Gudula Achterberg
Sehr geehrter Herr Präsident, sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen, sehr geehrte Damen und Herren! Ich möchte mich beim Ausschussvorsitriode – 67. Sitzung – Mittwoch, 21. Juni 2023 zenden Thomas Marwein für seinen Bericht über unsere Arbeit im Petitionsausschuss bedanken. Mit dem Petitionsausschuss hat die Landesverfassung für die Bürgerinnen und Bürger eine direkte Anlaufstelle in diesem Haus vorgesehen. Mit dieser Anlaufstelle bieten wir Menschen die Möglichkeit, gehört zu werden. Die Anliegen der Petentinnen und Petenten werden ernst genommen und inhaltlich geprüft. Bei der Bearbeitung der Petitionen geht es immer um die Sache. Parteipolitische Belange treten hier regelmäßig in der Beschlussfassung in den Hintergrund. Daher ist die Arbeit im Petitionsausschuss in besonderer Weise geprägt von einer kollegialen Zusammenarbeit über die Fraktionsgrenzen der demokratischen Parteien hinweg. Im Petitionsausschuss beweisen wir mit unserer Arbeit, dass wir innerhalb der demokratischen Parteien gemeinsam für die demokratischen Grundwerte einstehen. Dafür möchte ich mich explizit bei den Kolleginnen und Kollegen bedanken. (Beifall bei Abgeordneten der Grünen, der CDU, der SPD und der FDP/DVP sowie des Abg. Dr. Uwe Hellstern AfD) Ich freue mich aber auch, dass wir uns mit dem Istzustand nicht zufrieden geben, sondern das Petitionswesen weiterentwickeln wollen. Gemeinsam mit den Kolleginnen und Kollegen der Fraktionen GRÜNE, CDU, SPD und FDP/DVP werden wir in der morgigen Ausschusssitzung den Antrag auf Verabschiedung von Verfahrensgrundsätzen einbringen, welche die Mitzeichnung öffentlicher Petitionen ermöglichen wird. Mithilfe dieser Verfahrensgrundsätze können Petentinnen und Petenten bei uns in Baden-Württemberg zukünftig Petitionen, die von öffentlichem Interesse sind, auf einer digitalen Plattform des Landtags veröffentlichen, um unterstützende Unterschriften zu sammeln. Wenn diese innerhalb von sechs Wochen 10 000 oder mehr Unterschriften von Mitbürgerinnen und Mitbürgern als Unterstützung erhalten, verpflichtet sich der Petitionsausschuss, innerhalb von sechs Monaten eine öffentliche Anhörung zu der jeweiligen Petition abzuhalten. Damit bieten wir den Bürgerinnen und Bürgern eine Plattform an, um ihre Anliegen öffentlich in einen demokratischen Prozess einzubringen, und wir schaffen so die Voraussetzungen, Petitionen, die bisher öffentlichkeitswirksam auf diversen privaten Internetplattformen aufgesetzt werden, in unser Regelwerk zu überführen. Wir schließen damit eine Lücke im Petitionswesen. (Beifall bei den Grünen und der CDU sowie des Abg. Andreas Kenner SPD) Denn im Unterschied zu den privaten Internetplattformen, die für öffentliche Petitionen werben, sind die im Landtag eingereichten Petitionen bereits mit der Veröffentlichung an der Stelle, an der sie auch bearbeitet werden. Diesen Schritt müssen private Plattformen nach Abschluss der Unterschriftensammlung und Versendung an den Landtag oder den Bundestag immer erst noch erbringen. Ich freue mich sehr, dass wir diese Möglichkeit gemeinsam geschaffen haben, und ich möchte mich ausdrücklich bei meinen Kollegen Dr. Matthias Miller, Andreas Kenner und Den- (Gudula Achterberg) nis Birnstock bedanken, weil wir das im Vorfeld gut auf die Beine gestellt und konstruktiv und vertrauensvoll zusammengearbeitet haben. Dafür vielen Dank. (Beifall bei den Grünen und des Abg. Dr. Matthias Miller CDU) Ich hoffe, dass das Petitionswesen mit dieser Option noch einen Schub in der Außenwirkung erfährt. Denn mir ist letztes Jahr bei dem Bürgerinnen- und Bürgerfest im Landtag aufgefallen, als ich mit Bürgerinnen und Bürgern am Stand des Petitionsbüros gesprochen habe, dass viele Menschen nicht wissen, dass es nur eine Stimme zur Einreichung einer Petition braucht; Thomas Marwein hat es gerade dargelegt. Deswegen würde ich mich sehr freuen, wenn wir in der Öffentlichkeitsarbeit für das Petitionswesen bei uns in Baden-Württemberg nicht nur deutlich machen können, dass es nur eine Stimme für eine Petition braucht, sondern künftig auch vermelden können, dass es möglich ist, öffentliche Petitionen direkt auf der Webseite des Landtags einzureichen und zu veröffentlichen. (Beifall bei den Grünen sowie Abgeordneten der CDU und der SPD) Auch ich möchte mich am Schluss noch bedanken. Zum einen gilt mein Dank den Landesbehörden, die uns mit allen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern, die wir benötigen, in allen Belangen der Petitionen mit ihrer Sachkenntnis zur Verfügung stehen und uns beraten. Ohne das wäre unsere Arbeit einfach nicht möglich. Zum anderen gilt mein besonderer Dank den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern, die auf der Besuchertribüne sitzen. Vielen Dank stellvertretend an Herrn Haas und auch an Herrn Drißner für die juristische Beratung. Vielen Dank. (Beifall bei den Grünen sowie Abgeordneten der CDU und der SPD)
