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Thomas Marwein

GRÜNE 21.06.2023 Sitzungen 17/67

Meine Damen und Herren, sehr geehrter Herr Präsident! Ich halte heute den Bericht aus dem Petitionsausschuss. Dieser wird traditionell in der Mitte und gegen Ende der Legislaturperiode gehalten. Ganz am Anfang erst etwas Statistik: In der 17. Legislaturperiode sind ungefähr 2 100 Petitionen neu eingegangen. Wir haben noch einen Überschuss aus der letzten Legislaturperiode von über 700 Petitionen. Somit sind rund 2 800 Petitionen in dieser Legislaturperiode im Topf, wenn man so will. Die allermeisten Petitionen sind schon erledigt, aber ca. 500 sind noch in Bearbeitung. Diese Zahlen nenne ich nur mal, damit Sie eine Größenordnung haben, um was wir uns kümmern und was wir bearbeiten. Die Zahlen sind ungefähr so wie in den letzten Jahren. Es ist also kein Ausreißer nach oben oder nach unten. Von diesen bearbeiteten Petitionen, die eingegangen und erledigt sind, waren rund 20 % erfolgreich. Diese waren entweder ganz erfolgreich oder teilweise erfolgreich, führten zu Empfehlungen an die Regierung oder wurden durch Auskunftserteilung erledigt. 53 % der Eingaben konnte nicht abgeholfen werden, in der Regel, weil die angegriffene behördliche Entscheidung nicht zu beanstanden war. Die restlichen Petitionen wurden an zuständige Behörden und Institutionen weitergeleitet, waren unzulässig oder haben sich anderweitig erledigt. Zum Teil gingen sie in den Bundestag oder in andere Länderparlamente. Wer führt die Hitliste der Themen an? Wie immer sind es die Bausachen. Bauangelegenheiten sind immer an der Spitze. (Thomas Marwein) Auf Platz 2 befinden sich die ausländerrechtlichen Petitionen. Ganz neu in den Top 3 sind die kommunalen Angelegenheiten. Dies erklärt sich aber dadurch, dass ein Petent über 80 Petitionen zum Thema „Jüdische Kriegsgräber aus dem Ersten Weltkrieg“ gestellt hat. Das hat zu dieser großen Anzahl geführt. Auch im Gesundheitswesen haben wir eine höhere Anzahl von Petitionen. Das erklärt sich einfach durch die Petitionen zum Thema Corona. Diese sind aber in der letzten Zeit auf null zurückgegangen, weil sich das Thema so weit erledigt hat. Auch im Schulwesen waren es etwas mehr Petitionen als bisher; die hatten aber dann eben auch einen Coronabezug. Informationen zu den übrigen Petitionen können Sie im Bericht nachlesen, der dann dem Protokoll zu dieser Sitzung anhängt. Er ist sehr detailliert aufgegliedert in Bezug auf die Themen, auch wo die Petitionen herkamen, bis runter auf die Ebene der Landkreise. Es gab einen bunten Strauß von Petitionen. Die Mitglieder des Ausschusses werden es kennen. Es gab einmal eine Petition zu einer zweisprachigen Beschilderung im Verkehrsraum, und zwar auf Schriftdeutsch und auf Schwäbisch. Dann sollten Bücher mit weißer Schrift auf schwarzem Grund geschrieben werden, weil das besser lesbar und besser für die Augen sei. Es gab sogar eine in Englisch verfasste Petition. Da ging es darum, dass Schweizer Kuhglocken von Fußballfans nicht mehr in Straßenbahnen und Bussen in Baden-Württemberg transportiert werden dürfen. „So what?“, kann man nur sagen. Leider hat das Verkehrsministerium diese Petition nicht auf Englisch beantwortet, was dem Ganzen noch einen bestimmten Drive gegeben hätte. Aber eine herausragende Petition hat uns alle beschäftigt, man kann auch sagen, sie ist uns wirklich zu Herzen gegangen. Da ging es um das Stichwort „Geraubte Kinder“. Der Petitionsverfasser setzte sich für ein sehr bedrückendes Thema ein. Einer großen Anzahl von Kindern, die ab 1942 in den besetzten Gebieten im Osten Europas von den Nationalsozialisten entführt und auf eine unmenschliche Art und Weise im Wege der sogenannten Germanisierung linientreuen deutschen Familien zur Adoption freigegeben wurden, wurde großes Leid angetan. Viele wurden noch im Säuglingsalter oder im Kleinkindalter entwendet und haben von ihrer Herkunft erst Jahrzehnte später und manche vielleicht nie erfahren. Man muss auch noch sagen: Die Ursprungsfamilien, meist jüdischen Glaubens, wurden auch noch in KZs ermordet. Das ist wirklich eine sehr tragische Geschichte. Für viele war die Suche nach ihren Wurzeln aufgrund gefälschter Akten und fehlender Dokumente unmöglich oder sehr schwer nachvollziehbar. Der Petitionsausschuss kam wirklich einmütig zu der Auffassung, dass hier geholfen werden muss, und schlug dem Landtag einstimmig vor, die Petition der Regierung zur Erwägung zu überweisen. Der Landtag hat das in seiner Sitzung so bestätigt. Die Landesregierung hat aufgrund des Landtagsbeschlusses vorgeschlagen, ein Programm unter dem Titel „Geraubte Kinder im Südwesten“ aufzulegen und den Betroffenen eine symperiode – 67. Sitzung – Mittwoch, 21. Juni 2023 bolische Einmalzahlung in Höhe von 5 000 € als öffentliche Anerkennung des erlittenen Unrechts zu leisten. (Beifall bei den Grünen sowie Abgeordneten der CDU, der SPD und der FDP/DVP) Klar ist, dass das durch die Gräueltaten des NS-Regimes erlittene Unrecht nicht mit finanziellen Mitteln aufgewogen werden kann. Die Auszahlungen sind, soweit die Anträge bisher vorliegen, weitgehend erfolgt, vielleicht sogar auch schon vollständig erfolgt. Ich muss auch sagen: Die Landesregierung hat sich hier sehr empathisch zu dieser Petition verhalten, und es war auch auf dieser Seite überhaupt kein Problem, zu einer Lösung zu kommen. Es wurde sogar eine Kommission eingesetzt, die das immer wieder überprüft, wenn Anträge eingehen, und man ist da sehr großzügig. Das muss ich auch sagen. Aber es gab noch weitere wichtige Petitionen, z. B. eine zum Thema ME/CFS – Myalgische Enzephalomyelitis/Chronisches Fatigue-Syndrom –, eine Krankheit, die wirklich sehr viele Menschen in Deutschland und natürlich auch in Baden-Württemberg erleiden. In einer anderen Petition haben Schülerinnen und Schüler sich für drei andere Schüler in ihrer Klasse eingesetzt – das waren Schüler mit Lernschwierigkeiten, bei denen eigentlich vorgesehen war, dass sie eine Prüfung nicht machen können –, damit diese eine Prüfung machen können. Aufgrund der Petition ging das dann doch. Das finde ich eigentlich gut, dass schon Kinder im Alter von 13, 14 Jahren sich da einsetzen. Ich habe extra noch einmal ein Belobigungsschreiben – auch im Namen von Andreas Kenner – da hingeschickt. Auch das Thema „Jüdische Gräber“ hat, wie ich vorhin schon erwähnt habe, viel Arbeit gemacht, aber auch viel Eindruck hinterlassen. Wir sind da mit den israelitischen Gemeinden in Baden und Württemberg in stetem Kontakt. Die verhalten sich auch zu den Petitionen. Für mich als Vorsitzenden ist auch wichtig, zu erwähnen, dass wir so neutral wie möglich sind. Die Petitionen beraten und beurteilen wir dann auch in diesem Sinn. Das garantiert unserem Gremium auch eine Unabhängigkeit gegenüber der Exekutive, und das tut, glaube ich, auch unserem Ansehen in der Bevölkerung gut, weil wir wirklich unabhängig von Einflüssen von Ministerien sowie Einflüssen von den Fraktionen beraten und entscheiden. (Beifall bei den Grünen und Abgeordneten der CDU) Das Petitionsrecht ist ein Grundrecht. Wenn Sie die Broschüre, die bei Ihnen ausliegt, lesen, sehen Sie: Das ist im Grundgesetz verankert, in der Landesverfassung verankert, wie der Petitionsausschuss arbeitet; das ist auch in der Geschäftsordnung des Landtags niedergelegt. Das ist also alles sehr offen und klar erkennbar, wie wir arbeiten. Es kann sich also jeder und jede schriftlich mit Bitten und Beschwerden an den Petitionsausschuss wenden. Für das Einreichen einer Petition ist auch kein Quorum, also eine bestimmte Zahl von Unterschriften, notwendig. Eine einzige Unterschrift genügt, um eine Petition einzureichen. Die Fraktionen haben sich darauf verständigt, noch eine neue Form einzuführen, analog zur Regelung im Bundestag, dass (Thomas Marwein) Petitionen im Endeffekt auch öffentlich verhandelt werden können. Dazu werden sich nachher sicherlich die Fraktionen äußern. Wir haben auch immer wieder Gäste im Petitionsausschuss: einmal die Bürgerbeauftragte und auch den Vorsitzenden der Härtefallkommission, aber auch andere Externe wie z. B. Leute aus der Landtagsverwaltung, die in Ausbildung sind. Auch von den Fraktionen kommen gelegentlich Gäste dazu. Wir sind auch auf Tagungen präsent. Mit meinem Stellvertreter, meinem geschätzten Kollegen Andreas Kenner, war ich in Straßburg bei der Konferenz des Europäischen Verbindungsnetzwerks der Bürgerbeauftragten und Petitionsausschüsse, dann auch bei der nationalen Tagung der Vorsitzenden und stellvertretenden Vorsitzenden der Petitionsausschüsse des Bundes und der Länder; das war in Wiesbaden. Jetzt erst Mitte Mai hatten wir unsere Delegationsreise, unsere Ausschussreise nach Bern und Genf. In Bern haben wir uns intensiv über das schweizerische Petitionswesen und Ombudswesen sowie die Volksinitiativen unterhalten, und in Genf waren wir bei UNO-Institutionen wie dem Hohen Kommissar für Flüchtlinge und der WHO. Zum Ende meiner Rede möchte ich mehrere Dankesworte aussprechen. Es freut mich sehr, dass die Geschäftsstelle des Petitionsausschusses heute komplett vertreten ist. Herrn Haas, mit dem ich ganz engen Kontakt habe, danke ich sehr herzlich, aber auch allen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern. Es ist wirklich eine große Freude, mit ihnen zu arbeiten. (Beifall bei allen Fraktionen) Der Dank geht natürlich auch an Herrn Drißner, unseren Landtagsjuristen, der uns rechtlich immer wieder gut berät. Die Kolleginnen und Kollegen aus dem Ausschuss werden das bestätigen. Auch den Ministerien möchte ich danken, und zwar für die Geduld, die sie mit uns haben bei unseren vielen Nachfragen und dem, was wir immer aus dem Hut zaubern. Aber es ist wichtig für die Sache. Ganz zum Schluss möchte ich mich bei allen Mitgliedern des Ausschusses bedanken. Wir arbeiten sehr gut und kollegial zusammen. Sehr viele Entscheidungen werden einstimmig oder mit großer Mehrheit getroffen. Ganz explizit bedanke ich mich noch mal bei meinem Stellvertreter Andreas Kenner. Vielen Dank. (Beifall bei allen Fraktionen)

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