Markus Stein
Sehr geehrte Frau Präsidentin, werte Kolleginnen und Kollegen! Ja, an mehreren Tagen tagten wir mit der Rechnungsprüfungskommission in Speyer und hier in Mainz und debattierten gemeinsam mit Vertretern der Landesregierung unter Zugrundelegung des Jahresberichts und der Feststellungen des Landesrechnungshofs für das Jahr 2024. Für die SPD-Fraktion möchte ich eine recht allgemein gehaltene Einordnung vornehmen, weil die fünf Minuten Redezeit sicher nicht ausreichen, um auf jeden einzelnen Punkt der RPK einzugehen. Der Rechnungshof hat bei der stichprobenweisen Prüfung keine wesentlichen Abweichungen zwischen den in der Haushaltsrechnung 2024 und den Büchern sowie in anderen Nachweisen aufgeführten Beträgen und Angaben festgestellt, die für die Entlastung der Landesregierung von Bedeutung sein könnten, und keine wesentlichen Einnahmen und Ausgaben festgestellt, die nicht belegt waren. Wir haben es eben schon gehört, die Haushaltsrechnung 2024 schloss mit einem Finanzierungsüberschuss von 1,1 Milliarden Euro ab. Dieser Überschuss wurde zur Nettotilgung von Schulden am Kreditmarkt in Höhe von 791 Millionen Euro verwendet. Darüber hinaus wurden den Rücklagen per Saldo 317 Millionen Euro zugeführt. Besonders aufgreifen möchte ich die vom Landesrechnungshof getroffene Feststellung, dass das Land im Jahr 2024 in großem Umfang durch Vereinbarung kommunale Liquiditätskredite übernommen hätte und im Falle der Zahlung von Tilgungszuschüssen an die Kommunen statt der Übernahme der Schulden der Finanzierungssaldo mit 1,8 Milliarden Euro ins Minus gelaufen wäre. Ich möchte ausdrücklich betonen, dass es erklärter Wille des Parlaments in der letzten Legislatur war, mit der erforderlichen Mehrheit des Landtags die Verfassung zu ändern und mit dem Programm der Partnerschaft zur Entschuldung der Kommunen einen ganz wesentlichen Beitrag zur Stärkung der kommunalen Handlungsfähigkeit zu leisten. Dass eine Übernahme von Schulden durch das Land eine große Kraftanstrengung für das Land selbst bedeutet und diese Entscheidung ein historisches Ausmaß darstellt, wurde zur damaligen Zeit und bis heute stets betont. Dass man als Land in bestehende Kreditverträge der Kommunen eintritt, statt den Kommunen Tilgungszuschüsse zu leisten, hat meines Erachtens einen ganz wichtigen Vorteil, denn die Kommunen erhalten Planungssicherheit mit Blick auf die neben der Tilgung stets mitzudenkende Zinslast. Würde das Land den Kommunen bloße Tilgungszuschüsse leisten, wären sie zur Vermeidung von weiteren Zinslasten gehalten, diese Zuschüsse zur schnellstmöglichen Sondertilgung der bestehenden Kredite zu nutzen. Das kann eben kreditvertraglich ausgeschlossen sein, oder es führt in besonderen Fällen zu hohen Sonderkosten. Würde also eine Sondertilgung aus eben diesen wirtschaftlichen Gründen ausbleiben, wären die Kommunen weiterhin gehalten, die vom Land erhaltenen Tilgungszuschüsse auf die Dauer der Kreditlaufzeit hin aufzulösen, während sie gleichzeitig die Zinslast für diese Dauer weiter finanzieren müssten. Anders gesagt: Indem das Land die Kreditverträge übernimmt, garantiert es den Kommunen, dass sie nicht nur die vollständige Streichung der Tilgungslast verzeichnen können, sondern auch freigestellt sind von künftigen Zinslasten. Die Höhe der Ausgabereste war erneut Thema. Diese haben sich 2024 reduziert, und zwar um 394 Millionen auf 3,9 Milliarden Euro. Wie auch in den Vorjahren möchte ich darauf hinweisen, dass es sich bei Ausgaberesten bekanntermaßen um nicht verausgabte Mittel handelt, die in Folgejahre übertragen werden und meines Erachtens nicht per se ein zusätzliches Risiko darstellen. Es handelt sich vielmehr um ein gesetzlich normiertes Mittel, das einen wirtschaftlichen und sparsamen Umgang mit vorhandenen Mitteln fördern soll. Ein „Budgetfieber“ oder „Dezemberfieber“, wie wir es auch als Begriff kennen, wird hierdurch vermieden, weil der zeitliche Druck der Verausgabung von veranschlagten Haushaltsmitteln entfällt. Lassen Sie mich auch noch einmal einen Blick auf den Rest der Bundesrepublik werfen, meine Damen und Herren. Der Landesrechnungshof weist darauf hin, dass 2024 außer Rheinland-Pfalz nur sechs weitere Flächenländer Überschüsse erzielt hätten. Die Haushalte aller übrigen Flächenländer hätten mit Finanzierungsdefiziten abgeschlossen. Wenn man dann noch die Finanzierungssalden der Kommunen im bundesweiten Vergleich betrachtet, stellt man fest: Die Herausforderungen sind für alle staatlichen Ebenen enorm hoch. Kein Land, keine Kommune kann sich in Deutschland von den gegenwärtigen Belastungen rund um Geopolitik und weltweite Krisen freisprechen. Meine Damen und Herren, umso wichtiger ist eine vorausschauende und vernünftige Haushaltswirtschaft, für die unsere Landesregierung durch unsere Finanzministerin Frau Doris Ahnen seit jeher steht. Die Landesregierung achtet weiterhin darauf, dass am Ende nicht nur fiskalische Zufriedenheit entsteht, sondern sich die Bürgerinnen und Bürger in Rheinland-Pfalz darauf verlassen können, dass das Zusammenleben auf allen Ebenen funktioniert. Ich danke dem Rechnungshof für seine Feststellungen und Hinweise, die uns in all den Tagen beschäftigten, und kann nach den sehr sachlichen Debatten für die SPD-Fraktion Zustimmung zur Entlastung signalisieren. Lassen Sie mich im Anschluss aber bitte noch eines betonen: Es sind vor allen Dingen unabhängige Institutionen wie der Landesrechnungshof, die Gewähr dafür bieten, dass die Menschen im Land darauf vertrauen dürfen, dass alles mit Recht und Ordnung erfolgt. Deshalb ist Ihre Arbeit beim Landesrechnungshof so wichtig, lieber Herr Präsident Hürter. Ich möchte deshalb Ihnen und Ihrem gesamten Team im Landesrechnungshof ganz herzlich für die Arbeit danken, die Sie jedes Jahr damit haben und die Sie so gut vorbereiten. (Beifall der SPD, der CDU und des BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Der Landtagsverwaltung danke ich natürlich im Namen der SPD-Fraktion für Ihre wichtige und umfangreiche Arbeit ebenso herzlich wie auch der Landesregierung. Stellvertretend möchte ich noch einmal Frau Finanzministerin Doris Ahnen und Herrn Staatssekretär Dr. Fedor Rose erwähnen. Wir danken natürlich allen am Verfahren beteiligten Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern der gesamten Landesregierung und natürlich auch Frau Vorsitzender Schellhammer, die das in dieser Legislatur übernommen hat und damit die erste Frau an der Spitze der Rechnungsprüfungskommission ist. Vielen Dank für die gute Zusammenarbeit und Ihre Aufmerksamkeit. Danke schön. (Beifall der SPD, der CDU und des BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)
