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Jette Waldinger-Thiering

18.10.2024 Sitzungen 20/71

Guten Morgen, meine Damen und Herren! Ich eröffne die heutige Sitzung des Schleswig-Holsteinischen Landtages. – Es sind erkrankt von BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN: Anna Langsch, Catharina Nies und Jan Kürschner. Von der Landesregierung erkrankt sind Ministerin Prien und Minister Schwarz. – Wir wünschen allen ganz schnelle und baldige Genesung. (Beifall) Wegen auswärtiger Verpflichtungen abwesend sind heute von der Landesregierung Ministerpräsident Günther, Minister Schrödter und Ministerin Dr. Schneider. Nach § 47 Absatz 2 unserer Geschäftsordnung haben folgende Abgeordnete mitgeteilt, dass sie an der Teilnahme an der heutigen Sitzung verhindert sind: Beate Raudies ab 12 Uhr, Dr. Heiner Garg ab 13 Uhr, Christopher Vogt ab 12:30 Uhr, Manfred Uekermann und Claus Christian Claussen ganztägig. Bevor wir in unsere Tagesordnung einsteigen, möchte ich zusammen mit Ihnen dem Abgeordnete Tobias Koch ganz herzlich zum Geburtstag gratulieren. (Beifall) Wir wünschen Tobias Koch alles Gute und vor allem, und das ist das Wichtigste, ganz viel Gesundheit. Tobias hat zusammen mit Minister Schrödter Geburtstag, der heute nicht da ist. Sonst hätten wir ihm persönlich gratulieren können. Auf der Besuchertribüne begrüßen wir gemeinsam Alexander Blažek, Verbandsvorsitzender von Haus & Grund Schleswig-Holstein. – Herzlich willkommen bei uns! (Beifall) Ich rufe die Tagesordnungspunkte 10 und 14 auf: Gemeinsame Beratung a) Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Energiewende- und Klimaschutzgesetzes Schleswig-Holstein und zur Aufhebung und Anpassung weiterer Rechtsvorschriften Gesetzentwurf der Landesregierung Drucksache 20/2553 Änderungsantrag der Fraktion der SPD Drucksache 20/2610 b) Digitale Grundlage für die Wärmewende schaffen Antrag der Fraktion der SPD Drucksache 20/2467 Wird das Wort zur Begründung gewünscht? – Das ist nicht der Fall. Ich eröffne die Aussprache. Das Wort hat nach Rücksprache mit der SPD die Landesregierung. Ich erteile das Wort Herrn Minister Goldschmidt. Tobias Goldschmidt, Minister für Energiewende, Klimaschutz, Umwelt und Natur: Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Ich darf Ihnen heute den Vorschlag für die Novelle des Klimaschutzgesetzes vorstellen. Für mein Haus, für die Landesregierung, aber ich glaube für das ganze Land ist das ein sehr wichtiges Vorhaben in dieser Legislaturperiode. (Beifall BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN und CDU) Wir legen mit dem Klimaschutzgesetz ein Rahmengesetz für unseren Weg zur Klimaneutralität 2040 vor. Ich weiß, dass das für einige ein sehr schneller, vielleicht ein zu schneller Weg ist. Für andere ist das ein Weg, der nicht schnell genug gehen kann. Ich weiß, dass der Weg zur Klimaneutralität eine Herausforderung für diejenigen ist, die in alten Häusern in ihren Heizungskellern stehen und nicht so richtig wissen, wie es weitergeht. Ich weiß, dass es eine Herausforderung für Unternehmerinnen und Unternehmer sein kann, deren Geschäftsmodell auf der Umwandlung von russischem Erdgas beruht. Ich weiß, dass es eine Herausforderung sein kann für kleine Gemeinden, die jetzt eine Wärmeplanung machen sollen. Ich weiß aber auch, dass es Menschen gibt, für die es nicht schnell genug gehen kann. Ich denke an die Opfer der Sturmflut, an die Menschen, die ihre Heimat verlassen müssen, weil die Klimakrise es nicht mehr möglich macht, in den Regionen zu leben. Ich denke auch an Landwirtinnen und Landwirte, die vor schwierigen Situationen stehen, wenn sie auf ihre Erntebilanz schauen, die sich in der Folge der Klimakrise verschlechtert hat. Das Gesetz ist aus meiner Sicht ein Brückenschlag zwischen der Ambition auf der einen Seite und der Machbarkeit auf der anderen Seite. Wir setzen auf die Wärmeplanung, um Planungssicherheit für all (Minister Tobias Goldschmidt) diejenigen zu schaffen, die sich fragen: Bekomme ich hier eigentlich eine netzgebundene Wärmeversorgung, oder bekomme ich sie nicht? Wir geben den Startschuss für die Umsetzung des Bundeswärmeplanungsgesetzes, indem wir die planungsverantwortliche Stelle festlegen. Wir sagen: Wenn Wärmepläne neu gemacht werden, dann müssen sie auf das Zieljahr 2040 ausgerichtet sein. Wir definieren also einen höheren Anspruch, als er bundesrechtlich definiert ist. Wir sagen aber auch: Wir erkennen an, dass diejenigen, die schon losgelegt haben und Wärmepläne mit dem Zieljahr 2045 gemacht haben, nicht zurückgeschickt werden auf Los und so weiterplanen können, wie sie begonnen haben. Wir geben also Planungssicherheit. (Beifall BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN und vereinzelt CDU) Wir wissen, dass unser Land geprägt ist von vielen auch kleinen Gemeinden und Kommunen, von Menschen, die sich auf den Weg machen wollen, klimaneutral zu werden. Wir berücksichtigen das und sagen: Es ist möglich, dass sich Gemeinden zusammentun und die Wärmeplanung gemeinsam machen, dass sie diese auch an Ämter geben können, die das für sie machen können. Wir schaffen die Möglichkeit, das Bundeswärmeplanungsgesetz im Konvoi-Verfahren umzusetzen, und wir geben Gemeinden, die weniger als 10.000 Einwohner haben, die Möglichkeit, vereinfachte und schnelle Verfahren zu machen, um schnell für ihre Bürgerinnen und Bürger Klarheit zu schaffen. (Beifall BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN und vereinzelt CDU) Wir haben uns mit den Kommunen verständigt, dass wir die Konnexität klären. Das heißt, es wird nicht an den Finanzmitteln scheitern. Wir wissen, dass wir dann, wenn wir zu einer stärkeren netzgebundenen Wärmeversorgung kommen wollen, auch auf die Preise in den Wärmenetzen schauen müssen. Deswegen schaffen wir ein digitales Fernwärmeportal. Das wird unsere Landeskartellbehörde stärken, und das wird uns schneller in die Lage versetzen, auf Preisanstiege zu reagieren – auch dadurch, dass wir Netzbetreibern auferlegen können, Sanierungsfahrpläne zu machen. Wir werden also unsere Kartellbehörde stärken, die Instrumente stärken, die wir haben, und keine neuen Behörden und keinen Behördendschungel schaffen. Wir wissen, dass unsere große Stärke in diesem Land die erneuerbaren Energien sind. Die machen diesen Weg zur Klimaneutralität erst möglich. Deswegen halten wir im Klimaschutzgesetz ein neues Energieziel fest. Wir wollen bis 2030 45 Terawattstunden erneuerbaren Strom in Schleswig-Holstein erzeugen und geben den Regionen Planungssicherheit, was auf sie zukommen wird. Wir wissen, dass wir Zielkonflikte haben, unter anderem die Flächenverbräuche, die sich durch die Energiewende ergeben. Wir wollen Flächen schonen. Wir wollen Flächen für die Landwirtschaft, aber auch für den Naturschutz erhalten. Deswegen halte ich es für richtig und zielführend, dass wir den Ausbau der Photovoltaik vor allem auf versiegelte Flächen kanalisieren. Wir schaffen vor allem deshalb eine Pflicht, auf Neubauten künftig Photovoltaik zu installieren. (Beifall BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN und vereinzelt CDU) Wir wissen leider auch, dass trotz aller Anstrengungen, die wir in Schleswig-Holstein machen, und trotz aller Vorreiterrollen die Klimakrise voll zuschlägt. Seit dem Jahrhundertereignis an unseren Küsten hat es Jahrhundertereignisse fast in der ganzen Bundesrepublik gegeben. Wir müssen uns an die Klimakrise anpassen. Wir starten mit einer Klimaanpassungsstrategie als Land. Die ist gerade in der Abstimmung. Wir halten in diesem Klimaschutzgesetz fest, dass Klimaanpassung eine wichtige Aufgabe ist. Das Gesetz wird durch die Novelle auch zu einem Klimaanpassungsgesetz. Wir verpflichten die Kreise, bis zum Jahr 2029 Klimaanpassungskonzepte vorzulegen. Diejenigen, die schon begonnen haben, werden ebenfalls nicht zurück auf Los geschickt, sondern können ihre Konzepte weiterverfolgen. Wir gehen den Bereich von Klimaanpassung strategisch an. Wir sagen: Klimaschutz ist längst nicht nur Energiewende, ist längst nicht nur Wärmewende, er ist auch eine Mobilitätswende. Deshalb halten wir fest, dass wir ab dem Jahr 2030 die Schiene komplett emissionsfrei betreiben werden und ab dem Jahr 2040 den straßengebundenen ÖPNV. Ab dem Jahr 2035 wird es in Schleswig-Holstein nicht mehr möglich sein, Mietwagen und Taxen auf fossiler Basis zuzulassen. Das Gesetz ist also ein Vollsortiment des Klimaschutzes. Das Gesetz zeigt im Übrigen auch – das ist wichtig festzuhalten –, dass, während man sich auf Bundesebene beim Thema Heizung komplett zerlegt, obwohl man mehrere Beschlüsse in Koalitionsrunden gefasst hat, wir es schaffen, ein Vollsortiment für den Klimaschutz als Schwarz-Grün vorzulegen und im Einvernehmen ein Klimaschutz- (Minister Tobias Goldschmidt) gesetz haben, das für das ganze Land geschrieben ist. (Beifall BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN und CDU) Ich habe die Anträge der Opposition wahrgenommen und möchte dazu sagen, dass es für mich eine spannende Debatte darüber ist, ob wir zu verpflichtenden Zahlungen für Betreiber von erneuerbaren Energien kommen – an die Kommunen, an die Bürgerinnen und Bürger. Das sollten wir im Ausschuss weiterberaten. Für mich sind drei Fragen leitend. Sie haben dazu geführt, dass wir eine solche Regelung nicht in das Gesetz geschrieben haben. Die erste Frage, die man beantworten können muss, ist die Frage – wir haben das Ziel, Strom günstiger zu machen –: (Tobias Koch [CDU]: So ist es!) Ist es also richtig, zusätzlich in den Markt zu intervenieren und zusätzliche Abgaben zu schaffen? Die zweite Frage lautet: Wie grenze ich solche verpflichtenden Modelle zu anderen Vorhaben ab, zum Beispiel Biogasanlagen? Soll dort künftig auch gezahlt werden? Oder Möbelhäuser, wenn sie gebaut werden? Schön sind die meistens auch nicht. Was ist mit Bahnstrecken, oder was ist mit Schweineställen? (Zuruf SPD) Die sind im Zweifel für den Anwohner das größere Ärgernis als ein PV-Feld. (Dr. Bernd Buchholz [FDP]: Was hast du gegen Möbelhäuser, Tobias? – Zurufe SPD) Diese Abgrenzungsfragen muss man beantworten können. Und eine weitere Frage – das ist für mich fast die wichtigste Abgrenzungsfrage oder Frage, die man beantworten können muss – ist: Was macht ein solches Gesetz mit dem in Schleswig-Holstein etablierten ungeschriebenen Gesetz, dass wir freiwillige Bürgerbeteiligungsmodelle haben? Ich bin offen für die Debatte, und sie gehört auch ins Parlament, aber das sind die Fragen, die ich in Bezug auf ein solches Gesetz und auf einen solchen Vorschlag stellen würde. – Ich danke für die Aufmerksamkeit und wünsche gute Beratung. (Beifall BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN und CDU)

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