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Johannes Zehfuß

CDU 16.09.2026 Sitzungen 19/6

Ist das jetzt gut oder schlecht?) Nun zu den diesjährigen Beratungen der Rechnungsprüfungskommission. Mit der Vorlage der Haushaltsrechnung 2024, der Vermögensübersicht und dem Antrag der Ministerin der Finanzen auf Entlastung der Landesregierung ist das Verfahren eingeleitet worden. Der Rechnungshof hat die Haushaltsrechnung stichprobenweise geprüft, in seinem Jahresbericht Feststellungen zu den Prüfungsgegenständen getroffen und Maßnahmen für die Zukunft empfohlen. Auf dieser Basis sowie auf Grundlage der Stellungnahme der Landesregierung zum Jahresbericht hat die Rechnungsprüfungskommission zusammen mit dem Rechnungshof und Vertreterinnen und Vertretern der Ministerien an drei Sitzungstagen hierzu beraten und Beschlussempfehlungen für den Haushalts- und Finanzausschuss des Landtags erarbeitet. Der Bericht liegt Ihnen allen in der Drucksache 19/610 vor. Insgesamt wurden fünf Punkte als umfassende Beschlussempfehlung des Haushalts- und Finanzausschusses inklusive der Entlastung der Landesregierung in der Sitzung am 2. September einstimmig gefasst. Unsere Beratung begann traditionell mit der Grundsatzaussprache zum Haushalt und hierbei insbesondere der Aussprache zu dem Beitrag „Haushaltslage des Landes und ihre voraussichtliche Entwicklung“. Im Berichtsjahr 2024 erhöhten sich die bereinigten Einnahmen gegenüber dem Vorjahr um 6,5 Prozent, die bereinigten Ausgaben um 6,3 Prozent. Aufgrund der Haushaltslage im Berichtsjahr konnte trotz gestiegener Ausgaben ein Finanzierungsüberschuss von 1,1 Milliarden Euro erzielt werden. Hiervon sind unter anderem Schulden am Kreditmarkt in Höhe von fast 800 Millionen Euro getilgt worden. Die Ausgabereste haben bei 3,9 Milliarden Euro und damit knapp 400 Millionen Euro unter dem Wert des Vorjahrs gelegen. Trotz der noch hohen Ausgabereste deutet dies auf eine Trendwende hin, die der Rechnungshof seit Langem anmahnt. Er empfiehlt erneut, das Verfahren zur Bildung von Ausgaberesten zu forcieren, dass die Restbestände des Vorjahrs uns Abgeordneten und den mittelbewirtschaftenden Stellen jeweils zu Beginn der Haushaltsberatungen vorliegen, sodass wir Abgeordnete sie dann bei den Haushaltsberatungen mitberücksichtigen können. Inzwischen ist die Landesregierung dieser Forderung nachgekommen. Bereits bei den Haushaltsberatungen des Doppelhaushalts 2025/2026 ist uns rechtzeitig der Stand der Ausgabereste vor Beschluss vorgelegt worden. Für das aktuelle Haushaltsverfahren – Obacht – hat die Landesregierung wieder zugesagt, dass die Ausgabereste noch vor Beginn der Beratungen vorliegen werden. Dafür schon einmal vielen Dank. Das ist sehr, sehr wichtig für die Haushaltsberatungen. Sehr geehrte Kolleg:innen, betrachten wir einige Haushaltskennziffern näher. Der konsumtive Teil des Haushalts, die sogenannte laufende Rechnung, hat im Berichtsjahr 2024 mit einem Überschuss von 2 Milliarden Euro abgeschlossen. Die Personalausgaben im Kernhaushalt sind gegenüber dem Vorjahr um 574 Millionen Euro auf 8,3 Milliarden Euro gestiegen. Aufgrund der erfreulichen Gesamtentwicklung im Berichtsjahr ist die Personalausgabenquote nahezu unverändert gegenüber dem Vorjahr bei 37 Prozent geblieben. Die Investitionsausgaben im Kernhaushalt haben mit 1,3 Milliarden Euro rund 13 Prozent höher als im Vorjahr gelegen. Dies entspricht einer Investitionsquote von 6 Prozent. Da wird auch immer wieder erörtert, dass trotz der Erhöhung Rheinland-Pfalz damit auch 2024 deutlich unter der durchschnittlichen Quote der anderen Flächenländer liegt. Die Zinsausgaben erhöhten sich um 43 Millionen Euro auf 378 Millionen Euro. Je Einwohner sind jeweils die Zinsausgaben des Landes mit 91 Euro veranschlagt. Damit liegen sie aber im Vergleich etwa 16 Prozent unter dem Durchschnitt der anderen Flächenländer. Die verfassungsrechtliche Vorgabe des Haushaltsausgleichs ohne strukturelle Neuverschuldung ist 2024 erreicht worden. Der Gesamtschuldenstand des Landes einschließlich der Landesbetriebe ist bis Ende 2024 um 2,2 Milliarden Euro auf 33 Milliarden Euro angestiegen. Dieser erhebliche Anstieg ist auf den Sondereffekt zurückzuführen, nämlich den Sondereffekt der einmaligen Übernahme von Liquiditätskrediten unserer Kommunen mit fast 3 Milliarden Euro. Die Pro-Kopf-Verschuldung ist auf 6.990 Euro gestiegen und hat damit den Durchschnitt der anderen Flächenländer um 19 Prozent überstiegen. Dazu aber auch der Hinweis, dass bei der Haushaltsrechnung 2025 bereits mit einem Finanzierungsüberschuss von nur noch 500.000 Euro abgeschlossen wurde. 465 Millionen Euro sind den Rücklagen entnommen und damit Kreditmarktschulden getilgt worden. Die Gesamtverschuldung ist also 2025 bereits auf 32,5 Milliarden Euro gesunken. Für die kommenden Haushalte bestehen die bekannten finanziellen Belastungen. Wir alle merken sie. Namentlich sind es die erheblich steigende Zinslast, die Tilgung der kommunalen Liquiditätskredite, der Wiederaufbau in den Hochwassergebieten, insbesondere im Ahrtal, und der sich im fünften Jahr befindliche Angriffskrieg gegen die Ukraine sowie insgesamt bestehende geopolitische Unsicherheiten. Angesichts dessen empfiehlt der Rechnungshof für den Haushaltsvollzug in den nächsten Jahren eine verstärkte Konsolidierung des Haushalts. Bei den Ausgaben sollte noch stärker priorisiert werden. Mit Überschüssen und Rücklagen sollten vorzugsweise Kredite verringert werden, und Ausgabereste sollten nur restriktiv bewilligt werden. So weit der Rechnungshof. Gerne möchte ich exemplarisch eine Einzelfeststellung herausgreifen, die besonders intensiv in der Rechnungsprüfungskommission diskutiert wurde. Beschäftigt hat sich der Rechnungshof mit dem Erhaltungsmanagement des Landesbetriebs Mobilität für die Fahrbahnen von Kreisstraßen. Dabei hat er die Umsetzung von Bauprogrammen durch die Landkreise für die Fahrbahnen von Kreisstraßen geprüft und festgestellt, dass die jährlichen Erhaltungsausgaben von 2017 bis 2021 in 90 Prozent der Landkreise unter den von ihnen geplanten Programmansätzen gelegen hätten. Dem geplanten Ausbau von durchschnittlich 72,3 Millionen Euro pro Jahr hätten lediglich tatsächliche Erhaltungsausgaben von 53,2 Millionen Euro gegenübergestanden. Die Landesregierung hat hierzu erklärt, eine weitgehende, vollständige Umsetzung der von den Landkreisen geplanten und ausfinanzierten Erhaltungsmaßnahmen anzustreben. Erhaltungsmaßnahmen verzögerten sich aber aufgrund äußerer Rahmenbedingungen. Als solche sind zu nennen: späte Genehmigungen der Kreishaushalte, eingeschränkte Kapazitäten der Bauwirtschaft oder auch eine fortgeschrittene Jahreszeit. Nach intensiver Diskussion hat die RPK beschlossen, die Landesregierung aufzufordern, darauf hinzuwirken, dass die Genehmigung der Kreishaushalte durch die Aufsichts- und Dienstleistungsdirektion beschleunigt werde und die ADD in ihrer Aufsichtsfunktion verstärkt darauf achten solle, dass in die Haushalte der Landkreise nur Maßnahmen aufgenommen werden, die tatsächlich baureif seien oder wahrscheinlich im betreffenden Haushaltsjahr Baureife erlangten. Im Übrigen finden Sie weitere Punkte in dem umfassenden Jahresbericht, den es sich wirklich zu lesen lohnt. Zum Abschluss möchte ich in diesem Jahr darauf hinweisen, dass die aus vorherigen Prüfungen noch vorhandenen Restanten durch die zuständigen Ressorts der Landesregierung zeitnah abgearbeitet werden sollten. Lassen Sie mich an dieser Stelle mit einigen Worten des Dankes schließen. Ihnen, Herr Präsident Hürter, Ihrem Kollegium und allen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern des Rechnungshofs gilt mein besonderer Dank für Ihre wirklich sehr akribische und wichtige Arbeit. Ihre Arbeit und die Empfehlungen sowie die Ergebnisse der Rechnungsprüfung sind eine unverzichtbare Voraussetzung für eine wirksame Budgetkontrolle durch den Landtag. Danken möchte ich außerdem im Namen der Rechnungsprüfungskommission den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern der Landtagsverwaltung, die unsere drei Sitzungstage wieder hervorragend vorbereitet haben. Insbesondere möchte ich Dr. Hardt danken. Selbstverständlich möchte ich auch den Vertreterinnen und Vertretern der Ressorts der Landesregierung danken, die bei uns Rede und Antwort gestanden haben, allen zuvorderst Dr. Rose. Nehmen Sie aber den Dank gerne mit an Frau Dr. Göbel und Herrn Dr. Stahl für ihre Arbeit. Außerdem gilt natürlich mein Dank den Kolleginnen und Kollegen der Rechnungsprüfungskommission sowie des Haushalts- und Finanzausschusses für das konstruktive und fraktionsübergreifende Miteinander. Herzlichen Dank für Ihre Aufmerksamkeit. (Beifall des BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, bei der CDU und bei der SPD)

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