Christian Dirschauer
Kære fru landdagspræsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Eigentlich bleibt einem nichts übrig, als die Rede hier zu Protokoll zu geben. Ich mache das aber nicht, denn ich möchte trotz allem an den Anfang der Rede vom Kollegen Kumbartzky anknüpfen, und das meine ich wirklich ernst. Es ist doch wirklich ganz, ganz, ganz toll, dass der Wolf hier wieder zu Hause ist. (Beifall SSW, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und vereinzelt SPD) Das ist wirklich ein Erfolg für den Artenschutz, für die Biodiversität, und ich finde, das kann man so sagen, und da kann man auch die Sektkorken knallen lassen. Das ist erst einmal der Grundsatz. Aber natürlich sind mit der Rückkehr auch Herausforderungen im Umgang mit dem Wolf entstanden, ganz klar. Wir sind das waldärmste Flächenland Deutschlands, wir haben nicht die Waldflächen, und wir sind total landwirtschaftlich geprägt, klar. Da kommen Konflikte auf uns zu, so ist es. Wie soll sich also der Wolf hier in unserer Kulturlandschaft zurechtfinden? Wir wissen, der Wolf als Mythenund Märchenwesen ist als vermeintlich böse und hinterlistig in unserer Gesellschaft gebrandmarkt. Er ist aber weder gut noch böse, er ist schlichtweg ein Raubtier, das seinem natürlichen Jagdinstinkt folgt, und das ist auch nicht irgendwie überraschend. Seit dem ersten gesicherten Nachweis wurde das Thema Wolf auch in Schleswig-Holstein so kontrovers diskutiert wie kaum ein anderes Thema. Das erleben wir immer wieder. Dabei sind die Erzählungen über seine Rückkehr genauso mythenhaft wie die Geschichten aus den Märchen. Lange Zeit galt der Wolf bei uns nur als Durchzügler auf seinen langen Wanderschaften, die er (Christian Dirschauer) macht. Über Jahre ist die Population jetzt jedoch gewachsen, und die Herausforderungen sind in Schleswig-Holstein damit gestiegen. Dem hat man sich immer gewidmet. Managementpläne wurde gemeinsam mit Naturschutzverbänden, Jagdverband und Vertretern der Landwirtschaft aufgestellt, und vonseiten des Landes wurde eine Wolfsrichtlinie erarbeitet, um unter anderem Entschädigungen zu regen. Immer wieder hat es Vorfälle mit Nutztierrissen gegeben, sodass irgendwann auch der Begriff Problemwolf kreiert wurde. Mit der Zunahme derartiger Vorfälle wurde der Ruf nach Abschüssen immer lauter, sodass die kontrollierte Entnahme von Problemwölfen zulässig wurde, und das ist völlig in Ordnung. Das ist so. Da es sich bei dem Wolf aber um eine national und international geschützte Art handelt, war der Umgang mit dem Wolf immer eine Gratwanderung zwischen dem strengen Artenschutz und dem Schutz der Weidetiere. Politisch war das immer ein Kompromiss, denn große Entscheidungsmöglichkeiten hatten wir an der Stelle nicht. Hier scheint sich das Blatt jetzt möglicherweise irgendwann etwas zu wenden. Ich will nicht sagen, dass erst ein Familienpony gerissen werden musste, bevor sich etwas ändert, aber der Vorfall im September 2022 mit dem Pony der Familie von der Leyen hatte den Schutzstatus tatsächlich erneut auf den politischen Prüfstand gehoben, und da stehen wir heute. Auf Bundesebene wurde bereits im Dezember des letzten Jahres die sogenannte Schnellschussregelung auf den Weg gebracht. Demnach darf 21 Tage lang auf einen Wolf geschossen werden, der sich im Umkreis von 1.000 Metern von einer Rissstelle aufhält. Eine DNA-Analyse muss dafür auch nicht mehr abgewartet werden. Diese Schnellschussregelung sei laut Bundesministerin Lemke entsprechend pragmatisch und wirksam, so die Einschätzung, vor allem aber sei sie gerichtsfest. Das ist aus meiner Sicht das Entscheidende – auch zur Sicherheit unserer Jägerinnen und Jäger. In Bezug auf den Abschuss von Wölfen sind wir mittlerweile also viel weiter, als noch vor einigen Jahren denkbar erschien. Nun ist es erklärter politischer Wille, den Schutzstatus nach der Berner Konvention – wir haben es eben gehört – von „streng geschützt“ auf „geschützt“ zu senken. Doch was bedeutet das eben im konkreten Fall? – Erst einmal bleibt der Wolf eine international geschützte Art, sodass der Abschuss des Wolfs weiterhin nicht ohne Weiteres möglich ist. Erst einmal keine große Änderung. Der Erhaltungszustand des Wolfs wird zudem dafür entscheidend sein, ob weitergehende rechtliche Möglichkeiten für Abschüsse gegeben sind. Das heißt, der Bestand wird dann über die Entnahme von Wölfen entscheiden. Damit wird bundesweit das Ziel verfolgt, den Regionen Rechnung zu tragen, die bereits ausreichende Wolfspopulationen haben. Inwieweit das für Schleswig-Holstein gilt, lasse ich mal dahingestellt. Die Herabstufung des Schutzstatus würde bedeuten, dass sie entsprechend in europäisches und nationales Recht aufgenommen werden muss, das haben wir gehört. Ich kann mir dabei vorstellen, dass es bestimmte Regionen in Deutschland gibt, die von einer solchen Neuerung auch Gebrauch machen können, beispielsweise Brandenburg, Niedersachsen oder Sachsen. Das ist vielleicht denkbar. Dann reden wir aber immer noch nicht über einen generellen Abschuss von Wölfen. Auch mit einer Herabstufung des Schutzstatus bleibt weiterhin die Verpflichtung, einen günstigen Erhaltungszustand für den Wolf zu erreichen. Aber so weit sind wir noch nicht. Daher plädiere ich dafür, den Antrag der FDP an den Ausschuss zu überweisen, um dort zu erörtern und auszuloten, welche Möglichkeiten wir in Schleswig-Holstein in Bezug auf Bestandsregulierungen oder wolfsfreie Zonen haben, und um zu analysieren: Welchen tatsächlichen Bedarf haben wir denn dafür? Ich glaube, der ist nicht groß. – Vielen Dank. (Beifall SSW und vereinzelt SPD)
