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Dr. Bernd Buchholz

FDP 18.10.2024 Sitzungen 20/71

Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Der Kollege Dürbrook muss aufpassen, dass er mit seinem permanenten Betonen der Schuldenbremse nicht wie der Kollege Hölck bei der Mietpreisbremse einen Running Gag produziert, der in jeder Rede stattfinden muss. (Heiterkeit) Ich finde es gut, liebe Kolleginnen und Kollegen, dass wir heute noch mal gemeinsam für den Schleswig-Holsteinischen Landtag adressieren, wie wichtig der zweigleisige Ausbau dieser Strecke der Marschbahn ist. Das ist ein gutes Signal. (Beifall) Leider ist es nicht das erste Mal, dass es offenbar nötig ist, dass man da einmal Laut gibt. Denn auf dem Weg bis heute gab es viele Dinge, die dazu geführt hätten, dass dieses Projekt hinten runtergefallen wäre. Ich erinnere einmal freundlich daran, dass die damalige Umweltministerin Svenja Schulze dieses Projekt in der letzten Legislaturperiode aus der Prioritätenliste gestrichen hatte – und zwar deshalb, weil es zu wenig CO -Einsparungen gebe, 2 denn es sei nicht die Elektrifizierung, sondern nur der zweigleisige Ausbau. (Zuruf Serpil Midyatli [SPD]) Davon musste sie mit den Argumenten, die auch heute auf dem Tisch liegen, überzeugt werden: Erstes wichtiges Argument: Es ist die einzige Verbindung auf eine Insel. Zweites wichtiges Argument: Es ist durch dieses Sylt-Shuttle-Thema die höchstprofitable Strecke der DB InfraGO in Deutschland. (Beifall FDP und SPD) Das ist die Strecke, auf der die DB InfraGO am meisten Geld verdient. Sie ist auf dem Festland 13 Kilometer und auf der Insel sechs Kilometer lang – und eingleisig. Das muss man sich einmal auf der Zunge zergehen lassen. Deshalb ist es so wichtig, dass wir mit diesen Argumenten in Berlin immer wieder den entscheidenden Leuten im Rücken stehen und sagen: Pass mal auf, das muss passieren. Kollegin Waldeck, das Verfahren werden wir nicht ändern. Das Verfahren ist immer so, dass eine Vorplanung abgeschlossen sein muss, damit der Haushaltsgesetzgeber in Berlin eine Entscheidung über die Realisierung des Projektes oder nicht trifft. Das ist so. (Beifall FDP und Tobias Koch [CDU]) (Dr. Bernd Buchholz) Deshalb kann man nicht vor Abschluss der zweiten Phase, nämlich vor Abschluss der Vorplanungen, sagen, wir machen es. Das geht einfach nicht. Das ist haushaltsrechtlich nicht vorgesehen. Man weiß ja nicht, über was man entscheiden würde.

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