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Pia Schellhammer

GRÜNE 16.09.2026 Sitzungen 19/6

Sehr geehrte Frau Präsidentin, sehr geehrte Kolleg:innen! Dieser Gesetzentwurf enthält wichtige und richtige Entscheidungen. Das habe ich für meine Fraktion bereits in der ersten Lesung so begrüßt. Wir begrüßen ausdrücklich, dass das Tarifergebnis auf unsere Beamtinnen und Beamten sowie auf die Versorgungsempfängerinnen und Versorgungsempfänger übertragen wird. Dafür haben wir Grüne uns immer eingesetzt, und das gilt natürlich auch jetzt in der neuen Rolle als Opposition. Selbstverständlich muss Rheinland-Pfalz sein Besoldungsrecht auf Grundlage der Fortentwicklung der Rechtsprechung verfassungskonform weiterentwickeln. Auch dagegen spricht nichts. Genau an dieser Rechtssicherheit haben wir aber Zweifel. Nun wurde es von den Vorrednern so dargestellt, als wären diese Zweifel durch die Ausschusssitzung ausgeräumt worden. Nein, das parlamentarische Verfahren hat an dieser Stelle nur noch weitere Zweifel vermehrt. Selbstverständlich muss man nicht darauf reagieren, wenn sowohl Gewerkschaften als auch Berufsverbände in einhelliger Einmütigkeit das Gesetz kritisieren. Darauf muss man nicht reagieren. Man kann natürlich auch Gespräche führen, aber man kann dazu auch eine Anhörung im Fachausschuss durchführen. Gerade wenn diese Kritik laut wird, dann muss ein Parlament transparent genauer hinschauen, und dann darf man nicht schnell wegschauen. (Beifall des BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Ich muss auch wirklich sagen, die Begründung lautet, wir haben sozusagen die Vorgriffsregelung, das gilt jetzt schon ab August, es soll jetzt schnell Rechtssicherheit gelten. Es hätte nichts entgegengestanden, auch einen Sonderausschuss stattfinden zu lassen. Dem hätte nichts entgegengestanden. Es wurde mit damit begründet, dass wir unsere nächste Sitzung bei Lotto Rheinland-Pfalz in Koblenz durchführen. Wir reden hier über die Frage, ob ein Gesetz rechtskonform ist. Da gilt für mich Gründlichkeit statt Schnelligkeit. (Beifall des BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Ich muss auch wirklich sagen, ich bin etwas entsetzt an dieser Stelle. Beim vorangegangenen Tagesordnungspunkt haben wir gehört, dass eine Anhörung nicht sinnvoll gewesen wäre, weil schon abzusehen wäre, dass dieses Gesetz keine Mehrheit finden würde. Das könnte man Anzuhörenden dann nicht zumuten, zu diesem Gesetz in eine Anhörung zu kommen. Bei diesem Gesetz steht in Aussicht, dass es eine Mehrheit findet. Umso mehr wäre es geboten gewesen, auf unsere Bitte einzugehen, dass wir eine Anhörung durchführen. (Zuruf des Abg. Christof Reichert, CDU) Jetzt aber noch einmal zu den konkreten Punkten. Selbstverständlich haben wir sie im Ausschuss erörtert, und selbstverständlich hat die Landesregierung ihre Rechtsauffassung dargestellt. Wir hatten aber keine Möglichkeit, beispielsweise das Gutachten, das in Hessen vom dortigen DGB zu der Frage der Härtefallregelung erstellt wurde, bei uns im Ausschuss zu erörtern. Dort wird nämlich ganz klar gesagt, wenn bei dem Doppelverdienermodell keine Härtefallregelung vorgesehen ist, dann ist das rechtlich angreifbar. Das wäre doch ein Argument gewesen, das wir im Ausschuss hätten austauschen können. Stattdessen wurde gesagt, ja, der bisherige Auffangmechanismus wurde nur in sehr, sehr wenigen Fällen angewendet, und deswegen sei er nicht notwendig. Na ja, vielleicht ist es für diese wenigen Fälle doch notwendig, dass wir einen solchen Auffangmechanismus haben. Das konnten wir im Ausschuss nicht erlörtern. Es stellt sich auch die Frage: Was ist denn, wenn jetzt beim Doppelverdienermodell tatsächlich kein zweites Einkommen vorliegt, das über 20.000 Euro pro Jahr liegt? Was ist denn mit diesen Familien? Dieser Prozess hat noch mehr Fragen aufgeworfen, und wir hatten keine Möglichkeit als Opposition, diese Fragen auch noch mit einer anderen Rechtsauffassung im Ausschuss zu erörtern. Die Meinungen gehen auch auseinander, ob jetzt diese rückwirkende Festschreibung eine Klarstellung oder eine verfassungswidrige, rückwirkende Regelung ist. Da gehen die Meinungen auseinander. Auch das hätten wir gerne miteinander erörtert, ob und unter welchen Voraussetzungen das verfassungsrechtlich zulässig ist. Das hätte eine Anhörung zeigen können. Was spricht also dagegen, das mit Sachverständigen zu erörtern oder Verfassungsrechtler zu fragen? Das alles hätten wir machen können. Eine Anhörung – das möchte ich ganz klar sagen – ist keine Verzögerungstaktik, sondern ein transparentes parlamentarisches Verfahren. Das gebietet die parlamentarische Sorgfaltspflicht. Genau diese Sorgfalt erwarten wir auch von unseren Beamtinnen und Beamten, und das müssen sie wirklich auch zu Recht von uns erwarten können. Meine Fraktion sagt ganz klar Ja zu der Übernahme der Tarifabschlüsse. Sie sagt auch Ja zu dem Doppelverdienermodell, selbstverständlich. Das ist gesellschaftliche Realität. Wir sagen aber Nein dazu, dass wir diese rechtlichen Zweifel nicht in einem ordentlichen parlamentarischen Verfahren miteinander erörtern konnten. Deshalb werden wir uns bei diesem Gesetzentwurf enthalten. (Beifall des BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

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