Plenarprotokoll 19/6
16.09.2026 · 77 Redebeiträge · Originalprotokoll ↗
Beteiligte Fraktionen: SPD (13)CDU (10)AfD (8)GRÜNE (8)
Liebe Kolleginnen und Kollegen, ich begrüße Sie heute alle recht herzlich zu unserer 6. Plenarsitzung! Ich darf zunächst fragen, ob es Änderungswünsche bezüglich der Tagesordnung gibt bzw. der Tagesordnung widersprochen wird. Das ist nicht der Fall. Dann darf ich die Tagesordnung so feststellen. Bevor wir zur Aktuellen Debatte kommen, darf ich noch mitteilen, welche Kolleginnen und Kollegen entschuldigt sind. Das sind die Abgeordneten Benjamin Haupt, Nina Klinkel, Jaqueline Rauschkolb und Lena Werner sowie Staatssekretär Torsten Welling. Ich darf erstmals Abgeordneten Thomas Mockenhaupt, der seit dem 1. September Abgeordneter und Nachfolger von Hendrik Hering ist, bei uns im Haus begrüßen. Herzlich willkommen! (Beifall der SPD, der CDU, des BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und bei der AfD) Wir hatten darüber hinaus seit der letzten Plenarsitzung zwei runde oder halbrunde Geburtstage. Am 8. September ist Abgeordneter Roland Weimer 50 Jahre alt geworden. Herzlichen Glückwunsch! (Beifall im Hause) Er ist noch nicht anwesend, aber er kommt bestimmt gleich. Am 10. September ist Abgeordneter Daniel Schäffner 45 Jahre alt geworden. Herzlichen Glückwunsch! (Beifall im Hause) Verbunden mit den Glückwünschen ist, dass es nachher noch eine Flasche des Präsidentenweins gibt. Den werde ich nachher vorbeibringen. Schriftführende Abgeordnete sind die Abgeordnetenkollegen Paul Bunjes und Johannes Behner. Kollege Paul Bunjes führt die Redeliste. Wir beginnen mit Punkt 1 a) der Tagesordnung: AKTUELLE DEBATTE Städte und Dörfer nachhaltig baulich entwickeln – Bund, Länder und Kommunen gemeinsam in Verantwortung auf Antrag der Fraktion der SPD – Drucksache 19/674 – Es gilt das übliche Verfahren: erste Runde fünf Minuten, zweite Runde zwei Minuten. Für die antragstellende Fraktion spricht Abgeordneter Dirk Beyer. Sie haben das Wort, Herr Kollege.
Dirk Beyer SPD
Sehr geehrter Herr Präsident, meine sehr geehrten Damen und Herren! Erinnern Sie sich bitte einmal an die Hitzetage dieses Jahres. An einem Wochenende war ich im Ehrenamt im Einsatz, um einen klimatisierten Versammlungsraum in Worms herzurichten, sodass sich Menschen dort aufhalten und abkühlen konnten, bevor sie weiter der Hitze ausgesetzt sind und ins Krankenhaus eingeliefert werden mussten. (Abg. Alexander Schweitzer, SPD: Sehr gut!) Kollegen aus dem Rettungsdienst haben von Einsätzen in überhitzten Dachgeschosswohnungen berichtet und reihenweise von Patienten mit massiven Kreislaufbeschwerden. Wir haben jetzt Mitte September und weiterhin teilweise Temperaturen von gut 30 Grad. Diese Tatsache und die Hitzetage in diesem Sommer haben und hatten Auswirkungen auf nahezu alle Bereiche unseres Lebens. Deshalb haben wir als SPD-Fraktion unsere Klausurtagung auch dazu genutzt, uns ausführlich mit der Thematik „Hitzeschutz“ zu beschäftigen, woraus auch ein Positionspapier entstanden ist. Für uns ist klar: Maßnahmen zum Hitzeschutz und zur Klimaanpassung müssen wir breit umsetzen. Auch im Bereich des Bauens, der Stadtentwicklung und Dorferneuerung muss neu gedacht und müssen Maßnahmen zur Klimaanpassung bei jedem Vorhaben berücksichtigt werden. Modernes Bauen bedeutet die Frage, wie wir unsere Städte und Gemeinden in den kommenden Jahrzehnten gestalten. Es geht um Wohnraum, Schulen, Kitas, Krankenhäuser, Feuerwehrhäuser und Verwaltungsgebäude, aber auch um Ortskerne und Quartiere. Deshalb ist klar: Nachhaltiges Bauen ist keine Aufgabe einer einzigen staatlichen Ebene. Es ist eine Gemeinschaftsaufgabe von Bund, Ländern und Kommunen. Rheinland-Pfalz setzt sich für verlässliche politische und finanzielle Rahmenbedingungen ein, um unsere Städte und Dörfer nachhaltig bauen und entwickeln zu können. Der von Bauminister Sven Teuber auf der Bauministerkonferenz eingebrachte Vorstoß, die Klimaanpassung im Grundgesetz zu verankern, ist dafür ein richtiger und wichtiger Schritt. (Beifall der SPD) Der Antrag wurde von den Ländern mit deutlicher Mehrheit angenommen. Rheinland-Pfalz verfügt bereits über vielfältige Förderinstrumente für eine klimaresiliente kommunale Infrastruktur, von der Städtebauförderung, der Dorferneuerung und dem Investitionsstock bis zu KIPKI und dem RheinlandPfalz-Plan. Sie ermöglichen Entsiegelung, Begrünung, Beschattung und wasserdurchlässige Flächen. Diese Instrumente wollen wir dauerhaft weiterentwickeln. Die Angebote wirken übrigens am besten, wenn wir auf der kommunalen Ebene Menschen in unseren Rathäusern haben, die die Bedeutung ebenfalls erkannt haben und die Maßnahmen auch konsequent umsetzen. Dafür gebe ich gerne ein, zwei Beispiele aus meinem Wahlkreis, der Stadt Worms. Genau dort haben wir an der entscheidenden Stelle mit dem Stadtentwicklungsdezernenten Timo Horst einen Verantwortlichen, der nachhaltige Stadtentwicklung nicht nur denkt, sondern auch umsetzt. So wird dort derzeit eine klimafreundliche Kita gebaut. (Abg. Alexander Schweitzer, SPD: Guter Mann!) Sie wird als Effizienzhaus 40 errichtet. Auf dem begrünten Flachdach entsteht eine Photovoltaikanlage. Vier elektrisch betriebene Luft-Wasser-Wärmepumpen übernehmen Heizung und Kühlung. Eine moderne Lüftungsanlage mit Wärmerückgewinnung sorgt für die Belüftung. Bodentiefe Fenster mit außenliegendem Sonnenschutz und eine energieeffiziente Brettsperrholzbauweise ergänzen das Konzept. Das ist nicht irgendein technisches Detail. Es zeigt ganz praktisch, wie wir Gebäude schaffen können, die den Bedürfnissen der Menschen gerecht werden und gleichzeitig verantwortungsvoll mit Energie und Ressourcen umgehen. In anderen Kitas gibt es inzwischen klimatisierte Räume. Wir entsiegeln große Flächen in der Innenstadt mithilfe von I-Stock-Mitteln, um sie so gleichzeitig attraktiver für Touristen zu machen, und machen sie gleichzeitig klimaresilient. So sieht nachhaltige Stadtentwicklung aus. (Beifall der Abg. Bettina Brück, SPD –
Alexander Schweitzer SPD
Sehr gut!) Unser Bauminister Sven Teuber hat nicht nur den Vorstoß zur Grundgesetzänderung eingebracht. Mit der Initiative „Besser Bauen. Für Alle“ gemeinsam mit dem Bündnis für bezahlbares Wohnen und Bauen wurde ein Prozess angestoßen, der genau an den richtigen Stellen ansetzt. Bauen soll einfacher, schneller und kostengünstiger werden, ohne dabei die Qualität des Wohnraums aus dem Blick zu verlieren. Das ist wichtig, denn das nachhaltigste Gebäude ist häufig das Gebäude, das wir nicht neu bauen müssen. Wenn wir einen alten Ortskern wiederbeleben, ein leerstehendes Gebäude umnutzen oder ein bestehendes Gebäude aufstocken, dann handeln wir nachhaltig. Meine Damen und Herren, Nachhaltigkeit darf aber nicht dazu führen, dass Wohnen unbezahlbar wird. Deshalb müssen ökologische und soziale Ziele zusammen gedacht werden. Auch hier setzt Rheinland-Pfalz konkrete Schwerpunkte. Die soziale Wohnraumförderung verbindet bezahlbaren Wohnraum mit klimagerechtem Bauen. Für den klimagerechten sozialen Wohnungsbau gibt es zusätzliche finanzielle Anreize. Auch energetische Modernisierung und Barrierefreiheit werden unterstützt. (Abg. Alexander Schweitzer, SPD: Sehr gut!) Die eigene Wohnung muss auch während der Hitzewelle ein sicherer Ort sein. Das ist für viele Menschen nicht mehr selbstverständlich. Das bedeutet, dass wir auch im Bereich des sozialen Wohnungsbaus verbindliche Standards wie eine gute Dämmung, außenliegender Sonnenschutz und Möglichkeiten zur natürlichen Lüftung erhalten und die Förderbedingungen so anpassen müssen, dass Maßnahmen zur energetischen Sanierung auch Menschen mit kleinem und mittlerem Einkommen erreichen. Meine Damen und Herren, wir brauchen einen neuen Dreiklang, eine klare Aufgabenverteilung. Der Bund setzt den Rahmen, das Land schafft gute Förderbedingungen und unterstützt Innovationen, und die Kommunen setzen vor Ort um. Dabei müssen alle drei Ebenen an einem Strang ziehen. Nachhaltiges Bauen muss für alle möglich sein, nicht nur für diejenigen, die es sich leisten können. Das ist sozialdemokratische Baupolitik: ökologisch verantwortlich, sozial gerecht, wirtschaftlich vernünftig, und das gemeinsam getragen von Bund, Land und Kommunen. (Beifall der SPD – Glocke des Präsidenten) – Letzter Satz. Das, was wir heute bauen, entscheidet darüber, wie wir in Rheinland-Pfalz morgen leben. Vielen Dank. (Beifall der SPD und bei der CDU –
Matthias Lammert
Nächster Redner ist für die CDU-Fraktion Abgeordneter Janick Pape.
Janick Pape CDU
Sehr geehrter Herr Präsident, sehr geehrte Damen und Herren, sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! „Städte und Dörfer nachhaltig baulich entwickeln“ – das Thema der heutigen ersten Aktuellen Debatte gibt uns ein ganz breites Spektrum an Handlungsfeldern vor, und es zeigt die unterschiedlichen Verantwortlichkeiten auf den verschiedenen Ebenen unseres Staates. Bund, Länder und Kommunen stehen gemeinsam, aber in ihren jeweiligen Bereichen in der Verantwortung. Es muss sichergestellt sein, dass auf höherer Ebene die Voraussetzungen getroffen werden, damit die nächste Ebene ihrer Verantwortung gerecht werden kann. Auf der Bundesebene ist dies mit der Verabschiedung des Sondervermögens geschehen, das auch in einem bedeutenden Umfang in die Kommunen fließt und dort Infrastrukturmaßnahmen ermöglicht. Das ist richtig, denn allein werden wir es nicht schaffen. Rheinland-Pfalz erhält hier 4,8 Milliarden Euro. Das Land wird seiner Verantwortung gerecht, weil es die Bundesmittel noch einmal um 600 Millionen Euro für Landkreise, Verbandsgemeinden, Städte und Dörfer aufstockt. Auf der Landesebene müssen wir auch die Bauvorschriften praxistauglich machen, Verfahren harmonisieren und bürokratische Entwicklungshemmnisse abbauen. Der Koalitionsvertrag bekennt sich ausdrücklich dazu und zum Zusammenwirken von Wohnraumförderung, Städtebauförderung, Dorferneuerung und Sozialraumentwicklung. Bereits heute ist dies im Haushalt abgebildet. Sicherlich kann es sinnvoll sein, diese Instrumente mit Forschungsmitteln aus dem Bundesbauministerium zu verknüpfen, wie es jüngst aus der Bundesbauministerkonferenz zu vernehmen war. Wenn ich mir die politischen Diskussionen in den vergangenen Monaten im Bereich Wohnen ansehe, sind es gerade im ländlichen Raum vor allem die Investoren aus dem regionalen Mittelstand, Handwerks- und Bauunternehmen, die hier für die dringend notwendige Versorgung mit Wohnraum sorgen. Wir müssen insbesondere diesen einen vertrauensvollen und wirtschaftlichen Rahmen für ihre Investitionen bereithalten. (Beifall der CDU und der SPD) Meine sehr geehrten Kolleginnen und Kollegen, wir sollten aber vor allem in dieser Debatte die Dörfer und Städte in den Mittelpunkt stellen, über die wir hier reden. Mit einer substanziellen Verbesserung der kommunalen Finanzausstattung werden wir von Landesseite Planungssicherheit und Verlässlichkeit geben, um nachhaltige Entwicklung zu realisieren. Bereits für das kommende Jahr wird hier eine deutliche Verbesserung zu spüren sein. Eine nachhaltige bauliche Entwicklung in unseren Dörfern und Städten ermöglicht man vor allem mit dem Prinzip der Subsidiarität und einer ausreichenden kommunalen Finanzausstattung, denn die Gemeinderäte vor Ort wissen, was vor Ort am nötigsten gebraucht wird und wo Investitionen am effektivsten wirken. Diese Entscheidungsträgerinnen und Entscheidungsträger im Ehrenamt müssen wir auch in die Lage versetzen, diese Entscheidungen nachhaltig zu treffen und umzusetzen. (Beifall der CDU und der SPD) Vor dem Hintergrund des Klimawandels und der zurückliegenden Sommermonate ist es natürlich unerlässlich, Klimaanpassungsmaßnahmen konsequent zu verfolgen. Dazu zählen Entsiegelungsmaßnahmen, Begrünungsvorhaben in den Innenstädten, Dach- und Fassadenbegrünung sowie Außenverschattung an kommunalen Einrichtungen und auf öffentlichen Plätzen. Das schafft aber keine Ebene vollständig allein. Es muss auch die Möglichkeit gegeben sein, diese zu bewirtschaften, und hierzu braucht es notwendige finanzielle und personelle Kapazitäten, damit diese Maßnahmen schnell und bedarfsgerecht erfolgen können und nicht umständlich über Fördermaßnahmen beantragt werden müssen. Verehrte Kolleginnen und Kollegen, das bedeutet auch, dass wir bauliche Entwicklungen in unseren Dörfern und Städten möglich machen, Planungsund Genehmigungsprozesse vereinfachen, die meist teuren Standards auf das unbedingt Notwendige reduzieren und so die Baukosten senken, Vergabeprozesse verschlanken und beschleunigen und Innenentwicklung durch die Möglichkeit bei Umbau, Aufstockung und Teilung attraktiv und wirtschaftlich machen. Es bedeutet, dass wir die Chancen eröffnen, passende Gebäude zu Wohnraum umzunutzen, und es bedeutet auch, dass wir dort, wo es sinnvoll und machbar ist, neuen Wohnraum in der Fläche schaffen, und zwar nicht nur in den Ballungsgebieten, sondern auch im ländlichen Raum. (Beifall der CDU und bei der SPD) Denn Neubau, Umbau und Nachverdichtung müssen klug so gesteuert sein, dass Familien in ihrer Heimat ein Zuhause gründen können, Senioren gut versorgt sind und altersgerecht wohnen, unsere Ortskerne lebendig sind, wir investieren, Wachstum ermöglichen und gleichzeitig unsere Landschaft erhalten. So verstehen wir nachhaltige bauliche Entwicklung in unseren Städten und Dörfern und stehen wir zu unserer Verantwortung. Herzlichen Dank. (Beifall der CDU und der SPD)
Matthias Lammert
Für die AfD-Fraktion erteile ich Abgeordnetem Frank Senger das Wort.
Frank Senger AfD
Sehr geehrter Herr Präsident, sehr geehrte Damen und Herren! Das Thema der Aktuellen Debatte bewirbt sich um den Preis für die Presseente der Woche, denn mehr als eine unrealistische Ankündigung ist es nicht, was das neugeschaffene Bauministerium in einer Pressemitteilung herausgegeben hat. Angekündigt wird eine Grundgesetzänderung, dass unsere Kommunen klimaresilient umgebaut werden sollen. Das Grundgesetz zu ändern ist aber nur möglich mit einem Altparteienkartell gegen die AfD. (Abg. Florian Maier, SPD: Für Sie hat’s noch gereicht!) Das ist extrem unwahrscheinlich, zumal dieser Bundesregierung die Zeit davonläuft, denn wer weiß, wie lange sie überhaupt noch im Amt ist. Was uns heute hier als Erfolg verkauft werden soll, ist also lediglich der Wunschgedanke einer linken Klimaideologie und keinesfalls ein realistisches Szenario für Deutschland und Rheinland-Pfalz. (Beifall der AfD) Die Rede des CDU-Kollegen hat schon deutliche Vorbehalte gegen diesen Vorschlag deutlich gemacht. Daher appelliere ich: Lassen Sie sich nicht von Ihrem Juniorpartner in Bund und Land im Nasenring durch die Manege führen. Denn was sind denn die Folgen eines klimaresilienten Umbaus? Die Antwort liefert der Bauminister indirekt selbst. Ich zitiere aus dieser besagten Pressemitteilung: „Klimaanpassung darf nicht dazu führen, dass Wohnen unbezahlbar wird.“ Solche Sätze kennen wir alle zur Genüge. Sie werden nämlich gerade dann geäußert, wenn es mit absoluter Sicherheit eine Verteuerung zur Folge hat. Klar, jeder Umbau kostet Geld. Das gilt für Abriss, für Neubau genauso wie für die energetische Sanierung. Wenn Staat oder Kommune umbauen oder einen Umbau fördern, dann zahlt das am Ende immer der Steuerzahler. Wird ein klimaresilienter Umbau verfassungsrechtliche Pflicht, dann wird es teuer für den Steuerzahler, für Eigentümer wie für Mieter. Das gibt sogar das Bauministerium zu. Zitat: „Klimaanpassung darf nicht dazu führen, dass Wohnen unbezahlbar wird.. Jetzt die Schlussfolgerung: „Deshalb müssen zusätzliche Mittel wirklich zusätzlich sein, ohne Kürzung oder Anrechnung auf bestehende Programme.“ Noch einmal: Alle staatlichen Mittel kommen vom Steuerzahler. Mit bürokratischen Programmen verteilen linke Regierungen gerne Steuergeld um, vornehmlich zu ihren Parteigenossen in den Verwaltungsapparaten. Das hilft weder dem Klima noch dem Bürger. Erhalten wenigstens die Kommunen mehr Steuergeld? Nö, das ist keinesfalls der Fall. Bislang hat der Bund das Konnexitätsprinzip missachtet. „Wer bestellt, der bezahlt“ galt für den Bund nicht. Inzwischen hat der Bund immerhin in einem anderen Zusammenhang angekündigt, vielleicht das Konnexitätsprinzip anzuwenden, aber dann keinesfalls vollständig, sondern bestenfalls zu 80 Prozent, und das alles unter Vorbehalt. (Abg. Florian Maier, SPD: Mehr Prozent als Sie in Worms!) Ja, und auch die Landesregierung setzt das Konnexitätsprinzip nicht strikt um. Die Aussicht für unsere Kommunen lautet also: neue, teure Pflichte n, aber nicht genug neue Mittel, um diese Pflichten überhaupt zu erfüllen. Für den Steuerzahler heißt das: höhere Grundsteuern, also teureres Wohnen. Die Kommunen schaffen es jetzt schon nicht, ihre Infrastruktur instand zu halten. Der Sanierungsstau wird auf mehr als 230 Milliarden Euro geschätzt. Wenn sie die Kommunen dann auch noch klimaresilient planen und umbauen sollen, wird das mit Sicherheit nicht funktionieren. Ganz abgesehen aber vom Geld: Wenn so etwas ins Grundgesetz kommt, was hat denn das zur Folge? Ist das ein Heizhammer 2.0 mit zusätzlicher Pflicht , Fassade und Dach zu dämmen? Gilt künftig jeder, der sein Haus nicht dämmen oder energetisch sanieren möchte, als Verfassungsfeind? Diese linken Fantasien werden wir verhindern. (Beifall der AfD) Als AfD-Fraktion im Bund wie auch hier im Land werden wir dafür sorgen, dass solche Wunschgedanken nicht in die Verfassung kommen – weder in die Landesverfassung noch ins Grundgesetz. (Beifall der AfD)
Matthias Lammert
Nächste Rednerin ist für die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN Abgeordnete Dr. Lea Heidbreder.
Dr. Lea Heidbreder GRÜNE
Sehr geehrter Herr Präsident, liebe Kolleginnen und Kollegen! Diesen Sommer war für alle spürbar: Wir brauchen mehr Klimaanpassung. Wir müssen die Menschen vor den Folgen der Klimakrise schützen. Deshalb wird die grüne Bundestagsfraktion in der kommenden Woche einen Antrag im Bundestag einbringen, um eine Gemeinschaftsaufgabe „Klimaanpassung und Naturschutz“ im Grundgesetz zu verankern. Die letzte Regierung hat unter Federführung der grünen Umweltministerin dazu schon eine BundLänder-Gruppe eingerichtet. Daran lässt sich sehr gut anknüpfen. (Beifall des BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Ich hoffe, dass nach dieser Debatte und auch nach dem Vorstoß aus der Bauministerkonferenz, die sehr gut an die Beschlüsse der Umweltministerkonferenz anknüpft, die SPD die kurzen Drähte nach Berlin nutzen wird und die Kolleginnen und Kollegen im Bundestag davon überzeugt, diesem wichtigen grünen Antrag zuzustimmen, denn völlig klar ist, unsere Städte und Dörfer müssen besser auf Hitze, Starkregen, Dürre und Hochwasser vorbereitet sein. Es ist richtig, dass Bund, Länder und Kommunen diese Aufgabe gemeinsam tragen und gemeinsam finanzieren. (Beifall des BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Ich frage mich an der Stelle allerdings schon, liebe Kolleginnen und Kollegen der SPD: Haben Sie mit Verena Hubertz, haben Sie mit Lars Klingbeil dieses Thema letzte Woche wirklich adressiert? Denn wenn man in den Bundeshaushalt schaut, wirkt das nicht so. Wenn ich auf das Programm zur Klimaanpassung urbaner und ländlicher Räume schaue, dann sind im Haushalt 2 027 ganze 0 Euro mehr neue Mittel vorgesehen. (Abg. Pia Schellhammer, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: Nein!) Im Sondervermögen werden 1,4 Milliarden Euro für klimafreundliches Bauen gestrichen. Wenn ich dann Minister Ebling höre, der zu Recht bei der Frage von kommunaler Unterstützung beim Hitzeschutz auf das gute Programm KIPKI aus der letzten Legislatur verweist, dann frage ich: Wo ist denn das KIPKI-Nachfolgemodell dieser Landesregierung zur Unterstützung unserer Kommunen? (Beifall des BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Wir haben erlebt, dass die Klimafolgen vor allem auch eine soziale Dimension haben – Stichwort „Überhitzte Dachgeschosswohnungen“. Deshalb ist es so fatal, dass auf Bundesebene gerade jetzt die BEG-Förderungen bei den Sanierungen so gestrichen werden, dass sie vor allem Mehrfamilienhäuser treffen. Bei zwölf und mehr Wohneinheiten kommt es zu Kürzungen von 5 0 bis 70 Prozent. Das trifft vor allem den sozialen Wohnungsbau. Das dürfte doch nicht Ihre Antwort auf klimagerechte und sozial orientierte Wohnungsund Baupolitik sein. (Beifall des BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Ich war ehrlich gesagt gespannt, was die CDU heute hier in der Aktuellen Debatte zu diesem Thema zu sagen hat, denn während die SPD den Beschluss der Bauministerkonferenz zur Veränderung des Grundgesetzes feiert, ist die CDU bei diesem Thema auffallend still. Sie haben heute auch nicht geklatscht. „Bringt nichts“ hat die CDU-Generalsekretärin das Ganze kommentiert. Was ist denn jetzt hier die gemeinsame Haltung der Landesregierung? Bauminister Sven Teuber geht bei dem Vorstoß Sonderprogramm „Cooles Land“ der CDU-Fraktion auf Abstand. Was ist die gemeinsame Haltung? Unsere Kommunen brauchen keine Floskeln, sie brauchen keine widersprüchlichen Signale. Sie brauchen Klarheit. Sie brauchen Planungssicherheit. (Beifall des BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Noch etwas ist entscheidend. Klimaanpassung darf niemals zum Ersatz für Klimaschutz werden. Eine klimaangepasste Stadt braucht Entsiegelung. Sie braucht mehr Grün, sie braucht Schatten, sie braucht Regenwasserrückhalt. Sie braucht das Prinzip der Schwammstadt. (Abg. Dennis Junk, CDU: Hat er doch gesagt!) Eine klimafreundliche Stadt braucht mehr Innenentwicklung, energetische Sanierung, klimaneutrale Wärmeversorgung und einen stärkeren Fokus auf den Gebäudebestand. Deshalb frage ich Sie: Wo ist die verbindliche Strategie für beides? (Beifall des BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN –
Karina Wächter CDU
Zuhören!) – Da kamen aber eben ziemlich viele Floskeln. (Heiterkeit bei der CDU) Nachhaltige Stadt- und Dorfentwicklung kann nicht heißen, auf der einen Seite über Klimaanpassung zu reden und auf der anderen Seite immer neue Flächen zu versiegeln. Deshalb brauchen wir einen klaren Vorrang für Innenentwicklung, Leerstandsaktivierung, Aufstockung, Umnutzung, bevor wir neue Flächen am Ortsrand versiegeln. Letzte Woche hat ein breites Bündnis aus verschiedenen Organisationen am Rande der Bauministerkonferenz demonstriert, mit einem Fokus auf Bestandserhalt, den sie klar gefordert haben, einen Paradigmenwechsel hin zur Umbaukultur. Wer von nachhaltiger Stadt- und Dorfentwicklung spricht, muss sich genau daran messen lassen. (Beifall des BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Wir unterstützen das Ziel, Klimaanpassung als Gemeinschaftsaufgabe im Grundgesetz zu verankern und dauerhaft und solide zu finanzieren. Das ist aber auch hier der zentrale Widerspruch dieser Koalition. Auf der einen Seite wird die Anpassung an die Klimakrise als historische Aufgabe beschrieben, und auf der anderen Seite will man keine Verbindlichkeit für mehr Klimaschutz. Wer anerkennt, dass Hitze, Starkregen und Dürre immer größere Herausforderungen werden, kann nicht gleichzeitig bei der Bekämpfung der Ursachen weniger ambitioniert sein. (Beifall des BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Wer heute beim Klimaschutz spart, zahlt morgen bei der Klimaanpassung drauf. Das ist weder ökologisch noch ökonomisch nachhaltig, und daran werden wir diese Landesregierung messen. Vielen Dank. (Beifall des BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)
Matthias Lammert
Für die Landesregierung erteile ich Staatsminister Sven Teuber das Wort.
Sven Teuber
Liebe Kolleginnen und Kollegen! Wer Heimat liebt, muss das Klima schützen. Nur so können wir nämlich Heimat erhalten. Sie haben sich letzte Woche noch ein bisschen um Worms gekümmert, aber ansonsten hätten Sie sich vielleicht auch ein bisschen mehr um Heimat und das Verständnis davon, wie Menschen diese Heimat in Zukunft noch erleben und gestalten können, gekümmert, (Zuruf von der AfD: Ui, ui, ui, ui!) denn wenn wir in dieses Bundesland schauen, sehen wir, dass ganz viele Menschen, Kolleginnen und Kollegen in Kommunalparlamenten, in Dörfern, in Städten gemeinsam daran arbeiten, ihre Heimat, die Identität, Begegnung und Demokratie zu ermöglichen, stark zu halten und auch zu gestalten. Liebe Kolleginnen und Kollegen, diese Heimat wurde vor fünf Jahren für einen ganz großen Teil von Menschen nachhaltig zerstört und muss mühsam unter größten Anstrengungen wiederaufgebaut werden, lieber Kollege Orthen und liebe Kollegin Frau Müller. Wenn wir nicht aus diesen Prozessen gemeinsam lernen, werden wir uns an anderen Stellen in Zukunft nicht so um Heimat kümmern können und eine Heimat und einen Lebensraum für alle bieten, wie wir das für die Menschen zu verantworten haben. Wir haben dort gesehen, was passieren kann, wenn man Klimafolgen nicht frühzeitig begegnet. Wir haben dort Menschen aus unserer Mitte verloren. Wir sehen jetzt, wie Menschen aufstehen, um sich um ihre Heimat zu kümmern, und wie gemeinsam Staat, Wirtschaft, ehrenamtliche Strukturen in Politik und weit darüber hinaus diese Heimat wieder aufbauen. Liebe Kolleginnen und Kollegen, das verdient größten Respekt und größte Anerkennung, was dort geleistet wird. (Beifall der SPD und der CDU sowie der Abg. Katharina Binz, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Es führt diejenigen aufs Glatteis, die sagen, dieser Staat ist in seinen Strukturen nicht mehr handlungsfähig. Das Gegenteil ist der Fall, wenn wir aus diesen Prozessen wie im Ahrtal, wie in den von der Flut betroffenen Regionen lernen und auch aus den Prozessen lernen, wie wir im Sondervermögen jetzt schnell Gelder auf die Straße bringen, die Heimat, bauliche Veränderung und Strukturen nachhaltig sichern. (Zuruf des Abg. Joachim Paul, AfD) Wenn wir in diesen Bereichen beim Sondervermögen und beim Wiederaufbau sehen, dass der Staat gemeinsam schnell agieren kann, dann bin ich ganz beim Kollegen Pape und beim Kollegen Beyer. Dann müssen wir gemeinsam überlegen: Wie können wir aus diesen Prozessen die Prozesse für die anderen Programme so aufstellen, dass wir bürokratiearm, schnell und damit möglichst wirtschaftsstark gemeinsam agieren? Das erleichtert dann auch das Arbeiten der Kolleginnen und Kollegen vor Ort in den kommunalen Strukturen und Parlamenten. (Beifall der SPD und der CDU) Daran arbeiten wir. Da haben wir drei elementare Programme bei mir in meinem Team im Heimatministerium integriert. Wir haben die Städtebauförderung – 100 Millionen Euro mit einem klaren Aufwuchspfad. Wir haben den I-Stock – auch ein starkes Zeichen von rund 55 Millionen Euro. Wir haben zudem die Dorferneuerung, die bei rund 20 Millionen Euro liegt. Wir sehen aber, dass von diesen drei Bereichen nur einer aufwächst, und das ist die Städtebauförderung. Wenn ich jetzt aber sehe, dass die meisten Menschen im ländlichen Raum leben, dass dort, wo der ländliche Raum stark ist, Dorferneuerung stattfindet, dann fahre ich jetzt seit Monaten durch die Lande, darf Menschen begegnen, Förderbescheide übergeben, und die zeigen mir stolz, wie sie ihre Entwicklung nachhaltig vorantreiben. Diesen Stolz muss man anerkennen und immer wieder herausstellen. Die sind im Denken aber viel weiter, als Sie ihnen dort zugestehen. Die denken in Leiwen, wo ich diese Woche erst war, schon darüber nach, wie sie heimische Wirtschaft, heimische Baukultur mit nachhaltigen Elementen verbinden können, sodass dort ein Begegnungsraum, beschattet, entsteht mit einem Rückzugsraum, der es möglich macht, generationenübergreifend barrierefrei kulturelle Teilhabe und Teilhabe am täglichen Leben zu ermöglichen. Wir erleben es in Kottweiler-Schwanden, wo in einer Grünzone Entwicklungen stattfinden, wo Nachhaltigkeit wie Versickerungsflächen, Rückhaltebecken und all diese Punkte eine Selbstverständlichkeit in der Planung finden. Wir unterstützen das mit sehr vielen Millionen Euro. Wie kommen wir aber deswegen auf die Idee, dass es eine gemeinschaftliche Aufgabe ist? Kolleginnen und Kollegen, wir erleben es, dass die Dörfer nicht die Realität der Heimat der Berlinerinnen und Berliner in der Politik sind. Dort gibt es vielleicht Dörfer in dieser Metropole. Aber wenn wir wollen, dass die Verfassung es ermöglicht, dass wir unabhängig von fiskalischer Politik, unabhängig von der Frage des wirtschaftlichen Aufschwungs sind, dann ist eine Idee, das in der Verfassung im Bund zu verankern, weil wir nur dann als Land und Kommunen sicher sein können, dass alle ihren finanziellen Beitrag leisten. Deswegen ist es gut, dass auch B-Länder diesen Punkt nicht abgelehnt haben, sondern gesagt haben: Wir nehmen das an, und wir diskutieren darüber weiter. Das muss nicht der Weisheit letzter Schluss sein, aber es ist elementar, dass wir diese Frage von Heimatschutz durch nachhaltige Bauentwicklung, klimaangepasstes Bauen und Klimaschutzmaßnahmen in einen Einklang bringen, der nicht davon abhängig sein darf, ob er im Finanzwettbewerb immer wieder gewinnt. Er wird im Zweifel, weil es in anderen Teilen dieser Republik eine andere Struktur gibt, in Berlin nicht so viel Gehör finden, wenn wir ihn nicht nachhaltig sicherstellen. Ich möchte mich an die Seite der Dörfer dieses Landes stellen, die diese Programme brauchen und umsetzen, um Schwammstädte und sozusagen Schwammdörfer zu entwickeln, aber auch Hitzeschutz zu ermöglichen. Welche Lösung am Ende die sicherste ist, darüber können wir trefflich streiten und diskutieren. Wir sollten es aber tun und nachhaltig verankern, damit wir gemeinschaftlich an der Seite der Dörfer und Gemeinden und derjenigen stehen, die auch morgen noch in diesem wunderschönen, in dem schönsten Bundesland ihre Heimat finden wollen. Herzlichen Dank an alle, die daran arbeiten, das unterstützen auf allen Ebenen. Nur gemeinsam werden wir diese Herkulesaufgabe stemmen. Vielen Dank. (Beifall der SPD und der CDU –
Matthias Lammert
Bevor wir in die zweite Runde starten, darf ich Gäste bei uns begrüßen, und zwar Schülerinnen und Schüler des Gymnasiums am Kurfürstlichen Schloss Mainz, den Sozialkunde-Leistungskurs der 13. Klasse. Herzlich willkommen! (Beifall im Hause) Wir fahren dann in der Redefolge fort: zweite Runde, zwei Minuten. Für die SPD-Fraktion darf ich Abgeordneter Caroline Pehlke das Wort erteilen.
Caroline Pehlke SPD
Sehr geehrter Herr Präsident, liebe Kolleginnen und Kollegen! Warum schafft es eigentlich eine Millionenstadt wie Wien, Wohnen für viele Menschen bezahlbar zu halten, während steigende Mieten auch bei uns längst zum Problem geworden sind? (Abg. Carsten Propp, AfD: Wegen der starken FPÖ!) Ein Teil der Antwort ist ziemlich einfach. (Zuruf von der AfD: Wegen der FPÖ!) Es geht um Grund und Boden. Wien betreibt seit Jahrzehnten eine aktive Bodenpolitik. Die öffentliche Hand sichert Flächen und schafft damit die Voraussetzung für bezahlbaren Wohnraum. Dahinter steckt ein Gedanke, der für uns als SPD ganz entscheidend ist: Wir überlassen die Entwicklung unserer Städte und Dörfer nicht einfach dem Markt. Wir wollen mitentscheiden, wie gebaut wird, und vor allem für wen. (Beifall der SPD und vereinzelt bei der CDU –
Alexander Schweitzer SPD
Sehr gut!) Dafür brauchen unsere Kommunen die richtigen Werkzeuge. Sie müssen Flächen erwerben und Vorkaufsrechte wirksam nutzen können, denn wenn der öffentliche Boden erst einmal weg ist, wird es richtig schwer, noch Einfluss zu nehmen. Minister Teuber hat gerade gezeigt, was wir in Rheinland-Pfalz bereits auf den Weg gebracht haben. Klar ist aber auch: Bei vielen dieser Aufgaben brauchen wir den Bund mit an Bord, denn bezahlbares Wohnen und Klimaanpassung gehören für mich zusammen. Es geht schließlich um die gleiche Frage: Wie schaffen wir Städte und Dörfer, in denen die Menschen auch in Zukunft gut leben können? (Beifall der SPD und der CDU) Unser Positionspapier zeigt ganz konkret, was dafür notwendig ist: mehr Grün und Schatten, weniger versiegelte Flächen, mehr Flächen, die Wasser aufnehmen können, und Gebäude, die auch bei großer Hitze lebenswert bleiben. Auch hier gilt: Die Kommunen können das nicht alleine stemmen. Deshalb möchte ich ausdrücklich den Vorstoß noch einmal betonen, Klimaanpassung als gemeinsame Aufgabe im Grundgesetz zu verankern, denn wenn uns diese Aufgabe dauerhaft begleitet, dann müssen Bund, Länder und Kommunen gemeinsam dauerhaft Verantwortung übernehmen. Genau das ist für mich der richtige Weg, den Städtebau, die Entwicklung unserer Dörfer und die Klimaanpassung nicht getrennt voneinander zu betrachten, sondern zusammenzudenken. (Beifall der SPD und vereinzelt bei der CDU –
Alexander Schweitzer SPD
Sehr gut! – Glocke des Präsidenten) – Letzter Satz. Genau diesen Weg geht Minister Sven Teuber in RheinlandPfalz mit Klarheit und Geschlossenheit. Vielen Dank. (Beifall der SPD und bei der CDU)
Matthias Lammert
Nächster Redner ist für die CDU-Fraktion Abgeordneter Janick Pape.
Janick Pape CDU
Sehr geehrter Herr Präsident, meine sehr geehrten Damen und Herren! Ich möchte noch einmal auf einen Punkt näher eingehen. Wenn wir uns über Nachhaltigkeit und Energieeffizienz unterhalten, dann müssen wir natürlich den Bestand in den Blick nehmen. Die privaten Neubauten in den gerade erschlossenen Neubaugebieten sind schon aus rationalen Kostenberechnungen der Bauherren meist energieeffizient. Wenn wir allerdings den Bestand in den Blick nehmen, dann muss ich an die Adresse der Grünen sagen: Alles, was Sie aufgezählt haben, haben Sie in den zurückliegenden 15 Regierungsjahren relativ wenig umgesetzt. (Beifall der CDU sowie des Abg. Florian Maier, SPD) Neubau und eine Ausweisung von Gebieten dort, wo sie sinnvoll sind, muss natürlich Hand in Hand gehen mit einer Fokussierung auf die Bestandsgebäude. Deshalb müssen wir genau hinschauen, wie wir Sanierungen in den Ortskernen attraktiv und wirtschaftlich machen. Das ist übrigens nicht nur energetisch nachhaltig, sondern fördert auch eine lebendige und vielfältige Dorfstruktur. Das Bauen mit Holz beispielsweise ist ebenfalls ein zu nennender nachhaltiger Ansatz. Als wichtiger Baustoff spielt Holz eine wichtige Rolle in der CO -Speicherung und ist ein nicht zu unterschätzender Wirtschaftsfaktor für unser Bundesland. (Beifall der CDU und der SPD) Festzuhalten ist: Der Ansatz für eine nachhaltige Entwicklung liegt auch im Bestand der öffentlichen Gebäude. Die energetische Sanierung von Schulen und übrigens auch Hochschulen, von Kindergärten, Sporthallen und Schwimmbädern kann nun mit den Mitteln aus dem Rheinland-Pfalz-Plan angegangen werden. Dieser ist effizient, und wir stellen nun die notwendigen Mittel bereit, auch aus der Dorferneuerung und Städtebauförderung. Der Minister hat es eben angesprochen, mit wie viel Innovationskraft und Engagement das vor Ort betrieben wird. Das ist unser gemeinsames Ziel in unserer Regierung. Das stärkt unsere Städte und Dörfer nachhaltig. Herzlichen Dank für die Aufmerksamkeit. (Beifall der CDU und der SPD)
Matthias Lammert
Nächster Redner ist für die AfD-Fraktion Abgeordneter Frank Senger.
Frank Senger AfD
Herr Präsident, meine Damen und Herren! Im Debattentitel ist von Verantwortung die Rede, von Verantwortung des Bundes, der Länder und der Kommunen. Richtig ist: Staat und Kommunen tragen Verantwortung für hohe Baupreise und hohe Mieten. Hier einige Beispiele: Die Massenzuwanderung hat in vielen Städten, auch in Rheinland-Pfalz, für hohe steigende Mieten gesorgt. Remigration würde Wohnraum freigeben und Druck von den Mietpreisen nehmen. (Beifall der AfD) Die Kaufnebenkosten sind staatlich geregelt und sehr hoch. Rund 10 Prozent, wenn kein Makler im Spiel ist. Den AfD-Vorschlag eines Kinderfreibetrags auf die Grunderwerbsteuer, damit zumindest das Kinderzimmer rechnerisch grunderwerbsteuerfrei bleibt, wurde bislang stets abgelehnt. Das ist sehr sozial gewesen, dass so etwas abgelehnt wird. Ein nächster Kostentreiber, der in Rheinland-Pfalz eine Besonderheit darstellt, sind die Straßenausbaubeiträge. (Abg. Dr. Jan Bollinger, AfD: Genau!) Wird eine Straße ausgebaut, fallen immer noch diese ungerechten und bürokratischen Straßenausbaubeiträge an. Schafft diese endlich ab, um die Hauseigentümer zu entlasten. (Beifall der AfD – Zuruf der Abg. Karina Wächter, CDU) Im Übrigen muss man auch sagen: Das Geld, das den Hauseigentümern durch die Straßenausbaubeiträge fehlt, kann zum Beispiel nicht in eine energetische Sanierung gesteckt werden. Darüber hinaus hält auch die aktuelle Landesbauordnung weiterhin ein Bürokratiemonster bereit. Warum beispielsweise ist die sogenannte kleine Bauvorlageberechtigung für alle Bauhandwerksgewerke noch immer nicht umgesetzt? Wäre sie umgesetzt, dann dürften Handwerksmeister, wenn sie die entsprechende Schulung haben, ein Gewerk nicht nur bauen, sondern auch planen: alles aus einer Hand, günstig, unkompliziert und ohne Architekten. Das wäre auch toll für eine energetische Sanierung. Wenn die Landesregierung nach neuen Fördertöpfen für Kommunen sucht: Wie wäre es mit einem Baulandfonds, damit finanziell schwache Kommunen Bauland erwerben können, wenn die Gelegenheit und das Grundstück günstig sind? Konstruktive Lösungen für die große soziale Frage unserer Zeit, nämlich das bezahlbare Wohnen, liegen also durch die AfD-Fraktion auf dem Tisch. Eine Problemverschärfung liegt auch auf dem Tisch, und zwar durch diese Koalition, durch die Landesregierung. Die Pflicht zum klimaresilienten Umbau (Glocke des Präsidenten) im Grundgesetz zu verankern, verteuert das Wohnen. Klimaideologie und Verfassungszwang beim Bauen lehnen wir entschieden ab. (Beifall der AfD)
Matthias Lammert
Für die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN spricht Abgeordnete Dr. Lea Heidbreder.
Dr. Lea Heidbreder GRÜNE
Es wurde jetzt in der Debatte häufiger das Wort „Beschleunigung“ in den Mund genommen. Ich glaube, das ist ein richtiges Stichwort. Wir haben mit dem Gebäudetyp E in der Landesbauordnung in der vergangenen Legislatur schon die Möglichkeiten geschaffen. Jetzt fehlt nur noch auf Bundesebene die zivilrechtliche Absicherung, wozu es hoffentlich in diesem Jahr kommt. (Zuruf der Staatsministerin Christine Schneider) Wenn es um das Thema „Beschleunigung“ geht, bin ich froh, dass hier jetzt nicht – wie einst sehr groß ins Schaufenster gestellt – das Wort „Bauturbo“ gefallen ist, denn bei dem Bauturbo haben wir das Problem, dass das hier vielmehr ein Genehmigungsturbo ist, der gerade bei den Kommunen liegt und bei dem es sehr vom Engagement von Einzelpersonen abhängt, ob das Ganze zur Umsetzung kommt oder nicht. In Rheinland-Pfalz sind im letzten Jahr 9.000 Wohnungen gebaut worden, 23 Prozent weniger als im Vorjahr. 12.000 Wohnungen sind genehmigt. Die könnten gebaut werden, aber es hängt eben nicht an den Genehmigungen, sondern es hängt – das hat die Kollegin von der SPD ganz richtig angesprochen – an den Baukosten, es hängt an den Bodenpreisen, und es hängt auch an langwierigen Förderprozessen. Da müssen wir ran, liebe Kolleginnen und Kollegen. Wenn wir Verfahren beschleunigen, muss klar sein, wofür. Wir brauchen ökologische, wir brauchen soziale Leitplanken für bezahlbaren Wohnraum, für Innenentwicklung, für die Nutzung bereits erschlossener Flächen, für Projekte, die sozial und städtebaulich sinnvoll sind. Vielen Dank. (Beifall des BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)
Matthias Lammert
Liebe Kolleginnen und Kollegen, es liegen keine weiteren Wortmeldungen vor. Damit sind wir am Ende des ersten Teils der Aktuellen Debatte. Wir kommen zu Punkt 1 b) der Tagesordnung: AKTUELLE DEBATTE Karolina-Burger-Realschule in Ludwigshafen: aufklären, Lehrer unterstützen, Probleme nachhaltig lösen! auf Antrag der Fraktion der AfD – Drucksache 19/673 – Für die antragstellende Fraktion der AfD spricht Abgeordneter Paul.
Joachim Paul AfD
Vielen Dank. – Sehr verehrte Kollegen, liebes Präsidium! Die erste Sitzung des Bildungsausschusses haben Sie, Frau Staatsministerin, professionell über die Zeit gebracht. Gratulation, das muss man anerkennen. Professionalität im etablierten Politikbetrieb heißt: Handlungsfähigkeit demonstrieren, politisch unangenehme Themen gekonnt umschiffen. Das haben Sie meisterlich hinbekommen. Wir kennen das alles, und gerade deshalb schauen wir genauer hin. Wir, die AfD-Fraktion, sind nämlich davon überzeugt, dass die Lage unseres Landes mit einem grundsätzlichen Übel zu tun hat, nämlich die Augen vor der Wirklichkeit zu verschließen. Der Dichter Christian Morgenstern hat deshalb den Ausspruch geprägt: Was nicht sein darf, kann nicht sein. – Das ist eine Beschreibung der Realitätsverweigerung, mit der wir in der Politik immer wieder konfrontiert sind. Damit wir uns nicht missverstehen: Auch wir auch wir wollen, dass alle Schüler – völlig gleich, wo sie herkommen, völlig gleich, was die Eltern verdienen – so gut gebildet werden, dass ihre Berufswünsche in Erfüllung gehen und sie zu glücklichen Menschen werden. Die Lage in einer Schule in Ludwigshafen geht aber nicht nur Schüler, Eltern und Lehrer an, sondern alle Steuerzahler, alle Bürger, die jeden Tag die Steuermilliarden erarbeiten, die wir ins Bildungssystem stecken. Diese Bürger wissen ganz genau: Ein Land, dessen einziger Rohstoff gute Bildung ist, setzt bei schlechter Schulleistung seine Zukunft aufs Spiel. Wir sind überzeugt: Vor jeder nachhaltigen Besserung steht die ehrliche Aufarbeitung. Der Ruf der Schule wird nicht durch bunte Imagefilme wiederhergestellt, sondern durch eine tatsächliche Verbesserung der Unterrichtsqualität, der Gewährleistung der Sicherheit aller Schüler und Lehrer, der Wiederherstellung des Schulfriedens. Vor diesem Hintergrund hatte der Bericht der Landesregierung im Bildungsausschuss viele blinde Flecken. Das ist schlecht, denn wir brauchen nicht hektischen und blinden Aktionismus, sondern robustes Handeln, was auf der Wirklichkeit gründet. Ich möchte einige blinde Flecken nennen. Bedrohung und Gewalt: BILD und JUNGE FREIHEIT, die mit Schülern und Eltern gesprochen haben, hätten für Klicks übertrieben – das haben Sie gesagt, sinngemäß. Das kann sein, muss aber nicht sein. Schlimm wäre es, wenn dieses Misstrauen dazu führen würde, dass unsere Schüler Gewalt schutzlos ausgeliefert sind und ihnen niemand zur Seite steht und sie deshalb verzweifeln. Das ist ein Risiko, was wir nicht eingehen können. In der Opposition hat die CDU noch Klartext gesprochen, wie der Titel der Aktuellen Debatte von Ende 2025 zeigt: „Gewalt, Bedrohung, Angst an unseren Schulen: Was läuft falsch im rheinland-pfälzischen Schulsystem?“ Heute redet die CDU-Bildungsministerin wie einst der SPD-Schulleiter, den Sie in die Wüste geschickt haben. Man hört, die Lehrer seien schuld. Die Schüler werden aus der Verantwortung entlassen. Das halten wir nicht für seriös, das halten wir nicht für konsequent. Pädagogisch-psychologische Maßnahmen: Nicht falsch, aber unterm Strich sorgen sie wohl eher dafür, dass mehr moderiert statt robust geändert wird. Auf die Frage, ob es mehr Schulverweise, also robuste Ordnungsmaßnahmen gibt und Störer bemaßnahmt werden, fiel die Antwort viel zu defensiv aus. Wir sagen: Wer den Schulfrieden stört, muss sofort mit harten Sanktionen rechnen. Zu prüfen ist, ob die Eltern, sofern sie Sozialleistungen beziehen, auch sanktioniert werden können, durch Leistungskürzungen zum Beispiel. Die Landesregierung konzentriert sich auf die Lehrer, die jetzt die Schüler zu Unterrichtsbeginn begrüßen. Gute Idee, in Frankreich macht das der Schuldirektor, der steht direkt neben der Trikolore. Eine gute Maßnahme, aber nicht der Kernpunkt. Lehrer sollen lehren, Schüler lernen. Machen Sie unsere Lehrer nicht zu Vielfaltsdompteuren. Wir können von ihnen jetzt nicht Dinge verlangen, für die sie nie ausgebildet worden sind. Wir müssen auch von den Schülern diesen Beitrag einfordern – das ist nicht streng, sondern nur konsequent. Vorbild ist England, Stichwort „Schuluniform“, das bei der jüngsten PISA-Studie sehr gut abgeschnitten hat und auf Disziplin setzt. Bei ernsten Verstößen folgt dort ein langer Ausschluss aus dem Unterricht. Unter Aufsicht eines Lehrers müssen diese Schüler in einem Raum unter Beaufsichtigung lernen. Sicherheitsdienst: War und ist nicht nötig, hieß es von der Landesregierung. Wir aber sagen, die Polizei wurde zu früh abgezogen. Die Präsenz dieser Kräfte stärkt das Sicherheitsgefühl. Die Folgen verfehlter Einwanderungspolitik: Von Beginn der Sitzung an waren sich etablierte Journalisten und die Landesregierung einig. Kein Thema; was nicht sein darf, kann nicht sein. Bei einem Migrationsanteil von fast 90 Prozent (Glocke des Präsidenten) – letzter Satz – müssen wir auch hier aufklären und Informationen gewinnen. Mehr in der zweiten Runde. (Beifall der AfD)
Matthias Lammert
Für die CDU-Fraktion spricht Abgeordneter Florian Bellaire.
Florian Bellaire CDU
Sehr geehrter Herr Präsident, meine sehr geehrten Damen und Herren! Nach der letzten Sitzung des Bildungsausschusses vor gut zwei Wochen war ich persönlich eigentlich zur Auffassung gelangt, zur Karolina-Burger-Realschule plus ist durch die Ausführungen von Ministerin Dr. Eiling-Hütig bis auf den Moment alles gesagt. Es ist alles gesagt. (Beifall der CDU und bei der SPD) Herr Paul, wenn wir es nicht besser wüssten, könnten wir zur Annahme gelangen, Sie wären nicht in der Ausschusssitzung gewesen. Aber „umschiffen“, wie Sie es genannt haben, (Heiterkeit und Zuruf des Abg. Joachim Paul, AfD: Nein, nein, nein!) ist genau das Gegenteil von dem, was in dieser Ausschusssitzung passiert ist. Offenkundig sind wir unterschiedlicher Auffassung, und es ist auch gut, dass wir unterschiedlicher Auffassung sein dürfen. (Abg. Damian Lohr, AfD: Das stimmt!) Die Ministerin hat in dieser Ausschusssitzung die Entwicklung der vergangenen Monate skizziert und ein Paket verschiedener Maßnahmen vorgestellt, die auf den Weg gebracht wurden. Es liegt auf der Hand, dass wir zu gegebener Zeit darauf schauen müssen, ob und wie die eingeleiteten Maßnahmen wirken, aber die Ministerin hat im Ausschuss selbst angekündigt, dass sie das Parlament in den nächsten Monaten immer wieder über die Entwicklung informieren wird. Meine Damen und Herren, hier sieht man, wie man auch schwierige Themen mutig angehen kann. Frau Ministerin, für dieses entschlossene Handeln und auch für die klare Kommunikation möchte ich Ihnen ausdrücklich danken. (Beifall der CDU und vereinzelt bei der SPD) Dass die AfD nun noch einmal eine Aktuelle Debatte zum Thema aufruft, bietet uns noch einmal die Gelegenheit, hier im Plenum über diese Entwicklung zu sprechen. Bei den eingeleiteten Maßnahmen dürften personelle Veränderungen und die weitere Entwicklung der Personalvertretung sicher die meiste Aufmerksamkeit erhalten haben. Daher möchte ich einige Punkte aus dieser Ausschusssitzung herausgreifen, die aus meiner Sicht besonders zu erwähnen sind. Erstens: Die Schülerinnen und Schüler sollen in den Mittelpunkt gestellt werden. (Abg. Florian Maier, SPD: Jawoll!) Sie haben ein angemessenes Lernumfeld verdient, um sich erfolgreich entwickeln zu können. Dazu gehört auch, dass wieder Ruhe um die Schule einkehren kann, auch was die mediale Berichterstattung betrifft. (Beifall der CDU und bei der SPD) Zweitens: Die Ministerin hat die Problemlage nicht auf einzelne Schuldige reduziert. Die Entwicklung wird als Ergebnis des Zusammenwirkens verschiedener Faktoren angesehen. In diesem Zusammenhang möchte ich auch hier einmal ganz klar betonen: In Zeiten, in denen immer Schuldige gesucht werden, finde ich das eine ganz wichtige, eine menschliche Feststellung. (Beifall der CDU und bei der SPD) Dritter Punkt: Es wurden mildere Mittel geprüft und angewendet wie Supervision, wie Mediation. Sie haben nach den Schilderungen, die wir im Ausschuss gehört haben, nicht zum Erfolg geführt. So viel auch zum Thema „Transparenz und Aufklärung“, was alles gelaufen ist, und man wisse ja auch nichts darüber. Nummer 4: Beim Personalrat wurde ein außergewöhnlicher Schritt eingeleitet, und es ist daher auch gut, dass die Ministerin diesen Schritt ausdrücklich als Ultima Ratio bezeichnet hat. Fünfter Punkt: Die Abschlussklassen erhalten ab sofort besondere Unterstützung, und eine solche Sofortmaßnahme ist in dieser aktuellen Situation sicher richtig und angebracht. Gleichzeitig muss das Ziel natürlich auch sein, mittel- und langfristig die positive Entwicklung der gesamten Schule zu unterstützen. Meine Damen und Herren, das sind aus meiner Sicht die entscheidenden Punkte. Es wurde hingeschaut, es wurden verschiedene Maßnahmen geprüft, es wurden Entscheidungen getroffen, und jetzt geht es darum, diese Maßnahmen auch umzusetzen. Noch einmal zum Thema „Aufklärung und Transparenz“, um den Titel der Debatte zu würdigen: Es dürfte schon im Interesse der Schulgemeinschaft gewesen sein, nicht über jeden einzelnen Vorgang an dieser Schule Öffentlichkeit hergestellt zu haben, anders als es die AfD im Ausschuss und auch heute wieder gefordert hat. Die wichtige Botschaft an die Öffentlichkeit ist doch vielmehr: In den vergangenen Wochen und Monaten wurde viel unternommen, und nun wurden weitreichende Maßnahmen eingeleitet, und zwar mit der ganz klaren Zielsetzung, die Lage an der Schule wieder zu stabilisieren. (Beifall der CDU und vereinzelt bei der SPD) Eines ist doch auch ganz klar: Die eingeleiteten Maßnahmen werden Zeit brauchen, um Wirkung zu entfalten. Diese Zeit muss auch eingeräumt werden. Eine Problemlage, die sich offenkundig über längere Zeit entwickelt hat, wird sich nicht von heute auf morgen auflösen lassen. Letztlich soll die Schule möglichst zügig wieder ein Ort werden, an dem Schülerinnen und Schüler gut lernen können und sich wohlfühlen, die Lehrkräfte ein Umfeld haben, in dem sie ihren Beruf ausüben können, und die Eltern müssen sich darauf verlassen können, dass ihre Kinder dort gut aufgehoben sind. Darauf müssen sich jetzt alle Maßnahmen ausrichten, und dafür wünsche ich allen Beteiligten viel Erfolg. Danke schön. (Beifall der CDU und bei der SPD)
Matthias Lammert
Für die SPD-Fraktion spricht Abgeordneter Florian Maier.
Florian Maier SPD
Herr Präsident, liebe Kolleginnen und Kollegen! Gerade vor wenigen Tagen hat uns die PISA-Studie noch einmal ins Stammbuch geschrieben, dass die Startbedingungen von Kindern und Jugendlichen in Deutschland und damit natürlich auch in Rheinland-Pfalz doch leider sehr, sehr ungleich sind. Es hängt vom Elternhaus, von der Sprache, von der Wohnsituation ab, wie gut sich Kinder und Jugendliche entwickeln können, und damit werden die Bildungschancen der Schülerinnen und Schüler bei uns doch sehr stark vorgeprägt. Man muss wahrscheinlich gar nicht Bildungswissenschaftler sein oder einen pädagogischen Hintergrund haben, um zu erkennen, dass es natürlich einen Unterschied macht, ob zu Hause, wenn man mittags heimkommt, Eltern sitzen, die einem helfen können, die einem etwas beibringen können – vielleicht sind sie sogar zufällig Lehrerin oder Lehrer –, oder ob dort Eltern sitzen, die einem aus unterschiedlichsten Gründen nicht helfen können, vielleicht, weil sie einen Migrationshintergrund haben und die deutsche Sprache nicht so gut beherrschen, vielleicht aber auch, weil sie alleinerziehend sind und arbeiten müssen und gar nicht zu Hause sind. In unserem jetzigen Bildungssystem, so, wie wir es momentan fahren, gehen sehr viele Talente verloren. Dieses große PISA-Problem der Chancengerechtigkeit wird vor Ort an Schulen, so, wie an der Karolina-Burga-Realschule plus, sichtbar. Wir haben es mit einer Schule zu tun, an der viele Schülerinnen und Schüler mit schwierigen Startbedingungen beschult werden. Sie wachsen teilweise in einem nicht ganz einfachen Umfeld auf. Dazu kommt noch – es war immer wieder zu lesen in den letzten Tagen –, dass es auch ziemlich große Konflikte im Kollegium gibt. Ich will ganz deutlich sagen: Das ist nicht den Schülerinnen und Schülern anzulasten. Die Schulgemeinschaft der Karolina-Burger-Realschule darf auch nicht mehr weiter zum Spielball politischer Auseinandersetzungen werden. Sie war es in den letzten Monaten viel zu oft. Die Kinder haben aber ein Recht auf Sicherheit, sie haben ein Recht darauf, dass sich die Schule gut entwickeln kann, und sie haben ein Recht auf gute Bildung. (Beifall der SPD und der CDU) Es ist auch schon einiges passiert. Bildungsminister Sven Teuber hat in der letzten Legislatur schon Unterstützung auf den Weg gebracht: Durch das Startchancen-Programm konnten Dinge auf den Weg gebracht werden, es gab personelle Unterstützung, es gab eine Qualifizierung des Kollegiums. Wenn man jetzt merkt, nein, da müssen wir noch mehr tun, diesen Weg müssen wir weitergehen, dann ist es gut, dass auch die neue Bildungsministerin zusätzlich dafür sorgt, dass mehr Lehrkräfte da sind, dass für Schulsozialarbeit gesorgt wird, dass wir Streetworker an die Schule bekommen. Das sind alles richtige Maßnahmen. Wir haben aber auch gelernt, dass Personalmaßnahmen vor Ort notwendig sind, weil es so, wie es momentan läuft, wie es in den letzten Monaten gelaufen ist, nicht weitergehen kann. Die Auseinandersetzungen zwischen Erwachsenen vor Ort dürfen nicht länger auf dem Rücken von Schülerinnen und Schülern ausgetragen werden. Man kann die Krise dieser Schule nicht allein mit dem Verhalten der Schülerschaft erklären. Das ist viel zu einfach gedacht. Die Lage ist komplex. (Abg. Joachim Paul, AfD: Keinerlei Ansprüche an Schüler!) – Das hat überhaupt niemand gesagt. (Abg. Joachim Paul, AfD: Nein, das ist aber falsch, was Sie machen! Das ist pädagogisch falsch!) Es gibt aber auch Schulen, an denen es anders läuft. Die Personalmaßnahmen sind notwendig. Ich will aber auch unseren Partnerinnen und Partnern bei den Gewerkschaften deutlich sagen: Alle Personalmaßnahmen müssen rechtssicher und gut begründet sein. Mitbestimmungsrechte sind keine Formalie, sondern für uns als SPD-Fraktion eine rechtsstaatliche Grundlage. Nur, die Debatte, die wir heute führen, hilft der Schule überhaupt nicht. Sie hilft genauso wenig wie Kommentare von der Seitenlinie, wie von Herrn Mansour, die wir in den letzten Wochen gehört haben. Er wollte einfach die Schule schließen. Das kann man am Ende nur fordern, wenn man vor Ort keinerlei Verantwortung für die Schulgemeinschaft verspürt. Deswegen sind wir total dankbar, dass die Ministerin das im Bildungsausschuss zurückgewiesen hat. (Beifall der SPD und bei der CDU) Was am Ende zählt – dafür sind die Weichen jetzt gestellt, damit es gelingen kann –, ist, dass das Kollegium wieder ein Team wird, dass die Lehrkräfte wieder Bedingungen vorfinden, unter denen sie arbeiten können, und dass die Schülerinnen und Schüler wieder eine Schule vorfinden, die sie gern besuchen und die sie auf das Leben vorbereitet. (Vizepräsidentin Marion Schneid übernimmt den Vorsitz) Man kann diese Schule jetzt natürlich zu einem politischen Symbol machen. Oder man kann sich um die Kinder kümmern. Wir als Koalition entscheiden uns für das Letztere. (Beifall der SPD und der CDU –
Joachim Paul AfD
Beides machen, das eine bedingt das andere!)
Marion Schneid
Für die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN spricht Katharina Binz.
Katharina Binz GRÜNE
Sehr geehrte Frau Präsidentin, liebe Kolleginnen und Kollegen! Auch mir ging es ähnlich wie Kollege Bellaire. Als ich von dieser Aktuellen Debatte erfahren habe, habe ich gedacht, vor zwei Wochen haben wir im Ausschuss sehr breit, lange und sehr gut, finde ich, über dieses Thema diskutiert. Es gäbe jetzt eigentlich keinen Anlass, diese Aktuelle Debatte anzumelden. Aber wir wissen, es geht der AfD nicht darum, Probleme zu lösen. (Zuruf des Abg. Joachim Paul, AfD) Es geht nicht darum, Perspektiven aufzuzeigen, sondern es geht darum, aus solchen Problemen politisches Kapital zu schlagen, von dem Problem zu leben, und nicht um die Lösung. (Beifall des BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, der CDU und der SPD) Das allerdings hilft vor Ort keiner Lehrkraft. Es hilft keinem Kind, das die Karolina-Burger-Schule besucht. Es löst kein einziges Problem an dieser Schule. Es gibt an der Karolina-Burger-Realschule ernsthafte Probleme. Es sind wirklich unhaltbare Zustände, über die wir in den letzten Monaten viel gesprochen haben, die so natürlich nicht hingenommen werden dürfen und nicht werden. Wer aber daraus immer wieder neue Schlagzeilen produziert und eine ganze Schule damit zum Symbol des Scheiterns erklärt, der erschwert genau die Arbeit, die jetzt notwendig ist, Arbeit, für die Sie, Frau Ministerin Eiling-Hütig, nun zuständig sind. Ich habe es im Ausschuss gesagt, und ich sage es jetzt noch einmal. Deswegen komme ich noch einmal zu Ihnen, liebe Kolleginnen und Kollegen von der CDU. Auch Sie haben im Wahlkampf kräftig an der Eskalationsspirale gedreht. (Beifall des BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Mindestens 15-mal haben Sie die Schule innerhalb weniger Monate parlamentarisch oder öffentlich zum Gegenstand ihrer politischen Kommunikation im Wahlkampf gemacht – mit Berichtsanträgen, Kleinen Anfragen, Aktuellen Debatten und immer neuen Pressestatements. Möglichst aufregende Schlagzeilen sollten produziert werden. Ich nenne ein Beispiel: Bis heute – ich habe es eben noch einmal aufgerufen – findet sich auf der Seite des CDU-Landesverbands die nachweislich falsche Zahl, dass die Polizei 121-mal an die Schule gerufen wurde. Sie sind jetzt in der Verantwortung. Jetzt wäre eigentlich der Zeitpunkt, solche Erklärungen von ihrer Homepage herunterzunehmen. (Beifall des BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Sie sitzen jetzt im Sattel, liebe CDU. Sie stellen die zuständige Ministerin, die ebenfalls im Ausschuss sinngemäß gesagt hat, die Schule braucht jetzt Ruhe, sie muss aus den Schlagzeilen. Die Geister, die ich rief, sage ich da nur. Sie greifen jetzt personell außergewöhnlich hart durch vor Ort, auch mit einem Antrag auf Auflösung des Personalrats. Ich habe in den letzten zwei Wochen mit sehr vielen Lehrkräften aus unterschiedlichen Schulen unseres Landes gesprochen. Ich kann Ihnen nur sagen, es ist jetzt Ihre Aufgabe, klarzumachen und für Vertrauen zu werben, dass Lehrkräfte im ganzen Land nach dieser Maßnahme nicht das Gefühl haben, wenn sie Kritik üben, wenn sie Missstände kritisieren und darüber reden, Angst haben zu müssen, versetzt zu werden, oder dass ihre Interessenvertretung aufgelöst wird. Auch das gehört zu Ihren Aufgaben. Personelle Konsequenzen dürfen nicht mit einem pädagogischen Konzept verwechselt werden. Das ist genau das, was wir jetzt brauchen. Dazu gehört eine verlässliche Ganztagsperspektive, ein integratives Konzept für diese Schule, eine starke Berufsorientierung und eine dauerhafte Kooperation mit der Kinder- und Jugendhilfe, mit Vereinen und Kulturangeboten und natürlich mehr Personal. Wie das gelingen kann, zeigt ein Blick nach Berlin an die Rütli-Schule. Auch diese wurde vor über 20 Jahren nach einem Brandbrief bundesweit bekannt als Problemschule. Mittlerweile wurde aus dieser Schule der Campus Rütli. Schule, Kitas, Jugendfreizeiteinrichtungen, Stadtteilzentrum arbeiten dort zusammen. Hinzu kamen Ganztagsangebote, Lernförderung, eine bessere Berufsorientierung, die Beteiligung der Jugendlichen über einen Jugendrat. Eine pädagogische Werkstatt unterstützte den Schulentwicklungsprozess dauerhaft. Heute gibt es an diesem Campus mehr Anmeldungen als Plätze. Dieses Beispiel zeigt uns, es kann wirklich eine gute Zukunft für solche Schulen geben. Vielleicht hätten Sie sich vor diesem Hintergrund lieber einmal mit der ehemaligen Schulleiterin der Rütli-Schule getroffen. Das wäre sicher aufschlussreicher gewesen als ein Gespräch mit Ahmad Mansour. (Beifall des BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Sie sind jetzt den ersten Schritt gegangen, aber das darf nicht der letzte sein. Die Arbeit an dieser Schule hat gerade erst begonnen. Wir werden es weiter begleiten. Vielen Dank. (Beifall des BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)
Marion Schneid
Die nächste Rednerin ist Frau Staatsministerin Dr. Eiling-Hütig. Sie haben das Wort.
Dr. Ute Eiling-Hütig
Sehr geehrte Frau Präsidentin, meine sehr verehrten Damen und Herren! Wir haben es schon öfter gehört, aber ich wiederhole es noch einmal: Vor nicht einmal zwei Wochen, am 3. September 2026, habe ich im Bildungsausschuss ausführlich über die aktuelle Situation an der Karolina-Burger-Realschule plus in Ludwigshafen berichtet und unseren Maßnahmenkatalog vorgestellt. Lieber Herr Paul, nach meiner Erinnerung haben Sie an dieser Sitzung teilgenommen, (Abg. Joachim Paul, AfD: Ja!) aber offensichtlich waren Sie mit den Gedanken nicht ganz bei der Sache. Sie haben auch zwischendurch gequatscht und mir nicht zugehört, (Beifall der CDU und bei der SPD – Heiterkeit bei der CDU) sonst hätten Sie sicherlich heute keinen Antrag für diese Aktuelle Debatte zum Thema gestellt. Vielleicht waren Sie aber auch deshalb im Ausschuss nicht ganz bei der Sache, weil es Ihnen letztlich nicht um die Aufklärung, die Unterstützung der Lehrerinnen und Lehrer und vor allen Dingen nicht um eine nachhaltige Lösung der Probleme geht. So haben Sie bereits am 24. August einen entsprechenden Vorschlag des Migrationsexperten Ahmad Mansour in einer Pressemitteilung wie folgt kommentiert – ich zitiere –: „Auch wir sind der Ansicht, dass die Schule angesichts der massiven Vorfälle mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit nicht zu retten ist. (Zuruf des Abg. Joachim Paul, AfD) Alle Maßnahmen sind gescheitert und werden bei dieser politischen Führung auch in Zukunft voraussichtlich scheitern. Um keine kostbare Zeit zu verlieren, soll die Landesregierung vorsorglich einen Plan entwerfen, (Abg. Joachim Paul, AfD: Vorsorglich!) die Schule aufzulösen und der Öffentlichkeit baldmöglichst vorstellen.“ (Zuruf von der AfD: Richtig!) In Wahrheit haben Sie die Schule mit ihren Schülerinnen und Schülern und dem Kollegium längst aufgegeben und instrumentalisieren das Thema nun ohne schlechtes Gewissen für Ihre Agenda. (Beifall der CDU und der SPD) Wir wissen es, in den vergangenen Wochen hat nicht zuletzt eine dauerhafte mediale Aufmerksamkeit dafür gesorgt, dass Konflikte im Kollegium immer wieder öffentlich ausgetragen wurden und die Schule einfach nicht zur Ruhe kam. Das stand einer gelingenden Schulentwicklung diametral entgegen. Deshalb hatte ich eindringlich am 3. September noch einmal darum gebeten, die Schule zur Ruhe kommen zu lassen. Nach der Ausschusssitzung und der parallelen Gesamtkonferenz in der Schule hatte sich die Situation vor Ort gerade etwas beruhigt. Die Maßnahmen beginnen langsam zu greifen und ihre Wirkung zu entfalten. Dann kommen Sie und versuchen mit der Aktuellen Debatte heute, den medialen Scheinwerferkegel wieder auf diese Schule zu lenken. Deutlicher kann man nicht zeigen, dass es Ihnen mitnichten um die Schülerinnen und Schüler geht. Sie sind in der gesamten Debatte zunehmend aus dem Blick geraten. Aber genau sie haben oberste Priorität. Sie brauchen ein stabiles und sicheres Lernumfeld. Sie brauchen Zuverlässigkeit und Perspektiven. Sie haben Anspruch auf einen guten und sicheren Unterricht. Genau daran arbeiten alle verantwortlichen Akteure weiterhin gemeinsam mit großem Einsatz, aber ohne mediale Aufmerksamkeit. (Beifall der CDU und der SPD) Die Karolina-Burger-Realschule wurde bereits auf verschiedenste Art und Weise unterstützt – mit mehr Sprachförderung, mehr Wissen und Supervision, Mediation, dem Startchancen-Programm, baulichen Veränderungen, Schulentwicklungsbegleitung und Unterstützung durch Förderschullehrkräfte. Da diese Maßnahmen die Situation vor Ort nicht entscheidend verbessert hatten, hat mein Haus in enger Zusammenarbeit mit der Schulaufsicht, dem Pädagogischen Landesinstitut und der Stadt Ludwigshafen einen Maßnahmenplan aufgestellt. Alle Entscheidungen haben wir nach sorgfältiger Überlegung getroffen, und wir haben es uns wahrlich nicht leicht gemacht. Da alle bisherigen Versuche gescheitert sind, ein gemeinsames Arbeiten im Sinne der Kinder und Jugendlichen zu erreichen, besteht die einzige Möglichkeit, das zu ändern, zunächst darin, personelle Veränderungen vorzunehmen. Gleichwohl möchte ich hier noch einmal betonen: Es ist klar, dass nicht eine Person allein schuld ist an dieser Situation. Der Schulleiter wird künftig an einer anderen Schule tätig sein. Zwei weitere Lehrkräfte, darunter ein Schulleitungsmitglied, werden versetzt. Bei allen drei Fällen sind Fristen in der Mitbestimmung einzuhalten. Zur Umsetzung der beschriebenen Personalmaßnahmen werde ich daher, wie bereits mehrfach angekündigt, am 1. Oktober im Bildungsausschuss informieren. Außerdem gilt nach Einzelfallprüfung eine Attestpflicht ab dem ersten Krankheitstag, und es finden amtsärztliche Untersuchungen statt. Damit sollten Berichte, wonach Lehrkräfte aus Protest dem Unterricht fernbleiben, der Vergangenheit angehören. Damit wird das Vertrauen im Kollegium und in das Kollegium wieder gestärkt. Bis auf Weiteres gibt es eine tägliche Unterstützung der Schule durch Präsenz vor Ort von Schulaufsicht, Pädagogischem Landesinstitut und regelmäßig durch mein Ministerium. So wird der Wechsel in der Schulleitung begleitet und die Schulentwicklung der Schule unterstützt. Alle Konzepte, Projekte und Maßnahmen wie das Pausenkonzept, die Präventionsprojekte, interne und externe Maßnahmen zur Berufsorientierung und der Einsatz des multiprofessionellen Teams werden mit unserer Hilfe vor Ort weiter überarbeitet. Es werden zusätzliche Stellen zur Stärkung des multiprofessionellen Teams geschaffen, insbesondere durch pädagogische Fachkräfte aus dem Bereich Sozialpädagogik. Darüber hinaus bietet die Schulpsychologie Supervision sowohl für Lehrkräfte als auch für das Schulleitungsteam an. Ferner wissen Sie bereits, dass ein Antrag auf Auflösung des örtlichen Personalrats beim zuständigen Verwaltungsgericht gestellt wurde, weil dieser seine gesetzlichen Pflichten grob verletzt hat. Hierzu zählt nach dem Landespersonalvertretungsgesetz ausdrücklich die Pflicht zur vertrauensvollen Zusammenarbeit, und alles zu unterlassen, was geeignet ist, die Arbeit und den Frieden in der Dienststelle zu beeinträchtigen. Ein besonderes Augenmerk legen wir zudem auf die Abschlussschülerinnen und -schüler des aktuellen Jahrgangs, denn ich möchte nicht, dass ihre Lebensperspektive unter der derzeitigen Situation, und zwar dem Konflikt unter Erwachsenen und der medialen Aufmerksamkeit, leidet. Ich möchte, dass sie ihren Abschluss machen und sagen, es war noch ein schönes Jahr an dieser Schule. (Abg. Joachim Paul, AfD: Das möchten wir auch!) Es gibt Maßnahmen zur Unterstützung der Abschlussklassen durch zusätzliches Personal zur Differenzierung, Einrichtung einer weiteren „2P plus“-Gruppe, um Deutschkenntnisse zu stärken, sowie die Ausweitung des Projekts „Übergangscoach“ mit zwei weiteren Tagen zur Stärkung der Berufsorientierung. Ich kann nur sagen, wir stehen an der Seite der Schule, der Schülerinnen und Schüler und der Lehrerinnen und Lehrer. Wir begleiten die Karolina-Burger-Schule engmaschig und stehen mit den Verantwortlichen vor Ort im Austausch, um bei Bedarf weitere Maßnahmen einleiten zu können. Ich werde dem Bildungsausschuss am 1. Oktober berichten. Uns geht es im Gegensatz zu Ihnen nicht um persönliche Befindlichkeit en, Bilder, Likes und Klicks. Es geht uns um die Schülerinnen und Schüler, um nichts anderes. In diesem Sinne haben wir die besagten Maßnahmen beschlossen. Auch hier muss ich Ihnen sagen: Copy and Paste. Danke für Ihre Aufmerksamkeit. (Beifall der CDU und bei der SPD)
Marion Schneid
Bevor ich die zweite Runde einleite, möchte ich Gäste begrüßen. Zum einen sind das Schülerinnen und Schüler der Barbarossaschule Sinzig. Herzlich willkommen! (Beifall im Hause) Zum anderen sind das Mitarbeiter der Polizeiinspektion Westerburg. (Beifall im Hause) Damit kommen wir zur zweiten Runde, wie immer zwei Minuten. Für die AfD-Fraktion hat Herr Paul das Wort.
Joachim Paul AfD
Liebe Kollegen, sehr verehrtes Präsidium! Die Rütli-Schule ist angesprochen worden. Wenn über diese Schule in der Öffentlichkeit nicht so debattiert worden wäre, hätte sich dort gar nichts geändert, das muss man klar sagen. Transparenz und öffentliche Debatte sind wichtig, um Änderungen voranzubringen. Welcher Ort ist besser geeignet als das Plenum, weil wir die Interessen der Steuerzahler vertreten müssen? Zur Auflösung, die Sie angesprochen haben, sage ich: Wenn sich nichts ändert, muss auch darüber nachgedacht werden, wie Herr Mansour das getan hat. Das ist aber auch eine pädagogische Botschaft an die Schüler: Ihr müsst Euren Beitrag leisten, damit Eure Schule vor den Augen der Steuerzahler bestehen kann, (Heiterkeit bei der SPD –
Florian Maier SPD
Wie realistisch!) Ihr müsst auch was tun, wir entlassen Euch nicht aus der Verantwortung, weil wir an Euch glauben und weil wir davon ausgehen, dass Ihr es besser könnt. – Das muss auch eine Botschaft sein. Herr Maier, was Sie gemacht haben, zeigt eigentlich, dass Sie – ich muss es so sagen – ein schlechter Pädagoge sind. Sie geben denen einfach einen Blankoscheck, und das geht nicht, egal welches Elternhaus. Ja, die Umstände sind schwierig. Trotzdem müssen, dürfen wir die Standards nicht ändern und nicht falsche Rücksicht nehmen, denn auch unter schwierigen Umständen haben es junge Menschen gemeistert. Diese Standards müssen auch an dieser Schule gelten und robust eingefordert werden. Alles andere ist Kuschelpädagogik, die uns zu diesen Zuständen führt, über die wir heute debattieren. Sie haben Maßnahmen genannt, Frau Ministerin. Darunter sind einige, die uns gefallen, die wir gut finden. Was Sie aber sehr defensiv beantwortet haben, waren Ordnungsmaßnahmen, und die gehören auch dazu. Die gehören ebenso dazu. Schüler, die den Schulfrieden konsequent und immerwährend stören, müssen eine Zeit lang alleine gelassen werden, unter Betreuung, unter Aufsicht, damit die anderen in Ruhe das tun können, was wichtig ist, nämlich sich auf das Berufsleben vorzubereiten. Letzter Punkt, Thema „Einwanderung“: Wenn Sie sagen, das sind alles nur Gerüchte – Schutzgelderpressungen, oder dass man unter Druck gerät, wenn man Schweinefleisch isst –, dann können das Gerüchte, es kann aber auch die Wahrheit sein. Dann muss man die Informationsgewinnung verbessern und rückhaltlos aufklären, rückhaltlos aufklären. Die CDU hat das gemacht. Ich zitiere – – – (Vereinzelt Unruhe bei der SPD – Glocke der Präsidentin –
Dennis Junk CDU
Sie sind fertig!) Ja, die CDU hat das gemacht. Sie hat in der Opposition erkannt, dass die Problematik da ist. (Glocke der Präsidentin) Sie hat dieses Meldeportal einrichten wollen. Gut, daran halten wir fest. Vielen Dank. (Beifall bei der AfD –
Alexander Schweitzer SPD
Redezeit einhalten! Alles andere wäre Kuschelpädagogik!)
Marion Schneid
Für die CDU-Fraktion rufe ich Florian Bellaire auf.
Florian Bellaire CDU
Sehr geehrte Frau Präsidentin, sehr geehrte Damen und Herren! Angesichts dieser Kritik, die jetzt erwartbar an den vorgebrachten Maßnahmen und Erläuterungen geäußert wurde, muss ich doch noch einmal auf die Äußerungen eingehen, Frau Binz, die auch Sie getätigt haben. Ich würde mir schon wünschen, dass Sie erkennen, dass wir heute in einer fundamental veränderten Lage sind im Vergleich zu noch vor wenigen Monaten. Natürlich gab es Aktuelle Debatten (Zurufe von dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) – hören Sie doch einmal zu –, die sich aber gestützt haben auf die Lage, dass wir Gerüchte, ein unklares Lagebild hatten. Kollege Maier hat es gesagt, auch damals wurde reagiert, es wurde Unterstützung in die Wege geleitet. Mittlerweile sind wir so weit gekommen, dass die Landesregierung nicht nur Unterstützung und Begleitung leistet, sondern strukturell ganz deutlich interveniert und eingegriffen hat. Es ist also eine ganz andere Lage, als wir sie noch vor einem Jahr hatten. (Beifall der CDU) Und heute? Heute habe ich glücklicherweise den Eindruck, dass niemand mehr die Dinge kleinredet oder versucht, wegzuwischen. Ich glaube, das tut immer gut, um einer Problemlösung näherzukommen. Frau Binz, noch eines möchte ich mit einem Augenzwinkern aufgreifen. Ich freue mich, dass Sie ganz rege die Seiten der CDU aufrufen. Das tut Ihnen sicher gut, (Heiterkeit und Beifall bei der CDU) aber so zu tun, als wären weitreichende Maßnahmen – es wurde jetzt wiederholt erläutert – nicht am Ende einer langen Prozesskette ergriffen worden, das ist schon ein Stück fragwürdig, das muss ich noch einmal erwähnen. (Beifall bei der CDU) Herr Paul, Sie haben auch schon in der ersten Runde davon gesprochen, dass Kinder und Jugendliche an dieser Schule Gewalt schutzlos ausgeliefert sind. (Abg. Joachim Paul, AfD: Sein könnten!) Sie haben im Ausschuss nach Schutzgelderpressung gefragt. Ich will noch einmal sinngemäß zitieren, dass sich die Ministerin, auch nach Rücksprache mit den Sicherheitsbehörden, darauf berufen hat, dass es keine belastbaren Informationen dazu gegeben habe. (Zuruf des Abg. Joachim Paul, AfD) Kurzum, Ihre Schilderung hat wenig damit zu tun, was uns als belastbaren Informationen vorliegt. Ob das Befeuern von Gerüchten zur Problemlösung beiträgt, das möge sich hier bitte jeder selbst beantworten. (Abg. Joachim Paul, AfD: Das können Gerüchte sein, müssen aber nicht!) Gleichwohl gibt es Herausforderungen, und bei allen Herausforderungen bin ich froh, dass die Ministerin und die Landesregierung diese Herausforderungen auch angehen und handeln. Dafür danke ich im Namen meiner Fraktion. (Beifall der CDU und bei der SPD)
Marion Schneid
Für die SPD-Fraktion spricht Florian Maier.
Florian Maier SPD
Als gestern der Titel für die Aktuelle Debatte reinkam, war unser erster Gedanke in der Fraktion: Oh, irgendetwas haben wir übersehen, irgendetwas ist passiert. (Vereinzelt Heiterkeit bei der CDU) Dann haben wir die Pressespiegel durchforstet und festgestellt, da steht nichts. Wir haben dann vorsichtig beim Bildungsministerium angeklopft. Kann sein, dass es eine Entwicklung gibt, von der wir noch nichts mitbekommen haben, (Heiterkeit und Zuruf des Abg. Joachim Paul, AfD: Das kann sein!) aber auch diesbezüglich hat sich in den letzten 14 Tagen nach der Ausschusssitzung nichts mehr getan. Dann dachte ich mir: Jetzt genau zuhören, Herr Paul, was Sie heute erzählen. Erste Runde: nichts Neues. (Zuruf des Abg. Joachim Paul, AfD) Sie haben genau die Sachen erzählt, die Sie schon im Ausschuss erzählt haben, genau die gleichen Forderungen, genau der gleiche Text. Es sind teilweise wörtlich genau die gleichen Forderungen. Zweite Runde: auch überhaupt nichts Neues, also kein Neuigkeitswert. (Abg. Joachim Paul, AfD: Wir kritisieren!) Sich dann hinzustellen und zu sagen, es geht uns hier im Plenum um die Transparenz in der öffentlichen Debatte, wir meinen es nur gut, es geht uns nicht um Schlagzeilen oder darum, die Schule noch einmal in die Öffentlichkeit zu ziehen, sondern um reine Transparenz, (Vereinzelt Zurufe von der SPD – Vereinzelt Heiterkeit bei der CDU) wir wollen es noch einmal im Plenum besprechen: Das ist schon perfide und auch ein bisschen billig, sorry. (Beifall bei der SPD und bei der CDU)
Marion Schneid
Für die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN spricht Katharina Binz.
Katharina Binz GRÜNE
Vielen Dank. – Frau Präsidentin, liebe Kolleginnen und Kollegen! Ich wollte eigentlich nicht noch einmal reden, aber Herr Kollege Bellaire, Sie haben das jetzt doch herausgefordert, denn meine Kritik scheint Sie dann doch ein wenig getroffen zu haben, wenn Sie so darauf reagieren. (Heiterkeit des Abg. Dennis Junk, CDU) Niemand hat hier heute behauptet, dass keine Maßnahmen ergriffen worden sind. Das habe ich auch gesagt und gewürdigt. Ich fand die Debatte im Ausschuss sehr, sehr gut. Ich habe aber auch gesagt, aus meiner Sicht gehört noch ein bisschen mehr dazu. Wir müssen jetzt über das Thema „Pädagogisches Konzept“ sprechen und darüber reden, was für ein Signal an die Lehrkräfte im Land von diesen Personalmaßnahmen ausgeht. Es steht aber überhaupt nicht infrage, dass etwas passiert ist. Wenn Sie sich jetzt hier hinstellen und sagen, Sie haben dieses Thema in einer ganz anderen Lage aufgegriffen, Anfang des Jahres, und so tun, als hätte das nichts mit dem Wahlkampf und nichts damit zu tun gehabt, dass es auch Ihnen ganz gut in den Kram gepasst hat, dass man damit auch schlechte Nachrichten für die damalige Landesregierung produziert hat, dann ist das schon ein bisschen kurz gesprungen. (Beifall bei dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Also, ganz ehrlich, Sie haben damals um den Jahreswechsel dreimal in drei aufeinanderfolgenden Plenarsitzungen eine Aktuelle Debatte zu diesem Thema angemeldet. In allen drei Aktuellen Debatten hat nicht Ihre bildungspolitische Sprecherin gesprochen, sondern der Fraktionsvorsitzende und damalige Spitzenkandidat der CDU. (Abg. Pia Schellhammer, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: Ei, ei, ei!) Jetzt zu sagen, das hatte alles nichts damit zu tun, dass Ende März eine Landtagswahl stattgefunden hat, (Heiterkeit des Abg. Carl-Bernard von Heusinger, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) und habe auch alles nichts damit zu tun gehabt, dass man es eigentlich schon ganz gut fand, dass das viel in den Schlagzeilen stand: Ich weiß nicht, darüber sollten Sie vielleicht noch einmal nachdenken. (Beifall des BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Nein, ich treibe mich nicht gerne auf den Seiten der CDU Rheinland-Pfalz herum, aber ich muss schon sagen, wenn eine Regierungspartei, die heute sowohl den Innenminister als auch die Bildungsministerin stellt, auf ihrer Seite solche Aussagen einfach stehen lässt: Man kann auch einmal daneben liegen, aber dann sollte man es irgendwann auch wieder herunternehmen und vielleicht korrigieren. Vielen Dank. (Beifall des BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)
Marion Schneid
Es liegen keine weiteren Wortmeldungen mehr vor. Damit ist die Aktuelle Debatte beendet. Wir kommen zu Punkt 2 der Tagesordnung: Vom Landtag vorzunehmende Wahl Wahl eines ordentlichen nicht berufsrichterlichen Mitglieds des Verfassungsgerichtshofs Rheinland-Pfalz Wahlvorschlag des Ältestenrates – Drucksache 19/634 – Aus der in der Drucksache 19/634 enthaltenen Vorschlagsliste ist mit Wirkung vom 19. November 2026 ein ordentliches nicht berufsrichterliches Mitglied des Verfassungsgerichtshofs Rheinland-Pfalz zu wählen. Die Wahl erfolgt nach Artikel 134 Abs. 2 der Verfassung für Rheinland-Pfalz auf die Dauer von sechs Jahren und bedarf einer Zweidrittelmehrheit. Zum ordentlichen nicht berufsrichterlichen Mitglied des Verfassungsgerichtshofs ist unter Buchstabe a) der Drucksache 19/634 Frau Astrid Häfner vorgeschlagen. Wer stimmt der Wahl von Frau Astrid Häfner zum ordentlichen nicht berufsrichterlichen Mitglied zu? Ich bitte Sie um Handzeichen! – Wer stimmt dagegen? – Kein Raum für Enthaltung. Ich stelle fest, dass Frau Astrid Häfner einstimmig zum ordentlichen nicht berufsrichterlichen Mitglied des Verfassungsgerichtshofs wiedergewählt ist. Eine Abstimmung über den unter Buchstabe b) der Drucksache 19/634 enthaltenen Vorschlag entfällt damit. Ich stelle außerdem fest, dass damit das verfassungsgesetzliche Quorum erreicht ist. Vielen Dank. Wir kommen zu Punkt 3 der Tagesordnung: Landesgesetz über die Beteiligung von Bürgerinnen und Bürgern sowie Gemeinden an der Windenergie- und Freiflächen-Photovoltaiknutzung in Rheinland-Pfalz (Landesbürgerenergiengesetz RLP – LBürgEnG) Gesetzentwurf der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN – Drucksache 19/427 – Zweite Beratung dazu: Beschlussempfehlung des Ausschusses für Wirtschaft, Tourismus, Energie und Klima – Drucksache 19/603 – Die erste Plenarberatung fand am 19. August 2026 statt, es erfolgte eine Aussprache. Dann gab es eine Ausschussüberweisung an den Ausschuss für Wirtschaft, Tourismus, Energie und Klima – federführend – und an den Rechtsausschuss – mitberatend –. Die Ausschussempfehlung lautet auf Ablehnung. Es wurde eine Grundredezeit von fünf Minuten festgelegt, und ich gebe das Wort an Fabian Ehmann für die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN.
Fabian Ehmann GRÜNE
Sehr geehrte Frau Präsidentin, liebe Kolleginnen und Kollegen! Bei der Einbringung unseres Landesbürgerenergiengesetzes haben wir Ihnen als Service-Opposition ein Angebot gemacht, ein Angebot, damit die Wertschöpfung aus Wind und Sonne stärker bei den Menschen und den Kommunen vor Ort ankommt. Heute wissen wir leider, Sie wollen diesen Weg nicht mitgehen, nicht einmal eine Anhörung unseres Gesetzentwurfs haben Sie im Ausschuss ermöglicht, (Abg. Pia Schellhammer, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: Bedauerlich! Nicht einmal eine Anhörung!) keine gemeinsame Beratung mit Kommunen, Energiewirtschaft, Bürgerenergie- und Umweltverbänden, stattdessen die Ablehnung. Das bedauern wir sehr, denn die Stellungnahmen, die uns als Fraktion erreicht haben, zeigen, das Ziel unseres Gesetzes findet breite gesellschaftliche Unterstützung. Der Landkreistag und der Gemeinde- und Städtebund begrüßen unseren Gesetzentwurf ausdrücklich. Das Landesnetzwerk BürgerEnergieGenossenschaften spricht bei einer verbindlichen Beteiligung von einem längst überfälligen Schritt. Der BUND hält unseren Gesetzentwurf ausdrücklich für grundsätzlich geeignet, regionale Wertschöpfung und Akzeptanz bei der Energiewende zu stärken, und die Initiative Südpfalz-Energie fordert auch schon längst ein Bürgerenergiengesetz. Sie selbst haben in Ihrem Koalitionsvertrag geschrieben: „Mit einem Bürgerenergiegesetz stärken wir die Beteiligung von Bürgerinnen und Bürgern sowie Kommunen […].“ Das zeigt doch, über das Wie müssen wir diskutieren, aber über das Ob gibt es viel mehr Gemeinsamkeit, als Ihre Ablehnung im Ausschuss und vermutlich auch gleich vermuten lässt. (Beifall des BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Genau deshalb wollten wir im Ausschuss eine Anhörung. Da hätten wir alle sicher etwas dazulernen und auch für die folgenden Beratungen bei der Bürgerbeteiligung lernen können. Apropos dazulernen: Ein Blick auf die Bundesebene zeigt, dass mit der EEGNovelle und dem Netzanschlusspaket von Katherina Reiche und der Bundesregierung neue und große Risiken für Investitionen bei den erneuerbaren Energien drohen. In Netzengpassgebieten sollen Anlagen künftig abgeregelt werden können, ohne dass die Betreiber vollständig entschädigt werden. Gleichzeitig soll die Anschlussleistung neuer Anlagen begrenzt werden. Die Pachten für Windenergie sollen drastisch gedeckelt werden, die Förderung für Photovoltaik auf Dächern soll gestrichen werden. Das erhöht Investitionsrisiken, und der Zusammenhang mit unserem Gesetzentwurf ist ganz einfach: Wo kein Windrad gebaut wird, gibt es keine kommunale Beteiligung. Wo kein Solarpark entsteht, gibt es keine regionale Wertschöpfung. Wo Investitionen ausbleiben, profitieren weder Bürgerinnen und Bürger noch Kommunen noch unsere Wirtschaft von der Energiewende. Wenn CDU und SPD in Berlin den Ausbau der Energiewende blockieren, gefährdet das nicht nur unsere Klimaziele, es gefährdet auch Einnahmen für unsere Kommunen und wirtschaftliche Chancen, gerade im ländlichen Raum. Das müssen wir stoppen. (Beifall des BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Bürgerbeteiligung ist deshalb keine nette Ergänzung zur Energiewende. Sie gehört zu einer erfolgreichen Energiewende dazu. Deshalb unser Appell als Service-Opposition an Sie, Herr Ministerpräsident Schnieder, an Sie, Herr Minister Ebling: Stoppen Sie die Pläne von Katherina Reiche im Bundesrat. (Beifall des BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Natürlich kann man unseren Gesetzentwurf diskutieren. Das gehört zur Gesetzgebung dazu. Dafür wären auch eine Anhörung und eine Ausschussberatung gut gewesen. Einen Gesetzentwurf hier aber einfach abzulehnen und zu sagen, irgendwann bringen wir selbst ein Gesetz ein, schafft noch keine einzige Beteiligungsmöglichkeit bei der Energiewende in Rheinland-Pfalz mehr. Deshalb stellt sich für uns Grüne heute eine sehr einfache Frage: Wenn Sie unser Gesetz ablehnen, wann kommt dann Ihres, und worin unterscheidet es sich? Denn während CDU, CSU und SPD in Berlin neue Unsicherheiten für die Energiewende schaffen, können wir es uns in Rheinland-Pfalz nicht leisten, bei der Bürgerbeteiligung auf Zeit zu spielen. Unser Angebot für ein Bürgerenergiengesetz liegt weiterhin auf dem Tisch: für starke Kommunen, für mehr Akzeptanz vor Ort, für mehr regionale Wertschöpfung und eine Energiewende, die die Menschen vor Ort mitnimmt und begeistert. Sie können heute noch zustimmen. Wir werben dafür. Vielen, vielen Dank. (Beifall des BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)
Marion Schneid
Für die CDU-Fraktion spricht Herr Otto Rubly.
Otto Rubly CDU
Frau Präsidentin, meine Damen und Herren, liebe Kolleginnen und Kollegen! Herr Ehmann, Sie sind sehr engagiert bei diesem Gesetz. Ich meine, bei ein bisschen Engagement in der letzten Legislaturperiode müssten wir uns heute nicht mehr damit befassen, das wäre vielleicht schon gemacht worden; nur mal so als kleiner Hinweis. (Beifall bei der CDU) Es ist bekannt, dass sich CDU und SPD in ihrem Koalitionsvertrag darauf geeinigt haben, in Bälde ein Bürgerenergiegesetz einzubringen. Thema dieses Gesetzes ist und wird es sein, dass sich Kommunen, Verbandsgemeinden und Landkreise ebenso wie die Bürgerinnen und Bürger daran beteiligen sollen, und ihnen soll eine Beteiligung angeboten werden. Ein solches Gesetz ist schon notwendig und sinnvoll, aber warum jetzt dieses Gesetz durchpeitschen, wenn es so lange keines gab und es scheinbar nicht Not tut? (Abg. Carl-Bernhard von Heusinger, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: Wir hätten andere genommen!) – Moment, ich komme schon noch dazu. Es war doch mehr oder weniger in der Regierungszeit der Grünen lange genug Zeit, dieses Gesetz zu machen, aber scheinbar haben Ihre Koalitionspartner in der Vorgängerregierung das nicht so gut gefunden und nicht mitgemacht, vielleicht – wir wissen die Gründe nicht –, weil es schon eine Verwaltungsmolochvorlage war, wie sie es jetzt auch ist. Die Intention des Gesetzes, kann ich Ihnen sagen, halte ich für richtig, hält die CDU für richtig, aber ansonsten ist dieser Verwaltungsmoloch eher hinderlich denn förderlich. Sie haben selbst verschiedene Verbände angefragt und um Stellungnahmen und Unterstützung gebeten. Das Ziel wird allenthalben begrüßt, teilweise vom BUND als längst überfällig angesehen, aber überall ist die Frage gewesen, es wurde die Verwaltung, die notwendig ist, kritisiert. Die Meinungen dort sind auch sehr unterschiedlich und gehen sehr auseinander. Die einen sagen: Nehmen wir die Landkreise mit, nehmen wir nur die Verbandsgemeinden mit? Wen soll man mitnehmen? Andere sagen – das sind auch unterschiedliche Aussagen –: Wer soll davon profitieren? Wird schon von Landesebene her vorgeschrieben, was die kommunale Selbstverwaltung beschließen muss, wofür sie das Geld verwendet, oder können die Gemeinden selbst entscheiden, was gemacht wird? Nicht nur die angefragten Verbände haben sich gemeldet, auch andere Verbände, Kommunen, Landkreise wollen Gespräche, sind daran interessiert, an diesem Gesetz mitzuwirken und ihre Interessen einzubringen. Ich sagte schon, wenn wir das ganze Gesetz in Richtung kommunaler Einnahmen sehen, ist das sehr schön, die Kommunen brauchen Geld. Das Gesetz hilft auch den Bürgerinnen und Bürgern im einen oder anderen Fall, weil die Grundsteuer nicht angehoben werden muss, aber wir müssen auch sehen, der Bund hat schon mit § 6 EEG 2 Cent beschlossen. Warum beschließen wir dann noch diese Bürgerbeteiligung? Es soll Akzeptanz geben. Akzeptanz kann es geben, wenn wir große Gebiete mitnehmen. Wir sollten das Ganze etwas größer fassen. Wir sollten das Ganze auch etwas größer in der Region sehen. Erzeugung mit Photovoltaik, aber insbesondere mit Wind, wird hauptsächlich im ländlichen Raum stattfinden. Das müssen wir ganz klar sehen und akzeptieren. Energieerzeugungsanlagen können helfen, diese Räume zu entwickeln. Eine solche Entwicklung kann auch zur Akzeptanzförderung beitragen. Aber warum weiter fassen? Warum nicht nur auf 2,5 Kilometer begrenzen? Es gibt im ländlichen Raum Gebiete, in denen kann es in einem Ort stehen, der sieht es ein, die anderen sehen es, die Regionen sehen es und so weiter, aber es gibt auch andere Gebiete, die für die Allgemeinheit Aufgaben übernehmen. Ich denke zum Beispiel an Landschaftsschutzgebiete, Vogelschutzgebiete, in denen man teilweise nichts bauen kann. Ganz aktuell habe ich zum Beispiel sechs Windräder in dem Sinne auf dem Tisch, bei dem Polygone der Bundeswehr verhindern, dass Windräder gebaut werden. Es wird mit Sicherheit Gebiete geben, die dieses nicht machen können. Da ist die Akzeptanz größer, wenn wir größere Einheiten, Landkreise, Verbandsgemeinden mit einbinden. Wir können des Weiteren dafür sorgen – das sieht Ihr Vorschlag auch nicht entsprechend vor –, dass wir mehr Akzeptanz schaffen, wenn wir in der Region Stadtwerke, regionale Unternehmen, vielleicht auch Firmen und regionale Unternehmen insgesamt mit einbinden und wenn wir noch stärker die Möglichkeit schaffen und eröffnen, an der Energieerzeugung teilhaben zu können. Das braucht eine kleine Regulierung. Ich glaube, darüber sollte man reden. Sie haben vorgeschlagen, wir können es mit einer Anhörung machen. Ich bin der Meinung, wir sollten darüber reden. Die CDU-Fraktion wird deshalb das vorgelegte Gesetz ablehnen und freut sich, in Bälde von der Regierungskoalition einen Entwurf über die Beteiligung von Bürgerinnen und Bürgern sowie Gemeinden an der Windenergie- und Freiflächen-PV-Nutzung zu bekommen, darüber zu diskutieren und es dann beschließen zu können. Ich danke Ihnen. (Beifall der CDU und der SPD)
Marion Schneid
Für die SPD-Fraktion spricht Frau Dr. Köbberling.
Dr. Anna Köbberling SPD
Danke, Frau Präsidentin. – Liebe Kolleginnen und Kollegen! Der Ausbau der regenerativen Energien ist eine der großen Aufgaben der Zukunft, ist eine der wichtigsten energiepolitischen und auch wirtschaftspolitischen Aufgaben, die wir vor uns haben. Wir brauchen einen Zubau an regenerativen Energien, um langfristig energieautark zu werden, um die Strompreise zu senken, worauf unsere Unternehmen, aber auch die Verbraucherinnen und Verbraucher dringend angewiesen sind, um einen Beitrag zum Klimaschutz zu leisten und um auch der potenziellen Erpressbarkeit durch autokratische Regime international etwas entgegenhalten zu können. Genau aus diesem Grund hat die Koalition aus SPD und CDU in ihrem Koalitionsvertrag das Ausbauziel von 1.500 Megawatt an regenerativen Energien jedes Jahr aufgenommen. Ein probates Mittel zum Ausbau von Windkraftanlagen, von Flächensolaranlagen ist ein Bürger:innenenergiegesetz. Aus diesem Grunde haben wir uns dazu im Koalitionsvertrag verpflichtet. Lieber Herr Kollege Ehmann, wir teilen selbstverständlich dieses Ziel, dass es ein probater und gerechter Weg ist, Kommunen und Bürgerinnen und Bürger am Ertrag von solchen Anlagen zu beteiligen. Wir haben aber noch eine dritte Verabredung im Koalitionsvertrag getroffen, und das ist Bürokratieabbau. Bürokratieabbau auf allen Ebenen ist etwas, das wir bei allen unseren Unternehmensbesuchen immer wieder hören und von dessen Notwendigkeit wir überzeugt sind. Dieser Gesetzentwurf würde genau das Gegenteil tun. Er würde unnötige Bürokratie aufbauen. Das ist schädlich für unsere Unternehmen, die auf zügige Verfahren und dadurch preisgünstige Verfahren angewiesen sind. Es ist auch schlecht für unsere Verwaltung, die überhaupt nicht das Personal hat, solche komplexen Verfahren vernünftig durchzuprüfen. Wir möchten daher einen einfachen, bürokratiearmen Gesetzentwurf in Bälde vorlegen und darüber in einer fairen Art und Weise mit Expertinnen und Experten diskutieren, denn es hat für uns, lieber Herr Kollege Ehmann, etwas mit Respekt zu tun, dass man nicht zu einem Termin Leute einlädt, die alle eine wichtige Aufgabe haben, um über ein Gesetz zu sprechen, (Abg. Pia Schellhammer, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: Was ist das denn für eine Vorstellung von Parlamentarismus?) von dem wir schon mit einer sehr großen Mehrheit überzeugt sind, dass wir es ablehnen werden, weil es eine ganz zentrale Anforderung, nämlich bürokratiearm zu sein, nicht erfüllt. Wir werden in Kürze als Regierungskoalition einen Gesetzentwurf haben, der ordentlich beraten wird, der ordentlich konzipiert ist, der auch seine Zeit braucht, um dieses wichtige Ziel der Akzeptanz für Windenergie- und Flächensolaranlagen zu untermauern. Wie gesagt, weil dieses Gesetz unseren Anforderungen nicht entspricht, wurde es im Wirtschaftsausschuss mit den Stimmen der Koalition abgelehnt. Unsere Empfehlung ist auch, es hier im Parlament abzulehnen, was eindeutig nicht heißt, dass wir damit gegen den Ausbau von regenerativen Energien oder grundsätzlich gegen ein Bürger:innenenergiegesetz sind. (Beifall der SPD und der CDU)
Marion Schneid
Für die AfD-Fraktion spricht Herr Schönborn.
Ralf Schönborn AfD
Sehr geehrte Frau Präsidentin, meine Damen und Herren! Nach der ersten Lesung und der Ausschussberatung können wir festhalten, Grüne, SPD und CDU sind sich im Grunde einig, sie wollen die Energiewende fortführen und Windund Solarenergie immer weiter ausbauen, obwohl Netze, Reservekapazitäten und Systemkosten längst zu einem zentralen Problem dieser Energiepolitik geworden sind. (Zuruf des Abg. Florian Maier, SPD) Sie alle, Herr Maier, wollen Umverteilung. Debattiert wird doch im Grunde genommen eigentlich nur noch darüber, in welcher Form das Geld verteilt werden soll. Das ist ungefähr so, wie wenn drei Leute gemeinsam im Auto in die falsche Richtung fahren und darüber streiten, wer am Steuer sitzen soll. (Beifall der AfD – Heiterkeit des Abg. Dr. Jan Bollinger, AfD) Wir als AfD-Fraktion sagen, wir müssen endlich umkehren, und zwar bevor der Aufprall kommt. Wir wollen keine Verschlimmbesserung dieser Energiewende, sondern eine rationale Energiepolitik, die Energiepreise senkt, Bürger und Unternehmen entlastet und die Umwelt schont. Aus diesem Grund können wir dem Gesetzentwurf der Grünen nicht zustimmen. Meine Damen und Herren, wer allen Ernstes glaubt, politische Akzeptanz kaufen zu müssen, sollte dringend Weg und Ziel dieser Politik überdenken. Bei Ersatzbeteiligung und Ausgleichsabgabe schreiben Sie den Kommunen vor, welchen politischen Zwecken diese Einnahmen dienen sollen. Das ist keine Stärkung kommunaler Selbstverwaltung, das ist Bevormundung mit finanziellem Köder. Vor allem aber verschleiert der Gesetzentwurf das eigentliche Problem. Vor Ort sollen Bürger und Kommunen mit Zahlungen ruhiggestellt werden, während die Kosten des Gesamtsystems massiv steigen. Inzwischen räumt selbst eine CDU-Bundeswirtschaftsministerin zumindest einen Teil des Problems ein. Frau Reiche bezifferte die Systemkosten aus EEG, Netz- und Kapazitätsreserven, Redispatch und weiteren Maßnahmen auf mehr als 36 Milliarden Euro pro Jahr. Bis 2035 könnten es nach ihrer Darstellung 90 Milliarden Euro pro Jahr werden. Darüber verlieren Sie alle hier natürlich kein Wort, aber es zeigt ganz klar, wir benötigen keinen neuen Verteilungsmechanismus für diese Energiewende, sondern einen grundlegenden Kurswechsel in der Energiepolitik. Neben niedrigeren Energie- und Stromsteuern brauchen wir auf Bundesebene fünf konkrete Maßnahmen. Erstens: EEG abschaffen und die dauerhafte Förderung wetterabhängiger Stromerzeugung beenden, keine garantierte Einspeisevergütung mehr. Lassen wir endlich wieder technologieoffen den Markt entscheiden. Nicht Subventionen, Verbote und politische Ausbauquoten dürfen bestimmen, sondern Wirtschaftlichkeit, Versorgungssicherheit und Umweltverträglichkeit. (Zuruf des Abg. Florian Maier, SPD) Zweitens: Schaffen wir endlich die unsägliche CO -Abgabe ab. Allein der nationale Emissionshandel brachte dem Staat 2025 rund 16 Milliarden Euro. Dieses Geld fehlt Autofahrern, Pendlern und Unternehmen. Drittens müssen wir auch auf europäischer Ebene den wettbewerbsverzerrenden Emissionshandel für Industrie und Kraftwerke zurückdrängen, bis hin zu seiner Aussetzung oder Abschaffung. Viertens: Kohleausstieg stoppen, mindestens so lange, bis ausreichend gesicherte und regelbare Kraftwerksleistung zur Verfügung steht. Fünftens: den weiteren Rückbau reaktivierbarer Kernkraftwerke stoppen, dann ergebnisoffen prüfen, welche Anlagen technisch und wirtschaftlich wieder in Betrieb genommen werden könnten. (Beifall der AfD) Eine aktuelle Untersuchung von Radiant Energy kommt zu dem Ergebnis, mehrere deutsche Kernkraftwerke könnten technisch wieder in Betrieb genommen werden. Das wäre auch wirtschaftlich sinnvoll. (Zuruf des Abg. Florian Maier, SPD) Wer eine solche Option geringschätzig vom Tisch wischt, wie Minister Ebling im Wirtschaftsausschuss, ersetzt Sachargumente durch politische Arroganz. (Zuruf des Abg. Florian Maier, SPD) Herr Minister Ebling, ein Industriestandort ist zwingend auf günstige Energie angewiesen. Zumindest das sollte einem Wirtschaftsminister klar sein. (Beifall der AfD) Meine Damen und Herren, dafür braucht es eben Wettbewerb, Technologieoffenheit und vor allem ausreichend gesicherte Leistung. Sie hingegen versuchen, die Probleme dieser Energiewende mit immer neuen Subventionen, Abgaben und Akzeptanzzahlungen zu überdecken. Wir wollen an die Ursache. Sie verteilen die Rechnung um, wir machen die Rechnung kleiner. Vielen Dank. (Beifall der AfD)
Marion Schneid
Für die Landesregierung spricht Staatsminister Michael Ebling.
Michael Ebling
Frau Präsidentin, meine sehr verehrten Damen, meine sehr verehrten Herren! Der für Radioaktivität zuständige politische Fachsprecher der AfD hat uns ja seine Umrisse für eine – wie er meint – fortschrittliche Energiepolitik serviert. Ich möchte Ihnen da gerne als Wirtschaftsminister, als den Sie mich angesprochen haben, gern etwas sagen. Nahezu 60 Prozent unserer Energie kommt aus Erneuerbaren. Das Abschaffen des EEG heißt, in Deutschland den Strom wegnehmen. Was das mit gesunder Wirtschaftspolitik zu tun hat? Wahrscheinlich genauso viel wie Ihre Remigrationsfantasien, nämlich alle Menschen mit Migrationshintergrund rauszuschmeißen. (Zurufe von der AfD) Sie nehmen die Menschen aus dem Land. Sie nehmen den Strom weg, und dann geht in Deutschland das Licht aus. Das ist Ihre Politik. Herzlich willkommen, Steinzeit, Steinzeit! (Beifall der SPD, der CDU und bei dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Und tun Sie doch nicht so, als würden Sie in der Wirtschaft in RheinlandPfalz auch nur einen Menschen treffen, der das auch noch gut finden würde. (Abg. Dr. Jan Bollinger, AfD: Doch, ganz viele! – Weitere Zurufe von der AfD) – Das war, glaube ich, das Ergebnis Ihres Kandidaten in Worms, elf Prozent oder so etwas. (Heiterkeit bei der SPD) Also insofern: Weiter so. In der Tat, weiter so mit solch guten Rezepten. Und deswegen bin ich dankbar, dass das eine Einzelmeinung bleibt und dass auch hier im Haus in der Tat dafür gestritten wird, dass wir die Erneuerbaren ausbauen. Das tun wir. Wir haben mit dem Koalitionsvertrag deutlich gemacht, dass wir das auch engagiert tun werden und vor allen Dingen mit Zielen tun werden, die bisher keine Landesregierung auf dieser entscheidenden Höhe vorher ambitioniert formuliert hat, nämlich mit 1.500 Megawatt im Jahr an Zubau. Und das ist der Benchmark, um den es hier geht. Der Benchmark ist nicht, verehrter, lieber Herr Abgeordneter Ehmann, ob dann das Bürgerenergiebeteiligungsgesetz so oder so gestrickt wird. Das Entscheidende ist überhaupt, dass wir ausbauen. Wenn Sie dann – höflich, wie Sie sind – formulieren, Sie haben einen Service uns geliefert mit einem Gesetzentwurf, dann will ich Ihnen antworten, na ja, das Angebot sehe ich wohl. Nur die Qualität, die lässt nun mal zu wünschen übrig. Der Service war, einen Gesetzentwurf aus Nordrhein-Westfalen zu kopieren und ihn uns mit neuer Überschrift zu servieren. Wenn wir es dann betrachten, dann ist es eben auch auf Nordrhein-Westfalen zugeschnitten. Es hat mit der realen kommunalpolitischen Landschaft von Rheinland-Pfalz wenig bis gar nichts zu tun. Es ist deshalb nicht das Ablehnen einer Idee, dass die Gemeinden, die sich engagiert im Ausbau für Erneuerbare zeigen, dass wir dort Mechanismen finden, dass sie auch am wirtschaftlichen Erfolg partizipieren können – denn dazu hat sich auch diese Regierung klar bekannt, das wollen wir erreichen –, sondern es ist letztendlich einfach so, Ihre Instrumente passen nicht zu unserem Land, und sie passen nicht zu den Kommunen. Deshalb haben wir auch gute Gründe, wenn wir diesen Gesetzentwurf auch ablehnen heute. Gleichzeitig legen wir auch damit die Grundlage dafür, was im Koalitionsvertrag für alle sichtbar ist, nämlich dass es einen Entwurf der Landesregierung geben wird, und der wird sich natürlich auch daran messen lassen, dass er praktikabel ist und dass er im Kern ein Rheinland-Pfalz-Entwurf ist und nicht Copy and Paste von woanders. Wir sind im Übrigen mit der Meinung nicht ganz allein, weil: Sie haben ja in der Tat auch Kommunen und Kommunalverbände angeschrieben, und insofern wird Ihnen nicht entgangen sein, dass Ihnen sozusagen aus der Herzkammer der organisierten Kommunalpolitik, nämlich vom Gemeindeund Städtebund, im Übrigen genau das bescheinigt wurde. Es ist Ihnen nicht fremd, dass der Gemeinde- und Städtebund davon sprach, dass Ihr Gesetzentwurf von nicht unerheblichem Bürokratieaufwand gekennzeichnet ist und dass die Umsetzung insgesamt als unverhältnismäßig aufwendig angesehen wird vom Gemeinde- und Städtebund. Ich finde, das ist auch in wohlklingend freundlichen Worten ein ziemlich vernichtendes Urteil für einen Gesetzentwurf. Schade, dass Sie die Zeit, die uns der Gesetzgeber für solche Beratungen gibt, um auch Qualitätssicherung zu betreiben, nicht genutzt haben, um am Ende genau an diesem Punkt noch einmal deutliche Verbesserungen hinzulegen. Und insofern, glaube ich, haben wir gute Gründe, heute als Abgeordnete zu sagen: Ja zum Ausbau der Erneuerbaren, Ja auch zur Beteiligung der Kommunen, aber nicht mit einem komplizierten, aufwendigen und nicht kommunalfreundlichen Instrument, wie es jetzt BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN vorgelegt haben. Vielen Dank. (Beifall der SPD und der CDU)
Marion Schneid
Es liegen keine Wortmeldungen mehr vor. Wir kommen zur unmittelbaren Abstimmung über den Gesetzentwurf – Drucksache 19/427 – in zweiter Beratung. Wer für den Gesetzentwurf stimmt, den darf ich um das Handzeichen bitten! (Zuruf von der AfD: Sehr wenige!) Das sind die Stimmen von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN. Wer stimmt dagegen? (Zuruf von der AfD: Sehr viele!) Es gibt keinen Raum für Enthaltungen. Damit ist der Gesetzentwurf mit den Stimmen der CDU, der SPD und der AfD gegen die Stimmen des BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN abgelehnt. Bevor wir zum nächsten Tagesordnungspunkt kommen, möchte ich noch weitere Gäste begrüßen. Ich heiße den Kreisverband der AfD Ahrweiler willkommen. (Beifall der AfD) Wir kommen zu Punkt 4 der Tagesordnung: Landesgesetz zur Anpassung der Besoldung und Versorgung 2026/2027/2028 (LBVAnpG 2026/2027/2028) Gesetzentwurf der Landesregierung – Drucksache 19/467 – Zweite Beratung dazu: Beschlussempfehlung des Ausschusses für Haushalt, Finanzen, Digitalisierung und Staatsmodernisierung – Drucksache 19/604 – Zur Information: Auch hier fand die erste Beratung mit Aussprache in der 4. Plenarsitzung am 19. August 2026 statt. Es erfolgte die Ausschussüberweisung an den Ausschuss für Haushalt, Finanzen, Digitalisierung und Staatsmodernisierung – federführend – und mitberatend an den Rechtsausschuss. Die Ausschussempfehlung lautet auf unveränderte Annahme. Für die CDU-Fraktion erteile ich Abgeordnetem Christof Reichert das Wort.
Christof Reichert CDU
Sehr geehrte Frau Präsidentin, verehrte Kolleginnen und Kollegen! Heute ist ein guter Tag für die Beamten, Richter und Versorgungsempfänger in Rheinland-Pfalz. Mit der Verabschiedung des Landesgesetzes zur Anpassung der Besoldung und Versorgung 2026/2027/2028 in zweiter Lesung schaffen wir die rechtliche Grundlage für die Übertragung des Tarifabschlusses der Länder auf die Beamten, Richter und Versorgungsempfänger. Die Beratung im Ausschuss hat nochmals aufgezeigt, dass die Übertragung des Tarifergebnisses für die Attraktivität von Land und Kommunen als Arbeitgeber unverzichtbar ist, auch wenn sie in angespannter Haushaltslage sowohl bei uns im Land als auch bei den Kommunen sicherlich ein großer finanzieller Kraftakt ist. Die Anpassung ist auch ein starkes Zeichen der Wertschätzung für die täglich geleistete Arbeit. Gemeinsam mit den Tarifbeschäftigten sorgen unsere Beamten und Richter dafür, dass unser Staat funktioniert, worauf wir uns auch in Krisenzeiten verlassen können. Dafür allen ein herzliches Dankeschön. (Beifall der CDU und der SPD) Verehrte Damen und Herren, ausführlich haben wir uns im Ausschuss mit der im Gesetz normierten Festlegung des sogenannten Doppelverdienermodells beschäftigt. Dabei konnte klar herausgearbeitet werden, es entspricht der Lebenswirklichkeit und ist auch gesellschaftlich anerkannt, dass zur Erzielung des Familieneinkommens das Partnereinkommen berücksichtigt werden muss. Insofern muss diese Lebenswirklichkeit auch beim verfassungsrechtlich normierten Alimentationsprinzip im Beamtenrecht berücksichtigt werden. Nachdem wir in Rheinland-Pfalz bereits mit dem Ersten Dienstrechtsänderungsgesetz vom 20. Dezember 2011 zum 1. Januar 2012 im Begründungsteil des Gesetzes das Doppelverdienermodell erstmals eingeführt haben, erfolgt nun auch im Hinblick auf die Anforderungen des Bundesverfassungsgerichts eine klare Festlegung im Gesetzestext selbst. Ja, es gibt hierzu auch kritische Stimmen. Während der Beratung haben wir uns deshalb auch intensiv mit den vom Landesbeamtenbund vorgebrachten Bedenken beschäftigt und die verschiedenen Positionen ausgiebig erörtert und abgewogen. Aufgrund dieser intensiven Abwägung war ein eventuelles Anhörverfahren auch entbehrlich, weil es uns wichtig war, möglichst schnell Rechtsklarheit für die bereits im Vorgriff umgesetzte Auszahlung der Anpassung zum 1. April 2026 zu erlangen. Letztendlich werden die unterschiedlichen Rechtspositionen sicherlich auch bei den anhängigen Verfahren beim Bundesverfassungsgericht gewürdigt werden. Verehrte Damen und Herren, aber zurück zur heutigen Besoldungsanpassung. Ich habe es anfangs bereits gesagt, heute ist ein guter Tag für die Beamten, Richter und Versorgungsempfänger in unserem Land. Sie erhalten in drei Schritten bis zum Jahr 2028 insgesamt 6,3 Prozent mehr Gehalt. Gegenüber dem Tarifabschluss legen wir sogar 0,5 Prozentpunkte ab dem 1. April dieses Jahres obendrauf und gewährleisten somit, dass der Garantiebetrag aus dem Tarifabschluss auch in den niedrigen Gruppen tatsächlich ankommt. Um den Berufseinstieg in den öffentlichen Dienst attraktiver zu gestalten, erhöhen wir in drei Schritten die Anwärterbezüge um insgesamt 150 Euro, ein wichtiges Zeichen gerade für unsere Nachwuchskräfte. Neben der üblichen Anpassung der Erschwerniszulage erhöhen wir die Wechselschichtzulagen um quasi das Doppelte auf das Bundesniveau. Das ist ein wichtiger Schritt gerade für alle Beamtinnen und Beamten, die im Schichtbetrieb tagtäglich für unsere Sicherheit sorgen. Werte Kolleginnen und Kollegen, mit diesen drei Kernbotschaften steigern wir die Wettbewerbsfähigkeit des Landes und unserer Kommunen und schaffen attraktive Rahmenbedingungen für den öffentlichen Dienst in RheinlandPfalz. Das hatten wir auch in unserem Koalitionsvertrag vereinbart, den wir hiermit zu 100 Prozent umsetzen. Kurz gesagt, wir liefern. Die CDU-Landtagsfraktion wird dem Gesetz zustimmen. Vielen Dank. (Beifall der CDU und der SPD)
Marion Schneid
Nächster Redner ist Markus Stein von der SPD.
Markus Stein SPD
Frau Präsidentin, vielen Dank für das Wort. – Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Nachdem wir in der Plenarsitzung am 19. August die Einbringung des Gesetzentwurfs zur Übernahme des Tarifergebnisses auf die Beamtinnen und Beamten, Richterinnen und Richter sowie Versorgungsempfängerinnen und -empfänger debattierten, befasste sich – Herr Kollege Reichert hat es gerade ausgeführt – auch der Haushalts- und Finanzausschuss noch einmal intensiv mit diesem Gesetz. Im Fokus steht dabei, dass wir uns als Regierungskoalition einig sind: Wer einen starken öffentlichen Dienst möchte, muss ihn attraktiv gestalten. Dass wir das Tarifergebnis vom 14. Februar mit diesem Gesetz zeitgleich auf die Beamtinnen und Beamten, Richterinnen und Richter in Rheinland-Pfalz übertragen, ist für uns nicht nur die Einlösung eines Versprechens aus dem Koalitionsvertrag, sondern es ist auch Symbol dafür, dass diese Landesregierung anerkennt, wie wichtig alle Mitarbeitenden in Rheinland-Pfalz für das Funktionieren unseres Staates sind. Naturgemäß gibt es bei gesetzgeberischen Initiativen auch immer inhaltliche Debatten um einzelne Fragen des Gesetzentwurfs. Lassen Sie mich kurz erläutern, dass auch im Nachgang zur Einbringung des Gesetzes ein intensiver Austausch mit den Gewerkschaftsverbänden erfolgte, der sich vor allen Dingen auf Fragen der normativen Aufnahme und gesetzgeberischen Klarstellung des sogenannten Doppelverdienermodells im Landesbesoldungsgesetz konzentrierte. (Vizepräsidentin Katharina Binz übernimmt den Vorsitz) Es ist – da spreche ich auch als Sozialdemokrat ganz frei aus dem Herzen – ein Selbstverständnis, dass die Arbeitnehmenden, Beschäftigten und Bediensteten durch ihre Gewerkschaften in die Debatte miteinbezogen werden. Ich möchte daher allen danken, die sich in den letzten Wochen so intensiv auch mit uns als SPD-Fraktion ausgetauscht haben. Meine Damen und Herren, Demokratie bedeutet nicht, dass man immer einen inhaltlichen Konsens findet. Es bedeutet aber, dass man die Argumente austauscht und sich in respektvoller Zusammenkunft gegenseitig das Gehör schenkt, das nötig ist, um Entscheidungen sachlich zu begründen. Dass wir den inhaltlichen und vor allen Dingen rechtlich geprägten Argumenten der Landesregierung folgen, ist dabei vor allem dem Umstand geschuldet, dass die Landesregierung um das Finanzministerium von Frau Finanzministerin Doris Ahnen von Anfang an sehr klarstellende Einschätzungen zu den aufgeworfenen Fragestellungen vornahm. Lassen Sie mich daher auch dem Finanzministerium ein herzliches Dankeschön sagen, das uns bei der Bewertung dieser Streitfragen – zum Beispiel in der Sitzung des Haushalts- und Finanzausschusses – die Argumente der Landesregierung nochmals verdeutlichte. Auch wegen der intensiven Debatte und der hieraus resultierenden Erkenntnisse haben wir eine Anhörung im Haushalts- und Finanzausschuss nicht für nötig angesehen, natürlich auch, um das Verfahren zur Übertragung des Tarifergebnisses nicht weiter in die Länge zu ziehen, sondern im Rahmen der heutigen Sitzung dieses Hohen Hauses den Beschluss als Parlament fassen zu können. Ich danke im Namen der SPD-Fraktion allen Bediensteten und Mitarbeitenden in unserem Land für das, was sie jeden Tag leisten. Die Übernahme des Tarifergebnisses – lassen Sie mich das bitte auch sagen – ist in Zeiten angespannter Haushaltslagen eine Herausforderung. Wir tragen sie aber gerne mit, auch weil wir wissen, wie wichtig es ist, auch künftig einen funktionierenden Staat zu haben und auf ihn zählen zu können. Deshalb kann ich für die SPD-Fraktion Zustimmung zu dem Gesetzentwurf signalisieren. Vielen Dank. (Beifall der SPD und der CDU)
Katharina Binz
Für die AfD-Fraktion spricht Abgeordneter Senger.
Frank Senger AfD
Sehr geehrte Frau Präsident, meine Damen und Herren! Das Land RheinlandPfalz hat mehr als 91.000 Bedienstete. Das ist fast eine ganze Großstadt an Beamten und Angestellten, Polizisten, Lehrern, Verwaltungsbeamten, Forstleuten und vielen anderen. Ihnen allen danke ich für ihre Arbeit, die dazu beiträgt, dass unser Land funktioniert. Ich danke auch allen Steuerzahlern und insbesondere den Nettosteuerzahlern, die diese Arbeit finanzieren. Auch dank ihnen funktionieren der öffentliche Dienst und das Land. Doch was hilft all der Dank? Mehr wert als jedes Dankeswort ist die harte Währung, die sich Vergütung nennt. Die Beamten erhalten durch das vorliegende Gesetz eine Besoldungserhöhung, die teilweise der Tariferhöhung der Landesangestellten entspricht, teilweise darüber liegt. Die vorgeschlagene Besoldungserhöhung ist notwendig, um weitere Klagen durch Landesbeamte gegen das Land vor dem Bundesverfassungsgericht möglichst zu verhindern. Als Rechtsstaatspartei und Rechtsstaatsfraktion stimmen wir von der AfD daher zu. Eine angemessene Besoldung ist ohnehin richtig. Eine angemessene Besoldung ist notwendig, um den öffentlichen Dienst attraktiv und arbeitsfähig zu halten. Auch hier gilt aber: Das Geld für diese Besoldungserhöhung fällt nicht vom Himmel. Es kommt aus dem Landeshaushalt, und der wird von den Bürgern und Betrieben finanziert. Deshalb gehört für mich zur Diskussion über eine höhere Besoldung auch die Frage: Wie finanzieren wir diese Mehrausgaben? Meine Antwort dazu lautet: nicht durch immer höhere Steuern und Abgaben – wie es bisher der Fall ist –, sondern durch einen effizienteren Staat. Zum effizienten Staat gehört, dass Gesetze und Verordnungen verständlich und umsetzbar sind. Dazu gehört, dass Verwaltungsverfahren funktionieren. Letzten Endes verzweifeln mittlerweile teils Beamte selbst an manchen Regelungen, die sie umsetzen sollen. Es ist die Folge einer Regierungspolitik, die immer neue Aufgaben, immer neue Vorschriften und immer mehr Staatskontrolle geschaffen hat. Bürokratie ist aber keine Lösung. Bürokratie ist das Problem. Genau hier liegt auch eine Möglichkeit, die Kosten für die höhere Besoldung abzufedern. Welche Aufgaben muss der Staat überhaupt noch erledigen? Welche Aufgaben können abgeschafft, welche vereinfacht werden? Wie können Zuständigkeiten eindeutig geregelt werden? Das ist das, was ich Aufgabenkritik nenne. Aufgabenkritik bedeutet, der Staat konzentriert sich auf das Wesentliche. Die soziale Marktwirtschaft hat sich an dem Wesentlichen orientiert. Vielleicht erinnern sich manche noch an die soziale Marktwirtschaft. Sie schuf Wohlstand für alle. Mittlerweile haben wir Bürokratie von EU, Bund und von den Ländern und damit extrem tiefe Staatseingriffe, die das Gegenteil der sozialen Marktwirtschaft darstellen. Nicht mehr der Wohlstand wächst in Deutschland, sondern die Staatsquote. Ich will, dass es wieder umgekehrt wird. Die Konzentration auf die Kernaufgaben des Staates bedeutet, der Staat kann mit seinen vorhandenen Mitarbeitern mehr leisten, und die Bürger und Betriebe können frei wirtschaften. Das ist auch eine Frage der Wertschätzung gegenüber den Bediensteten, denn was nützt ein gutes Gehalt, wenn ein Mitarbeiter einen Großteil seiner Arbeitszeit damit verbringen muss, offensichtlich unnötige Formulare zu bearbeiten oder komplizierte Verfahren zu bedienen? Somit gehört beides zusammen, eine angemessene Besoldung für die Bediensteten und ein effizienter Staat für die Steuerzahler. Das Land muss also an Bürokratie sparen: weniger Regelungen, weniger Nachweispflichten, weniger Dokumentationspflichten, weniger Berichtspflichten und weniger Kontrolle. Dann haben am Ende alle mehr, die Beamten wie die Bürger und Betriebe, und die öffentliche Verwaltung wird wieder bezahlbar. (Beifall der AfD)
Katharina Binz
Als Nächstes spricht für die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN Abgeordnete Schellhammer.
Pia Schellhammer GRÜNE
Sehr geehrte Frau Präsidentin, sehr geehrte Kolleg:innen! Dieser Gesetzentwurf enthält wichtige und richtige Entscheidungen. Das habe ich für meine Fraktion bereits in der ersten Lesung so begrüßt. Wir begrüßen ausdrücklich, dass das Tarifergebnis auf unsere Beamtinnen und Beamten sowie auf die Versorgungsempfängerinnen und Versorgungsempfänger übertragen wird. Dafür haben wir Grüne uns immer eingesetzt, und das gilt natürlich auch jetzt in der neuen Rolle als Opposition. Selbstverständlich muss Rheinland-Pfalz sein Besoldungsrecht auf Grundlage der Fortentwicklung der Rechtsprechung verfassungskonform weiterentwickeln. Auch dagegen spricht nichts. Genau an dieser Rechtssicherheit haben wir aber Zweifel. Nun wurde es von den Vorrednern so dargestellt, als wären diese Zweifel durch die Ausschusssitzung ausgeräumt worden. Nein, das parlamentarische Verfahren hat an dieser Stelle nur noch weitere Zweifel vermehrt. Selbstverständlich muss man nicht darauf reagieren, wenn sowohl Gewerkschaften als auch Berufsverbände in einhelliger Einmütigkeit das Gesetz kritisieren. Darauf muss man nicht reagieren. Man kann natürlich auch Gespräche führen, aber man kann dazu auch eine Anhörung im Fachausschuss durchführen. Gerade wenn diese Kritik laut wird, dann muss ein Parlament transparent genauer hinschauen, und dann darf man nicht schnell wegschauen. (Beifall des BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Ich muss auch wirklich sagen, die Begründung lautet, wir haben sozusagen die Vorgriffsregelung, das gilt jetzt schon ab August, es soll jetzt schnell Rechtssicherheit gelten. Es hätte nichts entgegengestanden, auch einen Sonderausschuss stattfinden zu lassen. Dem hätte nichts entgegengestanden. Es wurde mit damit begründet, dass wir unsere nächste Sitzung bei Lotto Rheinland-Pfalz in Koblenz durchführen. Wir reden hier über die Frage, ob ein Gesetz rechtskonform ist. Da gilt für mich Gründlichkeit statt Schnelligkeit. (Beifall des BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Ich muss auch wirklich sagen, ich bin etwas entsetzt an dieser Stelle. Beim vorangegangenen Tagesordnungspunkt haben wir gehört, dass eine Anhörung nicht sinnvoll gewesen wäre, weil schon abzusehen wäre, dass dieses Gesetz keine Mehrheit finden würde. Das könnte man Anzuhörenden dann nicht zumuten, zu diesem Gesetz in eine Anhörung zu kommen. Bei diesem Gesetz steht in Aussicht, dass es eine Mehrheit findet. Umso mehr wäre es geboten gewesen, auf unsere Bitte einzugehen, dass wir eine Anhörung durchführen. (Zuruf des Abg. Christof Reichert, CDU) Jetzt aber noch einmal zu den konkreten Punkten. Selbstverständlich haben wir sie im Ausschuss erörtert, und selbstverständlich hat die Landesregierung ihre Rechtsauffassung dargestellt. Wir hatten aber keine Möglichkeit, beispielsweise das Gutachten, das in Hessen vom dortigen DGB zu der Frage der Härtefallregelung erstellt wurde, bei uns im Ausschuss zu erörtern. Dort wird nämlich ganz klar gesagt, wenn bei dem Doppelverdienermodell keine Härtefallregelung vorgesehen ist, dann ist das rechtlich angreifbar. Das wäre doch ein Argument gewesen, das wir im Ausschuss hätten austauschen können. Stattdessen wurde gesagt, ja, der bisherige Auffangmechanismus wurde nur in sehr, sehr wenigen Fällen angewendet, und deswegen sei er nicht notwendig. Na ja, vielleicht ist es für diese wenigen Fälle doch notwendig, dass wir einen solchen Auffangmechanismus haben. Das konnten wir im Ausschuss nicht erlörtern. Es stellt sich auch die Frage: Was ist denn, wenn jetzt beim Doppelverdienermodell tatsächlich kein zweites Einkommen vorliegt, das über 20.000 Euro pro Jahr liegt? Was ist denn mit diesen Familien? Dieser Prozess hat noch mehr Fragen aufgeworfen, und wir hatten keine Möglichkeit als Opposition, diese Fragen auch noch mit einer anderen Rechtsauffassung im Ausschuss zu erörtern. Die Meinungen gehen auch auseinander, ob jetzt diese rückwirkende Festschreibung eine Klarstellung oder eine verfassungswidrige, rückwirkende Regelung ist. Da gehen die Meinungen auseinander. Auch das hätten wir gerne miteinander erörtert, ob und unter welchen Voraussetzungen das verfassungsrechtlich zulässig ist. Das hätte eine Anhörung zeigen können. Was spricht also dagegen, das mit Sachverständigen zu erörtern oder Verfassungsrechtler zu fragen? Das alles hätten wir machen können. Eine Anhörung – das möchte ich ganz klar sagen – ist keine Verzögerungstaktik, sondern ein transparentes parlamentarisches Verfahren. Das gebietet die parlamentarische Sorgfaltspflicht. Genau diese Sorgfalt erwarten wir auch von unseren Beamtinnen und Beamten, und das müssen sie wirklich auch zu Recht von uns erwarten können. Meine Fraktion sagt ganz klar Ja zu der Übernahme der Tarifabschlüsse. Sie sagt auch Ja zu dem Doppelverdienermodell, selbstverständlich. Das ist gesellschaftliche Realität. Wir sagen aber Nein dazu, dass wir diese rechtlichen Zweifel nicht in einem ordentlichen parlamentarischen Verfahren miteinander erörtern konnten. Deshalb werden wir uns bei diesem Gesetzentwurf enthalten. (Beifall des BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)
Katharina Binz
Bevor ich die nächste Rednerin aufrufe, möchte ich Gäste bei uns im Landtag begrüßen, und zwar eine Dienstgruppe der Polizeiinspektion Bad Kreuznach. Herzlich willkommen! (Beifall im Hause) Für die Landesregierung spricht Staatsministerin Doris Ahnen.
Doris Ahnen
Sehr geehrte Frau Präsidentin, liebe Kolleginnen und Kollegen! Die einzelnen Regelungen des Landesgesetzes zur Anpassung der Besoldung und Versorgung wurden Ihnen von den Vorrednerinnen und Vorrednern umfänglich vorgestellt. Ich sage es noch einmal aus meiner Sicht. Zusammenfassend geht es um die zeitgleiche und systemgerechte Übertragung des Tarifergebnisses vom 14. Februar 2026 auf die Beamtinnen und Beamten und die Richterschaft sowie um die Aufarbeitung der neuesten verfassungsgerichtlichen Vorgaben für eine amtsangemessene Alimentation. Stichwort ist insofern die Bundesverfassungsgerichtsentscheidung zum Land Berlin aus dem letzten Herbst. Wie gesagt, ich will die Einzelheiten nicht wiederholen, sondern ich will mich noch einmal auf ein paar Kernaussagen konzentrieren und gerne auch noch einmal etwas zu dem sagen, was Frau Schellhammer gesagt hat. Die Kernaussage des Gesetzes ist das Signal an unsere Belegschaft, sie können sich entsprechend dem aktuellen Koalitionsvertrag auch in dieser Legislaturperiode auf die zügige Übertragung des Tarifergebnisses, eine gute Einkommensentwicklung, die Wahrung verfassungsrechtlicher Vorgaben und damit auf den Dienstherrn insgesamt verlassen. Das ist das Signal, das wir an die Beamtinnen und Beamten aussenden wollten und das wir mit diesem Gesetzentwurf auch klar aussenden. (Beifall der SPD und der CDU) Grund dafür ist, dass wir darum wissen, dass unsere Lehrerinnen und Lehrer, Polizistinnen und Polizisten – es sind heute auch welche hier –, aber auch unsere Finanzbeamtinnen und -beamten und viele andere mehr jeden Tag eine gute Arbeit machen und sich jeden Tag für die Gemeinschaft einsetzen. Das verdient Anerkennung und auch die gebotene monetäre Wertschätzung. An dieser Stelle auch von meiner Seite noch einmal einen herzlichen Dank an die Beamtinnen und Beamten für ihre herausgehobene Arbeit. Als Finanzerin muss ich natürlich auch auf die finanzielle Dimension hinweisen. Es geht in den Jahren 2026 bis 2028, allein in diesen Jahren, um 900 Millionen Euro zusätzlich für unser Personal. Das ist ohne Zweifel eine erhebliche Kraftanstrengung. Eine Kraftanstrengung, bei der wir gleichzeitig aber auch berücksichtigen müssen, dass das Land im finanziellen Dienstrecht seit Jahren mit der gebotenen Weitsicht agiert. So haben wir frühzeitig, im Jahr 2012 und übrigens zum damaligen Zeitpunkt als einziges Land, ganz bewusst das vorherrschende gesellschaftliche Familienbild eruiert, in Konsequenz auf die sogenannte Doppelverdienerkonstellation umgeschwenkt und damit auch für das jetzige Anpassungsgesetz die notwendigen Weichen gestellt. Denn es ist angesichts der eindeutigen Statistik, welche ganz ausführlich im Gesetzentwurf dargelegt ist, für Beamtinnen und Beamte wie für alle anderen Teile der Bevölkerung auch mittlerweile eine Selbstverständlichkeit und auch Ausdruck des eigenen Selbstverständnisses, dass beide Erwachsene der vierköpfigen Musterfamilie im Berufsleben stehen und damit zum Familieneinkommen beitragen. Das ist auch unser Leitbild für die Beamtinnen- und Beamtenbesoldung. Ich will deswegen im Anschluss daran gerne noch mal etwas zum Thema „Rückwirkung“ sagen. Ich habe schon gesagt, dass wir das im Jahr 2 012 entschieden und klargestellt haben. Deswegen können Sie von Rückwirkung überhaupt nur reden, wenn Sie eine rein formale Betrachtung anstellen, Frau Schellhammer. Bei einer materiell-rechtlichen Betrachtung ändert sich gar nichts, denn bereits mit dem ersten Dienstrechtsänderungsgesetz wurde in Rheinland-Pfalz das Doppelverdienermodell ab dem Jahr 2012 der Alimentation zugrunde gelegt. Es geht nunmehr also bloß um eine gesetzestechnische Klarstellung vom Begründungsteil zum normativen Teil des Gesetzes. (Abg. Pia Schellhammer, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: Da gehen die Meinungen auseinander, habe ich gesagt!) Darauf kann man nicht ein irgendwie geartetes Vertrauen auf eine Alleinverdienersituation aufbauen. Das konnte bei diesem Ablauf erst gar nicht entstehen. Ich sage gerne auch noch einmal etwas zum Thema „Auffangregelung“. Wenn ich mich dem jetzt besoldungsrechtlich zuwende, so sind beide Modelle in der verfassungsgerichtlichen Rechtsprechung zentral von den Grundsätzen der Typisierung, Generalisierung und Pauschalisierung geprägt. Ebenso wie sich auf der Seite der Prekariatsberechnung, die zum Maßstab erhoben wird, eine typisierte, vom Einzelfall losgelöste Betrachtung im Sinne eines reinen Rechenmodells befindet, ist dem dann auch ein abstraktes Grundkonstrukt der Besoldung unter Berücksichtigung eines Doppelverdienstes gegenüberzustellen. Ich sage noch einmal – auch das haben wir im Ausschuss diskutiert –, es bleibt zu berücksichtigen, dass jede Auffangregelung letztlich zu einer amtsunabhängigen Besoldung führen würde, was sich wiederum mit dem beamtenrechtlichen Leistungsgedanken und mit dem sogenannten Abstandsgebot gemäß verfassungsgerichtlichem Gepräge nicht verträgt. Diese Debatte haben wir im Ausschuss geführt. Wir haben das begründet, und insofern, glaube ich, hatte jeder die Möglichkeit, sich nach dieser Diskussion und – wie die Vorredner es gesagt haben, Herr Stein und Herr Reichert – nach intensiver Diskussion dazu eine Meinung zu bilden. Deswegen bedanke ich mich für die parlamentarischen Beratungen und die Ausschussbefassungen, in denen diese Grundausrichtung mitgetragen worden ist. Ich kann insgesamt nur dafür werben, dem Gesetzentwurf nun fina l zuzustimmen. Herzlichen Dank für Ihre Aufmerksamkeit. (Beifall der SPD und der CDU)
Katharina Binz
Aufgrund der verlängerten Redezeit der Landesregierung würde den Fraktionen jeweils noch eine Redezeit von einer Minute und 30 Sekunden zustehen. Ich sehe aber keine Wortmeldungen. Damit kommen wir zur Abstimmung über den Gesetzentwurf – Drucksache 19/467 – in zweiter Beratung. Die Beschlussempfehlung des Ausschusses für Haushalt, Finanzen, Digitalisierung und Staatsmodernisierung – Drucksache 19/604 – lautet auf unveränderte Annahme. Wer dem Gesetzentwurf – Drucksache 19/467 – in der vorliegenden Fassung zustimmen möchte, den bitte ich um das Handzeichen! – Danke. Gibt es Gegenstimmen? – Gibt es Enthaltungen? – Der Gesetzentwurf ist mit den Stimmen der CDU, der SPD und der AfD bei Stimmenthaltung des BÜNDNIS 9 0/DIE GRÜNEN angenommen. Wir kommen zur Schlussabstimmung. Wer diesem Gesetzentwurf in der Schlussabstimmung zustimmen möchte, den bitte ich, sich vom Platz zu erheben! – Gegenstimmen? – Enthaltungen? – Vielen Dank. Der Gesetzentwurf ist mit den Stimmen der CDU, der SPD und der AfD bei Stimmenthaltung des BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN in der Schlussabstimmung angenommen. Bevor wir zum nächsten Tagesordnungspunkt kommen, möchte ich weitere Gäste hier bei uns im Landtag begrüßen, und zwar Mitglieder aus dem Landauer Jugendbeirat. Herzlich willkommen im Landtag! (Beifall im Hause) Wir kommen zu den Punkten 5, 6, 7 und 8 der Tagesordnung, die wir gemeinsam aufrufen: Entlastung der Landesregierung Rheinland-Pfalz für das Haushaltsjahr 2024 Antrag der Landesregierung – Drucksache 18/13775 – Entlastung des Rechnungshofs Rheinland-Pfalz für das Haushaltsjahr 2024 Antrag des Rechnungshofs – Drucksache 18/13776 – Jahresbericht 2026 Unterrichtung durch den Rechnungshof – Drucksache 18/14000 – Stellungnahme der Landesregierung zum Jahresbericht 2026 des Rechnungshofs (Drucksache 18/14000) sowie die Ergänzung des Schlussberichts der Landesregierung im Entlastungsverfahren für das Haushaltsjahr 2 023 (Drucksache 18/13920) – Drucksache 18/14522 – dazu: Beschlussempfehlung und Bericht des Ausschusses für Haushalt, Finanzen, Digitalisierung und Staatsmodernisierung – Drucksache 19/610 – Zunächst erfolgt die Berichterstattung durch die Vorsitzende der Rechnungsprüfungskommission, Abgeordnete Pia Schellhammer. Danach haben die Fraktionen eine Debatte mit einer Grundredezeit von fünf Minuten vereinbart. Ich gebe jetzt das Wort der Vorsitzenden der Rechnungsprüfungskommission, der Abgeordneten Schellhammer.
Pia Schellhammer GRÜNE
Sehr geehrte Frau Präsidentin, sehr geehrte Kolleg:innen! Das parlamentarische Entlastungsverfahren für das Haushaltsjahr 2024 findet mit der heutigen Beratung im Landtag seinen Abschluss. Nach der Verfassung hat sich die Landesregierung dafür zu verantworten, wie sie mit den Haushaltsmitteln umgegangen ist, die ihr der Landtag bewilligt hat. Erlauben Sie mir kurz den Hinweis, im 80. Jahr des Bestehens des Landes Rheinland-Pfalz spricht zum ersten Mal eine Frau als Vorsitzende der Rechnungsprüfungskommission zu Ihnen. Für diesen Durchbruch danke ich Ihnen, liebe Kolleginnen und Kollegen der Rechnungsprüfungskommission, ausdrücklich. Vielen Dank. (Beifall des BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, vereinzelt bei der CDU und vereinzelt bei der SPD –
Johannes Zehfuß CDU
Ist das jetzt gut oder schlecht?) Nun zu den diesjährigen Beratungen der Rechnungsprüfungskommission. Mit der Vorlage der Haushaltsrechnung 2024, der Vermögensübersicht und dem Antrag der Ministerin der Finanzen auf Entlastung der Landesregierung ist das Verfahren eingeleitet worden. Der Rechnungshof hat die Haushaltsrechnung stichprobenweise geprüft, in seinem Jahresbericht Feststellungen zu den Prüfungsgegenständen getroffen und Maßnahmen für die Zukunft empfohlen. Auf dieser Basis sowie auf Grundlage der Stellungnahme der Landesregierung zum Jahresbericht hat die Rechnungsprüfungskommission zusammen mit dem Rechnungshof und Vertreterinnen und Vertretern der Ministerien an drei Sitzungstagen hierzu beraten und Beschlussempfehlungen für den Haushalts- und Finanzausschuss des Landtags erarbeitet. Der Bericht liegt Ihnen allen in der Drucksache 19/610 vor. Insgesamt wurden fünf Punkte als umfassende Beschlussempfehlung des Haushalts- und Finanzausschusses inklusive der Entlastung der Landesregierung in der Sitzung am 2. September einstimmig gefasst. Unsere Beratung begann traditionell mit der Grundsatzaussprache zum Haushalt und hierbei insbesondere der Aussprache zu dem Beitrag „Haushaltslage des Landes und ihre voraussichtliche Entwicklung“. Im Berichtsjahr 2024 erhöhten sich die bereinigten Einnahmen gegenüber dem Vorjahr um 6,5 Prozent, die bereinigten Ausgaben um 6,3 Prozent. Aufgrund der Haushaltslage im Berichtsjahr konnte trotz gestiegener Ausgaben ein Finanzierungsüberschuss von 1,1 Milliarden Euro erzielt werden. Hiervon sind unter anderem Schulden am Kreditmarkt in Höhe von fast 800 Millionen Euro getilgt worden. Die Ausgabereste haben bei 3,9 Milliarden Euro und damit knapp 400 Millionen Euro unter dem Wert des Vorjahrs gelegen. Trotz der noch hohen Ausgabereste deutet dies auf eine Trendwende hin, die der Rechnungshof seit Langem anmahnt. Er empfiehlt erneut, das Verfahren zur Bildung von Ausgaberesten zu forcieren, dass die Restbestände des Vorjahrs uns Abgeordneten und den mittelbewirtschaftenden Stellen jeweils zu Beginn der Haushaltsberatungen vorliegen, sodass wir Abgeordnete sie dann bei den Haushaltsberatungen mitberücksichtigen können. Inzwischen ist die Landesregierung dieser Forderung nachgekommen. Bereits bei den Haushaltsberatungen des Doppelhaushalts 2025/2026 ist uns rechtzeitig der Stand der Ausgabereste vor Beschluss vorgelegt worden. Für das aktuelle Haushaltsverfahren – Obacht – hat die Landesregierung wieder zugesagt, dass die Ausgabereste noch vor Beginn der Beratungen vorliegen werden. Dafür schon einmal vielen Dank. Das ist sehr, sehr wichtig für die Haushaltsberatungen. Sehr geehrte Kolleg:innen, betrachten wir einige Haushaltskennziffern näher. Der konsumtive Teil des Haushalts, die sogenannte laufende Rechnung, hat im Berichtsjahr 2024 mit einem Überschuss von 2 Milliarden Euro abgeschlossen. Die Personalausgaben im Kernhaushalt sind gegenüber dem Vorjahr um 574 Millionen Euro auf 8,3 Milliarden Euro gestiegen. Aufgrund der erfreulichen Gesamtentwicklung im Berichtsjahr ist die Personalausgabenquote nahezu unverändert gegenüber dem Vorjahr bei 37 Prozent geblieben. Die Investitionsausgaben im Kernhaushalt haben mit 1,3 Milliarden Euro rund 13 Prozent höher als im Vorjahr gelegen. Dies entspricht einer Investitionsquote von 6 Prozent. Da wird auch immer wieder erörtert, dass trotz der Erhöhung Rheinland-Pfalz damit auch 2024 deutlich unter der durchschnittlichen Quote der anderen Flächenländer liegt. Die Zinsausgaben erhöhten sich um 43 Millionen Euro auf 378 Millionen Euro. Je Einwohner sind jeweils die Zinsausgaben des Landes mit 91 Euro veranschlagt. Damit liegen sie aber im Vergleich etwa 16 Prozent unter dem Durchschnitt der anderen Flächenländer. Die verfassungsrechtliche Vorgabe des Haushaltsausgleichs ohne strukturelle Neuverschuldung ist 2024 erreicht worden. Der Gesamtschuldenstand des Landes einschließlich der Landesbetriebe ist bis Ende 2024 um 2,2 Milliarden Euro auf 33 Milliarden Euro angestiegen. Dieser erhebliche Anstieg ist auf den Sondereffekt zurückzuführen, nämlich den Sondereffekt der einmaligen Übernahme von Liquiditätskrediten unserer Kommunen mit fast 3 Milliarden Euro. Die Pro-Kopf-Verschuldung ist auf 6.990 Euro gestiegen und hat damit den Durchschnitt der anderen Flächenländer um 19 Prozent überstiegen. Dazu aber auch der Hinweis, dass bei der Haushaltsrechnung 2025 bereits mit einem Finanzierungsüberschuss von nur noch 500.000 Euro abgeschlossen wurde. 465 Millionen Euro sind den Rücklagen entnommen und damit Kreditmarktschulden getilgt worden. Die Gesamtverschuldung ist also 2025 bereits auf 32,5 Milliarden Euro gesunken. Für die kommenden Haushalte bestehen die bekannten finanziellen Belastungen. Wir alle merken sie. Namentlich sind es die erheblich steigende Zinslast, die Tilgung der kommunalen Liquiditätskredite, der Wiederaufbau in den Hochwassergebieten, insbesondere im Ahrtal, und der sich im fünften Jahr befindliche Angriffskrieg gegen die Ukraine sowie insgesamt bestehende geopolitische Unsicherheiten. Angesichts dessen empfiehlt der Rechnungshof für den Haushaltsvollzug in den nächsten Jahren eine verstärkte Konsolidierung des Haushalts. Bei den Ausgaben sollte noch stärker priorisiert werden. Mit Überschüssen und Rücklagen sollten vorzugsweise Kredite verringert werden, und Ausgabereste sollten nur restriktiv bewilligt werden. So weit der Rechnungshof. Gerne möchte ich exemplarisch eine Einzelfeststellung herausgreifen, die besonders intensiv in der Rechnungsprüfungskommission diskutiert wurde. Beschäftigt hat sich der Rechnungshof mit dem Erhaltungsmanagement des Landesbetriebs Mobilität für die Fahrbahnen von Kreisstraßen. Dabei hat er die Umsetzung von Bauprogrammen durch die Landkreise für die Fahrbahnen von Kreisstraßen geprüft und festgestellt, dass die jährlichen Erhaltungsausgaben von 2017 bis 2021 in 90 Prozent der Landkreise unter den von ihnen geplanten Programmansätzen gelegen hätten. Dem geplanten Ausbau von durchschnittlich 72,3 Millionen Euro pro Jahr hätten lediglich tatsächliche Erhaltungsausgaben von 53,2 Millionen Euro gegenübergestanden. Die Landesregierung hat hierzu erklärt, eine weitgehende, vollständige Umsetzung der von den Landkreisen geplanten und ausfinanzierten Erhaltungsmaßnahmen anzustreben. Erhaltungsmaßnahmen verzögerten sich aber aufgrund äußerer Rahmenbedingungen. Als solche sind zu nennen: späte Genehmigungen der Kreishaushalte, eingeschränkte Kapazitäten der Bauwirtschaft oder auch eine fortgeschrittene Jahreszeit. Nach intensiver Diskussion hat die RPK beschlossen, die Landesregierung aufzufordern, darauf hinzuwirken, dass die Genehmigung der Kreishaushalte durch die Aufsichts- und Dienstleistungsdirektion beschleunigt werde und die ADD in ihrer Aufsichtsfunktion verstärkt darauf achten solle, dass in die Haushalte der Landkreise nur Maßnahmen aufgenommen werden, die tatsächlich baureif seien oder wahrscheinlich im betreffenden Haushaltsjahr Baureife erlangten. Im Übrigen finden Sie weitere Punkte in dem umfassenden Jahresbericht, den es sich wirklich zu lesen lohnt. Zum Abschluss möchte ich in diesem Jahr darauf hinweisen, dass die aus vorherigen Prüfungen noch vorhandenen Restanten durch die zuständigen Ressorts der Landesregierung zeitnah abgearbeitet werden sollten. Lassen Sie mich an dieser Stelle mit einigen Worten des Dankes schließen. Ihnen, Herr Präsident Hürter, Ihrem Kollegium und allen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern des Rechnungshofs gilt mein besonderer Dank für Ihre wirklich sehr akribische und wichtige Arbeit. Ihre Arbeit und die Empfehlungen sowie die Ergebnisse der Rechnungsprüfung sind eine unverzichtbare Voraussetzung für eine wirksame Budgetkontrolle durch den Landtag. Danken möchte ich außerdem im Namen der Rechnungsprüfungskommission den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern der Landtagsverwaltung, die unsere drei Sitzungstage wieder hervorragend vorbereitet haben. Insbesondere möchte ich Dr. Hardt danken. Selbstverständlich möchte ich auch den Vertreterinnen und Vertretern der Ressorts der Landesregierung danken, die bei uns Rede und Antwort gestanden haben, allen zuvorderst Dr. Rose. Nehmen Sie aber den Dank gerne mit an Frau Dr. Göbel und Herrn Dr. Stahl für ihre Arbeit. Außerdem gilt natürlich mein Dank den Kolleginnen und Kollegen der Rechnungsprüfungskommission sowie des Haushalts- und Finanzausschusses für das konstruktive und fraktionsübergreifende Miteinander. Herzlichen Dank für Ihre Aufmerksamkeit. (Beifall des BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, bei der CDU und bei der SPD)
Katharina Binz
Der nächste Redner in der Aussprache ist Abgeordneter Reichert für die CDU-Fraktion.
Christof Reichert CDU
Sehr geehrte Präsidentin, verehrte Damen und Herren! Das Entlastungsverfahren für das Haushaltsjahr 2024 können wir als CDU-Landtagsfraktion heute in einer neuen Rolle betrachten. Mit Blick darauf, dass wir jetzt Regierungsverantwortung tragen, lassen Sie mich allgemein feststellen, dass wir die Anmerkungen und Anregungen des Rechnungshofs, die im diesjährigen Jahresbericht und auch noch im nächsten die alte Landesregierung betreffen, sehr ernst nehmen und in der jetzigen Verantwortung für die Zukunft umsetzen wollen und werden. Ich beschränke mich deshalb auf wenige Details. Bezüglich der Feststellung des Rechnungshofs zur allgemeinen Haushaltswirtschaft möchte ich dennoch einen Punkt besonders in den Fokus nehmen, weil wir diesen in der Vergangenheit immer stark kritisiert haben, und zwar die Investitionsquote. Wir haben im Koalitionsvertrag klar vereinbart, dass wir neben der Umsetzung des Sondervermögens „Rheinland-Pfalz-Plan für Bildung, Klima und Infrastruktur“ die Investitionen im originären Haushalt des Landes spürbar anheben. Das ist uns als CDU-Landtagsfraktion besonders wichtig, denn die Menschen in unserem Land müssen spüren, dass wir es mit dem Abbau des Investitionsstaus ernst nehmen. Mit dem Doppelhaushalt 2027/2028 werden wir hierfür die ersten wichtigen Weichen stellen. Liebe Kolleginnen und Kollegen, der größte Kostenblock im Landeshaushalt sind die Personalkosten. In einer Personalausgabenquote allein im Kernhaushalt von 37,6 Prozent liegt bei angespannter Haushaltslage mittel- und insbesondere langfristig ein großes Potenzial. Von 1 Euro Steuereinnahmen mussten wir im Jahr 2024 40 Cent für Personalausgaben aufwenden. Das zeigt, wie wichtig das Thema „Staatsmodernisierung, Digitalisierung und Bürokratieabbau“ für die Konsolidierung künftiger Haushalte sein wird. Wir müssen hierbei offen sein für eine konsequente und ehrliche Aufgabenkritik. Wir müssen uns genau anschauen, welche Aufgabe auf welcher staatlichen Ebene am besten angesiedelt ist und wie diese am wirtschaftlichsten unter Einsatz der heute und in Zukunft zur Verfügung stehenden technischen Möglichkeiten bewältigt werden kann. Kurzfristig – das möchte ich schon feststellen – werden wir für diese Herausforderungen nicht unerhebliche zusätzliche Ressourcen benötigen. Mittelund langfristig muss der Pfad aber klar sein und zu Einsparungen im sächlichen und personellen Bereich führen. Wirtschaftliches Handeln muss für alle Staats- und Verwaltungsbereiche Priorität Nr. 1 sein. Mit diesem Bewusstsein sollten wir den Jahresbericht des Rechnungshofs sehr ernst nehmen und die Beschlussempfehlungen der Rechnungsprüfungskommission, die wir im Ausschuss für Haushalt, Finanzen, Digitalisierung und Staatsmodernisierung dem Parlament zur Annahme empfohlen haben, annehmen. Verehrte Kolleginnen und Kollegen, auch ich möchte heute noch die Gelegenheit nutzen, um Danke zu sagen. Zunächst dem Kollegium und allen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern des Rechnungshofs für ihre wichtige Arbeit. Mit der unabhängigen Kontrolle des Regierungshandelns leisten Sie alle einen unverzichtbaren Beitrag für unseren Staat. Herzlichen Dank dafür. (Beifall der CDU, der SPD und des BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Danken möchte ich auch unserer Vorsitzenden Pia Schellhammer in der Rechnungsprüfungskommission sowie allen Mitgliedern der Kommission für das sehr konstruktive und fraktionsübergreifende Miteinander der Beratungen. Wir fühlten uns gut aufgehoben. Natürlich gilt auch ein Dank Herrn Staatssekretär Dr. Rose und seinem Team des Finanzministeriums, die uns in den Sitzungen fachlich begleitet haben. Danke auch allen Staatssekretärinnen und Staatssekretären, die in diesem Jahr – ich betone das bewusst – die nicht einfache Rolle hatten, für das Handeln ihrer Vorgänger geradezustehen. Besonderen Dank auch Herrn Dr. Hardt und dem Sitzungsdokumentarischen Dienst der Landtagsverwaltung für die gute Vor- und Nachbereitung der Sitzungen der Kommission. Die CDU-Landtagsfraktion wird der Beschlussempfehlung des Haushalts- und Finanzausschusses gerne folgen. Vielen Dank. (Beifall der CDU, der SPD und des BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)
Katharina Binz
Als Nächstes spricht Abgeordneter Stein für die Fraktion der SPD.
Markus Stein SPD
Sehr geehrte Frau Präsidentin, werte Kolleginnen und Kollegen! Ja, an mehreren Tagen tagten wir mit der Rechnungsprüfungskommission in Speyer und hier in Mainz und debattierten gemeinsam mit Vertretern der Landesregierung unter Zugrundelegung des Jahresberichts und der Feststellungen des Landesrechnungshofs für das Jahr 2024. Für die SPD-Fraktion möchte ich eine recht allgemein gehaltene Einordnung vornehmen, weil die fünf Minuten Redezeit sicher nicht ausreichen, um auf jeden einzelnen Punkt der RPK einzugehen. Der Rechnungshof hat bei der stichprobenweisen Prüfung keine wesentlichen Abweichungen zwischen den in der Haushaltsrechnung 2024 und den Büchern sowie in anderen Nachweisen aufgeführten Beträgen und Angaben festgestellt, die für die Entlastung der Landesregierung von Bedeutung sein könnten, und keine wesentlichen Einnahmen und Ausgaben festgestellt, die nicht belegt waren. Wir haben es eben schon gehört, die Haushaltsrechnung 2024 schloss mit einem Finanzierungsüberschuss von 1,1 Milliarden Euro ab. Dieser Überschuss wurde zur Nettotilgung von Schulden am Kreditmarkt in Höhe von 791 Millionen Euro verwendet. Darüber hinaus wurden den Rücklagen per Saldo 317 Millionen Euro zugeführt. Besonders aufgreifen möchte ich die vom Landesrechnungshof getroffene Feststellung, dass das Land im Jahr 2024 in großem Umfang durch Vereinbarung kommunale Liquiditätskredite übernommen hätte und im Falle der Zahlung von Tilgungszuschüssen an die Kommunen statt der Übernahme der Schulden der Finanzierungssaldo mit 1,8 Milliarden Euro ins Minus gelaufen wäre. Ich möchte ausdrücklich betonen, dass es erklärter Wille des Parlaments in der letzten Legislatur war, mit der erforderlichen Mehrheit des Landtags die Verfassung zu ändern und mit dem Programm der Partnerschaft zur Entschuldung der Kommunen einen ganz wesentlichen Beitrag zur Stärkung der kommunalen Handlungsfähigkeit zu leisten. Dass eine Übernahme von Schulden durch das Land eine große Kraftanstrengung für das Land selbst bedeutet und diese Entscheidung ein historisches Ausmaß darstellt, wurde zur damaligen Zeit und bis heute stets betont. Dass man als Land in bestehende Kreditverträge der Kommunen eintritt, statt den Kommunen Tilgungszuschüsse zu leisten, hat meines Erachtens einen ganz wichtigen Vorteil, denn die Kommunen erhalten Planungssicherheit mit Blick auf die neben der Tilgung stets mitzudenkende Zinslast. Würde das Land den Kommunen bloße Tilgungszuschüsse leisten, wären sie zur Vermeidung von weiteren Zinslasten gehalten, diese Zuschüsse zur schnellstmöglichen Sondertilgung der bestehenden Kredite zu nutzen. Das kann eben kreditvertraglich ausgeschlossen sein, oder es führt in besonderen Fällen zu hohen Sonderkosten. Würde also eine Sondertilgung aus eben diesen wirtschaftlichen Gründen ausbleiben, wären die Kommunen weiterhin gehalten, die vom Land erhaltenen Tilgungszuschüsse auf die Dauer der Kreditlaufzeit hin aufzulösen, während sie gleichzeitig die Zinslast für diese Dauer weiter finanzieren müssten. Anders gesagt: Indem das Land die Kreditverträge übernimmt, garantiert es den Kommunen, dass sie nicht nur die vollständige Streichung der Tilgungslast verzeichnen können, sondern auch freigestellt sind von künftigen Zinslasten. Die Höhe der Ausgabereste war erneut Thema. Diese haben sich 2024 reduziert, und zwar um 394 Millionen auf 3,9 Milliarden Euro. Wie auch in den Vorjahren möchte ich darauf hinweisen, dass es sich bei Ausgaberesten bekanntermaßen um nicht verausgabte Mittel handelt, die in Folgejahre übertragen werden und meines Erachtens nicht per se ein zusätzliches Risiko darstellen. Es handelt sich vielmehr um ein gesetzlich normiertes Mittel, das einen wirtschaftlichen und sparsamen Umgang mit vorhandenen Mitteln fördern soll. Ein „Budgetfieber“ oder „Dezemberfieber“, wie wir es auch als Begriff kennen, wird hierdurch vermieden, weil der zeitliche Druck der Verausgabung von veranschlagten Haushaltsmitteln entfällt. Lassen Sie mich auch noch einmal einen Blick auf den Rest der Bundesrepublik werfen, meine Damen und Herren. Der Landesrechnungshof weist darauf hin, dass 2024 außer Rheinland-Pfalz nur sechs weitere Flächenländer Überschüsse erzielt hätten. Die Haushalte aller übrigen Flächenländer hätten mit Finanzierungsdefiziten abgeschlossen. Wenn man dann noch die Finanzierungssalden der Kommunen im bundesweiten Vergleich betrachtet, stellt man fest: Die Herausforderungen sind für alle staatlichen Ebenen enorm hoch. Kein Land, keine Kommune kann sich in Deutschland von den gegenwärtigen Belastungen rund um Geopolitik und weltweite Krisen freisprechen. Meine Damen und Herren, umso wichtiger ist eine vorausschauende und vernünftige Haushaltswirtschaft, für die unsere Landesregierung durch unsere Finanzministerin Frau Doris Ahnen seit jeher steht. Die Landesregierung achtet weiterhin darauf, dass am Ende nicht nur fiskalische Zufriedenheit entsteht, sondern sich die Bürgerinnen und Bürger in Rheinland-Pfalz darauf verlassen können, dass das Zusammenleben auf allen Ebenen funktioniert. Ich danke dem Rechnungshof für seine Feststellungen und Hinweise, die uns in all den Tagen beschäftigten, und kann nach den sehr sachlichen Debatten für die SPD-Fraktion Zustimmung zur Entlastung signalisieren. Lassen Sie mich im Anschluss aber bitte noch eines betonen: Es sind vor allen Dingen unabhängige Institutionen wie der Landesrechnungshof, die Gewähr dafür bieten, dass die Menschen im Land darauf vertrauen dürfen, dass alles mit Recht und Ordnung erfolgt. Deshalb ist Ihre Arbeit beim Landesrechnungshof so wichtig, lieber Herr Präsident Hürter. Ich möchte deshalb Ihnen und Ihrem gesamten Team im Landesrechnungshof ganz herzlich für die Arbeit danken, die Sie jedes Jahr damit haben und die Sie so gut vorbereiten. (Beifall der SPD, der CDU und des BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Der Landtagsverwaltung danke ich natürlich im Namen der SPD-Fraktion für Ihre wichtige und umfangreiche Arbeit ebenso herzlich wie auch der Landesregierung. Stellvertretend möchte ich noch einmal Frau Finanzministerin Doris Ahnen und Herrn Staatssekretär Dr. Fedor Rose erwähnen. Wir danken natürlich allen am Verfahren beteiligten Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern der gesamten Landesregierung und natürlich auch Frau Vorsitzender Schellhammer, die das in dieser Legislatur übernommen hat und damit die erste Frau an der Spitze der Rechnungsprüfungskommission ist. Vielen Dank für die gute Zusammenarbeit und Ihre Aufmerksamkeit. Danke schön. (Beifall der SPD, der CDU und des BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)
Katharina Binz
Ich darf weitere Gäste bei uns im Landtag begrüßen, und zwar Mitglieder des Vereins der Garten- und Blumenfreunde Mutterstadt. (Beifall im Hause) Als Nächstes hat Abgeordneter Senger von der Fraktion der AfD das Wort.
Frank Senger AfD
Frau Präsident, meine Damen und Herren! Heute geht es um die Entlastung einer Landesregierung, die Gott sei Dank nicht mehr im Amt ist. Der Rechnungshof hat das Gebaren der Ampelregierung in ihrem vorletzten Jahr unter die Lupe genommen. Herr Hürter, dafür danke ich Ihnen und den Mitarbeitern des Rechnungshofs. (Beifall der AfD) Was der Rechnungshof fand, war für mich gar keine Überraschung, sondern zieht sich vielmehr wie ein roter Faden durch all die Regierungsjahre der Ampel. Ich nenne zwei Beispiele: zuerst die niedrigen Investitionen, dann die ewigen Probleme mit Stellenausschreibungen, Einstellungen und Beförderungen. Traditionell ist Rheinland-Pfalz das Bundesland mit der niedrigsten Investitionsquote. Die Landesregierung hätte im Jahr 2024 stolze 1,1 Milliarden Euro mehr investieren müssen, damit sie den Durchschnitt der Flächenländer erreicht. 1,1 Milliarden Euro mehr, das hätte fast eine Verdoppelung der Investitionsausgaben erfordert. Weil durch die Landesregierung zu wenig investiert wird, haben wir Straßen voller Schlaglöcher, marode Brücken und kaputtgesparte öffentliche Gebäude. Immer wieder gelobte die Ampel Besserung, tat aber de facto nichts. Statt der Landesregierung hat also der Wähler gehandelt und die Ampel abgewählt. Herr Reichert, wenn Sie nun vorstellen, dass die Investitionsquote erhöht wird, so halte ich es mit Wagner. Der ließ seinen Siegfried sagen: Ihnen glaube ich nicht mit dem Ohr. Ihnen glaube ich nur mit dem Aug’. – Genauso ist das auch bei Ihnen, aber passen Sie auf, dass Ihre Fraktion nicht zum Mime wird. (Beifall der AfD – Vereinzelt Unruhe bei der SPD) Nun zu den langjährigen Personalproblemen der Landesregierung. Aus zahlreichen Rechnungshofberichten wussten wir bereits, dass die Ministerien unfähig sind, Beförderungen und Einstellungen rechtskonform durchzuführen. Im diesjährigen Bericht waren das das damals von der FDP geführte Wirtschaftsministerium und das von den Grünen geführte Klimaministerium. Im Jahr zuvor war es zum Beispiel Herrn Schweitzers Sozialministerium. Es ist immer dasselbe Spiel. Der Rechnungshof fand heraus, dass Anforderungen an erforderliche Abschlüsse nicht beschrieben waren. Keine Anforderungen an die Qualifikation bedeuten letzten Endes, dass Willkür Tür und Tor geöffnet wird. Entscheidungen für oder gegen Bewerber waren nicht etwa Zeugnisse oder Beurteilungen, sondern schlichte Auswahlgespräche, die dann auch noch unzureichend dokumentiert waren. Das hört sich nach Dingen an, die man leicht abstellen kann, die sich aber wie ein roter Faden durch alles ziehen, was der Rechnungshof in den vergangenen Jahren aufgedeckt hat. (Abg. Florian Maier, SPD: Wieviel hat denn die AfD-Fraktion nachgezahlt beim Rechnungshof?) Nur Gespräche waren ausschlaggebend, und das wurde unzureichend dokumentiert, auch hier wird Willkür Tür und Tor geöffnet. (Abg. Florian Maier, SPD: Legen Sie mal die Zahlen offen! Sie sind ganz schlecht umgegangen mit dem Geld! Sie müssen das alles zurückzahlen! Das waren Steuergelder!) – Das sagt gerade der Richtige. Kurzum, wie seit Jahren bemängelt wird, erfolgen Stellenbeschreibungen und Beförderungen nicht nach der Bestenauslese. Sie entsprachen laut dem Rechnungshof nicht einmal Mindeststandards, (Zuruf des Abg. Markus Stein, SPD) nicht einmal Mindeststandards. (Beifall der AfD – Zuruf von der AfD: Jawohl!) Das erinnert mich doch sehr an das OVG-Urteil aus dem Jahr 2020 zu willkürlichen Beförderungen im Umweltministerium. Damals war von Günstlingswirtschaft die Rede. Aber sicherlich waren es nicht nur die Skandale um rechtswidrige Stellenausschreibungen und rechtswidrige Beförderungen, welche die Ampelparteien die Wählergunst gekostet haben. Vielmehr war es ein Gesamtbild, das der Ampel das Amt gekostet hat. Mit dem Übergang zur aktuellen Regierung hat sich nach jetzigem Stand weder im Land noch im Bund irgendetwas geändert. Die längst überfällige Kurskorrektur gibt es nicht: keine Asylwende, keine Bildungswende – das hatten wir heute schon gehört –, keine Steuererleichterungen, keine Abgabenerleichterungen. Stattdessen macht Schwarz-Rot im Land wie im Bund weiter wie ihre Ampelvorgänger: viel Koalitionskrach, (Abg. Florian Maier, SPD: Was denn für ein Koalitionskrach?) Personal- und Postengeschacher, man denke an den Lotto-Geschäftsführer, mehr Vizepräsidenten und weitere Minister im Vergleich zu vorher. Eine darbende Wirtschaft: Da haben Sie bis heute Probleme nicht einmal aufgezeigt, geschweige denn gelöst. Steigende Existenzängste unserer Bürger: Diese Ängste sind leider sehr gut begründet. Alles das muss ein Ende haben. Es ist gut, dass die Ampel nicht mehr im Amt ist. (Beifall der AfD) Besser wird es aber erst, wenn auch diese Regierung aus dem Amt ausgeschieden ist. Das merken wir auch im Verhalten der SPD-Fraktion. (Zuruf von der AfD: Jawoll!) Besser wird es nur mit einer AfD-Regierung. (Heiterkeit bei der CDU, bei der SPD und bei dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN – Beifall der AfD) Besser wird es also zuerst in Sachsen-Anhalt und nach der nächsten rheinland-pfälzischen Landtagswahl auch bei uns in Rheinland-Pfalz, dank uns, dank der AfD. (Beifall der AfD)
Katharina Binz
Wir sind am Ende der Debatte. Ich gehe davon aus, dass wir über die Beschlussempfehlung des Ausschusses – – – (Abg. Pia Schellhammer, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: Katharina!) – Frau Schellhammer hat sich noch gemeldet. Entschuldigung. Abgeordnete Schellhammer spricht für die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN. (Zuruf von der AfD: Muss das sein?)
Pia Schellhammer GRÜNE
Frau Präsidentin, sehr geehrte Kolleg:innen! Ich darf jetzt noch einmal aus Sicht der grünen Fraktion zum Entlastungsverfahren Stellung beziehen. Ich will kurz an dieser Stelle erwähnen, was wir eben hier am Redepult erlebt haben, ist ein klassisches Beispiel dafür: im zuständigen Fachausschuss nicht ein kritisches Wort oder einen Debattenbeitrag, (Beifall des BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, der CDU und der SPD –
Markus Stein SPD
Ja, ganz genau! Danke!) aber wenn es hier darum geht, verzerrt Dinge darzustellen, die auch nicht entsprechend der Beratung waren, dann ist eben dieses Mittel recht. – Das vielleicht einfach nur dazu. (Zuruf des Abg. Dr. Jan Bollinger, AfD) Dieses Entlastungsverfahren ist nicht nur eine Auseinandersetzung mit Zahlenkolonnen oder technischen Haushaltsfragen, sondern wir müssen uns als Rechnungsprüfungskommission – selbstverständlich – immer selbstkritisch die Frage stellen: Sind die Mittel, die wir als Parlament bereitgestellt haben, auch richtig und wirksam eingesetzt worden? Wenn wir dann auf den Haushalt 2024, auf dieses Haushaltsjahr schauen, zeichnet sich ein solides Bild. Das hat der überwiegende Teil der Debatte auch schon wiedergegeben. Es wurden Schulden am Kreditmarkt zurückgeführt. Positiv ist auch, dass sich die Ausgabereste erstmalig rückläufig entwickelt haben – ein Punkt, der vom Rechnungshof immer angemahnt wurde. Das zeigt auch, dass wir immer – das war auch bei den Stellenbesetzungen so – auf die Hinweise des Rechnungshofs sehr gezielt eingegangen sind und auch hier Fehlentwicklungen abgestellt haben. Deswegen ist die Arbeit des Rechnungshofs so unglaublich wichtig. Der Rechnungshof mahnt uns auch – zu Recht –, dass wir uns auf dem Ergebnis dieses Haushalts nicht ausruhen dürfen, denn wir haben steigende Zinslasten, die Unterstützung unserer Kommunen ist notwendig, der Wiederaufbau wurde auch schon erwähnt, aber auch insgesamt die geopolitischen Herausforderungen, die unsere öffentlichen Haushalte in den kommenden Jahren vor erhebliche Herausforderungen stellen. Umso wichtiger ist und bleibt eine nachhaltige Haushaltspolitik. Eine Nachhaltigkeit bedeutet in diesem Zusammenhang, dass man öffentliche Mittel eben so einsetzt, dass sie auch dauerhafte Wirkung entfalten – ökologisch, sozial und wirtschaftlich. Jeder investierte Euro muss sich an diesen Kriterien messen. Ich möchte ein Beispiel herausgreifen, das für uns ein Auftrag ist. Es wurde nämlich auch die Umsetzung des Onlinezugangsgesetzes kritisch gewürdigt. Es wurde postuliert, dass diese Umsetzungen und die Aufwendungen, die für die Digitalisierung der Verwaltung getätigt wurden, deutlich hinter den Erwartungen zurückgeblieben sind. Ich sehe darin aber keine Kritik, sondern ich sehe, dass für Rheinland-Pfalz – so, wie auch für den Bund, aber auch für viele andere Bundesländer – die Digitalisierung einfach eine große Mammutaufgabe ist, wirklich eine Mammutaufgabe, und dass die bisherigen Wege, die wir zur Projektsteuerung in der öffentlichen Hand zur Verfügung haben, an ihre Grenzen kommen. Es ist also ein Auftrag, was hier als Kritik niedergeschrieben wurde, ein Auftrag, die Digitalisierung künftig besser zu machen, nämlich gerade, wenn wir öffentliche Mittel effizient einsetzen wollen, wenn wir auch die Verwaltung digitalisieren wollen, dann muss sie natürlich auch konsequent gesteuert werden. Dieser Auftrag erwächst auch aus dem Jahresbericht zum Haushalt 2 024. Gerade auch in diesem Bereich liefert der Rechnungshof wertvolle Hinweise. Seine Aufgabe ist nicht, politische Entscheidungen zu bewerten. Seine Aufgabe ist es, uns dabei zu helfen, staatliches Handeln wirtschaftlicher und wirksamer zu gestalten. So verstehe ich auch die Arbeit in der Rechnungsprüfungskommission: nicht die Suche nach Schuldigen, sondern das gemeinsame Arbeiten daran, dass man Stück für Stück die Dinge besser macht. Deshalb möchte ich zum Schluss auch noch einmal im Namen meiner Fraktion allen danken, die an diesem Verfahren beteiligt waren, für die sehr, sehr wertschätzende fraktionsübergreifende Zusammenarbeit, die davon getragen wurde, die Dinge Stück für Stück besser zu machen und den Rechnungshofbericht ernst zu nehmen. Ich sage auch an dieser Stelle: Meine Fraktion wird der entsprechenden Beschlussfassung des Haushalts- und Finanzausschusses folgen. (Beifall des BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und vereinzelt bei der SPD)
Katharina Binz
So, aber jetzt sind wir am Ende der Aussprache. Ich gehe davon aus, dass wir über die Beschlussempfehlung des Ausschusses für Haushalt, Finanzen, Digitalisierung und Staatsmodernisierung mit den Nummern 1 bis 5 von Abschnitt 1 gemeinsam abstimmen können. – Ich sehe keinen Widerspruch aus dem Haus. Wer der Beschlussempfehlung des Ausschusses für Haushalt, Finanzen, Digitalisierung und Staatsmodernisierung – Abschnitt 1, Nr. 1 bis 5 der Drucksache 19/610 – zustimmen möchte, den bitte ich um das Handzeichen! – Danke, damit bleibt kein Raum für Gegenstimmen oder Enthaltungen. Der entsprechende Teil der Beschlussempfehlung ist einstimmig angenommen. Ich stelle fest, dass damit der Landesregierung und dem Präsidenten des Rechnungshofs jeweils Entlastung für das Haushaltsjahr 2024 erteilt wurde. Wir sind am Ende unserer heutigen Plenarsitzung. Ich darf Sie alle noch auf den Parlamentarischen Abend des Verbands der Wohnungs- und Immobilienwirtschaft Rheinland-Westfalen hinweisen. Ich darf Sie außerdem einladen zu unserer 7. Plenarsitzung, die morgen früh um 9.30 Uhr beginnt. Einen schönen Abend Ihnen allen. Ende der Sitzung: 16.52 Uhr
