landtag.ltsh.de ↗

Kristina Herbst

18.10.2024 Sitzungen 20/71

Für die Landesregierung erteile ich nun das Wort – (Zuruf: Redemanuskript!) – Da gibt es keine schriftliche Rede. Sie hat sie frei gehalten. (Zuruf: Löblich!) Ich erteile nun der Landesregierung, Professor Dr. Kerstin von der Decken, in Vertretung von Ministerin Karin Prien das Wort. Dr. Kerstin von der Decken, Ministerin für Justiz und Gesundheit: Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete! Die Rahmenbedingungen zur Gewährung von BAföG sind zwar in ganz Deutschland identisch, die Art und Weise, wie das Geld ausgezahlt wird, unterscheidet sich allerdings von Bundesland zu Bundesland teilweise erheblich. In Schleswig-Holstein gibt es bisher einen Auszahlungstermin pro Monat für das BAföG – jeweils zum letzten Werktag. Hierzu findet der dazugehörige Zahllauf im EDV-Verfahren in der Regel um den 22. des jeweiligen Monats statt. Zwischen Zahllauf und Auszahlungstermin können also bis zu zehn Tagen liegen. Das bedeutet – das haben wir gehört –, dass alle Bescheidungen nach diesem Zahllauf erst im darauffolgenden Monat ausgezahlt werden, sodass zwischen Bescheid und Auszahlungstermin im ungünstigsten Fall fünf Wochen liegen können. Um finanziellen Engpässen vorzubeugen, ist es bereits jetzt möglich, dass Antragsteller beim Ausbildungsförderungsamt einen Vorschuss beantragen können. Dieser wird dann im Anschluss mit der regulären Zahlung verrechnet. Grundsätzlich ist dieses geschilderte Vorgehen beim BAföG kein Sonderfall. Auch bei anderen Sozialleistungen ist es keine Selbstverständlichkeit, dass ein zweiter Zahllauf stattfindet. Bei Studierenden haben wir allerdings eine Sondersituation, die mit anderen Bereichen, in denen Sozialleistungen gezahlt werden, nicht vergleichbar ist. Studienanfänger kommen häufig in eine neue Wohnumgebung und in eine völlig neue Lebenssituation. Dies ist mit außergewöhnlichen Kosten verbunden. Nicht jeder Studierende weiß zu Beginn seines Studiums, dass er im Fall der Fälle einen Vorschuss beantragen kann. Unter anderem in diesen Fällen können fünf Wochen ohne Geldeingang auf dem Konto eine lange Zeit sein. Die Landesregierung begrüßt daher grundsätzlich das Ansinnen der Fraktionen, die Einführung eines zweiten Zahllaufs zu prüfen. Die möglichen Vortei- (Ministerin Dr. Kerstin von der Decken) le für Studierende müssen dann allerdings sehr umsichtig mit dem zusätzlichen Aufwand abgewogen werden, der durch einen zweiten Zahllauf entsteht, denn der ist nicht unerheblich. Jeder Zahllauf bindet im Wissenschafts- und Forschungsministerium die Kapazität von mehreren Personentagen. In Schleswig-Holstein – einem kleinen Bundesland – verfügt die Wissenschaftsabteilung bei gleichen Aufgaben bereits jetzt über eine geringe Personalausstattung, die auf absehbare Zeit nicht ausgebaut werden wird. Schleswig-Holstein ist nicht das einzige Bundesland mit nur einem Zahllauf. Auch Sachsen und Mecklenburg-Vorpommern führen nur einen Zahllauf durch, und Hamburg hat den zweiten Zahllauf gerade wieder abgeschafft, da die Nachfrage sehr gering, der Aufwand aber erheblich war. Ein interessantes Modell hat Thüringen eingeführt. Dort werden die zweiten Zahlläufe nur in bestimmten Monaten durchgeführt, etwa zum Semesterstart und zum Jahresende. Das Wissenschaftsministerium ist daher sehr gespannt, wie stark der Probelauf angenommen wird, um dann gemeinsam das weitere Vorgehen zu beraten. – Vielen Dank. (Beifall CDU und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Protokoll ↗