Dr. Wolfgang Reinhart
Für die Abgabe einer persönlichen Erklärung hat sich Frau Abg. Gabriele Rolland gemeldet. Ich darf nach § 82b unserer Geschäftsordnung sagen: Persönliche Erklärungen dürfen nur die Zurückweisung eines persönlichen Angriffs oder die Berichtigung einer unrichtigen Wiedergabe zum Gegenstand haben. Bitte sehr, Frau Kollegin Rolland.
