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Otto Rubly

CDU 16.09.2026 Sitzungen 19/6

Frau Präsidentin, meine Damen und Herren, liebe Kolleginnen und Kollegen! Herr Ehmann, Sie sind sehr engagiert bei diesem Gesetz. Ich meine, bei ein bisschen Engagement in der letzten Legislaturperiode müssten wir uns heute nicht mehr damit befassen, das wäre vielleicht schon gemacht worden; nur mal so als kleiner Hinweis. (Beifall bei der CDU) Es ist bekannt, dass sich CDU und SPD in ihrem Koalitionsvertrag darauf geeinigt haben, in Bälde ein Bürgerenergiegesetz einzubringen. Thema dieses Gesetzes ist und wird es sein, dass sich Kommunen, Verbandsgemeinden und Landkreise ebenso wie die Bürgerinnen und Bürger daran beteiligen sollen, und ihnen soll eine Beteiligung angeboten werden. Ein solches Gesetz ist schon notwendig und sinnvoll, aber warum jetzt dieses Gesetz durchpeitschen, wenn es so lange keines gab und es scheinbar nicht Not tut? (Abg. Carl-Bernhard von Heusinger, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: Wir hätten andere genommen!) – Moment, ich komme schon noch dazu. Es war doch mehr oder weniger in der Regierungszeit der Grünen lange genug Zeit, dieses Gesetz zu machen, aber scheinbar haben Ihre Koalitionspartner in der Vorgängerregierung das nicht so gut gefunden und nicht mitgemacht, vielleicht – wir wissen die Gründe nicht –, weil es schon eine Verwaltungsmolochvorlage war, wie sie es jetzt auch ist. Die Intention des Gesetzes, kann ich Ihnen sagen, halte ich für richtig, hält die CDU für richtig, aber ansonsten ist dieser Verwaltungsmoloch eher hinderlich denn förderlich. Sie haben selbst verschiedene Verbände angefragt und um Stellungnahmen und Unterstützung gebeten. Das Ziel wird allenthalben begrüßt, teilweise vom BUND als längst überfällig angesehen, aber überall ist die Frage gewesen, es wurde die Verwaltung, die notwendig ist, kritisiert. Die Meinungen dort sind auch sehr unterschiedlich und gehen sehr auseinander. Die einen sagen: Nehmen wir die Landkreise mit, nehmen wir nur die Verbandsgemeinden mit? Wen soll man mitnehmen? Andere sagen – das sind auch unterschiedliche Aussagen –: Wer soll davon profitieren? Wird schon von Landesebene her vorgeschrieben, was die kommunale Selbstverwaltung beschließen muss, wofür sie das Geld verwendet, oder können die Gemeinden selbst entscheiden, was gemacht wird? Nicht nur die angefragten Verbände haben sich gemeldet, auch andere Verbände, Kommunen, Landkreise wollen Gespräche, sind daran interessiert, an diesem Gesetz mitzuwirken und ihre Interessen einzubringen. Ich sagte schon, wenn wir das ganze Gesetz in Richtung kommunaler Einnahmen sehen, ist das sehr schön, die Kommunen brauchen Geld. Das Gesetz hilft auch den Bürgerinnen und Bürgern im einen oder anderen Fall, weil die Grundsteuer nicht angehoben werden muss, aber wir müssen auch sehen, der Bund hat schon mit § 6 EEG 2 Cent beschlossen. Warum beschließen wir dann noch diese Bürgerbeteiligung? Es soll Akzeptanz geben. Akzeptanz kann es geben, wenn wir große Gebiete mitnehmen. Wir sollten das Ganze etwas größer fassen. Wir sollten das Ganze auch etwas größer in der Region sehen. Erzeugung mit Photovoltaik, aber insbesondere mit Wind, wird hauptsächlich im ländlichen Raum stattfinden. Das müssen wir ganz klar sehen und akzeptieren. Energieerzeugungsanlagen können helfen, diese Räume zu entwickeln. Eine solche Entwicklung kann auch zur Akzeptanzförderung beitragen. Aber warum weiter fassen? Warum nicht nur auf 2,5 Kilometer begrenzen? Es gibt im ländlichen Raum Gebiete, in denen kann es in einem Ort stehen, der sieht es ein, die anderen sehen es, die Regionen sehen es und so weiter, aber es gibt auch andere Gebiete, die für die Allgemeinheit Aufgaben übernehmen. Ich denke zum Beispiel an Landschaftsschutzgebiete, Vogelschutzgebiete, in denen man teilweise nichts bauen kann. Ganz aktuell habe ich zum Beispiel sechs Windräder in dem Sinne auf dem Tisch, bei dem Polygone der Bundeswehr verhindern, dass Windräder gebaut werden. Es wird mit Sicherheit Gebiete geben, die dieses nicht machen können. Da ist die Akzeptanz größer, wenn wir größere Einheiten, Landkreise, Verbandsgemeinden mit einbinden. Wir können des Weiteren dafür sorgen – das sieht Ihr Vorschlag auch nicht entsprechend vor –, dass wir mehr Akzeptanz schaffen, wenn wir in der Region Stadtwerke, regionale Unternehmen, vielleicht auch Firmen und regionale Unternehmen insgesamt mit einbinden und wenn wir noch stärker die Möglichkeit schaffen und eröffnen, an der Energieerzeugung teilhaben zu können. Das braucht eine kleine Regulierung. Ich glaube, darüber sollte man reden. Sie haben vorgeschlagen, wir können es mit einer Anhörung machen. Ich bin der Meinung, wir sollten darüber reden. Die CDU-Fraktion wird deshalb das vorgelegte Gesetz ablehnen und freut sich, in Bälde von der Regierungskoalition einen Entwurf über die Beteiligung von Bürgerinnen und Bürgern sowie Gemeinden an der Windenergie- und Freiflächen-PV-Nutzung zu bekommen, darüber zu diskutieren und es dann beschließen zu können. Ich danke Ihnen. (Beifall der CDU und der SPD)

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