Dr. Bernd Buchholz
Frau Abgeordnete, das ist keine Frage, sondern eine Bemerkung. Mit meinem Verständnis von Gewaltenteilung ist es nicht vereinbar, wenn eine dem Haushaltsgesetzgeber, dem Deutschen Bundestag, vorbehaltene Entscheidung von einem Mitglied der Exekutive erwartet wird. Ein Mitglied der Exekutive hat auszuführen, was die Legislative entscheidet. Wenn dieses Parlament hier sich dergestalt vorführen ließe, dass über Haushaltsentscheidungen durch Mitglieder der Landesregierung entschieden würde, dann brächte ich das vor dem Verfassungsgericht zur Vorlage. Das mache ich einmal deutlich.
