum bitten, dass wir das auch mit der notwendigen Ernsthaftigkeit, mit dem Blick auf die haushalterischen Notwendigkeiten, debattieren können. (Zuruf der Abg. Gabriele Rolland SPD) Aber eines ist klar: In Baden-Württemberg wird es in absehbarer Zukunft keine Gebühren für internationale Studierende mehr geben. Das ist ein großer Erfolg. Vielen Dank. (Beifall bei den Grünen) riode – 67. Sitzung – Mittwoch, 21. Juni 2023
Daniel Born
Nächster Redner in der Debatte ist Herr Abg. Dr. Albrecht Schütte für die CDU-Fraktion.
Dr. Albrecht Schütte CDU
Sehr geehrter Herr Präsident, liebe Kolleginnen und Kollegen! Wir reden heute über die Abschaffung der Gebühren für bildungsausländische Studierende. Es geht nämlich nicht darum, welchen Pass jemand hat, sondern wo die Hochschulzugangsberechtigung erworben wurde. Warum macht man das? Was war damals die Idee des grünen MWK, als es – der Kollege, der vor mir gesprochen hat, hat es gesagt – immerhin um 30 Millionen € ging, die sonst woanders hätten gekürzt werden müssen? Die Idee war, dass die jungen Menschen, deren Eltern woanders Steuern zahlen und die zu einem hohen Prozentsatz von zwei Dritteln unser Land nach der Ausbildung wieder verlassen, einen gewissen Teil ihrer Studienkosten übernehmen. Faktisch wird Folgendes passieren. Sie waren ja bei der Anhörung dabei. Der Rektor der Universität Heidelberg hat es dargestellt. Die größte Gruppe sind junge Menschen aus China, die mit einem Stipendium des Staates kommen, und der Staat zahlt ihnen die Lebenshaltungskosten und die Studiengebühren. Zukünftig braucht er dann die Studiengebühren nicht mehr zu zahlen. Das ist die größte Gruppe. Das heißt, von den 30 Millionen € spart 10 Millionen € der chinesische Staat. Da muss ich ganz ehrlich sagen: Der ist nicht mehr sozial bedürftig. (Beifall bei der CDU und Abgeordneten der Grünen) Der Monitoring-Beirat hat sich völlig zu Recht die Gebühren angeschaut und zunächst mal gesagt: Man muss sie so organisieren, dass niemand davon abgehalten wird, bei uns zu studieren. Er hat viele Vorschläge gemacht, wie man das besser machen kann. Das wäre eine Möglichkeit gewesen. Warum wollen wir jetzt – da sind wir uns mit ein paar Ausnahmen alle einig – die Studiengebühren für internationale Studierende abschaffen? Ganz einfach deshalb, weil unsere Nachbarbundesländer diese nicht erheben und damit ein Wettbewerbsnachteil für unser Bundesland entsteht. (Abg. Dr. Stefan Fulst-Blei SPD: Ach?) Die Studierenden gehen in die anderen Länder. Das Schlimm ste ist – das erfahren Sie, wenn Sie mal mit den Rektoren reden –: Die kommen sogar noch in unser Land, weil wir einen guten Ruf haben, sind ein Semester hier, unsere Universitäten erbringen den Verwaltungsaufwand, und anschließend ziehen die Studierenden um von Ulm nach Neu-Ulm. (Abg. Gabriele Rolland SPD: Genau!) Das ist der Grund, weswegen wir diese Gebühren abschaffen. Da sind wir uns alle einig. (Beifall bei Abgeordneten der CDU und der Grünen – Zuruf von der SPD) Das hat der Kollege Mack schon damals gesagt. Jetzt geht es doch nur darum, wie schnell und wie ordentlich man das macht. (Dr. Albrecht Schütte) Sie haben völlig zu Recht den Sprecher der Landesrektorenkonferenz der Universitäten, Herrn Professor Puhl, zur Anhörung eingeladen und ihn gefragt, wie lange man denn braucht, um die Abschaffung umzusetzen. Dann hat der Fachmann gesagt, es dauere sechs Monate. Daraufhin haben Sie messerscharf geschlossen: „Was der sagt, interessiert mich nicht, auch wenn ich ihn selbst eingeladen habe und er ein Fachmann ist. Man muss sie sofort abschaffen.“ Wir folgen hier dem Rat der Fachleute und den Aussagen des MWK. (Abg. Gabriele Rolland SPD: Das ist Schwachsinn!) – Ist die Aussage von Ihrem Fachmann Schwachsinn? (Abg. Gabriele Rolland SPD: Nein, Ihre Aussage!) Dann machen Sie doch keine Anhörung mehr, sondern sagen Sie, dass Sie alles besser wissen als alle anderen. (Beifall bei der CDU und Abgeordneten der Grünen – Zurufe von der SPD) Sie haben gefragt: „Wie lange dauert die administrative Umsetzung an Ihren Universitäten?“ Und die Antwort war: sechs Monate. Das hat er hier gesagt. (Lebhafte Zurufe von der SPD, u. a. Abg. Andreas Stoch: Ab der Entscheidung!) – Sie müssen nicht schreien, Sie müssen einfach nur zuhören. (Lachen der Abg. Gabriele Rolland SPD) Der nächste Punkt ist: Sie haben in Ihrem Gesetzentwurf zum Thema Kosten geschrieben: 3 Millionen € bekommen die Universitäten. – Wo die herkommen, das interessiert Sie offenbar nicht. – Aber über die restlichen 25 Millionen € an Studiengebühren, die ausfallen, verlieren Sie gar kein Wort. Wissen Sie, woran das liegt? Weil anscheinend dieser Staat Ihrer Meinung nach unendlich viel Geld hat, und zwar zweimal: Der Kollege Binder und der Kollege Fink wollen unendlich viel Geld ausgeben, und Sie sind auch der Meinung, Sie könnten auf beliebig viele Einnahmen einfach verzichten. Aber die Wahrheit sieht anders aus. Sie reden bei 30 Millionen € von Nasenwasser. (Zuruf des Abg. Sascha Binder SPD) Damit sind Sie in bester Gesellschaft. Andere haben bei einem ähnlichen Betrag von Peanuts gesprochen. Das war aber vielleicht nicht ein SPD-Mitglied. (Beifall bei der CDU und Abgeordneten der Grünen – Abg. Dr. Timm Kern FDP/DVP: Herr Schütte, fol- gen Sie dem FDP-Vorschlag!) – Sie reden nach mir; ich kann nicht darauf eingehen. (Heiterkeit) Deshalb haben wir hier drin eine vernünftige Aussage. Es geht nämlich darum, dass wir gleichzeitig die hohe Qualität von Forschung, Lehre und Studium erhalten wollen. Deshalb brauchen wir die Gegenfinanzierung, und das werden wir im Rahmen des Nachtrags bzw. der nächsten Möglichkeit machen. periode – 67. Sitzung – Mittwoch, 21. Juni 2023 Vielleicht haben Sie in die Steuerschätzung geschaut. Dort ist weniger Geld als erwartet. Ich weiß, dass Sie der Meinung sind, es gibt beliebig viel; wenn ein wenig fehlt, ist das noch immer unendlich viel. Es ist aber in der Tat und in Wahrheit nicht so. Dann haben wir die Frage zu den Zweitstudiengebühren. Der Kollege Preusch hat zu Recht gesagt, dass ein Kieferchirurg zwei Studien benötigt. Völlig klar ist: Da macht es Sinn, keine Zweitstudiengebühren zu erheben. Das müssen wir uns anschauen. Grundsätzlich ist es aber doch nicht so, dass Bildung kostenfrei ist. (Zuruf des Abg. Andreas Stoch SPD) Fragen Sie einmal jemanden, der den Meister macht – von Ihnen kein Wort. Fragen Sie doch einmal den Facharbeiter – – (Zurufe von der SPD) – Wo ist Ihr Antrag dazu? (Abg. Andreas Stoch SPD: Lesen Sie gar nichts? – Zuruf der Abg. Gabriele Rolland SPD – Unruhe) – Ich lese Ihre Anträge. Die sehe ich hier nicht. Ich lese unser Wahlprogramm, in dem es steht. (Zuruf des Abg. Andreas Stoch SPD) – Ja, Sie lesen anscheinend auch nichts. (Abg. Sascha Binder SPD: Doch! – Abg. Dr. Stefan Fulst-Blei SPD: So ein Blödsinn!) Es gibt Fortbildungen, und es gibt Studiengänge wie die LL.M., die an den Universitäten sehr teuer sind. Warum soll deshalb genau die eine Klientel, die einen weiteren Studiengang macht, diesen kostenfrei machen? Sie haben die Universitäten gehört. Es geht darum, dass wir so gute Angebote machen, dass die jungen Menschen auch aus dem Ausland kommen. (Abg. Andreas Stoch SPD: Seit wann ist ein Zweit- studium ein Problem?) Bei der ETH Zürich werden Sie feststellen, dass sich die Studienzahlen an dieser Universität in den technischen Fächern in den letzten 20 Jahren trotz der Studiengebühren verdoppelt haben. (Zuruf) Deshalb geht es für uns darum, eine vernünftige Studiengebühr für diejenigen zu erheben, die nach der Erstausbildung, nach dem ersten Beruf weitermachen. Für diese Studierenden brauchen wir ein sehr gutes Angebot; an dem können sich die Leute auch entsprechend finanziell beteiligen. Sie haben immer Anträge zu den Zweitstudiengebühren gestellt. Beim Meister aber – ich war in den Haushaltsberatungen dabei – haben Sie keinen Antrag gestellt. (Abg. Gabriele Rolland SPD: Doch! – Abg. Andreas Stoch SPD: Das ist eine Falschbehauptung!) (Dr. Albrecht Schütte) Ich habe eine klare Vermutung, warum das so ist: Mit den normalen Menschen, die Tag für Tag aufstehen und einen normalen Facharbeiterberuf ausüben, reden Sie gar nicht mehr. (Zurufe) Wir werden die Studiengebühren für internationale Studierende abschaffen. Wir müssen aber als Regierung – – (Zuruf des Abg. Dr. Stefan Fulst-Blei SPD)
Daniel Born
Das Wort hat der Herr Kollege Dr. Schütte. (Abg. Dr. Stefan Fulst-Blei SPD: Dann soll er auch bei der Wahrheit bleiben!)
Dr. Albrecht Schütte CDU
Ich sage die Wahrheit. (Zuruf: Ach ja?) – Ja. Ich sage die Wahrheit. (Abg. Andreas Stoch SPD: Dann lesen Sie es einfach nach! – Weitere Zurufe) – Sie lesen einmal unser Wahlprogramm, und dann reden wir weiter. – Bei der Abschaffung der Studiengebühren kommt es darauf an, dass wir ordentlich arbeiten. Sie haben jedoch null Gegenfinanzierungsvorschläge. Soll ich Ihnen das im Gesetz mal zeigen, wo die Gegenfinanzierung ist? Hier unten müsste sie stehen, (Der Redner hält ein Papier hoch.) aber da steht nichts. Ich habe es genau gelesen. Vielleicht haben Sie es ja mit Weiß auf weiß geschrieben. Jedenfalls haben Sie keine Gegenfinanzierung. Wir müssen und werden das ordentlich machen. Außerdem werden wir uns an den Rat der Experten halten, übrigens auch an den Rat der Experten, die Sie hier eingeladen haben. Dann bekommen wir eine vernünftige Lösung, und in der Zukunft werden internationale Studenten keine Gebühren mehr zahlen. Dennoch werden sie ein gutes Hochschulsystem vorfinden und eine gute Betreuung haben. Wir werden eine Forschung haben, und wir werden auch sonst im MWK-Etat Mittel haben. Wir machen die Sachen ordentlich. Sie müssen dagegen nur einen Entwurf schreiben und können die Hälfte vergessen. Wir müssen das machen, was nachher passt. Das machen wir, die Koalitionsfraktionen, zusammen mit dem Ministerium. Vielen herzlichen Dank. (Beifall bei der CDU und Abgeordneten der FDP/ DVP – Zuruf des Abg. Andreas Stoch SPD)
Daniel Born
Die nächste Rednerin in der Debatte ist für die SPD-Fraktion Frau Abg. Gabi Rolland.
Gabriele Rolland SPD
Sehr geehrter Herr Präsident, Kolleginnen und Kollegen, meine sehr verehrten Damen und Herren! Herr Kollege Salomon, ich weise für die SPD-Landtagsfraktion, aber auch für mich persönlich zurück, dass wir mit unserem Gesetzentwurf irgendjemanden hier im Haus riode – 67. Sitzung – Mittwoch, 21. Juni 2023 blöd aussehen lassen wollen. Nein, wir nehmen unsere Arbeit ernst, weil wir, seit Sie diese Studierendengebühren eingeführt haben, immer wieder eine Möglichkeit finden, Sie davon zu überzeugen, dass das der falsche Weg ist. Wir freuen uns darüber, dass Sie am 20. April genau das aufgegriffen haben, indem Ihr Vorsitzender gesagt hat, Sie würden sich jetzt auch auf diesen Weg begeben. Deswegen weise ich das zurück. (Beifall bei der SPD) Herr Kollege Salomon, auf den Monitoringbericht konnten wir gar nicht so eingehen. (Zuruf des Abg. Daniel Lede Abal GRÜNE) Den Monitoringbericht haben wir am Tag der Anhörung, am 14. Juni, um 8:50 Uhr bekommen – eine Stunde und zehn Minuten, bevor die Anhörung angefangen hat. Ich finde, auch Sie sollten da bei der Wahrheit bleiben. Und, lieber Herr Kollege Schütte – wo ist er denn? –, (Abg. Dr. Albrecht Schütte CDU: Hier!) es gibt einen Unterschied zwischen einer Entscheidung dieses Parlaments – das ist dann nämlich eine Gesetzesentscheidung – und der Umsetzung durch eine Verwaltung oder eine Hochschule. (Abg. Andreas Stoch SPD: So sieht es aus!) Wir haben Herrn Professor Puhl gefragt, wie lange er braucht, und er hat gesagt, ein halbes Jahr. Deswegen glauben wir, wir könnten die Gebühren für diese Studierenden zum Wintersemester 2023/2024, allerspätestens für das Sommersemester 2024, abschaffen. Das war der Grund für die Frage. Aber dann können wir doch heute darüber entscheiden, damit die Umsetzung schon jetzt in Betracht gezogen und dies umgesetzt werden kann. (Beifall bei der SPD) Ein zweiter Punkt – Herr Kollege Schütte, bleiben Sie bei der Wahrheit; schauen Sie noch einmal in das Protokoll der entsprechenden Finanzausschusssitzung –: Die SPD-Fraktion hat hier im Landtag von Baden-Württemberg die Übernahme der Gebühren für den Meisterbrief eingefordert. (Beifall bei der SPD) Jetzt muss ich Ihnen sagen, liebe Kolleginnen und Kollegen von den Grünen und der CDU, dass mich das alles schon sehr enttäuscht. Es war ja eigentlich klar, dass es nicht möglich sein würde – obwohl Sie inhaltlich mit uns in großer Übereinstimmung sind –, mit Ihnen eine gemeinsame Marschrichtung zu verabreden. (Abg. Daniel Lede Abal GRÜNE: Sie sind doch selbst losgerannt!) Ich bedaure sehr, dass Sie nicht in der Lage sind, in so einer Frage, die den Standort Baden-Württemberg, die die Ausbildung von jungen Menschen betrifft, anders vorzugehen. Für die SPD-Fraktion bleibt nach wie vor klar: Bildung, Ausbildung, Studium und Meisterbrief haben kostenlos zu sein. (Gabriele Rolland) (Abg. Daniel Lede Abal GRÜNE: Wo waren denn die Gespräche, als Sie den Gesetzentwurf eingebracht ha- ben?) Was wir nicht brauchen, ist eine Hürde für die Ausbildung von Fachkräften, egal, ob diese aus dem Inland oder aus dem Ausland kommen. (Beifall bei der SPD) Nein, wir brauchen etwas anderes, und das, Herr Kollege Schütte, kam bei der Anhörung auch sehr deutlich zum Ausdruck: Wir brauchen eine Internationalisierungsstrategie für unsere Hochschulen. Da könnten Sie jetzt einmal anfangen. Glauben Sie doch auch nicht – auch das kam in der Anhörung –, dass die 6 Millionen €, die die Hochschulen jetzt von diesen 30 Millionen € aus den Einnahmen aus den Studiengebühren bekommen, ausreichen. Wenn Sie es ehrlich meinen, dann greifen Sie jetzt Ihrer Wissenschaftsministerin unter die Arme und sagen deutlich: „Das ist eine Querschnittsaufgabe der Landesregierung.“ Denn wir brauchen Attraktivität für einen Studienstandort, und wir brauchen darüber hinaus auch gute Kontakte in die Ausländerbehörden. Die Gebühren für das Zweitstudium sind für uns so unnötig wie ein Kropf. Das ist aus der Zeit gefallen. Wir brauchen die Möglichkeiten eines Quereinstiegs oder eines zusätzlichen Studiums. Lebenslanges Lernen wollen wir doch alle fördern. Seit dem 20. April hatten Sie doch Zeit, um mit uns über die Finanzen zu reden. Das haben Sie nicht getan. Sie hätten seither einen Änderungsantrag zum Staatshaushaltsgesetz einbringen können, wenn Sie dies gewollt hätten. Aber Sie wollen es halt nicht. (Abg. Daniel Lede Abal GRÜNE: Sie auch nicht!) Sie tun nichts in diesen Fragestellungen. (Abg. Alexander Salomon GRÜNE: Warum haben Sie den nicht eingebracht?) Das Geld hätten Sie aus den vielen Rücklagen, die Sie ja schon gebildet hatten, nehmen können – aus welcher Rücklage, ist uns relativ egal. (Abg. Daniel Lede Abal GRÜNE: Wo war denn Ihr Antrag dazu?) Aber, Herr Kollege Schütte, Sie haben unsere Unterstützung dabei. Ich lade Sie noch einmal ein, mit uns darüber zu reden. Wir unterstützen Sie gern. Machen Sie! (Beifall bei der SPD)
Daniel Born
Nächster Redner in der Debatte ist für die FDP/DVP-Fraktion Herr Abg. Dr. Timm Kern. (Abg. Alexander Salomon GRÜNE: Ich glaube, es geht um nachlaufende Studiengebühren!)
Dr. Timm Kern FDP
Herr Präsident, liebe Kolleginnen und Kollegen! Die Einigkeit zwischen den demokratischen Fraktionen ist groß, dass die Abschaffung der diskriminierenden Studiengebühren für internationale Studierende periode – 67. Sitzung – Mittwoch, 21. Juni 2023 der richtige Weg ist. Deshalb möchte ich auf diesen Punkt heute auch gar nicht mehr groß eingehen, sondern viel lieber darüber sprechen, welche Auswirkungen die Abschaffung haben wird und wie wir diesen begegnen können. Denn klar ist: Auch wenn von den bisherigen Studiengebühren für Nicht-EU-Ausländer nur ein kleinerer Teil überhaupt bei den Hochschulen ankam – der größere Teil verschwand im Haushalt des Ministeriums –, so müssen wir doch darüber reden, wie den Hochschulen die fehlenden Mittel ersetzt werden können, sollten die Gebühren abgeschafft werden. Denn darin waren sich die Experten in der Anhörung hier im Landtag einig: Der Einnahmeausfall muss den Hochschulen unbedingt kompensiert werden. (Beifall bei der FDP/DVP) Die Ministerin hat indes schon klargemacht, dass es im Haushalt aktuell keine Spielräume gibt und die Abschaffung daher auch in diesem Jahr nicht mehr Realität wird. Diese Situation macht aus meiner Sicht mehr als deutlich, dass wir alternative Lösungen dafür suchen müssen, wie eine nachhaltige und sozial gerechte Hochschulfinanzierung in Zukunft aussehen kann. Hier haben ausgerechnet die Parteien, die sich Nachhaltigkeit und soziale Gerechtigkeit sonst gern auf die Fahnen schreiben, (Abg. Alexander Salomon GRÜNE: Das machen Sie ja nicht!) keine Lösung – im Gegensatz zu uns Freien Demokraten. Denn wir sagen ganz klar: Es ist eben nicht sozial gerecht, dass der Dachdecker seinen Meister selbst bezahlen muss, während man als Akademiker an den Kosten seines Studiums quasi nicht beteiligt wird. (Beifall bei der FDP/DVP) Es ist genauso wenig sozial gerecht, dass die Kfz-Mechanikerin mit ihren Steuern dem Studenten aus wohlhabendem Haus das Studium querfinanzieren muss. Was schlagen wir, die FDP, deshalb vor? (Abg. Alexander Salomon GRÜNE: Ein gerechtes Steuersystem!) Unser Konzept sind nachgelagerte Studiengebühren, (Abg. Alexander Salomon GRÜNE: Ach so!) das heißt, dass Studierende während ihres Studiums nicht belastet werden. Die Offenheit und Zugänglichkeit des Studiums bleibt also für alle bestehen. Erst wenn der Akademiker oder die Akademikerin nach dem Studium eine gewisse Einkommensgrenze überschreitet, werden die nachgelagerten Studiengebühren fällig. Wir brauchen solche neuen Wege der Finanzierung, die nicht nur aus dem Landeshaushalt und damit aus den Steuermitteln der Allgemeinheit kommen kann, liebe Kolleginnen und Kollegen. (Beifall bei der FDP/DVP) Halten wir deshalb noch einmal fest: Die Abschaffung der Gebühren für Nicht-EU-Ausländer findet nur dann die Unterstützung der Hochschulen, wenn es eine Kompensation gibt. Wir (Dr. Timm Kern) sind die einzige Fraktion im Parlament, die dafür ein Konzept vorlegen kann. Zum Gesetzentwurf der SPD werden wir uns daher enthalten. Wir teilen das grundsätzliche Ziel, die diskriminierende, zu bürokratische und ineffiziente Praxis der Ausländerstudiengebühren endlich zu beenden. Aber der Vorschlag greift leider zu kurz, wenn es darum geht, alternative Finanzierungsmodelle für die Hochschulen aufzuzeigen. Den Beschlussantrag der Regierungsfraktionen werden wir dagegen gleich aus mehreren Gründen ablehnen. Erstens ist offensichtlich, dass Sie auf Zeit spielen wollen. Die Fakten liegen doch klar auf dem Tisch. Sie wollen aber die Abschaffung der Studiengebühren erst einmal in eine umfassende Fachkräftestrategie einbetten. Oder anders gesagt: Sie machen einen Nebenschauplatz auf, um sich mit der eigentlichen Frage der verlässlichen Finanzierung von Hochschulen nicht beschäftigen zu müssen. Zweitens machen Sie denselben Fehler wie die SPD. Sie sprechen davon, dass das Ziel sei, in Zukunft keine Studiengebühren für internationale Studierende mehr zu erheben. Dabei sollte es gar nicht darum gehen, keine Gebühren mehr zu erheben, sondern darum, die diskriminierende Praxis zu beenden, dass nur internationale Studierende Studiengebühren bezahlen müssen. In unserem Konzept von nachgelagerten Studiengebühren werden alle gleichermaßen in die Verantwortung genommen, egal, ob Studierende aus Deutschland, anderen EU-Ländern oder aus Nicht-EU-Ländern. Nur so kann eine nachhaltig stabile Hochschulfinanzierung sichergestellt werden, die auch diejenigen, die von der Hochschulbildung profitieren, mit in die Verantwortung nimmt. Liebe Kolleginnen und Kollegen, unser Konzept liegt auf dem Tisch. Bedauerlicherweise ist es aktuell das einzige, das wirklich vom Ende her gedacht ist. Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit. (Beifall bei der FDP/DVP – Abg. Alexander Salomon GRÜNE: Das Konzept ist vielleicht am Ende!)
Daniel Born
Nächster Redner in der Debatte ist für die AfD-Fraktion Herr Abg. Alfred Bamberger.
Alfred Bamberger AfD
Habe die Ehre, Herr Präsident! Grüß Gott, meine Damen und Herren! Hinter jedem Abgeordneten steht eine Teilmenge der Wählerschaft, die ihre Interessen durch die gewählte Partei vertreten sehen möchte. (Abg. Alexander Salomon GRÜNE: Wer steht hinter Ihnen? – Vereinzelt Heiterkeit bei den Grünen) Wir, die Alternative für Deutschland, vertreten deutsche Interessen und handeln keineswegs im Sinne von „Alles fürs Ausland, wenig für Deutschland“. Anders die SPD, die mit diesem Antrag – wie fast immer – deutsche Bürger zugunsten Fremder benachteiligt. Nicht nur zügellose Migration, die deutsche Bürger zu Steuersklaven macht, um die Kosten der Vollpension für die Migranten zu riode – 67. Sitzung – Mittwoch, 21. Juni 2023 erwirtschaften – jetzt soll auch noch die Qualität der Hochschulen durch Verzicht auf Studiengebühren, durch diese deutschlandfeindliche Haltung, geopfert werden. Ein Großteil von Ihnen hat an der Anhörung zu dieser Gesetzesänderung teilgenommen und erinnert sich sicherlich noch an die Feststellungen von Professor Thomas Puhl, dem Vorsitzenden der Landesrektorenkonferenz der Universitäten in Baden-Württemberg. Professor Puhl stellte fest, dass sich das kostenlose Studium von Ausländern negativ auf die Liquidität von Universitäten auswirken kann. Der Mehraufwand, ausländische Studenten zu integrieren, sei eben nicht vernachlässigbar und würde zu erheblichen Verlusten von Einnahmen führen. Was in der Anhörung ebenso bemerkt wurde – wir haben es bereits gehört –, ist, dass es schwer erklärbar ist, dass ein einheimischer Automechaniker, der Steuern zahlt, einem ausländischen Studenten, der keinen Bezug zu Deutschland hat und möglicherweise nach seinem Studium nicht in Deutschland bleiben wird, das Studium bezahlt. Diese Studenten bringen uns in Deutschland keinerlei Mehrwert. (Beifall bei Abgeordneten der AfD) Immer wieder wird das Argument des Fachkräftemangels ins Feld geführt, indem man glaubt, diesen Mangel durch Studiengebühren zu verschärfen. Das ist definitiv falsch, wenn man sich die Studentenzahlen von privaten Universitäten ansieht. Dort stieg die Zahl von 24 574 im Jahr 2000 auf 342 000 im Jahr 2021/2022, also von 1,4 % auf 11,6 %. (Zuruf des Abg. Daniel Lede Abal GRÜNE) Zudem hat sich in der Anhörung gezeigt, dass Hindernisse für ein Studium in Baden-Württemberg meist nicht die Studiengebühren sind – die im Übrigen im internationalen Vergleich sehr moderat sind –, sondern der Mangel an Wohnraum und die Problematik bei der Visaerlangung. Dem Mangel an Wohnraum sind auch die einheimischen Studenten ausgeliefert, und die Visaproblematik zeigt die Negativauslese, die Deutschland bei der Einreise betreibt. Wer unqualifiziert hierherkommt und sich auf den Asylparagrafen beruft, den wird man nicht mehr los. Aber einem Qualifizierten erschwert man die Einreise. – Irres Vorgehen! Zudem ist es schwer vermittelbar, dass knappe Studienplätze für zulassungsbeschränkte Studiengänge an ausländische Studenten kostenfrei vergeben werden sollen, während einheimische Studenten das Nachsehen haben und der Mangel in Schlüsselberufen wie Ärzten dadurch verschärft wird. Die AfD fordert eine Rückkehr zum Verursacherprinzip. Wer Mehraufwand verursacht und dadurch einen Vorteil hat, muss die Kosten hierfür prinzipiell tragen. (Beifall bei der AfD) Durch ein abgeschlossenes Studium in Deutschland, einem noch immer hoch angesehenen Bildungsland, hat der Absolvent hohe geldwerte Vorteile bei der Stellensuche auf der gesamten Welt. Hierfür soll er sich auch finanziell gegenüber (Alfred Bamberger) Deutschland erkenntlich zeigen. Er hat sein Studium kostendeckend zu finanzieren. Wenn ein Inlandsbezug besteht – da ist davon auszugehen, dass die Absolventen in Deutschland bleiben –, werden diese Personen in Zukunft diese Kosten über Steuern zurückzahlen, ebenso wie deren Eltern in Deutschland über ihre Steuern diese Universitäten bereits mitfinanziert haben. Alle anderen sollten hierfür Gebühren zahlen. Es gibt keine Solidarverpflichtung gegenüber der gesamten Welt und schon gar nicht eine, die über die Grundbedürfnisse des Menschen hinausgeht. Deutschland ist nicht dazu verpflichtet, Studenten aus der gesamten Welt ein kostenloses Studium zu ermöglichen, und das schon gar nicht in englischer Sprache. Wir kritisieren die Einführung von englischsprachigen Studiengängen scharf. (Vereinzelt Lachen) Sie zieht Personen an, die keinen Bezug zu Deutschland haben und nicht einmal die Absicht haben, sich mit unserer Kultur und Sprache auseinanderzusetzen. (Abg. Michael Joukov GRÜNE: Wissenschaft ist in- ternational! – Gegenruf der Abg. Carola Wolle AfD) Wir fordern deshalb ein Studium in Deutschland grundsätzlich nur noch für Studenten mit deutscher Hochschulzugangsberechtigung, also für Bildungsinländer, und für Bildungsausländer nur noch unter bestimmten Bedingungen. (Unruhe – Glocke des Präsidenten)
Dr. Wolfgang Reinhart
Bitte, der Redner hat das Wort. Ich bitte, das zu beachten. – Fahren Sie fort.
Alfred Bamberger AfD
Für Bildungsausländer soll dies nur noch unter bestimmten Bedingungen möglich sein, die eine Aufnahmeprüfung und einen Leistungsnachweis über bereits im Herkunftsland erworbene Hochschulqualifikationen beinhalten, z. B. ein Grundstudium im Heimatland. Das Wichtige für uns sind kostendeckende Studiengebühren für internationale Studenten. Ich bedanke mich. (Beifall bei der AfD)
Dr. Wolfgang Reinhart
Für die Landesregierung erteile ich Frau Wissenschaftsministerin Olschowski das Wort. – Bitte sehr, Frau Ministerin. Ministerin für Wissenschaft, Forschung und Kunst Petra Olschowski: Vielen Dank. – Sehr geehrter Herr Präsident, liebe Kolleginnen und Kollegen! Bildung, Forschung und Wissenschaft sind Garanten einer erfolgreichen Zukunft, und zwar international. Sie legen die Basis für Offenheit, für Dialog, für Austausch, für Erkenntnis und für Innovation. Wir reden in diesen Zeiten viel über Multiperspektivität. Diese wird nur dadurch möglich, dass wir uns international öffnen. Ich bin überzeugt, dass wir alle hier in Deutschland davon profitieren. (Beifall bei den Grünen sowie Abgeordneten der CDU und der SPD) periode – 67. Sitzung – Mittwoch, 21. Juni 2023 Meine Damen und Herren, die hervorragenden Universitäten und Hochschulen in unserem Land leisten einen zentralen Beitrag, Baden-Württemberg als Wissenschafts-, Forschungs- und damit auch als Wirtschaftsstandort zu erhalten und zukunftsfähig zu machen. Diese exzellente Hochschullandschaft in diesem Land weiter nachhaltig zu stärken muss unser aller Ziel sein. Ich denke, das ist es auch für die meisten hier. Dazu gehört auch, talentierte, gute, junge Studierende aus aller Welt nach Baden-Württemberg zu holen und das Studium für sie hier attraktiv zu machen. Ein Grund, warum es das heute trotz der internationalen Studiengebühren schon ist, sind die im bundesweiten Durchschnitt sehr guten Betreuungsrelationen. Daran sollten wir festhalten. Frau Rolland, ich bin ganz einig mit Ihnen, dass wir gemeinsam mit unseren Hochschulen verstärkt an internationalen Strategien arbeiten sollten, die auch den Veränderungen dieser Zeit, die ja auf diesem Feld umfassend sind, gerecht werden. (Beifall bei den Grünen und Abgeordneten der CDU) Was unsere Hochschulen und unsere Forschungseinrichtungen dafür brauchen, sind eine solide finanzielle Ausstattung, Planbarkeit und Sicherheit für die Zukunft. Was bedeutet das für das Thema, über das wir heute beraten? Wir haben seit der letzten Debatte, in der wir die Argumente schon ausgetauscht haben, zwei neue Phasen gehabt. Das eine ist der Monitoring-Beirat und das andere die Anhörung im Wissenschaftsausschuss. Frau Rolland, ich möchte es noch einmal sagen: Ich weiß, dass Sie sich ärgern, dass der Bericht des Monitoring-Beirats erst kurz vorher vorlag. Aber er lag auch im Ministerium erst in der Woche – – (Abg. Gabriele Rolland SPD: Dann kann man mich aber nicht darauf festnageln!) – Nein, ich wollte nur erklären, wie es gelaufen ist, damit Sie es hören. Der Monitoring-Beirat hat, weil er wusste, dass die Ausschusssitzung von Ihnen angesetzt war, den Bericht etwas früher abgegeben, aber erst in der Woche, als die Sitzung stattfand. Wir haben sozusagen einen ersten Blick darauf geworfen. Uns war wichtig, dass Sie den Bericht vorher noch bekommen. Deswegen haben Sie ihn an dem Morgen bekommen. Früher war es nicht möglich. Ich möchte dem Monitoring-Beirat an dieser Stelle aus unterschiedlichen Gründen danken, und zwar erstens, weil er es möglich gemacht hat, dass wir den Bericht, der in der Länge überschaubar war, in der Ausschusssitzung vorlegen konnten. Ich möchte – zweitens – dem Beirat unter dem Vorsitz von Herrn Professor Dr. Loprieno von der Universität Basel an dieser Stelle ausdrücklich für seine engagierte Arbeit nicht nur in den letzten Wochen – während dieser Diskussion –, sondern über die ganzen letzten Jahre seit Einführung der Studiengebühren danken. Ein herzliches Dankeschön dafür. (Beifall bei den Grünen sowie Abgeordneten der CDU und der SPD) Sie alle haben ja mittlerweile den Bericht gesehen, und ich glaube, dass er, auch wenn er vieles bestätigt, was wir hier im (Ministerin Petra Olschowski) Vorfeld schon diskutiert haben, noch mal Erkenntnisse liefert hinsichtlich der Entwicklung der Studierendenzahlen, der Beurteilung der damaligen Einführung der Studiengebühren und der Betrachtung dessen, was sich seither verändert hat und was der Beirat als signifikante Zäsur beschreibt. Wir müssen nicht noch mal darüber reden: geopolitische Rahmenbedingungen, Pandemie, Transformationsprozesse, Fachkräftemangel – all das sind Stichworte, die wir schon besprochen haben. Es gibt zwei zentrale Ergebnisse: (Unruhe – Glocke des Präsidenten) Das ist erstens, die Abschaffung der Studiengebühren für internationale Studierende zu prüfen. Das sind zweitens, wenn dies nicht möglich sein sollte, Alternativen, auf die ich nachher noch mal zurückkomme, und vor allem die durch die Gebührenerhebung ermöglichte Verbesserung in der Betreuung internationaler Studierender. Alle drei Punkte wurden, denke ich, in der Anhörung bestätigt. Die Mitglieder des Ausschusses – so sie in der Lage waren, dem zuzuhören und zu verstehen, was gesagt wurde – haben gesehen, wie unterschiedlich und wie differenziert die Haltung der Universitäten und der Hochschulen zu dem Thema ist. Zwei Punkte allerdings sind doch deutlich geworden: Das eine ist das Thema Gegenfinanzierung, und das andere ist das Thema Zeitplan. Herr Kern, weil Sie das angesprochen haben: Ich habe auf die Frage, wann eine Umsetzung möglich ist, gesagt: Zum Wintersemester 2023/2024 wird es nicht möglich sein. Umsetzung bedeutet für mich nicht Beschluss, sondern Umsetzung bedeutet Umsetzung. Und der Ausschuss hat eindeutig bestätigt, dass wir nicht zum Wintersemester damit anfangen können. Darum ging es in der Frage der Presse, zu der ich mich geäußert habe. Auch ging es darum, angesichts der Erwartungshaltung der Studierenden für das nächste Semester, die sich ja schon jetzt, in diesem Moment, bewerben und sich schon in den letzten Wochen beworben haben, deutlich zu machen, dass das wohl nicht erreichbar ist. Ich glaube, das wurde in der Anhörung bestätigt. Ich denke, das ist auch realistisch. Also sollten wir nicht irgendwas vorgaukeln, was wir gemeinsam mit den Unis und den Hochschulen auf keinen Fall schaffen werden. (Beifall bei den Grünen) Meine Damen und Herren, der Abschlussbericht und die Anhörung haben uns, die wir hier sind, denke ich, in weiten Teilen in unserem Bestreben bestätigt, die Studiengebühren für internationale Studierende abzuschaffen. Gleichzeitig – das will ich noch mal sagen – geht es darum, dass wir 30 Millionen € Einnahmen haben – die nicht irgendwo im Ministerium verschwinden, lieber Herr Kern; vielmehr kennen Sie unseren Haushalt. Ich habe Ihnen im Ausschuss auch schon gesagt, dass wir diese Mittel in die Systematik der Hochschulfinanzierungsvereinbarung und der Forschungsförderung eingerechnet haben. Wir haben auch keine Rücklagen in dieser Größenordnung. riode – 67. Sitzung – Mittwoch, 21. Juni 2023 Das bedeutet: Sollten diese Mittel nicht kommen – sowohl die, die direkt an die Hochschulen gehen, als auch die, die wir im Ministerium bekommen –, dann wird sich das direkt auf die Arbeit der Hochschulen auswirken. Ich verstehe uns so, dass wir das nicht wollen. Wir haben auch schon über das Thema „Nachlaufende Studiengebühren“ gesprochen. Wir haben natürlich schon im Vorfeld – in den letzten Wochen –, aber auch jetzt angesichts des Beiratsberichts dieses Thema noch mal geprüft. Wir sehen im Moment tatsächlich hohe rechtliche, aber auch bürokratische und organisatorische Probleme. Bei Studierenden, die beispielsweise nicht in Deutschland bleiben, sondern hinterher im Ausland berufstätig werden, müsste man die Mittel dann aus dem Ausland einfordern. Die Hochschulen hätten einen enormen Verwaltungsaufwand, diese nachlaufenden Studiengebühren im Einzelfall zu erheben. Mindestens mal für das Thema „Internationale Studierende“, über das wir heute reden, ist das für uns ein schwieriges Verfahren, das wir organisatorisch und rechtlich als hoch problematisch ansehen und deswegen für die Diskussion jetzt, hier und heute, und für schnelle Entscheidungen für nicht sinnvoll halten. (Abg. Dr. Timm Kern FDP/DVP: „Hoch problema- tisch“!) – Rechtlich und organisatorisch schwierig, sehr, sehr schwierig, ja. Also, ich glaube, das ist im Moment unsere Einschätzung. Wir haben aber auch darüber gesprochen, dass wir zu den ganzen Fragen der weiteren Entwicklung im Gespräch bleiben. Aber für das jetzt – vor allem wollten Sie ja auch eine schnelle Lösung – sehen wir bei diesem Aufwand, auch im Ausland Gebühren nachzufordern, nicht, dass das in allernächster Zeit erfüllbar ist. Ich persönlich würde es auch für problematisch halten. Aber über das ganze Thema Studiengebühren – so hatten wir uns ja verständigt – werden wir bei anderer Gelegenheit möglichweise noch mal reden. Meine Damen und Herren, ich will an dieser Stelle noch mal davor warnen: Wenn wir keine Gegenfinanzierung hinbekommen, führt das zu einer Schwächung der Hochschulen bei uns im Land. Denn die Mittelkürzung würde zulasten der Qualität von Forschung und Lehre gehen. Das darf es nicht geben, weil es die Hochschulen direkt trifft und die Attraktivität, um die es jetzt gerade geht, konterkarieren würde. Wir alle wissen, dass wir große Aufgaben vor uns haben, auch was die Zukunft der Hochschulen in ihrer Entwicklung angeht. (Beifall bei den Grünen sowie Abgeordneten der CDU) Ich danke daher meinem Amtskollegen, dem Finanzminister Dr. Danyal Bayaz, sehr für die bisher geführten konstruktiven Gespräche zu diesem Thema. Ich bin sicher, dass wir Lösungen finden werden. Ich danke an dieser Stelle auch den Regierungsfraktionen, die uns den Auftrag gegeben haben, die Ergebnisse des Abschlussberichts des Beirats zu prüfen und zu bewerten und ein Gesetz zu entwerfen, mit dem die Studiengebühren für internationale Studierende abgeschafft werden, ohne dass die hohe Qualität von Forschung, Lehre und Studium leidet. (Ministerin Petra Olschowski) (Beifall bei den Grünen und des Abg. Andreas Deuschle CDU) Meine Damen und Herren, ich will am Schluss noch zu einem Punkt kommen. Sie wissen, dass ich sehr befürworte, dass wir dieses Thema hier so diskutieren. Ich bin dankbar dafür und danke auch der SPD, dass wir dieses Thema immer wieder von allen Seiten debattiert haben, weil es ein wichtiges Thema ist. Ich will aber auch sagen: Die Abschaffung der internationalen Studiengebühren wird in dem gesamten Rahmen, in dem wir das Thema diskutieren, nicht die alleinige Lösung der Probleme sein. Es wird nicht sofort zu einer Lösung des Fachkräftemangels kommen. Es wird nicht sofort dazu führen, dass unsere Hochschulen und Universitäten von hervorragend ausgebildeten internationalen Studierenden überlaufen werden, sondern wir werden gemeinsam an der Attraktivität des Studiums arbeiten müssen. Wir brauchen für eine Fachkräftestrategie dringend die Zusammenarbeit zwischen Hochschulen, Universitäten und Unternehmen, die sich – so finde ich – in der letzten Zeit sehr gut entwickelt. Wir müssen dafür sorgen, dass die Studierenden im Land bleiben und hier auch Arbeitsplätze und ein Lebensumfeld finden, in dem sie leben wollen. Wir brauchen studentisches Wohnen. Wir brauchen all diese Aspekte, die wir auch in den Blick nehmen müssen. Ein letztes Stichwort zu dem Thema Zweitstudiengebühren: Wir prüfen im Moment, in welchen Formen wir für bestimmte Bereiche – das Thema Lehrerberuf ist heute schon diskutiert worden – möglicherweise bei den Zweitstudiengebühren Änderungen vornehmen könnten, um sie tatsächlich für die Mangelberufe, die wir haben, abzuschaffen und vielleicht für Umsteiger und Quereinsteiger eine einfachere Möglichkeit als bisher zu schaffen. Entscheidend ist für mich jetzt der Weg, den wir zur Abschaffung der internationalen Studiengebühren nehmen. Die Frage der Finanzierung lässt sich erst in einem Haushaltsverfahren klären. Alles andere ist aus meiner Sicht verantwortungslos gegenüber den Hochschulen und Universitäten. Entscheidend ist, dass wir schnell sind, aber sicher in der Umsetzung. Ich möchte mich bei allen von Ihnen für diese Diskussion herzlich bedanken. Danke. (Beifall bei den Grünen und Abgeordneten der CDU – Zuruf)
Dr. Wolfgang Reinhart
Für die Abgabe einer persönlichen Erklärung hat sich Frau Abg. Gabriele Rolland gemeldet. Ich darf nach § 82b unserer Geschäftsordnung sagen: Persönliche Erklärungen dürfen nur die Zurückweisung eines persönlichen Angriffs oder die Berichtigung einer unrichtigen Wiedergabe zum Gegenstand haben. Bitte sehr, Frau Kollegin Rolland.
Gabriele Rolland SPD
Vielen Dank. – Herr Präsident, meine Damen und Herren, Kolleginnen und Kollegen! Ich weise den Angriff von Herrn Schütte zurück und will auch noch einmal genau sagen, warum. In dem Entschließungsantrag 07/21 zum Staatshaushaltsplan 2023/2024, Einzelplan 07 Kapitel 0710 – Mittelstandsförderung –, hat die SPD-Landtagsfraktion am 15. November 2022 beantragt – ich zitiere –: periode – 67. Sitzung – Mittwoch, 21. Juni 2023 ... bei den kommenden Haushaltsaufstellungen Schritte zu unternehmen, um die Meisterausbildung über die Meisterprämie hinaus zu unterstützen und mittelfristig komplett gebührenfrei zu machen; ... Vielen Dank. (Beifall bei der SPD)
Dr. Wolfgang Reinhart
Verehrte Kolleginnen und Kollegen, in der Allgemeinen Aussprache liegen keine weiteren Wortmeldungen vor. Wir kommen daher in der Zweiten Beratung zur A b s t i m - m u n g über den Gesetzentwurf Drucksache 17/4644. Der Ausschuss für Wissenschaft, Forschung und Kunst empfiehlt Ihnen in der Beschlussempfehlung Drucksache 17/4861, diesen Gesetzentwurf abzulehnen. Sind Sie damit einverstanden, dass ich den Gesetzentwurf im Ganzen zur Abstimmung stelle? – Das ist der Fall. Wer dem Gesetzentwurf Drucksache 17/4644 zustimmt, den bitte ich jetzt um das Handzeichen. – Danke schön. Gegenstimmen? – Enthaltungen? – Damit ist der Gesetzentwurf mehrheitlich abgelehnt. Wir kommen nun zur geschäftsordnungsmäßigen Behandlung des Antrags der Fraktion GRÜNE und der Fraktion der CDU, Drucksache 17/4742. Sind Sie damit einverstanden, dass ich den Antrag insgesamt zur Abstimmung stelle? – Das ist der Fall. Wer dem Antrag zustimmt, den bitte ich um das Handzeichen. – Danke schön. Gegenprobe! – Enthaltungen? – Damit ist dem Antrag mehrheitlich zugestimmt. Punkt 3 der Tagesordnung ist damit erledigt. Wir kommen bereits zu Punkt 4 der Tagesordnung: Zweite Beratung des Gesetzentwurfs der Landesregierung – Gesetz zur Änderung des Stiftungsgesetzes für Baden-Württemberg und weiterer Vorschriften – Drucksache 17/4737 Beschlussempfehlung und Bericht des Ausschusses des Inneren, für Digitalisierung und Kommunen – Drucksache 17/4916 Berichterstattung: Abg. Isabell Huber Meine Damen und Herren, die Fraktionen haben sich darauf verständigt, auf die Aussprache zu verzichten. Wir kommen daher in der Zweiten Beratung gleich zur A b - s t i m m u n g über den Gesetzentwurf Drucksache 17/4737. Abstimmungsgrundlage ist die Beschlussempfehlung des Ausschusses des Inneren, für Digitalisierung und Kommunen, Drucksache 17/4916. Der Ausschuss empfiehlt Ihnen, dem Gesetzentwurf zuzustimmen. Ich schlage Ihnen vor, über die einzelnen Artikel des Gesetzentwurfs jeweils insgesamt abzustimmen. – Sie sind damit einverstanden. Ich rufe Artikel 1 Änderung des Stiftungsgesetzes für Baden-Württemberg (Stellv. Präsident Dr. Wolfgang Reinhart) mit den Nummern 1 bis 18 auf. Wer Artikel 1 zustimmt, den bitte ich um das Handzeichen. – Danke schön. Wer enthält sich? – Damit ist Artikel 1 einstimmig zugestimmt. (Zurufe, u. a.: Gegenstimmen auch noch! – Gegen- stimmen haben gefehlt!) – Wo? Ich habe keine gesehen. (Abg. Alexander Salomon GRÜNE: Nö, alles gut! – Vereinzelt Heiterkeit) – Okay. Ich rufe jetzt Artikel 2 Weitere Änderung des Stiftungsgesetzes für Baden-Württemberg mit den Nummern 1 bis 3 auf. Wer Artikel 2 zustimmt, den bitte ich um das Handzeichen. – Danke schön. Gegenprobe! – Enthaltungen? – Damit ist Artikel 2 einstimmig zugestimmt. Ich rufe Artikel 3 Zweite weitere Änderung des Stiftungsgesetzes für Baden-Württemberg mit den Nummern 1 bis 9 auf. Wer Artikel 3 zustimmt, den bitte ich jetzt um das Handzeichen. – Danke schön. Gegenprobe! – Enthaltungen? – Damit ist auch Artikel 3 einstimmig zugestimmt. Ich rufe auf Artikel 4 Änderung der Gemeindeordnung Wer Artikel 4 zustimmt, den bitte ich um das Handzeichen. – Danke schön. Gegenstimmen? – Enthaltungen? – Damit ist auch Artikel 4 einstimmig zugestimmt. Jetzt komme ich zu Artikel 5 Änderung der Gebührenverordnung Innenministerium Wer Artikel 5 zustimmt, den bitte ich um das Handzeichen. – Danke. Gegenstimmen? – Enthaltungen? – Einstimmig zugestimmt. Ich rufe auf Artikel 6 Inkrafttreten Wer Artikel 6 zustimmt, den bitte ich um das Handzeichen. – Gegenprobe! – Enthaltungen? – Auch Artikel 6 ist einstimmig zugestimmt. riode – 67. Sitzung – Mittwoch, 21. Juni 2023 Die Einleitung lautet: „Der Landtag hat am 21. Juni 2023 das folgende Gesetz beschlossen:“. Die Überschrift lautet: „Gesetz zur Änderung des Stiftungsgesetzes für Baden-Württemberg und weiterer Vorschriften“. – Sie stimmen der Überschrift zu. Wir kommen zur S c h l u s s a b s t i m m u n g Wer dem Gesetz im Ganzen zustimmt, den bitte ich, sich zu erheben. – Danke schön. Gegenstimmen? – Enthaltungen? – Dem Gesetz ist einstimmig zugestimmt. Tagesordnungspunkt 4 ist hiermit erledigt. Ich rufe bereits Punkt 5 der Tagesordnung auf, unter dem wir uns mit einem wichtigen Recht der Bürger beschäftigen: Mündlicher Bericht des Vorsitzenden des Petitionsausschusses und Aussprache Ich erteile zunächst dem Vorsitzenden des Petitionsausschusses, dem Kollegen Thomas Marwein, das Wort. – Bitte sehr, Herr Kollege. (Abg. Andreas Deuschle CDU: Guter Mann!)
Thomas Marwein GRÜNE
Meine Damen und Herren, sehr geehrter Herr Präsident! Ich halte heute den Bericht aus dem Petitionsausschuss. Dieser wird traditionell in der Mitte und gegen Ende der Legislaturperiode gehalten. Ganz am Anfang erst etwas Statistik: In der 17. Legislaturperiode sind ungefähr 2 100 Petitionen neu eingegangen. Wir haben noch einen Überschuss aus der letzten Legislaturperiode von über 700 Petitionen. Somit sind rund 2 800 Petitionen in dieser Legislaturperiode im Topf, wenn man so will. Die allermeisten Petitionen sind schon erledigt, aber ca. 500 sind noch in Bearbeitung. Diese Zahlen nenne ich nur mal, damit Sie eine Größenordnung haben, um was wir uns kümmern und was wir bearbeiten. Die Zahlen sind ungefähr so wie in den letzten Jahren. Es ist also kein Ausreißer nach oben oder nach unten. Von diesen bearbeiteten Petitionen, die eingegangen und erledigt sind, waren rund 20 % erfolgreich. Diese waren entweder ganz erfolgreich oder teilweise erfolgreich, führten zu Empfehlungen an die Regierung oder wurden durch Auskunftserteilung erledigt. 53 % der Eingaben konnte nicht abgeholfen werden, in der Regel, weil die angegriffene behördliche Entscheidung nicht zu beanstanden war. Die restlichen Petitionen wurden an zuständige Behörden und Institutionen weitergeleitet, waren unzulässig oder haben sich anderweitig erledigt. Zum Teil gingen sie in den Bundestag oder in andere Länderparlamente. Wer führt die Hitliste der Themen an? Wie immer sind es die Bausachen. Bauangelegenheiten sind immer an der Spitze. (Thomas Marwein) Auf Platz 2 befinden sich die ausländerrechtlichen Petitionen. Ganz neu in den Top 3 sind die kommunalen Angelegenheiten. Dies erklärt sich aber dadurch, dass ein Petent über 80 Petitionen zum Thema „Jüdische Kriegsgräber aus dem Ersten Weltkrieg“ gestellt hat. Das hat zu dieser großen Anzahl geführt. Auch im Gesundheitswesen haben wir eine höhere Anzahl von Petitionen. Das erklärt sich einfach durch die Petitionen zum Thema Corona. Diese sind aber in der letzten Zeit auf null zurückgegangen, weil sich das Thema so weit erledigt hat. Auch im Schulwesen waren es etwas mehr Petitionen als bisher; die hatten aber dann eben auch einen Coronabezug. Informationen zu den übrigen Petitionen können Sie im Bericht nachlesen, der dann dem Protokoll zu dieser Sitzung anhängt. Er ist sehr detailliert aufgegliedert in Bezug auf die Themen, auch wo die Petitionen herkamen, bis runter auf die Ebene der Landkreise. Es gab einen bunten Strauß von Petitionen. Die Mitglieder des Ausschusses werden es kennen. Es gab einmal eine Petition zu einer zweisprachigen Beschilderung im Verkehrsraum, und zwar auf Schriftdeutsch und auf Schwäbisch. Dann sollten Bücher mit weißer Schrift auf schwarzem Grund geschrieben werden, weil das besser lesbar und besser für die Augen sei. Es gab sogar eine in Englisch verfasste Petition. Da ging es darum, dass Schweizer Kuhglocken von Fußballfans nicht mehr in Straßenbahnen und Bussen in Baden-Württemberg transportiert werden dürfen. „So what?“, kann man nur sagen. Leider hat das Verkehrsministerium diese Petition nicht auf Englisch beantwortet, was dem Ganzen noch einen bestimmten Drive gegeben hätte. Aber eine herausragende Petition hat uns alle beschäftigt, man kann auch sagen, sie ist uns wirklich zu Herzen gegangen. Da ging es um das Stichwort „Geraubte Kinder“. Der Petitionsverfasser setzte sich für ein sehr bedrückendes Thema ein. Einer großen Anzahl von Kindern, die ab 1942 in den besetzten Gebieten im Osten Europas von den Nationalsozialisten entführt und auf eine unmenschliche Art und Weise im Wege der sogenannten Germanisierung linientreuen deutschen Familien zur Adoption freigegeben wurden, wurde großes Leid angetan. Viele wurden noch im Säuglingsalter oder im Kleinkindalter entwendet und haben von ihrer Herkunft erst Jahrzehnte später und manche vielleicht nie erfahren. Man muss auch noch sagen: Die Ursprungsfamilien, meist jüdischen Glaubens, wurden auch noch in KZs ermordet. Das ist wirklich eine sehr tragische Geschichte. Für viele war die Suche nach ihren Wurzeln aufgrund gefälschter Akten und fehlender Dokumente unmöglich oder sehr schwer nachvollziehbar. Der Petitionsausschuss kam wirklich einmütig zu der Auffassung, dass hier geholfen werden muss, und schlug dem Landtag einstimmig vor, die Petition der Regierung zur Erwägung zu überweisen. Der Landtag hat das in seiner Sitzung so bestätigt. Die Landesregierung hat aufgrund des Landtagsbeschlusses vorgeschlagen, ein Programm unter dem Titel „Geraubte Kinder im Südwesten“ aufzulegen und den Betroffenen eine symperiode – 67. Sitzung – Mittwoch, 21. Juni 2023 bolische Einmalzahlung in Höhe von 5 000 € als öffentliche Anerkennung des erlittenen Unrechts zu leisten. (Beifall bei den Grünen sowie Abgeordneten der CDU, der SPD und der FDP/DVP) Klar ist, dass das durch die Gräueltaten des NS-Regimes erlittene Unrecht nicht mit finanziellen Mitteln aufgewogen werden kann. Die Auszahlungen sind, soweit die Anträge bisher vorliegen, weitgehend erfolgt, vielleicht sogar auch schon vollständig erfolgt. Ich muss auch sagen: Die Landesregierung hat sich hier sehr empathisch zu dieser Petition verhalten, und es war auch auf dieser Seite überhaupt kein Problem, zu einer Lösung zu kommen. Es wurde sogar eine Kommission eingesetzt, die das immer wieder überprüft, wenn Anträge eingehen, und man ist da sehr großzügig. Das muss ich auch sagen. Aber es gab noch weitere wichtige Petitionen, z. B. eine zum Thema ME/CFS – Myalgische Enzephalomyelitis/Chronisches Fatigue-Syndrom –, eine Krankheit, die wirklich sehr viele Menschen in Deutschland und natürlich auch in Baden-Württemberg erleiden. In einer anderen Petition haben Schülerinnen und Schüler sich für drei andere Schüler in ihrer Klasse eingesetzt – das waren Schüler mit Lernschwierigkeiten, bei denen eigentlich vorgesehen war, dass sie eine Prüfung nicht machen können –, damit diese eine Prüfung machen können. Aufgrund der Petition ging das dann doch. Das finde ich eigentlich gut, dass schon Kinder im Alter von 13, 14 Jahren sich da einsetzen. Ich habe extra noch einmal ein Belobigungsschreiben – auch im Namen von Andreas Kenner – da hingeschickt. Auch das Thema „Jüdische Gräber“ hat, wie ich vorhin schon erwähnt habe, viel Arbeit gemacht, aber auch viel Eindruck hinterlassen. Wir sind da mit den israelitischen Gemeinden in Baden und Württemberg in stetem Kontakt. Die verhalten sich auch zu den Petitionen. Für mich als Vorsitzenden ist auch wichtig, zu erwähnen, dass wir so neutral wie möglich sind. Die Petitionen beraten und beurteilen wir dann auch in diesem Sinn. Das garantiert unserem Gremium auch eine Unabhängigkeit gegenüber der Exekutive, und das tut, glaube ich, auch unserem Ansehen in der Bevölkerung gut, weil wir wirklich unabhängig von Einflüssen von Ministerien sowie Einflüssen von den Fraktionen beraten und entscheiden. (Beifall bei den Grünen und Abgeordneten der CDU) Das Petitionsrecht ist ein Grundrecht. Wenn Sie die Broschüre, die bei Ihnen ausliegt, lesen, sehen Sie: Das ist im Grundgesetz verankert, in der Landesverfassung verankert, wie der Petitionsausschuss arbeitet; das ist auch in der Geschäftsordnung des Landtags niedergelegt. Das ist also alles sehr offen und klar erkennbar, wie wir arbeiten. Es kann sich also jeder und jede schriftlich mit Bitten und Beschwerden an den Petitionsausschuss wenden. Für das Einreichen einer Petition ist auch kein Quorum, also eine bestimmte Zahl von Unterschriften, notwendig. Eine einzige Unterschrift genügt, um eine Petition einzureichen. Die Fraktionen haben sich darauf verständigt, noch eine neue Form einzuführen, analog zur Regelung im Bundestag, dass (Thomas Marwein) Petitionen im Endeffekt auch öffentlich verhandelt werden können. Dazu werden sich nachher sicherlich die Fraktionen äußern. Wir haben auch immer wieder Gäste im Petitionsausschuss: einmal die Bürgerbeauftragte und auch den Vorsitzenden der Härtefallkommission, aber auch andere Externe wie z. B. Leute aus der Landtagsverwaltung, die in Ausbildung sind. Auch von den Fraktionen kommen gelegentlich Gäste dazu. Wir sind auch auf Tagungen präsent. Mit meinem Stellvertreter, meinem geschätzten Kollegen Andreas Kenner, war ich in Straßburg bei der Konferenz des Europäischen Verbindungsnetzwerks der Bürgerbeauftragten und Petitionsausschüsse, dann auch bei der nationalen Tagung der Vorsitzenden und stellvertretenden Vorsitzenden der Petitionsausschüsse des Bundes und der Länder; das war in Wiesbaden. Jetzt erst Mitte Mai hatten wir unsere Delegationsreise, unsere Ausschussreise nach Bern und Genf. In Bern haben wir uns intensiv über das schweizerische Petitionswesen und Ombudswesen sowie die Volksinitiativen unterhalten, und in Genf waren wir bei UNO-Institutionen wie dem Hohen Kommissar für Flüchtlinge und der WHO. Zum Ende meiner Rede möchte ich mehrere Dankesworte aussprechen. Es freut mich sehr, dass die Geschäftsstelle des Petitionsausschusses heute komplett vertreten ist. Herrn Haas, mit dem ich ganz engen Kontakt habe, danke ich sehr herzlich, aber auch allen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern. Es ist wirklich eine große Freude, mit ihnen zu arbeiten. (Beifall bei allen Fraktionen) Der Dank geht natürlich auch an Herrn Drißner, unseren Landtagsjuristen, der uns rechtlich immer wieder gut berät. Die Kolleginnen und Kollegen aus dem Ausschuss werden das bestätigen. Auch den Ministerien möchte ich danken, und zwar für die Geduld, die sie mit uns haben bei unseren vielen Nachfragen und dem, was wir immer aus dem Hut zaubern. Aber es ist wichtig für die Sache. Ganz zum Schluss möchte ich mich bei allen Mitgliedern des Ausschusses bedanken. Wir arbeiten sehr gut und kollegial zusammen. Sehr viele Entscheidungen werden einstimmig oder mit großer Mehrheit getroffen. Ganz explizit bedanke ich mich noch mal bei meinem Stellvertreter Andreas Kenner. Vielen Dank. (Beifall bei allen Fraktionen)
Dr. Wolfgang Reinhart
Vielen Dank, Herr Ausschussvorsitzender. Die Aussprache erfolgt in der Reihenfolge der Fraktionsstärke. Es spricht zunächst die Kollegin Gudula Achterberg für die Fraktion GRÜNE. – Bitte sehr, Frau Kollegin.
Gudula Achterberg GRÜNE
Sehr geehrter Herr Präsident, sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen, sehr geehrte Damen und Herren! Ich möchte mich beim Ausschussvorsitriode – 67. Sitzung – Mittwoch, 21. Juni 2023 zenden Thomas Marwein für seinen Bericht über unsere Arbeit im Petitionsausschuss bedanken. Mit dem Petitionsausschuss hat die Landesverfassung für die Bürgerinnen und Bürger eine direkte Anlaufstelle in diesem Haus vorgesehen. Mit dieser Anlaufstelle bieten wir Menschen die Möglichkeit, gehört zu werden. Die Anliegen der Petentinnen und Petenten werden ernst genommen und inhaltlich geprüft. Bei der Bearbeitung der Petitionen geht es immer um die Sache. Parteipolitische Belange treten hier regelmäßig in der Beschlussfassung in den Hintergrund. Daher ist die Arbeit im Petitionsausschuss in besonderer Weise geprägt von einer kollegialen Zusammenarbeit über die Fraktionsgrenzen der demokratischen Parteien hinweg. Im Petitionsausschuss beweisen wir mit unserer Arbeit, dass wir innerhalb der demokratischen Parteien gemeinsam für die demokratischen Grundwerte einstehen. Dafür möchte ich mich explizit bei den Kolleginnen und Kollegen bedanken. (Beifall bei Abgeordneten der Grünen, der CDU, der SPD und der FDP/DVP sowie des Abg. Dr. Uwe Hellstern AfD) Ich freue mich aber auch, dass wir uns mit dem Istzustand nicht zufrieden geben, sondern das Petitionswesen weiterentwickeln wollen. Gemeinsam mit den Kolleginnen und Kollegen der Fraktionen GRÜNE, CDU, SPD und FDP/DVP werden wir in der morgigen Ausschusssitzung den Antrag auf Verabschiedung von Verfahrensgrundsätzen einbringen, welche die Mitzeichnung öffentlicher Petitionen ermöglichen wird. Mithilfe dieser Verfahrensgrundsätze können Petentinnen und Petenten bei uns in Baden-Württemberg zukünftig Petitionen, die von öffentlichem Interesse sind, auf einer digitalen Plattform des Landtags veröffentlichen, um unterstützende Unterschriften zu sammeln. Wenn diese innerhalb von sechs Wochen 10 000 oder mehr Unterschriften von Mitbürgerinnen und Mitbürgern als Unterstützung erhalten, verpflichtet sich der Petitionsausschuss, innerhalb von sechs Monaten eine öffentliche Anhörung zu der jeweiligen Petition abzuhalten. Damit bieten wir den Bürgerinnen und Bürgern eine Plattform an, um ihre Anliegen öffentlich in einen demokratischen Prozess einzubringen, und wir schaffen so die Voraussetzungen, Petitionen, die bisher öffentlichkeitswirksam auf diversen privaten Internetplattformen aufgesetzt werden, in unser Regelwerk zu überführen. Wir schließen damit eine Lücke im Petitionswesen. (Beifall bei den Grünen und der CDU sowie des Abg. Andreas Kenner SPD) Denn im Unterschied zu den privaten Internetplattformen, die für öffentliche Petitionen werben, sind die im Landtag eingereichten Petitionen bereits mit der Veröffentlichung an der Stelle, an der sie auch bearbeitet werden. Diesen Schritt müssen private Plattformen nach Abschluss der Unterschriftensammlung und Versendung an den Landtag oder den Bundestag immer erst noch erbringen. Ich freue mich sehr, dass wir diese Möglichkeit gemeinsam geschaffen haben, und ich möchte mich ausdrücklich bei meinen Kollegen Dr. Matthias Miller, Andreas Kenner und Den- (Gudula Achterberg) nis Birnstock bedanken, weil wir das im Vorfeld gut auf die Beine gestellt und konstruktiv und vertrauensvoll zusammengearbeitet haben. Dafür vielen Dank. (Beifall bei den Grünen und des Abg. Dr. Matthias Miller CDU) Ich hoffe, dass das Petitionswesen mit dieser Option noch einen Schub in der Außenwirkung erfährt. Denn mir ist letztes Jahr bei dem Bürgerinnen- und Bürgerfest im Landtag aufgefallen, als ich mit Bürgerinnen und Bürgern am Stand des Petitionsbüros gesprochen habe, dass viele Menschen nicht wissen, dass es nur eine Stimme zur Einreichung einer Petition braucht; Thomas Marwein hat es gerade dargelegt. Deswegen würde ich mich sehr freuen, wenn wir in der Öffentlichkeitsarbeit für das Petitionswesen bei uns in Baden-Württemberg nicht nur deutlich machen können, dass es nur eine Stimme für eine Petition braucht, sondern künftig auch vermelden können, dass es möglich ist, öffentliche Petitionen direkt auf der Webseite des Landtags einzureichen und zu veröffentlichen. (Beifall bei den Grünen sowie Abgeordneten der CDU und der SPD) Auch ich möchte mich am Schluss noch bedanken. Zum einen gilt mein Dank den Landesbehörden, die uns mit allen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern, die wir benötigen, in allen Belangen der Petitionen mit ihrer Sachkenntnis zur Verfügung stehen und uns beraten. Ohne das wäre unsere Arbeit einfach nicht möglich. Zum anderen gilt mein besonderer Dank den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern, die auf der Besuchertribüne sitzen. Vielen Dank stellvertretend an Herrn Haas und auch an Herrn Drißner für die juristische Beratung. Vielen Dank. (Beifall bei den Grünen sowie Abgeordneten der CDU und der SPD)
Dr. Wolfgang Reinhart
Nach der Kollegin Achterberg spricht jetzt für die CDU-Fraktion Herr Kollege Dr. Matthias Miller.
Matthias Miller CDU
Sehr geehrter Herr Präsident, verehrte Kolleginnen und Kollegen! Ich freue mich sehr, dass wir heute den mündlichen Bericht des Ausschussvorsitzenden zum Petitionsausschuss gehört haben. Einen solchen mündlichen Bericht gibt es nicht in jedem Bundesland. Das zeigt, welche Bedeutung wir dem Petitionsrecht beimessen, indem wir hierüber auch im Plenum diskutieren. Wir haben es gehört: Das Petitionsrecht ist ein Grundrecht. Artikel 17 des Grundgesetzes schreibt vor: Jedermann hat das Recht, sich einzeln oder in Gemeinschaft mit anderen schriftlich mit Bitten oder Beschwerden an die zuständigen Stellen und an die Volksvertretung zu wenden. Das Petitionsrecht ist im Grundgesetz und in der Landesverfassung verankert. Darüber hinaus ist der Petitionsausschuss ein ganz besonderer Ausschuss, weil er in Artikel 35a der Landesverfassung festgeschrieben ist. periode – 67. Sitzung – Mittwoch, 21. Juni 2023 Wir haben vom Ausschussvorsitzenden gehört, dass in der 17. Legislaturperiode bisher schon über 2 000 Petitionen bearbeitet wurden, und ich denke, dass noch viele weitere folgen werden. Ich kann Ihnen versichern, dass wir – ich denke, das gilt fraktionsübergreifend – die Anliegen der Bürgerinnen und Bürger sehr ernst nehmen; denn unsere Verfassung gibt uns den Auftrag, dass wir sämtliche Petitionen gewissenhaft bearbeiten. Der Petitionsausschuss ist wie die „Notrufsäule“ für die Bürgerinnen und Bürger. Wenn man ein Thema hat und sich vielleicht von Ämtern oder Behörden ungerecht behandelt fühlt, kann man sich direkt an uns Abgeordnete wenden. Wir behandeln die Petitionen nach einem institutionalisierten und bewährten Verfahren. Jeder kann eine Petition einreichen; wir haben es gerade gehört. Man muss da vielleicht einmal Unklarheiten richtigstellen. Tatsächlich reicht eine einzelne Stimme. Eine einzelne Person kann eine Petition auf schriftlichem Weg oder über die Homepage des Landtags einreichen. Ich höre immer wieder einmal, dass man gewisse Quoren – 10 000, 25 000 Stimmen – erreichen müsse. Das ist nicht der Fall. Jeder einzelne Bürger und jede einzelne Bürgerin kann eine Petition durch das Ausfüllen der Onlinemaske oder auf schriftlichem Weg per Brief einreichen. Jede einzelne Petition wird dann von uns im Petitionsausschuss behandelt. Aus dem Petitionsrecht möchte ich besonders eine Verfahrensmöglichkeit herausgreifen, die ich sehr schön finde: die Durchführung von Ortsterminen. Wir können uns also vor Ort die Probleme anschauen. Das ist vor allem bei Bauangelegenheiten häufig sehr hilfreich. So war ich z. B. anlässlich einer Petition zu einer geplanten Erweiterung eines Legehennenbetriebs in Oberschwaben. Bei einem solchen Termin kommt man mit dem Bürgermeister, den Vertretern der Regierungspräsidien und dem Petenten in einen guten Austausch. Demnächst habe ich einen Vor-Ort-Termin zu einem Basketballspiel auf einem Schulhof. Da wird man auch die unterschiedlichen Eindrücke mitbekommen und kann dann den Menschen vor Ort wahrscheinlich sehr konkret Lösungswege aufzeigen. Wir haben auch die Möglichkeit, dass wir Petitionen im Plenum einzeln zur Abstimmung bringen und sogar einzeln namentlich zur Abstimmung bringen. Ich möchte Sie jetzt nicht motivieren, dass wir das in der Zukunft häufiger machen. (Vereinzelt Heiterkeit – Abg. Petra Krebs GRÜNE: Nein!) Aber es kam bereits vor. Wir haben also die Möglichkeit, in diesem Hohen Haus Petitionen zu behandeln. Dann gibt es noch die Möglichkeit, wenn eine Petition veröffentlicht wurde, auch den Beschluss hierzu zu veröffentlichen. Diese Veröffentlichung in anonymisierter Form in einer Landtagsdrucksache kann jeder einsehen und daraus erkennen, welche Petition wir wie bearbeitet haben. Auch das gibt es nicht in allen Ländern. Ich möchte noch auf einen weiteren Punkt eingehen, den meine Kollegin Gudula Achterberg schon angesprochen hat: die Modernisierung des Petitionsrechts. Wir haben uns als Aufgabe gesetzt, das Petitionsrecht zu modernisieren und eine On- (Dr. Matthias Miller) linemitzeichnung einzuführen. Ich bin dankbar, dass wir hierzu fraktionsübergreifend einen Verfahrensentwurf vorlegen konnten. Herr Drißner hat uns dabei sehr stark bei den Formulierungen und den juristischen Feinheiten unterstützt. – Dieser Entwurf liegt nun also vor. Zum einen haben wir uns darauf geeinigt, dass wir, sobald 10 000 Unterschriften vorliegen – und zwar über ein Onlineportal –, verpflichtet sind, eine Anhörung zu machen. Jeder, der dies möchte, kann sich auf der Homepage des Landtags online registrieren und mitzeichnen, und sobald 10 000 Unterschriften für eine Petition vorliegen, müssen wir uns im Landtag damit öffentlich befassen. Ich glaube, das ist ein sehr wichtiger Schritt, der auch deutlich macht, dass wir keine weiteren privaten Petitionsplattformen brauchen, sondern eine solche Onlineplattform staatlicherseits, nämlich über die Homepage des Landtags, zur Verfügung stellen können. Weil wir Fraktionen wissen wollen, wie attraktiv dies ist, haben wir trotzdem vereinbart, das Verfahren am Ende der Legislaturperiode zu evaluieren, um dann eventuell bezüglich von Quoren oder anderen Punkten nachzubessern. Abschließend bleibt auch mir nur noch, mich zu bedanken: beim Ausschussvorsitzenden, beim stellvertretenden Ausschussvorsitzenden, bei allen Kolleginnen und Kollegen im Petitionsausschuss dafür, dass wir sehr gut zusammenarbeiten, aber auch und vor allem beim Petitionsbüro unter der Leitung von Herrn Haas, der uns mit Rat und Tat zur Verfügung steht. Wenn wir Auskünfte brauchen, kommen diese immer sehr schnell. Herr Haas hilft uns sehr gut und gibt uns auch in laufender Sitzung noch Ratschläge. Vielen, vielen Dank also an das Petitionsbüro, und vielen, vielen Dank auch an die Ministerien, die uns mit ihren sehr guten Stellungnahmen eine gute Entscheidungsgrundlage geben. Ich denke, dass wir so, wie wir fraktionsübergreifend arbeiten, nämlich ergebnisoffen und an den Anliegen der Petenten orientiert, auch in der Zukunft weitermachen können. Vielen Dank. (Beifall bei der CDU und den Grünen sowie Abge- ordneten der SPD – Vereinzelt Beifall bei der FDP/ DVP)
Dr. Wolfgang Reinhart
Vielen Dank, Herr Kollege Dr. Miller. – Für die SPD-Fraktion erteile ich jetzt dem Abgeordnetenkollegen Andreas Kenner das Wort.
Andreas Kenner SPD
Herr Präsident, liebe Kolleginnen und Kollegen! Auch ich möchte ganz zu Anfang darauf hinweisen, dass der Petitionsausschuss der einzige Ausschuss ist, den die Verfassung vorschreibt. Unseren Ausschuss muss es geben, alle anderen Ausschüsse kann es geben. Das stärkt das Selbstbewusstsein doch ziemlich, wenn man in diesem Ausschuss sein darf. In ganz Europa gibt es Petitionsausschüsse und Ombudswesen, und die Entwicklung ist überall dieselbe: Die Bürgerinnen und Bürger zweifeln stärker als in der Vergangenheit Entscheidungen von Behörden und Verwaltungen an. Ja, sie zweifeln sogar – manchmal kann ich das auch gut verstehen – Entriode – 67. Sitzung – Mittwoch, 21. Juni 2023 scheidungen von Parlamenten an. Unsere Aufgaben werden also nicht weniger, sondern mehr. Und wenn wir, unter uns, einmal ganz ehrlich sind: Auch wir können sicherlich nicht immer alles begreifen, was an Entscheidungen getroffen wird. Deswegen haben wir auch eine Grundsympathie für viele unserer Petentinnen und Petenten. Was uns Sozialdemokraten übrigens auch ganz wichtig ist – der Kollege Miller hat dies gerade erwähnt –, sind die Anhörungstermine vor Ort. Ja, liebe Kollegen, es ist kein Zuckerschlecken, vorn in einer Halle zu sitzen, wo sich 400 Menschen versammeln, die eine Petition eingereicht haben, etwa gegen einen Windpark oder gegen eine Asylunterkunft. Da hilft es auch nichts, wenn man an den Sachverstand appelliert. Da muss man erst mal stringent vorgehen, da muss man erst mal zuhören. Die Bürgerinnen und Bürger müssen das Gefühl haben, dass wir wissen, wovon sie sprechen. Wir müssen erst mal Verständnis zeigen, und dann müssen wir den Leuten vermitteln: Der Petitionsausschuss ist nicht Regierung oder Opposition. Wir müssen uns im Kopf vielmehr von unseren Rollen freimachen und müssen den Menschen das Gefühl geben: „Hier wird entschieden, ob wir recht haben oder ob wir nicht recht haben.“ Das stärkt das Vertrauen in unsere Demokratie, meine lieben Kolleginnen und Kollegen. (Beifall bei der SPD und der CDU, Abgeordneten der Grünen sowie des Abg. Dennis Birnstock FDP/DVP) An dieser Stelle bedanke ich mich übrigens bei all jenen, die in den letzten sieben Jahren mit mir zusammen in ganz Baden-Württemberg unterwegs gewesen sind, die bei allerlei Dialekten oder auch Nichtdialekten für mich übersetzt und mich unterstützt haben. Denn ich bin dafür bekannt, sehr gern Vor-Ort-Termine zu machen. Ich glaube, man merkt es auch: Kolleginnen und Kollegen, egal, von welcher Partei, die in Gemeinderäten gewesen sind oder noch immer sind, können mit den Leuten vor Ort umgehen. Da ist der Petitionsausschuss in Zeiten von Verschwörungstheorien und Politikverdrossenheit genau das Instrument, das wir brauchen, um den Leuten draußen zu zeigen: Wir haben nichts zu verbergen. Wir arbeiten transparent, und wir stellen uns auch kritischen Bürgerfragen. Das ist ganz wichtig, meine sehr geehrten Kolleginnen und Kollegen. (Beifall bei der SPD sowie Abgeordneten der Grünen und der CDU) Für mich ist auch ganz wichtig, anhand der Zahlen nicht abzuleiten, dass die Menschen draußen nicht zufrieden wären, weil sie so viele Petitionen einreichen. Nein, lieber Herr Vorsitzender, die Menschen wissen vielmehr, dass sich ihr – ich sage bewusst: ihr – Petitionsausschuss im Landtag von Baden-Württemberg um ihre Anliegen kümmert. Das ist ein Vertrauen. Sie wissen, dass wir uns darum mühen und manchmal auch hineinknien. Oft geht es um ganz komplexe Themen aus dem Beamtenrecht, dem Ausländerrecht, dem Baurecht oder um Streuobstwiesen. Manchmal denke ich, die Leute haben doch recht. Alle sagen: „Wir brauchen auf den Streuobstwiesen Geschirrhütten, damit wir sie bewirtschaften können, (Abg. Jochen Haußmann FDP/DVP: Sehr richtig!) (Andreas Kenner) doch wir bekommen das nicht hin.“ Wir haben dazu ständig Petitionen. Es ärgert die Leute. Da müssen wir, der Petitionsausschuss, vielleicht manchmal wieder strenger an die Gesetzgebung gehen und sagen: „Schafft das doch ab.“ Dann müssen wir keine solchen Petitionen bearbeiten. Das wäre vielleicht ein Wunsch. Ich habe einmal erlebt – da lernst du immer wieder dazu –, dass jemand Zwergpferde in einem Garten hatte. Das Landratsamt hat dann entschieden: Pferde sind immer große Tiere, auch dann, wenn sie kleiner als ein Hund sind. Denn die Zwergpferde waren kleiner als der Hund des Nachbarn, mussten aber entfernt werden, weil Pferde immer als große Tiere gelten. Vielleicht mache ich da mal, wenn ich nichts Besseres mehr zu tun habe, einen Gesetzesvorschlag: dass man nach der Größe und nicht nach der Art geht. (Heiterkeit und Beifall bei der SPD sowie Abgeord- neten der Grünen, der CDU und der FDP/DVP) Wir wollen – das haben die Kollegen schon gesagt – das Petitionsrecht weiterentwickeln. Wir wollen es moderner machen. Wir wollen den Menschen sagen: Ihr braucht eure Daten nicht Onlinepetitionsplattformen zur Verfügung zu stellen. Denn das sind in der Regel Datensammelvereine. Ihr könnt eine Petition einreichen. Eine einzige Stimme zählt. Wir wollen jetzt – das finde ich sehr gut – mal den Versuch machen, zu regeln, dass wir die Petition, wenn 10 000 Stimmen zusammenkommen, öffentlich verhandeln müssen. Wenn wir merken, dass die Zahl zu hoch ist, dann können wir darüber auch noch mal diskutieren. Das zeigt übrigens – deshalb bin ich auch in der zweiten Periode freiwillig dabei –, (Heiterkeit) dass es der Petitionsausschuss – ganz anders als viele andere Ausschüsse – tatsächlich schafft, über die Parteigrenzen hinweg vernünftig zu arbeiten. Das ist ein sehr guter Stil. Es herrscht fast zu viel Harmonie. Manchmal hält man es gar nicht aus. (Heiterkeit) Es gibt auch Reibungspunkte. Wenn es um die Verlegung des Rettungshubschraubers geht, ist man sich nicht immer einig. Da gibt es übrigens auch ganz viele Experten im Ausschuss. Meist glätten sich die Wogen. Was wichtig ist: Wir müssen uns natürlich gegenseitig aufeinander verlassen können. Denn es hat auch zugenommen, dass Bürgerinnen und Bürger unsere Entscheidungen nicht akzeptieren und ständig nachtelefonieren. Deswegen bedanke ich mich – jetzt kommt der Dank – natürlich als Allererstes beim Petitionsbüro, auch für die Geduld mit mir. Nicht jeder, der protokollieren muss, kann Schwäbisch stenografieren. Ich bedanke mich selbstverständlich auch bei meinen Kolleginnen und Kollegen, bei allen Mitgliedern des Ausschusses, für die konstruktive Zusammenarbeit, aber auch bei unseren Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern. Denn das Bearbeiten von Petitionen bedeutet wirklich sehr viel Papierkram, die Analyse von sehr vielen Paragrafen. Deshalb macht das auch nicht jeder gern. Wer es aber einmal anperiode – 67. Sitzung – Mittwoch, 21. Juni 2023 gefangen hat, bekommt es, so wie ich, auch nicht mehr los. Denn ich werde, wenn ich die nächsten drei Perioden noch gewählt werden sollte, selbstverständlich im Petitionsausschuss bleiben. (Heiterkeit) Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit. (Beifall bei der SPD, den Grünen und der CDU so- wie Abgeordneten der FDP/DVP und der AfD)
Dr. Wolfgang Reinhart
Jetzt spricht für die FDP/DVP-Fraktion Herr Abg. Dennis Birnstock. – Bitte sehr, Herr Abg. Birnstock.
Dennis Birnstock FDP
Sehr geehrter Herr Präsident, liebe Kolleginnen und Kollegen, meine sehr verehrten Damen und Herren! Schaut man sich die Petitionen mit den meisten Unterschriften auf Change.org – wohl die größte Kampagnenwebseite der Welt – an, landet dort die Petition „SaveTheInternet ‚#Uploadfilter‘“ mit 5,3 Millionen Unterschriften auf Platz 3. Auf dem zweiten Platz liegt die Petition „Gerechtigkeit für Breonna Taylor“ mit 11,4 Millionen Unterschriften. Breonna Taylor war eine Afroamerikanerin, die im März 2020 in den USA bei einem Schusswechsel ihres Mannes mit der Polizei erschossen wurde. Noch deutlich bekannter ist sicherlich der Fall George Floyd, der nur zwei Monate später bei einem Polizeieinsatz in den USA fahrlässig getötet wurde. Dieser Fall mit dem Titel „Justice for George Floyd“ wurde mit 19,7 Millionen Unterschriften zur meistunterschriebenen Petition auf der besagten Internetseite. Auch wenn diese Petitionen – wenn man sie überhaupt so nennen kann – sicherlich zur Bekanntheit dieser Fälle beigetragen haben und diese Art von Kampagnenseiten auch helfen können, unbekanntere Themen und Ungerechtigkeiten in den Fokus der Öffentlichkeit zu rücken, so ist leider nicht sicher, was aus einer entsprechenden Kampagne wird. Die verschiedenen Seiten schreiben zwar, dass man sich darum kümmert; eine rechtliche Grundlage oder eine Garantie dafür gibt es jedoch nicht. Dabei ist vielen gar nicht bekannt – das wurde von meiner Vorrednerin und meinen Vorrednern bereits mehrfach angesprochen –, dass man nicht erst Tausende von Unterschriften sammeln muss, damit ein Anliegen die nötige Aufmerksamkeit bekommt. Denn in Artikel 17 unseres Grundgesetzes steht geschrieben – ich zitiere –: Jedermann hat das Recht, sich einzeln oder in Gemeinschaft mit anderen schriftlich mit Bitten oder Beschwerden an die zuständigen Stellen und an die Volksvertretung zu wenden. In Artikel 35a der Landesverfassung von Baden-Württemberg ist zudem festgeschrieben, dass der Landtag einen Petitionsausschuss zu bestellen hat, der die Bitten und Beschwerden der Bürgerinnen und Bürger behandelt. (Dennis Birnstock) Damit ist der Petitionsausschuss der einzige Ausschuss, der Verfassungsrang besitzt und somit gebildet werden muss. Für die Rahmenbedingungen seiner Arbeit gibt es sogar ein eigenes Gesetz. Auf dieser Grundlage kann sich jede und jeder, die oder der mit Entscheidungen von Ämtern und Behörden im Land nicht einverstanden ist, an den Landtag wenden. Dabei muss man lediglich das Anliegen, seinen Namen und seine Adresse angeben und unterschreiben. Es bedarf keiner einzigen weiteren Unterschrift, damit sich die Abgeordneten mit dem Anliegen befassen. Über die zeitgemäßen Neuerungen, die wir im Petitionsausschuss aktuell planen und die ich natürlich ausdrücklich begrüße, haben meine Vorredner schon berichtet. An der beträchtlichen Zahl von über 5 000 Petitionen pro Legislaturperiode sieht man, dass dieses Instrument auch rege genutzt wird. Dabei reichen die Themen von der Einforderung einfacher Dokumentationspflichten über Beschwerden zu diversen Bausachen bis hin zu Gnadenfällen, Asylverfahren und teils tragischen Schicksalen. Teilweise geht es aber auch um Grundlegendes wie die Coronapolitik der Regierung, um verschiedene Verbesserungsvorschläge zum Bildungssystem oder um die Aufarbeitung von vergangenen Schreckenstaten wie z. B. den Kinderverschickungen. Nicht immer reicht es dabei aus, die Akten zu studieren. Dann bildet der Petitionsausschuss eine Kommission und schaut sich die Dinge vor Ort an. So geschieht dies z. B. bei mancher Bausache oder auch einmal dann, wenn es um den einen oder anderen Rettungshubschrauber geht, dessen Standort verlegt werden soll. Doch auch wenn wir – jetzt spreche ich wahrscheinlich für alle Kolleginnen und Kollegen im Ausschuss – stets versuchen, eine Lösung zu finden, ist auch der Petitionsausschuss an Recht und Gesetz gebunden. Leider gibt es dabei auch immer wieder Fälle, die durch das Raster fallen und deutlich machen, dass Recht nicht immer als solches empfunden wird. Deshalb ist die stetige Weiterentwicklung des Rechtsrahmens wichtig. Es macht aber auch deutlich, dass nicht alles bis ins kleinste Detail gesetzlich geregelt werden kann und vor allem auch nicht sollte. Bei all den schwierigen Entscheidungen schätze ich die Zusammenarbeit mit den Kolleginnen und Kollegen im Ausschuss, die im Gegensatz zu der Arbeit in anderen Ausschüssen und der allgemeinen Landespolitik weniger von parteipolitischen Färbungen beeinflusst wird. Denn hier prüft zur Abwechslung nicht nur die Opposition das Regierungshandeln kritisch. Daher an dieser Stelle vielen Dank für die gute Zusammenarbeit an die Kolleginnen und Kollegen im Ausschuss, aber auch herzlichen Dank an die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter im Petitionsbüro, in der Landtagsverwaltung und in den Ministerien. Wenn ich mir zum Abschluss noch etwas von der Regierung wünschen dürfte, würde ich mir für die Petenten manchmal etwas schnellere Bearbeitungszeiten bei der einen oder anderen Erstellung von Stellungnahmen durch die Ministerien wünschen, die teils doch recht lange auf sich warten lassen. riode – 67. Sitzung – Mittwoch, 21. Juni 2023 Auf weiterhin gute Zusammenarbeit und eine wirkliche Politik des Gehörtwerdens! Vielen Dank. (Beifall bei der FDP/DVP sowie Abgeordneten der Grünen, der CDU und der SPD)
Dr. Wolfgang Reinhart
Nach dem Kollegen Birnstock spricht jetzt abschließend für die Fraktion der AfD Herr Abg. Hans-Peter Hörner.
Hans-Peter Hörner AfD
Sehr geehrter Herr Präsident, liebe Kolleginnen und Kollegen, meine Damen und Herren! Der Petitionsausschuss wurde schon mehrfach als „Perle der Demokratie“ bezeichnet. Perle, ja, aber was dieser Perle fehlt, ist der Glanz. Die sogenannte Erfolgsquote – gemessen an der Erfüllung der Erwartungen der Petenten – ist uns viel zu gering. Dabei muss man auch bedenken, dass schon eine Erledigterklärung eine positive Wertung darstellt. Wo ist die Lösung? Was aus unserer Sicht fehlt, ist bei aller Notwendigkeit der Bejahung der Rechtsstaatlichkeit eine allgemeine Härtefallregelung. Eine Härtefallregelung gibt es, ja – spezifisch in Bezug auf Abschiebungen. Da ist eine Härtefallregelung gegeben. Aber das, was im Bereich des Asylrechts als Härtefallregelung möglich ist, soll – nein, ich möchte sagen: es muss – auch denen, die seit Jahren in diesem unserem Land Leistungsträger sind, nicht nur zustehen, ja, es muss für diese Leute ein Grundrecht sein. (Beifall bei Abgeordneten der AfD) Einer sinnvollen Entscheidung steht oft das Argument des Präzedenzfalls entgegen. Mit entsprechenden Regelungen könnte dem Anliegen der Bürger, die sich vertrauensvoll an den Ausschuss wenden, unter Ansehung des Einzelfalls – das ist mir ganz wichtig: dass der Einzelfall angesehen wird – Rechnung getragen werden. Denn das Gesetz ist für den Bürger da – und nicht der Bürger für das Gesetz. Weiter möchte ich für die Möglichkeit der Öffentlichkeit – natürlich nur mit Zustimmung des Petenten – eine Lanze brechen. Wenn der Petent, die betroffenen Behörden und die Ausschussmitglieder wie bei einem Ortstermin gemeinsam und vor allem offen miteinander reden, ist das nicht nur demokratisch, sondern führt zu einer Aufwertung und zu mehr Anerkennung der Arbeit des Ausschusses – eben zu mehr Glanz. Meine erste Petition von knapp 100, die ich jetzt in dieser Zeit bearbeitet habe, ist, obwohl ich sie von meinem Vorgänger übernommen habe, noch immer nicht abschließend bearbeitet. Wir setzen uns dafür ein. Ich habe gestern – das hat mich sehr gefreut – von dem zuständigen Landratsamt eine E-Mail bekommen, wonach eine positive Entscheidung bevorsteht. Das zeigt schon, dass wir uns mit unserem Einsatz im Prinzip wirklich für die Bürger einsetzen. Und das ist eigentlich unsere Aufgabe. Sie sollen sich an uns wenden und dann letztlich sehen: „Jawohl, da sind Abgeordnete, da ist ein Ausschuss, und der kümmert sich um mein Anliegen.“ Und wenn das dann tatsächlich positiv beschieden wird – aber bitte nicht nur mit einer Quote von 15 % –, ist das sehr gut und sehr, sehr positiv. Zusätzlich möchte ich die geringe Zeit bemängeln, die den in der Regel über 100 Petitionen bei einer Abstimmung hier im (Hans-Peter Hörner) Plenum eingeräumt wird. Die Möglichkeit, in besonderen Fällen mit Signalcharakter – so nenne ich das einfach mal – die Diskussion hier in diesem Hohen Haus zu nutzen, wäre eine deutliche Politur für diese Perle. Ich rege auch an, die Stellungnahmen der Ministerien und Behörden vor der Entscheidung und nicht erst nach der Entscheidung im Ausschuss den Petenten bekannt zu geben, sie dazu Stellung nehmen zu lassen, das dann anzuhören und in den Dialog einzubeziehen. Beim Petitionsausschuss des Deutschen Bundestags besteht bereits die Möglichkeit, eine Petition von einem Petenten auf der Internetseite des Deutschen Bundestags veröffentlichen zu lassen. Auf Wunsch des Petenten kann diese auch veröffentlicht werden und von anderen Bürgern durch Onlinemitzeichnung unterstützt werden. Dies würde einer Petition mehr Gewicht und damit mehr Schlagkraft für unseren Ausschuss verleihen. Dies soll ja jetzt mit diesem neuen Antrag auch bei uns eingeführt werden. Wir begrüßen das sehr. Ich möchte aber eines bedauern: Wiederum wurde das nur von vier Fraktionen eingebracht, obwohl die zwei Abgeordneten meiner Fraktion im Ausschuss bereits Zustimmung signalisiert haben. Ich habe eigentlich gedacht, wir haben e i n e n Ausschuss und arbeiten dort sehr gut zusammen. Und wiederum war es – – Schade, Herr Kenner ist nicht da. (Abg. Andreas Kenner SPD: Doch, da ist er!) – Entschuldigung, ich habe dorthin geschaut. – Wiederum ist es nicht gelungen, dass wir es tatsächlich so, wie wir im Ausschuss zusammenarbeiten, mal schaffen, einem so wichtigen Antrag mit fünf Fraktionen gemeinsam e i n e Stimme zu geben. Ich bedaure das sehr. Aber ich hoffe, dass wir es endlich mal schaffen, wenn es um Petitionen geht, wenn es um Schluss: periode – 67. Sitzung – Mittwoch, 21. Juni 2023 die Wünsche unserer Mitbürger geht, gemeinsam aufzutreten und zu sagen: Jawohl, diese Leute haben recht. (Vereinzelt Beifall bei der AfD) Ich möchte mich auch beim Petitionsbüro, speziell bei Herrn Haas, bedanken, auch bei seinen Mitarbeitern. Ich fühle mich da immer sehr angenommen und sehr gut verstanden. Vielen Dank, dass ihr uns auch da sehr gut zuarbeitet. (Beifall bei der AfD) Dann möchte ich noch eines sagen. Lieber Kollege Kenner, bitte keine Petition zu Kleinpferden. Kleinpferde sind eine Qualzüchtung. Informieren Sie sich mal, wie Kleinpferde zustande gekommen sind. Informieren Sie sich mal, wie Zwergkaninchen gezüchtet werden. (Glocke des Präsidenten) Eine Qualzüchtung – so etwas sollte man nicht unterstützen. Vielen Dank. (Beifall bei der AfD)
Dr. Wolfgang Reinhart
Verehrte Kolleginnen und Kollegen, meine Damen und Herren, mir liegen keine weiteren Wortmeldungen vor. Damit ist auch Punkt 5 der Tagesordnung erledigt. Wir sind damit am Ende dieser Tagesordnung angelangt und treffen uns bereits kommende Woche wieder. Die nächste Sitzung findet am 28. Juni 2023 um 10:00 Uhr statt. Ich danke Ihnen allen und schließe hiermit die Sitzung. 12:01 Uhr Anlage zum mün des Vorsitzenden des – Statistik – Einzelfälle – Tagungen, Konferenz Zahl der zu behand Überhang aus der 16. und Neuzu (Stand: 31. M 1. Überhang und Neuzugänge Überhang aus der 16. Wahlperiode Neuzugänge in der 17. Wahlperiode Zahl der zu behandelnden Petitionen 2. Erledigung Petitionen aus der 16. Wahlperiode Petitionen aus der 17. Wahlperiode Zahl der erledigten Petitionen noch offene Entscheidungen riode – 67. Sitzung – Mittwoch, 21. Juni 2023 Anlage ndlichen Bericht Petitionsausschusses zen und Informationsgespräche delnden Petitionen ugänge in der 17. Wahlperiode Mai 2023) 2 111 2 842 1 681 2 348 Petitionen nach Ar 17. Wahlp (Stand: 31. M 1. Petitionen insgesamt erledigt offen 2. Erledigungsart a) positiv (Petition wird im Sinne des Petenten für erledigt e b) negativ (Petition kann nicht abgeholfen werden) c) Weitergabe an Regierung oder Behörden d) Weitergabe an Bundestag e) Weitergabe an zuständigen Landtag f) Zurückweisung wegen Wiederholung g) Zurückweisung wegen privater Angelegenheit h) Zurückweisung wegen rechtswidrigen Eingriffs in die Ge i) Zurückweisung aus anderen Gründen k) Zurückweisung wegen strafbarer Handlung des Einsende l) Verweisung auf den Rechtsweg m) Abgabe an Fachausschuss n) auf andere Art (Zurücknahme, Tod, Abgabe an nicht staa o) Auskunftserteilung p) zu den Akten q) anonym 3. Empfehlung an die Regierung a) zur Kenntnisnahme b) als Material c) zur Erwägung d) zur Berücksichtigung – ohne Widerspruch der Regierung e) zur Berücksichtigung – mit Widerspruch der Regierung f) zur Veranlassung einer bestimmten Maßnahme Gesamtzahl Petitionen nach 17. Wahlp (Stand: 31. M Sachgebiet Bausachen Ausländer- und Asylrecht Kommunale Angelegenheiten Gesundheitswesen Verkehr Schulwesen Justizvollzug Steuersachen Beschwerden über Behörden Öffentliche Sicherheit und Ordnung Staatsanwaltschaften Bundesangelegenheiten Naturschutz und Landschaftspflege Justizwesen Soziale Grundsicherung riode – 67. Sitzung – Mittwoch, 21. Juni 2023 rt der Erledigung periode Mai 2023) Anzahl Prozent 2 111 100,00 1 681 79,63 430 20,37 erklärt) 267 15,88 899 53,48 44 2,62 68 4,04 10 0,59 61 3,63 19 1,13 erichtsbarkeit 45 2,68 3 0,18 ers 0 0,00 0 0,00 0 0,00 atliche Stellen) 160 9,52 55 3,27 27 1,61 5 0,30 0 0,00 9 0,53 6 0,36 g 0 0,00 0 0,00 3 0,18 1 681 100,00 h Sachgebieten periode Mai 2023) Anzahl Prozent erledigt davon positiv 180 8,53 135 16 172 8,15 90 30 155 7,34 136 34 145 6,87 124 26 105 4,97 81 20 94 4,45 79 25 79 3,74 66 9 75 3,55 64 8 72 3,41 60 3 62 2,94 48 3 51 2,42 46 4 40 1,90 40 0 39 1,85 30 6 38 1,80 34 1 37 1,75 32 6 Sachgebiet Rechtswidriger Eingriff in die Gerichtsbarkeit Besoldung/Tarifrecht Jugendschutz Gnadensachen Belange von Menschen mit Behinderung Medienrecht, Rundfunkwesen Denkmalschutz/Denkmalpflege Sozialversicherung Katastrophenschutz/Feuerwehr/Brandschutz Gesetzesänderungen, Verfassungsrecht Hochschulangelegenheiten Lehrer Angelegenheiten des Staatsministeriums Wasserwirtschaft und Wasserrecht Wahlen und Abstimmungen Energie Pflegewesen Private Angelegenheiten Immissionsschutz Abfallentsorgung Industrie, Mittelstand, Handwerk, Gewerbe Führerscheinsachen Landtagsangelegenheiten Öffentlicher Dienst Personenstandswesen, Staatsangehörigkeit, Meldewesen Datenschutz und Informationsfreiheit Beamtenversorgung Tierschutz Umweltschutz Kindergartenwesen Opferentschädigung/Wiedergutmachung Digitalisierung Freiwillige Gerichtsbarkeit Wirtschaftspolitik, Wirtschaftsförderung Rechtsanwälte und Notare Kanalisations- und Erschließungskosten Aufnahme/Eingliederung von Flüchtlingen Bau- und Wohnungswesen Straßenwesen Beamtenrecht Staatlicher Hochbau, staatliches Vermögen Forstwesen Schadenersatzansprüche gegen das Land Verwaltungsreform und Behördenorganisation Allgemeine Finanzpolitik und öffentliche Finanzwirtschaft Ländlicher Raum Jagd- und Fischereiwesen Klimaschutz Kunst Landwirtschaft Verbraucherschutz Arbeitsrecht/Arbeitsschutz Familienpolitik Sport, Wandern Kirchen und sonstige Religionsgemeinschaften Staatliche Unternehmen und Beteiligungen Bergwesen, Geologie, Rohstoffe Ausbildungsförderung Weiterbildung Statistische Erhebungen Wettbewerb Tourismus riode – 67. Sitzung – Mittwoch, 21. Juni 2023 Anzahl Prozent erledigt davon positiv 34 1,61 33 0 33 1,56 27 4 33 1,56 24 1 31 1,47 31 1 31 1,47 22 5 29 1,37 25 1 27 1,28 9 2 27 1,28 22 5 26 1,23 22 2 24 1,14 20 0 22 1,04 17 4 22 1,04 11 4 18 0,85 15 3 17 0,81 13 1 16 0,76 12 0 16 0,76 15 0 16 0,76 13 1 15 0,71 15 0 15 0,71 13 6 15 0,71 8 2 14 0,66 13 1 13 0,62 11 2 12 0,57 10 1 12 0,57 10 0 12 0,57 10 2 11 0,52 8 3 11 0,52 9 0 11 0,52 10 0 11 0,52 9 0 9 0,43 6 5 9 0,43 2 0 8 0,38 8 3 8 0,38 7 0 8 0,38 8 2 7 0,33 6 0 6 0,28 5 1 6 0,28 5 1 6 0,28 5 1 5 0,24 3 0 5 0,24 5 2 5 0,24 4 0 5 0,24 5 1 4 0,19 1 0 4 0,19 4 0 4 0,19 3 0 4 0,19 3 0 4 0,19 1 0 4 0,19 3 0 3 0,14 2 0 3 0,14 3 0 3 0,14 3 1 3 0,14 2 1 3 0,14 3 0 2 0,09 1 1 2 0,09 2 0 2 0,09 2 1 2 0,09 0 0 2 0,09 2 2 1 0,05 1 0 1 0,05 1 0 1 0,05 1 0 1 0,05 1 1 Sachgebiet Flurneuordnung Ernährung, Lebensmittelwesen Kernkrafttechnik Integration Eingaben ohne konkretes Anliegen Sonstiges Gesamt Petitionen nach Herkunftsl 17. Wahlp (Stand: 31. M Land Pakistan Gambia Nordmazedonien Nigeria Türkei Afghanistan Syrien Kosovo Russische Föderation Algerien Iran, Islamische Republik Bosnien und Herzegowina Ukraine Serbien Georgien Sri Lanka Indien Togo Marokko Brasilien Jordanien Albanien Palästinensische Autonomiegebiete Somalia Ruanda Kanada Irak Tunesien Indonesien Israel Vereinigte Staaten von Amerika Kroatien Malaysia Ausländerrecht allgemein Gesamt riode – 67. Sitzung – Mittwoch, 21. Juni 2023 Anzahl Prozent erledigt davon positiv 1 0,05 1 0 1 0,05 1 0 1 0,05 1 0 1 0,05 1 0 20 0,95 20 1 29 1,37 27 1 2 111 100,00 1 681 267 land (nur Ausländerrecht) periode Mai 2023) Anzahl Prozent erledigt davon positiv 66 38,37 29 10 14 8,14 8 5 11 6,40 3 0 7 4,07 2 1 7 4,07 4 1 7 4,07 5 1 5 2,91 3 1 3 1,74 3 1 3 1,74 1 0 3 1,74 1 0 3 1,74 2 1 2 1,16 1 0 2 1,16 2 1 2 1,16 1 0 2 1,16 1 0 2 1,16 1 0 2 1,16 1 0 2 1,16 1 0 2 1,16 1 0 2 1,16 1 1 1 0,58 0 0 1 0,58 1 1 1 0,58 0 0 1 0,58 1 1 1 0,58 1 0 1 0,58 0 0 1 0,58 1 1 1 0,58 0 0 1 0,58 1 1 1 0,58 0 0 1 0,58 0 0 1 0,58 1 0 1 0,58 1 0 12 6,98 9 3 172 100,00 79 27 Regionale Verteilun 17. Wahlp (Stand: 31. M Regionale Einheit Regierungsbezirk Stuttgart Regierungsbezirk Karlsruhe Regierungsbezirk Freiburg Regierungsbezirk Tübingen Landeshauptstadt Stuttgart Kreis Ludwigsburg Rems-Murr-Kreis Kreis Esslingen Kreis Böblingen Landkreis Heilbronn Ostalbkreis Kreis Schwäbisch Hall Kreis Göppingen Main-Tauber-Kreis Kreis Heidenheim Stadtkreis Heilbronn Hohenlohekreis Rhein-Neckar-Kreis Landkreis Karlsruhe Stadtkreis Karlsruhe Stadtkreis Mannheim Kreis Rastatt Enzkreis Stadtkreis Heidelberg Kreis Calw Kreis Freudenstadt Stadtkreis Pforzheim Neckar-Odenwald-Kreis Stadtkreis Baden-Baden Kreis Konstanz Ortenaukreis Kreis Breisgau-Hochschwarzwald Kreis Lörrach Kreis Rottweil Stadtkreis Freiburg i. Br. Kreis Emmendingen Schwarzwald-Baar-Kreis Kreis Waldshut Kreis Tuttlingen Kreis Ravensburg Bodenseekreis Kreis Reutlingen Kreis Tübingen Alb-Donau-Kreis Kreis Biberach Kreis Sigmaringen Zollernalbkreis Stadtkreis Ulm riode – 67. Sitzung – Mittwoch, 21. Juni 2023 ng der Petitionen periode Mai 2023) Anzahl Prozent 543 25,72 433 20,51 348 16,49 309 14,64 104 4,93 71 3,36 70 3,32 69 3,27 52 2,46 47 2,23 32 1,52 28 1,33 25 1,18 20 0,95 11 0,52 8 0,38 6 0,28 137 6,49 55 2,61 53 2,51 35 1,66 32 1,52 24 1,14 24 1,14 22 1,04 16 0,76 15 0,71 11 0,52 9 0,43 87 4,12 50 2,37 46 2,18 33 1,56 30 1,42 28 1,33 23 1,09 21 0,99 20 0,95 10 0,47 67 3,17 46 2,18 45 2,13 40 1,89 33 1,56 27 1,28 24 1,14 15 0,71 12 0,57 Die restlichen Petitionen können keiner regionalen Einh oder wurden aus anderen B Überblick über die Sitzungen des Petitio (im Vergleich mit der 16 (Stand: 31. M 17. Wa 01.05.2 bis 31. Sitzungen des Petitionsausschusses 17 Sitzungen von Unterkommissionen (Ortstermine) 28 Anhörungen von Regierungsvertreterinnen und Regierungsvertretern 131 Zahl der zu behand in den zurückliegenden (Stand: 31. M Landtag von Württemberg-Baden Verfassunggebende Landesversammlung (25. März 1952 bis 18 1. Landtag von Baden-Württemberg (19. November 1953 bis 3 2. Landtag von Baden-Württemberg (1. April 1956 bis 31. Mä 3. Landtag von Baden-Württemberg (1. April 1960 bis 31. Mä 4. Landtag von Baden-Württemberg (1. April 1964 bis 31. Mä 5. Landtag von Baden-Württemberg (1. April 1968 bis 31. Mä 6. Landtag von Baden-Württemberg (1. April 1972 bis 31. Mä 7. Landtag von Baden-Württemberg (1. April 1976 bis 31. Ma 8. Landtag von Baden-Württemberg (1. Juni 1980 bis 31. Mai 9. Landtag von Baden-Württemberg (1. Juni 1984 bis 31. Mai 10. Landtag von Baden-Württemberg (1. Juni 1988 bis 31. Mai 11. Landtag von Baden-Württemberg (1. Juni 1992 bis 31. Mai 12. Landtag von Baden-Württemberg (1. Juni 1996 bis 31. Mai 13. Landtag von Baden-Württemberg (1. Juni 2001 bis 31. Mai 14. Landtag von Baden-Württemberg (1. Juni 2006 bis 30. Apri 15. Landtag von Baden-Württemberg (1. Mai 2011 bis 30. Apri 16. Landtag von Baden-Württemberg (1. Mai 2016 bis 30. Apri 17. Landtag von Baden-Württemberg (seit 1. Mai 2021) riode – 67. Sitzung – Mittwoch, 21. Juni 2023 heit zugeordnet werden (z. B. Justizvollzugsanstalten) Bundesländern eingereicht. onsausschusses in der 17. Wahlperiode 6. und 15. Wahlperiode) Mai 2023) ahlperiode 16. Wahlperiode 15. Wahlperiode 2021 2016 – 2021 2011 – 2016 .05.2023 46 44 85 63 594 519 delnden Petitionen n Legislaturperioden Mai 2023) Überhang aus Neuzugänge früherer WP 8. November 1953) 825 31. März 1956) 925 ärz 1960) 2 457 ärz 1964) 233 2 717 ärz 1968) 370 2 730 ärz 1972) 222 4 688 ärz 1976) 373 6 183 ai 1980) 782 10 504 i 1984) 1 906 9 313 i 1988) 1 493 8 978 i 1992) 1 495 8 866 i 1996) 1 769 7 878 i 2001) 1 452 8 569 i 2006) 324 6 722 il 2011) 494 5 576 il 2016) 506 6 149 il 2021) 508 5 632 731 2 111 Petitionen, die die Arbeit des Petitionsausschusses für die Bürg Die folgenden Petitionen zeigen beispielhaft, wie sich der Petitionsausschuss um die Anliegen der Bürgerinnen und Bürger kümmerte und wie er in Einzelfällen helfen konnte: Eingliederungshilfe Die Petentin beschwerte sich in ihrer Eingabe über das Sozialamt des Landratsamts, da dieses ihrer Meinung nach die Vorgaben des Bundesteilhabegesetzes im Bereich der Eingliederungshilfe nicht umsetzte. Die Petentin erlitt im Jahr 2015 einen schweren Skiunfall und ist seither querschnittsgelähmt. Ihr Ehemann gab für die Pflege seiner Ehefrau seine Berufstätigkeit auf und organisiert gemeinsam mit ihr die Pflege in deren Haus. Die Zusammenarbeit zwischen dem Sozialamt und der Petentin gestaltete sich hinsichtlich der Organisation und der Übernahme der Kosten für die Versorgung und die Pflege der Petentin konfliktreich, da immer wieder unterschiedliche Vorstellungen vorlagen. Nach Inkrafttreten des Bundesteilhabegesetzes zum 1. Januar 2020 und des Systemwechsels von der Hilfe zur Pflege nach dem Zwölften Buch Sozialgesetzbuch (SGB XII) zur Eingliederungshilfe für Menschen mit Behinderung nach dem SGB IX kam es zu weiteren Unstimmigkeiten zwischen den Parteien, und die Petentin beschritt den Verwaltungsgerichtsweg. Auch durch Vermittlung des Berichterstatters der Petition konnte der Kontakt zwischen den Parteien – trotz aller Meinungsverschiedenheiten – aufrechterhalten werden. Im Februar 2022 fand zuletzt eine Gesamtplankonferenz unter Beteiligung der Petentin statt, bei der eine einvernehmliche Lösung zwischen allen Beteiligten gefunden werden konnte. Mit Bescheid vom März 2022 wurden die Eingliederungshilfeleistungen in Form eines persönlichen Budgets unbefristet weiterbewilligt. Zielvereinbarung und Gesamtplan wurden auf zwei Jahre befristet vereinbart. Die Petentin hat daraufhin ihre beim Sozialgericht anhängige Klage zurückgenommen, und die Petition wurde für erledigt erklärt. Kriegsgräbersache Der Petent beanstandete, dass die Grabstelle eines jüdischen Soldaten auf dem jüdischen Friedhof in Freudental, der nachweislich im Ersten Weltkrieg gefallen ist, nicht von der nach Landesrecht zuständigen Behörde in das Verzeichnis über die öffentlich zu pflegenden Kriegsgräber eingetragen worden sei. Die Gemeinde Freudental, die in diesem Fall die nach Landesrecht zuständige Behörde ist, hat im Rahmen der Prüfung mitgeteilt, dass der Name des Soldaten bereits auf dem Gedenkstein für die im Ersten Weltkrieg gefallenen jüdischen Mitbürger am jüdischen Friedhof sowie auf der Gedenktafel in der Aussegnungshalle aufgenommen sei. Sie beabsichtige jedoch, das Grab des Soldaten in der Gräberliste nachzuweisen. Dies setzt nach der geltenden Absprache zur Betreuung der verwaisten jüdischen Friedhöfe die Zustimmung der Israelitischen Religionsgemeinschaft Württembergs (IRGW) voraus. riode – 67. Sitzung – Mittwoch, 21. Juni 2023 rgerinnen und Bürger in besonderer Weise veranschaulichen Seitens der IRGW wurde eine Aufnahme der genannten Grabstätte in die Gräberliste ausdrücklich begrüßt. Die Gemeinde Freudental wird deshalb nach der erteilten Zustimmung der IRGW die in der Petitionsschrift genannte Grabstätte in der Gräberliste der Gemeinde Freudental nachweisen. Beihilfe Die Petentin hatte im August 2021 einen Antrag auf Beihilfe zu den Aufwendungen für eine Brille ihres Ehegatten gestellt. In der vorgelegten Rechnung vom Juli 2021 wurden die Gläser mit „Arbeitsplatz/Officeglas“ bezeichnet. Mit Bescheid vom September 2021 wurde die Beihilfe in Bezug auf die Brille mit dem Hinweis abgelehnt, dass Aufwendungen für Sehhilfen, die ausschließlich aus beruflichen Gründen – sogenannte Arbeitsplatzbrille – beschafft wurden, nicht beihilfefähig sind. Für Beamtinnen und Beamte gelten gemäß § 77 Absatz 1 des Landesbeamtengesetzes (LBG) die aufgrund von § 18 des Arbeitsschutzgesetzes erlassenen Rechtsverordnungen entsprechend. Dementsprechend ist auch auf Beamtinnen und Beamte die Verordnung zur arbeitsmedizinischen Vorsorge des Bundes anwendbar. Gemäß Teil 4 Absatz 2 des Anhangs der Verordnung zur arbeitsmedizinischen Vorsorge hat der Arbeitgeber den Beschäftigten im erforderlichen Umfang Sehhilfen für ihre Arbeit an Bildschirmgeräten zur Verfügung zu stellen. Dies gilt jedoch nur für Beschäftigte, die gewöhnlich bei einem nicht unwesentlichen Teil ihrer normalen Arbeit ein Bildschirmgerät benutzen. Außerdem muss durch eine Untersuchung des Betriebsarztes festgestellt worden sein, dass eine spezielle, auf die Bildschirmarbeit abgestimmte Sehhilfe notwendig ist, da mit der „herkömmlichen“ Sehhilfe kein deutliches Sehen am Arbeitsplatz ermöglicht wird oder durch die „herkömmliche“ Sehhilfe Beschwerden auftreten. In Baden-Württemberg wird der Kostenersatz für die Beschaffung spezieller Sehhilfen bei Tätigkeiten am Bildschirmarbeitsplatz im Rahmen des Kostenerstattungsverfahrens nach dem Rahmenvertrag über die Lieferung von Bildschirmarbeitsplatzbrillen an Beschäftigte des Landes Baden-Württemberg geregelt. Dem Ehegatten der Petentin konnte eine Bildschirmbrille nicht gewährt werden. Die Prüfung der Petition hat allerdings auch Folgendes ergeben: Vom Augenarzt wurde dem Ehegatten mit Verordnung vom Juli 2021 eine „Nahbrille Kunststoff entspiegelte Gläser“ verordnet und eine solche auch durch den Optiker mit Rechnung vom Juli 2021 geliefert. Der Optiker hatte allerdings auf der Rechnung angegeben, dass ein „Arbeitsplatz/Officeglas“ geliefert wurde, was zunächst darauf schließen ließ, dass die Brille aus beruflichen Gründen, als Arbeitsplatz-/Bildschirmbrille, angeschafft wurde. Im Bereich der Brillengläser gibt es keine genormten Begrifflichkeiten für die jeweiligen Ausführungen der Gläser, und jede Optikerin bzw. jeder Optiker kann die Begrifflichkeiten frei wählen. Angesichts des Alters des Ehegatten mit 78 Jahren und der vorliegenden ärztlichen Verordnung vom Juli 2021 über eine Nahbrille hat die Beihilfestelle im Rahmen des Petitionsverfahrens bei nochmaliger Prüfung der Rechnung die Brille entgegen den fehlleitenden Ausführungen des Optikers in der Rechnung als beihilfefähige Nahbrille bewertet. Das Landesamt für Besoldung und Versorgung hat daher in dem der Petition zugrunde liegenden Fall eine Beihilfe zu den Aufwendungen für die Nahbrille im Rahmen der beihilfefähigen Höchstbeträge nachgewährt. Ausstattung behindertengerechter WCs mit Liegen Mit der Petition wurde angeregt, behindertengerechte WCs mit Liegen auszustatten, damit Menschen mit Einschränkungen, die insbesondere auf das Tragen von Windeln angewiesen sind, diese auch nutzen können. Der Berichterstatter der Petition unterstützte das Anliegen. Viele behinderte Menschen tragen Windeln, die unterwegs gewechselt werden müssen. Dafür wären flächendeckend WCs mit Liegen nötig. Die Prüfung der Petition hat ergeben, dass das Land Baden-Württemberg bereits seit Herbst 2015 als einziges Bundesland finanziell die Zusatzausstattung einer „Toilette für alle“ fördert. Dieses Projekt wird im Auftrag des Sozialministeriums durch den Landesverband für Menschen mit Körper- und Mehrfachbehinderung Baden-Württemberg begleitet. Unter „www.toiletten-fuer-alle-bw.de“ finden sich Hintergründe zu diesem sinnvollen Projekt und auch die aktuell 70 Standorte von öffentlichen Toiletten mit Zusatzausstattung in Baden-Württemberg. Die „Toiletten für alle“ enthalten eine höhenverstellbare Pflegeliege für Erwachsene, Patientenlifter für den Transfer vom Rollstuhl auf die Liege sowie einen luftdicht verschließbaren Windeleimer. Das Sozialministerium hat im Rahmen der Petitionsbearbeitung mitgeteilt, dass die Landesregierung eine möglichst bedarfsgerechte Versorgung mit „Toiletten für alle“ im Land anstrebe, hierbei jedoch auf die Initiative der Gemeinden, Einrichtungen und Unternehmen angewiesen sei, die eine solche Toilette räumlich planen, bauen und den Antrag auf Förderung der Ausstattung stellen. Die kommunalen Behindertenbeauftragten in den 44 Stadt- und Landkreisen seien wichtige Impulsgeber für mögliche Standorte und könnten die Bedarfe vor Ort gut beurteilen. Bei der Gewährung der Förderung werde zudem darauf geachtet, dass die Angebote möglichst breit über das Land verteilt werden. In Großstädten und Ballungsräumen werde aufgrund der höheren Nutzerfrequenz sicherlich ein engmaschigeres Angebot benötigt als im ländlichen Raum. Dort seien Tourismus- und Naturangebote beliebte und gut frequentierte Standorte für die „Toiletten für alle“. An einem solchen barrierefreien Angebot haben nicht nur Menschen mit Behinderungen, sondern in einer älter werdenden Gesellschaft auch Menschen mit Inkontinenz- und Stomaversorgung zunehmend Bedarf. Die Förderaufrufe des Sozialministeriums werden entsprechend den dargelegten Interessenbekundungen und Bedarfen ausgerichtet. Die Fördermittel werden aus den Projektmitteln für Maßnahmen zur Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention im Rahmen des jeweiligen Landeshaushalts zur Verfügung gestellt. Bislang konnte der beantragte Bedarf hieraus stets gedeckt werden. Im Ergebnis wurde festgehalten, dass in Baden-Württemberg schon einiges getan wird und wurde, um behindertengerechte WCs mit Liegen auszustatten. riode – 67. Sitzung – Mittwoch, 21. Juni 2023 Bausache Der Petent beanstandete in seiner Eingabe, dass entgegen den Festsetzungen im Bebauungsplan eine private Grünfläche nicht als Wiese, sondern als Zierrasen genutzt wird sowie Einfriedungen errichtet wurden. Die Prüfung hat ergeben, dass der für die Grundstücke geltende Bebauungsplan verschiedene Festsetzungen in Form von ökologischen Ausgleichs- und Vermeidungsmaßnahmen sowie Festsetzungen zur zulässigen Einfriedung von Grundstücken enthält, deren rechtmäßige Umsetzung vom Petenten beanstandet wird. Die Aufstellung von Bauleitplänen nach § 1 Absatz 3 BauGB wird im Rahmen der kommunalen Planungshoheit von den Gemeinden eigenverantwortlich vorgenommen. Den Gemeinden obliegt auch die Durchsetzung festgesetzter Ausgleichsmaßnahmen – etwa durch den Erlass von Pflanzgeboten nach § 178 BauGB –, worüber sie eigenverantwortlich und in eigenem Ermessen entscheiden. Die unteren Baurechtsbehörden können – ebenfalls nur im Rahmen ihrer nur begrenzt verfügbaren personellen Ressourcen – lediglich Bepflanzungsfestsetzungen überprüfen, die als Nebenbestimmung in eine Baugenehmigung aufgenommen wurden. Das Ministerium für Landesentwicklung und Wohnen hat im Rahmen der Bearbeitung der Petition zugesagt, das Thema „Umsetzung von Ausgleichsmaßnahmen auf privaten Grundstücken“ in einer Dienstbesprechung mit den nachgeordneten Behörden zu thematisieren, um die Kommunen als Träger der Planungshoheit entsprechend zu sensibilisieren. Elektronische Übermittlung der Steuererklärung Die Petenten wandten sich gegen die Verpflichtung, ihre Steuererklärung elektronisch an das Finanzamt zu übermitteln. Die Prüfung hat ergeben, dass die Eingabe der Petenten berechtigt war. Aufgrund der persönlichen Unzumutbarkeit war eine Verpflichtung zur elektronischen Übermittlung der Steuererklärung gemäß § 25 Absatz 4 Satz 2 des Einkommensteuergesetzes in Verbindung mit § 150 Absatz 8 der Abgabenordnung in ihrem persönlichen Fall nicht gegeben. Das Finanzamt hat dem Begehren vollumfänglich stattgegeben. Den Petenten wurde mitgeteilt, dass sie ihre Steuererklärungen auch zukünftig in Papierform abgeben dürfen und eine elektronische Übermittlung nicht erforderlich ist. Angelegenheiten der Deutschen Rentenversicherung Baden-Württemberg Der Petent hat vorgetragen, dass die Deutsche Rentenversicherung Baden-Württemberg wiederholt pfändbare Beträge von Schuldnern nicht ab dem Tag der Zustellung des Insolvenzeröffnungsbeschlusses abführe. Zudem wandte er sich in einem konkreten Fall gegen die aus seiner Sicht von der Deutschen Rentenversicherung Baden-Württemberg nicht rechtzeitig vorgenommene Abführung der pfändbaren Beträge im Insolvenzverfahren. Die Abzweigung erfolgte hier ab Juli 2021, hätte nach Ansicht des Petenten von der Deutschen Rentenversicherung Baden-Württemberg allerdings bereits ab April 2021 vorgenommen werden müssen. Die Prüfung hat Folgendes ergeben: Die Deutsche Rentenversicherung Baden-Württemberg als Drittschuldnerin leistet mit Kenntnis über die Insolvenzeröffnung nicht mehr mit befreiender Wirkung an den Insolvenzschuldner (§ 36 der Insolvenzordnung, §§ 850 ff. der Zivilprozessordnung [ZPO]). Soweit die von der Deutschen Rentenversicherung Baden-Württemberg an den Insolvenzschuldner zu zahlende laufende Geldleistung die Pfändungsfreigrenze des § 850c ZPO übersteigt, ist unverzüglich eine Zahlungsumstellung vorzunehmen. Der pfändbare Betrag ist grundsätzlich bereits von der nächsten Zahlung einzubehalten und an den Insolvenzverwalter abzuführen. Die Zahlungsumstellung ab April 2021 wurde nicht rechtzeitig vorgenommen, da von der Deutschen Rentenversicherung Baden-Württemberg anfänglich nicht erkannt wurde, dass Übergangsgeld gezahlt wurde. Es wurde fälschlicherweise davon ausgegangen, dass von der Deutschen Rentenversicherung Baden-Württemberg keine entsprechenden Zahlungen geleistet werden. Daher erfolgte die erst im Juni 2021 mit Wirkung ab Juli 2021 veranlasste Abführung der pfändbaren Beträge zu spät. Die technische Umstellung zur Abführung des monatlich pfändbaren Betrags aus der Übergangsgeldzahlung hätte im vorliegenden Fall bereits mit Wirkung ab April 2021 veranlasst werden können. In den Monaten April bis Juni 2021 erfolgte daher zu Unrecht keine Abführung des pfändbaren Betrags an den Petenten. Das Ministerium für Soziales, Gesundheit und Integration hat die vorliegende Petition zum Anlass genommen, die Deutsche Rentenversicherung Baden-Württemberg nochmals zu sensibilisieren und auf eine umgehende Zahlungsumstellung in Pfändungsfällen hinzuweisen. Diese teilte daraufhin mit, dass sie ihre Mitarbeitenden fortlaufend auf die Brisanz dieses Sachverhalts hinweise. Tierschutz, Nachtfahrverbot für Mähroboter Der Petent regte an, den nächtlichen Einsatz von Mährobotern zu verbieten, da insbesondere Igel und andere nachtaktive Tiere, vor allem auch Insekten, durch den Einsatz getötet oder ihnen vermeidbare Verletzungen zugefügt würden. Gerade Igel seien durch ihr Zusammenrollen und damit fehlendes Fluchtverhalten besonders gefährdet. Mähroboter, die nachts eingesetzt werden, sind eine große Gefahr für nachtaktive Tiere, insbesondere für Igel. Aufgrund der Dämmerungs- und Nachtaktivität sowie des arteigenen Verhaltens bei Gefahren – Igel rollen sich ein – können sie durch den nächtlichen Einsatz von Mährobotern Schaden nehmen. Manche Kleintiere nutzen Mähroboter sogar als Verstecke, was beim automatischen Starten des Geräts für sie gefährlich wird. Die Prüfung hat ergeben, dass das Tierschutzgesetz leider keinen konkreten Ansatz zur Umsetzung der begehrten Regelung enthält. Tierschutzrechtliche Regelungen sind nur auf Bundesebene möglich. Obwohl etwa der Igel als besonders geschützte Art unter die Zugriffsverbote des § 44 Absatz 1 des Bundesnaturschutzgesetzes falle, lasse sich nach Auffassung des Umweltministeriums daraus kein generelles, flächendeckendes Verbot des nächtlichen Betriebs von Mährobotern ableiten. Dem Petitionsausschuss war es jedoch ein wichtiges Anliegen, dieser Problematik mehr Nachdruck zu verleihen. Der riode – 67. Sitzung – Mittwoch, 21. Juni 2023 Petitionsausschuss hat deshalb einstimmig beschlossen, die Petition der Regierung mit der Maßgabe zu überweisen, eine Überprüfung der Geräte hinsichtlich des aktuellen Stands der Technik zu veranlassen sowie die Kommunen dahin gehend zu sensibilisieren, die Aufnahme von Dämmerungs-/Nachtmähverboten in die Polizeiverordnungen zu prüfen und im Bereich Aufklärung mehr zu tun. Die Regierung hat auf diesen Beschluss hin mitgeteilt, dass die Überprüfung der Geräte hinsichtlich des aktuellen Stands der Technik im Rahmen der Planung und Umsetzung der jährlichen Schwerpunktaktionen erfolge. Das Ministerium für Umwelt, Klima und Energiewirtschaft werde den Beschluss bei der Planung der Schwerpunktaktionen 2023 berücksichtigen. Ein Ergebnis einer Überprüfung werde voraussichtlich im Jahr 2024 vorliegen. Die Landesregierung unterstütze den Petitionsbeschluss. Deshalb habe der Minister für Ernährung, Ländlichen Raum und Verbraucherschutz den Städte- und den Gemeindetag Baden-Württemberg über diesen Beschluss informiert und diese gebeten, ihre jeweiligen Mitglieder zu informieren, verbunden mit der Bitte, die Aufnahme von Dämmerungs-/Nachtmähverboten in den jeweiligen kommunalen Polizeiverordnungen wohlwollend zu prüfen. Darüber hinaus sei das Thema „Tierschutzwidrige Mäh-/ Rasenroboter“ anlässlich der Beratungen im Rahmen der 84. Sitzung des Landesbeirats für Tierschutz im September 2021 unter Teilnahme von Vertretern des Städte- und des Gemeindetags eingehend erörtert worden. Dabei habe sich der Landesbeirat für Tierschutz u. a. für ein Einsatzverbot von Rasenrobotern nach Sonnenuntergang, nachts zwischen 18 und 8 Uhr, ausgesprochen. Der Landesbeirat für Tierschutz werde sich auch in Zukunft mit dem Thema befassen. Die Öffentlichkeit wurde über die Problematik und über die Beratungen im Landesbeirat für Tierschutz in einer Pressemitteilung vom 22. September 2021 informiert. Unterbringung in einer städtischen Obdachlosenunterkunft Die Petentin bemängelte die Zustände in einer städtischen Obdachlosenunterkunft, in der sie untergebracht war. Die Petentin und ihre sieben Kinder wohnten in einem Haus zur Miete. Dort kam es zu einer fristlosen Kündigung mit der Folge einer Zwangsräumung. Daraufhin wurde sie von der Stadt in einer Obdachlosenunterkunft untergebracht. Die Petentin trägt vor, ihre Wohnsituation sei unzumutbar, es gebe Schimmel- und Ungezieferbefall. Die Prüfung der Petition hat Folgendes ergeben: Gemäß §§ 1 und 3 des Polizeigesetzes hat die Polizeibehörde die Aufgabe, von dem Einzelnen und dem Gemeinwesen Gefahren abzuwehren, durch die die öffentliche Sicherheit oder Ordnung bedroht wird, und Störungen der öffentlichen Sicherheit oder Ordnung zu beseitigen, soweit es im öffentlichen Interesse geboten ist. Daher ist die Obdachlosenbehörde – Ortspolizeibehörde der Stadt – verpflichtet, die unfreiwillige Obdachlosigkeit als Störung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung zu verhindern oder zu beseitigen, wobei sie diese Aufgabe unter Berücksichtigung aller Umstände nach pflichtgemäßem Ermessen zu erfüllen hat. Die Einweisung in eine Einrichtung der vorläufigen Unterbringung zur Vermeidung von Obdachlosigkeit begründet keinen Besitzstand und keinen Rechtsanspruch der Eingewiesenen. Insbesondere besteht kein Anspruch auf Einweisung in eine bestimmte Wohnung, sondern lediglich auf Gewährung zumutbaren Obdachs. Die Obdachlosenunterbringung kann grundsätzlich nur eine Notlösung sein; die bzw. der Obdachlose muss eine weitgehende Einschränkung seiner Wohnansprüche hinnehmen. Die Grenzen zumutbarer Einschränkungen liegen aber dort, wo die Anforderungen an eine menschenwürdige Unterbringung nicht mehr eingehalten oder ernsthafte gesundheitliche Schäden zu befürchten sind. Diese Grenze war hier erreicht, und die Stadt hat entsprechend reagiert: Da die bisherige Unterkunft für die Petentin und ihre Familie nicht geeignet war, kümmerte sich die Stadt sowohl um die Bekämpfung des Ungezieferbefalls in der bisherigen Notunterkunft als auch um die Vermittlung einer anderen Wohnmöglichkeit. Dazu schloss sie einen Vertrag mit einem Schädlingsbekämpfungsunternehmen und mietete ein Reihenhaus an. In dieses wiederum wies sie die Petentin und ihre Kinder ein. Seither gab es nach Auskunft der Stadt seitens der Petentin keine weiteren Beschwerden mehr. Gewährung von Krankengeld durch die AOK Der Ehemann der Petentin beklagte sich als Bevollmächtigter seiner bei der AOK Baden-Württemberg versicherten Ehefrau über das Verwaltungsverfahren der AOK im Hinblick auf die Feststellung des Anspruchs und die Gewährung von Krankengeld. Es habe Unklarheiten bei der rechtzeitigen Vorlage der Arbeitsunfähigkeitsbescheinigungen gegeben, und die AOK habe bei verspäteter Abgabe der Bescheinigung mit Verlust der Mitgliedschaft und des Krankengelds gedroht. Auch sei aufgrund einer Fehleinschätzung seitens der AOK seiner Ehefrau im Juni 2021 vom Arbeitgeber zunächst zu wenig Lohn überwiesen worden. Die Prüfung der Petition hat Folgendes ergeben: Der Anspruch auf Krankengeld für Versicherte der gesetzlichen Krankenkassen ergibt sich nach § 44 Absatz 1 des Fünften Buches Sozialgesetzbuch (SGB V). Der Anspruch auf Krankengeld bei einer Krankenhausbehandlung oder Behandlung in einer Vorsorge- oder Rehabilitationseinrichtung entsteht nach § 46 SGB V (sowie § 23 Absatz 4, §§ 24, 40 Absatz 2 und § 41) von ihrem Beginn an bzw. von dem Tag der ärztlichen Feststellung der Arbeitsunfähigkeit an. Er bleibt jeweils bis zu dem Tag bestehen, an dem die weitere Arbeitsunfähigkeit wegen derselben Krankheit ärztlich festgestellt wird. Grundsätzlich sollte nach § 5 Absatz 4 der Arbeitsunfähigkeits-Richtlinien die Bescheinigung für nicht länger als zwei Wochen ausgestellt werden. In Ausnahmefällen darf aber eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung auch für einen ganzen Monat ausgestellt werden. Da die Petentin schwer erkrankt ist, konnte der Arzt also eine Bescheinigung für einen Monat ausstellen. Den Vorwurf des Ehemanns der Petentin, die AOK sei verantwortlich dafür, dass der Arbeitgeber seiner Ehefrau für den Monat Juni zu wenig Gehalt überwiesen habe, weil er seitens der AOK falsch informiert worden sei, hielt die AOK für gerechtfertigt: Bei der Bearbeitung des Vorgangs sei bedauerlicherweise ein Fehler unterlaufen, der korrigiert wurde. Die Vorerkrankung der Petentin sei falsch angerechnet worden. riode – 67. Sitzung – Mittwoch, 21. Juni 2023 Dies korrigierte die AOK nach Rücksprache mit dem Arbeitgeber am 1. Juli 2021. Der Arbeitgeber wurde von der AOK schriftlich informiert, woraufhin die Entgeltfortzahlung bis einschließlich 22. Juni 2021 lief. Ab dem 23. Juni 2021 zahlte die AOK das zustehende Krankengeld. Betrieb eines Friseursalons Die Petentin wandte sich gegen die von der unteren Baurechtsbehörde beabsichtigte Schließung ihres Friseurbetriebs. Die Prüfung der Petition ergab Folgendes: Im Juni 2012 richtete die Petentin eine Anfrage an das Baurechtsamt, um abzuklären, ob sie in einem bestimmten Wohngebäude einen Friseursalon betreiben könne. Diese Anfrage wurde im Juli 2012 mit der Mitteilung beantwortet, dass die gewünschte Einrichtung eines Friseursalons keiner baurechtlichen Nutzungsänderungsgenehmigung bedürfe. Daraufhin richtete die Petentin ihren Friseurbetrieb ein und betreibt ihn seitdem. Der Standort des Friseursalons befindet sich im Geltungsbereich eines Bebauungsplans, der bereits 1976 in Kraft trat. Der Bebauungsplan setzt für den betreffenden Bereich ein reines Wohngebiet nach § 3 der Baunutzungsverordnung (BauNVO) 1968 fest. Im Zuge eines anderen baurechtlichen Vorgangs wurde der Sachverhalt erneut von der Baurechtsbehörde geprüft und als bebauungsrechtlich unzulässig festgestellt. Daraufhin wurde die Petentin mit Schreiben vom 6. März 2020 angehört und zur Schließung ihres Salons an diesem Standort aufgefordert. Im weiteren Verlauf hat sich ergeben, dass womöglich mittelfristig eine Anpassung des geltenden Bebauungsplans infrage kommt, womit der Betrieb des Friseursalons der Petentin gegebenenfalls dauerhaft legalisiert werden könnte. Da eine Bebauungsplanänderung jedoch nicht nur punktuell und zugunsten eines einzelnen Vorhabens erfolgen solle, sei nach Angabe der Stadt hierzu eine Analyse und die Entwicklung eines gebietsübergreifenden gesamtstädtischen Konzepts erforderlich. Dies sei kurzfristig nicht umsetzbar. Vor diesem Hintergrund hat die Baurechtsbehörde entschieden, den Friseurbetrieb der Petentin zu dulden, bis die beschriebenen Planungsüberlegungen abschließend geprüft sind. Myalgische Enzephalomyelitis Die Petenten schildern umfangreich den aktuellen Sachstand zur Krankheit Myalgische Enzephalomyelitis (ME)/Chronisches Fatigue-Syndrom (CFS) sowie die Situation von Betroffenen. Der Petitionsverfasser ist selbst 2012 schwer an ME erkrankt und hat seitdem stark an Lebensqualität eingebüßt, da eine Teilnahme am Leben nur noch sehr eingeschränkt möglich sei. Der Bruder des Petenten erkrankte 2017 und verstarb. Die Petenten haben auf eine Reihe von Aspekten aufmerksam gemacht. Die Krankheit ME werde nicht im Medizinstudium gelehrt und sei den meisten Ärzten daher unbekannt. Die Myalgische Enzephalomyelitis sei eine schwere neuroimmunologische Erkrankung, die oft zu einem hohen Grad an körperlicher Behinderung führe. Betroffene litten an einer schweren körperlichen Schwäche, die das Aktivitätsniveau erheblich einschränke, und unter neurokognitiven, autonomen und immunologischen Symptomen. Für einen Großteil der Betroffenen gebe es keine Anlaufstellen. Die Petenten forderten eine korrekte Aufklärung der Ärzte bezüglich Therapien und Behandlungsoptionen. Auch wurde eine Aufklärung von Gutachtern der Rentenversicherung gefordert, um eine entsprechende Versorgung der Betroffenen sicherzustellen. Die aktuelle „DEGAM-Leitlinie Müdigkeit“ sei unzureichend und müsse durch die Anwendung der „Myalgische Enzephalomyelitis Internationale Konsensleitlinie für Ärzte“ und „ME IC Leitlinie“ ersetzt werden. Überdies müssten mehr Gelder für eine unabhängige biomedizinische Erforschung der Krankheitsursachen bereitgestellt werden. Bislang sei die Forschung in Deutschland mangelhaft, und es fehlten Forschungsgelder. Der Petitionsausschuss begrüßte eine intensivere Kooperation und einen Austausch auf Länderebene. Auch solle geprüft werden, in welchem Umfang in Baden-Württemberg nachgebessert werden kann, etwa im Verlauf des Medizinstudiums oder bei anschließenden Fortbildungen zu ME/CFS, und ob eine Schulung entsprechender Gutachter der Rentenversicherung möglich ist. Auch bei seltenen Erkrankungen wie Myalgischer Enzephalomyelitis sollte der Anspruch unseres Gesundheitssystems sein, dass die Betroffenen eine korrekte Diagnose und Hilfestellungen erhalten. Der Petitionsausschuss hat deshalb beschlossen, die Petition der Regierung als Material zu überweisen. Schutz von Kindern vor sexuellem Missbrauch an öffentlichen Schulen Der Petent setzt sich dafür ein, dass eine verpflichtende Regelung in das Schulgesetz Baden-Württemberg aufgenommen wird, nach welcher von allen an baden-württembergischen Schulen tätigen Personen vor der Einstellung und anschließend regelmäßig erweiterte polizeiliche Führungszeugnisse eingeholt werden. Im Zusammenhang mit dem Verdacht auf sexuellen Missbrauch durch einen Lehrbeauftragten an einer Grundschule in Baden-Württemberg moniert er die seiner Einschätzung nach vorhandenen Mängel und Regelungslücken beim Schutz von Kindern vor sexuellen Übergriffen an Schulen. Konkret thematisiert der Petent die Tatsache, dass der mutmaßliche Täter in einem anderen Bundesland bereits wegen eines Sexualdelikts verurteilt und mit einem Berufsverbot als Lehrer belegt war. Der Petent führt an, dass die Beschäftigung der Person an einer Schule in Baden-Württemberg verhindert worden wäre, wenn das erweiterte polizeiliche Führungszeugnis vor der Einstellung überprüft worden wäre. Er kritisiert, dass dies bislang nicht vorgeschrieben ist, und ersucht den Petitionsausschuss, geeignete Maßnahmen zu treffen, um eine verpflichtende Regelung zur wiederkehrenden Einholung eines erweiterten Führungszeugnisses für alle an baden-württembergischen Schulen tätigen Personen in das Schulgesetz Baden-Württemberg aufzunehmen. Die Prüfung der Petition hat Folgendes ergeben: Grundsätzlich wird von Personen, die in kinder- und jugendnahen Bereichen tätig sind, ein erweitertes Führungszeugnis verlangt. Enthält das – erweiterte – Führungszeugnis Einträge über rechtskräftige Verurteilungen wegen der in § 72a Absatz 1 Satz 1 des Achten Buches Sozialgesetzbuch (SGB VIII) genannten Straftaten, verbietet sich eine Einstellung oder ehrenamtliche riode – 67. Sitzung – Mittwoch, 21. Juni 2023 Beschäftigung. Da sich ein – erweitertes – Führungszeugnis nicht automatisch aktualisiert, schreibt § 72a SGB VIII vor, die Vorlage von Führungszeugnissen in regelmäßigen Abständen zu verlangen. Der Gesetzgeber hat mit § 30a des Bundeszentralregistergesetzes explizit die Verbindung zu § 72a SGB VIII geschaffen und gleichzeitig den möglichen Personenkreis auch auf ehrenamtlich Tätige ausgedehnt. Damit verbunden ist keine gesetzlich vorgeschriebene Verpflichtung, immer ein erweitertes Führungszeugnis auch von Ehrenamtlichen vorlegen zu lassen, aber es gibt eine Berechtigung dazu. Was den Bereich der Einstellung von Lehrkräften angeht, erfolgt die Vorlage eines erweiterten polizeilichen Führungszeugnisses bei der Einstellung von Lehrkräften generell und unabhängig davon, ob es sich um ein Beamten- oder Arbeitnehmerverhältnis handelt. Dies gilt auch für befristete Beschäftigungsverhältnisse. Nach der Anordnung über Mitteilungen in Strafsachen sind bei Personen, die in einem Beschäftigungsverhältnis im öffentlichen Dienst stehen, der Erlass und der Vollzug eines Haft- oder Unterbringungsbefehls, die Erhebung der öffentlichen Klage, die Urteile und der Ausgang des Verfahrens dem zuständigen Dienstvorgesetzten bzw. der Beschäftigungsstelle mitzuteilen. Im Gegensatz zu im Rahmen eines befristeten Arbeitsvertrags tätigen Lehrbeauftragten, bei denen das zuständige Regierungspräsidium ein erweitertes polizeiliches Führungszeugnis anfordert, galt bisher für ehrenamtlich an Schulen tätige Lehrbeauftragte nur eine dringende Empfehlung an die Schulleitungen, ein erweitertes Führungszeugnis einzufordern. Den der Petition zugrunde liegenden Vorfall hat das Kultusministerium zum Anlass genommen, die „Handreichungen für Schulleitungen zur Vergabe von Lehraufträgen an Lehrbeauftragte an Schulen“ zu überarbeiten. Im Zuge dieser Überarbeitung wurde die in der Handreichung unter Ziffer 4 gegebene Empfehlung, für Personen, die ehrenamtlich an der Schule regelmäßig tätig und über 18 Jahre alt sind, ein erweitertes Führungszeugnis anzufordern, durch eine entsprechende Verpflichtung ersetzt. Parkerleichterung für schwerbehinderte Menschen Der Petent wandte sich wegen der Ablehnung seines Antrags, ihm im Zuge einer Ausnahmegenehmigung eine Parkerleichterung für besondere Gruppen schwerbehinderter Menschen zu erteilen, an den Petitionsausschuss. Der Petent ist 76 Jahre alt und hat einen Schwerbehindertenausweis mit einem Grad der Behinderung von 100 und den Merkzeichen G und B. Bei der zuständigen Straßenverkehrsbehörde beantragte er die Erteilung einer Ausnahmegenehmigung zur Bewilligung von Parkerleichterungen für besondere Gruppen schwerbehinderter Menschen. Nachdem das Versorgungsamt das Vorliegen entsprechender Ansprüche nicht bestätigte, wurde dem Petenten durch die Straßenverkehrsbehörde im Rahmen der Anhörung Gelegenheit gegeben, weitere Atteste nachzureichen. Der Petent reichte drei Atteste nach. Deren Prüfung ergab, dass die Annahme eines atypisch gelagerten Ausnahmefalls nicht gerechtfertigt sei und eine Ausnahmegenehmigung deshalb nicht erteilt werden könne. Daraufhin reichte der Petent vorliegende Petition ein, der weitere ärztliche Atteste beigefügt waren, die der Behörde bis dahin nicht vorlagen. Da im Falle des Petenten durch die im Rahmen des Petitionsverfahrens vorgelegten Atteste Hinweise auf einen atypischen Sachverhalt vorliegen, die von der einschlägigen Allgemeinen Verwaltungsvorschrift zur Straßenverkehrs-Ordnung nicht erfasst sind, aber durchaus mit den Beeinträchtigungen der in dieser Verwaltungsvorschrift anerkannten Krankheiten vergleichbar sind, konnte im Rahmen der Einzelfallwürdigung das Vorliegen eines atypischen Einzelfalls bestätigt und eine entsprechende Parkerleichterung ausgestellt werden. Hauptschulabschlussprüfung In diesem Fall setzten sich Mitschülerinnen und Mitschüler für drei ihrer inklusiv beschulten Mitschülerinnen und Mitschüler dafür ein, dass diesen die Möglichkeit zur Teilnahme an der Hauptschulabschlussprüfung eingeräumt wird. Dies sei den drei Mitschülerinnen und Mitschülern von ihrer Schule versprochen worden. Die Prüfung dieser Petition hat ergeben, dass die drei Schülerinnen und Schüler einen Anspruch auf ein sonderpädagogisches Bildungsangebot mit dem Förderschwerpunkt Lernen haben. Der Antrag auf Aufhebung des Anspruchs auf ein solches Bildungsangebot ist von der besuchten Schule beim Staatlichen Schulamt zu stellen, falls konkrete Hinweise vorliegen, dass die Voraussetzungen für eine Aufhebung gegeben sind – was vorliegend der Fall war. Ein Antrag auf Anspruchsaufhebung, der von der Schule eigentlich bereits im vorangegangenen Schuljahr hätte erfolgen müssen, wurde von dieser allerdings nicht veranlasst. Das Versäumnis der Schule sollte nicht zum Nachteil für die drei Schülerinnen und Schüler werden. Daher wurde das Staatliche Schulamt gebeten, den Anspruch auf ein sonderpädagogisches Bildungsangebot für die drei Schülerinnen und Schüler aufzuheben, um den Betroffenen die Teilnahme an der Hauptschulabschlussprüfung zu ermöglichen. Müllablagerungen Der Petent begehrte Abhilfe bezüglich von ihm beobachteter wiederholter Müllablagerungen an einem Müllbehälter in einer Grünanlage und der damit aus seiner Sicht einhergehenden Gefährdung von Kindern, Passantinnen und Passanten sowie Hunden. Zu dieser während der Coronapandemie eingereichten Petition hat die Stadtverwaltung mitgeteilt, ihre Erfahrung zeige, dass das Müllaufkommen in der Nähe von Kleingartenanlagen und Freizeitgrundstücken vielerorts stark erhöht sei. Die Beschränkungen im Zusammenhang mit der Coronapandemie führten zu einem gesteigerten Nutzungsdruck in den öffentlichen Grünanlagen. Die nahe gelegenen öffentlichen Mülleimer würden übermäßig stark beansprucht. Damit verbunden komme es, besonders auch in der betreffenden Grünanlage, wiederholt zu Abfallablagerungen in größeren Ausmaßen. riode – 67. Sitzung – Mittwoch, 21. Juni 2023 In Reaktion auf die Petition wurde der dort benannte Abfallbehälter kurzfristig durch einen größeren, 240 Liter fassenden Behälter ausgetauscht. Einrichtung eines NS-Härtefallfonds Der Petitionsverfasser setzte sich für ein bedrückendes Thema ein. Einer großen Anzahl von Kindern, die ab 1942 vor allem in den besetzten Gebieten im Osten Europas von den Nationalsozialisten entführt und auf eine oft unmenschliche Art und Weise im Wege der sogenannten Germanisierung linientreuen deutschen Familien zur Adoption angeboten wurden, wurde großes Leid angetan. Viele, die noch im Säuglingsoder Babyalter entwendet wurden, haben von ihrer Herkunft erst Jahrzehnte später oder gar nie erfahren. Ihre Familien wurden sehr häufig ermordet. Für viele andere war die Suche nach ihren Wurzeln aufgrund gefälschter Akten und fehlender Dokumente unmöglich. Der Petitionsausschuss kam einmütig zu der Auffassung, dass hier geholfen werden muss, und schlug dem Landtag einstimmig vor, die Petition der Regierung zur Erwägung zu überweisen. Der Landtag folgte dieser Beschlussempfehlung und überwies in seiner Sitzung am 21. Juli 2022 die Petition der Regierung zur Erwägung. Die Landesregierung hat in ihrer Antwort mitgeteilt, dass es ihr mit Blick auf dieses Unrecht, das auch auf dem Gebiet des heutigen Baden-Württemberg verübt wurde, ein wichtiges Anliegen sei, ein Zeichen zu setzen. Die Möglichkeit, einen Härtefallfonds einzurichten, war bereits Gegenstand zahlreicher Prüfungen und wurde als nicht geeignetes Instrument bewertet. Stattdessen schlug die Landesregierung vor, aus den Mitteln für übergesetzliche Wiedergutmachungsleistungen des Landes (Kapitel 0618 Titel 687 75) den Betroffenen eine symbolische Einmalzahlung als öffentliche Anerkennung des im Südwesten erlittenen Unrechts zu leisten. Jede Zahlung werde ohnehin nur eine symbolische Geste bleiben können. Das durch die Gräueltaten des NS-Regimes erlittene Unrecht könne nicht mit finanziellen Mitteln aufgewogen werden. Ziel der Landesregierung sei es, möglichst schnell und unbürokratisch den Betroffenen eine Geste der Anteilnahme und der Wiedergutmachung zu senden. Zu diesem Zweck hat die Landesregierung auf der Basis der zuvor genannten finanziellen Mittel ein Programm unter dem Titel „Geraubte Kinder im Südwesten“ aufgelegt. Als Auszahlungssumme wurde eine einmalige Zahlung von 5 000 € pro Person vorgeschlagen. Zur Prüfung der Einzelfälle wurde eine ehrenamtliche Prüfungskommission berufen. Der Petitionsausschuss begrüßte die auf seine Initiative hin zustande gekommene Regelung. Einig waren sich Petitionsausschuss und Landesregierung darin, dass das durch die Gräueltaten des NS-Regimes erlittene Unrecht nicht mit finanziellen Mitteln aufgewogen werden kann. Tagungen, Konferenzen un (Berichtszeitraum 1. Mai Teilnahme des Vorsitzenden und des stellvertretenden Vor- sitzenden des Petitionsausschusses an der Konferenz des Europäischen Verbindungsnetzes der Bürgerbeauftragten und Petitionsausschüsse am 27. und 28. April 2022 in Straßburg Die Schwerpunkte dieser Konferenz lagen auf folgenden Themen: – Die Rolle von Ombudspersonen in Krisenzeiten – Austausch bewährter Verfahren zur Unterstützung von Flüchtlingen – Digitalisierung der öffentlichen Verwaltungen: Wie die Rechte der Bürgerinnen und Bürger durch eine wachsende Digitalisierung der öffentlichen Verwaltungen beeinträchtigt werden – Digitalisierung der öffentlichen Verwaltungen: Die Rolle von Ombudspersonen und Petitionsausschüsse Tagung der Vorsitzenden und stellvertretenden Vorsitzenden der Petitionsausschüsse des Bundes und der Länder 2022 in Wiesbaden Die Vorsitzenden und stellvertretenden Vorsitzenden treffen sich alle zwei Jahre zu einem Informationsaustausch über aktuelle Fragen des Petitionsrechts und des Petitionsverfahrens. riode – 67. Sitzung – Mittwoch, 21. Juni 2023 nd Informationsgespräche 2021 bis 31. Mai 2023) Themen der Tagung am 11. und 12. September 2022 in Wiesbaden waren u. a.: – Onlinepetitionen als Partizipationsform der digitalen Zivilgesellschaft – Umgang mit privaten Petitionsplattformen – Einrichtung eines gemeinsamen Petitionsportals des Bundes und der Länder – Aufgaben, Arbeitsweise und Verhältnis zum Parlament der Volksanwaltschaften in Österreich – Umgang der Petitionsausschüsse mit Asylverfahrenspetitionen sowie Handlungsmöglichkeiten Informationsreise des Petitionsausschusses vom 15. bis 19. Mai 2023 nach Bern und Genf Der Petitionsausschuss informierte sich auf dieser Reise u. a. über das Petitionswesen, politische Rechte, Ombudspersonen und Elemente der direkten Demokratie wie z. B. Volksinitiativen und Referenden in der Schweiz und führte dazu Gespräche mit dem Präsidenten der Vereinigung der Parlamentarischen Ombudspersonen der Schweiz sowie Vertreterinnen und Vertreter der Bundeskanzlei in Bern. Themenschwerpunkte in Genf waren die Pandemiebekämpfung sowie die Lage in den Flüchtlingscamps im Mittelmeerraum. Der Ausschuss führte hierzu Gespräche mit Vertreterinnen und Vertretern der WHO und des UNHCR.
