71. Sitzung (WP20)
18.10.2024 · 90 Redebeiträge · Originalprotokoll ↗
Beteiligte Fraktionen: CDU (11)SPD (11)FDP (10)GRÜNE (9)SSW (5)
Guten Morgen, meine Damen und Herren! Ich eröffne die heutige Sitzung des Schleswig-Holsteinischen Landtages. – Es sind erkrankt von BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN: Anna Langsch, Catharina Nies und Jan Kürschner. Von der Landesregierung erkrankt sind Ministerin Prien und Minister Schwarz. – Wir wünschen allen ganz schnelle und baldige Genesung. (Beifall) Wegen auswärtiger Verpflichtungen abwesend sind heute von der Landesregierung Ministerpräsident Günther, Minister Schrödter und Ministerin Dr. Schneider. Nach § 47 Absatz 2 unserer Geschäftsordnung haben folgende Abgeordnete mitgeteilt, dass sie an der Teilnahme an der heutigen Sitzung verhindert sind: Beate Raudies ab 12 Uhr, Dr. Heiner Garg ab 13 Uhr, Christopher Vogt ab 12:30 Uhr, Manfred Uekermann und Claus Christian Claussen ganztägig. Bevor wir in unsere Tagesordnung einsteigen, möchte ich zusammen mit Ihnen dem Abgeordnete Tobias Koch ganz herzlich zum Geburtstag gratulieren. (Beifall) Wir wünschen Tobias Koch alles Gute und vor allem, und das ist das Wichtigste, ganz viel Gesundheit. Tobias hat zusammen mit Minister Schrödter Geburtstag, der heute nicht da ist. Sonst hätten wir ihm persönlich gratulieren können. Auf der Besuchertribüne begrüßen wir gemeinsam Alexander Blažek, Verbandsvorsitzender von Haus & Grund Schleswig-Holstein. – Herzlich willkommen bei uns! (Beifall) Ich rufe die Tagesordnungspunkte 10 und 14 auf: Gemeinsame Beratung a) Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Energiewende- und Klimaschutzgesetzes Schleswig-Holstein und zur Aufhebung und Anpassung weiterer Rechtsvorschriften Gesetzentwurf der Landesregierung Drucksache 20/2553 Änderungsantrag der Fraktion der SPD Drucksache 20/2610 b) Digitale Grundlage für die Wärmewende schaffen Antrag der Fraktion der SPD Drucksache 20/2467 Wird das Wort zur Begründung gewünscht? – Das ist nicht der Fall. Ich eröffne die Aussprache. Das Wort hat nach Rücksprache mit der SPD die Landesregierung. Ich erteile das Wort Herrn Minister Goldschmidt. Tobias Goldschmidt, Minister für Energiewende, Klimaschutz, Umwelt und Natur: Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Ich darf Ihnen heute den Vorschlag für die Novelle des Klimaschutzgesetzes vorstellen. Für mein Haus, für die Landesregierung, aber ich glaube für das ganze Land ist das ein sehr wichtiges Vorhaben in dieser Legislaturperiode. (Beifall BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN und CDU) Wir legen mit dem Klimaschutzgesetz ein Rahmengesetz für unseren Weg zur Klimaneutralität 2040 vor. Ich weiß, dass das für einige ein sehr schneller, vielleicht ein zu schneller Weg ist. Für andere ist das ein Weg, der nicht schnell genug gehen kann. Ich weiß, dass der Weg zur Klimaneutralität eine Herausforderung für diejenigen ist, die in alten Häusern in ihren Heizungskellern stehen und nicht so richtig wissen, wie es weitergeht. Ich weiß, dass es eine Herausforderung für Unternehmerinnen und Unternehmer sein kann, deren Geschäftsmodell auf der Umwandlung von russischem Erdgas beruht. Ich weiß, dass es eine Herausforderung sein kann für kleine Gemeinden, die jetzt eine Wärmeplanung machen sollen. Ich weiß aber auch, dass es Menschen gibt, für die es nicht schnell genug gehen kann. Ich denke an die Opfer der Sturmflut, an die Menschen, die ihre Heimat verlassen müssen, weil die Klimakrise es nicht mehr möglich macht, in den Regionen zu leben. Ich denke auch an Landwirtinnen und Landwirte, die vor schwierigen Situationen stehen, wenn sie auf ihre Erntebilanz schauen, die sich in der Folge der Klimakrise verschlechtert hat. Das Gesetz ist aus meiner Sicht ein Brückenschlag zwischen der Ambition auf der einen Seite und der Machbarkeit auf der anderen Seite. Wir setzen auf die Wärmeplanung, um Planungssicherheit für all (Minister Tobias Goldschmidt) diejenigen zu schaffen, die sich fragen: Bekomme ich hier eigentlich eine netzgebundene Wärmeversorgung, oder bekomme ich sie nicht? Wir geben den Startschuss für die Umsetzung des Bundeswärmeplanungsgesetzes, indem wir die planungsverantwortliche Stelle festlegen. Wir sagen: Wenn Wärmepläne neu gemacht werden, dann müssen sie auf das Zieljahr 2040 ausgerichtet sein. Wir definieren also einen höheren Anspruch, als er bundesrechtlich definiert ist. Wir sagen aber auch: Wir erkennen an, dass diejenigen, die schon losgelegt haben und Wärmepläne mit dem Zieljahr 2045 gemacht haben, nicht zurückgeschickt werden auf Los und so weiterplanen können, wie sie begonnen haben. Wir geben also Planungssicherheit. (Beifall BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN und vereinzelt CDU) Wir wissen, dass unser Land geprägt ist von vielen auch kleinen Gemeinden und Kommunen, von Menschen, die sich auf den Weg machen wollen, klimaneutral zu werden. Wir berücksichtigen das und sagen: Es ist möglich, dass sich Gemeinden zusammentun und die Wärmeplanung gemeinsam machen, dass sie diese auch an Ämter geben können, die das für sie machen können. Wir schaffen die Möglichkeit, das Bundeswärmeplanungsgesetz im Konvoi-Verfahren umzusetzen, und wir geben Gemeinden, die weniger als 10.000 Einwohner haben, die Möglichkeit, vereinfachte und schnelle Verfahren zu machen, um schnell für ihre Bürgerinnen und Bürger Klarheit zu schaffen. (Beifall BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN und vereinzelt CDU) Wir haben uns mit den Kommunen verständigt, dass wir die Konnexität klären. Das heißt, es wird nicht an den Finanzmitteln scheitern. Wir wissen, dass wir dann, wenn wir zu einer stärkeren netzgebundenen Wärmeversorgung kommen wollen, auch auf die Preise in den Wärmenetzen schauen müssen. Deswegen schaffen wir ein digitales Fernwärmeportal. Das wird unsere Landeskartellbehörde stärken, und das wird uns schneller in die Lage versetzen, auf Preisanstiege zu reagieren – auch dadurch, dass wir Netzbetreibern auferlegen können, Sanierungsfahrpläne zu machen. Wir werden also unsere Kartellbehörde stärken, die Instrumente stärken, die wir haben, und keine neuen Behörden und keinen Behördendschungel schaffen. Wir wissen, dass unsere große Stärke in diesem Land die erneuerbaren Energien sind. Die machen diesen Weg zur Klimaneutralität erst möglich. Deswegen halten wir im Klimaschutzgesetz ein neues Energieziel fest. Wir wollen bis 2030 45 Terawattstunden erneuerbaren Strom in Schleswig-Holstein erzeugen und geben den Regionen Planungssicherheit, was auf sie zukommen wird. Wir wissen, dass wir Zielkonflikte haben, unter anderem die Flächenverbräuche, die sich durch die Energiewende ergeben. Wir wollen Flächen schonen. Wir wollen Flächen für die Landwirtschaft, aber auch für den Naturschutz erhalten. Deswegen halte ich es für richtig und zielführend, dass wir den Ausbau der Photovoltaik vor allem auf versiegelte Flächen kanalisieren. Wir schaffen vor allem deshalb eine Pflicht, auf Neubauten künftig Photovoltaik zu installieren. (Beifall BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN und vereinzelt CDU) Wir wissen leider auch, dass trotz aller Anstrengungen, die wir in Schleswig-Holstein machen, und trotz aller Vorreiterrollen die Klimakrise voll zuschlägt. Seit dem Jahrhundertereignis an unseren Küsten hat es Jahrhundertereignisse fast in der ganzen Bundesrepublik gegeben. Wir müssen uns an die Klimakrise anpassen. Wir starten mit einer Klimaanpassungsstrategie als Land. Die ist gerade in der Abstimmung. Wir halten in diesem Klimaschutzgesetz fest, dass Klimaanpassung eine wichtige Aufgabe ist. Das Gesetz wird durch die Novelle auch zu einem Klimaanpassungsgesetz. Wir verpflichten die Kreise, bis zum Jahr 2029 Klimaanpassungskonzepte vorzulegen. Diejenigen, die schon begonnen haben, werden ebenfalls nicht zurück auf Los geschickt, sondern können ihre Konzepte weiterverfolgen. Wir gehen den Bereich von Klimaanpassung strategisch an. Wir sagen: Klimaschutz ist längst nicht nur Energiewende, ist längst nicht nur Wärmewende, er ist auch eine Mobilitätswende. Deshalb halten wir fest, dass wir ab dem Jahr 2030 die Schiene komplett emissionsfrei betreiben werden und ab dem Jahr 2040 den straßengebundenen ÖPNV. Ab dem Jahr 2035 wird es in Schleswig-Holstein nicht mehr möglich sein, Mietwagen und Taxen auf fossiler Basis zuzulassen. Das Gesetz ist also ein Vollsortiment des Klimaschutzes. Das Gesetz zeigt im Übrigen auch – das ist wichtig festzuhalten –, dass, während man sich auf Bundesebene beim Thema Heizung komplett zerlegt, obwohl man mehrere Beschlüsse in Koalitionsrunden gefasst hat, wir es schaffen, ein Vollsortiment für den Klimaschutz als Schwarz-Grün vorzulegen und im Einvernehmen ein Klimaschutz- (Minister Tobias Goldschmidt) gesetz haben, das für das ganze Land geschrieben ist. (Beifall BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN und CDU) Ich habe die Anträge der Opposition wahrgenommen und möchte dazu sagen, dass es für mich eine spannende Debatte darüber ist, ob wir zu verpflichtenden Zahlungen für Betreiber von erneuerbaren Energien kommen – an die Kommunen, an die Bürgerinnen und Bürger. Das sollten wir im Ausschuss weiterberaten. Für mich sind drei Fragen leitend. Sie haben dazu geführt, dass wir eine solche Regelung nicht in das Gesetz geschrieben haben. Die erste Frage, die man beantworten können muss, ist die Frage – wir haben das Ziel, Strom günstiger zu machen –: (Tobias Koch [CDU]: So ist es!) Ist es also richtig, zusätzlich in den Markt zu intervenieren und zusätzliche Abgaben zu schaffen? Die zweite Frage lautet: Wie grenze ich solche verpflichtenden Modelle zu anderen Vorhaben ab, zum Beispiel Biogasanlagen? Soll dort künftig auch gezahlt werden? Oder Möbelhäuser, wenn sie gebaut werden? Schön sind die meistens auch nicht. Was ist mit Bahnstrecken, oder was ist mit Schweineställen? (Zuruf SPD) Die sind im Zweifel für den Anwohner das größere Ärgernis als ein PV-Feld. (Dr. Bernd Buchholz [FDP]: Was hast du gegen Möbelhäuser, Tobias? – Zurufe SPD) Diese Abgrenzungsfragen muss man beantworten können. Und eine weitere Frage – das ist für mich fast die wichtigste Abgrenzungsfrage oder Frage, die man beantworten können muss – ist: Was macht ein solches Gesetz mit dem in Schleswig-Holstein etablierten ungeschriebenen Gesetz, dass wir freiwillige Bürgerbeteiligungsmodelle haben? Ich bin offen für die Debatte, und sie gehört auch ins Parlament, aber das sind die Fragen, die ich in Bezug auf ein solches Gesetz und auf einen solchen Vorschlag stellen würde. – Ich danke für die Aufmerksamkeit und wünsche gute Beratung. (Beifall BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN und CDU)
Jette Waldinger-Thiering
Vielen Dank. – Bevor wir jetzt in der Rednerliste fortfahren, begrüßen wir bitte gemeinsam auf der Besuchertribüne Marcus Hrach und Kristina Clemens vom Landesverband Erneuerbare Energien Schleswig-Holstein e. V. – Herzlich willkommen! (Beifall) Das Wort für die CDU-Fraktion hat nun der Abgeordnete Andreas Hein. – Bitte. Entschuldigung, bevor wir fortfahren, möchte ich mitteilen, dass der Minister seine Redezeit mit einer Minute und 36 Sekunden überzogen hat. Wir geben Ihnen zu Ihrer Redezeit also eine Minute und 30 Sekunden dazu. – Bitte schön, Sie haben nun das Wort.
Andreas Hein CDU
Sehr geehrte Frau Landtagspräsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren! Das Energiewende- und Klimaschutzgesetz – was verbirgt sich dahinter? Zunächst soll es dazu beitragen, dass wir bis zum Jahr 2040 klimaneutral werden. Ja, das ist ein anspruchsvolles Ziel, aber einfach kann ja jeder. Was brauchen wir dazu? 45 Terawattstunden jährliche Stromerzeugung aus erneuerbaren Energien bis zum Jahr 2030, neue PV-Standards an Gebäuden, an Nichtwohngebäuden und an Parkplätzen. Eine PV-Pflicht ist mit Sicherheit herausfordernd, dennoch halten wir bei neu zu schaffenden Gebäuden für die Eigenstromversorgung für sinnvoll und angezeigt. Wer eine Solaranlage nicht selbst umsetzen möchte, kann sein Dach also verpachten. Auch Machbarkeit und unbillige Härten werden betrachtet. Wir brauchen einen klimaneutralen ÖPNV. Bis zum Jahr 2030 soll der Schienenpersonennahverkehr bei uns im Land CO -neutral fahren. 2 Das Heizen wird sich in den kommenden Jahren verändern. Wer seine Heizung austauscht, muss jetzt schon 15 Prozent der Wärmeversorgung aus erneuerbaren Energien umsetzen, ab Mitte 2028 aufgrund des neuen Gebäudeenergiegesetzes des Bundes 65 Prozent. Neue Regeln in der Fernwärmeversorgung werden damit zum neuen Wärmeportal und werden für mehr Übersichtlichkeit sorgen. Die kommunale Wärmeplanung, die wir für unsere 78 größten Kommunen schon länger festgelegt haben, muss nun bis Ende 2027 von allen Kommunen vorliegen. (Annabell Krämer [FDP]: Das ist der größte Murks!) Kleinere Kommunen bis 10.000 Einwohner dürfen sie in einem vereinfachten Verfahren durchführen. Wo sind Wärmequellen, wo sind also die Quellen? (Andreas Hein) Wo sind die Verbraucher? Wie lassen sich möglicherweise Wärmenetze realisieren, wo aber auch nicht? Dafür soll die Wärmeplanung Antworten liefern. (Zuruf Annabell Krämer [FDP]) Unsere Kreise müssen mit der Klimaanpassungsstrategie Maßnahmen ergreifen und umsetzen, damit es vorangeht. Beim biologischen Klimaschutz setzen wir auf Kohlenstoffspeicherung, auf unsere Böden, auf unsere Moore, auf die Wälder – ihnen kommt eine besondere Bedeutung zu. Kommen wir noch einmal zu den 45 Terawattstunden, die wir aus erneuerbaren Energien erzeugen wollen. Was sind eigentlich 45 Terawattstunden? Im Jahr 2012 lagen wir in der Erzeugung bei etwa 10 Terawattstunden, heute bei etwa 20 Terawattstunden, mit dem Offshore-Windanteil und Biogas liegen wir heute bei gut 30 Terawattstunden Stromerzeugung. Schleswig-Holstein verbraucht nur circa 15 Prozent – das Geburtstagskind weiß es aus dem Kopf – (Tobias Koch [CDU]: Ja, Terawattstunden!) Terawattstunden an Strom. Daran merken Sie: Wir haben, wenn man das so nennen darf, was über. Aber dieser Strom, dieser Stromsektor, der weniger als ein Viertel der Gesamtenergie ausmacht, muss bei uns einerseits durch die Leitung in den Süden, andererseits in die Sektoren Verkehr und vor allem Wärme gebracht werden. Allein der Wärmesektor macht 50 Prozent unserer verbrauchten Energie aus, die wir derzeit aus Öl und Gas herstellen und leider importieren. Da wollen wir raus, meine Damen und Herren; da wollen wir größtmöglich raus. (Beifall CDU und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Wie sieht das also in der Praxis aus? Wir werden die Mobilität umstellen, wir werden unseren erneuerbaren Strom in die Schiene bringen, in den ÖPNV und auch in den Pkws nutzen. Wir brauchen grünen Wasserstoff und damit auch synthetische Kraftstoffe. Grüner Wasserstoff ist der Garant für die Dekarbonisierung unserer Industrie. Beim Kerosin haben wir riesengroße Möglichkeiten bei der Versorgung des Hamburger Flughafens. Die Raffinerie Heide hat besondere Chancen an ihrem Standort, die erneuerbaren Energien zu nutzen und umzuwandeln. Wärmepumpen, Wärmenetze, Hybridheizungen, Solar- und Geothermie – all dieses wird unser Nutzerverhalten schrittweise verändern. Wir kommen Stück für Stück zu einem angepassten Energiesystem, von dem nicht nur unsere Umwelt, sondern damit wir alle profitieren. Wir sind in Schleswig-Holstein Marktführer, und wir wollen es auch bleiben. Wir wollen mit unserem Land, mit unseren eigenen Gebäuden, mit unseren eigenen Fahrzeugen mit gutem Beispiel vorangehen. Wir wollen von unserem Alleinstellungsmerkmal, der Verfügbarkeit von erneuerbare Energie, noch mehr profitieren, weitere Unternehmen ansiedeln und so zu einem klimaneutralen Industrieland werden. (Beifall CDU und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Ich komme noch einmal zum Antrag der SPD „Digitale Grundlage für die Wärmewende schaffen“. Er fordert, vorhandene und neue Daten landesweit zu nutzen und einen digitalen Rahmenplan für die Energiewende zu erstellen. Das kling für mich erst mal nach Gießkanne. Das Land entwickelt derzeit ein Wärmeportal, das unter anderem die Geoinformationsdaten der Hauptlinien der Fernwärmenetze und eine Wärmebedarfskarte enthalten soll. Diese Karte stellt den Wärmebedarf von Schleswig-Holstein dar und ist damit die zentrale Planungsgrundlage der Wärmewende. Alles zusammen – das Wärmeportal, die Plattform der Abwärme des Bundes, die Geothermie-Daten im DigitalenAtlasNord – bietet schon eine gute Datengrundlage, die weiter ausgebaut und natürlich integriert werden muss, um die Wärmewende voranzutreiben. Dies in Verbindung mit dem Wärmekompetenzzentrum, der Energie- und Klimaschutzinitiative, dem Kompetenzzentrum für Geoenergie und weiteren Akteuren im Land bietet viele Möglichkeiten, Wärmepläne zu erstellen und in die Umsetzung zu bringen. Daher sehen wir diesen Antrag kritisch. Damit komme ich noch einmal zum Änderungsantrag zum EWKG. Hier beantragen Sie das, was es jetzt schon freiwillig gibt, die 0,2 Cent. Mir ist es jedenfalls nicht bekannt, dass es bei neuen Projekten nicht gelungen ist, sie auch für die Kommunen nutzbar zu machen. Sie wollen das jetzt verpflichtend machen. Obendrauf legen Sie noch mal 0,1 Cent für Bürgerinnen und Bürger, auch verpflichtend. Sie sprechen sogar von Strafen von 0,4 Cent, wenn sie es nicht tun. Das klingt für mich wieder nach Verboten, nach Ordnungsrecht, nicht unbedingt nach Mitnahme von Bürgerinnen und Bürgern. (Andreas Hein) (Lachen Beate Raudies [SPD] – Zurufe FDP – Thomas Hölck [SPD]: Das sagt der Richtige!) Das klingt für mich definitiv nach mehr Regelungen vom Staat und weniger Freiwilligkeit, (Christopher Vogt [FDP]: Das lehnen Sie natürlich ab! – Heiterkeit SPD und FDP – Zuruf Dr. Kai Dolgner [SPD] – Zurufe FDP – Beate Raudies [SPD]: Da muss er selber lachen! – Zuruf Dr. Kai Dolgner [SPD]) so wie wir das in Schleswig-Holstein bis jetzt nicht gemacht haben. Deshalb sehe ich das kritisch. Dennoch freue ich mich auf die Ausschussberatung und beantrage, diesen Antrag mit unserem EWKG in den Ausschuss zu überweisen. – Herzlichen Dank. (Beifall CDU und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)
Jette Waldinger-Thiering
Vielen Dank. – Ich erteile nun der Abgeordneten Nelly Waldeck von BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN das Wort.
Nelly Waldeck GRÜNE
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Liebe Kolleg_innen! Wir diskutieren heute nicht die erste Reform des Energiewende- und Klimaschutzgesetzes. Ich erinnere mich gut an die letzte. Das war 2021, und da saß ich nicht hier mit im Parlament und durfte mitverhandeln und mitabstimmen, sondern ich war draußen auf der Straße und habe mit vielen anderen dafür demonstriert, dass dieses Klimaschutzgesetz ambitionierter wird. (Beifall BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN und vereinzelt CDU – Zuruf Dr. Heiner Garg [FDP]) Wir haben uns dafür eingesetzt, dass die Windkraft deutlich ausgebaut wird – drei Prozent der Landesfläche, 45 Terawattstunden Erneuerbare –, aber vor allem, dass das Klimaziel vorgezogen wird. Genau das tun wir heute: Wir ziehen das Klimaziel vor. Wir schaffen deutlich mehr Ausbau erneuerbarer Energien. (Beifall BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN und vereinzelt CDU) Deswegen ist heute ein guter Tag für Klimaschutz in Schleswig-Holstein. Aber nicht nur das tun wir. Mit Hilfe eines Projektionsberichts wollen wir gucken, ob wir diese Ziele auch erreichen können, und das in die Zukunft gerechnet. Unser Klimaziel wird festgeschrieben, und wir schreiben es nicht nur fürs Land fest, sondern schaffen auch ein Gebot für Kommunen, Klimaschutz bei künftigen Entscheidungen mehr zu berücksichtigen. (Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN – Beate Raudies [SPD]: So viel zu Ordnungsrecht!) Die Kommunen werden allerdings nicht nur verpflichtet, wir unterstützen sie auch von Landesseite bei den notwendigen Transformationsaufgaben – beispielsweise bei der Wärmeplanung. Wir wollen die Wärmeplanung gesetzlich auf alle Kommunen ausweiten und ihre Dekarbonisierung gemäß unserem Klimaziel auf 2040 vorziehen. Dafür wollen wir aber auch, dass kleine Kommunen eine gemeindegebietsübergreifende Wärmeplanung machen können, beispielsweise von Amt- oder Kreisebene aus, wenn – wie Sie gerade eben kritisiert haben, Frau Krämer – es keinen Sinn macht, das auf sehr kleiner Ebene einzeln zu tun. (Annabell Krämer [FDP]: Das macht auch für große keinen Sinn!) Für kleinere Kommunen sind einfache Verfahren vorgesehen, die es im Wärmeplanungsgesetz des Bundes bisher noch nicht gab. Zudem begleiten wir die Umsetzung der Wärmeplanung außerhalb des EWKG mit einer breiten Palette von Fördermöglichkeiten und bauen die Beratungen der Kommunen weiterhin deutlich aus. Zur besseren Übersicht wird es auch ein digitales Wärmeportal geben. Das Wärmeportal soll Übersicht über die ganzen Hauptlinien von Fernwärmenetzen geben und die Wärmebedarfe darstellen. Hinzu kommen Abwärmepotenziale von Unternehmen, die von der Bundesstelle für Energieeffizienz dargelegt werden. Die SPD stellt heute den Antrag, einen stärkeren Fokus auf die geologischen Daten zu richten. Diese liegen allerdings bereits vor. Mit dem DigitalenAtlasNord stellen wir umfangreiche Daten zur Verfügung, nicht nur für oberflächennahe, sondern auch für die tiefe Geothermie. Damit sind wir momentan deutschlandweit Vorreiter. (Beifall BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN und CDU) Natürlich braucht es im Einzelfall konkretisierende Daten, aber die müssen projektbezogen erhoben werden und nicht pauschal landesweit. Wir wollen, dass die Kommunen mit den Wärmeplanungen jetzt (Nelly Waldeck) richtig loslegen können und schnell starten, damit wir eine Debatte wie über das GEG nicht wiederholen, sondern schnell Planungssicherheit schaffen, wer umbauen muss. Da helfen meiner Meinung nach keine Debatten über neue Instrumente, über neue Möglichkeiten, die noch mal dazu führen, dass Kommunen warten müssen, sondern wir wollen, dass die Kommunen jetzt wirklich starten, und deswegen lehnen wir Ihren Vorschlag ab. (Beifall BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN und vereinzelt CDU) Neben der Wärme gibt es aber auch für andere Sektoren im Klimaschutzgesetz neue Maßnahmen. Wir sind zwar im Norden, aber auch bei uns geht es nicht nur um Windenergie, sondern wir wollen auch Solar deutlich ausweiten, (Unruhe) und zwar besonders dort, wo die Flächen versiegelt sind, weil wir viele qualitative Flächen im Land haben und wollen, dass die auch weiterhin für Landwirtschaft, für Ökologie genutzt werden können. (Beifall BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN und vereinzelt CDU) Deswegen sorgen wir dafür, dass auf größeren Parkflächen und auf Hausdächern noch deutlich stärker Solarenergie ausgebaut wird. Klar ist dabei, dass nicht jeder bei einem Hausneubau noch das Geld für eine Solaranlage übrighat. Deswegen vergibt die KfW Kreditmöglichkeiten für den Bau von Solaranlagen, und alternativ können die eigenen Dachflächen – wenn auch das nicht möglich ist – an Drittanbieter verpachtet werden. Wenn das beides nicht möglich ist, dann gibt es Härtefallregelungen, die wir festgelegt haben. Auch im Verkehr sollen die Emissionen deutlich gesenkt werden. Wir schreiben mit dem Gesetz fest, dass alle öffentlichen Verkehrsträger bis 2040 klimaneutral betrieben werden müssen. Auch Taxen, Mietwagen sowie personengebündelter Bedarfsverkehr wird ab 2035 nur noch klimaneutral zugelassen. Aber neben diesen ganzen vorbereitenden Maßnahmen wollen wir uns auch der Klimakrise anpassen, und dazu sollen Anpassungskonzepte der Kommunen auf den Weg gebracht werden, die wir finanziell unterstützen werden. (Unruhe) Auch die Landesanpassungsstrategie, die uns hoffentlich bald vorliegt und die wir dann hier diskutieren, wird gesetzlich festgeschrieben. (Glocke Präsidentin)
Jette Waldinger-Thiering
Das hat nichts mit Ihnen zu tun, aber ich möchte einmal sagen: Ich weiß, wir haben alle gute Laune, aber bitte der Abgeordneten, die jetzt ihre Redezeit und ihr Rederecht hat, einfach einmal lauschen!
Nelly Waldeck GRÜNE
Die SPD schlägt jetzt noch vor, eine gesetzlich verpflichtende Beteiligung von Bürger_innen und Kommunen am Solar- und Windkraftausbau festzulegen. Ich finde das vom Grundsatz her gut. Wir wollen die Akzeptanz für die Energiewende stärken, auch wenn sie hier bei 93 Prozent liegt und damit wirklich extrem hoch ist. Grundsätzlich ein guter Vorschlag. Ich stelle mir aber schon die Frage: Warum machen wir das ausgerechnet für erneuerbare Energien und für keine andere Art des Gewerbes? Es macht für mich keinen Sinn, in der Abwägung zu sagen: Die einen, die den Klimaschutz voranbringen, müssen zahlen, und andere müssen es nicht tun. (Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN – Beate Raudies [SPD]: Das hat euch in Niedersachsen nicht gestört!) Aber ich bin gespannt auf die Beratungen im Ausschuss. Wir gucken uns das an und gucken dann, ob wir zu einem guten Vorschlag dabei kommen können. (Beate Raudies [SPD]: In Mecklenburg-Vorpommern auch nicht!) Seit dem ersten Klimaschutzgesetz 2017 ist ziemlich viel passiert. Es wurden Ziele und Maßnahmen auf EU-Ebene beschlossen. Wir haben inzwischen auch ein Klimaschutzgesetz auf Bundesebene. Deswegen war es definitiv Zeit, das eigene Klimaschutzgesetz in Schleswig-Holstein anzupassen. Ich finde, dafür liegt ein richtig guter Aufschlag vor. Ich freue mich auf die parlamentarischen Beratungen. – Vielen Dank. (Beifall BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN und CDU)
Jette Waldinger-Thiering
Vielen Dank, Frau Abgeordnete. – Die Fraktion der Grünen hat noch eine Restredezeit von zwei Minuten und 22 Sekunden. Ich erteile nun dem Abgeordneten Mark Timmer von der SPD-Fraktion das Wort.
Marc Timmer SPD
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Ich gehe mal direkt in die Änderungen rein. Grundsätzlich fehlt mir in einigen Bereichen der Aspekt des Ermöglichens, also der wirkliche soziale Aspekt der Energiewende, den wir immer mitdenken und berücksichtigen müssen. Ich möchte das im Weiteren an einigen Beispielen klarstellen. Die Solardachpflicht – wir haben grundsätzlich gar nichts dagegen – stellt eine zusätzliche finanzielle Belastung für die Bauherrin oder den Bauherrn dar. Unser baupolitischer Sprecher Thomas Hölck sitzt jeden Abend und jede Nacht bei Kerzenschein da und guckt sich die baurechtlichen Vorschriften danach an, ob dort Anforderungen reduziert werden können (Christopher Vogt [FDP]: Ich fürchte, das stimmt sogar wirklich! – Vereinzelte Heiterkeit – Lukas Kilian [CDU]: Ich sage mal: Das ist die hellste Kerze!) und die Baukosten entsprechend reduziert werden können. Aber genau diesen kostensteigernden Effekt hat die Regelung zur Solardachpflicht unterm Strich. Damit müssen wir irgendwie umgehen. Deshalb wünsche ich mir den zweiten Schritt, den wir machen. Es gibt KfW-Kredite, aber ich kann mir auch gut vorstellen, dass es Kredite der Landesbank zu zinsgünstigen oder zinslosen Darlehen gibt, sodass es wirklich ermöglicht wird, dass in keinem Fall der Wunsch vom Neubau daran scheitert, dass eine Solardachpflicht besteht. (Beifall SPD) Das ist der wichtige Punkt. Richtigerweise rechnen sich Solaranlagen auf dem Dach, amortisieren sich nach 12 oder 13 Jahren, aber es mag den einen oder anderen geben, der aus welchen Gründen auch immer gerade nicht das nötige Eigenkapital hat, der dann überlastet ist. Die PV-Komponentenpreise sind gerade sehr hoch, sodass er lieber noch ein paar Jahre warten möchte. Es mag gute Gründe geben, und bei diesen guten Gründen müssen wir unterstützen, müssen da sein und sagen: Jeder muss die Möglichkeit haben, eine Solaranlage auf dem Dach installieren zu können, ohne sich überfordert zu fühlen. (Beifall SPD) Kommen wir zu einem weiteren wichtigen Aspekt. Auch hier fehlt mir der zweite Schritt. Wir reden über die Wärmenetze, über Fernwärmesysteme, und ich finde es erst einmal gut, dass die Transparenzvorschriften mit dem Webportal ausgeweitet wurden und Versorger verpflichtet sind, Preise im quartalsweisen Takt zur Verfügung zu stellen, sodass dadurch diese Preise transparent und sichtbar werden. Das erleichtert der Landeskartellbehörde die Arbeit bei ihrer Missbrauchsaufsicht. Das finde ich super und im Prinzip richtig, aber es ist aus meiner Sicht auch hier wieder nur der erste Schritt. Er ist jedoch nicht mutig genug, um die Anschlussnehmerinnen und Anschlussnehmer bei den Wärmenetzen letztendlich zufriedenzustellen, denn diese sehen sich oft wirklich sehr hohen Preisen gegenüber, auch Preiserhöhungen, die für sie in keiner Weise nachvollziehbar sind. Es besteht dort ein natürliches Monopol, der Versorger ist da, und die Anschlussnehmerinnen hängen im Netz fest und haben im Prinzip keine Möglichkeit, auf unangemessene Preiserhöhungen zu reagieren. Klar gibt es die Möglichkeit der Missbrauchsaufsicht, das ist fein, da gibt es eine Aufgreifschwelle, aber oftmals verlaufen diese Verfahren im Sande, weil der Versorger die Kostensteigerung irgendwo nachweisen und erklären kann. Eine zweite Möglichkeit, auf die oft verwiesen wird, ist der zivilrechtliche Klageweg. Der ist für Verbraucherinnen und Verbraucher angesichts dieses Informations- und Wissensvorsprungs des Versorgers nicht leistbar, das Prozessrisiko ist schlicht und einfach zu hoch. Wer tatsächlich glaubt, dass der Verbraucher dort bestehen kann, der glaubt wahrscheinlich auch, dass eine Gerichtsstrukturreform die Gerichte strukturiert oder ein Briefkasten dafür geeignet ist, den Nachweis des Eingangs zu liefern. Insofern braucht es einen zweiten Schritt, und der zweite Schritt ist von der Monopolkommission vorgezeichnet. In der letzten Ausschusssitzung hat sie ganz klar darauf hingewiesen, dass wir in einem System, in dem kein Wettbewerb stattfindet, mehr Effizienzdruck brauchen. Das ist lästig. Beispielsweise kann man nach niederländischem Vorbild ein Price Cap, eine Preisobergrenze einführen. Das muss man nicht für ein System machen, es gibt viele Fernwärmesysteme im ländlichen Bereich, im städtischen Bereich. Man kann Cluster bilden und gucken, ob die Aufgreifschwelle beispielsweise als Preisobergrenze dient. Es geht am Ende darum, das Preisrisiko einer Erhöhung nicht zu 100 Prozent beim Verbraucher oder bei der Verbraucherin zu belassen. (Marc Timmer) (Beifall SPD) Wir brauchen die Wärmenetze. Viele Kommunen werden diesen Weg gehen. Im Rahmen der kommunalen Wärmepläne wird herauskommen, dass es in einigen Bereichen nicht funktionieren wird, aber in anderen wird es funktionieren. Wir müssen an der Attraktivität von Wärmenetzen arbeiten, und da können wir noch was tun. Dies führt mich dann zur Wärmeplanung. Ich finde das Konvoi-Verfahren gut, dass Gemeinden zusammengehen und eine gemeinsame Planung auf den Weg bringen können, aber unterm Strich ist das nach wie vor noch zu kleinteilig angelegt. Hier fehlt mir der gemeindlich-soziale Aspekt, wenn ich das mal so sagen darf. Die Verantwortung der Wärmewende liegt bei den Gemeinden, aber viele Gemeinden – das stelle ich wirklich in vielen Gesprächen fest – sind schlicht überfordert. Das ist auch klar. Je kleiner die Gemeinde ist, umso mehr ist sie überfordert und umso mehr braucht sie die Hilfe der Landesregierung an dieser Stelle. Die Orientierungslosigkeit bezieht sich – das geht weit über die Wärmeplanung hinaus – auf die Umsetzungsfragen. Welche Partner brauche ich? Wie sieht die Förderkulisse aus? Schaffe ich es, in ausreichender Anzahl Anschlussnehmerinnen und Anschlussnehmer zu begeistern? Was brauche ich da? Vor allem: Woher nehme ich das Eigenkapital, um eine zinsgünstige Finanzierung anzuschieben, damit ich das Projekt tatsächlich realisieren kann? Da haben wir ein riesengroßes Problem, was viele Gemeinden dazu bringt, erst einmal Abstand von der Wärmeplanung in die Umsetzung zu nehmen und zu schauen, wie das überhaupt gelingen kann. Derzeit ist ein Stopp bei der Wärmeplanung zu verzeichnen, weil die Gemeinden überlegen, wie es denn eigentlich weitergehen kann. Das ist natürlich unterm Strich nicht hinnehmbar. Wir als SPD haben zur Finanzierung den Transformationsfonds vorgeschlagen. Aus bekannten Gründen kommen wir damit nicht um die Ecke, aber ich gehe davon aus, dass wir einen modifizierten Vorschlag – – (Zuruf) – Ja, das ist bundesverfassungsgerichtlich, das ist leider so. – Wir werden in einer der nächsten Sitzungen einen modifizierten Vorschlag unterbreiten und damit auf Sie zukommen, um die Finanzierung von wirtschaftlichen Wärmeprojekten für alle Gemeinden zu ermöglichen. (Beifall SPD) In diesem Zusammenhang möchte ich auch kurz auf den digitalen Zwilling eingehen. Es geht darum, eins zu eins die Wärmewende, vielleicht auch nur in Teilbereichen, abzubilden. Es geht nicht um eine wie auch immer ausgestaltete Datensammlung. Geologische Daten müssen mit anderen Daten verschnitten werden, es muss ein Abbild entstehen, damit man Veränderungen im System vorher digital nachzeichnen kann, um es anschließend in die Umsetzung zu bringen, wenn das System es für sinnvoll erachtet. Es geht um Digitalisierung. Letztlich noch zu unserem Vorschlag. Vielen Dank an den Minister für die Bereitschaft, darüber auch im Ausschuss zu reden. Ich finde das richtig. Es geht nicht darum, zusätzlich 0,2 Cent pro Kilowattstunde für den tatsächlich verbrauchten Strom abzuziehen. Diese Möglichkeit besteht im EEG. Es ist nur sicherzustellen, dass der Vertrag, der im EEG angelegt ist, zur Verfügung gestellt wird. Da ist nämlich die Umlagemöglichkeit für die Vorhabenträger gegeben. Es geht darum, das sicherzustellen, dass das in jedem einzelnen Fall möglich ist. Es zeichnet sich ab, dass immer mehr Anlagen Investorenanlagen sind und es weniger Gemeindebeteiligung gibt. Das ist absehbar, und wir müssen da etwas gegenhalten und die Akzeptanz weiter stärken. Dafür brauchen wir den angemessenen Bereich von 0,1 Cent für die Personen, die im Umfeld liegen. Nicht jeder hat das Geld in der Tasche, um sich zu beteiligen. Wenn man sich beteiligen will, muss man Geld mitbringen.
Marc Timmer SPD
Dabei belasse ich es. Danke für den Vorschlag auch von Andreas Hein, dass wir das im Ausschuss weiter beraten. – Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit. (Beifall SPD, Dr. Bernd Buchholz [FDP] und Sybilla Nitsch [SSW])
Jette Waldinger-Thiering
Vielen Dank. – Ich erteile nun das Wort dem Abgeordneten Oliver Kumbartzky von der FDP-Fraktion.
Oliver Kumbartzky FDP
Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Diejenigen von Ihnen, die schon mal die Ehre, die (Oliver Kumbartzky) Freude hatten, Umweltminister Tobias Goldschmidt in seinem Büro in der Mercatorstraße hoch oben zu besuchen, wissen, dass dort in seinem Büro auf seinem Bildschirm ein Aufkleber prangt, auf dem steht „I love Ordnungsrecht“. (Beifall und Heiterkeit FDP – Jan Kürschner [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN] und Christian Dirschauer [SSW] Jetzt kommt der Bogen zur Debatte. Der heute vorliegende Gesetzentwurf bestätigt diese doch recht merkwürdige Liebesbeziehung und ist ein Zeugnis davon, wo dieses Gesetz geschrieben wurde. (Beifall FDP – Lasse Petersdotter [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Die Liebe bleibt jedoch unerwidert! – Heiterkeit) Genau 2,8 Kilometer weiter in der Staatskanzlei brüstet man sich seit einiger Zeit mit dem Thema Bürokratieabbau. Man wolle Vorreiter beim Abbau von Hürden werden, so Ministerpräsident Daniel Günther am 19. September 2024 nach der Klausurtagung mit den kommunalen Landesverbänden. Jetzt stellt sich folgende Frage: Hat dieses Gesetz auf dem Weg aus der Mercatorstraße hier in den Landtag überhaupt die Staatskanzlei und die CDUgeführten Ministerien erreicht? Hat die CDU überhaupt mitverhandelt? Wenn man es sich anschaut, denkt man, es ist komplett an Ihnen vorbeigelaufen, meine Damen und Herren. (Beifall FDP und SSW – Serpil Midyatli [SPD]: Die Innenministerin strahlt!) Ja, aber statt des groß angepriesenen Bürokratieabbaus gibt es jetzt Bürokratieaufbau, und Ministerpräsident Daniel Günther erhält jetzt sein eigenes Heizungsgesetz. Herzlichen Glückwunsch! (Beifall FDP) Ganz im Ernst: Glückwunsch an Sie, Herr Goldschmidt. Das haben Sie aus Ihrer Warte heraus betrachtet – I love Ordnungsrecht, also: he loves Ordnungsrecht – (Heiterkeit – Zuruf Silke Backsen [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]) haben Sie das natürlich wieder sehr geschickt gemacht und Ihren Koalitionspartner überrumpelt. Ich fürchte, dass es auch in Zukunft solche Fälle geben wird. Ich sage nur: Landeswassergesetz. Auch da ist ein Entwurf in der ersten Fassung jetzt in der Verbandsanhörung, auch wieder so ein stark ordnungsrechtsliebendes Gesetz. Die CDU-geführten Häuser kommen da nicht hinterher – getreu dem alten Werbespruch: „Während Villarriba schon feiert, wird in Villabajo noch geschrubbt.“ (Heiterkeit – Zuruf: So alt bist du?) Aber, meine Damen und Herren, es gibt noch einen kleinen Funken Hoffnung. Denn uns stehen ausführliche Ausschussberatungen bevor, und getreu dem struckschen Gesetz verlässt ja kein Gesetzentwurf das Parlament so, wie er eingebracht wurde – obwohl wir da in der jüngeren Vergangenheit eben auch leider, seit Schwarz-Grün regiert, andere Erfahrungen gemacht haben. (Beate Raudies [SPD]: So ist es!) So, meine Damen und Herren, jetzt konkret zum EWKG. Sie wollen dort gesetzlich festschreiben, dass Sie das Ziel auf 2040 vorziehen. Da sind wir alle sehr gespannt, ob Sie dieses Ziel erreichen. Ich habe da meine Zweifel. (Beifall FDP) Aber was passiert, wenn Sie das Ziel nicht erreichen? Im Tatbestand der Ordnungswidrigkeiten am Ende des Gesetzes taucht das ja gar nicht auf. Insofern können Sie da ja auch entspannt sein. Nun kommt es aber: Beim Neubau von Wohngebäuden und bei Parkplatzneubauten und Erweiterungen ab 70 Stellplätzen soll künftig eine PV-Verpflichtung bestehen. Meine Damen und Herren, im Gegensatz zu CDU und Grünen trauen wir Freie Demokraten es den Bürgern zu, selbst zu entscheiden, ob eine PV-Anlage sinnvoll ist. (Beifall FDP) Ihre neuen Pflichten machen das Wohnen nur noch teurer. Das ist insofern verwunderlich, Herr Kilian, als Sie im Kommunalwahlkampf noch groß Flyer verteilt haben, auf denen dick stand: Wohnen darf nicht noch teurer werden! – Das scheinen Sie komplett vergessen zu haben; ist ja aber auch schon ein Jahr her. Wenn jetzt zum Beispiel in einem beschatteten Bereich klar ist, dass eine PV-Anlage nichts bringt, dann muss trotzdem ein teurer Nachweis der Unwirtschaftlichkeit erbracht werden. Das kostet Zeit, das kostet Geld, und ich frage mich: Was soll das? (Lukas Kilian [CDU]: Ich erkläre Ihnen das mal in Ruhe!) (Oliver Kumbartzky) Auch bei dem Paragrafen zum Heizen fragt man sich, ob das überhaupt noch sinnvoll ist. Wir haben jetzt auf Bundesebene das Gebäudeenergiegesetz, und man könnte also auf strenge Landesvorgaben verzichten. Das wäre einmal ein Beitrag zum Bürokratieabbau, meine Damen und Herren. (Beifall FDP und SSW) Apropos Bürokratie: Jetzt komme ich zum SPDVorschlag, dem Vorschlag für ein Gesetz über die Beteiligung von Kommunen und Bevölkerung am wirtschaftlichen Überschuss von Windenergie- und Photovoltaikanlagen. Das schreit ja geradezu nach Bürokratieaufbau. Es dürfte auch die Motivation schmälern, Bürgerwindparks zu schaffen, wie es ja gerade in Schleswig-Holstein fast gang und gäbe ist, und es würde das ganze Thema Energie verteuern. Da bin ich sehr dankbar über das, was Minister Goldschmidt eben gesagt hat. Das war ein Funken Liberalität, die er da hat aufblitzen lassen. Einzig den Vergleich mit dem Möbelhaus fand ich nicht so gut. Jetzt ist der Wirtschaftsminister gerade nicht da, aber beispielsweise die Wikinger-Möbelhäuser in Rostock sehen jetzt ja nicht schlimm aus. (Heiterkeit) Meine Damen und Herren, wir werden das natürlich weiterhin im Ausschuss beraten, wie es bei Gesetzentwürfen üblich ist. Dann gibt es noch einen zweiten SPD-Antrag zur digitalen Grundlage für die Wärmewende. Da ist schon erwähnt worden. Der DigitaleAtlasNord enthält bereits eine Vielzahl an hilfreichen Informationen, beispielsweise zu Wärmebedarfen, Wärmenetzen und zu Geothermie. Er ist frei zugänglich und soll ja weiterhin ergänzt werden. Da stellt sich mir die Frage, ob Ihr Antrag da jetzt einen Mehrwert für die Bürgerinnen und Bürger darstellen würde. Wir werden den ablehnen und die Gesetzentwürfe in den Ausschuss überweisen. Ich freue mich auf die Beratung dort. – Vielen Dank. (Beifall FDP und Lars Harms [SSW])
Jette Waldinger-Thiering
Vielen Dank, Herr Abgeordneter. – Ich erteile nun das Wort dem Abgeordneten Christian Dirschauer von der SSW-Fraktion.
Christian Dirschauer SSW
Kære fru landsdagspræsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Ich muss ja fast schon dem Kollegen der FDP Danke sagen. Der Umweltminister und ich, wir haben ja noch einige Gemeinsamkeiten. Das ist nicht die Frisur, vielleicht auch nicht das Gewicht, aber der Mann ist 1981 geboren, verheiratet, drei Kinder: alles Doppelungen, kenne ich auch, hat einen Top-Brillengeschmack, muss man sagen, und jetzt höre ich gerade, er liebt das Ordnungsrecht. Ich war mal das Ordnungsrecht bei der Stadt Flensburg. (Heiterkeit und Beifall SSW und BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN – Christopher Vogt [FDP]: Was?) Meine Damen und Herren, das schleswig-holsteinische Energiewende- und Klimaschutzgesetz ist ambitioniert, und ich finde, das ist auch gut so. Und doch bleibt natürlich die Frage – das haben wir hier gehört –, ob wir das uns selbst auferlegte Tempo in den kommenden Jahren wirklich durchhalten können. Das ist eine Frage. Verstehen Sie mich da bitte nicht falsch: Das Ziel ist völlig richtig, aber das braucht natürlich Ressourcen, und diese Ressourcen braucht es im privaten, aber eben auch im öffentlichen Raum. Wenn wir uns den Haushalt anschauen, stellen wir fest, wir müssen ja schon für das kommende Jahr erhebliche Klimmzüge machen und an allen Ecken und Enden sparen. Insoweit wirft das bei mir schon Fragen auf. Wenn wir künftig also noch mehr in PV-Anlagen auf unseren Liegenschaften und in höhere Baustandards für Neubauten investieren sollen, dann frage ich mich an der Stelle tatsächlich: Wo soll das Geld dann herkommen? Wo wollen wir das hernehmen? Am Ende werden wir das vermutlich woanders einsparen müssen. Ich glaube, so ehrlich müssen wir sein, und da sehe ich Herausforderungen auf uns zukommen, für die wir schlichtweg Antworten brauchen. Trotzdem finde ich die Ziele und Maßnahmen des geänderten Gesetzes in ihrem Grundsatz gut und richtig. Vor allem der konsequente Ausbau von PV-Anlagen auf Dächern und Parkplätzen, also auf Flächen, die ohnehin schon versiegelt sind, ist sinnvoll und muss vorankommen. Auch die kommunale Wärmeplanung ist ein wichtiger Schritt hin zur Klimaneutralität. Umso wichtiger ist, dass insbesondere die kleineren Kommunen von bürokratischem Aufwand entlastet werden sollen. Aber auch hier gilt: Es fallen Kosten in den Kommunen an, die auch dort eben auf klamme Kassen treffen. Auch die Kommunen werden das Geld, das sie in die Energiewende stecken, schlichtweg irgendwo anders einsparen müssen, so wie es derzeit aussieht. Darüber hinaus müssen wir im Blick behalten, dass die von uns geforderten Maßnahmen (Christian Dirschauer) für Bauherren, vor allem für die Privaten, bezahlbar bleiben. Die Familie, die sich ein eigenes Haus bauen möchte, soll nicht an den Kosten für energetische Maßnahmen scheitern. Umso richtiger ist es, dass viele Maßnahmen öffentliche Gebäude und die öffentliche Infrastruktur betreffen. Aber auch die klimaneutrale Busfahrtkarte kostet am Ende mehr, weil die Unternehmen die Kosten an die Kunden durchreichen. Es ist aber nicht fair, dass gerade diejenigen, die wenig haben und deren CO -Fußabdruck ja verhältnismäßig klein ist, für 2 den Klimaschutz zur Kasse gebeten werden. Deswegen will ich das noch mal deutlich sagen: Hier muss der Bundesgesetzgeber endlich einen sozial gerechten Ausgleich in Form eines Klimageldes schaffen, liebe Kolleginnen und Kollegen. (Beifall SSW und vereinzelt BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) Auch der Änderungsantrag der SPD hat zum Ziel, diejenigen zu entlasten beziehungsweise an den Erträgen zu beteiligen, die in unmittelbarer Nähe zu PV-Freiflächen oder Windenergieanlagen leben. Bei aller grundsätzlichen Sympathie dazu sehe ich schon das Risiko, dass das Investoren abschrecken und noch mehr Bürokratie schaffen und nach sich ziehen wird. Ziel sollte es immer sein, Bürgerenergieparks zu errichten direkt, bevor Flächen an große Investoren veräußert werden. Wenn die Gemeinde aber durch die vorgesehenen Zahlungen vom Investor stärker profitiert als vom Bürgerenergiepark, schaffen wir da unter Umständen genau die falschen Anreize. Darüber sollten wir noch mal sprechen. Gibt das Gesetz eigentlich das her, was wir an der Stelle wollen? (Beifall SSW) Die Frage, wo bezahlbare Wärme in Zukunft herkommen soll, treibt viele Menschen im Land aktuell noch mehr um als die Frage der Klimaneutralität. Zunächst klingt ein digitalisierter, landesweiter Rahmenplan für die Wärmewende in meinen Ohren daher sinnvoll, wobei die geologischen Daten primär auf die Geothermie abstellen. Hierfür brauchen wir sicherlich eine Übersicht: Wo macht es Sinn zu bohren, wo eher nicht? Aber gerade bei der Tiefengeothermie sprechen wir nicht von Quartierswärme, sondern eher von sehr, sehr großen Wärmenetzen. Meines Wissens liegen hierzu beim Geologischen Landesamt schon recht umfassende Daten vor, sodass man das Rad hier vielleicht auch nicht neu erfinden muss. Im Übrigen wäre es auch gut, abbilden zu können, wo sich heute schon Wärmenetze befinden. Ein digitaler Rahmenplan ist aber eben auch nur genau das: ein Plan. Davon wird es noch nicht warm in den Häusern der Menschen, und davon wird die Wärme auch nicht günstiger. Ein solcher Plan kann aber hoffentlich dazu beitragen zu zeigen, wo in Zukunft Wärmenetze entstehen können und wo eben nicht. Das ist aber auch Aufgabe der kommunalen Wärmeplanung – wir haben gerade darüber gesprochen. Insofern müssen wir hier schauen, dass wir nicht Dinge doppelt machen, nur weil sie sich gut anhören. Damit sollten wir uns im Ausschuss weiter beschäftigen und in der Tiefe auseinandersetzen. – Ich sage ganz, ganz herzlichen Dank für die Aufmerksamkeit. (Beifall SSW)
Jette Waldinger-Thiering
Mange tak. – Für den SSW besteht noch eine Restredezeit von zwei Minuten und 30 Sekunden. Die FDP-Fraktion hat noch 44 Sekunden, die GrüneFraktion, wie ich schon genannt hatte, zwei Minuten 22 Sekunden. Die Abgeordnete Dr. Ulrike Täck hat sich für einen Dreiminutenbeitrag gemeldet.
Dr. Ulrike Täck GRÜNE
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Zunächst einmal zu dem Antrag der SPD zur digitalen Grundlage der Wärmewende: Also, was darin steht, gibt es praktisch schon. Das wurde hier mehrfach erwähnt, aber ich möchte das gerne noch einmal weiter ausführen. Sie beziehen sich in ihrem Antragstext vor allen Dingen auf die Geothermie und nicht auf das, was eigentlich wichtig ist, zum Beispiel Wärmenetze. Es gibt eine Kartierung der Geothermie, des Geothermie-Potenzials im tiefen Untergrund im DigitalenAtlasNord. Als Beitrag zum Landesentwicklungsplan gibt es eine geologische Potenzialanalyse des tiefen Untergrundes, die im Übrigen auch die Energiespeicherpotenziale in den Salzkavernen beinhaltet. Außerdem entwickelt die Landesregierung ein Portal für Wärmenetze und eine Wärmebedarfskarte. Dafür möchte ich der Landesregierung einmal ausdrücklich danken. (Beifall BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN und CDU) (Dr. Ulrike Täck) Der Bund stellt eine Plattform für größere Abwärmevorkommen bereit. Das ist auch etwas, das sehr gut ist. Weil es eben das alles schon gibt, plädiere ich dafür, diesen Antrag abzulehnen. (Beifall BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN und CDU) Ich möchte an dieser Stelle, weil die PV-Dachanlagen hier mehrfach erwähnt worden sind, sagen, dass die Belastung an die Bürgerinnen und Bürger, die ein Haus bauen, für eine PV-Anlage übersichtlich ist, denn die Anschaffung der PV-Anlagen ist mittlerweile mehrwertsteuerbefreit. Das muss man hier auch zur Kenntnis nehmen. Also eine finanzielle Belastung ist übersichtlich, und außerdem amortisiert sich das nach einer Weile auch noch. (Zuruf Thomas Hölck [SPD] – Peter Lehnert [CDU]: Meine Güte! Das sind Eigenkapitalkosten! – Wortmeldung Christopher Vogt [FDP])
Jette Waldinger-Thiering
Frau Abgeordnete Dr. Täck lässt keine Zwischenfragen zu.
Dr. Ulrike Täck GRÜNE
Wir können vielleicht zum Schluss darauf kommen. – Ich möchte gerne erst einmal meine Punkte bringen. (Christopher Vogt [FDP]: Sagen Sie Bescheid!) – Dann sage ich Bescheid, ganz genau. Nun zum Änderungsantrag der SPD zum EWKG: Im Titel steht schon Überschuss drin. Dann habe ich mir gedacht: Überschuss, was bedeutet das eigentlich? Überschuss suggeriert, dass da Geld ist, das einfach nicht nötig ist, das keiner mehr braucht. Das ist mitnichten so. Man muss auch Überschüsse generieren, um wieder investieren können, um Wartungen und Reparaturen der Anlagen bezahlen zu können. Ab einem Megawatt soll das Geld abgegeben werden. Das heißt, dass auch die kleinsten Anlagenbetreiber einer Bürokratie ausgesetzt werden, die das Maß der Stromproduktion weit überschreitet. Es gibt schon Beteiligungsformate. Es gibt Genossenschaften, an denen sich auch Kommunen beteiligen können. Das ist da. Das Beteiligungsformat ist so. Das ist wichtig. Was fällt, ist der große Unterschied. Man kann sich an einer Genossenschaft beteiligen, indem man etwas einzahlt. Eine Beteiligung ist keine Einbahnstraße. Man gibt etwas rein in die Investitionen und bekommt etwas heraus und bekommt nicht nur etwas. Der alleinige Bezug auf die erneuerbaren Energien – das wurde schon gesagt – ist eine Verzerrung der wirtschaftlichen Verhältnisse. Sie könnten natürlich auch bei einem Logistikzentrum die Abschöpfung genauso machen. Ich kann einfach nur feststellen, die SPD ist über das Stöckchen vor meiner Haustür nicht gesprungen. Das haben Sie besonders gut gemacht. Ich würde viel lieber die klimaschädlichen Subventionen streichen anstatt die erneuerbaren Energien weiter zu belasten.
Jette Waldinger-Thiering
Frau Abgeordnete, kommen Sie bitte zum Schluss!
Dr. Ulrike Täck GRÜNE
Ich bin am Schluss. Damit ist meine Rede zu Ende.
Jette Waldinger-Thiering
Sie hätten noch Redezeit, wenn Sie noch eine Zwischenfrage von Beate Raudies zulassen würden.
Beate Raudies SPD
Vielen Dank, Frau Kollegin. – Ich wollte Sie etwas zu den Ausführungen fragen, die Sie gerade zu unserem Gesetzentwurf gemacht haben. So einen ähnlichen Gesetzentwurf gibt es in Niedersachsen. Da ist er von einem grünen Umwelt- und Klimaschutzminister eingebracht worden. Über welches Stöckchen ist der denn gesprungen? – Da haben Sie recht, das EEG räumt das momentan als Soll-Funktion ein. Deswegen bitte ich um Überweisung des Antrags. Dazu hat die Zeit nicht mehr gereicht: Ich will hier positiv feststellen, dass die Bürgerbeteiligung aufgegriffen worden ist. Aber ich würde mir wünschen, dass wir die genossenschaftlichen Modelle ein bisschen weiter nach vorne bringen, statt pauschal irgendwo abzuschöpfen. Über diese Möglichkeiten sollten wir einmal diskutieren. Deswegen plädiere ich hier für Überweisung und danke Ihnen für Ihren Antrag. (Serpil Midyatli [SPD]: Genau darum geht es uns!)
Jette Waldinger-Thiering
Da wäre noch eine Zwischenfrage von Christopher Vogt.
Christopher Vogt FDP
Vielen Dank, Frau Kollegin. – Wir sind flexibel und bekommen das hin. Ich wollte noch einmal auf einen Punkt eingehen, den Sie eben angesprochen hatten. Sie haben gesagt, eine Photovoltaikpflicht für private Bauherren sei nun wirklich keine große Belastung. Das kriegen die relativ einfach hin. Ich will darauf verweisen, dass im Energiewende- und Klimaschutzgesetz des Landes schon seit vielen Jahren – übrigens schon aus der rot-grün-blauen Zeit – steht, dass das Land – da steht sogar wörtlich darin „die Landesregierung“ – eine Vorbildfunktion beim Klimaschutz erfüllen muss. Jetzt schaue ich mir die ganzen Flachdächer im Besitz des Landes an. Rund 1.000 Gebäude, je nachdem, wie man das Land in seinem Eigentum oder in Bewirtschaftung definiert hat. Wir haben das für die letzten Jahre noch einmal abgefragt: Nur bei rund vier Prozent der Landesgebäude ist eine Photovoltaikanlage drauf – nach zwölf Jahren grünem Finanzministerium in Schleswig-Holstein am Stück, das dafür zuständig ist. Diese Vorbildfunktion der Landesregierung wird überhaupt nicht erfüllt, obwohl das gesetzlich festgeschrieben ist. (Beifall FDP, SPD und SSW – Lasse Petersdotter [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Ist ja auch kein Neubau!) Es stört mich, dass Sie nicht bei sich selbst anfangen und dort endlich mal Tempo reinbringen, sondern dass Sie bei den Bürgerinnen und Bürgern anfangen, für die das Bauen und Wohnen schon so teuer geworden ist. Das ist aus meiner Sicht die falsche Schwerpunktsetzung. (Beifall FDP, SPD und SSW) – Ich habe keine Frage ausgemacht, sondern nur einen Kommentar von Ihnen, aber ich möchte mich trotzdem dazu befinden. Einerseits ist es so, dass wir die Strategie des Landes Schleswig-Holstein für die landeseigenen Gebäude haben. Ja, da ist jetzt noch zu wenig drauf und deswegen bleiben wir dran. Aber ich bin dagegen zu sagen, wir machen erst das eine nach dem anderen. Wir machen es erst bei uns und dann bei den Bürger_innen. Wir haben keine Zeit zu verlieren. Eines möchte ich sagen, weil Sie vorhin der CDU-Fraktion vorgeworfen haben, dass sie von uns überrumpelt worden sei: Das ist mitnichten so, denn die Regierungskoalition hat verstanden, was der Klimawandel bedeutet. Da können Sie auch einmal hinschauen. Haben Sie es denn verstanden? – Ich danke Ihnen. (Beifall BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN und CDU)
Jette Waldinger-Thiering
Für einen Dreiminutenbeitrag erteile ich nun dem Abgeordneten Andreas Hein das Wort.
Andreas Hein CDU
Frau Landtagspräsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Die SPD und die FDP haben beide noch einmal das Thema Solardachpflicht beleuchtet. Anders als dargestellt ist es so, dass, wenn es dort verschattete Seiten et cetera gibt, auf einfachen Antrag niederschwellig eine Ausnahme bekommen kann. Jetzt geht es um die Solardachpflicht: Hier habe ich in meiner Rede ausgeführt, dass ich, wenn ich selbst nicht möchte, mein Dach an Dritte verpachten kann, sodass diese Verpflichtung dann sogar entfällt. Sie haben gesagt, es sei eine Überforderung der Gemeinden, Herr Timmer. Das nehme ich überhaupt nicht so wahr. Überall, wo ich unterwegs bin, sehe ich, dass sich die Gemeinden mit dem Thema Wärmeplanung auseinandersetzen. Ich nehme überhaupt nicht wahr, dass unsere Gemeindevertreterinnen und Gemeindevertreter in irgendeiner Art und Weise überfordert sind.
Jette Waldinger-Thiering
Herr Abgeordneter, lassen Sie eine Zwischenfrage zu?
Marc Timmer SPD
Sie sprechen jetzt von der Wärmeplanung. Sie haben gerade von der Wärmeplanung gesprochen. Ich habe nicht davon geredet, dass die Gemeinden von der Wärmeplanung überfordert sind, auch wenn teilweise die Analyse der Daten und die Wirtschaftlichkeitsbetrachtung schwierig sind. Ich habe gesagt, dass Sie oft nicht wissen, wie sie in die Umsetzung reinkommen, wo die Finanzierung herkommt, welche Part- (Vizepräsidentin Jette Waldinger-Thiering) ner, welche rechtlichen Strukturen vorhanden sind, ob Sie selbst betreiben sollen. Das sind die Fragestellungen, die die Gemeinden haben. Da stehen Sie vor großen Herausforderungen.
Andreas Hein CDU
Herr Timmer, ich habe genau deswegen gerade in meiner Ausführung gestoppt, weil ich diese Frage erwartet habe. Genau deshalb haben wir längst reagiert und haben ein Wärmekompetenzzentrum ins Leben gerufen, um die Kommunen, um Bürgerinnen und Bürger fachkundig zu beraten, um sie an die Hand zu nehmen, um am Ende des Tages diese Fragen, die Sie haben, fachkundig an einer Stelle mit der nötigen Kompetenz zu beantworten.
Jette Waldinger-Thiering
Würden Sie noch eine Nachfrage gestatten?
Marc Timmer SPD
Ist das Wärmekompetenzzentrum, das sehr spät in der Entstehung ist, schon fertig? Ich weiß es nicht genau. Das wäre die erste Frage. Die zweite ist: Bringt das Wärmekompetenzzentrum das Geld mit, das erforderlich ist? – Das Wärmekompetenzzentrum ist da. Das Wärmekompetenzzentrum befindet sich im Aufbau, es ist noch nicht komplett fertig, die Kommunen machen die kommunale Wärmeplanung erst. Die 78 größten Kommunen haben wir dazu verpflichtet. Die größeren Kommunen haben die Planung bis Ende 2024 vorzulegen und gehen dann in die Umsetzung. Die nächsten Schritte sind Machbarkeitsstudie, Ausschreibung et cetera. Ich nehme wirklich überall, wo ich war, wahr, dass die Kommunen gut aufgestellt sind und schon jetzt Beratung durch das Ministerium stattfindet. Natürlich muss das Ganze dann unterlegt werden. Es gibt die Förderprogramme BEW, aber auch aus den eigenen Häusern über die IB und KfW. Wir finden mit Unterstützung des Hauses, der Abgeordneten, genügend Ansprechpartner, um die Kommunen zu unterstützen. (Beifall CDU und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Noch einmal schnell zum Betrag 0,1 Cent. Das sehe ich kritisch. Natürlich ist die Zahl 0,2 für die Kommunen im EEG schon länger angelegt. Jetzt noch eine Verpflichtung obendrauf zu legen, was den Strompreis noch teurer macht, was das ganze System noch schwieriger macht, halte ich für kritisch. (Vereinzelter Beifall CDU) Mein Kollege von der FDP bemüht jetzt sogar das Landeswassergesetz. Mein lieber Kollege Kumbartzky, wenn die Argumente beim EWKG ausgehen, bemüht man in derselben Rede das Landeswassergesetz. (Oliver Kumbartzky [FDP]: Warten wir mal ab!) Daran sieht man, dass das Thema gar nicht so groß ist, dass wir eine gute Vorbereitung haben. Wir werden uns natürlich im Ausschuss darüber unterhalten und dann ein tolles EWKG bekommen, damit wir zielgerichtet in die Zukunft kommen. Das ist unser Ziel. (Beifall CDU und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)
Birte Glißmann CDU
Frau Präsidentin! Wir möchten die Vorlagen gern federführend an den Wirtschaftsausschuss und mitberatend an den Umweltausschuss überweisen.
Jette Waldinger-Thiering
Okay. Wer die Drucksachen federführend an den Wirtschafts- und Digitalisierungsausschuss und mitberatend an den Umwelt- und Agrarausschuss überweisen möchte, den bitte ich jetzt um das Handzeichen. – Gegenprobe! – Stimmenthaltungen? – Das ist einstimmig so beschlossen. (Vizepräsidentin Jette Waldinger-Thiering) Beim SPD-Antrag, Drucksache 20/2467, ist beantragt worden, in der Sache abzustimmen. (Christian Dirschauer [SSW]: Ich habe Ausschussüberweisung beantragt!) – Dann lasse ich zunächst über den Antrag auf Ausschussüberweisung abstimmen. Es ist beantragt worden, den Antrag Drucksache 20/2467 federführend an den Wirtschafts- und Digitalisierungsausschuss und mitberatend an den Umwelt- und Agrarausschuss zu überweisen. Wer so beschließen will, den bitte ich um das Handzeichen. – Das sind die Fraktionen von SPD, FDP und SSW. Wer stimmt dagegen? – Das sind die Fraktionen von CDU und BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN. Damit ist die Ausschussüberweisung abgelehnt. Wir kommen zur Abstimmung in der Sache. Ich lasse über den Antrag Drucksache 20/2467 in der Sache abstimmen. Wer zustimmen will, den bitte ich um das Handzeichen. – Das sind die Fraktionen von SSW und SPD. Wer stimmt dagegen? – Das sind die Fraktionen von CDU, BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN und FDP. Damit ist der Antrag abgelehnt. Ich rufe Tagesordnungspunkt 25 auf: Wolfsbestandsmanagement vorbereiten Antrag der Fraktion der FDP Drucksache 20/2573 Wird das Wort zur Begründung gewünscht? – Das ist nicht der Fall. Ich eröffne die Aussprache. Das Wort hat der Abgeordnete Oliver Kumbartzky von der FDP-Fraktion.
Oliver Kumbartzky FDP
Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Sowohl die Berner Konvention als auch die FFHRichtlinie stellen den Wolf unter sehr strengen Schutz. So war dann auch die Rückkehr des Wolfes in Europa möglich. Das ist grundsätzlich ein Erfolg für den Natur- und Artenschutz. (Beifall ganzes Haus) Seit mittlerweile Jahrzehnten vermehrt und verbreitet sich der Wolf nun aufgrund des strengen Schutzes exponentiell in Europa, insbesondere in Deutschland und selbst in Schleswig-Holstein, dem waldärmsten Bundesland. Wer hätte gedacht, dass wir im Jahr 2024 zwei Rudel in Schleswig-Holstein haben! Ich kann Ihnen sagen, wer das nicht gedacht hätte: Der NABU. Der sh:z titelte am 16. Oktober 2018: NABU glaubt nicht an Rudelbildung. Der NABU wird dort wie folgt zitiert: Dafür fehlen hier einfach die großen Areale, in denen die Tiere ungestört sind. Riesige Flächen ohne Autos und Menschen, so etwas gibt es noch in Niedersachsen und Brandenburg, nicht aber in Schleswig-Holstein. (Zurufe SPD: Sachsenwald!) Meine Damen und Herren, so kann man sich irren. Wölfe sind nun einmal ausgesprochen anpassungsfähig, Wölfe sind ausgesprochen lernfähig, aber Wölfe sind auch ausgesprochen hungrig. Genau das führt zu Konflikten. (Zurufe) Meine Damen und Herren, wir haben hier im Landtag schon oft über den Wolf debattiert, teilweise sehr emotional, insbesondere dann, wenn große Rissereignisse stattgefunden haben, auf Weiden, selbst auf Deichen. Vor vielen Jahren, im Mai 2015, warf der von mir sehr geschätzte Kollege Hauke Göttsch dem damaligen Umweltminister Dr. Robert Habeck – die Älteren werden sich an ihn erinnern – vor: Herr Minister, Sie haben den Wolf verpennt. Das stimmte auch. Nach 2015 wurde das Wolfsmanagement immer wieder angepasst, übrigens von unterschiedlichen Koalitionen und unterschiedlichen Mehrheiten, aber es wurde zu Recht angepasst, denn die Anzahl an Sichtungen nahm zu, die Anzahl an Nachweisen nahm zu und auch die Anzahl an Nutztierrissen. Gerade weil wir jetzt zwei residente Wolfspaare mit Nachwuchs in Schleswig-Holstein haben und die natürliche Folge daraus sein wird, dass die Jungwölfe irgendwann das Rudel verlassen und es bald noch mehr Wölfe in Schleswig-Holstein geben wird, war die Aufnahme des Wolfes ins Landesjagdrecht im letzten Jahr eine logische und vorausschauende Konsequenz dieser Entwicklung. (Beifall FDP, CDU und SSW) Genauso vorausschauend und konsequent ist der nun vorliegende FDP-Antrag. Wir machen der Landesregierung ein Angebot, frühzeitig die richtigen Weichen hin zu einem aktiven Bestandsmanagement zu stellen. Ja, ich weiß, dass das jetzt noch nicht geht. Deswegen steht im Antrag bewusst die Formulierung „vorbereiten“. Wir müssen vorbereitet sein, wir können nicht jede Fläche wolfssicher einzäunen, erst recht nicht unsere Deiche. (Oliver Kumbartzky) Wenn man eine Abwägung zwischen Wolfsschutz und Wolfsbestandsanstieg auf der einen Seite und Schutz der Weidetierhaltung und des Artenschutzes, der Pflege der Kulturlandschaft und des Küstenschutzes auf der anderen Seite vornimmt, dann liegt doch auf der Hand, welche politische Entscheidung jetzt ansteht: Wir brauchen ein aktives Bestandsmanagement und eine schadensunabhängige Bejagung des Wolfs. Das macht man bei anderen Wildtierarten schließlich auch so. Man hat das auch auf EU-Ebene erkannt. Die Europäische Kommission ist bereit, den Schutzstatus des Wolfes zu lockern, damit ein flexibleres Management möglich ist, ohne den günstigen Erhaltungszustand zu gefährden. Genau darauf muss man jetzt vorbereitet sein. Insofern ist unser Antrag eine Hilfestellung an den Umweltminister, damit dieser das Thema nicht verpennt wie sein Vorvorgänger. Wir dürfen unsere Weidetierhalter nicht alleinlassen. Wer möchte, dass Tiere in Freiland gehalten werden, der muss auch für ihren Schutz sorgen. Es geht uns nicht darum, den Wolf wieder auszurotten, sondern es geht um eine ausgewogene Politik, die die Weidetierhaltung und den Küstenschutz nicht außer Acht lässt. Deswegen bitte ich um Zustimmung. – Vielen Dank. (Beifall FDP und vereinzelt CDU)
Jette Waldinger-Thiering
Ich erteile nun dem Abgeordneten Hauke Göttsch von der CDU-Fraktion das Wort. (Zuruf: Ich bin ganz Ohr! – Vereinzelte Heiterkeit)
Hauke Göttsch CDU
Sehr geehrte Frau Landtagspräsidentin! Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Nachdem der Wolf in Deutschland lange ausgerottet war, breiten sich Wölfe in ganz Deutschland stetig weiter aus. Im Monitoringjahr 2022/2023 wurden im gesamten Bundesgebiet insgesamt 184 Rudel identifiziert. Dabei handelt es sich um bis zu 2.500 Tiere, die sich bei einer Reproduktionsrate von 30 Prozent in den kommenden Jahren schnell in die Fläche verbreiten werden. Der Wolf breitet sich dabei vor allem im norddeutschen Tiefland, insbesondere in unseren Nachbarländern Mecklenburg-Vorpommern und Niedersachsen, aus. Auch wenn der Wolfsbestand in Schleswig-Holstein noch überschaubar ist, haben wir mit der Novellierung des Landesjagdgesetzes und der Aufnahme des Wolfs in das Jagdrecht in dieser Legislaturperiode vorausschauend agiert. – Herr Kumbartzky, Sie haben das ja schon gesagt. (Zuruf: Das hat er!) Die EU-Kommission hat die zunehmenden Interessenkonflikte, die aus einer europaweit wachsenden Wolfspopulation resultieren, ebenfalls erkannt und will nun mit Unterstützung Deutschlands den Wolf in der Berner Konvention von „streng geschützt“ auf „geschützt“ herunterstufen. Diese auf Grundlage einer wissenschaftlichen Bestandsanalyse der Europäischen Union getroffene Entscheidung begrüßen wir als CDU ausdrücklich. (Beifall CDU) Dabei geht es uns nicht um die erneute Ausrottung des Wolfs, sondern um das ausgewogene Miteinander zwischen Wolf, Mensch und Landwirtschaft. Unser Ziel muss es sein, den Erhaltungszustand der Art zu sichern und gleichzeitig den Schutz von Weidetieren sicherzustellen. In vielen Teilen der Republik ist der günstige Erhaltungszustand des Wolfs nach Maßgabe der FFH-Richtlinie bereits erreicht. Der Beschluss der Europäischen Kommission ist deswegen ein erster wichtiger und richtiger Schritt, um zukünftig ein praxisnahes und regional differenziertes Bestandsmanagement einzuführen. Damit dies gelingen kann, muss nach der Änderung der Berner Konvention folgerichtig auch die FFH-Richtlinie auf europäischer Ebene angepasst werden. Lieber Kollege Kumbartzky, wenn dies passiert ist, muss zunächst die Bundesregierung den Weg für ein praxisnahes Bestandsmanagement ebnen, bevor wir hier im Land tätig werden können. (Oliver Kumbartzky [FDP]: Ja, aber da bin ich nicht mehr da! – Dr. Kai Dolgner [SPD]: Dann machst du Ordnungsrecht! – Heiterkeit) – Genau. Bis dahin sind wir in Schleswig-Holstein mit dem bundesweit modernsten Landesjagdgesetz gut aufgestellt und können flexibel und rechtssicher auf alle Entwicklungen reagieren. – Vielen Dank für die Aufmerksamkeit. Weidmannsheil! (Beifall CDU – Dr. Kai Dolgner [SPD]: Oliver, ist das dein Abschied heute? Du musst noch zehn Wolfsanträge vollmachen! – Unruhe)
Jette Waldinger-Thiering
Vielen Dank. – Ich erteile nun der Abgeordneten Silke Backsen von BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN das Wort.
Silke Backsen GRÜNE
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Wölfe sind sehr anpassungsfähige Säugetiere, und sie kommen in den unterschiedlichsten Regionen der Welt vor. Unter natürlichen Bedingungen ist ein Wolfsrudel ein Familienverband, das ist sehr wichtig für die soziale Betrachtung. Die meisten Jungwölfe wandern im Alter von ein bis zwei Jahren ab – wir haben es gerade schon gehört –, um sich ein eigenes Territorium zu suchen und selbst ein Rudel zu gründen. (Unruhe SPD) – Freut mich, Herr Dolgner, dass Sie so aktiv dabei sind. (Zuruf Dr. Kai Dolgner [SPD]) Wölfe sind hochmobile Tiere, und gerade die abwandernden Jungtiere können auf der Suche nach einem eigenen Territorium weite Strecken zurücklegen, manchmal eben sogar über 1.000 Kilometer in nur wenigen Wochen. Der Wolf hat keine natürlichen Feinde, und er war ursprünglich auf der gesamten nördlichen Halbkugel verbreitet. In den 1850er-Jahren wurde er in Deutschland komplett ausgerottet. Es ist eben ein Erfolg des Naturschutzes – wir haben es gerade gehört –, dass nach rund 150 Jahren wieder einige Hundert Tiere in Deutschland leben, ein Bruchteil davon in Schleswig-Holstein. Wir haben auch schon gehört: Wir haben aktuell zwei Territorien, ein Territorium mit einem Rudel im Bereich Segeberg und ein weiteres Territorium im Bereich Sachsenwald mit einem weiteren Wolfsrudel. (Zuruf CDU) Insgesamt sind es knapp 20 Tiere. Jetzt soll die Landesregierung also aufgefordert werden, ein wirksames Bestandsmanagement samt schadensunabhängiger Bejagung vorzubereiten. Doch wo stehen wir eigentlich wirklich aktuell? – Das zu betonen ist mir wichtig. In der EU ist im September dieses Jahres mehrheitlich entschieden worden, einen Antrag der EUKommission zur Herabstufung des Schutzstatus des Wolfs in nächsten Sitzung der Berner Konvention zu unterstützen. Auch Deutschland hat dem zugestimmt. Ziel des Antrags der Kommission ist eine Umlistung des Wolfes von „streng geschützt“ zu „geschützt“. Wird dieser Antrag von der Berner Konvention angenommen, kann die EU in einem weiteren Schritt unter Umständen den Wolf von Anhang 4 in Anhang 5 der FFH-Richtlinie umstufen. Erst diese Änderung in den Anhängen würde die rechtliche Basis des Wolfsmanagements verändern. Die Streichung des Wolfs muss zudem einstimmig erfolgen. Also, auch nach einer möglichen Einstufung im Anhang 5 der Richtlinie bleibt der Wolf eine geschützte Art – das ist mir wichtig, hier zu betonen –, (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN, SPD und SSW) bei der der günstige Erhaltungszustand gesichert sein muss. Der günstige Erhaltungszustand ist in Deutschland gegenwärtig eben nicht erreicht. Der Wolf wird dauerhaft ein Teil der Natur in Europa und auch in Schleswig-Holstein sein. Dies stellt die Weidetierhaltung weiterhin vor die Herausforderung, insbesondere Schafe dauerhaft durch Herdenschutzmaßnahmen schützen zu müssen. Das muss auch gesagt werden; ich will mich nicht den Realitäten verweigern, das wäre ja wirklich absurd. Ich selbst bin viel im Land unterwegs, habe Schafrisse gesehen. Wölfe reißen Schafe, und das ist ein Problem. Sie haben nur nicht – wie Herr Kumbartzky das gerade sagte – irgendwelche außerordentlichen Hungerattacken. Das fand ich schon wirklich erstaunlich. (Lars Harms [SSW]: Das ist Wolf Kumbartzky!) Wölfe reißen Schafe, das ist ein Problem. Das müssen wir hier benennen. Aber: In Schleswig-Holstein gibt es seit Jahren ein etabliertes Wolfsmanagement. Wir müssen auch weiterhin gute Wege finden, um die Konflikte zwischen dem Wolf und den Nutztieren zu minimieren. Wir setzen hier auf guten Herdenschutz und auf die Ausgleichszahlungen, die bei Rissen gewährt werden. Ich bin fest davon überzeugt, dass wir in Schleswig-Holstein mit unseren aktuellen rechtlichen Grundlagen, die wir gemeinsam geschaffen haben, und dem umfassenden Wolfsmanagement auf einem vertretbaren Weg sind. Zudem können Problemwölfe entnommen werden. Das ist mir wichtig zu betonen. (Silke Backsen) Ich finde es allerdings nicht in Ordnung, dass hier Erwartungen der Nutztierhalter und Nutztierhalterinnen geweckt werden. Anstatt nämlich von einem wirksamen Bestandsmanagement und schadensunabhängiger Bejagung zu reden, sollten wir uns zunächst der Realität der rechtlichen und der fachlichen Grundlagen zuwenden, (Beifall BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN und vereinzelt SPD) anstatt hier über Scheinlösungen wie wolfsfreie Zonen zu diskutieren. Die wären zum Beispiel auch nach Änderung der FFH-Richtlinie nicht ohne Weiteres möglich. Auch Wolfshybride, die in dem Antrag erwähnt werden, die extrem selten sind, und ihre Risse werden in der Regel schon jetzt den Wolfsrissen gleichgestellt. Also, anstatt hier über Scheinlösungen zu diskutieren, sollten wir weiter daran arbeiten, die Konflikte anders als mit dem Gewehr zu lösen. Diesen Herausforderungen sollten wir uns ehrlich widmen, anstatt allen Beteiligten mit vorliegenden Forderungen eine vermeintlich leichte Lösung vorzugaukeln, die es so eben nicht gibt und die so auch nicht funktionieren wird. Klar ist – jetzt einmal sehr einfach gesagt –: Zäune, vor allen Dingen Herdenschutzzäune, schützen Schafe. Der Abschuss hilft nur in Ausnahmefällen. – Vielen Dank.
Jette Waldinger-Thiering
Vielen Dank. – Bevor wir jetzt mit der Rednerliste weitermachen, begrüßen wir noch gemeinsam die BMW Group München, Niederlassung Kiel, bei uns auf der Besuchertribüne. – Herzlich willkommen! (Beifall) Ich erteile nun der Abgeordneten Sandra Redmann von der SPD-Fraktion das Wort.
Sandra Redmann SPD
Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Ich schließe mich den Worten von Silke Backsen eben uneingeschränkt an. Den Teil kann ich schon einmal weglassen, ich finde, dass haben Sie fachlich sehr gut erklärt. (Beifall SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und SSW) Liebe Kolleginnen und Kollegen, was wäre die CDU Schleswig-Holstein eigentlich ohne Oliver Kumbartzky? (Heiterkeit – Beifall SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, FDP, SSW und vereinzelt CDU –
Christopher Vogt FDP
Nur noch Lukas Kilian!) Wie ein guter Freund, man mag gar sagen, wie ein Bruder, kümmert er sich um deren Wohl und Wehe, damit sie nicht vom richtigen Wege abkommt und sich so die vermeintliche Geschichte vom Rotkäppchen wiederholt. Ein Stückchen kann man ihn ja sogar verstehen, wenn seine in einen Antrag gegossene Sorge nicht so ein Unsinn wäre. Dazu komme ich noch, ein wenig Geduld! (Zuruf Lukas Kilian [CDU]) Was für den einen der gute Kumpel oder die beste Freundin, ist für die CDU der Landesparteitag. All die unerfüllten Wünsche, die wahren Gefühle und die Probleme mit dem Koalitionsabschnittsgefährten kann man dort unter seinesgleichen doch einfach am besten diskutieren. (Lukas Kilian [CDU]: Macht ihr das so?) Dabei heraus kommt dann ein Leitantrag, in dem endlich einmal gesagt werden kann, was man mit dem Partner sonst nicht hinbekommt – wie schön! Und eigentlich hätte das ja aus besagten Gründen auch nie das Licht des Landtags erblickt – besser wäre es gewesen –, wenn da eben nicht unser Kollege von der FDP wäre. Gewieft schnappt er sich einen von circa 57 wirklich befremdlichen Punkten aus diesem Antrag und macht daraus einen eigenen. Aus echter Fürsorge oder Freundschaft? – Ich denke nicht. (Heiterkeit FDP) Der verschmähte ehemalige Partner verfolgt einen fast schon teuflischen Plan. (Heiterkeit) Er will Zwietracht säen zwischen dem jetzigen, eher minderglücklichen schwarz-grünen Paar. Das ist eine pfiffige Idee, wäre es nicht so offensichtlich, und man sucht sich ausgerechnet so einen eher minderschlauen Punkt heraus. Na ja, was soll’s? Nun soll also ein Wolfsbestandsmanagement vorbereitet werden, sagt die FDP – und eben auch die CDU, diese aber nur außerhalb des Landtags. Schauen wir uns die Punkte einmal an. Erstens. Es wird die von der EU-Kommission vorgeschlagene Herabstufung des Schutzstatus für den Wolf von „streng geschützt“ auf „geschützt“ begrüßt. – Liebe Kolleginnen und Kollegen, das wird diskutiert. Das ist keinesfalls bereits geplant. Und (Sandra Redmann) wir haben in Schleswig-Holstein ein dynamisches Wolfsmanagement. Falls sich etwas ändern sollte, wird das berücksichtigt werden. Zweitens. Die Landesregierung soll die Einführung eines wirksamen Bestandsmanagements samt schadensunabhängiger Bejagung vorbereiten und dabei die Deiche als wolfsfreie Zonen definieren. – Humbug! Wir haben bisher keinen guten Erhaltungszustand des Wolfes. Nur weil Sie das glauben und hoffen, heißt es nicht, dass es so ist. (Beifall Silke Backsen [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN] und Lasse Petersdotter [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]) Ihr verklausulierter Satz bedeutet, dass Sie sagen wollen, wie viele Wölfe eigentlich so ganz okay sind – ich habe aus konservativen Kreisen gehört: so circa null bis zwei – (Heiterkeit BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN und FDP) und dass diese sich nur da aufhalten dürfen, wo man sie nicht hört, nicht sieht und sie eigentlich nur so da sind – sprich: im Zoo. (Beifall Silke Backsen [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]) Wenn diese Wölfe dann einfach in ein Gebiet laufen, welches Sie nicht so gut finden, dann dürfen die erschossen werden, so ganz allgemein, aber besonders am Deich. (Beifall und Heiterkeit SPD und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Drittens. Risse durch Hybridwölfe sollen auch als Wolfsriss anerkannt werden. – Sie suggerieren damit, dass es viele Hybride gibt. Das ist nach der bisherigen fachlichen Aussage aber nicht so. Ob man das so pauschal machen sollte, würden wir gern der Einschätzung der Expertinnen aus dem Ministerium überlassen. Wir können das aber gern im Ausschuss diskutieren. Die SPD-Landtagsfraktion ist immer bereit, im Ausschuss und hier über das Thema Wolf zu reden. Ernst gemeinten Vorschläge zum besseren Zusammenleben von Wolf und Weidetierhaltern stehen wir immer offen gegenüber. Aber Überbietungswettbewerbe mit Maßnahmen gegen den Wolf machen wir nicht mit. (Beifall SPD) Lieber Herr Kumbartzky, wenn es wider Erwarten mit dem Bürgermeisteramt nicht so klappt, bin ich zuversichtlich, dass das Land noch einen guten Ranger gebrauchen kann, der die Wölfe vom Deich vertreibt, die Hauke Göttsch vorher nicht erwischt hat, da er noch mit seinen Gänsen und den Kormoranen beschäftigt war. – Vielen Dank. (Beifall SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, FDP und SSW)
Jette Waldinger-Thiering
Ich erteile nun dem Abgeordneten Christian Dirschauer von der SSW-Fraktion das Wort. (Lukas Kilian [CDU]: Dirschauer, gib zu Protokoll!)
Christian Dirschauer SSW
Kære fru landdagspræsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Eigentlich bleibt einem nichts übrig, als die Rede hier zu Protokoll zu geben. Ich mache das aber nicht, denn ich möchte trotz allem an den Anfang der Rede vom Kollegen Kumbartzky anknüpfen, und das meine ich wirklich ernst. Es ist doch wirklich ganz, ganz, ganz toll, dass der Wolf hier wieder zu Hause ist. (Beifall SSW, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und vereinzelt SPD) Das ist wirklich ein Erfolg für den Artenschutz, für die Biodiversität, und ich finde, das kann man so sagen, und da kann man auch die Sektkorken knallen lassen. Das ist erst einmal der Grundsatz. Aber natürlich sind mit der Rückkehr auch Herausforderungen im Umgang mit dem Wolf entstanden, ganz klar. Wir sind das waldärmste Flächenland Deutschlands, wir haben nicht die Waldflächen, und wir sind total landwirtschaftlich geprägt, klar. Da kommen Konflikte auf uns zu, so ist es. Wie soll sich also der Wolf hier in unserer Kulturlandschaft zurechtfinden? Wir wissen, der Wolf als Mythenund Märchenwesen ist als vermeintlich böse und hinterlistig in unserer Gesellschaft gebrandmarkt. Er ist aber weder gut noch böse, er ist schlichtweg ein Raubtier, das seinem natürlichen Jagdinstinkt folgt, und das ist auch nicht irgendwie überraschend. Seit dem ersten gesicherten Nachweis wurde das Thema Wolf auch in Schleswig-Holstein so kontrovers diskutiert wie kaum ein anderes Thema. Das erleben wir immer wieder. Dabei sind die Erzählungen über seine Rückkehr genauso mythenhaft wie die Geschichten aus den Märchen. Lange Zeit galt der Wolf bei uns nur als Durchzügler auf seinen langen Wanderschaften, die er (Christian Dirschauer) macht. Über Jahre ist die Population jetzt jedoch gewachsen, und die Herausforderungen sind in Schleswig-Holstein damit gestiegen. Dem hat man sich immer gewidmet. Managementpläne wurde gemeinsam mit Naturschutzverbänden, Jagdverband und Vertretern der Landwirtschaft aufgestellt, und vonseiten des Landes wurde eine Wolfsrichtlinie erarbeitet, um unter anderem Entschädigungen zu regen. Immer wieder hat es Vorfälle mit Nutztierrissen gegeben, sodass irgendwann auch der Begriff Problemwolf kreiert wurde. Mit der Zunahme derartiger Vorfälle wurde der Ruf nach Abschüssen immer lauter, sodass die kontrollierte Entnahme von Problemwölfen zulässig wurde, und das ist völlig in Ordnung. Das ist so. Da es sich bei dem Wolf aber um eine national und international geschützte Art handelt, war der Umgang mit dem Wolf immer eine Gratwanderung zwischen dem strengen Artenschutz und dem Schutz der Weidetiere. Politisch war das immer ein Kompromiss, denn große Entscheidungsmöglichkeiten hatten wir an der Stelle nicht. Hier scheint sich das Blatt jetzt möglicherweise irgendwann etwas zu wenden. Ich will nicht sagen, dass erst ein Familienpony gerissen werden musste, bevor sich etwas ändert, aber der Vorfall im September 2022 mit dem Pony der Familie von der Leyen hatte den Schutzstatus tatsächlich erneut auf den politischen Prüfstand gehoben, und da stehen wir heute. Auf Bundesebene wurde bereits im Dezember des letzten Jahres die sogenannte Schnellschussregelung auf den Weg gebracht. Demnach darf 21 Tage lang auf einen Wolf geschossen werden, der sich im Umkreis von 1.000 Metern von einer Rissstelle aufhält. Eine DNA-Analyse muss dafür auch nicht mehr abgewartet werden. Diese Schnellschussregelung sei laut Bundesministerin Lemke entsprechend pragmatisch und wirksam, so die Einschätzung, vor allem aber sei sie gerichtsfest. Das ist aus meiner Sicht das Entscheidende – auch zur Sicherheit unserer Jägerinnen und Jäger. In Bezug auf den Abschuss von Wölfen sind wir mittlerweile also viel weiter, als noch vor einigen Jahren denkbar erschien. Nun ist es erklärter politischer Wille, den Schutzstatus nach der Berner Konvention – wir haben es eben gehört – von „streng geschützt“ auf „geschützt“ zu senken. Doch was bedeutet das eben im konkreten Fall? – Erst einmal bleibt der Wolf eine international geschützte Art, sodass der Abschuss des Wolfs weiterhin nicht ohne Weiteres möglich ist. Erst einmal keine große Änderung. Der Erhaltungszustand des Wolfs wird zudem dafür entscheidend sein, ob weitergehende rechtliche Möglichkeiten für Abschüsse gegeben sind. Das heißt, der Bestand wird dann über die Entnahme von Wölfen entscheiden. Damit wird bundesweit das Ziel verfolgt, den Regionen Rechnung zu tragen, die bereits ausreichende Wolfspopulationen haben. Inwieweit das für Schleswig-Holstein gilt, lasse ich mal dahingestellt. Die Herabstufung des Schutzstatus würde bedeuten, dass sie entsprechend in europäisches und nationales Recht aufgenommen werden muss, das haben wir gehört. Ich kann mir dabei vorstellen, dass es bestimmte Regionen in Deutschland gibt, die von einer solchen Neuerung auch Gebrauch machen können, beispielsweise Brandenburg, Niedersachsen oder Sachsen. Das ist vielleicht denkbar. Dann reden wir aber immer noch nicht über einen generellen Abschuss von Wölfen. Auch mit einer Herabstufung des Schutzstatus bleibt weiterhin die Verpflichtung, einen günstigen Erhaltungszustand für den Wolf zu erreichen. Aber so weit sind wir noch nicht. Daher plädiere ich dafür, den Antrag der FDP an den Ausschuss zu überweisen, um dort zu erörtern und auszuloten, welche Möglichkeiten wir in Schleswig-Holstein in Bezug auf Bestandsregulierungen oder wolfsfreie Zonen haben, und um zu analysieren: Welchen tatsächlichen Bedarf haben wir denn dafür? Ich glaube, der ist nicht groß. – Vielen Dank. (Beifall SSW und vereinzelt SPD)
Kristina Herbst
Zu einem Kurzbeitrag hat der Abgeordnete Heiner Rickers das Wort.
Heiner Rickers CDU
Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Kolleginnen und Kollegen! Frau Redmann, ich habe mich schon ein wenig über Ihre Ausführungen geärgert. Wir haben die Blauzungenkrankheit im Land. Die Schafhalter haben Probleme ohne Ende, (Sandra Redmann [SPD]: Genau!) ebenso die Rinderhalter und im Übrigen die Pferdehalter. Die Problemstellung kennen Sie alle. Alle Tiere sollen auf die Weide, was ja auch gut ist. Dann verhöhnen Sie das Gesamtsystem, indem Sie sagen: Das sind alles keine Probleme, wir haben (Heiner Rickers) hier nie schwere Vorfälle mit dem Wolf gehabt. Das stimmt einfach nicht! (Beifall CDU) Uns ist das Thema zu wichtig – Parteitagsbeschluss hin oder her –, um es nicht auch sachlich und fachlich hier im Plenum zu diskutieren. Uns ist das Thema zu wichtig. Ich erinnere an Fälle, die wir im Land gehabt haben und die bis heute nicht geklärt sind. Der Fachmann ist ja zugegen. In Mittel-Schleswig-Holstein, direkt an der Hauptbahnverbindung von Hamburg nach Kiel, hat es eine aus dem Zaun getriebene Rinderherde verbunden mit einem wirklich schwerwiegenden Unfall gegeben. Die Bahn ist in diese Herde hineingefahren, angeblich getrieben von einem Wolf. Das kann keiner beweisen, aber es kann auch niemand das Gegenteil beweisen. Das ist nur ein Beispiel von vielen, die wir erleben werden, wenn wir nicht versuchen, vernünftig mit dem Wolf umzugehen, wenn er Probleme bereitet. Wir haben über diese Fälle noch gar nicht gesprochen. Bei den Fluchttieren, vornehmlich den Pferden, schaue ich einmal in die Gebiete der Elbmarschen. Dort sind vornehmlich Pferde an Autobahnen gefährdet, aber auch an den Bahntrassen. Gleiches gilt für Rinder, die weglaufen, wenn der Wolf hetzt, was er ja allzu gerne tut. Wenn wir dieses Thema nicht berücksichtigen, dann wird es in diesem Zusammenhang schwere Unfälle geben. Das ist wesentlich schwerwiegender als das, was wir bisher an Schafrissen erlebt haben – in welchen Gebieten auch immer. Davor warne ich. Wenn wir dann keine Möglichkeit haben, einzuschreiten, dann bekommen wir alle ein Problem. Dann werden zu Recht alle Bürger sagen: Habt ihr das denn nicht berücksichtigt? Warum habt ihr nicht darüber gesprochen? Frau Redmann, deswegen noch einmal: Wir müssen uns nicht lächerlich machen über Anträge, die wir zu Recht so stellen, weil wir wissen, wie es vor Ort läuft. (Zuruf Sandra Redmann [SPD] – Weitere Zurufe SPD) Wir wissen, wie es vor Ort läuft. Wir wollen einen vernünftigen Umgang mit dem Wolf. Wenn er Probleme im Zusammenleben mit Menschen oder Nutztieren bereitet, dann wollen wir einschreiten können. Dann werden wir dafür auch vernünftige Wege finden. Insofern ist die Linie klar. Machen Sie sich nicht lustig über Weidetierhalter, Schafhalter und all diejenigen, die wir kennen. (Zurufe SPD: Hat sie nicht!) Verhöhnen Sie nicht uns und das System, und gehen Sie vernünftig damit um. – Herzlichen Dank. (Beifall CDU und Oliver Kumbartzky [FDP])
Kristina Herbst
Zu seinem weiteren Kurzbeitrag hat die Abgeordnete Sandra Redmann das Wort.
Sandra Redmann SPD
Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Das ist eine Unverschämtheit. Ich habe mich nicht irgendwie über Weidetierhalter lustig gemacht oder das Problem kleingeredet. Im Gegenteil. Ich habe gesagt: Bei ernstgemeinten, vernünftigen Anträgen sind wir die Letzten, die nicht bereit sind, darüber zu diskutieren. Wir haben oft im Ausschuss über Maßnahmen, über Zäune und über andere Dinge geredet. Wir haben damals das Wolfmanagement auf den Weg gebracht, und immer wieder diskutieren wir über die Erweiterung des Wolfmanagements. Kommen Sie hier nicht mit solchen fadenscheinigen Argumenten. Ich bin nett gewesen und habe es eigentlich sehr humorvoll formuliert, das muss ich ehrlich sagen. (Beifall SPD und FDP) Ich hätte es auch ganz anders formulieren können. Wenn man sich Ihren Antrag einmal durchliest, dann steht da nichts an fachlicher Aussage. Sie bedienen einfach nur eine Klientel. Hauke Göttsch hat es heute gemacht: Er hat heute die ganze Zeit nur vom Jagdrecht geredet. Entschuldigung, das hat nichts mit diesem Punkt zu tun. Zur Blauzungenkrankheit: Als wir das letzte Mal hier im Landtag darüber diskutiert haben, war es die SPD-Fraktion, die beantragt hat, dass im Umwelt- und Agrarausschuss die Tierhalter eingeladen werden, um mit uns gemeinsam zu diskutieren, damit wir schauen können, wie wir ihnen helfen können. Unterstellen Sie mir hier nicht, dass ich das nicht ernst nehmen würde. Das ist eine Frechheit! (Beifall SPD und SSW) Wie gesagt, ich bin immer wieder bereit, darüber zu diskutieren. Wenn Sie aber anfangen, mit solchen Begrifflichkeiten um sich zu schmeißen, und wenn es Ihnen nur darum geht, das Jagdrecht ins Spiel zu bringen, dann ist das für mich keine ernstgemeinte, vernünftige Diskussion. Seien Sie froh, dass ich das noch mit Humor getragen habe. Ich bin (Sandra Redmann) gespannt, wie viele von den anderen Anträgen, die in Ihrem komischen Leitantrag stehen, Herr Kumbartzky noch heraussuchen wird, um sie hier bis zu seinem Ausscheiden vorzutragen. Ich freue mich auf die Diskussion – aber so nicht; das finde ich nicht anständig. (Beifall SPD und SSW)
Kristina Herbst
Zu einem weiteren Kurzbeitrag hat der Abgeordnete Oliver Kumbartzky das Wort.
Oliver Kumbartzky FDP
Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Ich will einen Vorschlag machen. Es ist durchaus richtig, was gesagt worden ist, nämlich dass man das aktive Bestandsmanagement heute noch nicht umsetzen kann. Ich finde den Vorschlag des Kollegen Dirschauer sehr gut, zu sagen: Lasst uns das doch in den Ausschuss schieben und dort intensiver diskutieren und abwarten, wie die Entscheidung auf EU-Ebene tatsächlich aussieht. Der Vorschlag ist da, den kann man auch begrüßen. Ich begrüße ihn. Aber klar, die Umsetzung kann noch etwas dauern. Wir haben noch gar nicht über den dritten Punkt, den zu den Hybridwölfen, gesprochen. Nun ist dies hier nicht das große Thema, in anderen Bundesländern ist das ein Riesenthema. Es wäre als Landesregierung ein Leichtes, zu sagen: Wenn hier einmal ein Hybridwolf auftaucht, dann wollen wir diesen Wolfsriss auch als Wolfsriss anerkennen und entsprechend entschädigen. Mein Vorschlag wäre also auch die Ausschussüberweisung. Ich will aber direkt sagen: Falls es keine Ausschussüberweisung gibt, beantrage ich hiermit abschnittsweise Abstimmung. Ich beantrage, über jeden Satz einzeln abzustimmen, es sind ja drei Sätze. Ich sehe, dass wir uns im ersten Punkt fast alle einig sind, den kann ich begrüßen. Über den zweiten Satz kann man reden. In Bezug auf den dritten Satz glaube ich, dass es auch im Sinne der Schafhalter wäre, wenn man dem zustimmte. Insofern bitte ich, falls wir das nicht an den Ausschuss übergeben, um abschnittsweise Abstimmung. – Vielen Dank. (Beifall FDP)
Kristina Herbst
Für die Landesregierung erteile ich das Wort dem Minister für Energiewende, Klimaschutz, Umwelt und Natur, Tobias Goldschmidt. Tobias Goldschmidt, Minister für Energiewende, Klimaschutz, Umwelt und Natur: Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Der Abgeordnete Kumbartzky hat mich unter Beobachtung. Ich kann sagen, ich habe ihn auch unter Beobachtung. Ich habe gelesen, dass er die Romantisierung des Wolfes beenden möchte. Ich habe mich gefragt: Wer könnte gemeint sein, vielleicht ich? Ich möchte hier sagen: Es gibt keinen Grund, den Wolf zu romantisieren, denn er ist eine Herausforderung für die Weidetierhaltung. Darüber müssen wir nicht lange diskutieren. Und auf solche Herausforderungen braucht es Antworten. Ich glaube, wir haben ganz gute Antworten gefunden. Wir haben ein Wolfsmanagement, das in Schleswig-Holstein gut funktioniert. Wir hatten in diesem Jahr in Schleswig-Holstein drei Rissvorfälle. In allen drei Fällen war nicht wolfsabweisend gezäunt. Wir haben Entschädigungs- beziehungsweise Ausgleichsregelungen für die glücklicherweise wenigen Weidetierhalter, die betroffen sind, geleistet. Wir haben in Deutschland übrigens eine hohe Akzeptanz für den Wolf. Es gibt eine Forsa-Umfrage, nach der drei Viertel der Deutschen sagen: Wölfe gehören in die Landschaft und sollen auch in Deutschland vorkommen und leben. Etwa zwei Drittel der Bevölkerung halten die Diskussion politisch für überdreht und medial für aufgebauscht. Wir haben also eine hohe Akzeptanz für den Wolf in der Bevölkerung. Wir haben inzwischen einen guten Umgang mit dem Wolf gefunden, beispielsweise mit Problemwölfen. Hierzu haben wir in der Umweltministerkonferenz einen einstimmigen Beschluss gefasst, dass es leichter sein soll, ihn zu entnehmen, und dass wir gegebenenfalls auch dazu bereit sind, dafür das Bundesnaturschutzgesetz zu ändern. Jetzt ist die Frage, ob die Berner Konvention geändert wird. Würde sie geändert, könnte die FFHRichtlinie geändert werden, dann könnte der Wolf von Anhang 4 nach Anhang 5 der FFH-Richtlinie umgelistet werden. Ich will aber auch sagen: Das würde einen einstimmigen Beschluss im EU-Rat erfordern und ist mit Sicherheit nicht schnell gemacht. Ich möchte einmal festhalten, dass der letzte Punkt Ihres Antrags, Herr Kumbartzky, in Schleswig-Holstein nicht relevant ist, weil wir hier keine Hybridwölfe nachweisen konnten. Aber sollte es so sein, so würde dies selbstverständlich bis zur vierten Nachfolgegeneration als Wolfsriss anerkannt wer- (Minister Tobias Goldschmidt) den. Insofern ist der Teil Ihres Antrags schon als erledigt zu begreifen. Ich plädiere dafür, dass wir weiter sachlich über das Thema sprechen; die heutige Debatte ist auch eine sachliche gewesen. Ich freue mich sehr, dass der Abgeordnete Kumbartzky anerkannt hat, dass die Rückkehr des Wolfes ein großer Erfolg des Naturschutzes ist und dass hier im Parlament keine Forderungen nach einer Ausrottung des Wolfes zu hören gewesen sind, sondern er vielmehr als integraler Teil des Ökosystems anerkannt worden ist. Wenn wir die Debatte so weiterführen, kriegen wir auch die Bevölkerung mit. – Vielen Dank. (Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, SSW und Heiner Rickers [CDU])
Wiebke Zweig CDU
Sehr geehrte Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Der Schulabschluss ist in der Tasche, die Bewerbung für den Studienplatz wurde angenommen, und der Umzug in den Studienort ist auch bereits erledigt. (Thomas Hölck [SPD]: Aber keine Wohnung!) Einige von uns – das stimmt – werden diese Situation so oder so ähnlich selbst erlebt haben. Dieser Lebensabschnitt ist sicherlich ein ganz besonderer, denn im Zweifel muss man nun zum ersten Mal seinen Alltag selbst komplett allein organisieren und gleichzeitig den Übergang ins Studentenleben schaffen. Für junge Menschen, die genau diese Umgewöhnung erleben, bildet BAföG in vielen Fällen die finanzielle Grundlage. Es hilft dabei, Bildung unabhängiger vom sozialen Hintergrund oder dem Einkommen zu machen und ermöglicht mehr Chancengerechtigkeit und weniger finanzielle Sorgen. Doch wir merken immer wieder, dass BAföG viele junge Menschen auch umtreibt: Bin ich überhaupt BAföG-berechtigt? Wann bekomme ich meinen Bescheid? Wie viel Geld bekomme ich? All das hört man sicherlich öfter von Studentinnen und Studenten, wenn sie sich mit dem Thema beschäftigen. Ähnlich wird es gerade in den letzten Tagen vielen der neuen Erstsemester gehen, die keine zwei Kilometer von hier entfernt den Campus erkunden oder zum ersten Mal das Mittagessen in der Mensa probieren. Ein weiteres zentrales Problem, über das sich viele Studentinnen und Studenten Gedanken machen, ist die Frage danach, wann sie ihr BAföG überhaupt ausgezahlt bekommen. Nicht nur hohe Mieten oder Lebenshaltungskosten sorgen für Unsicherheit, sondern auch die Ungewissheit darüber, wann die nächste BAföG- Zahlung auf dem Konto eingehen wird. Derzeit gibt es in Schleswig-Holstein einen festen Auszahlungstermin pro Monat. Genau wie in anderen Bereichen kann es allerdings auch einmal sein, dass die Bearbeitung von Anträgen in Schleswig-Holstein den Stichtag überschreitet. In diesen Fällen bedeutet das für die betroffenen Studentinnen und Studenten, dass sie unter Umständen bis zu fünf Wochen auf ihre erste Auszahlung warten müssen. So mancher muss sich dann finanziell enorm strecken, in einigen Fällen kann so etwas auch existenzielle Sorgen hervorrufen. Liebe Kolleginnen und Kollegen, wir müssen Sorge dafür tragen, dass bürokratische Verzögerungen nicht zu finanziellen Engpässe führen. (Beifall CDU und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Viele andere Bundesländer greifen vor diesem Hintergrund schon auf mehrere Auszahlungstermine pro Monat zurück. Daran wollen wir uns orientieren und schlagen vor, noch in diesem Jahr einen Probelauf mit einem solchen zusätzlichen BAföGAuszahlungstermin durchzuführen. Dieser Probelauf soll anschließend unter Betrachtung des Nutzens für die Berechtigten und des Aufwands für die Verwaltung evaluiert werden. Unser Ziel ist klar: Wir wollen den Alltag der Studentinnen und Studenten in Schleswig-Holstein ein wenig einfacher machen, pragmatisch und flexibel. Es geht um mehr Planungssicherheit, weniger Stress und die Möglichkeit, sich voll und ganz auf das Studium zu konzentrieren. Liebe Kolleginnen und Kollegen, ich bin mir sicher: Wir müssen nicht noch gemeinsam vor dem Audimax stehen und die Ersti-Woche miterleben, um uns die bekannten Herausforderungen erneut erklären zu lassen. Stattdessen können wir mit der Zustimmung zu diesem Antrag ein klares Signal senden: Wir hören den Studentinnen und Studenten zu, und wir nehmen ihre Belange ernst. – Vielen Dank. (Beifall CDU und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)
Kristina Herbst
Für die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN hat der Abgeordnete Malte Krüger das Wort. – Bitte.
Malte Krüger GRÜNE
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Herr Habersaat, gestern haben Sie behauptet – in einem Dreiminutenbeitrag, glaube ich –, wir hätten im Bildungsbereich keine Ideen. (Zuruf Martin Habersaat [SPD] – Zurufe BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Mit dem Antrag haben wir hier eine Idee vorgestellt. Das ist nicht die einzige Idee, die wir in den (Malte Krüger) letzten Monaten hatten, es gab noch einige mehr. Wir hatten zum Beispiel den Antrag zur Kinderund Jugendgewalt, den wir gemeinsam auf den Weg gebracht haben. Wir haben bei der Demokratiebildung gerade gemeinsam im Bildungsausschuss mit allen Fraktionen etwas eingereicht, (Dr. Bernd Buchholz [FDP]: Schrittweise!) und wir versuchen gerade, bei der psychischen Gesundheit für Schülerinnen gemeinsam etwas auf den Weg zu bringen. Also, zu behaupten, SchwarzGrün würde keine Ideen liefern, geht dann doch sehr an der Realität vorbei. (Beifall CDU und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN – Wortmeldung Martin Habersaat [SPD])
Kristina Herbst
Herr Abgeordneter Krüger, gestatten Sie eine Zwischenfrage/Anmerkung des Herrn Abgeordneten Habersaat?
Martin Habersaat SPD
Vielen Dank, Herr Kollege. – Mit Blick auf den Punkt davor „getroffene Wölfe jaulen“: Sie haben in verschiedenen Bereichen Alternativanträge und Reaktionen auf Anträge von SPD, FDP und SSW vorgelegt. Das will ich Ihnen nicht absprechen. Ich habe gestern ja ausdrücklich über Ihre Initiativen, die Sie als Anträge in den Landtag eingebracht haben, geredet. Und wenn Sie jetzt Finanztechnik und Auszahlungszeitpunkte als große bildungspolitische Innovationen darstellen, dann bestätigt mich das in meiner Traurigkeit eher noch. (Beifall Sybilla Nitsch [SSW]) – Ja, sehen Sie, der Unterschied zwischen Opposition und Regierung ist: (Sybilla Nitsch [SSW]: Sind wir jetzt hier im WiPo-Unterricht?) Die Opposition kann natürlich am laufenden Band Ideen raushauen, ohne Wenn und Aber. Das ist bei einer Regierungskoalition etwas schwieriger. (Zuruf Martin Habersaat [SPD] – Martin Balasus [CDU]: Es müssen aber auch kluge Themen sein, Herr Habersaat!) Da muss man halt schon sehr genau gucken, was man leisten kann, was man machen kann, was man vielleicht auch finanzieren kann. (Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN – Kianusch Stender [SPD]: Wir haben viele Vorschläge, die keinen Euro kosten würden!) Ich finde es ehrlich gesagt sehr schade, dass Sie das bei diesem Antrag, der die Lebenssituation von Studierenden verbessern würde, an dieser Stelle so abtun. Das müssen Sie dann mit Ihren Studierenden klären, die vielleicht bei den Jusos sind. Ich finde das sehr schade. (Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Stellen Sie sich vor, Sie starten zum kommenden Wintersemester Ihr Studium. Da sind viele Herausforderungen, die auf Sie zukommen. Die Wohnungssuche ist ein Problem, die Stundenplanerstellung vielleicht, aber eben auch das BAföG. Finanzen sind nun einmal enorm wichtig, gerade auch für das Studium. Es ist eine langfristige Finanzierung, die benötigt wird. Es ist in den meisten Fällen ein langes Studium. Da muss man natürlich die Finanzierung auf die Kette kriegen. Ich hatte in meinem ersten Semester genau 300 Euro zur Verfügung, 200 Euro Kindergeld und 100 Euro von meiner Oma. BAföG war für mich deshalb keine nette Begleiterscheinung oder ein netter Bonus, sondern BAföG war für mich essenziell, sonst hätte ich nicht studieren können. Dann habe ich natürlich auch diesen BAföG-Antrag gestellt, und dann begann das lange Warten auf die Summe. Wie viel BAföG kriegt man denn? Das ist ja ab und zu so ein bisschen, wie in die Kristallkugel zu schauen. Bekommt man überhaupt etwas? Was ist, wenn ich gar kein BAföG bekomme? Was ist, wenn ich unter zehn Euro bekomme? Bei unter zehn Euro wird das ja dann gar nicht mehr ausgezahlt. Das alles sind also Fragen, mit denen man sich auf einmal am Anfang vom Studium beschäftigt. Und Sie fangen in dieser Wartezeit auch automatisch an, zu überlegen, ob das Studium eigentlich das Richtige ist. Kriege ich das überhaupt finanziert? Deswegen muss der Zeitraum zwischen Antragstellung und Bescheid so kurz wie möglich sein, und der bis zu den Auszahlungen muss natürlich auch so kurz wie möglich sein. Es kann halt – das hat die Kollegin Wiebke Zweig gerade erwähnt – bisher bis zu fünf Wochen dauern, bis man eine Auszahlung bekommt. Deswegen: Was wollen wir mit unserem Antrag? – Stellen Sie sich einen Stapel BAföG-Akten vor. Die werden bis (Malte Krüger) zu einem bestimmten Stichtag abgearbeitet, dann gibt es die Auszahlung. Bei der nach diesem Stichtag ersten Akte kann es bis zu fünf Wochen dauern, bis dann da die Auszahlung stattfindet. In fast allen anderen Bundesländern gibt es deswegen einen zweiten Stichtag, damit dieser Zeitraum kürzer ist. Wir wollen für November, für dieses Wintersemester, eine Erprobung machen und dann hoffentlich so evaluieren, dass wir das auch ganz regulär aufnehmen können. (Beifall BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN und CDU)
Kristina Herbst
Herr Abgeordneter Krüger, gestatten Sie eine Zwischenfrage oder Anmerkung des Herrn Abgeordneten Stender?
Kianusch Stender SPD
Vielen Dank, Herr Krüger. – Als ich angefangen habe zu studieren, hätte ich fast wieder abbrechen können – aus genau dem Grund, den Sie geschildert haben –: Gerade Kinder, die aus Nichtakademikerfamilien kommen, haben gar keine Ahnung, wie lange es überhaupt braucht, bis so ein BAföG-Antrag bearbeitet wird. Ich finde diesen zusätzlichen Auszahlungstermin deswegen gut. Aber ich habe eine Frage: Im Haushaltsentwurf ist ja einer der Punkte, dass Sie den Studierenden 60 Euro zusätzliche Verwaltungsgebühr pro Semester aufdrücken wollen. Ich finde es im Hinblick auf die Stringenz – gerade nachdem ich jetzt auch Ihrer Rede zugehört habe – nicht so ganz einleuchtend, wie das zusammengeht. Können Sie einmal erzählen – wenn Sie jetzt eigentlich davon reden, dass Sie Studierende unterstützen und entlasten wollen –, warum diese Mehreinnahme für Sie dann gerade von den finanziell am schwächsten Gestellten noch vorgenommen werden soll? (Beifall SPD) – Herr Stender, das ist an dieser Stelle eigentlich relativ simpel. BAföG bekommt nicht jeder. (Sybilla Nitsch [SSW]: Das ist das Problem!) Sie haben ja gerade genau diese Gruppe angesprochen, Erstakademiker zum Beispiel. Da ist die Wahrscheinlichkeit höher, dass diese Menschen BAföG bekommen. Da ist es dann natürlich umso wichtiger – gerade am Anfang vom Studium, aber auch während des Studiums –, möglichst schnell seine Auszahlung zu bekommen. Deswegen: Ich will mich hier jetzt gar nicht verkämpfen. Dass die Verwaltungsgebühren für Studierende eine harte Nuss sind – gar keine Frage. Aber das betrifft alle Studierenden. Wir reden jetzt hier gerade über eine ganz andere Gruppe, nämlich die Gruppe an Menschen, die eigentlich der Sozialdemokratie immer sehr nahestand. Deswegen wundert mich das an dieser Stelle. – Ich lasse keine weitere Zwischenfrage zu, weil ich mich jetzt auf dieses Thema konzentrieren und hier keine Nebendebatten führen will. (Zuruf Dr. Kai Dolgner [SPD] – Weitere Zurufe SPD) – Schwarz-Grün hat die Studierenden nämlich im Blick. (Unruhe) – Alles gut? (Zuruf – Dr. Kai Dolgner [SPD]: Haben wir doch gar nicht gesagt, dass wir es ablehnen! Die SPD hat das BAföG eingeführt!) Schwarz-Grün hat die Studierenden im Blick. Wir haben hier in Schleswig-Holstein zum Beispiel die Studienstarthilfe eingeführt, (Christopher Vogt [FDP]: Jamaika!) die jetzt bundesweit ausgerollt wird. Der Kollege Lasse Petersdotter hat sich letzte Legislatur – in der Jamaikakoalition – dafür eingesetzt. SchleswigHolstein ist Wegweiser bei diesem Thema gewesen. Wir werden jetzt mit diesem Auszahlungstermin wieder eine kleine Justierung vornehmen, um das Leben von Studierenden zu verbessern. Natürlich kann man immer auf alle negativen Aspekte gucken, aber es ist nicht so, dass wir die Studierenden gar nicht im Blick haben. Ich würde mir wünschen, dass wir eine Evaluation dieser Pilotierung machen, dass wir dann in eine ernsthafte Debatte gehen, wie sinnvoll das ist. Ich für meinen Teil glaube, dass das sehr erfolgreich sein wird. Ich danke ausdrücklich dem BAföG-Amt für seine Arbeit an der Sache und dem Ministerium und der jeweiligen Fachabteilung für die Bereitschaft, da voranzugehen. – Vielen Dank für die Aufmerksamkeit. (Beifall BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN und CDU)
Kristina Herbst
Für die SPD-Fraktion hat die Abgeordnete Birgit Herdejürgen das Wort.
Birgit Herdejürgen SPD
Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Der zusätzliche Stichtag macht Sinn, hilft den Studierenden, wir unterstützen das, und wir freuen uns über die zügige Umsetzung. – Vielen Dank. (Beifall ganzes Haus)
Kristina Herbst
Für die FDP-Fraktion hat der Fraktionsvorsitzende Christopher Vogt das Wort. (Zuruf SPD: Kannst du das toppen? – Vereinzelte Heiterkeit)
Christopher Vogt FDP
Liebe Frau Präsidentin! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Ich habe auch überlegt, das so zu machen wie die Kollegin Herdejürgen, aber ich habe mir schon gedacht, dass sie das vor mir bringt, deswegen habe ich Arbeit investiert. (Vereinzelte Heiterkeit – Zurufe CDU: Trau dich!) Ich möchte aber auch nur vier kurze Anmerkungen machen, die ich Ihnen nicht ersparen möchte. Erstens. Das BAföG ist eine große sozial- und bildungspolitische Erfolgsgeschichte, die die damalige sozial-liberale Bundesregierung Anfang der Siebzigerjahre auf den Weg gebracht hat. (Zuruf SPD: Das waren noch Zeiten!) Der soziale Aufstieg durch Bildung ist dadurch für viele Menschen in unserem Land überhaupt erst möglich geworden, wovon unsere gesamte Gesellschaft profitiert hat. Ich räume ein: Ich habe auch mal BAföG bezogen. Ob das die Gesellschaft so freut, weiß ich nicht, aber es war trotzdem gut. (Dr. Kai Dolgner [SPD]: Hast du es denn zurückgezahlt? –Zurufe SPD) – Selbstverständlich – also das, was ich musste. Zweitens. Nachdem die Zahl der BAföG-Empfänger über viele Jahre immer weiter zurückgegangen ist – seit 2012 nämlich –, hat die aktuelle Bundesregierung das BAföG völlig zu Recht reformiert, um es attraktiver, unbürokratischer und digitaler zu machen. Auch die im Antrag genannte bundesweite Einführung der Studienstarthilfe, die ursprünglich ja tatsächlich aus Schleswig-Holstein kommt – der Kollege Petersdotter hat da seine Verdienste –, finde ich richtig, um soziale Hürden bei der Aufnahme eines Studiums besser überwinden zu können. Drittens. Gegen den vorgeschlagenen zusätzlichen Auszahlungstermin, den es ja in anderen Bundesländern schon lange gibt, spricht aus unserer Sicht überhaupt nichts. Machen Sie das doch einfach! Dafür hätte es ja diesen Antrag gar nicht gebraucht. (Beifall FDP und SPD) Und deshalb wollte ich auch noch ein paar Sätze mehr dazu sagen: Sorgen Sie dann bitte auch dafür, dass – wie im Koalitionsvertrag von Schwarz-Grün angekündigt – die Dauer der Antragstellung deutlich reduziert wird. Denn das ist für die betroffenen Studierenden aus meiner Sicht noch viel wichtiger als dieser Punkt. Wir werden dem Antrag zustimmen, bitten um eine schnelle Umsetzung, bitten aber auch darum, dass die Antragsbearbeitung insgesamt schneller wird. Das wäre aus meiner Sicht der entscheidende Punkt für viele Studierende. Viertens. Es wäre notwendig, dass sich die Koalition stärker für die Belange aller Studierenden in Schleswig-Holstein einsetzen würde. Da mache ich mir gerade mit Blick auf den Haushaltsentwurf große Sorgen. Denn beim Thema Hochschulbau haben wir in Schleswig-Holstein extrem viel vor uns. Die geplanten Kürzungen, die Sie bei den Studentenwohnheimen vorhaben, von denen es in Schleswig-Holstein eh viel zu wenige gibt – da sind wir bundesweit Schlusslicht –, ist eine katastrophale Maßnahme. Ich bin erstaunt, dass Sie jetzt allen Ernstes Semester- oder Verwaltungsgebühren für die Studierenden einführen wollen. Das ist ein Rückschritt. Ich bin schon erstaunt, dass auch die Grünen das mitmachen wollen. (Beifall FDP, SPD und SSW)
Jette Waldinger-Thiering SSW
Sehr geehrte Landtagspräsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren! Vorweg: Wir werden dem Antrag zustimmen, aber nicht, weil das jetzt absolut das Problem löst. Es ist ein kleines Pflaster auf die finanzielle Situation der Studierenden hier in Schleswig-Holstein. Das grundlegende Problem ist jedoch – das haben wir als SSW schon in ganz viele Anträgen gegossen und immer wieder diskutiert –, dass wir endlich das elternunabhängige BAföG einführen müssen. (Jette Waldinger-Thiering) (Beifall SSW, SPD, FDP und vereinzelt BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Wir haben jetzt schon wieder so viel gehört, wie lange die Bearbeitungszeit eines BAföG-Antrages dauert, wir wissen, wie viele Unterlagen dafür beigebracht werden müssen. Wir alle wissen von den jungen Menschen, die gerne studieren oder eine Ausbildung machen möchten, bei denen die Eltern vielleicht geschieden sind, wo man eventuell keinen Kontakt zu dem einen Elternteil hat, aber genau von dieser Unterschrift abhängig ist, um seinen Antrag einzureichen. Wir arbeiten weiterhin dafür, dass wir ein elternunabhängiges BAföG in Deutschland endlich nach dänischem, nach skandinavischem Vorbild bekommen. Dann weiß auch wirklich jeder, der anfängt zu studieren, was er am Ende des Tages tatsächlich an Euros zu erwarten hat und nicht bangen muss, ob er vielleicht nur 10 oder gar 200 Euro bekommt. Das sind wirklich keine guten Studienstartbedingungen, die wir den jungen Menschen bieten. Wenn man dann zweifelt, wie es der Abgeordnete Malte Krüger gesagt hat, ob man überhaupt das Richtige studiert, hat das, wie ich finde, nicht unbedingt etwas mit dem BAföG zu tun, sondern diese Unsicherheit ereilt jeden, ob man nun eine Ausbildung macht oder anfängt zu studieren. Insofern lassen Sie uns doch endlich gemeinsam für ein elternunabhängiges BAföG arbeiten, damit alle Kinder, egal welcher Herkunft, wirklich die gleichen Möglichkeiten haben, zu studieren oder eine Ausbildung zu machen. Vor allen Dingen haben wir dann Bürokratieabbau. Im Bildungsausschuss haben uns die ASten dargelegt, wie lange es dauert, bis ein BAföG-Antrag genehmigt wird. Dann kommen die jungen Menschen nicht umher, entweder ein Darlehen aufnehmen zu müssen oder darauf zu verweisen, dass sie ihre Eltern haben, die sie finanziell unterstützen oder dass sie so viel arbeiten gehen müssen, um das überhaupt wuppen zu können. Das, finde ich, ist echt kein guter Ausgangspunkt. Wir brauchen diese klugen Köpfe, und die brauchen wir von allen, allen Familien. Dann ist es egal, welche Herkunft sie haben. – Insofern vielen Dank für die Aufmerksamkeit. (Beifall SSW, FDP und Jan Kürschner [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN])
Kristina Herbst
Für die Landesregierung erteile ich nun das Wort – (Zuruf: Redemanuskript!) – Da gibt es keine schriftliche Rede. Sie hat sie frei gehalten. (Zuruf: Löblich!) Ich erteile nun der Landesregierung, Professor Dr. Kerstin von der Decken, in Vertretung von Ministerin Karin Prien das Wort. Dr. Kerstin von der Decken, Ministerin für Justiz und Gesundheit: Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete! Die Rahmenbedingungen zur Gewährung von BAföG sind zwar in ganz Deutschland identisch, die Art und Weise, wie das Geld ausgezahlt wird, unterscheidet sich allerdings von Bundesland zu Bundesland teilweise erheblich. In Schleswig-Holstein gibt es bisher einen Auszahlungstermin pro Monat für das BAföG – jeweils zum letzten Werktag. Hierzu findet der dazugehörige Zahllauf im EDV-Verfahren in der Regel um den 22. des jeweiligen Monats statt. Zwischen Zahllauf und Auszahlungstermin können also bis zu zehn Tagen liegen. Das bedeutet – das haben wir gehört –, dass alle Bescheidungen nach diesem Zahllauf erst im darauffolgenden Monat ausgezahlt werden, sodass zwischen Bescheid und Auszahlungstermin im ungünstigsten Fall fünf Wochen liegen können. Um finanziellen Engpässen vorzubeugen, ist es bereits jetzt möglich, dass Antragsteller beim Ausbildungsförderungsamt einen Vorschuss beantragen können. Dieser wird dann im Anschluss mit der regulären Zahlung verrechnet. Grundsätzlich ist dieses geschilderte Vorgehen beim BAföG kein Sonderfall. Auch bei anderen Sozialleistungen ist es keine Selbstverständlichkeit, dass ein zweiter Zahllauf stattfindet. Bei Studierenden haben wir allerdings eine Sondersituation, die mit anderen Bereichen, in denen Sozialleistungen gezahlt werden, nicht vergleichbar ist. Studienanfänger kommen häufig in eine neue Wohnumgebung und in eine völlig neue Lebenssituation. Dies ist mit außergewöhnlichen Kosten verbunden. Nicht jeder Studierende weiß zu Beginn seines Studiums, dass er im Fall der Fälle einen Vorschuss beantragen kann. Unter anderem in diesen Fällen können fünf Wochen ohne Geldeingang auf dem Konto eine lange Zeit sein. Die Landesregierung begrüßt daher grundsätzlich das Ansinnen der Fraktionen, die Einführung eines zweiten Zahllaufs zu prüfen. Die möglichen Vortei- (Ministerin Dr. Kerstin von der Decken) le für Studierende müssen dann allerdings sehr umsichtig mit dem zusätzlichen Aufwand abgewogen werden, der durch einen zweiten Zahllauf entsteht, denn der ist nicht unerheblich. Jeder Zahllauf bindet im Wissenschafts- und Forschungsministerium die Kapazität von mehreren Personentagen. In Schleswig-Holstein – einem kleinen Bundesland – verfügt die Wissenschaftsabteilung bei gleichen Aufgaben bereits jetzt über eine geringe Personalausstattung, die auf absehbare Zeit nicht ausgebaut werden wird. Schleswig-Holstein ist nicht das einzige Bundesland mit nur einem Zahllauf. Auch Sachsen und Mecklenburg-Vorpommern führen nur einen Zahllauf durch, und Hamburg hat den zweiten Zahllauf gerade wieder abgeschafft, da die Nachfrage sehr gering, der Aufwand aber erheblich war. Ein interessantes Modell hat Thüringen eingeführt. Dort werden die zweiten Zahlläufe nur in bestimmten Monaten durchgeführt, etwa zum Semesterstart und zum Jahresende. Das Wissenschaftsministerium ist daher sehr gespannt, wie stark der Probelauf angenommen wird, um dann gemeinsam das weitere Vorgehen zu beraten. – Vielen Dank. (Beifall CDU und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)
Lukas Kilian CDU
Sehr geehrte Frau Landtagspräsidentin! Meine Damen und Herren! Schleswig-Holstein steht zum Ausbau der Marschbahn. (Beifall CDU, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, FDP, SSW und Marc Timmer [SPD]) Ich glaube, das ist wichtig, und das sollte auch das Signal der heutigen Debatte sein, dass wir den Ausbau der Marschbahn, egal welches Parteibuch wir befürworten, aus Schleswig-Holstein mit aller Kraft unterstützen. Deshalb ist es sehr, sehr gut, dass wir einen interfraktionellen Dringlichkeitsantrag eingebracht haben. Am Wochenende wurden erhebliche Irritationen in das Projekt gebracht. Auf der Titelseite des sh:z stand: Der Ausbau wird infrage gestellt. – Es wurde vom Stopp des Ausbaus berichtet. Der Bundestagsabgeordnete des SSW berichtete, dass er aus Schreiben der InfraGO wüsste, dass man plane, das Projekt zu pausieren. Im Nachgang gab es einiges an Diskussionsbeiträgen zu diesem Thema. Wir alle haben das der Bahn zugetraut, dass das passiert, und ehrlicherweise haben wir auch alle das dem Bund zugetraut, dass das passieren könnte. Jetzt hört man die Fragen, wie es denn nun weitergehen soll. Da heißt es: Der Parlamentarische Staatssekretär beim Bundesministerium für Digitales und Verkehr, Gero Hocker, (Dr. Bernd Buchholz [FDP]: Sehr guter Mann!) der zum Bahngipfel auf Einladung des Landrates kam, erklärte: „Für sieben Projekte beabsichtigt das Bundesministerium für Digitales und Verkehr die parlamentarische Befassung“ – bis zum 31. Dezember 2024 beziehungsweise – „noch vor der Bundestagswahl …“ Da fragt man sich als Generalsekretär: Ist das noch vor dem 31. Dezember 2024 anzustoßen? Aber das lassen wir mal zur Seite. (Zuruf Dr. Bernd Buchholz [FDP]) „Dazu gehöre auch das Vorhaben im Abschnitt Niebüll–Klanxbüll–Westerland. … Die Bedeutung dieses Schienenprojektes sowohl für Tourismus, Gastronomie und Beher- (Lukas Kilian) bergungsbetriebe auf der Insel wie die positiven Effekte für das Festland seien unumstritPriorität.“ Man könnte sagen: ein klares Bekenntnis. Ein bisschen viele Zeichen für: Ja, wir machen das. – Aber es soll das bedeuten, und vor der Bundestagswahl ist zumindest ein klarer Zeitplan. Doch dann ist da auch noch das Statement der Bahn. Die Bahn sagt: Wir halten grundsätzlich – und Juristen wissen, was „grundsätzlich“ heißt – an unseren Neu- und Ausbauvorhaben fest. Für die Strecke Niebüll–Klanxbüll–Westerland heißt das, die Leistungsphase 2 läuft bis Ende 2025. Vor der Bundestagswahl, Herr Hocker? – Ende 2025. Die Öffentlichkeitsbeteiligung startet zum ersten Quartal 2025. Ein weiterer zentraler Schritt wird die parlamentarische Befassung für Finanzmittel des Bundes sein, die voraussichtlich (Sybilla Nitsch [SSW]: Voraussichtlich!) zum Ende der Leistungsphase 2 beginnt. Also nach 2025, nach der Bundestagswahl. Meine Damen und Herren, das sollten wir noch einmal klar und deutlich nacharbeiten. (Beifall CDU, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und SSW) Da müssen wir den Finger in die Wunde legen, weil ich mehr beim Parlamentarischen Staatssekretär bin. Ich würde mich sehr freuen, dass das genauso läuft. Der 31. Dezember 2024 ist ja bald, und wenn das ein kleiner Weihnachtswunsch ist, den wir jetzt schon mal äußern dürfen, dann bitte: so wie Herr Hocker gesagt hat. Wir alle wissen, man kann es der Bahn und dem Bund zutrauen. Das erlebte man ja auch an den Reaktionen auch innerhalb der FDP. Gyde Jensen watschte den eigenen Minister ab: „Ich möchte nicht erleben, dass aus einer temporären Verschiebung ein endgültiges Ende jeder Verbesserung … wird.“ Damit war sie groß in den Medien. Bernd Buchholz hat seine Kontakte spielen lassen und mit Herrn Hocker gesprochen. Der Landrat hatte den Verkehrsminister angeschrieben. Der Verkehrsminister des Landes hat versucht, mit dem Verkehrsminister Kontakt aufzunehmen. Das alles ist bei dem Verkehrsminister auf Bundesebene nicht ganz so erfolgreich gewesen. Aber die Aussage des Parlamentarischen Staatssekretärs, wie es laufen soll, ist da. Ich glaube, wir alle sollten hier im Schleswig-Holsteinischen Landtag klarmachen, dass wir das auch so erwarten – für die Menschen in der Region und für das ganze Projekt. (Beifall CDU, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, FDP und SSW) Wir haben uns nämlich hier alle gemeinsam immer sehr deutlich und klar zur Marschbahn bekannt. Wir haben sehr deutlich gemacht, wie wir die Marschbahn umgesetzt haben wollen. Wir sind bereit gewesen, in Vorfinanzierung zu gehen. Wir sind bereit gewesen, in Vorplanung zu gehen. Wir haben die Marschbahn in das Maßnahmenbeschleunigungsgesetz – sexy – in der letzten Wahlperiode als eins der wichtigsten zwölf Infrastrukturprojekte Deutschlands reingeschrieben. Schleswig-Holstein stand immer an der Seite der Marschbahn, und das sollten wir auch weiter tun. Ein Bürgermeister berichtete mir, dass das DRK inzwischen in kleinen Bahnhöfen Decken verteilen muss, wenn bei der Marschbahn was ausfällt. Das sind Situationen, die wir in Schleswig-Holstein nicht wünschen. (Beifall CDU) Aus der InfraGO – das gilt für Fahrstuhlausbau und Fahrstuhlreparaturen im Hamburger Umland oder für Lindaunis, aber natürlich auch für den Marschbahnausbau – darf nicht die InfraSTOP werden. Ich sage Ihnen, wir brauchen ein gemeinsames Signal: Wir stehen zum Marschbahnausbau.
Kristina Herbst
Kommen Sie zum Schluss, bitte!
Lukas Kilian CDU
Ich komme zum Ende. Egal wer Verkehrsminister in Berlin ist – ob rot, grün, gelb, wir oder gar von der CSU –: Bei der Marschbahn gibt Schleswig-Holstein keine Ruh. Wer bei uns die Marschbahn klaut, dem werden wir entgegnen laut. Ich danke Ihnen ganz herzlich. (Beifall CDU, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und SSW)
Kristina Herbst
Für die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN hat die Abgeordnete Nelly Waldeck das Wort.
Nelly Waldeck GRÜNE
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Liebe Kolleg_innen! Das Hamburger Abendblatt schrieb vor ein paar Jahren: Gäbe es eine Auszeichnung für die unzuverlässigste Bahnstrecke in Deutschland: Die Strecke Hamburg–Westerland, die sogenannte Marschbahn, wäre sicher vorne mit dabei. Die Strecke vor Sylt ist so überlastet, dass die verschiedenen Züge sich um die Trassen streiten. Dabei wird tief in die Trickkiste gegriffen, um sich Vorfahrt zu verschaffen, selbst wenn es dem Gesamtsystem schadet. Der Sylt Shuttle plus ist dafür eigentlich das beste Beispiel. Für alle, die dieses Beispiel noch nicht kennen: Ein alter Dieseltriebwagen im ICE-Design wird an den Autozug drangehängt, um ihn damit zu priorisieren. Das An- und Abkuppeln dieses Triebwagens kostet ordentlich Zeit, versperrt Platz im Bahnhof und sorgt für die Verspätung aller anderen Züge. Und wieder schauen alle Pendler_innen in die Röhre und müssen warten, während der zumeist leere, teure Sylt Shuttle plus seine Reise fortsetzt – alles nur, damit ein Autozug den anderen auf der Marschbahn verdrängen kann. Solche Geschichten leisten wir uns mit dieser eingleisigen Strecke. Sie ist die einzige Verbindung von Sylt zum Festland, die einzige Verbindung auf eine Insel, die jedes Jahr an die 1 Million Tourist_innen aufnimmt. Der Ausbau dieser Strecke muss einfach kommen. (Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, CDU FDP und SSW) Bislang war diese Einsicht Konsens, aber der droht jetzt gerade zu bröckeln, denn die Finanzierung für den Ausbau ist im Bundeshaushalt nicht mehr gesichert. Ich freue mich deswegen, dass wir heute ein gemeinsames Signal für diese Strecke an den Bund senden. Doch wie sieht es denn nun aus mit diesem Ausbau? Klar ist, die bereitgestellten Mittel des Bundesverkehrsministeriums reichen nicht aus, um alle Projekte zu realisieren. Also wurde die Priorität auf die Hochleistungskorridore und mehr oder weniger sinnvolle Großprojekte gesetzt. Kleinere Projekte, so auch die Marschbahn, fallen hinten runter. Oder? Denn dann ging dieses Hickhack in der Presse erst so richtig los. Es gibt wohl doch eine kleine Liste von sieben Ausbaumaßnahmen, die priorisiert werden sollen, und die Marschbahn zählt wohl dazu. – Gute Nachrichten. Dann haben alle heiß gespannt auf die Sitzung am Dienstag in Niebüll gewartet, mit der Hoffnung, dort würde ganz deutlich und klar die Finanzierung zugesagt werden. Und siehe da: nein. Die Liste existiert, der Wille ist da, aber eine ganz klare Zusage zu der Finanzierung gibt es bisher noch nicht. Ich möchte an dieser Stelle einmal verdeutlichen, was der aktuelle Plan, also die jetzige Planungsphase abzuschließen und dann nicht in die neue Planungsphase einzusteigen, für ein Projekt für Konsequenzen hat. Wir hatten diese Situation im kleineren Maßstab hier mit Hein Schönberg. Der damalige Minister Meyer stoppte die Planung, weil die Finanzierung langfristig nicht gesichert war. Das bedeutete, dass die erarbeiteten Planungen überholt waren und neu angefertigt werden mussten, der Zeitplan sich deutlich verzögert hat und die Kosten fast verdreifacht wurden. Das ist einfach keine kluge Finanzierung von Verkehrspolitik. (Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, SSW und vereinzelt CDU) Es braucht eine stabile Finanzierung für all diese Maßnahmen, nicht nur für die Hochleistungskorridore und nicht nur für einzelne ausgewählte priorisierte Projekte. Wenn wir Schienenpolitik nach diesen ganzen letzten Jahrzehnten umdrehen wollen, dann müssen wir all diese Maßnahmen finanziell absichern – die Marschbahn auf jeden Fall, aber eben auch die anderen Maßnahmen. Das sollten wir nicht in jedem Haushalt einzeln neu diskutieren müssen, sondern überjährig absichern. Diese Finanzierung ist möglich. Die Beschleunigungskommission Schiene hat dafür einen geeigneten Vorschlag gemacht: Ein Schieneninfrastrukturfonds, der sich aus Verkehrseinnahmen und Haushaltsmitteln speist und langfristige überjährige Investitionen ermöglicht, würde genau diesem Plan gerecht werden. Die Schweiz betreibt einen solchen Fonds seit vielen Jahren erfolgreich. Wir gucken immer wieder gerne in die Schweiz und sagen, so einen Bahnverkehr hätten wir auch gerne. Wir schaffen es aber nicht, die Maßnahmen, die die Schweiz dafür auf den Weg bringt, hier zu übernehmen. Der Vorschlag für einen solchen Schienenfonds liegt vor. Doch er wird gerade ausgerechnet im Bundesfinanzministerium blockiert. Man kann es drehen, wie man will. Die FDP blockiert an dieser (Nelly Waldeck) Stelle in einem anderen Ministerium die Fortschritte, die im Schienenverkehr eigentlich nötig wären. (Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN – Widerspruch Dr. Bernd Buchholz [FDP]) Ich möchte an dieser Stelle aber auch sagen: Liebe Union im Bund, unterstützt gerne diese Maßnahmen, diesen Schieneninfrastrukturfonds, damit wir mit der Marschbahn, aber eben auch mit allen anderen Projekten vorankommen. Diese langfristige Sicherheit brauchen wir für unseren Schienenverkehr. Also setzen wir heute ein gemeinsames Signal, dass wir den zweigleisigen Ausbau der Marschbahn dringend brauchen. Ich füge hier hinzu: Die Elektrifizierung brauchen wir auch. Wir vergessen dabei nicht, über den Tellerrand zu gucken. Nicht nur die Marschbahn muss ausgebaut werden, sondern der Schienenverkehr in Deutschland insgesamt, und das langfristig, überjährig. Stellen wir dafür die Mittel bereit! – Vielen Dank. (Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, CDU und SSW)
Kristina Herbst
Für die SPD-Fraktion hat der Abgeordnete Niclas Dürbrook das Wort.
Niclas Dürbrook SPD
Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! „Bahn kippt Ausbau der Syltstrecke“, so titelte der Schleswig-Holsteinische Zeitungsverlag am letzten Wochenende. In der Folge gab es verständlicherweise große Aufregung vor Ort, es gab Empörung bei den Pendlern, es gab eine große Unruhe. Zu Beginn der Woche klärte sich die Situation dann langsam auf. Eigentlich ist so wahnsinnig viel gar nicht passiert, sondern es gilt das, was auch vor den Querelen vom Wochenende bereits galt: Die aktuelle Planungsphase für den Ausbau der Marschbahn wird abgeschlossen. Danach muss man dann eine Entscheidung zur Finanzierung treffen. Das ist weder eine Absage, noch ist das eine hundertprozentige Zusage, sondern es ist exakt das, was in den vergangenen Monaten auch schon galt, ohne dass sich die Situation grundsätzlich geändert hat. (Beifall SPD und Dr. Bernd Buchholz [FDP]) Jetzt haben wir alle mittlerweile ganz viele Statements dazu gelesen, und wir haben das gehört, was der Parlamentarische Staatssekretär vor Ort am Dienstag gesagt hat. Ein Teil seines Statements fehlte. Er hat nämlich auch gesagt, dass sich das BMDV bei den kommenden Haushalten dafür einsetzt, die Planung nahtlos fortzusetzen. Der Teil des Zitats fehlte mir. Das war nämlich Teil dessen, was er gesagt hat. Vollkommen unabhängig davon, wer was gesagt hat, was in welchem Papier darinsteht, warum der eine das eine Papier und der andere das andere Papier und eine Zeitung bestimmte Papiere hat – das war schon alles sehr schräg am letzten Wochenende –, ist die Pendelsituation nach Sylt absolut dramatisch. Die Strecke ist extrem anfällig, kleine Probleme führen zu großen Ausfällen. Verspätungen und überfüllte Züge sind an der Tagesordnung. Die Pendler sind vollkommen zu Recht nicht nur genervt, sondern hochgradig frustriert. Das kann man um nichts in der Welt wegdiskutieren. (Beifall SPD) Der große Unterschied zu den anderen Strecken, die wir im Land haben, ist die fehlende Alternative. Wir haben das im Frühjahr bereits im Plenum diskutiert, als es um die Zugstreichungen nach Sylt ging, die ursprünglicher Teil des Sparpakets der Landesregierung waren, wo wir vehement darauf hingewiesen haben, dass Sylt nun einmal eine Insel ist und nicht anders als per Zug zu erreichen. (Beifall SPD und Dr. Bernd Buchholz [FDP]) Das gilt natürlich auch in dieser Debatte. Die Zugverbindung ist alternativlos, zumindest dann, wenn man nicht auf das Privatflugzeugzug greifen kann – herzliche Grüße an Friedrich Merz. Volkswirtschaftlich dürfte es selbstverständlich überhaupt keinen Zweifel daran geben, dass der Ausbau kommen muss, dass er absolut sinnvoll ist. Diese Investition rechnet sich selbstverständlich, wenn man sich die wirtschaftliche Situation vor Ort und die Abhängigkeit von den Pendlern anguckt. Trotzdem kann es am Ende ein böses Erwachen geben. Das hat die Kollegin Waldeck gerade richtig dargestellt. Denn dieses hochnotwendige Projekt konkurriert leider mit dem Ausbau der Hochleistungskorridore, die es braucht, wenn man den Deutschlandtakt einführen will. Es konkurriert mit den Generalsanierungen, es konkurriert mit bereits angelaufenen Bauprojekten. Das ist selbstverständlich ein Problem. Jetzt gibt es zwei Möglichkeiten, wenn man in dieser Situation ist: Die erste Möglichkeit ist, dass man sich vehement für das Projekt der Syltanbindung einsetzt, dass man versucht, andere von der Notwendigkeit zu überzeugen. Teil davon ist der (Niclas Dürbrook) Antrag, den wir heute gemeinsam auf den Weg bringen, den ich deswegen genau richtig finde und den wir uneingeschränkt unterstützen. (Vereinzelter Beifall – Tobias Koch [CDU]: Sehr gut!) Aber es gibt noch die zweite Möglichkeit. Ich glaube, um die werden wir nicht herumkommen, nämlich dafür zu sorgen, dass man die eine hochnotwendige Maßnahme, wie wir sie hier jetzt am Beispiel von Sylt haben, nicht gegen die anderen hochnotwendigen Projekte, die es irgendwo anders gibt, ausspielen muss, und dass man nicht ständig in dieser Abwägungssituation ist, in der wir mit Blick auf die Haushaltssituation in den nächsten Jahren zwangsläufig landen werden. Das ist auch vollkommen unabhängig von der Frage, wer in Berlin jetzt gerade regiert. Dafür muss man an das System ran. Ich finde die Idee eines Schieneninfrastrukturfonds komplett richtig. Aber der Fonds alleine löst natürlich noch keine Probleme. Es ist verständlich, dass ein Parlamentarischer Staatssekretär vor Ort nicht sagen kann: Ich gebe euch für alle Zeiten eine Garantie. Das fände ich ehrlich gesagt als Abgeordneter auch nicht so witzig, wenn er das tun würde, denn das ist am Ende natürlich eine Entscheidung des Haushaltsgesetzgebers. Auch im Bund ist es eine Entscheidung des Haushaltsgesetzgebers, ob man solche Projekte am Ende macht. Der Fonds würde eine Möglichkeit für die Überjährigkeit bieten, aber der Fonds muss natürlich mit Geld gespeist werden. Die aktuelle Situation ist nicht nur, dass wir das Problem einer Überjährigkeit haben, sondern dass wir auch mit fehlendem Geld ein Problem haben. Deswegen müssen wir an dem Punkt am Ende wieder über die Einnahmen sprechen, denn so ein Fonds wird sich nicht von sich selbst speisen. Da wird es zusätzliche Mittel in Form von Einnahmen brauchen; da wird es im Zweifelsfalle eine Reform der Schuldenbremse brauchen, die uns Investitionen ermöglicht. (Beifall SPD und SSW – Zurufe) Auch hier kommen wir wieder an dem Punkt heraus. – Herzlichen Dank.
Kristina Herbst
Für die FDP-Fraktion hat der Abgeordnete Dr. Bernd Buchholz das Wort.
Dr. Bernd Buchholz FDP
Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Der Kollege Dürbrook muss aufpassen, dass er mit seinem permanenten Betonen der Schuldenbremse nicht wie der Kollege Hölck bei der Mietpreisbremse einen Running Gag produziert, der in jeder Rede stattfinden muss. (Heiterkeit) Ich finde es gut, liebe Kolleginnen und Kollegen, dass wir heute noch mal gemeinsam für den Schleswig-Holsteinischen Landtag adressieren, wie wichtig der zweigleisige Ausbau dieser Strecke der Marschbahn ist. Das ist ein gutes Signal. (Beifall) Leider ist es nicht das erste Mal, dass es offenbar nötig ist, dass man da einmal Laut gibt. Denn auf dem Weg bis heute gab es viele Dinge, die dazu geführt hätten, dass dieses Projekt hinten runtergefallen wäre. Ich erinnere einmal freundlich daran, dass die damalige Umweltministerin Svenja Schulze dieses Projekt in der letzten Legislaturperiode aus der Prioritätenliste gestrichen hatte – und zwar deshalb, weil es zu wenig CO -Einsparungen gebe, 2 denn es sei nicht die Elektrifizierung, sondern nur der zweigleisige Ausbau. (Zuruf Serpil Midyatli [SPD]) Davon musste sie mit den Argumenten, die auch heute auf dem Tisch liegen, überzeugt werden: Erstes wichtiges Argument: Es ist die einzige Verbindung auf eine Insel. Zweites wichtiges Argument: Es ist durch dieses Sylt-Shuttle-Thema die höchstprofitable Strecke der DB InfraGO in Deutschland. (Beifall FDP und SPD) Das ist die Strecke, auf der die DB InfraGO am meisten Geld verdient. Sie ist auf dem Festland 13 Kilometer und auf der Insel sechs Kilometer lang – und eingleisig. Das muss man sich einmal auf der Zunge zergehen lassen. Deshalb ist es so wichtig, dass wir mit diesen Argumenten in Berlin immer wieder den entscheidenden Leuten im Rücken stehen und sagen: Pass mal auf, das muss passieren. Kollegin Waldeck, das Verfahren werden wir nicht ändern. Das Verfahren ist immer so, dass eine Vorplanung abgeschlossen sein muss, damit der Haushaltsgesetzgeber in Berlin eine Entscheidung über die Realisierung des Projektes oder nicht trifft. Das ist so. (Beifall FDP und Tobias Koch [CDU]) (Dr. Bernd Buchholz) Deshalb kann man nicht vor Abschluss der zweiten Phase, nämlich vor Abschluss der Vorplanungen, sagen, wir machen es. Das geht einfach nicht. Das ist haushaltsrechtlich nicht vorgesehen. Man weiß ja nicht, über was man entscheiden würde.
Kristina Herbst
Herr Abgeordneter Dr. Buchholz, gestatten Sie eine Frage oder Anmerkung der Frau Abgeordneten Waldeck?
Nelly Waldeck GRÜNE
Die Frage ist nicht, ob man dann formal noch über das Projekt entscheidet. Das, was ich darstellen wollte, war, dass momentan nicht ausreichend Mittel da sind, um in die nächsten Planungen, in die nächsten Leistungsphasen einzusteigen. Das bezog sich auf die Gesamtheit aller Projekte. Da sehe ich schon ein Problem, wenn man diese Projekte alle weiter plant und dann sagt: Wir hoffen mal, dass der Haushaltsgesetzgeber das Geld dafür findet. – Wenn das nicht insgesamt vorliegt, haben wir doch Schwierigkeiten, oder? – Frau Kollegin Waldeck, diese Aussagen unterschreibe ich nicht. Denn die Aussage mir gegenüber ist, dass die Finanzierung dieses Projektes neben sechs weiteren außerhalb der Hochleistungskorridore durchaus finanzierbar ist. Ich erinnere an eine der letzten Debatten hier: Der Bund hat für das nächste Jahr 18 Milliarden Euro für den Ausbau des Schienennetzes eingestellt. 18 Milliarden Euro, das ist eine Summe, die um 4 Milliarden Euro höher ist, als wir sie ever hatten. Natürlich werden die Hochleistungskorridore teuer, aber natürlich wollen wir daneben auch, dass die entsprechenden, von uns zu Recht geforderten Projekte umgesetzt werden. Ich bin ganz bei Ihnen, um das auch gleich noch zu sagen, dass ein solcher Fonds vielleicht eine gute Geschichte wäre, um die Verstetigung der entsprechenden Ausgaben sicherzustellen und damit der Industrie ein klares Signal zu geben: Passt mal auf, jedes Jahr werden wir kontinuierlich hier Geld investieren. Das ist ein gutes Thema. Nur würde auch das nicht verhindern, dass zunächst der Haushaltsgesetzgeber nach Ende der Vorplanung entscheiden muss, ob etwas realisiert wird. Das ist nun einmal in der Hand des Verkehrs- und des Haushaltsausschusses des Deutschen Bundestages. Das ist am Ende der Stufe 2 der Planungen vorgesehen, und es hat sich, wie der Kollege Dürbrook zu Recht gesagt hat, durch die Berichterstattung am vergangenen Wochenende an dieser Situation in Wahrheit nichts geändert.
Kristina Herbst
Herr Abgeordneter, gestatten Sie eine Zwischenfrage oder Anmerkung des Herrn Abgeordneten Kilian?
Lukas Kilian CDU
Werter Kollege, Sie haben hier gerade darauf hingewiesen, dass der Abschluss der Leistungsphase nötig ist, um dann den nächsten Schritt zu gehen. Jetzt frage ich Sie, welchem Zeitplan Sie mehr trauen: dem des Staatssekretärs, der sagt, er geht davon aus, dass bis 31. Dezember 2024 – das ist in wenigen Tagen – die parlamentarische Befassung beginnen kann, oder dem Zeitplan der Deutschen Bahn? Die sagt: Die Leistungsphase 2 läuft bis Ende 2025, und danach wird entschieden. – Kollege Kilian, um ehrlich zu sein, ist mir das wurscht, solange den Beteiligten klar ist, dass aus diesem Hause das klare Signal kommt: Wir wollen, dass es finanziert wird. Denn die Tatsache, dass wir vor drei Jahren die Vorplanung eingeleitet haben – mit der Freigabe von mehreren Millionen Euro durch mich – und heute nach drei Jahren angesichts der Tatsache, dass wir sechs Kilometer Gleis neben ein vorhandenes Gleis legen wollen, mit den Vorplanungen nicht zu Ende sind – das sagt was. Das wissen Sie auch, und das treibt mich ehrlich gesagt um. Das will ich an dieser Stelle sagen. (Peter Lehnert [CDU]: Völlig irre!) Wenn Sie auf die Seite der DB AG gucken, warum das so ist, dann wollen wir nicht um den heißen Brei herumreden: Die Umweltverträglichkeitsprüfung dauert wahnsinnig lange, weil die Kartierung der entsprechenden Themen biologischer Art eine ganze Saisonalität dauert; das ist mindestens ein Jahr. Die Auswertung dieser Kartierung dauert ein weiteres Jahr, ein zweites Jahr, und anschließend muss, weil es sich um ein Flora-Fauna-Habitat-Gebiet handelt, das in der Nähe liegt, ein entsprechendes Biogutachten dazu gemacht werden. Man kann es drehen und wenden, wie man will, aber es dauert drei Jahre, und die Vorplanung geht nicht zu Ende. (Dr. Bernd Buchholz) Herr Kollege Kilian, ich habe wahrgenommen – das ist die Antwort auf Ihre Frage –, dass die Auslegung für die Öffentlichkeit erst im ersten Quartal 2025 vorgesehen ist. Hier müssen wir alle Druck machen, auch der zuständige Verkehrsminister, dass diese Dinge bei der DB AG schneller gehen. Denn wir wissen ja, dass Zeitpläne bei der DB AG – ob Lindaunis, Elmshorn oder andere Strecken – immer über den Haufen geworfen werden. Das dürfen wir nicht zulassen. Wir sollten Druck machen, dass endlich ein schnelles Umsetzen der Vorplanungen stattfindet. (Beifall FDP)
Kristina Herbst
Herr Abgeordneter Dr. Buchholz, gestatten Sie eine weitere Frage oder Anmerkung des Herrn Abgeordneten Kilian?
Kristina Herbst
Ich freue mich dann auf eine knappe Antwort.
Lukas Kilian CDU
Herr Kollege, Sie haben blumig ausgeführt, wie schwierig alles mit den Planungen ist. Ich muss gestehen, ich fand den Teil zur Planungsbeschleunigung im Ampelkoalitionsvertrag richtig toll. Ich sehe ihn nur leider nicht in der Umsetzung. Aber Sie haben ja noch ein bisschen Zeit. Daran hängen Finanzmittel. Ich frage Sie konkret: Wem glauben Sie, Hocker oder DB? Werden die Mittel vor der Bundestagswahl zur Verfügung gestellt oder nicht?
Dr. Bernd Buchholz FDP
Das hat mit der Bundestagswahl nichts zu tun, Herr Kollege. Es kommt auf das Ende der Vorplanungen an. Sollte das nach der Bundestagswahl im nächsten Jahr geschehen, werden vielleicht andere Leute in der Verantwortung stehen. Ich erwarte, dass dieses Haus, auch wenn andere Leute in der Verantwortung stehen, genauso ein klares Signal gibt, auch wenn es nicht für 220 Millionen Euro zu machen ist, sondern 300 Millionen Euro kostet. Der Ausbau dieser Strecke ist wichtig und muss umgesetzt werden. Das erwarte ich von Ihnen und von allen anderen in diesem Hause – egal, wer es ist. (Beifall FDP, SPD und SSW) Liebe Kolleginnen und Kollegen, wir haben uns an das Recht zu halten, das wir selbst gemacht haben. (Serpil Midyatli [SPD]: Genau!) Dass dieses Recht die Vorplanung so lange macht, haben wir selbst mit zu verantworten. Es ist uns nicht gelungen – auch nicht beim schlichten Ausbau von Strecken –, durch Planungsbeschleunigung auf Umweltverträglichkeitsprüfungen zu verzichten. Das war ein Vorschlag, aber der ist nicht geeint worden. Wir müssen selbstkritisch zugeben, dass die Planungsbeschleunigung nicht gelungen ist. Aber gerade für den Ausbau bestimmter Streckenabschnitte ist die Möglichkeit von Plangenehmigungen in § 18 des Allgemeinen Eisenbahngesetzes vorgesehen. Dann muss man allerdings auch die Traute haben, die entsprechenden Vorplanungen im Wege einer Plangenehmigung anzugehen. Wenn man diese Traute nicht hat und einem der Mut fehlt, dann braucht man ein Planfeststellungsverfahren. Das dauert seine Zeit. So ist es hier, und deshalb dauert es seine Zeit. Ich finde gut, dass wir Anfang dieser Woche in Berlin noch einmal sehr laut und deutlich klargemacht haben, was da passiert. Ich finde gut, dass Bundesministerium für Digitales und Verkehr mit seinem neuen Parlamentarischen Staatssekretär ein klares Signal gesendet hat, dass man im Bundesverkehrsministerium zu diesem Ausbau steht und man die Notwendigkeit dieses Ausbaus sieht. Das hat Gero Hocker in Niebüll Dienstag ausdrücklich zu Protokoll gegeben. Das finde ich eine sehr gute Botschaft. Das hätte ich mir von anderen vorher auch gewünscht. (Beifall FDP) Liebe Kolleginnen und Kollegen, ich hätte mir aber auch gewünscht, dass wir nicht immer erst dann aufgeregt nach Berlin marschieren, wenn wieder in der Zeitung steht: Jetzt hat die DB wieder etwas anderes vor. – Im Prinzip müssen die Beteiligten im Land alle vier Wochen in der obersten Etage des DB-Tower sitzen und den Beteiligten klarmachen, dass wir von ihnen etwas erwarten. Da muss man Druck machen. Es gilt auch hier der alte Satz: Auf die Dauer hilft nur Power. Wir werden unsere Anliegen in Berlin nur dann durchsetzen, wenn wir den Damen und Herren in Berlin, ob bei der DB InfraGO oder im Bundesverkehrsministerium, immer wieder mit beiden Knien im Rücken sagen: Wir wollen eine schnelle Umsetzung der Maßnahmen. Sonst werden wir (Dr. Bernd Buchholz) weder die Fehmarnbelt-Hinterlandanbindung, die Fehmarnsundquerung noch die Marschbahn oder den notwendigen Ausbau von anderen Strecken in Schleswig-Holstein voranbringen. Die Finanzierung dafür zu sichern, ist Sache des Haushaltsgesetzgebers, des Deutschen Bundestags. Den Druck in Berlin aufzumachen, ist Sache dieser Landesregierung. Ich bitte darum, dass das auch weiter stattfindet. – Herzlichen Dank. (Beifall FDP, SPD und SSW)
Kristina Herbst
Für die SSW-Fraktion hat die Abgeordnete Sybilla Nitsch das Wort.
Sybilla Nitsch SSW
Verehrte Präsidentin! Liebe Kolleginnen! Liebe Kollegen! Es ist wichtig, dass wir hier heute diesen Antrag stellen, denn die Marschbahn nach Sylt hat wahrlich keine einfache Situation, die 5.000 Pendler merken das täglich, auch die 730.000 Touristen, die pro Jahr dorthin fahren. Aber auch die Leute, die die Züge der Marschbahn bedienen, stehen unter erheblichem Druck. Die dürfen wir bei aller Feinfühligkeit für den Ausbau der Marschbahn nicht vergessen, weil sie diese Strecke tagtäglich bedienen und wirklich unter Druck stehen. (Beifall SSW) Die Trasse nach Westerland hat einen eingleisigen Engpass – das haben wir gehört –, jeder vierte Zug kommt zu spät. Deswegen hat die Bahn irgendwann einmal beschlossen, die Strecke zweigleisig auszubauen. Die Meinungen sind geteilt, ob das wirklich einen Effekt hat, weil auch die Frequenzen ab Hamburg oder Husum und technische Herausforderungen eine Rolle spielen. Ja, auch wir haben in den letzten Jahren viel investiert, die Deutsche Bahn und das Land haben in den letzten Jahren zusammen 160 Millionen Euro investiert. Das begrüßen wir, und das erkennen wir an. (Beifall SSW, vereinzelt CDU und FDP) Betrachten wir die Situation ganz nüchtern, muss man feststellen, dass diese Investitionen nur Symptombekämpfung sind. Bei uns in Nordfriesland wird die Strecke mittlerweile „Patient Marschbahn“ genannt, weil wir wissen, dass die Ursachen für die Krankheit des Patienten woanders liegen. Die Ursachen können nicht mit Symptombehandlung bekämpft werden. Es liegt auf der Hand: Wir brauchen den zweigleisigen Ausbau, wir brauchen aber auch die Oberleitung. Der Kreis Nordfriesland hat Dienstag, am 15. Oktober 2024, zum 4. Bahngipfel eingeladen. Bei dem Bahngipfel ging es nicht nur über den zweigleisigen Ausbau. Wir haben den Bahngipfel in Nordfriesland bereits viermal durchgeführt, weil sich die Themen seit Jahren häufen und weil es massive Probleme gibt. Da sollen viele Themen besprochen werden. Es geht auch um den Kurswagen nach Dagebüll und die Elektrifizierung, die nicht vorankommt. Wir könnten viele Gipfel abhalten, um die Probleme im Detail zu besprechen. Natürlich hat sich unser Minister – ganz in Ministermanier – ein paar Stunden vorher die Refreshwagen angeguckt. Ich bin mir sicher, dass viele Leute Freude an diesen Wagen haben werden. Herr Madsen, zum Schluss wird es aber so sein: Die Leute im Land werden Sie nicht an den Refreshwagen messen, sondern an anderen Dingen. Damit kommen wir zum zweigleisigen Ausbau der Marschbahn. Ich weiß, dass die Entscheidungen im Bund nicht in Ihrer Hand liegen, aber die Leute messen Sie daran, ob die schleswig-holsteinischen Projekte auf die Bahn kommen. Das ist einfach Fakt. Das ist das, was die Leute im Norden interessiert. Wir haben erfahren, dass der zweigleisige Ausbau „pausiert“. Auf Deutsch heißt das: Das Projekt wird begraben. Wie immer lag es am mangelnden Budget. Wir wissen, dass jährlich eine Summe von 4 Milliarden Euro gebraucht wird, um die in Planung befindlichen Projekte durchzuführen. Das Ministerium in Berlin hat aber für 2025 nur eine Summe von 2,2 Milliarden Euro zur Verfügung und aufsteigend im Jahr 2028 2,9 Milliarden Euro. Fakt ist: Es muss gespart werden. In Zeitungsspalten haben wir von einem Papier von DB InfraGO geredet, dass die Marschbahn aus der Priorisierung weg ist. Das bedeutet, dass das Projekt nicht weiter geplant wird. Es gab ein Dementi von Herrn Wissing, das in Wahrheit kein Dementi war, denn die Vorplanungen in den Leistungsphasen 1 und 2 haben nie zur Debatte gestanden. Die große Frage ist: Wird es eine Baufinanzierungsvereinbarung geben? Das ist die große Frage, wenn wir über diesen Fall sprechen. (Beifall SSW und Lukas Kilian [CDU]) Die Forderung des Bahngipfels in Nordfriesland war, endlich Klarheit zu schaffen. (Sybilla Nitsch) (Lukas Kilian [CDU]: So ist es!) Der Staatssekretär und Schienenbeauftragte aus Berlin, Gero Hocker, eilte nach Niebüll – im Auto, wie man bemerkte –, um Klarheit in die Sache zu bringen. (Dr. Bernd Buchholz [FDP]: Er wäre mit der Bahn nicht pünktlich gewesen!) Eines ist dabei klar geworden: Die Widersprüche sind nach der Aussage von Herrn Hocker größer geworden. Herr Kilian hat es richtig dargestellt: Wenn es eine Liste von sieben Projekten gibt, die bald in die parlamentarische Debatte gehen sollen, um dann in die Leistungsphasen 3 und 4 zu gehen, dann beißt sich das mit der Aussage, dass die Leistungsphase 2 erst nächstes Jahr abgeschlossen ist. (Beifall Lukas Kilian [CDU]) Er hat auf Nachfrage eines SSW-Kreistagsabgeordneten ganz eindeutig gesagt: Ich kann die Finanzierung nicht zusichern. Das ist Fakt. Erst 2026 können wir darüber entscheiden. Das ist dann eine neue Bundesregierung.
Kristina Herbst
Frau Abgeordnete Nitsch, möchten Sie Ihre Redezeit verlängern und eine Zwischenfrage oder Anmerkung des Herrn Abgeordneten Dr. Buchholz zulassen?
Dr. Bernd Buchholz FDP
Frau Kollegin Nitsch, halten Sie es für mit dem Gewaltenteilungsprinzip vereinbar, wenn ein Mitglied der Exekutive eine Entscheidung, die der Legislative vorbehalten ist, trifft und so tut, als ob er diese Entscheidung treffen könnte? Halten Sie das mit dem Gewaltenteilungsprinzip für vereinbar? – Das halte ich definitiv für vereinbar. – Nein, mit Verlaub! (Zuruf Thomas Hölck [SPD]) – Kann ich vielleicht einmal ausreden? – Danke schön. Das halte ich für vereinbar, allerdings gab es noch einen anderen Widerspruch. Herr Hocker hat auf dem Bahngipfel die Resolution unterzeichnet, die sich an sein Ministerium richtet. Da muss man sich halt die Frage stellen: Ist das seine Aufgabe, eine politische Resolution zu unterschreiben, die sich an seine eigene Regierung richtet? (Christian Dirschauer [SSW]: Genau!) Wir haben eine Erwartung gehabt, dass das abgesichert wird. Wenn es diese Liste über sieben Projekte gibt, die bald in die parlamentarische Beratung kommen sollen – falls diese Liste irgendwo existiert –, wird es so sein, dass auch unsere Landesregierung diese Liste sicherlich irgendwann in die Hände kriegen kann und wir das schwarz auf weiß sehen. Wenn ich die Sicherheit habe, dass wir weitergehen können, in die Leistungsphase 3, ist das ein gutes Signal. Dann stehen wir alle voll dahinter. Fakt ist aber, dass dieser Bahngipfel und der Auftritt des Parlamentarischen Staatssekretärs am Ende leider für viel mehr Verwirrung gesorgt hat. (Beifall SSW, Lukas Kilian [CDU], Cornelia Schmachtenberg [CDU] und Wiebke Zweig [CDU])
Kristina Herbst
Frau Abgeordnete Nitsch, gestatten Sie eine weitere Zwischenfrage oder Anmerkung des Herrn Abgeordneten Dr. Buchholz?
Dr. Bernd Buchholz FDP
Frau Abgeordnete, das ist keine Frage, sondern eine Bemerkung. Mit meinem Verständnis von Gewaltenteilung ist es nicht vereinbar, wenn eine dem Haushaltsgesetzgeber, dem Deutschen Bundestag, vorbehaltene Entscheidung von einem Mitglied der Exekutive erwartet wird. Ein Mitglied der Exekutive hat auszuführen, was die Legislative entscheidet. Wenn dieses Parlament hier sich dergestalt vorführen ließe, dass über Haushaltsentscheidungen durch Mitglieder der Landesregierung entschieden würde, dann brächte ich das vor dem Verfassungsgericht zur Vorlage. Das mache ich einmal deutlich.
Sybilla Nitsch SSW
Herr Buchholz, darauf möchte ich gerne reagieren. Denn die Sache war ja, dass Herr Hocker kommen sollte, um dieses Signal aus Berlin zu geben, dass wir uns alle keine Sorgen machen sollen. (Dr. Bernd Buchholz [FDP]: Hat er ja auch!) Das ist die Verwirrung gewesen. Man kann sagen: Dieser Bahngipfel hat durch die Zeitungsenten, durch das, was angeblich behauptet wurde, und dadurch, dass behauptet wurde, dass irgendwelche Aussagen unseres Bundestagsabgeordneten Stefan (Sybilla Nitsch) Seidlers nicht richtig gewesen seien, durchaus für eine Brisanz gesorgt. Warum soll man sonst in der Sitzungswoche aus Berlin angeeilt kommen, wenn da eigentlich gar kein Problem ist? Wir wollten eine Aussage, wie es um die Leistungsphase steht und wie es weitergehen kann. Wenn Herr Hocker sagt, dass in ein paar Wochen die parlamentarische Beratung startet, aber die Leistungsphase 2 noch nicht abgeschlossen ist, dann kann das Projekt doch gar nicht auf dieser Liste stehen. Er hat gesagt, auf der Liste solle stehen, was in die kommende parlamentarische Beratung gehe. Wenn die Phase aber noch nicht abgeschlossen ist, kommt es also erst im Jahr 2025 in die parlamentarische Beratung Das waren die Irrungen und Wirrungen, die Herr Hocker auflösen sollte, und die hat er nicht aufgelöst. (Beifall SSW, Lukas Kilian [CDU] und Cornelia Schmachtenberg [CDU]) Meine Redezeit ist eigentlich schon abgelaufen. – Vielen Dank, Herr Buchholz. Wir stehen geeint hinter dem Ausbau der Marschbahn, wir als SSW natürlich auch. Minister Madsen, wir helfen Ihnen gerne mit dem Druck, den wir in Berlin und Kiel machen können, damit wir nun endlich den Ausbau bekommen. Das ist das Zeichen von Geschlossenheit, das aus dem schleswig-holsteinischen Parlament rausgehen musste. – Vielen Dank für die Debatte. (Beifall SSW und Lukas Kilian [CDU])
Kristina Herbst
Für die Landesregierung erteile ich nun das Wort dem Minister für Wirtschaft, Verkehr, Arbeit, Technologie und Tourismus, Claus Ruhe Madsen.
Claus Ruhe Madsen
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete! Ich war am Dienstagabend beim lang geplanten 4. Marschbahngipfel in Niebüll. Wir wollten über alle Probleme rund um die Marschbahn sprechen. Durch die Berichterstattung vorher ging es dann aber vor allem um die Frage nach dem zweiten Gleis. Schon vor dem Gipfel habe ich dazu sowohl den Verkehrsminister und seinen Staatssekretär kontaktiert; und wir haben auch mit der Bahn gesprochen. Ich möchte ein paar Worte zur Einordnung dieser Nachricht sagen. Bundesminister Wissing hat zur Vorbereitung auf der letzten Verkehrsministerkonferenz mitteilen lassen, dass wegen Kürzungen im Bundesetat der Schwerpunkt künftig vor allem auf den sogenannten Hochleistungskorridoren liegt. Das heißt nicht, dass der Marschbahnausbau gekippt ist. Laut Bundesverkehrsministerium ist der Marschbahnausbau ein Projekt von wenigen, das ebenfalls weiter fortgeführt wird. Zum jetzigen Zeitpunkt steht fest: Die Planung soll abgeschlossen werden. Danach muss der Bundestag über die Finanzierung des Baus beschließen. (Beifall Dr. Bernd Buchholz [FDP]) Wir brauchen aber die klare Entscheidung, dass der zweigleisige Ausbau nicht nur geplant, sondern auch finanziert und realisiert wird. (Beifall CDU, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und SSW) Pläne, die in Schubladen vor sich hin schimmeln, bringen niemanden etwas, am allerwenigsten 5.000 Pendlerinnen und Pendlern. Wenn es ein Paradebeispiel für einen Hochleistungskorridor im deutschen Schienennetz gibt, ist es die Strecke Niebüll–Westerland. Sie ist bundesweit einzigartig, weil es hier – einmal abgesehen vom Flugzeug und einer Fähre nach Dänemark – für Tausende von Pendlern und Hunderttausende von Urlaubern keine Alternative gibt. Dass inzwischen schon irrwitzige Forderungen laut werden, lieber eine Straße anstelle von Bahngleisen auf dem Damm zu errichten, zeigt die Verzweiflung der Menschen in der Region. Um diese marode Lebensader der Insel wieder stabil und verlässlich zu machen, ist der seit 30 Jahren geforderte zweigleisige Ausbau unerlässlich. Das mache ich bei jeder Gelegenheit in Berlin deutlich, wie auch bei anderen Bahnprojekten. Vor wenigen Monaten wurde die Finanzierung der Fehmarnbeltquerung durch die DB InfraGO infrage gestellt. Schließlich haben wir, auch mit Unterstützung des Bundes, klargestellt, dass an der Finanzierung nichts zu rütteln ist. Beim BSWAG haben wir im Vermittlungsausschuss erreichen können, dass auch Padborg–Hamburg als Hochleistungskorridor umgesetzt wird. Das habe ich persönlich verhandelt und für Schleswig-Holstein einen Punkt setzen können. (Beifall CDU und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Gemeinsam mit dem Bund haben wir im Vermittlungsausschuss beschlossen, dass das übrige Streckennetz nicht unter dem Ausbau der Hochleis- (Minister Claus Ruhe Madsen) tungskorridore leiden darf. Dafür habe ich mich vehement eingesetzt. Auch bei der Marschbahn konnten wir in den letzten Tagen wieder einen Punkt in Berlin setzen. Das Projekt ist auf der Prioritätenliste weit oben. Aber die Marschbahn gehört dem Bund, nicht dem Land. Auch ist die DB nicht unser Unternehmen. Wir als Land haben getan, was wir können, und machen das weiterhin. Wir sind bei den Planungen für die Elektrifizierung finanziell massiv in Vorleistung gegangen. Wir haben sogar die Planungen für den zweigleisigen Ausbau auf der Insel Sylt vorfinanziert, solange der Abschnitt noch nicht im Bundesschienenwegeausbaugesetz enthalten war. (Werner Kalinka [CDU]: So ist es!) Nur dadurch wurden die Planungen überhaupt aufgenommen. Meine klare Forderung an Bund und Bahn ist: Die DB InfraGO muss ihre Planungen Anfang nächstes Jahres fertig haben. Der Bundestag muss dann vor der Bundestagswahl im kommenden Jahr die weiteren Planungen und Finanzierungen genehmigen. Das hat der Parlamentarische Staatssekretär Gero Hocker auf dem Marschbahngipfel zugesagt. Er hat bestätigt, dass die parlamentarische Befassung so schnell wie möglich starten soll. Ein weiterer Erfolg: Er hat auch die Resolution von uns und dem Kreis unterzeichnet, in der wir genau das fordern. (Vereinzelter Beifall CDU, Beifall Dr. Bernd Buchholz [FDP] und Oliver Kumbartzky [FDP]) Damit hat sich der Bund endlich verbindlich festgelegt, und daran werden wir ihn auch, wenn nötig, immer wieder erinnern. Unsere Bemühungen in den letzten Tagen wurden also belohnt. Eines zum Schluss: Wir mögen ein vergleichsweise kleines Bundesland sein, aber wir können mit starker Stimme sprechen, wenn wir es gemeinsam tun. Wir sind uns doch alle einig: Wir brauchen eine zuverlässige Marschbahn, wir brauchen ein zweites Gleis. – Lassen Sie uns beim Bund und bei der Bahn immer wieder auf allen Ebenen gemeinsam dafür einstehen. (Beifall CDU, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, FDP, SSW und Thomas Hölck [SPD]) Lassen Sie mich am Ende noch auf einige Punkte eingehen. Wenn gesagt wird, der Refresh sei für die Pendlerinnen und Pendler nicht von so großer Bedeutung, widerspreche ich dem absolut. Mir wurde im Vorfeld berichtet: Es gibt Sitze, auf denen man nicht mehr sitzen will. Es gibt Toiletten, die man nicht mehr als Toilette nutzen kann. (Dr. Bernd Buchholz [FDP]: Offenbar eigene Erfahrungen gemacht, Herr Kollege!) – In der Tat. – Es gibt Fensterscheiben in den Zügen, die verhindern, dass man mobile Funkverbindungen aufbauen kann. – Man wird zukünftig besser in den Zügen arbeiten können, Strom und so weiter und so fort. Das alles ist Komfort. Aber was vielleicht noch viel wichtiger ist und was der eine oder andere nicht weiß: Wir verbessern die Züge auch technisch. Heute ist es so, dass jeder Zug für sich eine eigene Software hat, und es kommt bei Kopplungen, also dem sogenannten Heiraten von Zügen, immer wieder dazu, dass die Züge nicht gern miteinander verheiratet werden, nicht miteinander sprechen, und dass der Lokführer dann entscheiden muss: Fahre ich jetzt mit halber Kapazität weiter, oder versuche ich, die Systeme herunterund wieder hochzufahren? Die Lokführerinnen und Lokführer entscheiden sich in aller Regel für halbe Kapazität. Genau das ist das, worüber sich die Pendler dann beschweren, dass nicht zehn bis zwölf Fahrzeuge, sondern nur fünf oder sechs Fahrzeuge kommen. Deswegen ist auch der Refresh ein wirklich wichtiges und gutes Signal. (Beifall CDU, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und FDP) Übrigens hat sich das Land dazu entschieden, 30 Millionen Euro in die Hand zu nehmen, um nicht nur den Komfort, sondern auch die Fahrstabilität deutlich zu verbessern. Ich möchte gern noch eine Sache benennen. Ich finde es wahnsinnig wichtig, dass wir in dieser Diskussion immer wieder darauf hinweisen, was für uns ganz wichtig ist. Dass wir einmal im Monat in den Tower gehen sollen, lieber Herr Dr. Buchholz, das wissen Sie auch: Wir sind da sehr häufig. Am Dienstag war mein Staatssekretär im Tower, ich war beim Gipfel. (Lars Harms [SSW]: Tower of London?) – Nein, nicht der Tower in London, sondern der Bahntower. Wir sind da permanent unterwegs, aber Sie wissen auch, dass es nicht immer so ist, dass nur, weil Schleswig-Holstein da aufschlägt, dann auch alles erledigt wird. Ich habe eingangs gesagt, das Thema gebe es schon seit 30 Jahren. Man kann also einige Verkehrsminister aufzählen, die jeden Monat dort gewesen sind. Wir stellen fest, dass das (Minister Claus Ruhe Madsen) Problem langwierig ist. Das ist etwas, was Pendlerinnen und Pendler ärgert, und das verstehe ich, wenn man ihnen sagt, wie lange die Planung dauert. (Beifall Birte Glißmann [CDU] und Lukas Kilian [CDU] – Dr. Bernd Buchholz [FDP]: Nicht nur die!) Das gehört sich zu guter Letzt, weil ich jetzt ein paar hämische Kommentare in Richtung des Parlamentarischen Staatssekretärs Hocker gehört habe, der am Dienstagabend bei uns in Schleswig-Holstein war, dass er zum Beispiel mit einem Auto angereist sei. Ich glaube, die Debatte war für ihn um Viertel nach zehn zu Ende, und sein morgendlicher Termin im Verkehrsausschuss war um 8 Uhr früh. Jetzt kann sich jeder einmal überlegen – egal wie –: Ich ziehe meinen Hut davor, dass er sich kurzfristig entschieden hat, sich ins Auto zu setzen und nach Schleswig-Holstein zu kommen. (Beifall CDU, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, SPD und FDP) Dass er bereit ist, sich für unser Projekt hier in Schleswig-Holstein dermaßen einzusetzen, ist ein starkes Signal, auf dem wir gut aufsetzen können. Damit möchte ich euch allen schöne Ferien wünschen und sagen – man darf es nicht, ich kriege jetzt Ärger mit der Präsidentin –: Lieben Dank, Clemens! (Beifall CDU, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, FDP und SSW)
Kristina Herbst
Da bin ich mal nachsichtig mit dem Dank. Der Minister hat die Redezeit um zwei Minuten und 56 Sekunden überzogen. Besteht der Bedarf? (Zurufe) – Das ist nicht der Fall. Dann schließe ich die Beratung. Ich lasse über den Antrag der Fraktionen von CDU, BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN, SPD, FDP und SSW, Drucksache 20/2605, in der Sache abstimmen. Wer dem zustimmen will, den bitte ich um das Handzeichen. – Das ist einstimmig so beschlossen. Sammeldrucksache über Vorlagen gemäß § 63 Absatz 1 a der Geschäftsordnung des SchleswigHolsteinischen Landtags Drucksache 20/2596 Herausgegeben von der Präsidentin des Wir kommen nunmehr zur Abstimmung über die Sammeldrucksache. Die Voten für die einzelnen Tagesordnungspunkte, für die eine Gesamtabstimmung nach § 63 Absatz 1 a der Geschäftsordnung vorgesehen ist, entnehmen Sie bitte der Ihnen vorliegenden Drucksache 20/2596. Voraussetzung für die Abstimmung ist, dass keine Abgeordnete oder kein Abgeordneter widerspricht. – Das ist offenbar nicht der Fall. Kommen wir also jetzt zu der Abstimmung. Wer mit der Übernahme der Empfehlungen entsprechend der Sammeldrucksache 20/2596 (Unruhe) einverstanden ist – Frau Krämer! –, den bitte ich jetzt um das Handzeichen. – Das ist einstimmig. Ich darf Ihnen mitteilen, dass die nächste Tagung des Landtages, die 27. Tagung, am Mittwoch, den 20. November 2024, um 10 Uhr stattfindet. Ich wünsche Ihnen allen eine gute sitzungsfreie Herbstferienzeit. Kommen Sie gut und gesund wieder. Die Sitzung ist geschlossen. Schluss: 12:54 Uhr Schleswig-Holsteinischen Landtags - Stenografischer Dienst
