Christof Reichert
Sehr geehrte Frau Präsidentin, verehrte Kolleginnen und Kollegen! Heute ist ein guter Tag für die Beamten, Richter und Versorgungsempfänger in Rheinland-Pfalz. Mit der Verabschiedung des Landesgesetzes zur Anpassung der Besoldung und Versorgung 2026/2027/2028 in zweiter Lesung schaffen wir die rechtliche Grundlage für die Übertragung des Tarifabschlusses der Länder auf die Beamten, Richter und Versorgungsempfänger. Die Beratung im Ausschuss hat nochmals aufgezeigt, dass die Übertragung des Tarifergebnisses für die Attraktivität von Land und Kommunen als Arbeitgeber unverzichtbar ist, auch wenn sie in angespannter Haushaltslage sowohl bei uns im Land als auch bei den Kommunen sicherlich ein großer finanzieller Kraftakt ist. Die Anpassung ist auch ein starkes Zeichen der Wertschätzung für die täglich geleistete Arbeit. Gemeinsam mit den Tarifbeschäftigten sorgen unsere Beamten und Richter dafür, dass unser Staat funktioniert, worauf wir uns auch in Krisenzeiten verlassen können. Dafür allen ein herzliches Dankeschön. (Beifall der CDU und der SPD) Verehrte Damen und Herren, ausführlich haben wir uns im Ausschuss mit der im Gesetz normierten Festlegung des sogenannten Doppelverdienermodells beschäftigt. Dabei konnte klar herausgearbeitet werden, es entspricht der Lebenswirklichkeit und ist auch gesellschaftlich anerkannt, dass zur Erzielung des Familieneinkommens das Partnereinkommen berücksichtigt werden muss. Insofern muss diese Lebenswirklichkeit auch beim verfassungsrechtlich normierten Alimentationsprinzip im Beamtenrecht berücksichtigt werden. Nachdem wir in Rheinland-Pfalz bereits mit dem Ersten Dienstrechtsänderungsgesetz vom 20. Dezember 2011 zum 1. Januar 2012 im Begründungsteil des Gesetzes das Doppelverdienermodell erstmals eingeführt haben, erfolgt nun auch im Hinblick auf die Anforderungen des Bundesverfassungsgerichts eine klare Festlegung im Gesetzestext selbst. Ja, es gibt hierzu auch kritische Stimmen. Während der Beratung haben wir uns deshalb auch intensiv mit den vom Landesbeamtenbund vorgebrachten Bedenken beschäftigt und die verschiedenen Positionen ausgiebig erörtert und abgewogen. Aufgrund dieser intensiven Abwägung war ein eventuelles Anhörverfahren auch entbehrlich, weil es uns wichtig war, möglichst schnell Rechtsklarheit für die bereits im Vorgriff umgesetzte Auszahlung der Anpassung zum 1. April 2026 zu erlangen. Letztendlich werden die unterschiedlichen Rechtspositionen sicherlich auch bei den anhängigen Verfahren beim Bundesverfassungsgericht gewürdigt werden. Verehrte Damen und Herren, aber zurück zur heutigen Besoldungsanpassung. Ich habe es anfangs bereits gesagt, heute ist ein guter Tag für die Beamten, Richter und Versorgungsempfänger in unserem Land. Sie erhalten in drei Schritten bis zum Jahr 2028 insgesamt 6,3 Prozent mehr Gehalt. Gegenüber dem Tarifabschluss legen wir sogar 0,5 Prozentpunkte ab dem 1. April dieses Jahres obendrauf und gewährleisten somit, dass der Garantiebetrag aus dem Tarifabschluss auch in den niedrigen Gruppen tatsächlich ankommt. Um den Berufseinstieg in den öffentlichen Dienst attraktiver zu gestalten, erhöhen wir in drei Schritten die Anwärterbezüge um insgesamt 150 Euro, ein wichtiges Zeichen gerade für unsere Nachwuchskräfte. Neben der üblichen Anpassung der Erschwerniszulage erhöhen wir die Wechselschichtzulagen um quasi das Doppelte auf das Bundesniveau. Das ist ein wichtiger Schritt gerade für alle Beamtinnen und Beamten, die im Schichtbetrieb tagtäglich für unsere Sicherheit sorgen. Werte Kolleginnen und Kollegen, mit diesen drei Kernbotschaften steigern wir die Wettbewerbsfähigkeit des Landes und unserer Kommunen und schaffen attraktive Rahmenbedingungen für den öffentlichen Dienst in RheinlandPfalz. Das hatten wir auch in unserem Koalitionsvertrag vereinbart, den wir hiermit zu 100 Prozent umsetzen. Kurz gesagt, wir liefern. Die CDU-Landtagsfraktion wird dem Gesetz zustimmen. Vielen Dank. (Beifall der CDU und der SPD)
