Marion Schneid
Es liegen keine weiteren Wortmeldungen mehr vor. Damit ist die Aktuelle Debatte beendet. Wir kommen zu Punkt 2 der Tagesordnung: Vom Landtag vorzunehmende Wahl Wahl eines ordentlichen nicht berufsrichterlichen Mitglieds des Verfassungsgerichtshofs Rheinland-Pfalz Wahlvorschlag des Ältestenrates – Drucksache 19/634 – Aus der in der Drucksache 19/634 enthaltenen Vorschlagsliste ist mit Wirkung vom 19. November 2026 ein ordentliches nicht berufsrichterliches Mitglied des Verfassungsgerichtshofs Rheinland-Pfalz zu wählen. Die Wahl erfolgt nach Artikel 134 Abs. 2 der Verfassung für Rheinland-Pfalz auf die Dauer von sechs Jahren und bedarf einer Zweidrittelmehrheit. Zum ordentlichen nicht berufsrichterlichen Mitglied des Verfassungsgerichtshofs ist unter Buchstabe a) der Drucksache 19/634 Frau Astrid Häfner vorgeschlagen. Wer stimmt der Wahl von Frau Astrid Häfner zum ordentlichen nicht berufsrichterlichen Mitglied zu? Ich bitte Sie um Handzeichen! – Wer stimmt dagegen? – Kein Raum für Enthaltung. Ich stelle fest, dass Frau Astrid Häfner einstimmig zum ordentlichen nicht berufsrichterlichen Mitglied des Verfassungsgerichtshofs wiedergewählt ist. Eine Abstimmung über den unter Buchstabe b) der Drucksache 19/634 enthaltenen Vorschlag entfällt damit. Ich stelle außerdem fest, dass damit das verfassungsgesetzliche Quorum erreicht ist. Vielen Dank. Wir kommen zu Punkt 3 der Tagesordnung: Landesgesetz über die Beteiligung von Bürgerinnen und Bürgern sowie Gemeinden an der Windenergie- und Freiflächen-Photovoltaiknutzung in Rheinland-Pfalz (Landesbürgerenergiengesetz RLP – LBürgEnG) Gesetzentwurf der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN – Drucksache 19/427 – Zweite Beratung dazu: Beschlussempfehlung des Ausschusses für Wirtschaft, Tourismus, Energie und Klima – Drucksache 19/603 – Die erste Plenarberatung fand am 19. August 2026 statt, es erfolgte eine Aussprache. Dann gab es eine Ausschussüberweisung an den Ausschuss für Wirtschaft, Tourismus, Energie und Klima – federführend – und an den Rechtsausschuss – mitberatend –. Die Ausschussempfehlung lautet auf Ablehnung. Es wurde eine Grundredezeit von fünf Minuten festgelegt, und ich gebe das Wort an Fabian Ehmann für die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN.
