Dennis Birnstock
Sehr geehrter Herr Präsident, liebe Kolleginnen und Kollegen, meine sehr verehrten Damen und Herren! Schaut man sich die Petitionen mit den meisten Unterschriften auf Change.org – wohl die größte Kampagnenwebseite der Welt – an, landet dort die Petition „SaveTheInternet ‚#Uploadfilter‘“ mit 5,3 Millionen Unterschriften auf Platz 3. Auf dem zweiten Platz liegt die Petition „Gerechtigkeit für Breonna Taylor“ mit 11,4 Millionen Unterschriften. Breonna Taylor war eine Afroamerikanerin, die im März 2020 in den USA bei einem Schusswechsel ihres Mannes mit der Polizei erschossen wurde. Noch deutlich bekannter ist sicherlich der Fall George Floyd, der nur zwei Monate später bei einem Polizeieinsatz in den USA fahrlässig getötet wurde. Dieser Fall mit dem Titel „Justice for George Floyd“ wurde mit 19,7 Millionen Unterschriften zur meistunterschriebenen Petition auf der besagten Internetseite. Auch wenn diese Petitionen – wenn man sie überhaupt so nennen kann – sicherlich zur Bekanntheit dieser Fälle beigetragen haben und diese Art von Kampagnenseiten auch helfen können, unbekanntere Themen und Ungerechtigkeiten in den Fokus der Öffentlichkeit zu rücken, so ist leider nicht sicher, was aus einer entsprechenden Kampagne wird. Die verschiedenen Seiten schreiben zwar, dass man sich darum kümmert; eine rechtliche Grundlage oder eine Garantie dafür gibt es jedoch nicht. Dabei ist vielen gar nicht bekannt – das wurde von meiner Vorrednerin und meinen Vorrednern bereits mehrfach angesprochen –, dass man nicht erst Tausende von Unterschriften sammeln muss, damit ein Anliegen die nötige Aufmerksamkeit bekommt. Denn in Artikel 17 unseres Grundgesetzes steht geschrieben – ich zitiere –: Jedermann hat das Recht, sich einzeln oder in Gemeinschaft mit anderen schriftlich mit Bitten oder Beschwerden an die zuständigen Stellen und an die Volksvertretung zu wenden. In Artikel 35a der Landesverfassung von Baden-Württemberg ist zudem festgeschrieben, dass der Landtag einen Petitionsausschuss zu bestellen hat, der die Bitten und Beschwerden der Bürgerinnen und Bürger behandelt. (Dennis Birnstock) Damit ist der Petitionsausschuss der einzige Ausschuss, der Verfassungsrang besitzt und somit gebildet werden muss. Für die Rahmenbedingungen seiner Arbeit gibt es sogar ein eigenes Gesetz. Auf dieser Grundlage kann sich jede und jeder, die oder der mit Entscheidungen von Ämtern und Behörden im Land nicht einverstanden ist, an den Landtag wenden. Dabei muss man lediglich das Anliegen, seinen Namen und seine Adresse angeben und unterschreiben. Es bedarf keiner einzigen weiteren Unterschrift, damit sich die Abgeordneten mit dem Anliegen befassen. Über die zeitgemäßen Neuerungen, die wir im Petitionsausschuss aktuell planen und die ich natürlich ausdrücklich begrüße, haben meine Vorredner schon berichtet. An der beträchtlichen Zahl von über 5 000 Petitionen pro Legislaturperiode sieht man, dass dieses Instrument auch rege genutzt wird. Dabei reichen die Themen von der Einforderung einfacher Dokumentationspflichten über Beschwerden zu diversen Bausachen bis hin zu Gnadenfällen, Asylverfahren und teils tragischen Schicksalen. Teilweise geht es aber auch um Grundlegendes wie die Coronapolitik der Regierung, um verschiedene Verbesserungsvorschläge zum Bildungssystem oder um die Aufarbeitung von vergangenen Schreckenstaten wie z. B. den Kinderverschickungen. Nicht immer reicht es dabei aus, die Akten zu studieren. Dann bildet der Petitionsausschuss eine Kommission und schaut sich die Dinge vor Ort an. So geschieht dies z. B. bei mancher Bausache oder auch einmal dann, wenn es um den einen oder anderen Rettungshubschrauber geht, dessen Standort verlegt werden soll. Doch auch wenn wir – jetzt spreche ich wahrscheinlich für alle Kolleginnen und Kollegen im Ausschuss – stets versuchen, eine Lösung zu finden, ist auch der Petitionsausschuss an Recht und Gesetz gebunden. Leider gibt es dabei auch immer wieder Fälle, die durch das Raster fallen und deutlich machen, dass Recht nicht immer als solches empfunden wird. Deshalb ist die stetige Weiterentwicklung des Rechtsrahmens wichtig. Es macht aber auch deutlich, dass nicht alles bis ins kleinste Detail gesetzlich geregelt werden kann und vor allem auch nicht sollte. Bei all den schwierigen Entscheidungen schätze ich die Zusammenarbeit mit den Kolleginnen und Kollegen im Ausschuss, die im Gegensatz zu der Arbeit in anderen Ausschüssen und der allgemeinen Landespolitik weniger von parteipolitischen Färbungen beeinflusst wird. Denn hier prüft zur Abwechslung nicht nur die Opposition das Regierungshandeln kritisch. Daher an dieser Stelle vielen Dank für die gute Zusammenarbeit an die Kolleginnen und Kollegen im Ausschuss, aber auch herzlichen Dank an die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter im Petitionsbüro, in der Landtagsverwaltung und in den Ministerien. Wenn ich mir zum Abschluss noch etwas von der Regierung wünschen dürfte, würde ich mir für die Petenten manchmal etwas schnellere Bearbeitungszeiten bei der einen oder anderen Erstellung von Stellungnahmen durch die Ministerien wünschen, die teils doch recht lange auf sich warten lassen. riode – 67. Sitzung – Mittwoch, 21. Juni 2023 Auf weiterhin gute Zusammenarbeit und eine wirkliche Politik des Gehörtwerdens! Vielen Dank. (Beifall bei der FDP/DVP sowie Abgeordneten der Grünen, der CDU und der SPD)
