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Matthias Miller

CDU 21.06.2023 Sitzungen 17/67

Sehr geehrter Herr Präsident, verehrte Kolleginnen und Kollegen! Ich freue mich sehr, dass wir heute den mündlichen Bericht des Ausschussvorsitzenden zum Petitionsausschuss gehört haben. Einen solchen mündlichen Bericht gibt es nicht in jedem Bundesland. Das zeigt, welche Bedeutung wir dem Petitionsrecht beimessen, indem wir hierüber auch im Plenum diskutieren. Wir haben es gehört: Das Petitionsrecht ist ein Grundrecht. Artikel 17 des Grundgesetzes schreibt vor: Jedermann hat das Recht, sich einzeln oder in Gemeinschaft mit anderen schriftlich mit Bitten oder Beschwerden an die zuständigen Stellen und an die Volksvertretung zu wenden. Das Petitionsrecht ist im Grundgesetz und in der Landesverfassung verankert. Darüber hinaus ist der Petitionsausschuss ein ganz besonderer Ausschuss, weil er in Artikel 35a der Landesverfassung festgeschrieben ist. periode – 67. Sitzung – Mittwoch, 21. Juni 2023 Wir haben vom Ausschussvorsitzenden gehört, dass in der 17. Legislaturperiode bisher schon über 2 000 Petitionen bearbeitet wurden, und ich denke, dass noch viele weitere folgen werden. Ich kann Ihnen versichern, dass wir – ich denke, das gilt fraktionsübergreifend – die Anliegen der Bürgerinnen und Bürger sehr ernst nehmen; denn unsere Verfassung gibt uns den Auftrag, dass wir sämtliche Petitionen gewissenhaft bearbeiten. Der Petitionsausschuss ist wie die „Notrufsäule“ für die Bürgerinnen und Bürger. Wenn man ein Thema hat und sich vielleicht von Ämtern oder Behörden ungerecht behandelt fühlt, kann man sich direkt an uns Abgeordnete wenden. Wir behandeln die Petitionen nach einem institutionalisierten und bewährten Verfahren. Jeder kann eine Petition einreichen; wir haben es gerade gehört. Man muss da vielleicht einmal Unklarheiten richtigstellen. Tatsächlich reicht eine einzelne Stimme. Eine einzelne Person kann eine Petition auf schriftlichem Weg oder über die Homepage des Landtags einreichen. Ich höre immer wieder einmal, dass man gewisse Quoren – 10 000, 25 000 Stimmen – erreichen müsse. Das ist nicht der Fall. Jeder einzelne Bürger und jede einzelne Bürgerin kann eine Petition durch das Ausfüllen der Onlinemaske oder auf schriftlichem Weg per Brief einreichen. Jede einzelne Petition wird dann von uns im Petitionsausschuss behandelt. Aus dem Petitionsrecht möchte ich besonders eine Verfahrensmöglichkeit herausgreifen, die ich sehr schön finde: die Durchführung von Ortsterminen. Wir können uns also vor Ort die Probleme anschauen. Das ist vor allem bei Bauangelegenheiten häufig sehr hilfreich. So war ich z. B. anlässlich einer Petition zu einer geplanten Erweiterung eines Legehennenbetriebs in Oberschwaben. Bei einem solchen Termin kommt man mit dem Bürgermeister, den Vertretern der Regierungspräsidien und dem Petenten in einen guten Austausch. Demnächst habe ich einen Vor-Ort-Termin zu einem Basketballspiel auf einem Schulhof. Da wird man auch die unterschiedlichen Eindrücke mitbekommen und kann dann den Menschen vor Ort wahrscheinlich sehr konkret Lösungswege aufzeigen. Wir haben auch die Möglichkeit, dass wir Petitionen im Plenum einzeln zur Abstimmung bringen und sogar einzeln namentlich zur Abstimmung bringen. Ich möchte Sie jetzt nicht motivieren, dass wir das in der Zukunft häufiger machen. (Vereinzelt Heiterkeit – Abg. Petra Krebs GRÜNE: Nein!) Aber es kam bereits vor. Wir haben also die Möglichkeit, in diesem Hohen Haus Petitionen zu behandeln. Dann gibt es noch die Möglichkeit, wenn eine Petition veröffentlicht wurde, auch den Beschluss hierzu zu veröffentlichen. Diese Veröffentlichung in anonymisierter Form in einer Landtagsdrucksache kann jeder einsehen und daraus erkennen, welche Petition wir wie bearbeitet haben. Auch das gibt es nicht in allen Ländern. Ich möchte noch auf einen weiteren Punkt eingehen, den meine Kollegin Gudula Achterberg schon angesprochen hat: die Modernisierung des Petitionsrechts. Wir haben uns als Aufgabe gesetzt, das Petitionsrecht zu modernisieren und eine On- (Dr. Matthias Miller) linemitzeichnung einzuführen. Ich bin dankbar, dass wir hierzu fraktionsübergreifend einen Verfahrensentwurf vorlegen konnten. Herr Drißner hat uns dabei sehr stark bei den Formulierungen und den juristischen Feinheiten unterstützt. – Dieser Entwurf liegt nun also vor. Zum einen haben wir uns darauf geeinigt, dass wir, sobald 10 000 Unterschriften vorliegen – und zwar über ein Onlineportal –, verpflichtet sind, eine Anhörung zu machen. Jeder, der dies möchte, kann sich auf der Homepage des Landtags online registrieren und mitzeichnen, und sobald 10 000 Unterschriften für eine Petition vorliegen, müssen wir uns im Landtag damit öffentlich befassen. Ich glaube, das ist ein sehr wichtiger Schritt, der auch deutlich macht, dass wir keine weiteren privaten Petitionsplattformen brauchen, sondern eine solche Onlineplattform staatlicherseits, nämlich über die Homepage des Landtags, zur Verfügung stellen können. Weil wir Fraktionen wissen wollen, wie attraktiv dies ist, haben wir trotzdem vereinbart, das Verfahren am Ende der Legislaturperiode zu evaluieren, um dann eventuell bezüglich von Quoren oder anderen Punkten nachzubessern. Abschließend bleibt auch mir nur noch, mich zu bedanken: beim Ausschussvorsitzenden, beim stellvertretenden Ausschussvorsitzenden, bei allen Kolleginnen und Kollegen im Petitionsausschuss dafür, dass wir sehr gut zusammenarbeiten, aber auch und vor allem beim Petitionsbüro unter der Leitung von Herrn Haas, der uns mit Rat und Tat zur Verfügung steht. Wenn wir Auskünfte brauchen, kommen diese immer sehr schnell. Herr Haas hilft uns sehr gut und gibt uns auch in laufender Sitzung noch Ratschläge. Vielen, vielen Dank also an das Petitionsbüro, und vielen, vielen Dank auch an die Ministerien, die uns mit ihren sehr guten Stellungnahmen eine gute Entscheidungsgrundlage geben. Ich denke, dass wir so, wie wir fraktionsübergreifend arbeiten, nämlich ergebnisoffen und an den Anliegen der Petenten orientiert, auch in der Zukunft weitermachen können. Vielen Dank. (Beifall bei der CDU und den Grünen sowie Abge- ordneten der SPD – Vereinzelt Beifall bei der FDP/ DVP)

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