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Dr. Wolfgang Reinhart

21.06.2023 Sitzungen 17/67

Verehrte Kolleginnen und Kollegen, in der Allgemeinen Aussprache liegen keine weiteren Wortmeldungen vor. Wir kommen daher in der Zweiten Beratung zur A b s t i m - m u n g über den Gesetzentwurf Drucksache 17/4644. Der Ausschuss für Wissenschaft, Forschung und Kunst empfiehlt Ihnen in der Beschlussempfehlung Drucksache 17/4861, diesen Gesetzentwurf abzulehnen. Sind Sie damit einverstanden, dass ich den Gesetzentwurf im Ganzen zur Abstimmung stelle? – Das ist der Fall. Wer dem Gesetzentwurf Drucksache 17/4644 zustimmt, den bitte ich jetzt um das Handzeichen. – Danke schön. Gegenstimmen? – Enthaltungen? – Damit ist der Gesetzentwurf mehrheitlich abgelehnt. Wir kommen nun zur geschäftsordnungsmäßigen Behandlung des Antrags der Fraktion GRÜNE und der Fraktion der CDU, Drucksache 17/4742. Sind Sie damit einverstanden, dass ich den Antrag insgesamt zur Abstimmung stelle? – Das ist der Fall. Wer dem Antrag zustimmt, den bitte ich um das Handzeichen. – Danke schön. Gegenprobe! – Enthaltungen? – Damit ist dem Antrag mehrheitlich zugestimmt. Punkt 3 der Tagesordnung ist damit erledigt. Wir kommen bereits zu Punkt 4 der Tagesordnung: Zweite Beratung des Gesetzentwurfs der Landesregierung – Gesetz zur Änderung des Stiftungsgesetzes für Baden-Württemberg und weiterer Vorschriften – Drucksache 17/4737 Beschlussempfehlung und Bericht des Ausschusses des Inneren, für Digitalisierung und Kommunen – Drucksache 17/4916 Berichterstattung: Abg. Isabell Huber Meine Damen und Herren, die Fraktionen haben sich darauf verständigt, auf die Aussprache zu verzichten. Wir kommen daher in der Zweiten Beratung gleich zur A b - s t i m m u n g über den Gesetzentwurf Drucksache 17/4737. Abstimmungsgrundlage ist die Beschlussempfehlung des Ausschusses des Inneren, für Digitalisierung und Kommunen, Drucksache 17/4916. Der Ausschuss empfiehlt Ihnen, dem Gesetzentwurf zuzustimmen. Ich schlage Ihnen vor, über die einzelnen Artikel des Gesetzentwurfs jeweils insgesamt abzustimmen. – Sie sind damit einverstanden. Ich rufe Artikel 1 Änderung des Stiftungsgesetzes für Baden-Württemberg (Stellv. Präsident Dr. Wolfgang Reinhart) mit den Nummern 1 bis 18 auf. Wer Artikel 1 zustimmt, den bitte ich um das Handzeichen. – Danke schön. Wer enthält sich? – Damit ist Artikel 1 einstimmig zugestimmt. (Zurufe, u. a.: Gegenstimmen auch noch! – Gegen- stimmen haben gefehlt!) – Wo? Ich habe keine gesehen. (Abg. Alexander Salomon GRÜNE: Nö, alles gut! – Vereinzelt Heiterkeit) – Okay. Ich rufe jetzt Artikel 2 Weitere Änderung des Stiftungsgesetzes für Baden-Württemberg mit den Nummern 1 bis 3 auf. Wer Artikel 2 zustimmt, den bitte ich um das Handzeichen. – Danke schön. Gegenprobe! – Enthaltungen? – Damit ist Artikel 2 einstimmig zugestimmt. Ich rufe Artikel 3 Zweite weitere Änderung des Stiftungsgesetzes für Baden-Württemberg mit den Nummern 1 bis 9 auf. Wer Artikel 3 zustimmt, den bitte ich jetzt um das Handzeichen. – Danke schön. Gegenprobe! – Enthaltungen? – Damit ist auch Artikel 3 einstimmig zugestimmt. Ich rufe auf Artikel 4 Änderung der Gemeindeordnung Wer Artikel 4 zustimmt, den bitte ich um das Handzeichen. – Danke schön. Gegenstimmen? – Enthaltungen? – Damit ist auch Artikel 4 einstimmig zugestimmt. Jetzt komme ich zu Artikel 5 Änderung der Gebührenverordnung Innenministerium Wer Artikel 5 zustimmt, den bitte ich um das Handzeichen. – Danke. Gegenstimmen? – Enthaltungen? – Einstimmig zugestimmt. Ich rufe auf Artikel 6 Inkrafttreten Wer Artikel 6 zustimmt, den bitte ich um das Handzeichen. – Gegenprobe! – Enthaltungen? – Auch Artikel 6 ist einstimmig zugestimmt. riode – 67. Sitzung – Mittwoch, 21. Juni 2023 Die Einleitung lautet: „Der Landtag hat am 21. Juni 2023 das folgende Gesetz beschlossen:“. Die Überschrift lautet: „Gesetz zur Änderung des Stiftungsgesetzes für Baden-Württemberg und weiterer Vorschriften“. – Sie stimmen der Überschrift zu. Wir kommen zur S c h l u s s a b s t i m m u n g Wer dem Gesetz im Ganzen zustimmt, den bitte ich, sich zu erheben. – Danke schön. Gegenstimmen? – Enthaltungen? – Dem Gesetz ist einstimmig zugestimmt. Tagesordnungspunkt 4 ist hiermit erledigt. Ich rufe bereits Punkt 5 der Tagesordnung auf, unter dem wir uns mit einem wichtigen Recht der Bürger beschäftigen: Mündlicher Bericht des Vorsitzenden des Petitionsausschusses und Aussprache Ich erteile zunächst dem Vorsitzenden des Petitionsausschusses, dem Kollegen Thomas Marwein, das Wort. – Bitte sehr, Herr Kollege. (Abg. Andreas Deuschle CDU: Guter Mann!)

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