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Markus Stein

SPD 16.09.2026 Sitzungen 19/6

Ja, ganz genau! Danke!) aber wenn es hier darum geht, verzerrt Dinge darzustellen, die auch nicht entsprechend der Beratung waren, dann ist eben dieses Mittel recht. – Das vielleicht einfach nur dazu. (Zuruf des Abg. Dr. Jan Bollinger, AfD) Dieses Entlastungsverfahren ist nicht nur eine Auseinandersetzung mit Zahlenkolonnen oder technischen Haushaltsfragen, sondern wir müssen uns als Rechnungsprüfungskommission – selbstverständlich – immer selbstkritisch die Frage stellen: Sind die Mittel, die wir als Parlament bereitgestellt haben, auch richtig und wirksam eingesetzt worden? Wenn wir dann auf den Haushalt 2024, auf dieses Haushaltsjahr schauen, zeichnet sich ein solides Bild. Das hat der überwiegende Teil der Debatte auch schon wiedergegeben. Es wurden Schulden am Kreditmarkt zurückgeführt. Positiv ist auch, dass sich die Ausgabereste erstmalig rückläufig entwickelt haben – ein Punkt, der vom Rechnungshof immer angemahnt wurde. Das zeigt auch, dass wir immer – das war auch bei den Stellenbesetzungen so – auf die Hinweise des Rechnungshofs sehr gezielt eingegangen sind und auch hier Fehlentwicklungen abgestellt haben. Deswegen ist die Arbeit des Rechnungshofs so unglaublich wichtig. Der Rechnungshof mahnt uns auch – zu Recht –, dass wir uns auf dem Ergebnis dieses Haushalts nicht ausruhen dürfen, denn wir haben steigende Zinslasten, die Unterstützung unserer Kommunen ist notwendig, der Wiederaufbau wurde auch schon erwähnt, aber auch insgesamt die geopolitischen Herausforderungen, die unsere öffentlichen Haushalte in den kommenden Jahren vor erhebliche Herausforderungen stellen. Umso wichtiger ist und bleibt eine nachhaltige Haushaltspolitik. Eine Nachhaltigkeit bedeutet in diesem Zusammenhang, dass man öffentliche Mittel eben so einsetzt, dass sie auch dauerhafte Wirkung entfalten – ökologisch, sozial und wirtschaftlich. Jeder investierte Euro muss sich an diesen Kriterien messen. Ich möchte ein Beispiel herausgreifen, das für uns ein Auftrag ist. Es wurde nämlich auch die Umsetzung des Onlinezugangsgesetzes kritisch gewürdigt. Es wurde postuliert, dass diese Umsetzungen und die Aufwendungen, die für die Digitalisierung der Verwaltung getätigt wurden, deutlich hinter den Erwartungen zurückgeblieben sind. Ich sehe darin aber keine Kritik, sondern ich sehe, dass für Rheinland-Pfalz – so, wie auch für den Bund, aber auch für viele andere Bundesländer – die Digitalisierung einfach eine große Mammutaufgabe ist, wirklich eine Mammutaufgabe, und dass die bisherigen Wege, die wir zur Projektsteuerung in der öffentlichen Hand zur Verfügung haben, an ihre Grenzen kommen. Es ist also ein Auftrag, was hier als Kritik niedergeschrieben wurde, ein Auftrag, die Digitalisierung künftig besser zu machen, nämlich gerade, wenn wir öffentliche Mittel effizient einsetzen wollen, wenn wir auch die Verwaltung digitalisieren wollen, dann muss sie natürlich auch konsequent gesteuert werden. Dieser Auftrag erwächst auch aus dem Jahresbericht zum Haushalt 2 024. Gerade auch in diesem Bereich liefert der Rechnungshof wertvolle Hinweise. Seine Aufgabe ist nicht, politische Entscheidungen zu bewerten. Seine Aufgabe ist es, uns dabei zu helfen, staatliches Handeln wirtschaftlicher und wirksamer zu gestalten. So verstehe ich auch die Arbeit in der Rechnungsprüfungskommission: nicht die Suche nach Schuldigen, sondern das gemeinsame Arbeiten daran, dass man Stück für Stück die Dinge besser macht. Deshalb möchte ich zum Schluss auch noch einmal im Namen meiner Fraktion allen danken, die an diesem Verfahren beteiligt waren, für die sehr, sehr wertschätzende fraktionsübergreifende Zusammenarbeit, die davon getragen wurde, die Dinge Stück für Stück besser zu machen und den Rechnungshofbericht ernst zu nehmen. Ich sage auch an dieser Stelle: Meine Fraktion wird der entsprechenden Beschlussfassung des Haushalts- und Finanzausschusses folgen. (Beifall des BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und vereinzelt bei der SPD)

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