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47. Sitzung (WP20)

15.12.2023 · 82 Redebeiträge · Originalprotokoll ↗

Beteiligte Fraktionen: FDP (18)SSW (11)GRÜNE (6)CDU (5)SPD (5)

Kristina Herbst

Guten Morgen, liebe Kolleginnen und Kollegen! Die Reihen füllen sich, wunderbar. Wir alle sind schon in vorweihnachtlicher Stimmung und Erwartung. Deswegen schlage ich vor, wir fahren zügig mit der Tagesordnung fort. Ich eröffne die heutige Sitzung und rufe Tagesordnungspunkt 30 auf: Schleswig-Holsteins Zukunft vorausschauend gestalten – Regionalpläne grundlegend überarbeiten Antrag der Fraktion der FDP Drucksache 20/1703 Regionalplanung zukunftssicher gestalten Alternativantrag der Fraktionen von CDU und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN Drucksache 20/1736 Wird das Wort zur Begründung gewünscht? – Das ist nicht der Fall. Ich eröffne die Aussprache. Das Wort für die FDPFraktion hat der Abgeordnete Dr. Bernd Buchholz. Entschuldigung, jetzt war ich zu schnell. Herr Abgeordneter, wir müssen noch die Erkrankten mitteilen. Das habe ich vergessen. Wegen Krankheit entschuldigt sind von der CDU-Fraktion der Abgeordnete Patrick Pender, von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN die Abgeordnete Anna Langsch und für die Landesregierung Frau Ministerin Dr. SütterlinWaack. Heute sind wegen auswärtiger Verpflichtungen abwesend von der Landesregierung Ministerpräsident Günther und Minister Goldschmidt. Von § 47 Absatz 2 der Geschäftsordnung machen heute Gebrauch: Lukas Kilian ganztags, Peer Knöfler ganztags, Claus Christian Claussen ganztags, Christian Dirschauer ab 10:45 Uhr und Christopher Vogt ab 12 Uhr. (Beifall) – Das war der Applaus für die Genesungswünsche, die ich noch nicht ausgesprochen habe. Wir haben sie nun ausgeführt. Herr Abgeordneter Dr. Buchholz, Sie haben das Wort.

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Dr. Bernd Buchholz FDP

Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Wer den Wohlstand der Menschen in diesem Lande vergrößern will, wer dafür sorgen will, dass auch öffentliche Haushalte mehr Spielraum haben, wer will, dass man sich mehr leisten kann, ob in Kitas, in Schulen oder bei der Polizei, der muss (Dr. Kai Dolgner [SPD]: Steuern erhöhen!) – Kollege Dolgner! –, der muss die Wertschöpfung im Lande erhöhen, und das ist ausgedrückt in Kennzahlen: Der muss dafür sorgen, dass das Bruttoinlandsprodukt eines Landes steigt. (Beifall FDP) Es ist mir deshalb wichtig, das am Anfang zu sagen, weil es den einen oder anderen gibt, der immer fragt: Warum wollen die immer Wirtschaftswachstum? – Wirtschaftswachstum ist kein Selbstzweck, meine Damen und Herren, sondern Wirtschaftswachstum ist die Grundlage dafür, dass eine prosperierende Gesellschaft sich mehr leisten kann – mehr von dem, was wir in öffentlichen Haushalten wollen, aber auch mehr für die Menschen selbst. Dazu braucht es Voraussetzungen. Eine der Voraussetzungen ist, dass man Unternehmen in dieses Land bekommt, die Wertschöpfung kreieren, und dass man Infrastruktur schafft, damit diese Unternehmen hier produzieren und ihre Produkte abtransportieren können. Vor allem aber ist Voraussetzung, dass man diesen Unternehmen überhaupt die Möglichkeit gibt, hierher zu kommen, indem sie irgendwo Produktionsflächen haben können. Deshalb ist eine der zentralen Voraussetzungen: Wenn man Bruttoinlandsproduktsteigerungen haben will, dann muss man Flächen zur Verfügung stellen, Flächen für Gewerbe, Flächen für Industrie, und diese Flächen muss man auch ausweisen. Mit den Regionalplänen, die das Land zum Sommer in der Planung abgeschlossen, öffentlich ausgelegt und mit den Kommunen besprochen hat, hat man aber leider feststellen müssen, dass das Gegenteil der Fall ist. Wir weisen in diesen Regionalplänen viel zu wenig Flächen für Gewerbe, für Industrie und für all das aus, was Wertschöpfung steigern kann. Ich nenne ein Beispiel: Der Wirtschaftsminister teilt mir mit, dass im Norden von uns, in Dänemark, auf der Achse zwischen Kopenhagen und Rödby derzeit schon rund 300 Hektar Gewerbeflächen installiert sind. Die Kommune Lolland plant, nach der Fertigstellung der Fehmarnbeltque- (Dr. Bernd Buchholz) rung 100 Hektar Gewerbeflächen zur Verfügung zu stellen. Auf der deutschen Seite sind wir, wenn wir großzügig sind, dabei, 100 oder 120 Hektar zur Verfügung zu stellen. An der A‑20-Achse quer durchs Land haben wir in den Regionalplänen überhaupt nichts vorgesehen. In Heide, wo Northvolt entsteht, ist zwar Northvolt vorgesehen, aber ein weiterer Zulieferbetrieb, der sich dort ansiedeln könnte, ist leider nicht mehr vorgesehen. Meine Damen und Herren, deshalb reicht es nicht, jetzt nach Auslegung der Regionalpläne, wie es die Koalitionsfraktionen in ihrem Alternativantrag beschreiben, einfach zu sagen: Wertet doch einmal diese öffentlichen Beteiligungsthemen aus und arbeitet sie ein. – Es braucht eine grundlegende Überarbeitung dieser Regionalpläne, und zwar auch deshalb, weil wir während der Beratungen lernen mussten, dass in diesem Fall die Landesplanung gar keine Landesplanung ist, sondern die Koordinierung der Kommunalplanung. (Beifall FDP, SPD, SSW) Meine Damen und Herren, das hat dramatische Folgen. Das heißt, dass das Land selbst seine Zielsetzungen überhaupt nicht in die Regionalpläne einfließen lässt. Wenn man das Ziel hat, möglichst emissionsfrei Industrieland zu werden, dann muss man diese Ziele doch in einer solchen Regionalplanung verankern, und davon findet sich nichts in diesem Regionalplan. (Beifall FDP, SSW und vereinzelt SPD) Deshalb bedarf es einer grundlegenden Überarbeitung. Es besteht die Notwendigkeit, diese Regionalpläne hinterher noch einmal gemeinsam mit den Kommunen zu erörtern, denn man wird dann, wenn man tatsächlich übergeordnete Zielsetzungen hineinbringt, auch in Konflikte mit Kommunen gehen müssen. Man wird sagen müssen, wie es ist, wenn man dort oder dort noch Gewerbeflächen ausweist. Ich sage es mal so: Heute hat man in den Regionalplänen bei einem Ort wie Hammoor in Stormarn ein schlichtes Dreieck. Da schreibt man ein Dreieck hinein und sagt, das sei ein bevorzugtes Gebiet für Gewerbeansiedlungen, aber man kastet es ein mit lauter grünen Streifen rundherum. Das ist ein sogenannter Grünzug, durch den es bei jeder Planung einer Gewerbefläche durch die Kommune selbst heißen würde: Halt, hier entsteht ein Zielkonflikt. Das bedarf eines Zielabweichungsverfahrens, und damit sind Sie aus einer konsequenten und schnellen Planung von Gewerbeflächen raus. Liebe Kolleginnen und Kollegen, so geht es nicht im Land. – Da hatte ich Applaus eingeplant. (Beifall FDP) Zweitens will ich sagen: Wir werden zukünftig davon wegkommen müssen, dass wir einfach darauf warten, dass solche Flächen plötzlich zusammengesammelt werden können, wenn – wie bei Northvolt – einmal ein Investor um die Ecke blickt. Wir werden in eine aktive Flächenbewirtschaftungspolitik kommen müssen. Warum haben wir eigentlich kein Flächenziel für Gewerbegebiete und Industrieflächen? Wir haben ein Flächenziel für Windkraftanlagen, aber wir haben kein Flächenziel für das, was uns ökonomisch zukünftig tragfähig machen soll. Meine Damen und Herren, ich fordere dazu auf, dass wir die WTSH als diejenigen, die mit den regionalen Wirtschaftsförderungen unterwegs sind, in die Lage versetzen, aktive Flächenentwicklung in diesem Land zu betreiben, und das heißt, Flächen aufzukaufen, weiterzuentwickeln und dafür zu sorgen, dass eine echte Ansiedlungspolitik gemacht werden kann. (Beifall FDP, SSW und vereinzelt SPD)

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Dr. Bernd Buchholz FDP

Das ist die Grundvoraussetzung dafür, dass alle Blütenträume in der Zukunft in Erfüllung gehen können. Stimmen Sie deshalb unserem Antrag zu. – Herzlichen Dank für die Aufmerksamkeit. (Beifall FDP, SPD und SSW)

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Kristina Herbst

Für die CDU-Fraktion hat der Abgeordnete Thomas Jepsen das Wort.

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Thomas Jepsen CDU

Sehr geehrte Präsidentin! Meine Damen und Herren! Das Raumordnungsgesetz schreibt vor, dass die gesamträumlichen Festlegungen des Landesentwicklungsplans in teilräumlichen Regionalplänen konkretisiert werden müssen. Mit den Entwürfen der Regionalpläne haben wir nun eine Grundlage dafür, wie Grundsätze und Ziele des Landesentwicklungsplans konkret aussehen könnten. Der damalige Landesraumordnungsplan wurde ja nicht von ungefähr in den Landesentwicklungsplan um- (Thomas Jepsen) benannt. Wir wollen mit der Raumplanung Entwicklungsmöglichkeiten strukturiert planen. Also sollen auch die Regionalpläne Entwicklungspläne sein für Siedlungsstruktur, Verkehrsinfrastruktur, inner- und überörtliche Daseinsfürsorge sowie für Freiräume. Es geht bei der Raumplanung wie auch bei vielen anderen Strukturplanungsinstrumenten um die Transformation der Wirtschaft, Verkehr, Strom- und Wärmeenergieversorgung – und das alles in Zeiten von Digitalisierung und zunehmenden globalen Herausforderungen. Vor diesem Hintergrund müssen auch die Regionalpläne eine deutliche Flexibilität haben, um auf zukünftige Anforderungen im Transformationsprozess reagieren zu können. Insofern ist es richtig, dass die Planung nicht zu tief greift; denn die Pläne sollen ja über einen längeren Zeitraum Bestand haben. Gleichwohl brauchen wir für Menschen, Unternehmen und Kommunen Planungssicherheit. Dazu haben wir mit den Entwürfen nun eine Grundlage vorliegen. Jetzt geht es darum, die eingegangenen Stellungnahmen auszuwerten und zu schauen, wie die Entwürfe der Regionalpläne noch angepasst werden können, um die Ziele der Landesentwicklungsplanung zu gewährleisten, um den Transformationsprozess raumplanerisch zu begleiten und um den örtlichen Gegebenheiten und Bedürfnissen zu entsprechen. Angesichts der Herausforderungen und Ansprüche an Transformation und Fläche müssen wir uns die Entwürfe der Regionalpläne zusammen mit den eingegangenen Stellungnahmen noch einmal genau mit Blick auf möglichen Anpassungsbedarf anschauen. (Beifall CDU und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Was wir zum jetzigen Zeitpunkt aber nicht machen sollten, ist, eine grundlegende Überarbeitung zu beschließen. (Zuruf: Warum nicht?) Zum einen wären dann alle bisherigen Prozesse vergebens, angefangen von der Grundlagenerstellung bis hin zur Erarbeitung der zahlreichen Stellungnahmen. Zum anderen würde bei einer Neuaufnahme des Verfahrens alles noch einmal deutlich verlängert und die benötigte Raumplanung extrem verzögert. Es müsste bestimmt auch noch einmal eine komplett neue Umweltverträglichkeitsprüfung gemacht werden. Der FDP-Antrag würde einen extrem hohen Bürokratieaufwand nach sich ziehen. Das ist nicht in unserem Interesse. (Beifall CDU und vereinzelt BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN – Dr. Bernd Buchholz [FDP]: Quatsch! – Zuruf FDP: Ganz dünne Soße!) – Nein. Wir müssen jetzt im Verfahren bleiben und die Entwürfe und die Eingaben übereinanderlegen und für die Transformation unsere raumplanerischen Grundsätze und Ziele flexibel und zukunftsfest in die Regionalpläne einarbeiten. Wenn wir jetzt im Verfahren bleiben, dann sollten wir uns für die Zukunft noch einmal die Verfahrensregeln anschauen und das Regelwerk entschlacken. Im Raumordnungsgesetz des Bundes werden umfangreiche Vorgaben gemacht. Ich kann mir gut vorstellen, dass die Bürokratie deutlich reduziert werden kann. Das würde für mehr Entwicklungsmöglichkeiten und Planungsflexibilität sorgen. – Vielen Dank. (Beifall CDU und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

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Kristina Herbst

Liebe Kolleginnen und Kollegen, begrüßen Sie gemeinsam mit mir Schülerinnen und Schüler des Marion-Dönhoff-Gymnasiums aus Mölln. – Herzlich willkommen! (Beifall) Nun hat für die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN die Abgeordnete Ulrike Täck das Wort.

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Dr. Ulrike Täck GRÜNE

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Der Landesentwicklungsplan wurde, wie Herr Jepsen schon ausführte, in der vergangenen Wahlperiode neu aufgestellt. Jetzt sollen in den Regionalplänen seine Ziele und Grundsätze konkretisiert und kartografisch dargestellt werden. Der den Regionalplänen zugehörige Beteiligungsprozess spielt als ein Mittel der Demokratie eine zentrale Rolle. Wir befinden uns aber noch am Anfang. Die Stellungnahmen gingen bis zum 9. November 2023 ein und müssen nun ausgewertet werden. Im vorherigen Verfahren der Regionalpläne gab es eine Beteiligungsrunde mit über 10.000 Seiten Stellungnahmen. Wenn das jetzt auch nur annähernd wieder so ist, dann gibt es richtig viel zu tun für das Ministerium. In diesem Sinne danke ich der Landesregierung für die umfangreiche Arbeit einer- (Ulrike Täck) seits und für die bürgernahen regionalen Informationsveranstaltungen andererseits herzlich. (Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und CDU – Dr. Bernd Buchholz [FDP]: Dafür werden sie bezahlt!) – Sie waren ja auch da. Ich habe Ihre Fragen, die ich dort gehört habe, genossen. Darauf werde ich jetzt aber nicht eingehen. (Dr. Bernd Buchholz [FDP]: Warum nicht?) Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen, die Regionalplanung ist nicht nur ein Planungswerkzeug. Sie liefert auch transparente Informationen, die die Beteiligung der Bürgerinnen und Bürger überhaupt erst ermöglicht. Natürlich werden durch die verschiedensten Kritiken Wünsche offengelegt. Manche haben den Blickwinkel auf die Wirtschaft. Manche haben den Blickwinkel auf den Naturschutz. Alle wollen mehr Wohnraum und mobil sein. Realistischerweise können aber nicht alle Wünsche gleichermaßen Beachtung in den Regionalplänen finden; denn die Fläche unseres schönen Bundeslandes ist begrenzt. Deshalb muss abgewogen werden. Welche Konsequenz hätte eigentlich die Umsetzung der Forderung der FDP, die Regionalpläne grundlegend zu überarbeiten? Das würde bedeuten, dass jetzt alles abgebrochen würde und man wieder von vorn anfangen müsste. Das nennt man dann Planungsentschleunigung. Zudem würde man die eingegangenen Stellungnahmen ignorieren. (Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und CDU)

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Kristina Herbst

Frau Abgeordnete, gestatten Sie eine Zwischenfrage beziehungsweise Anmerkung des Herrn Abgeordneten Vogt?

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Dr. Ulrike Täck GRÜNE

Nein. (Christopher Vogt [FDP]: Das ist aber schade!) Dabei saß Kollege Dr. Buchholz doch selbst am Regierungstisch, als 2021 der Landesentwicklungsplan neu aufgestellt wurde. Die Ziele und Grundsätze des Landesentwicklungsplans wurden mit Beteiligung der FDP festgelegt. Dies gilt auch für die Feste Fehmarnbeltquerung. Die jetzigen Regionalpläne konkretisieren lediglich, was seinerzeit ausgerollt wurde, dies auch mit Zustimmung der FDP im Kabinett und im Landtag. (Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Warum also alles wieder ändern? (Dr. Bernd Buchholz [FDP]: Weil es schlecht ist, Frau Kollegin!) Ich kann nur vermuten, dass die FDP neue Ideen für die Regionalplanung hat, die sie 2021 noch nicht hatte. (Dr. Bernd Buchholz [FDP]: Die hatte sie 2021 auch schon!) Aber jetzt, nach zwei Jahren, alles wieder umzuwerfen, schafft keine Planungssicherheit, auch nicht für die Wirtschaft. Damit tun Sie niemandem einen Gefallen. Mit der Landesplanung soll nicht nur der Raum für Wirtschaft, Wohnen und Verkehr, übrigens der einzige Fokus der FDP im Antrag, sondern auch für die noch verbliebene Natur und für das Wohlergehen der Menschen gesichert werden. (Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Insbesondere Grünzüge sind in Zeiten des Klimawandels enorm wichtig. Sie halten Wasser und Feuchtigkeit. Sie schaffen Frischluftkorridore für die Städte. Sie sind Erholungsräume für Bürgerinnen und Bürger. Eine deutliche Reduzierung der Grünzüge, wie Sie es fordern, würde einem Abbau an Lebensqualität vor allem im dicht besiedelten Hamburger Umland gleichkommen. (Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Die FDP fordert in ihrem Antrag die Flexibilisierung des starren Flächenziels. Was kann damit gemeint sein? Ich nehme an, dass Sie vom Ziel der Reduktion des Flächenverbrauchs sprechen. Mit der Reduzierung des Flächenverbrauchs auf unter 1,3 Hektar pro Tag soll das flächenpolitische Ziel der neuen Nachhaltigkeitsstrategie 2016 umgesetzt werden. Das bezieht sich vor allem auf die Inanspruchnahme von Flächen durch Siedlungen und Verkehrsprojekte. Ja, es ist ein ambitioniertes Ziel, den Flächenverbrauch bis 2030 auf unter 1,3 Hektar pro Tag zu reduzieren. Schätzt man aber den Wert der Fläche unseres Landes wert, dann ist ein Weiter-so mit der Versiegelung nicht okay. (Zuruf Dr. Bernd Buchholz [FDP]) (Ulrike Täck) Der Prozess für die Regionalpläne ist transparent. Er beteiligt die Bürgerinnen und Bürger. Er bringt viele Bedürfnisse miteinander in Einklang. Diesen Prozess jetzt infrage zu stellen und ihn einseitig an Wirtschaftsinteressen auszurichten, wäre ein fatales Signal an alle Bürgerinnen und Bürger, die sich in unserem schönen Land erholen wollen. Das wäre außerdem ein fatales Signal an die Menschen im Hamburger Umland. (Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

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Kristina Herbst

Frau Abgeordnete, kommen Sie bitte zum Schluss.

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Dr. Ulrike Täck GRÜNE

Daher bitte ich die Landesregierung, dieses Verfahren wie geplant weiterzuführen. – Vielen Dank. (Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und vereinzelt CDU – Dr. Heiner Garg [FDP]: Tosender Applaus bei der CDU!)

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Kristina Herbst

Für die SPD-Fraktion hat die Abgeordnete Birgit Herdejürgen das Wort.

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Birgit Herdejürgen SPD

Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Schon im 18. Jahrhundert formulierte ein französischer Philosoph: „Die Kunst, Pläne zu machen, besteht darin, den Schwierigkeiten ihrer Ausführungen zuvorzukommen.“ Leider ist schon jetzt absehbar, dass wir mit den vorliegenden Planentwürfen sehenden Auges in genau diese Schwierigkeiten hineinrennen. (Beifall SPD, FDP und vereinzelt SSW) Die Entwürfe der Regionalpläne liegen vor. Wir haben Strategien und Zielbeschreibungen der Landesregierung. Schon jetzt ist klar, dass diese Strategien und Ziele einander widersprechen und diese Konflikte mit den vorliegenden Regionalplänen nicht aufgelöst werden. Im Koalitionsvertrag steht die Aussage: „Wir wollen Schleswig-Holstein zum ersten klimaneutralen Industrieland machen.“ In den Regionalplänen wird dann ausgeführt: Die Landesregierung wird diese Arbeiten durch eine eigene Klimaanpassungsstrategie unterstützen. Diese Klimaanpassungsstrategie liegt aber noch gar nicht vor. Wie sollen wir also beurteilen, ob die enthaltenen Maßnahmen sinnvoll in den Regionalplänen umgesetzt werden? Um klimaneutrales Industrieland zu werden, bräuchte es Industrie. (Heiterkeit und Beifall SPD, FDP und SSW) Wir wollen weitere Ansiedlungen, innovative Betriebe, gute zukunftsfähige Arbeitsplätze. Am 6. September 2023 hat sich der Wirtschaftsausschuss mit den Entwürfen der Regionalpläne beschäftigt. Ganz klar wurde in dieser Sitzung: Die aktuellen Entwürfe sind nicht ausreichend vorausschauend und flexibel, um in der Konkurrenz zu anderen Standorten punkten zu können. Der Verband der Wirtschaftsförderer hat sehr deutlich gemacht, dass Bedarfe nicht klar vorhersehbar sind. Eine Bevorratung von Flächen, am besten schon mit Planungsrecht, wäre aber für schnelle Angebote an Ansiedlungsinteressierte nötig. Dazu die Aussage im Ausschuss: „Es werde … vor Ort entschieden, wie groß der Bedarf sei. … Eine Vorratsausweisung sei nicht im Sinne der Landesregierung“. Eine Strategie des Landes in Richtung grüne Industriewende muss sich aber auch in den Regionalplänen widerspiegeln. (Beifall SPD, FDP und Sybilla Nitsch [SSW]) Bei aller Wertschätzung kommunaler Planungshoheit brauchen wir doch ein zentrales Steuerungsinstrument, um die selbst gesetzten Ziele zu erreichen. Gerade dort brauchen die Kommunen doch Unterstützung. Planung ist für mich mehr als das Sammeln kommunaler und regionaler Konzepte. (Beifall SPD, FDP und SSW) Natürlich gibt es Zielkonflikte. Regional- und Landesplanung haben die Pflicht, konkurrierende Ziele miteinander in Einklang zu bringen. Wir wollen Flächenversiegelung reduzieren, brauchen aber Möglichkeiten für zusätzlichen Wohnraum und Platz für erneuerbare Energien und Ansiedlungen. Dann gibt es noch die Biodiversitätsstrategie, deren Ziele in den Plänen nicht durchgehend abgebildet werden. Das sind keine oppositionsgemachten Konflikte, das sind Widersprüche, die sich aus den gegenläufigen Zielen der Landesregierung ergeben und die nicht aufgelöst werden. (Beifall SPD, FDP und SSW) (Birgit Herdejürgen) Deshalb unterstützen wir den Antrag der FDP. Vermutlich sind wir uns nicht in allen Punkten komplett einig. (Zuruf FDP) Wir wollen aber eine grundlegende Überarbeitung. So sagt zum Beispiel der BUND in seiner Stellungnahme: Die Regionalpläne erfüllen die Aufgabe als steuerndes Instrument nicht. Es gebe keine klaren Zielvorgaben. Sie seien eher Bestandsaufnahme als Zukunftsplanung, basierend zum Teil auf sehr alten Datenbeständen. Es ist ziemlich deutlich, dass es zwar in den jeweiligen Ministerien Ideen für die Zukunft des Landes gibt, aber eben keine gemeinsamen. Eine schnelle, schlechte Planung, Frau Kollegin, ist nicht besser als eine solide und gute. (Beifall SPD, FDP und SSW) Nun zur Koalition: Im Ausschuss verwahrte sich der Abgeordnete Kilian gegen den Vorwurf, dass sich die Koalition in einer Zuschauerrolle wiederfinde. Er kündigte „aktive Anregungen für Veränderungen“ an. Und dann dieser Antrag? (Heiterkeit Martin Habersaat [SPD]) Ich zitiere: „Der Schleswig-Holsteinische Landtag bittet die Landesregierung, die mit den … Stellungnahmen eingegangen Vorschläge für die Regionalpläne wohlwollend zu prüfen“ (Zurufe FDP: Ui!) „und gegebenenfalls zu berücksichtigen.“ (Heiterkeit SPD – Beifall SPD, FDP und SSW) Das ist weniger als Zuschauerrolle, das ist unterwürfig und gegenüber den Stellungnahmen eine gönnerhafte Herablassung. So wird das nichts. (Anhaltender Beifall SPD, FDP und SSW)

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Kristina Herbst

Für die SSW-Fraktion hat der Fraktionsvorsitzende Lars Harms das Wort.

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Lars Harms SSW

Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Die drei neuen Regionalpläne des Landes sind seit mehreren Monaten online einsehbar. Nicht nur Kommunen haben sich in die Planung einbringen können, sondern auch Unternehmen und Einzelpersonen. Es ist daher sinnvoll, einmal zu debattieren, ob die Regionalpläne noch einmal grundlegend umgestaltet werden sollen, wie es durch den Antrag der FDP gefordert wird. Es ist sinnvoll, die Landesregierung aufzufordern, konkret zu definieren, was das klimaneutrale Industrieland eigentlich sein soll. Es ist schön und gut mit so einem catchy Slogan. Es klingt gut und smart, es klingt nach Marketingagentur. Blöd ist nur, wenn niemand weiß, was gemeint ist. (Heiterkeit Sybilla Nitsch [SSW] und Dr. Heiner Garg [FDP]) Zumindest der Strategiebericht „Klimaneutrales Industrieland“ ist eine ziemlich dünne Tasse Tee. (Dr. Bernd Buchholz [FDP]: Sieben Seiten hohle Phrasen!) – Ich hätte sogar acht Seiten angenommen, wenn man das Deckblatt noch mitnimmt. (Heiterkeit und Beifall SSW und FDP) Es ist sinnvoll, wie die FDP es andeutet, dass die Landesplanung nicht so detailliert sein muss, wie einige sie gerne hätten. Grobe Entwicklungslinien vonseiten des Landes und Spielraum für die Kommunen wären optimal. Richtig ist aber auch, dass man von Landesseite aus darauf achten muss, dass sich die Kommunen nicht gegenseitig kannibalisieren. Nicht jede Kommune sollte Industriekommune werden wollen, und Wohnraum sollte vor allem eben auch da bevorzugt geschaffen werden, wo er knapp ist und es eine gute Verkehrsanbindung gibt. Jetzt hätte ich gerne gesagt: Es ist sinnvoll, die Ausweisungen zusätzlicher Industrie- und Gewerbeflächen entlang der Autobahnen zu gestalten und die Potenzialflächen genau hier auszubauen. Allerdings kommt man ja nicht umhin zu bemerken, dass die A 7 im Antrag fehlt und damit eben die Achse, die in den nördlichen Landesteil und über Flensburg hinaus weiter in den Norden führt. Bundesstraßen, die eine ähnliche Funktion haben, sind von der FDP nicht vorgesehen. Ich persönlich hätte da zum Beispiel gerade vor dem Hintergrund der Northvolt-Ansiedlung gerne die B 5 gesehen, die an die nördliche Westküste führt. (Beifall SSW und Serpil Midyatli [SPD]) Zwei Punkte sind ausschlaggebend dafür, dass wir dem FDP-Antrag so nicht zustimmen können. (Lars Harms) Erstens. Es zieht sich ein zu starker Fokus auf den Planungsraum III und das Hamburger Umland durch den Antrag. Die Vorliebe für denjenigen Planungsraum, der ohnehin schon stark ist, erschließt sich uns nicht. Für den SSW steht logischerweise ganz klar eine andere Region im Fokus. Wir hätten bei einer grundlegenden Überarbeitung daher viel eher darauf geguckt, wie man eine gemeinsame Wirtschaftsentwicklungsstrategie der Grenzregion besser ausgestalten kann. Für uns ist ausschlaggebend, dass die Regionalplanung grenzüberschreitend ausgestaltet wird und wir mit den Dänen zusammenzuarbeiten: Das wäre es doch jetzt; die sind in diesem Bereich doch schon sehr weit. Das würde im Übrigen auch beim Fachkräftemangel neue Potenziale eröffnen und die Grenzregion nachhaltig weiterentwickeln. (Beifall SSW) Dafür bräuchte es dann eben grenzüberschreitende Anhörungsverfahren und die Möglichkeit, die lokale und regionale Wirtschaftsplanung gemeinsam und eng abgestimmt zu gestalten. Der Planungsraum I hat aus unserer Sicht völlig zu Unrecht noch ungenutztes Entwicklungspotenzial. Zweitens. Es wird hier doch zu eindeutig vor allem am Natur- und Landschaftsschutz gespart. (Eka von Kalben [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Hört, hört!) Liebe FDP: Das ist 90er-Jahre-Politik, das können wir uns nicht mehr erlauben. (Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN – Eka von Kalben [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Wer hat Ihnen denn das aufgeschrieben?) Stattdessen sollte man hier in den Norden blicken und dafür sorgen, dass über die Grenze hinweg eine gemeinsame Naturschutzplanung etabliert werden kann. Auch in Dänemark gibt es große Probleme mit Windmühlen, die Auswirkungen bei uns, auf den Süden haben. Da muss man gemeinsam planen. Ich schaue noch einmal, wie es die FDP vorschlägt, ganz explizit auf das Hamburger Umland. Gerade hier sollte eben nicht auf Grünzüge verzichtet werden. (Beifall SSW und Eka von Kalben [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]) Grünflächen sichern Lebensqualität. Gerade im Hamburger Umland sind diese Erholungsräume für die Anwohnerinnen und Anwohner wichtig. Ich frage mich, wie Sie sich das vorgestellt haben. Im Süden die Grünflächen streichen, Industrie und Wohnraum schaffen, und den nördlichen Landesteil als Ausgleichsfläche für das Hamburger Umland nutzen? – So stellen Sie sich das anscheinend vor. Aber so geht es nicht. (Beifall SSW und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Abschließend halte ich fest: Aus Sicht des SSW braucht es momentan keine grundlegende Umgestaltung der Regionalplanung, wohl aber braucht es an der einen oder anderen Stelle Anpassungen. Das ist im Gestaltungsprozess eben Aufgabe der Landesregierung. Deswegen zum Schluss als Appell an die Landesregierung: Nehmen Sie die Rückmeldungen der Kommunen und der Unternehmen ernst. Die haben super Ideen, finden sich in dem Plan aber immer noch nicht wieder. Wir haben jetzt die große Aufgabe, zu gucken, ob wir uns in den einzelnen Regionen entwickeln können. Diesen berechtigten Wünschen muss nachgekommen werden. Nur so kommen wir zu einer Ermöglichungsplanung statt einer Verhinderungsplanung. Wir müssen die Kommunen vor Ort, die Unternehmen, die Beteiligten ernst nehmen. Wenn sie mit guten Vorschlägen kommen, müssen sie sich auch in den Plänen wiederfinden. Das ist jetzt die Aufgabe, die wir haben. Es ist wichtig, dass sich die Landesregierung jetzt genau darum kümmert. – Vielen Dank. (Beifall SSW und FDP)

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Kristina Herbst

Zu einem Kurzbeitrag hat der Abgeordnete Dr. Bernd Buchholz das Wort.

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Dr. Bernd Buchholz FDP

Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Eigentlich bin ich wegen Herrn Jepsen nach vorne gekommen. Aber ich will auch noch ein paar Worte zu Lars Harms sagen. Lieber Kollege Harms, wir haben nicht beantragt, den Regionalplan III zu überarbeiten, sondern alle Regionalpläne zu überarbeiten. Das beinhaltet in der Tat, auch wenn sie nicht explizit genannt sind, an den Entwicklungsachsen über die A 21 hinaus weiterzudenken. Das ist die B 5. Man kann von mir aus auch die A 7 aufnehmen. Grundsätzlich geht es uns darum, dass der nicht zu leugnende Zielkonflikt da ist. Den hat nicht die Re- (Dr. Bernd Buchholz) gierung oder haben nicht die regierungstragenden Fraktionen zu verantworten. (Eka von Kalben [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Genau!) Es gibt einen Zielkonflikt. Diesen Zielkonflikt muss man ausgleichen. Wir weisen darauf hin, dass sich die Chancen, die dieses Land auch für die wirtschaftliche Prosperität und Entwicklung hat, in den Plänen nicht wiederfinden, diese Chancen für die Zukunft vertan werden. Da gilt es, sich ehrlich zu machen. Der Planungsraum III, lieber Lars Harms, der von Puttgarden auf der einen Seite und bis nach Heide auf der anderen Seite geht, der den ganzen Hamburger Rand und die Metropolregion beinhaltet, der in diesem Bereich fast die Hälfte aller Einwohnerinnen und Einwohner des Landes Schleswig-Holstein umfasst, hat natürlich andere Potenziale als der Planungsraum I. Die FDP hat nicht gefordert, in dem Planungsraum III die Grünzüge zu streichen. Die FDP fordert aber, dass man in dem Planungsraum III die Grünzüge nicht bis dicht an die Siedlungsbereiche heranmalt, um anschließend zu sagen: Tut uns leid, für ein weiteres Gewerbegebiet ist hier leider kein Platz, weil der Grünzug unmittelbar dranliegt. – Darum geht es uns. Wir brauchen den Platz und den Raum, um so etwas zu ermöglichen. Niemand will den Zielkonflikt leugnen. Der Zielkonflikt muss aufgelöst werden – nicht, wie es Frau Täck gesagt hat, die gern Biodiversitätsprogramme finanzieren will, aber nicht weiß, womit, weil sie das Geld in diesem Land nicht zusammenkriegt, das nur ein Bruttoinlandsprodukt von 100 Milliarden Euro hat. Wenn wir in Baden-Württemberg wären und bei der vierfachen Zahl an Menschen das Siebenfache des Bruttoinlandsproduktes hätten, könnten wir uns in diesem Land ganz andere Dinge leisten. Es geht darum, diese Chancen nicht zu vertun. (Beifall FDP) Eigentlich hat mich Herr Kollege Jepsen nach vorn getrieben. Herr Kollege Jepsen, ehrlich, das ist die dünnste Suppe, die hier vorne jemand ausgelöffelt hat. Sie wollen von einer Überarbeitung der Regionalpläne absehen, weil das Bürokratie wäre. Herr Kollege Jepsen, im Ausschuss hat der Kollege Kilian – die Kollegin Herdejürgen hat es zitiert – gesagt, dass Sie als CDU selbstverständlich die Anregungen aufgreifen und eigene Vorstellungen einbringen wollen. (Zuruf SPD: Dann müssen Sie arbeiten!) Wo sind die bis jetzt? Wo haben Sie die als CDULandtagsfraktion eingebracht? Sind sie irgendwo eingeflossen? Hat das Land an irgendeiner Stelle seine eigenen Interessen in diesen Regionalplänen artikuliert? Die Antwort ist nein. Sie hat es nicht getan. Das Land hat gar keine eigenen Interessen artikuliert.

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Dr. Bernd Buchholz FDP

Es hat die kommunalen Interessen koordiniert; das war alles. So geht das nicht. Deshalb braucht dieses Land zwingend die Überarbeitung der Regionalpläne. (Beifall FDP und SPD)

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Kristina Herbst

Zu einem weiteren Kurzbeitrag hat die Abgeordnete Sybilla Nitsch das Wort.

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Sybilla Nitsch SSW

Da wir diese Debatte schon sehr ausführlich und eindrücklich im Wirtschaftsausschuss geführt haben und mein Kollege Lars Harms richtige Sachen in Bezug auf die verschiedenen Regionalpläne dargestellt hat, möchte ich auf Sie antworten, Herr Kollege Buchholz. Betrachten wir den Regionalplan III und die Potenziale anhand der Einwohnerzahl, ist richtig, dass dort größere Potenziale für ein Wachstum da sind. Aber es geht nicht, dass man sagt, den Regionalraum, der sowieso am stärksten ist, entwickeln wir stärker, wohlwissend, dass wir noch andere Regionalräume haben. (Thomas Hölck [SPD]: Warum nicht?) Der Regionalraum I – das ist die Krux – liegt an der jetzigen Landesgrenze zu Dänemark. Man macht sich seit Jahrzehnten Gedanken und fragt sich: Warum ist diese Region so strukturschwach? – Es gibt die Untersuchung „nordwärts“ vom Weltwirtschaftsinstitut. Es untersucht das ständig und sagt: Die Potenziale haben wir. Wir haben kürzlich einen guten Bericht vorgelegt bekommen. Einige aus diesem Hause waren auf dieser Konferenz anwesend. Es ging darum, wie Potenziale für eine industrielle Entwicklung im (Sybilla Nitsch) deutsch-dänischen Grenzraum aussehen und was man machen könnte. Man muss an die Landesregierung gerichtet eindeutig sagen: Da wird ganz wenig bis null gemacht. – An diese Dinge müssen wir ran. Wenn wir über den Fehmarnbeltkorridor sprechen, führen wir große Fachgespräche und fragen: Wie können wir das weiterentwickeln? Wie macht Dänemark das? – Da geht es darum, dass wir ganz deutlich darauf gucken, wie Dänemark es macht. Dänemark hat auch eine nationale Planung. Sie haben eine Kommunalplanung, eine Lokalplanung und genau die gleichen Herausforderungen wie wir. Sie haben auch Zielkonflikte. Sie müssen auch mit den Leuten vor Ort streiten. Der Unterschied ist, dass man wirklich in die Vorplanung geht und auch bei strukturschwachen Regionen sagt: Wir haben eine strukturschwache Region, was machen wir hier? Was können wir für die Region machen, wie können wir die Flächen entwickeln? Diese Konflikte muss die Landesregierung auflösen. Im Grundsatz sind wir ganz bei Ihnen. Wir sind nur nicht bei Ihnen, wenn es darum geht, den Süden noch mehr zu stärken und den Norden weiter abzuhängen. Das muss klar sein. (Ole-Christopher Plambeck [CDU]: Darum geht es gar nicht!) – Das ist in den Begründungen, in den Darstellungen so gesagt worden. Deswegen gehen wir darauf ein. Im Wirtschaftssauschuss wird das totgeschwiegen. Wenn man dann Anträge liest, in denen es heißt: „gegebenenfalls“, und: „Wir müssen dann mal gucken“ – Entschuldigung, das ist einfach nicht genug. Es ist wirklich schade, dass wir gestern den Strategiebericht „Klimaneutrales Industrieland“ nicht besprechen konnten. Dann hätten wir darüber sprechen können, wo die ganzen Leuchtturmprojekte im Entwicklungsplan stehen sollen. (Beifall SSW – Dr. Bernd Buchholz [FDP]: Das ist doch genau der Punkt!)

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Kristina Herbst

Frau Abgeordnete! Ihre Zeit ist rum. Beim nächsten Mal: Auch bei einem Kurzbeitrag gehört die Begrüßung des Präsidiums dazu. Zu einem weiteren Kurzbeitrag hat der Abgeordnete Martin Habersaat das Wort.

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Martin Habersaat SPD

Vielen Dank. – Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Ich bin sowohl Stormarner Landtagsabgeordneter als auch als solcher Mitglied im Ausschuss für die Zusammenarbeit der Länder Schleswig-Holstein und Hamburg. In diesen Jahren habe ich zumindest eine Erfahrung gemacht, die ich dem SSW mitteilen möchte. Wenn wir ein Unternehmen haben, das in Hamburg nicht genug Fläche hat, um zu expandieren, guckt es, wenn wir Glück haben, im Kreis Stormarn oder im Kreis Segeberg, manchmal auch im Kreis Herzogtum Lauenburg – etwas seltener, als der Kreis Herzogtum Lauenburg das gern hätte –, manchmal im Kreis Pinneberg. Das sind so die Richtungen. Wenn wir Ihnen dann sagen: „Da haben wir nichts, aber wir haben den Entwicklungsraum I, da ist super viel Fläche“, sind die danach in Mecklenburg-Vorpommern oder in Niedersachsen und gucken innerhalb der Metropolregion. Das ist ja keine böse Absicht. Ich verstehe sehr wohl das Anliegen, die Chancen für den Planungsraum I zu definieren. Mit der Energiewende und dem klimaneutralen Industrieland gibt es welche. Aber deswegen dürfen wir nicht die Stärken leugnen, die wir im Land nun einmal haben. Es ist erwiesenermaßen auch so, dass sich Unternehmen gern da ansiedeln, wo es schon vergleichbare Unternehmen gibt. Das nennt sich Cluster-Orientierung. Auch solche sollten wir nicht beiseitelassen, sondern berücksichtigen. Ich will den Wunsch von uns wiederholen, die Landesregierung möge solche Stärken des Landes definieren und formulieren und aktiv in eine solche Regionalplanung hineinschreiben. (Beifall SPD und FDP) Das kann auch wirklich nicht zu viel verlangt sein. – Vielen Dank. (Beifall SPD und FDP)

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Kristina Herbst

Für die Landesregierung erteile ich nun Ministerin Karin Prien in Vertretung für die erkrankte Ministerin Dr. Sütterlin-Waack das Wort.

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Karin Prien

Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren! Wir haben als Landesregierung in diesem Jahr die Entwürfe für die neuen Regionalpläne der drei Planungsräume unseres Landes veröffentlicht und (Ministerin Karin Prien) begonnen, das gesetzlich vorgeschriebene Beteiligungsverfahren durchzuführen. Wie schon erörtert war es in der Zeit vom 10. Juli bis zum 9. November 2023 für Kreise, Städte und Gemeinden möglich, ihre Hinweise und Vorschläge zu den Entwürfen einzubringen. Nun werden die eingegangenen Stellungnahmen ausgewertet. Obwohl die Auswertung aufgrund des Umfang noch andauert, steht heute schon fest: Die eingegangenen Stellungnahmen werden zu Änderungen und Anpassungen der vorgelegten Regionalplanentwürfe führen. Das ist auch vollkommen in Ordnung, es zeigt nämlich, dass die Öffentlichkeitsbeteiligung sinnvoll ist und wichtige Impulse setzen kann. Ziel der Landesregierung ist es, mit den Regionalplänen eine verlässliche Planungsgrundlage für die künftige Entwicklung hin zu einem klimaneutralen Industrieland zu schaffen. Dabei ist schon jetzt klar: Für eine grundlegende Überarbeitung der Regionalplanentwürfe gibt es keinen Anlass, auch nicht für den Entwurf zum Planungsraum III. Der Planungsraum III ist der größte Planungsraum, er umfasst auch den schleswig-holsteinischen Teil der Metropolregion Hamburg. Als Landesregierung ist uns sehr wohl bewusst, dass der Entwicklungsdruck und die Entwicklungsdynamik in diesem Planungsraum besonders groß sind. Um auf diese Dynamik reagieren zu können, brauchen wir Flächen für Wohnen, Gewerbe und Infrastruktur. Das haben wir im Entwurf des Regionalplans berücksichtigt, und zwar mit Erweiterungen der Siedlungsachsen für Wohnen und Gewerbe, mit der Vergabe von besonderen Funktionen an bestimmte Gemeinden, mit der Festlegung von Entwicklungs- und Entlastungsorten sowie mit überregionalen Standorten für Gewerbegebiete an den Landesentwicklungsachsen. Damit schaffen wir Möglichkeiten entlang der Entwicklungsachsen des Landes, also insbesondere auch entlang der Fehmarnbeltachse. (Dr. Bernd Buchholz [FDP]: Leider eben nicht, Frau Kollegin!) Sollte sich im Rahmen des Anhörungsverfahrens Nachsteuerungsbedarf ergeben, werden wir diesem selbstverständlich nachkommen. Gleichzeitig brauchen wir auch Freiräume, die von der Bebauung ausgenommen sind. Es geht immer um beide Ziele, um das Wachstum – ja, richtig –, aber eben auch um den Freiraumschutz. Beides muss zusammengeführt werden. (Beifall CDU und vereinzelt BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Dafür haben wir die im Landesentwicklungsplan 2021 angelegte qualitative Wachstumsstrategie im Planungsraum III konkretisiert. Meine Damen und Herren, wir wollen bis zum Jahr 2040 den Zustand der Nettotreibhausgasneutralität erreichen und den Anteil der industriellen Wertschöpfung nicht nur erhalten, sondern steigern. Deshalb wollen wir nicht nur die erneuerbaren Energien in unserem Land weiter ausbauen, sondern wir wollen auch die Voraussetzungen dafür schaffen, die Wirtschaft der Zukunft, also insbesondere stromintensive Unternehmen, in Schleswig-Holstein anzusiedeln. Eine gezielte Flächenentwicklung ebnet den Weg für die wirtschaftliche Transformation, die wir für unsere Zukunft brauchen. Dafür müssen die Weichen auf vielen Ebenen gestellt und Flexibilität für die Anforderungen der Zukunft gewahrt bleiben. Was die Landesplanung anbetrifft, kann ich Ihnen zusagen, dass wir dabei auch eine Teilfortschreibung des Landesentwicklungsplans zum Thema Gewerbe und Energieversorgung in Betracht ziehen. Dabei könnte es neben Änderungen im Kapitel Energieversorgung auch um gewerbliche Entwicklungsmöglichkeiten an Netzverknüpfungspunkten gehen. Wir werden das prüfen. Die Regionalpläne, die sich aus den Festlegungen des Landesentwicklungsplans entwickeln, werden dann etwaige Änderungen so früh wie möglich aufgreifen und für die Planungsräume konkretisieren. Aber auch hinsichtlich konkreter Ansiedlungsaktivitäten sind die Weichen richtig gestellt worden. Das Ansiedlungsteam der WTSH als erste zentrale Ansprechpartnerin für interessierte Unternehmen am Standort Schleswig-Holstein ist in dieser Legislaturperiode bereits personell verstärkt worden. Dazu arbeitet das Wirtschaftsministerium mit den Wirtschaftsfördereinrichtungen des Landes an Ideen und Maßnahmen, wie eine gezielte Flächenentwicklung und ‑vorsorge für große Ansiedlungen erfolgen kann. Auch dieser fruchtbare Prozess wird weiter fortgesetzt. Gemeinsam mit den Regionalplanentwürfen und den Vorschlägen der Kommunen sind wir als Land auf den Weg zum klimaneutralen Industrieland. Ich bitte auf dem weiteren Weg um Ihre Unterstützung und danke Ihnen für Ihre Aufmerksamkeit. (Beifall CDU und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

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Rasmus Vöge CDU

Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Wir sprechen heute über die Ergebnisse der letzten Ostseeparlamentarierkonferenz. Ich freue mich, dass wir ganz in der europapolitischen Tradition des Schleswig-Holsteinischen Landtags einen von allen Fraktionen gemeinsam eingebrachten Antrag beraten. Der Zeitpunkt der Diskussion ist besonders wichtig, denn im nächsten Jahr – in sechs Monaten – findet die Europawahl statt. Da kann es im Grunde genommen auch hier im Haus nicht genügend europapolitische Diskussionen geben, um noch einmal zu betonen, dass die Europäische Union und der europäische Binnenmarkt essenziell und wichtig für unsere Freiheit, für den Wohlstand und auch den Frieden in Europa sind. (Beifall CDU, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, SSW, vereinzelt SPD und FDP) Seien wir doch ehrlich: Gerade der letzte Punkt ist, bevor Russland den Krieg gegen die Ukraine gestartet hat, häufig mit der Frage angesprochen worden: Ja, ist das denn wirklich so wichtig, dass wir immer wieder über Frieden sprechen? Den haben wir doch! Wir sehen, wie wichtig es ist, weil eben mit dem Angriff Russlands auf die Ukraine hier noch einmal deutlich unterstrichen wird, wie wichtig dieser Punkt der Europäischen Union ist. An der Europäischen Union ist, das kann man nicht oft genug betonen, weltweit einmalig, dass sich Staaten freiwillig dazu verpflichtet haben, staatliche Aufgaben an eine übergeordnete Organisation abzugeben – aus der Erkenntnis heraus, gemeinsam in diesen Handlungsfeldern besser Politik gestalten zu können. (Beifall Silke Backsen [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]) Da ist die Ostseeparlamentarierkonferenz ein Baustein der internationalen Zusammenarbeit auch unseres Landes Schleswig-Holstein. Der Ostseeraum – unser Mare Balticum, hier vor der Haustür, aus dem Landtag an der Kieler Förde hervorragend zu sehen – ist von großer Bedeutung für unser Land. Uns verbindet mit den Ländern und Völkern im Ostseeraum vieles kulturell, wirtschaftlich, historisch und politisch. Deshalb ist es wichtig, dass Parlamentarier der verschiedenen Länder zusammenkommen und über konkrete Probleme sprechen – Sie sehen es in dem Antrag: ob es um Meeresschutz geht, Klimaschutz und viele andere Dinge – und wir uns darauf einigen und einen Handlungsrahmen finden und die Landesregierung bitten, das umzusetzen. (Beifall CDU, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, Marc Timmer [SPD] und Dr. Heiner Garg [FDP]) Aber es gibt eben auch neue Themen. Seit dem Überfall Russlands auf die Ukraine ist auch die Sicherheit im Ostseeraum deutlich bedroht. Wir er- (Rasmus Vöge) kennen es auch an der Änderung der Sicherheitsdoktrin unserer Partnerländer Finnland und Schweden, indem sie sich eben nach Jahrzehnten und Jahrhunderten der Neutralität – das ist ein historisches Ereignis – entschlossen haben, der NATO beizutreten. Man kann den Ländern nur zurufen: Herzlich willkommen! – Sie verstärken unser Sicherheitsgefühl im Ostseeraum. (Beifall CDU, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, Marc Timmer [SPD], Dr. Heiner Garg [FDP] und Oliver Kumbartzky [FDP]) Wir freuen uns auf die Zusammenarbeit innerhalb der NATO und unserer internationalen Sicherheitsstruktur. Das bedeutet natürlich auch für die Landespolitik in Zukunft Veränderungen. Wir sind ein Land, das traditionell eine enge Verbindung mit den Streitkräften und Soldatinnen und Soldaten der Bundeswehr hat. Die Landespolitik wird sich stärker als bisher in Zukunft um das Thema Sicherheit im Ostseeraum kümmern. Wir waren kürzlich beim Nordischen Rat, und, liebe Kolleginnen und Kollegen, ich erinnere daran, dass gerade die nordischen Staaten noch einmal zur deutlichen Unterstützung der Ukraine aufgerufen haben und wir uns dem sicherlich anschließen sollten. (Beifall CDU, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, FDP, SSW und vereinzelt SPD) Insofern sind die internationale Zusammenarbeit und der Frieden im Ostseeraum für uns von besonderer Bedeutung. Ich freue mich, dass wir uns erneut auf einen gemeinsamen Antrag einigen konnten und bitte um komplette Unterstützung. – Vielen Dank. (Beifall ganzes Haus)

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Kristina Herbst

Begrüßen Sie mit mir gemeinsam eine zweite Schülergruppe vom Marion-Dönhoff-Gymnasium aus Mölln. – Herzlich willkommen! Für die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN hat nun die Abgeordnete Eka von Kalben das Wort.

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Eka von Kalben GRÜNE

Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Man könnte meinen, eine Debatte zu einem einstimmig eingebrachten Antrag benötigte nicht unbedingt einen gesetzten TOP. Das wurde da auch gerade diskutiert: „Was beschließen wir überhaupt?“ und „Ist es nötig?“. (Zuruf Dr. Heiner Garg [FDP]) Wir beschließen wieder einmal – das stimmt: das haben wir schon häufig gemacht –, dass wir die Ukraine unterstützen wollen, dass wir das Klima schützen wollen und dass es notwendig ist, die Munition aus der Ostsee zu bergen. (Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und CDU – Annabell Krämer [FDP]: Machen wir doch sowieso!) Das ist alles gut und richtig. Es ist auch heute nicht selbstverständlich, dass sich 20 Parlamente in Europa auf so etwas einigen. (Beifall ganzes Haus) So zusammengefasst geht es darum, dass wir als Ostseeländer zusammenrücken, dass wir uns stark machen, weil unser ehemaliger Partner Russland im Angriffskrieg gegen die Ukraine zur erlebten Bedrohung wird. Das spüren die Ukrainerinnen und Ukrainer, aber auch besonders die Anrainerländer im Baltikum. Es steckt aber noch viel mehr in dieser Resolution. Auch wenn Sie den Inhalt sicher alle kennen, möchte ich auf einige Punkte eingehen. So steckt ja manchmal der Teufel im Detail. Wenn wir uns zum Beispiel unter Punkt 4 auf eine gemeinsame energiepolitische Strategie einigen wollen, um unsere Unabhängigkeit zu stärken, so wird zum Beispiel die Nutzung von Kohle und Atom in den Ländern zunehmend unterschiedlich diskutiert. Mut macht aus meiner Sicht zum Beispiel die Initiative STRING, die den Ausbau der Wasserstofftankstellen voranbringen will. (Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, CDU, FDP und SSW) Genauso schwierig umzusetzen erscheint mir Punkt 13. Wir wollen „die demokratischen Akteurinnen und Akteure für eine demokratische Entwicklung von Belarus und Russland stärken“. Gleichzeitig kappen wir aber natürlich an vielen Stellen die Zusammenarbeit mit den zivilgesellschaftlichen Strukturen dort. Das hat gute Gründe, ja, aber es erschwert natürlich auch diesen Punkt, die demokratischen Kräfte vor Ort zu unterstützen. Sehr konkret ist die Resolution in Bezug auf den Schutz der Ostsee; Frau Krämer fragte ja eben, was das konkret bedeutet. Wir beschließen heute, dass (Eka von Kalben) die Landesregierung folgende Punkte umsetzen möge, und ich kann Ihnen sagen: Heute ist ein guter Tag für die Ostsee. – Wir beschließen in Punkt 30 mehr „Anstrengungen zur Verringerung des Nährstoffeintrags“ in der Landwirtschaft. (Beate Raudies [SPD]: Ist doch schon fertig, hat der Minister gesagt!) Wir beschließen – Punkt 38 – „strengere Kontrollen für die Industrie, Schifffahrt und Landwirtschaft …, um den Eintrag von Nährstoffen … Abfällen und … Emissionen zu verringern“. In Punkt 33 beschließen wir mehr Meeresschutzgebiete zum Schutz empfindlicher Lebensräume und Arten. Das steht ja auch in unserem gemeinsamen Antrag, den alle Fraktionen unterschrieben haben – ich zitiere –: „Die Resolution … spricht sich für eine Ausweitung … der bestehenden Schutzgebiete aus.“ (Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) – Hört, hört! – Wir fordern auch genau das, was Frau Backsen gestern erwähnt hat, nämlich Küstenbewirtschaftungspläne zum Schutz und zur Wiederherstellung von Küstenökosystemen, zum Beispiel Seegraswiesen, umzusetzen – zu finden unter TOP 32. Und ein letzter Punkt – man höre und staune! –: Wir beschließen, dass unsere Landesregierung „die Öffentlichkeit zur Beteiligung an den Maßnahmen zum Schutz und zur Wiederherstellung der ökologischen Gesundheit der Ostsee … ermuntern“ soll. – Wie gut, dass unsere Landesregierung in der Hinsicht schon aktiv gewesen ist. (Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und Uta Wentzel [CDU]) Wenn wir es also mit solchen Ostseeparlamenten und solchen Resolutionen ernst meinen, dürfen das keine Reiseveranstaltungen sein, sondern dann müssen die Aufträge, die wir uns dort geben, auch verbindlich umgesetzt werden. Ich freue mich sehr, dass Sie alle dieser Resolution mit diesen Zielen zustimmen. – Vielen Dank, die Ostsee wird es Ihnen danken. (Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, CDU, FDP, vereinzelt SPD und SSW)

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Kristina Herbst

Für die SPD-Fraktion hat der Abgeordnete Marc Timmer das Wort:

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Marc Timmer SPD

Frau Präsidentin! Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Eine aktuelle Befragung unter Jugendlichen hat ergeben, dass ihre größte Angst die Angst vor Krieg ist. An zweiter Stelle kommt die Sorge über die Folgen des Klimawandels. Mit genau diesen Fragen haben wir uns auf der Ostseeparlamentarierkonferenz beschäftigt, die in diesem Jahr in Berlin stattgefunden hat. Ich greife einen Punkt aus unserer Resolution heraus, der diese Sorgen anschaulich macht. Die Ostseeparlamentarierkonferenz und vor allem die deutsche Delegation setzt sich seit längerem für die Bergung der Weltkriegsmunition aus der Ostsee ein. In diesem Jahr haben alle Ostseeparlamentarier das 100‑Millionen-Euro-Sofortprogramm der Bundesregierung begrüßt. Dieses Programm ist wichtig, denn beim derzeitigem Tempo würde die Räumung der Ostsee 100 Jahre dauern. Mit einem vermehrten Austritt von Schadstoffen aus dieser Munition ist allerdings bereits in 20 bis 30 Jahren zu rechnen. Der Austritt der Schadstoffe zerstört das Ökosystem der Ostsee. Das zeigt uns eindringlich, wie lange wir mit den Folgen von Krieg zu tun haben, über Generationen hinweg, und dass diese Kriegsfolgen auch knapp 80 Jahre danach noch in der Lage sind, ihre zerstörerische Wirkung zu entfalten. Die Angst vor Krieg und den Folgen ist in vielerlei Hinsicht also mehr als berechtigt. Wissen Sie, was mich am meisten beeindruckt hat? – Die Jugendlichen selbst, die an der Ostseeparlamentarierkonferenz beteiligt waren, haben in ihrer Resolution die Lösung präsentiert. Sie wünschen sich darin nämlich, dass wir mehr tun, um den sozialen Zusammenhalt zu stärken. (Beifall SPD, CDU, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, SSW und Dr. Heiner Garg [FDP]) Sozialer Zusammenhalt, wenn ich das ganz kurz sagen darf, hat immer etwas mit oben und unten und rechts und links zu tun und mit dem Abstand. (Beifall SPD) Das war auch ein wichtiges Anliegen der Jugendlichen aus dem Ostseeraum, die ich mit Heiner Garg am 8. November 2023 im Landeshaus getroffen habe. Verständigung, aus der Gemeinschaft folgt, ist (Marc Timmer) das Rezept für ein friedvolles Zusammenleben und Grundlage für alles Gute, was daraus erwachsen kann. Das Gegenteil hierzu heißt Krieg, das maximale Unverständnis, der schrecklichste aller Brüche gemeinschaftlicher Entwicklungen. Die Konferenz der Parlamentarier der Anrainerstaaten der Ostsee bringt mit ihren Beschlüssen ein wenig Licht in eher dunkle Tage. Ich empfinde den grenzüberschreitenden Austausch als wichtig, er leistet einen Beitrag zur Verständigung und damit zum Gemeinschaftsgefühl und zur Veränderungsbereitschaft. (Beifall ganzes Haus) Wir haben die Angst vor Krieg und dem Klimawandel mit allen damit verbundenen Folgen auch mit anderen wichtigen Beschlüssen adressiert. Wir verurteilen den brutalen Angriffskrieg Russlands auf die Ukraine erneut scharf. Wir klagen die gewaltsame Überführung Tausender ukrainischer Kinder und erwachsener Zivilpersonen in die Russische Föderation an. Wir fordern von den Regierungen Maßnahmen zur Einhaltung des Pariser Klimaabkommens, zur Klimaanpassung und zum Stopp des Verlustes der biologischen Vielfalt. Hierbei gehen wir in unserer Resolution auch ins Detail, indem wir zum Beispiel gemeinsame Küstenbewirtschaftungspläne und schnellere Genehmigungsverfahren bei Offshore-Windprojekten anmahnen. Unsere Resolution hat die Qualität, Schleswig-Holstein und den anderen Mitgliedstaaten Orientierung zu geben. Es freut mich, dass ich als Vertreter für Schleswig-Holstein in der Redaktionskonferenz einen kleinen Beitrag dazu leisten konnte. (Beifall ganzes Haus) Wir sprechen uns in der Resolution auch für wirtschaftliche Entwicklung auf der Grundlage sozialer und ökologisch nachhaltiger Kriterien aus und betonen die Dringlichkeit der grenzüberschreitenden digitalen Vernetzung. Gleichzeitig weisen wir auf Sicherheitsrisiken in der digitalen Welt hin. Dies führt mich an den Anfang meiner Rede zurück: Schlüssel ist der gesellschaftliche Zusammenhalt. Liebe Kolleginnen und Kollegen, hier müssen wir mehr tun, gerade auch für die Jugend. Die letzte PISA-Studie war mit Blick auf das Wohlbefinden unserer jungen Menschen ein Offenbarungseid: Viel zu viele fühlen sich alleine. Frieden und Glück entsteht aber in Gemeinschaft. Nur wenn wir uns miteinander austauschen, können wir Verständnis füreinander entwickeln und haben. Wenn wir es nicht schaffen, uns miteinander wohlzufühlen und füreinander einzustehen, bleiben Angst und Sorge. Wenn wir es nicht schaffen, mehr gesellschaftlichen Zusammenhalt zu leben, werden wir die großen politischen Aufgaben unserer Zeit, die erforderlichen Veränderungen nur schwerlich meistern können. Ich bin froh und dankbar, dass die Ostseeparlamentarierkonferenz ein kleines Stück Gemeinschaft verspricht, ein kleines Lichtlein, das es zu pflegen gilt. In diesem Sinne vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit und uns alle frohe und friedliche Weihnachten. (Beifall ganzes Haus)

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Kristina Herbst

Für die FDP-Fraktion hat der Abgeordnete Dr. Heiner Garg das Wort.

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Dr. Heiner Garg FDP

Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen! Liebe Kollegen! Als ich mich auf diese Rede vorbereitet habe, musste ich an Anfang der 2000er-Jahre denken, als in diesem Landtag über die Ostseeparlamentarierkonferenz debattiert wurde und die damalige Landtagsvizepräsidentin der Sozialdemokraten, Gabi Kötschau, gemeinsam mit meinem Kollegen Joachim Behm ihre Erfahrungen und Erlebnisse von Reisen in die Oblast Kaliningrad geschildert hat. Wenn ich an damals denke und sehe, was uns jetzt beschäftigt, wird mir schwer ums Herz. Damals haben wir gefeiert, dass die Menschen in den ehemaligen Sowjetstaaten in Freiheit und selbstbestimmt leben können, heute reden wir von Tod und Sterben. Meine Damen und Herren, ich will positiv beginnen. (Zuruf: Ist gelungen! – Heiterkeit) Die gute Nachricht für Rechtsstaatlichkeit und Demokratie ist die Regierungsbildung in Polen. (Beifall ganzes Haus) Das ist für mich ein Licht in einer wirklich dunklen Zeit, in der der Angriff Russlands auf die Ukraine eine Zäsur für die Weltfriedensordnung bedeutet. Russland greift nicht nur die Ukraine an, sondern Russland hat unseren Werten von Freiheit, Demokratie und Rechtsstaatlichkeit den Krieg erklärt. Meine sehr geehrten Damen und Herren, hier muss nicht nur, aber insbesondere auch der Ostseeraum zusammenstehen, und Europa muss – da bin ich (Dr. Heiner Garg) ganz bei Ihnen, lieber Rasmus Vöge – verteidigungsfähig werden. Europa ist nämlich nicht verteidigungsfähig. (Beifall ganzes Haus) Liebe Kolleginnen und Kollegen, unter diesen Vorzeichen ist es genau richtig – ich will nicht auf Einzelheiten eingehen –, dass die interfraktionelle Resolution damit beginnt, dass der völkerrechtswidrige Angriffskrieg Russlands auf die Ukraine nicht nur verurteilt wird, sondern konsequent die vollständige Wiederherstellung der territorialen Integrität der Ukraine gefordert wird, und zwar inklusive der Halbinsel Krim. Das ist das richtige Signal, das von dieser Resolution ausgeht. (Beifall ganzes Haus) Genauso, wie es der Kollege Marc Timmer geschildert hat, hat auch mich unser Gespräch beeindruckt, das wir mit Teilnehmerinnen und Teilnehmern des Baltic Sea Youth Dialogue geführt haben. Neben der Frage des zukünftigen sozialen Zusammenhalts stand immer wieder die Frage im Zentrum: Wie schaffen wir es in Zukunft, hoffentlich noch in dieser Legislaturperiode, auf Grundlage einer gemeinsamen Wertebasis, die auf Demokratie, Freiheit und Rechtsstaatlichkeit beruht, wieder andere Debatten zur Ostseeparlamentarierkonferenz führen zu können, so, wie im Geiste von damals, unter anderem von Gabi Kötschau und Joachim Behm? Ich wünsche uns, dass das gelingt, und Ihnen allen friedliche und besinnliche Weihnachten. – Danke schön. (Beifall ganzes Haus)

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Kristina Herbst

Für die SSW-Fraktion hat die Abgeordnete Jette Waldinger-Thiering das Wort.

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Jette Waldinger-Thiering SSW

Sehr geehrte Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren! Es ist in diesen Zeiten ungeheuer wichtig, dass wir als Landtag deutlich machen, dass wir in wichtigen Fragen zusammenstehen. Viele der aktuellen Themen der Ostseezusammenarbeit sind so wichtig, dass sie es nicht verdient haben, der politischen Debatte zum Opfer zu fallen. Darum freue ich mich sehr, dass wir an dieser Stelle einen von allen Fraktionen gemeinsam getragenen Antrag hinbekommen haben. (Beifall ganzes Haus) Den Menschen in der Ukraine steht nun schon der zweite Kriegswinter bevor. Wir dürfen nicht darin nachlassen, die Ukraine zu unterstützen. Dieser Krieg darf im Angesicht der weltpolitischen Lage nicht in Vergessenheit geraten. (Beifall ganzes Haus) Wir sind es den Menschen schuldig, dass wir weiter hinter ihnen und dem Ziel einer freien und in Frieden lebenden Ukraine stehen. Ein Frieden in der Ukraine ist für ganz Europa von unschätzbarer Bedeutung. Vor allem die Zivilbevölkerung müssen wir in diesen schweren Zeiten unterstützen, wo wir nur können. Gleichzeitig müssen wir den zivilgesellschaftlichen Kräften, die in Russland noch immer unter großen Risiken bereit sind, sich für eine Demokratisierung einzusetzen, die Hand reichen. Auch die ukrainischen Flüchtlinge, die zu uns kommen, müssen wir angemessen unterstützen. Wir müssen ihnen hier eine Perspektive geben, weil wir nicht wissen, wie lange die unerträgliche Situation in ihrem Heimatland noch andauern wird. Aber auch andere Herausforderungen warten nicht darauf, dass wir wieder mehr Zeit und Ressourcen haben, um uns endlich darum zu kümmern. Vor allem der Klimawandel verzeiht kein weiteres Abwarten. Gerade für die Ostseeanrainer, die unmittelbar von einem weiteren Ansteigen des Meeresspiegels betroffen sind, ist es wichtig, dass die Menschheit endlich entschieden handelt. Dafür müssen wir zusammenarbeiten. Nur wenn wir gemeinsame Ideen und Lösungen entwickeln, haben wir eine Aussicht auf Erfolg. Wir wissen, dass wir das Weltklima nicht an der Ostseeküste retten. Aber die Ostsee, um die es schon lange nicht gut bestellt ist, retten wir hier, und zwar nur hier. Diese Verantwortung dürfen wir nicht delegieren. Denn wenn nicht die Ostseestaaten die Ostsee retten, dann tut es keiner. (Beifall) Wir haben hier kein Erkenntnisproblem. Wir wissen schon lange, dass die Nährstoffeinträge runter müssen, dass weniger gefischt werden muss und die Munitionsaltlasten endlich geborgen werden müssen. (Beifall SSW und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Das sind nur einige der dringlichsten Probleme. (Jette Waldinger-Thiering) Wir haben nämlich, sowohl national als auch gemeinsam im Ostseeraum, ein Handlungsproblem. Wir kommen nicht über hitzig geführte Debatten hinaus. Jeder will noch schnell ein paar Schäfchen ins Trockene bringen. Das können wir uns nicht mehr leisten. Die Ostsee braucht ganz konkrete Maßnahmen, und zwar jetzt, zumal eine schlechte Ostseequalität wiederum den Klimawandel befördert. (Beifall SSW und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Lassen Sie uns da hier im Land zusammenstehen, aber auch mit den Partnern in den anderen Ostseeanrainerstaaten. Gute und nachhaltige Zusammenarbeit gelingt nur dort, wo wir die Menschen mitnehmen – hier bei uns ebenso wie in unseren Nachbarstaaten. Vor allem die jungen Menschen brauchen eine Stimme. Das ist schon angesprochen worden. Deshalb ist es gut, dass wir vor ein paar Jahren eingeführt haben, dass wir die jungen Menschen hören, wenn wir unser Parlamentsforum haben. Das ist zu einer ganz wichtigen Instanz geworden, die mit ihren eigenen Resolutionen und ihrem eigenen Netzwerk arbeitet. Dieses Netzwerk hat jetzt einen wichtigen Kontakt verloren, nämlich den nach Kaliningrad. Dieser war unendlich bedeutsam, aber wir haben ihn erst einmal auf Eis gelegt. Ich hoffe wirklich, dass er irgendwann wieder etabliert werden kann. Denn das ist genau das, was wir tun müssen: Über die Generationen hinweg müssen wir miteinander reden. Die jungen Menschen haben Zukunftspläne. Da müssen wir zuhören. Das haben Teile unserer Resolution gezeigt. Es ist gut, dass wir heute darüber gesprochen haben, was wir dort in Berlin gemacht haben. Insofern bleibt festzustellen: Man sieht am besten mit dem Herzen. Das wünsche ich allen für die Weihnachtsferien. Ihnen einen guten Rutsch ins neue Jahr! (Beifall ganzes Haus)

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Kristina Herbst

Ich erteile für die Landesregierung Herrn Werner Schwarz, dem Minister für Landwirtschaft, ländliche Räume, Europa und Verbraucherschutz, das Wort. Werner Schwarz, Minister für Landwirtschaft, ländliche Räume, Europa und Verbraucherschutz: Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete! Ich hatte bereits am Mittwoch Gelegenheit, zur grenzüberschreitenden Zusammenarbeit mit Dänemark zu sprechen. Dort hatte ich schon die Bedeutung Europas für unser Zusammenleben betont. Dieser Antrag gibt mir jetzt die Möglichkeit, den Blick noch einmal zu weiten und den gesamten Ostseeraum mit einzubeziehen. Sehr geehrte Damen und Herren, die interregionale Zusammenarbeit, auch in den europäischen Makroregionen wie dem Ostseeraum, hat in diesen Zeiten besondere Bedeutung. Darin war ich mir mit meinen Kolleginnen und Kollegen auf der Europaministerkonferenz, die letzte Woche in Brüssel tagte, einig. Es ist wichtiger denn je, die Ostseeregion als Ganzes zu stärken. Mir ist es daher ein besonderes Anliegen, mich für diese Region einzusetzen. Es gilt, die Kooperationen der Ostseeregion weiterzuentwickeln und mitzugestalten. Die Beschlüsse der 32. Ostseeparlamentarierkonferenz 2023 und auch Ihr heutiger Antrag, sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete, unterstützen mich in diesem Interesse. Insbesondere die Stärkung von Resilienz und Demokratie, die die Ostseeparlamentarierkonferenz 2023 in den Mittelpunkt ihrer Diskussionen gestellt hat, sehen auch wir als zentrales Thema unserer ostseepolitischen Bemühungen im Land an. Für die Stärkung der Widerstandsfähigkeit unserer Demokratien rückt die Ostsee-Jugendzusammenarbeit in einen besonderen Fokus. Gerade in Zeiten von Desinformation und populistischen Tendenzen nehmen wir dies sehr ernst. Wir haben daher unsere Aktivitäten gezielt gestärkt und in diesem Jahr in Schleswig-Holstein mehrere Veranstaltungen für Jugendliche umgesetzt, zum Beispiel den Baltic Sea Region Hackathon im Juli 2023 in Lübeck, der mit großem Erfolg und sehr guten Ergebnissen durchgeführt wurde. Dieses Engagement wollen wir fortsetzen. (Beifall CDU und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Sehr geehrte Damen und Herren, die Widerstandsfähigkeit der Gesellschaft zu stärken und zugleich kulturelle, grenzüberschreitende Aktivitäten zu fördern, ist auch das Ziel des INTERREG-Projekts Ostseekulturstadt, auch Baltic Sea Region Cultural Pearls genannt, an dem mein Haus als Partner beteiligt ist. (Minister Werner Schwarz) Die ersten Städte im Ostseeraum wurden am 6. Dezember 2023 als „Perlen der Ostseekultur“ 2024 prämiert. Es wurden die finnische Stadt Jakobstad, die Hafenstadt Svendborg in Dänemark und das lettische Rūjiena von der Jury mit diesem neuen Titel ausgezeichnet. Ich freue mich besonders darüber, dass sich daneben auch die Landeshauptstadt Kiel am Wettbewerb beteiligt hat und von der Jury ebenfalls ausgewählt wurde. Auch die Stadt Kiel darf für Schleswig-Holstein den Titel „Ostseekulturperle 2024“ mit Leben füllen. (Beifall CDU, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und Marc Timmer [SPD]) Sehr geehrte Damen und Herren, diese Bespiele verdeutlichen, wie es gelingen kann, die Ostseekooperation sichtbarer zu machen, Europa und die europäische Gemeinschaft erlebbar zu machen. Wir brauchen eine gelebte Kooperation im Ostseeraum, um in unsicheren Zeiten das gemeinsame Verständnis unserer Werte zu stützen und gemeinschaftlich auf die gesellschaftlichen und politischen Herausforderungen reagieren zu können. (Beifall CDU und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Bereits ab Januar 2024 werde ich ganz konkret Gelegenheit bekommen, mich in diesem Sinne noch stärker einzubringen. Schleswig-Holstein übernimmt 2024 und 2025 den Vorsitz im Netzwerk der Subregionen im Ostseeraum, auch Baltic Sea States Subregional Co-operation oder kurz BSSSC genannt. Im Rahmen dieses Vorsitzes werden unterschiedliche Themen im Fokus stehen, die auch die 32. Ostseeparlamentarierkonferenz in ihren Beschlüssen adressiert hat. Dazu gehört unter anderem die Beseitigung von Munitionsaltlasten in der Ostsee oder der Ausbau der Offshore-Windenergie. Weitere Aspekte, wie der gemeinsame Einsatz für die EU-Förderperiode ab 2027, die Stärkung des Bahnverkehrs im Ostseeraum und auch die positive Nutzung von Digitalisierung und KI, werden wir ebenfalls thematisieren wollen. Im Herbst kommenden Jahres wird die BSSSC-Jahreskonferenz in Kiel stattfinden. Mich würde es besonders freuen, wenn Sie, sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete und insbesondere die Mitglieder des Europaausschusses, die Konferenz positiv begleiten. (Beifall Sybilla Nitsch [SSW] – Jette Waldinger-Thiering [SSW]: Ja, das machen wir!) Ihren heutigen Antrag, aber auch weitere Ideen und Anregungen, nehmen wir gern im Rahmen der Ausschussarbeit auf. Mein Ziel ist, dass wir gemeinsam einen kraftvollen Auftritt eines weiteren Baltic Sea Region Future Forum 2.0 schaffen. Die Herausforderungen des Klimawandels, die in dem heute zur Diskussion stehenden Antrag ebenfalls aufgegriffen werden, geht das Land Schleswig-Holstein als Gemeinschaftsaufgabe an. Alle Ressorts der Landesregierung erarbeiten derzeit das Klimaschutzprogramm 2030. Im Frühjahr 2024 werden wir Ihnen den Ostseebericht 2023/2024 vorlegen, in dem Sie ganz konkret die Fortschritte in Bezug auf die Beschlüsse der 32. Ostseeparlamentarierkonferenz nachlesen können. – Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit. (Beifall CDU und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

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Lars Harms SSW

Frau Präsidentin, ich verweise auf die Vorlage.

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Kristina Herbst

Vielen Dank, Herr Berichterstatter. – Ich eröffne die Aussprache. Das Wort hat die Finanzministerin, Monika Heinold. Monika Heinold, Finanzministerin: Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Mit dem Nachtrag wollen wir drei Punkte regeln. Erstens. Um die Zusage des Landes, die Wandelanleihe des Bundes gegenüber Northvolt zu 50 Prozent abzusichern, umsetzen zu können, braucht es eine haushaltsgesetzliche Ermächtigung. Damit wird eine Gewährleistungszusage gegenüber dem Bund bis zu einem Höchstbetrag von 300 Millionen Euro möglich. Zweitens. Mit einer haushaltsgesetzlichen Ermächtigung soll klar geregelt werden, dass die Rücklagen für den Katastrophen- und Bevölkerungsschutz wieder aufgestockt werden. Sie waren zwischenzeitlich um 20 Millionen Euro reduziert worden, um der IB.SH kurzfristig Geld für die Vergabe von Darlehen im Rahmen der Ostseesturmflut zur Verfügung stellen zu können. Drittens. Damit Maßnahmen zum Wiederaufbau nach der Jahrhundertsturmflut an der Ostsee auch über das neue Sondervermögen finanziert werden können, braucht es ebenfalls eine haushaltsgesetzliche Ermächtigung. Das Sondervermögen soll dazu dienen, Mittel des Bundes, des Landes und der kommunalen Solidargemeinschaft bedarfsgerecht einsetzen zu können. Die Beteiligung der Kommunen an diesem Sondervermögen soll mit der Nachschiebeliste 2024 durch eine Anpassung des Gesetzes über den kommunalen Finanzausgleich geregelt werden. Die Beteiligung des Bundes ist immer noch offen. Mit dem Umdruck 20/2380 vom 5. Dezember 2023 hatte Minister Schrödter den Finanzausschuss informiert. In dem Umdruck ist zu lesen, dass es eine zufriedenstellende Antwort des Bundes noch immer nicht gibt. Wir haben uns ja gestern im Finanzausschuss darüber ausgetauscht, dass es klug ist, wenn wir alle auf unseren Ebenen noch einmal an den Bund herantreten und sagen: Bitte hilf uns, diese Schäden mitzufinanzieren. – Es wäre gut, wenn wir alle das machen, in der Hoffnung, dass wir etwas erreichen. (Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, CDU und FDP) Die Mittel des Landes für 2024 werden wir mit der Nachschiebeliste im Haushalt verankern. Sie sollen zumindest 2024 aus Notkrediten finanziert werden. Dabei werden wir die Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts berücksichtigen. Es besteht zudem natürlich auch die Möglichkeit, dem Sondervermögen Landesmittel zuzuführen. Meine Damen und Herren, dieser Nachtragshaushalt verändert nicht das Zahlenwerk, sondern er arbeitet nur mit haushaltsgesetzlichen Ermächtigungen. Das ist anders als bei einem umfänglichen Nachtragshaushalt, der einzelne Titel verändert. Weil wir das nicht machen, sondern nur die Ermächtigung, ist es auch jetzt noch, Mitte Dezember und kurz vor Jahresabschluss, umsetzbar. Und es ist ein deutlicher Unterschied zu der Frage, ob es möglich gewesen wäre, mit einem Nachtrag die im Haushalt verankerte Nutzung von Notkrediten wieder rückgängig zu machen. Ja, es gibt Länder, die haben dies in der letzten Woche eingeleitet, weil dort nur wenige pauschale Kosten beteiligt waren. (Beifall Annabell Krämer [FDP]) Das haben wir miteinander ausgetauscht, und auch Frau Krämer stimmt mir zu, dass das der Unterschied ist, dass es dort nur um wenige einzelne Titel geht, während es bei uns anders ist. (Zuruf Annabell Krämer [FDP]) Bei uns wäre ein Nachtrag faktisch zeitlich nicht zu schaffen gewesen, da sich die Einnahmen und Ausgaben aus Notkrediten wie auch die Bewirtschaftung von Rücklagen im Vollzug durch den ganzen Haushalt durchziehen. Wie gestern im Finanzausschuss gesagt, war ein Nachtrag auch nicht zwingend. Ich bin davon überzeugt, dass unser Vorgehen verfassungskonform ist. (Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und CDU – Wortmeldung Annabell Krämer [FDP]) – Frau Krämer, damit Sie sich vielleicht gleich noch etwas engagierter positionieren können, will ich noch einmal sehr deutlich sagen: Als verfassungswidrig erklärt ist nicht unser Landeshaushalt, sondern der von Ihrem FDP-Bundesfinanzminister auf den Weg gebrachte Nachtragshaushalt. (Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und CDU)

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Kristina Herbst

Frau Ministerin, gestatten Sie eine Zwischenfrage oder eine Anmerkung der Abgeordneten Krämer? Monika Heinold, Finanzministerin: Ja.

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Annabell Krämer FDP

Frau Ministerin, das wäre echt friedlich mit uns ausgegangen, (Ministerin Monika Heinold) weil ich gar nicht zum Haushalt spreche. Sie hätten das gar nicht machen müssen. – Stimmen Sie mir zu, dass der Wissenschaftliche Dienst gestern auf meine Nachfrage hin, ob der Haushalt 2023 verfassungswidrig ist, mit Ja geantwortet hat, weil wir zwar die Notlage erklärt haben, aber nicht die erforderlichen Kreditermächtigungen mittels Nachtragshaushalt? – Frau Krämer, wir haben uns über diese Frage schon vor einem Monat, kurz nach dem Urteil, hier ausgetauscht. Wir sind uns einig, dass es mit dem Wissen von heute notwendig geworden wäre, einen Notkredit für das Jahr 2023 zu beschließen, mit dem wir dann die Möglichkeit haben, zu finanzieren. Ich habe damals schon gesagt: Wenn wir früher im Jahr gewesen wären, dann hätten wir einen Nachtragshaushalt vorgelegt. Jetzt haben wir die faktische Unmöglichkeit, dies zu schaffen. Der Wissenschaftliche Dienst hat in seinem Gutachten nicht gesagt, dass es zwingend notwendig ist, für Schleswig-Holstein einen Nachtrag zu beschließen. (Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und CDU)

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Kristina Herbst

Frau Ministerin, gestatten Sie eine weitere Zwischenfrage oder eine Anmerkung der Abgeordneten Krämer? Monika Heinold, Finanzministerin: Ja.

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Annabell Krämer FDP

Frau Ministerin, stimmen Sie mir zu, dass ich über diese Passage im Gutachten des Wissenschaftlichen Dienstes gestolpert bin und deshalb gebeten habe, dass noch einmal im Finanzausschuss begründet wird, warum es gegebenenfalls nicht zwingend erforderlich ist, und dass gestern im Finanzausschuss diese Einschätzung des Wissenschaftlichen Dienstes revidiert wurde und klar gesagt wurde, der Haushalt 2023 ist aus Sicht des Wissenschaftlichen Dienstes verfassungswidrig? – Ich würde einmal sagen: Die These, der Wissenschaftliche Dienst hätte uns etwas schriftlich übermittelt, was er eigentlich nicht so meint, teile ich nicht. (Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und CDU)

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Kristina Herbst

Frau Ministerin, gestatten Sie eine Zwischenfrage oder eine Anmerkung des Abgeordneten Dr. Garg? Monika Heinold, Finanzministerin: Ja.

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Dr. Heiner Garg FDP

Frau Ministerin, stimmen Sie mir zu, dass in Berlin der Haushaltsentwurf des von Ihnen so geschätzten FDP-Finanzministers Christian Lindner auch mit den Stimmen der grünen Kabinettsmitglieder der Ampelkoalition verabschiedet wurde? – Ja, und ich hätte mir gewünscht, dass die Bundesregierung das macht, was wir hier auch gemacht haben. Sie erinnern sich, ich habe in der letzten Sitzung gesagt, dass es natürlich meine Verantwortung ist, dass wir eine Konstruktion für Notkredite gewählt haben, die jetzt nicht trägt, und ich finde es richtig, dass Politik sagt: Da haben wir uns getäuscht. Da haben wir sozusagen aufgrund einer Annahme etwas gemacht, was im Nachhinein nicht in Ordnung ist. Ich finde es richtig, dass man sich dafür entschuldigt. Ich habe das hier getan. Ich finde, alle drei Koalitionspartner hätten da in Berlin etwas mehr Demut zeigen können. (Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und CDU) Meine Damen und Herren, zurück zum Nachtragshaushalt für Schleswig-Holstein. Wir zeigen als Landesregierung, dass wir schnell handeln, Chancen nutzen und Sicherheit geben. Das ist gerade in dieser Zeit der Krisenjahre so wichtig. Stück für Stück lösen wir die Herausforderungen – unaufgeregt, konstruktiv, lösungsorientiert, mit einem klaren Zeitplan und mit klaren Entscheidungen. Lassen Sie mich für den vorweihnachtlichen Frieden sagen: Ich fand, es war gestern ein ausgesprochen gutes Signal, dass der Finanzausschuss einstimmig dem Nachtrag zugestimmt hat. Ich würde mich freuen, wenn es auch heute hier eine große Mehrheit gibt, weil diese drei Elemente, die wir heute beschließen, für uns alle und für unser Land gut sind. Dass so etwas in Schleswig-Holstein möglich ist, zeigt, dass wir hier im echten Norden gut davor sind. – Vielen Dank für die Aufmerksamkeit. (Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, CDU und Serpil Midyatli [SPD])

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Jette Waldinger-Thiering

Vielen Dank. – Die Ministerin hat die vereinbarte Redezeit um 42 Sekunden ausgedehnt. Dies steht nun auch jeder Fraktion zu. Für die CDU-Fraktion erteile ich dem Fraktionsvorsitzenden Tobias Koch das Wort.

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Tobias Koch CDU

Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Mit Blick auf die Ansiedlung der Batteriefabrik Northvolt haben bislang alle Fraktionen in diesem Haus unisono erklärt, dass sie die Förderung dieses Vorhabens unterstützen. Diese Unterstützung können wir heute gemeinsam mit einem einstimmigen Votum zum Zweiten Nachtragshaushalt zum Ausdruck bringen. (Beifall CDU und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Die Kritik von FDP und SSW an der Gewährung einer Ansiedlungsförderung durch das Land macht sich einzig und allein an der Finanzierung aus Notkreditmitteln fest. Bei allem Disput über Verfassungswidrigkeiten und Verfassungsgemäßheit, an dieser Stelle sind wir mittlerweile deutlich schlauer. Nach dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts und dem neuen Gutachten des Wissenschaftlichen Dienstes des Landtags wissen wir jetzt, dass kein Verstoß gegen die Verfassung vorliegt. (Beifall CDU und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN – Zuruf Annabell Krämer [FDP]) Das Bundesverfassungsgericht hat mit seinem Urteil festgestellt, dass „die notlagenbedingte Kreditaufnahme nicht allein auf die Beseitigung der unmittelbaren Folgen der Notlage beschränkt sein muss“. Dies ist in Ziffer 136 des Urteils nachzulesen. Der Wissenschaftliche Dienst des Landtags kommt vor diesem Hintergrund zu dem Ergebnis, dass die „Subventionierung des Ansiedlungsvorhabens des Unternehmens Northvolt mit den Mitteln des Ukraine-Notkredites im Einklang mit der Verfassung des Landes Schleswig-Holstein grundsätzlich möglich ist“. (Beifall CDU und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

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Jette Waldinger-Thiering

Herr Abgeordneter, lassen Sie eine Zwischenfrage der Abgeordneten Annabell Krämer zu?

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Annabell Krämer FDP

Herr Kollege, Sie haben ein Zitat herausgegriffen. Da stehen aber noch ganz viele andere Dinge. Ganz oft ist da zu lesen: Es ist nicht auszuschließen, dass … Weiter heißt es: Es müsste gegebenenfalls erforderlich sein, dass … Sie ziehen aber nur einen Satz heraus. Es wurde in diesem Gutachten nicht ausgeschlossen, dass es verfassungskonform sein kann. Wenn Sie gestern im Finanzausschuss gewesen wären, dann hätten Sie mitbekommen, dass gezeigt wurde, wie man das gegebenenfalls verfassungskonform hinbekommen könnte, indem man nämlich den sachlichen Darlegungszusammenhang ganz konkret definiert, wie dies der Bund bei seinem Nachtragshaushalt auch gemacht hat. In keinem einzigen Satz des Gutachtens des Wissenschaftlichen Dienstes steht, dass die Förderung der Ansiedlung eines Unternehmens aus Notkrediten verfassungskonform ist. Es heißt immer nur, dass dies gegebenenfalls möglich sein könnte, wenn dies vernünftig begründet würde. Das Gebot der Jährlichkeit ist auch nicht aufgehoben. – Das war nur ein Statement. – Ich möchte trotzdem darauf antworten, Frau Kollegin. Ich habe mir nicht irgendeinen Satz aus dem Gutachten des Wissenschaftlichen Dienstes herausgesucht, sondern ich habe den entscheidenden Satz des Gutachtens gewählt. (Beifall CDU und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Sie sollten auch nicht versuchen, das durch eigene Formulierungen irgendwie zu relativieren. Es ist grundsätzlich möglich, das aus Notkreditmitteln zu finanzieren. Ihre These war bisher immer, dies sei eine Zweckentfremdung, und es sei kein Anlasszusammenhang gegeben. Genau das sagt der Wissenschaftliche Dienst nicht. Genau das hat das Bundesverfassungsgericht nicht ausgeschlossen. Insoweit bleibt allenfalls die Begründung der Jährlichkeit. Der Jährlichkeitsgrundsatz ist einzuhalten. Das ist klar. Das tun wir zukünftig. Es ist aber grundsätzlich möglich, für die Förderung dieser Ansiedlung Notkredite einzusetzen. Auch das werden wir entsprechend tun. Entscheidend ist aber, dass es darum heute eigentlich gar nicht geht. (Tobias Koch) (Heiterkeit und Beifall CDU, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und SSW) Bei allen unterschiedlichen Interpretationen können Sie aber heute trotzdem zustimmen. Heute geht es um eine Bürgschaft aus dem normalen Landeshaushalt, so wie wir in der Vergangenheit auch schon Bürgschaften vergeben haben, wenn wir zum Beispiel die Werften bei uns im Land bei Schiffbauaufträgen unterstützt haben. Die verfassungsrechtliche Frage des Einsatzes von Notkreditmitteln ist deshalb überhaupt nicht berührt, weshalb ich von einem einstimmigen Votum zu diesem Nachtragshaushalt ausgehe. Bedanken möchte ich mich zuallererst bei unserer Landesregierung, die bei allen Fragen zur Ansiedlung von Northvolt immer schnell und entschlossen reagiert hat, so jetzt mit der Vorlage des Zweiten Nachtragshaushalts. Auch als Landtag haben wir gemerkt, wie wichtig es war, zunächst im September und dann erneut im November – nach dem Verfassungsgerichtsurteil – die klare Botschaft auszusenden, dass die Landesförderung nicht gefährdet ist. Diese Klarheit war wichtig für das Unternehmen selbst, für die kommunalen Verantwortlichen und Entscheidungsträger vor Ort, aber auch für die nicht ganz leichten Verhandlungen mit dem Bund über das gemeinsame Finanzierungspaket. (Zuruf Lars Harms [SSW]) Der Dank dafür, dass dieses unter schwierigen Bedingungen am Ende gelungen ist, gilt vor allem Robert Habeck. Das kann man hier wirklich in aller Deutlichkeit sagen. (Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und vereinzelt CDU) Es war das Bundeswirtschaftsministerium, das das Konzept für die Kombination aus Wandelanleihe und TCTF-Förderung entwickelt hat. Es war ebenfalls das Bundeswirtschaftsministerium, das eine Ausnahmegenehmigung von der Haushaltssperre des Bundesfinanzministeriums erwirkt hat, sodass der Förderbescheid des Bundes bereits übergeben werden konnte. Angesichts der nach wie vor ungeklärten Haushaltslage auf Bundesebene finde ich das geradezu sensationell. (Beifall CDU und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Eine bessere Unterstützung für diese Ansiedlung kann es nicht geben, als sie Bund und Land hier gemeinsam in den vergangenen Monaten praktiziert haben. Das zahlt sich aus, indem Northvolt mit den bauvorbereitenden Arbeiten bereits begonnen hat. Die Bagger rollen. Es wird bereits investiert. Das wird hoffentlich mit der Genehmigung durch die EU-Kommission im Januar zum Abschluss gebracht werden, sodass dem Bau der Batteriefabrik dann nichts mehr im Wege steht. Schleswig-Holstein wird von der größten Industrieansiedlung der vergangenen Jahrzehnte profitieren. Auf dem Weg zu einem klimaneutralen Industrieland gehen wir damit einen großen Schritt weiter voran. Die zweite Herausforderung, der wir mit diesem Nachtragshaushalt begegnen und die die Ministerin beschrieben hat, betrifft die Folgen der Ostseeflut. Auch hier hat die Landesregierung schnell und entschlossen gehandelt. Mit dem Zweiten Nachtragshaushalt schaffen wir die haushaltsrechtlichen Voraussetzungen, um die erforderlichen Wiederaufbaumaßnahmen zeitnah finanzieren zu können. Auch dieser Sachverhalt sollte die Zustimmung aller Fraktionen finden. Nicht nur mit dem gemeinsamen Antrag zur Ostseeparlamentarierkonferenz, sondern auch mit der gemeinsamen Beschlussfassung dieses Zweiten Nachtragshaushalts kommen wir zu einem sehr versöhnlichen Ende der Debatten dieses Jahres. Auch ich möchte mir deshalb erlauben, bereits jetzt frohe Festtage zu wünschen. Alles Gute und bis zum nächsten Jahr! (Beifall CDU und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

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Jette Waldinger-Thiering

Vielen Dank. – Für die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN hat nun der Abgeordnete Oliver Brandt das Wort.

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Oliver Brandt GRÜNE

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Worum geht es heute? – Es ist angesprochen worden: Wir reagieren auf aktuelle Entwicklungen, die mit einem Nachtragshaushalt die Anpassung des Landeshaushalts 2023 erforderlich machen. Zum einen wollen wir sicherstellen, dass die Wiederaufbaumaßnahmen infolge der Ostseesturmflut im Oktober 2023 nun schnellstmöglich finanziell unterstützt werden können. Mit einer haushaltsgesetzlichen Ermächtigung schaffen wir die rechtlichen Voraussetzungen dafür, dass unsere Ministerien die nötigen Haushaltstitel einrichten und Ausgaben tätigen können. So können Maßnahmen zum Wiederaufbau nach der Jahrhundertflut an der Ostsee zügig umgesetzt werden. Damit ist der Weg bereitet, dass Auszahlungen an Kommunen (Oliver Brandt) zeitnah erfolgen können, aber nicht erst mit dem Beschluss des Haushalts 2024 im März. Land und Kommunen haben sich auf eine gemeinsame Finanzierung des Wiederaufbaufonds verständigt. Das Sondervermögen ist bereits eingerichtet. Wir sollten nun alle gemeinsam in Richtung Berlin wirken, dass in den weiteren Gesprächen eine finanzielle Beteiligung des Bundes an den finanziellen Folgen der Sturmkatastrophe erfolgt. (Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, CDU und SSW) Mit einer weiteren Ermächtigung stellen wir klar, dass notwendige Darlehen infolge der Ostseesturmflut im Haushaltsvollzug 2023 kreditfinanziert werden können. Als sogenannte finanzielle Transaktionen sind sie vermögensneutral und daher nicht schuldenbremsenrelevant. Auf diese Weise können wir nunmehr die Rücklagen im Katastrophen- und Bevölkerungsschutz wieder aufstocken, nachdem wir im Finanzausschuss sehr schnell gehandelt und aus diesen Rücklagen 20 Millionen Euro kurzfristig für das Darlehensprogramm an Privatpersonen und Gewerbetreibende infolge der Ostseesturmflut bereitgestellt hatten. Diese Rücklagen sind damit wieder in gleicher Höhe vorhanden. Der zweite inhaltliche Aspekt des Nachtragshaushalts ist die finanzielle Absicherung der Ansiedlung von Northvolt. Diese Ansiedlung ist eine Riesenchance auf dem Weg Schleswig-Holsteins zur Energiesouveränität und zum klimaneutralen Industrieland. Hier gehen wir nun den nächsten Schritt. Auch ich möchte mich noch einmal für die sehr gute Zusammenarbeit auf Landes- und Bundesebene bedanken, dieses Projekt gemeinsam voranzutreiben. (Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und vereinzelt CDU) Heute schaffen wir eine neue haushaltsgesetzliche Ermächtigung, damit die Staatskanzlei und das Wirtschaftsministerium eine Rückbürgschaft gegenüber dem Bund von bis zu 300 Millionen Euro eingehen dürfen. Damit beteiligt sich das Land an einer Absicherung möglicher Verluste des Bundes aus einer Wandelanleihe, die die KfW an Northvolt vergeben soll. In Schleswig-Holstein wissen wir, dass die Inanspruchnahme einer Bürgschaft auch tatsächlich eintreten kann. Ich glaube aber, wir sind alle in diesem Hause in diesem Fall überzeugt, dass die Ansiedlung eine Erfolgsgeschichte werden kann. Wir sind bereit, das Risiko gemeinsam mit dem Bund zu tragen. Indem die Ermächtigung eine Zustimmung des Finanzausschusses zu einer Vereinbarung mit dem Bund umfasst, ist hier auch eine ausreichende parlamentarische Beteiligung gewährleistet. Wir freuen uns, dass es hier voraussichtlich einen gemeinsamen Beschluss aller Fraktionen des Landtags geben wird. – Vielen Dank. (Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, CDU und Lars Harms [SSW])

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Jette Waldinger-Thiering

Für die SPD-Fraktion hat nun die Abgeordnete Beate Raudies das Wort.

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Beate Raudies SPD

Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Kurz vor Toresschluss – oder besser: Haushaltsschluss – also noch ein Nachtragshaushalt. Warum der notwendig ist, hat die Frau Finanzministerin ja hinlänglich erklärt. Ich will aber gern für meine Fraktion noch einmal sagen, was wir wichtig finden. Wir haben am Mittwoch gemeinsam das Sondervermögen zur Beseitigung der Schäden des Ostseehochwassers eingerichtet. Mit dem Nachtragshaushalt ermöglichen wir es der Landesregierung nun, erste Schritte zur Bewirtschaftung des Sondervermögens zu gehen. Wie viel Geld wir aus dem Landeshaushalt 2024 zuführen müssen, werden wir bis zur zweiten Lesung des Haushalts im März wissen. So ist es gestern im Finanzausschuss besprochen worden, denn bis zu diesem Zeitpunkt werden hoffentlich die ersten Planungen und Anträge aus den Kommunen vorliegen, was in diesem Jahr umgesetzt werden kann, denn nach dem Verfassungsgerichtsurteil gilt: Wir dürfen nur so viel Geld über Notkredite finanzieren, wie im nächsten Jahr ausgegeben werden kann. Das dürfen wir per Notkredit machen, und ich kann für meine Fraktion sagen: Wir erklären uns ausdrücklich jetzt schon dazu bereit, liebe Kolleginnen und Kollegen. (Beifall SPD, CDU, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und SSW) Liebe Kolleginnen und Kollegen von der CDU, das ist keine haushaltspolitische Trickserei, sondern eine verfassungskonforme Ausnahme von der Schuldenbremse. Herzliche Grüße an Ihren Vorsitzenden Friedrich Merz, der hat da vielleicht noch ein bisschen Nachhilfebedarf. (Beate Raudies) (Beifall SPD, SSW und vereinzelt BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Wenn sich die Bundestagsopposition nur halb so konstruktiv verhielte wie wir hier im Hause, könnten wir gemeinsam sehr viel mehr für die Menschen und für unser Land erreichen. (Beifall SPD – Zuruf SPD: So ist das!) Für meine Fraktion sage ich auch zu, dass wir uns bei der Bundesregierung und den Bundestagsfraktionen dafür einsetzen werden, dass die Mittel für die Beseitigung der Flutschäden auch im Bundeshaushalt 2024 so wie für die Flutschäden im Ahrtal eingeplant werden. Ich möchte an dieser Stelle aber noch einmal allen in Erinnerung rufen: Auch für den Bund gelten die Bedingungen der Schuldenbremse und für Notkredite wie für uns. Wir können also mal mit diesem Gemöpper aufhören, warum wir jetzt noch kein Geld gekriegt haben. Das ging wahrscheinlich angesichts des Urteils in diesem Jahr einfach nicht mehr. (Beifall Oliver Kumbartzky [FDP]) Wenn wir nächstes Jahr etwas kriegen, umso besser. (Beifall SPD und Dr. Heiner Garg [FDP]) Dann noch einmal zum Zweiten Nachtrag: Wir sichern mit dem Nachtrag die Unterstützung des Landes Schleswig-Holstein für die Ansiedlung von Northvolt. In der letzten Landtagsdebatte hat meine Fraktion ja gemeinsam mit der Regierungskoalition einen Notkreditbeschluss gefasst, der uns das ermöglicht. Viel schöner als der Kollege Koch hätte ich das heute hier gar nicht ausführen können. ich habe auch noch einmal das Protokoll der letzten Landtagstagung nachgelesen. Viel besser hätte ich nicht begründen können, warum wir mithilfe eines Notkredits im Rahmen der Schuldenbremse die Energietransformation, den Umbau zum klimaneutralen Industrieland in Schleswig-Holstein auf den Weg bringen können. Wir wollen und brauchen diese Ansiedlung in Schleswig-Holstein, um bei der Energiesouveränität voranzukommen und unsere Energieversorgung umzustellen, um unser Land klimaneutral zu machen, was wir doch alle wollen. Ich will an dieser Stelle ausdrücklich meinen Dank an die Bundesregierung und Bundeskanzler Olaf Scholz richten: Das ist nicht selbstverständlich, dass man solche Klimmzüge macht. Bei aller Arbeit, die Robert Habeck geleistet hat: Ohne Zustimmung des Bundeskanzlers geht es auch nicht. (Beifall SPD) Liebe Kolleginnen und Kollegen, wir haben in der Debatte im November ausführlich über die Notwendigkeit und Zulässigkeit von Notkrediten gestritten. Zur Wahrheit gehört auch: Diese Verfahren müssen wir so kompliziert ausgestalten, weil die Schuldenbremse so ist, wie sie ist. Und weil sie so ist, wie sie ist, verhindert die Schuldenbremse Investitionen und beeinträchtigt die Handlungsfähigkeit des Staates. Für uns Sozialdemokratinnen und Sozialdemokraten ist deswegen klar: Die Schuldenbremse muss reformiert werden. (Beifall SPD, Oliver Brandt [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN] und Dirk Kock-Rohwer [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]) Aber zurück zum Nachtragshaushalt, liebe Kolleginnen und Kollegen: Wichtig ist mir auch noch, was nicht im Nachtrag steht. Zum Jahresende werden wir rund 1,7 Milliarden Euro an Krediten aufgrund des Urteils des Bundesverfassungsgerichts tilgen. Im nächsten Jahr werden es noch einmal 300 Millionen Euro sein, also werden wir fast 2 Milliarden Euro Kredite tilgen. Einen Teil werden wir im Rahmen des Haushalts 2024 wieder aufnehmen müssen, aber auch diese Botschaft ist mir wichtig. Die inhaltlichen Ziele des Nachtrags unterstützen wir. Nun gab es gestern im Finanzausschuss ein wenig Irritation aufgrund der Aussage des Wissenschaftlichen Dienstes, dass möglicherweise zusätzlich ein Beschluss über eine Kreditermächtigung notwendig sei, ansonsten drohe Verfassungswidrigkeit. Dazu hatte ich mir eine deutliche Aussage der Landesregierung gewünscht, denn bei aller Liebe: Einem möglicherweise verfassungswidrigen Nachtragshaushalt hätten wir nicht zustimmen können. Liebe Frau Finanzministerin, liebe Frau Heinold: Danke für Ihre klare Aussage eben in der Debatte. Wenn Sie als langjährige und dienstälteste Finanzministerin so eine Aussage treffen, verlassen ich und meine Fraktion uns darauf. (Annabell Krämer [FDP]: Leute, jetzt wird es spooky!) Wir stimmen dem Nachtrag zu. (Beifall SPD, CDU und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

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Jette Waldinger-Thiering

Vielen Dank. – Für die FDP-Fraktion hat nun der Abgeordnete Oliver Kumbartzky das Wort. (Annabell Krämer [FDP]: Da seid ihr alle erleichtert! – Dr. Kai Dolgner [SPD]: Wir (Vizepräsidentin Jette Waldinger-Thiering) waren nur besorgt um deinen Gesundheitszustand!)

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Oliver Kumbartzky FDP

Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Im Sinne einer friedlichen Weihnachtszeit haben wir uns in der Fraktion entschieden, dass ich heute zu diesem Thema reden werde. (Beifall) Frau Präsidentin, ich möchte bereits jetzt erwähnen, dass ich keine Zwischenfrage der Kollegin Annabell Krämer gestatten werde. (Heiterkeit und Beifall) Jetzt habe ich die Bonuszeit schon gut genutzt, wunderbar. Meine Damen und Herren, mit dem 2. Nachtragshaushaltsgesetz 2023 setzt die Landesregierung den von allen Fraktionen formulierten politischen Willen zur Finanzierung der Kosten der Sturmflut und zur Finanzierung eines Teils der Northvolt-Ansiedlung per Gesetz um. Da Sie sowohl bei den 2023 noch zu zahlenden Flutkosten als auch bei der Finanzierung des Landesanteils zur Absicherung der Wandelanleihe nicht wie sonst üblich beherzt in den Notkredittopf greifen, werden wir heute zustimmen – alle, wie wir da sind. (Vereinzelter Beifall) Nur der Vollständigkeit halber ergänze ich, Herr Kollege Koch: Sie haben zu Recht Herrn Habeck gelobt. (Heiterkeit Dr. Heiner Garg [FDP]) Sie, Frau Raudies, haben den Bundeskanzler gelobt. Der Vollständigkeit halber: Es ist natürlich auch ein großes Verdienst des Bundesfinanzministers, dass dieses Thema jetzt so gelungen ist. (Beifall FDP, SPD und Lars Harms [SSW]) Nichtsdestoweniger haben wir auch den Appell mitgenommen, zum Thema Fluthilfe aktiv zu werden, das werden wir auch definitiv tun. Nun möchte ich noch einige Sätze zur NorthvoltAnsiedlung sagen, gerade weil der Kollege Koch eben so getan hat, als liefe es alles finanziell sehr gut. Finanziell sind in der Tat sehr gute Signale erfolgt und Beschlüsse gefasst worden. Man kann aber nicht alles allein mit Subventionen und Bürgschaften regeln, es gibt auch noch Hausaufgaben zu erledigen. Mein Appell an die Landesregierung zu Weihnachten ist es, die eigenen Hausaufgaben zu erledigen und die Region gerade bei dieser wichtigen Ansiedlung zu unterstützen. Es gab – ich weiß nicht, ob es jeder weiß – Anfang August einen Brandbrief aus der Region heraus, aus der Verwaltung, aus der Politik an den Ministerpräsidenten. Darin wurde hingewiesen auf die „massive Überlastung unserer organisatorischen, personellen und finanziellen Strukturen“. Es wurde beklagt, dass das vom Land beauftragte externe Beratungsbüro die vor Ort benötigten Leistungen nicht erbringen könne und kein gemeinsames Verständnis des Transformationsprozesses entwickeln werden könne. (Zuruf FDP: Hört, hört!) Schließlich der dringende Apell, endlich Finanzierungsinstrumente auf den Weg zu bringen, die die Gemeinden bei Planungen und Aufbau der notwendigen Infrastruktur unterstützen. (Zuruf FDP: Hört, hört!) Nicht zuletzt gab es abschließend in dem Brief sogar die Ankündigung, dass sich maßgebliche Kommunen ansonsten wegen einer drohenden Überlastung zurückziehen müssten. – Das ist ein dramatischer Hilferuf gewesen. (Beifall FDP) Das war ein drastisch formuliertes Warnsignal. Leider hat es zwei Monate gedauert, Herr Minister, bis Sie zusammen mit dem MP in Heide waren und das Gespräch mit den lokalen Akteuren gesucht haben. Ich fand, das war zu lang. Sie hatten etwas im Gepäck. Auf der Veranstaltung wurde gesagt, Sie wollten ein Projektbüro einrichten. Diese Ankündigung ist im Oktober gemacht worden. Jetzt ist Dezember. Dieses Projektbüro ist leider immer noch nicht da. Dem Vernehmen nach befindet es sich in der finalen Abstimmung. Es ist gut, dass es kommt, aber wichtig ist: Butter bei die Fische. Die Region braucht dieses Projektbüro. (Beifall FDP, SPD und SSW) Deswegen meine abschließende Aufforderung, meine abschließende Bitte, mein abschließender Wunsch in dieser Zeit, die Sorgen, die es vor Ort gibt, die Bedenken, aber auch die Fragen der Menschen ernst zu nehmen und die vielen Haupt- und Ehrenamtlichen, die sich seit Monaten unermüdlich für dieses Projekt einsetzen, Überstunden ohne Ende schieben und ehrenamtlich mit sehr vielen Sondersitzungen Kommunalpolitik machen, nicht alleinzulassen. Auch die Landesregierung muss ihre Hausaufgaben machen und das Tempo mitgehen, (Oliver Kumbartzky) das Dithmarschen und Northvolt vorlegen. – Vielen Dank.

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Jette Waldinger-Thiering

Vielen Dank. – Für die SSW-Fraktion hat nun der Abgeordnete Lars Harms das Wort.

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Lars Harms SSW

Vielen Dank. – Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Das Urteil des Bundesverfassungsgerichts zum Zweiten Bundesnachtragshaushalt 2021 hat der Landesregierung praktisch keine Wahl gelassen. Es brauchte einen ordentlichen Zweiten Nachtragshaushalt für dieses Jahr. Dieser liegt nun vor und sieht Ermächtigungen für drei Bereiche vor. Zwei der Ermächtigungen beziehen sich auf die Maßnahmen in Bezug auf die Ostseesturmflut. Zum einen sollen die Rücklagen für den Katastrophenund Bevölkerungsschutz wieder aufgestockt werden, nachdem aus diesen kurzfristig Mittel für angebotene Darlehen infolge der Flut bereitgestellt wurden. Zum anderen sollen die haushaltstechnischen Voraussetzungen für die Umsetzung von Maßnahmen zum Wiederaufbau geschaffen werden. An diesen Wiederaufbaumaßnahmen sollen sich Bund, Land und Kommunen beteiligen – auch wenn der Bundesanteil bisher noch nicht fix ist. Ich finde, das Wichtigste, das in diesem Beschluss implizit unterlegt ist, ist, dass der Bund seiner Pflicht nachkommen muss, uns bei den Flutschäden zu helfen und den Menschen in Schleswig-Holstein zur Seite zu stehen. (Beifall SSW und FDP) Meine Damen und Herren, mit der dritten Ermächtigung wird eine Rückbürgschaft gegenüber dem Bund bis zu einem Höchstbetrag von 300 Millionen Euro ermöglicht. Damit sollen mögliche Verluste des Bundes aus einer Wandelanleihe gegenüber Northvolt zu 50 Prozent durch das Land abgesichert werden. Wir haben diesen Nachtragshaushalt im Finanzausschuss mitgetragen, aber unsere Zustimmung an hohe Erwartungen geknüpft. Schließlich haben sowohl das Bundesverfassungsgerichtsurteil als auch das Gutachten des Wissenschaftlichen Dienstes sehr enge und konkrete Bestimmungen formuliert, nach denen Haushaltsgelder und Notkreditmittel einzustellen, zu begründen und zu verausgaben sind. Die formale Verabschiedung eines Nachtragshaushaltsgesetzes ist nur der erste Schritt. Das Gutachten bezeichnet die Subventionierung des Ansiedlungsvorhabens von Northvolt mit den umgewidmeten Mitteln aus dem Ukraine-Notkredit zwar als „grundsätzlich möglich“, allerdings mit der deutlichen Einschränkung, dass es dazu erhöhter „Darlegungsanforderungen“ zur Begründung bedarf, sprich: Jeder Euro, der für dieses Vorhaben fließt, muss in seiner Verwendung genauestens nachgewiesen werden. Es braucht eine detaillierte Beschreibung, Begründung der Mittelverausgabung, und die Geeignetheit und Wirksamkeit der damit finanzierten Maßnahmen müssen nachvollziehbar offengelegt und mit einer entsprechenden Erfolgsprognose versehen sein. Sehr hohe Anforderungen also. Das Gutachten weist selbst darauf hin, dass dennoch ein verfassungsrechtliches Risiko bleibt. Schließlich würde aus dem Dringlichkeitsantrag der regierungstragenden Fraktionen von November, mit dem noch eine außergewöhnliche Notlage gemäß Artikel 61 Absatz 3 der Landesverfassung für das Jahr 2023 beschlossen wurde, nicht eindeutig hervorgehen – so der Wissenschaftliche Dienst –, „in welcher Höhe Kreditermächtigungen für das Jahr 2023 geschaffen werden“. Daher wird seitens des Wissenschaftlichen Dienstes „eine detaillierte Darstellung der Bewertung der in der Vergangenheit ergriffenen Maßnahmen“ (Annabell Krämer [FDP]: Hört, hört!) „sowie eine Prognose der Geeignetheit der geplanten Maßnahmen“ verlangt. Diesen Anmerkungen können wir uns nur anschließen. Auch wir werden sehr genau verfolgen und nachvollziehen, wie und zu welchen Konditionen die Landesregierung diese eingeplanten Gelder aufnimmt, einstellt und verausgabt und wie transparent diese Vorgänge dem Haushaltsgesetzgeber, sprich dem Parlament, offengelegt werden. Mit diesen Erwartungen blicken wir selbstredend gespannt dem Entwurf für Landeshaushalt 2024 entgegen. Ich habe dies bereits im Finanzausschuss ganz klar gemacht: Wir erwarten Haushaltsklarheit, Haushaltswahrheit und Transparenz über die Verplanung und Verausgabung von Notkreditgeldern, sodass wir Zeile für Zeile der Gesamtauflistung einer jeden einzelnen Notkreditgeldmaßnahme nachvollziehen können. Diese Einbindung des Finanzausschusses und des Parlamentes ist uns zugesagt worden. Daher können wir das Nachtragshaushaltsgesetz heute mittragen und erwarten, wie gesagt, gespannt (Lars Harms) die anstehenden Haushaltsberatungen für 2024. Hier müssen alle Haushaltsstellen, die durch Notkredite finanziert werden sollen, transparent aufgelistet werden. Die damit einhergehenden Maßnahmen müssen genau beschrieben werden. Es muss eine solide Prognose erstellt werden, welche Ergebnissen aus diesen Maßnahmen hervorgehen sollen. Nur dann erfüllen wir die Auflagen des Bundesverfassungsgerichtsurteils. Nur dann werden wir in der Lage sein, anhand einer Erfolgskontrolle genau zu sagen, ob die Grundlage für weitere Notkredite fortbesteht. Genau in dieser Transparenz werden wir den Haushalt 2024 und die möglichen damit verbundenen neuen Notkredite messen. Wir sind durchaus offen. Wir haben kein Problem mit Notkrediten, wenn wir in einer Notsituation sind – in der sind wir –, aber das Urteil des Bundesverfassungsgerichtes macht deutlich: Wie müssen diese Notkredite genau und sauber begründen. Meine Damen und Herren, jetzt geht es erst einmal um das Nachtragshaushaltsgesetz. Da sind wir gerne dabei. – Vielen Dank. (Beifall SSW)

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Jette Waldinger-Thiering

Vielen Dank. – Für einen Dreiminutenbeitrag hat sich nun die Abgeordnete Annabell Krämer gemeldet. (Serpil Midyatli [SPD] gerichtet an Oliver

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Oliver Kumbartzky FDP

Du hast alles gegeben! – Tobias Koch [CDU] gerichtet an Oliver

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Oliver Kumbartzky FDP

Du hast alles gesagt! – Weitere Zurufe)

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Annabell Krämer FDP

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Ich wollte Sie nicht enttäuschen. Ich weiß, Sie alle haben sich auf meinen Beitrag gefreut. Ja, der Kollege Koch hat die Gewalt nun auf die Straße gebracht; darauf muss ich nun auch reagieren. (Heiterkeit FDP) Was hat der Kollege Koch zitiert? Der entscheidende Satz lautet: „… ist eine Subventionierung eines Ansiedlungsvorhabens … unter diesem Gesichtspunkt im Einklang mit der Verfassung des Landes Schleswig-Holstein grundsätzlich möglich.“ Da hat er aufgehört. Es geht aber weiter: „Auf der anderen Seite ergeben sich aus dem Urteil erhöhte Darlegungsanforderungen für das Vorliegen eines sachlichen Veranlassungszusammenhangs … Ob das Landesverfassungsgericht zu dem Ergebnis kommen würde, dass die Beschlüsse zu Drucksache … den erforderlichen Begründungsgrad aufweisen, kann nicht sicher prognostiziert werden.“ (Tobias Koch [CDU]: Außer von Ihnen!) „Ein verfassungsrechtliches Risiko verbleibt zudem,“ – Obacht! – „da sich aus dem Beschluss … nicht eindeutig ergibt, in welcher Höhe Kreditermächtigungen für das Land 2023 geschaffen werden.“ Ah! „Auch gibt es Argumente dahin gehend, dass ein Nachtragshaushalt zur Schaffung der erforderlichen Kreditermächtigung notwendig sein könnte.“ Das war der Punkt, über den wir gestern noch einmal gesprochen haben. Der Wissenschaftliche Dienst hat das gestern revidiert und gesagt: Ja, ein Nachtragshaushalt sei zwingend erforderlich. Status quo ist der Landeshaushalt 2023 verfassungswidrig. Ich wiederhole: Der Landeshaushalt 2023 ist verfassungswidrig. (Lasse Petersdotter [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Es gibt einen Unterschied zwischen einem Gutachten und einem Urteil!) Ich möchte den Kollegen Harms berichtigen – ich tue es ungern, aber ich muss es machen –: Das heilen wir nicht mit diesem Nachtragshaushalt, denn dieser Nachtragshaushalt bezieht sich nicht auf die erforderlichen Kreditermächtigungen. Wir haben 2023 Mittel aus Notkreditermächtigungen in Anspruch genommen, die es nicht gibt – die es nicht gibt, die es einfach nicht gibt.

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Jette Waldinger-Thiering

Frau Abgeordnete, lassen Sie eine Zwischenfrage des Herrn Abgeordneten Lars Harms zu?

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Annabell Krämer FDP

Aber so was von gern. (Annabell Krämer)

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Lars Harms SSW

Es ist zwar kurz vor Weihnachten, aber trotzdem diese Nachfrage, – Ich erkläre gerne. weil ich Ihre Schlussfolgerung so nicht verstehe: Wenn Sie sagen, dass der Haushalt für dieses Jahr verfassungswidrig sei und wir heute einen Beschluss fassen, der diesen verfassungswidrigen Haushalt ändert, der aber trotzdem weiterhin verfassungswidrig bleibt, wieso stimmen Sie dem dann zu? (Martin Balasus [CDU]: Gute Frage!) – Also, es geht hier um zwei oder drei Positionen, die meine Fraktion ausdrücklich begrüßt. Das untermauern wir damit, dass wir diesem Nachtragshaushalt zustimmen, aber unser Basishaushalt ist im Ganzen leider verfassungswidrig. Wenn die CDU einen Haushaltsentwurf vorlegt, lehnen Sie ja auch ganz viele Positionen ab und stimmen ihm nachher auch zu. Ich möchte Ihnen damit eines ganz deutlich sagen – der Kollege Plambeck hatte gestern auch die Erkenntnis, denn er sagte im Finanzausschuss: „Wir heilen das ja, indem wir zum Jahresende nicht verbrauchte Kreditermächtigungen zurückführen.“ –: Damit wird der Haushaltsentwurf ja nur im Betrag etwas weniger verfassungswidrig. Er bleibt verfassungswidrig, aber die Summe reduzieren wir nur. Das Problem ist nämlich, dass die Inanspruchnahme der Kreditermächtigung aus 2023 nicht stattfinden kann, weil wir keine Kreditermächtigung 2023 haben; es gibt keine Notkreditermächtigung in diesem Land. Es gibt 2023 keine Notkreditermächtigung! (Zuruf Tobias Koch [CDU] – Wortmeldung Lars Harms [SSW]) – Herr Harms, ja!

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Annabell Krämer FDP

Ja, natürlich, ich gebe ja nicht auf.

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Lars Harms SSW

Keine Frage, sondern nur eine Bemerkung: Wenn wir eine Verfassungswidrigkeit vermuten – das haben wir bei dem Northvolt-Kredit getan – und das nicht beklagen, dann haben wir aber auch in aller Öffentlichkeit dargestellt, warum wir das tun, weil wir eben dieses Projekt nicht gefährden wollen, und haben nicht versucht, uns herauszureden. Das ist der Unterschied zwischen uns und Ihnen. (Beifall CDU, Silke Backsen [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN] und Uta Röpcke [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]) – Herr Kollege Harms, vielleicht antworte ich jetzt darauf, dann können wir vielleicht nachher ein bissschen besinnlicher in die Weihnachtszeit gehen. Eigentlich danke ich Ihnen für die Frage, weil ich nicht nachher noch einmal mit einem Dreiminutenbeitrag enden möchte, aber es liegt mir am Herzen. Deshalb sage ich es in aller Deutlichkeit: Herr Kollege Harms, als ich das letzte Mal im November dieses Plenum verlassen habe, war ich zum ersten Mal in sechseinhalb Jahren – das sage ich Ihnen –, persönlich angefasst, das allererste Mal. Das muss ich Ihnen ehrlich sagen. Da habe ich gedacht: Krämer, du hast zwei Kinder zu Hause, du willst jeden Morgen in den Spiegel gucken können. Du machst das auch für die Zukunft deiner Kinder. Wenn sich Abgeordnete hier hinstellen und sagen: „Wir erachten eine Maßnahme als verfassungswidrig, aber weil wir sie als wichtig erachten, beklagen wir sie nicht.“, dann muss ich sagen, dass etwas hier in unserem Parlament nicht stimmt. Das sage ich in aller Deutlichkeit. Unsere freiheitlich-demokratische Grundordnung steht auf dem Fundament der Gewaltenteilung. (Zuruf Eka von Kalben [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]) Ich bin der Meinung, dass Parlamentarier nicht nur das Recht haben, diese Gesetzgebung zu überprüfen, wenn sie meinen, sie sei verfassungswidrig, sondern wir haben die verdammte Pflicht, die Gewaltenteilung in diesem Land zu verteidigen und dahinterzustehen. (Beifall Dr. Bernd Buchholz [FDP]) Dem haben Sie sich verschlossen. Ich bin froh, dass ich das jetzt anbringen kann und dass ich nachher versöhnlich enden kann. Dann nehmen wir uns wieder in den Arm und trinken auch wieder ein Bier zusammen. Aber ich muss Ihnen echt sagen: Ich bin nach Hause gefahren und war wirklich angefasst, dass man sagt: Die Notwendigkeit eines Projekts steht über unserer Verfassung. – Da muss ich ehrlich sagen: Nein, bei mir nicht!

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Jette Waldinger-Thiering

Herr Harms hat noch eine letzte Nachfrage oder ein Statement dazu – und bitte kurz. (Vizepräsidentin Jette Waldinger-Thiering)

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Lars Harms SSW

Das kann ich auch relativ kurz machen. – Ja, da gebe ich Ihnen recht. Man hat es zu überprüfen. Deswegen habe ich in meiner Eigenschaft als Finanzausschussvorsitzender den Wissenschaftlichen Dienst darum gebeten, genau zu dieser Frage ein juristisches Gutachten zu erstellen, und muss zu meinem Bedauern feststellen, dass ich mit meiner Einschätzung der Verfassungswidrigkeit falsch lag, weil es grundsätzlich nicht verfassungswidrig ist, Northvolt zu fördern. Das war unsere Begründung. Insofern war es ziemlich klug von unserer Seite aus, erst einmal ein Gutachten einzuholen, bevor man den Klageweg beschreitet, denn den hätten wir verloren. (Beifall CDU, vereinzelt BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, Beifall Thomas Losse-Müller [SPD] und Beate Raudies [SPD])

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Annabell Krämer FDP

Dazu fällt mir nichts mehr ein.

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Katja Rathje-Hoffmann CDU

Frau Präsidentin, ich verweise auf die Vorlage.

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Lars Harms SSW

Frau Präsidentin, ich verweise auf die Vorlage.

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Lars Harms SSW

Frau Präsidentin, auch hier verweise ich auf die Vorlage.

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Jette Waldinger-Thiering

Ich danke dem Herrn Berichterstatter. Gibt es Wortmeldungen zu dem Bericht? – Das ist nicht der Fall. Ich eröffne nun die Aussprache. Das Wort für die FDP-Fraktion hat die Abgeordnete Annabell Krämer.

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Annabell Krämer FDP

Sehr geschätzte Frau Präsidentin! Werte Kollegen! Schleswig-Holstein steht wirklich vor ganz immensen Herausforderungen. Wir haben marode Hochund Tiefbauten, eine überfällige Krankenhausstrukturreform, Defizite im Bildungssystem noch und nöcher. Wir brauchen ganz erhebliche Investitionen. Insofern ist es zwingend erforderlich, dass wir uns auf die wichtigen Kernaufgaben unseres Landes konzentrieren. Wissen Sie was? – Unser Land ist hierzu in der Lage. Der fortwährende Alarmismus der Landesregierung ist hier, so finde ich, überhaupt nicht mehr zielführend. Es gilt einfach nur, klug zu planen. Es ist unerlässlich, dass wir finanzpolitisch vorausschauend agieren und nicht weiterhin, wie wir es jetzt tun, auf Sicht fahren. Im Gegensatz zum Bund, der übrigens lediglich für bereits getätigte, zurückliegende Ausgaben für Energiehilfen Notkreditermächtigungen mittels eines ordnungsgemäßen Nachtragshaushalts geschaffen hat, verfahren Sie, als hätte es das Bundesverfassungsgerichtsurteil vom 15. November 2023 nie gegeben. (Peter Lehnert [CDU]: Wer wurde denn da noch verklagt?) Der Bund erklärt sämtliche Notlagen für beendet. Übrigens droht die Union mit Klage, sollte die Ampel es noch einmal wagen, eine neue Notlage zu erklären. Wie reagiert Schwarz-Grün in SchleswigHolstein? – Zunächst wird für das gesamte Haushaltsjahr 2023 erneut die Notlage erklärt. Auch hier geht man schon über die Vorgehensweise im Bund weit hinaus. Jetzt wird es skurril: Es wird mitnichten nur eine Ukraine-Notlage erklärt, damit man die ursprünglich für die Corona-Notlage ermöglichten Kreditermächtigungen weiter nutzen kann, vermeintlich lässt man noch einmal die Corona-Notlage wieder aufleben, die man doch selbst im Sommer 2022 für erledigt erklärt hat. Aber jetzt wird es vollständig absurd: Das Aussetzen der Schuldenbremse ermöglicht es der Landesregierung, sämtliche Koalitionswünsche zu realisieren und erforderliche Einsparungen weit in die Zukunft zu schieben. Was bot sie somit an? – Man erklärte nach dem Urteil im November sicherheitshalber schon einmal auf Vorrat das Bestehen einer Ukraine- und Corona-Notlage für 2024. Jetzt machen wir das Ganze verfassungswidrig noch einmal rund: Das Gebot der Jährigkeit wird für die Notkreditermächtigungen aus 2022 und den Vorjahren einfach nicht beachtet. Das Bundesverfassungsgerichtsurteil müsse man ja nicht auf Schleswig-Holstein übertragen, da der Haushalt in Schleswig-Holstein schließlich nicht beklagt werden könne – wo kein Kläger, da kein Richter. Ach ja, eine Zweidrittelmehrheit nebst Steigbügel eines Teils der Opposition ist schon mächtig komfortabel, (Beate Raudies [SPD]: Annabell!) wenn man weiß, dass man ohne Klagerisiko agieren kann. Folglich verzichtet man einfach auf den erforderlichen Nachtragshaushalt zur Einräumung von Kreditermächtigungen und nimmt weiterhin Kreditlinien in Anspruch, die schon längst verfallen sind. Dieses finanzpolitische Gebaren ist an Unseriosität nicht zu überbieten und wird bundesweit – das haben wir gestern gehört – vermutlich einzigartig sein. Es wird weiterhin mit Notkreditmilliarden jongliert, als gäbe es kein Morgen. Aber es gibt dieses Morgen, liebe Kolleginnen und Kollegen. Es gibt ein Morgen, und genau aus diesem Grund ist es wichtig, dass wir wissen, wohin uns unser finanzpolitisches Handeln und das erneute Aussetzen der Schuldenbremse führen. Es ist zwingend erforderlich, dass die Landesregierung einen Bericht über die Tragfähigkeit der Landesfinanzen erstellt, damit wir wissen, welchen finanzpolitischen Gestaltungsspielraum wir zukünftigen Generationen entziehen. (Annabell Krämer) (Beifall FDP) Wie reagieren die regierungstragenden Fraktionen? – Man fühlt sich ein bisschen an das Verhalten kleiner Kinder erinnert – alle kennen das –, die mit den Händen die Augen abdecken und glauben, dass man sie dann nicht mehr sehen kann, weil sie selber niemanden mehr sehen. Sie verweigern hier allen Ernstes die Erstellung eines Berichtes, der Ihnen nichts anderes als die Konsequenzen Ihres Handelns aufzeigte. Ja, Herr Kollege Koch, ich weiß, gleich kommen Sie: Beruhigen Sie sich! – Für in sieben bis neun Jahren bieten Sie diesen Bericht nun an. Sie bieten tatsächlich dessen Erstellung in der nächsten Legislaturperiode an, wissend, dass ein Anteil der heute verantwortlichen Akteure dann gar nicht mehr inkludiert ist. (Beifall FDP – Beate Raudies [SPD]: Wie ist das denn zuletzt gewesen? Die sind auch nicht mehr alle da!) – Kollegin Raudies, es ist Weihnachtszeit. (Beate Raudies [SPD]: Genau!) – Ganz ehrlich, wir haben einen Kompromiss angeregt. Sie wollten einen gemeinsamen Antrag mit uns machen, Sie wollten heute auch ohne Aussprache beraten. (Tobias Koch [CDU]: Sie hatten doch im letzten Jahr gerade erst einen!) – Ja, vom Landesrechnungshof, aber ich möchte, dass das Finanzministerium den erstellt. Wir haben Ihnen als Kompromiss einen Bericht für Ende 2025 vorgeschlagen. Das war Ihnen zu zeitnah – in zwei Jahren, zu zeitnah! Dies lehnen Sie ab. (Zuruf Tobias Koch [CDU]) Sie verweisen – jetzt geht es los – auf fehlende Kompetenz, Ressourcen und Software im Finanzministerium. Das wäre mit Bordmitteln nicht abbildbar. Die Erstellung eines Berichtes ist aktuell nicht möglich. – Leute, das ist nun wirklich Alarmstufe rot! (Beifall FDP) Das ist Alarmstufe rot. Sie agieren, ohne die Konsequenzen absehen zu können oder zu wollen. (Unruhe) – Keine Angst, die Presse ist nicht mehr da, Herr Koch – Sie brauchen nicht hochzugucken. – Ein erneuter finanzpolitischer Offenbarungseid von Schwarz-Grün! Auf Ihrem Wunschzettel sollte ein finanzpolitischer Kompass stehen, denn diesen haben Sie dieses Jahr vollends verloren. – Herzlichen Dank für die Aufmerksamkeit. – Ach so, und jetzt wünsche ich euch allen Frohe Weihnachten. (Beifall FDP und SSW)

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Jette Waldinger-Thiering

Vielen Dank. – Für die CDU-Landtagsfraktion hat nun der Abgeordnete Ole Plambeck das Wort.

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Ole-Christopher Plambeck CDU

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Der Landesrechnungshof hat im August 2022 dem Landtag einen Sonderbericht zur Tragfähigkeit der Landesfinanzen vorgelegt. Im Rahmen eines Fachgesprächs im Finanzausschuss am 8. Dezember 2022 haben wir uns mit dem Bericht auseinandergesetzt. Die Tragfähigkeitsanalyse sieht eine langfristige Projektion der Schuldenquote vor. Dazu hat der Landesrechnungshof Einnahmen und Ausgaben einschließlich der Zinsausgaben sowie das BIP bis 2060 projiziert. Das ist ein sehr langer Zeitraum. (Unruhe FDP) Wenn wir uns nur die letzten drei Jahre ansehen, stellen wir fest, dass so ein langer Zeitraum viele Unsicherheiten und Unbekannte beinhaltet. Heute können wir noch nicht sagen, welche Naturkatastrophen und Notlagen auf uns zukommen. Hinzu kommen strukturelle Veränderungen, insbesondere, was den demografischen Wandel und auch was die Zinsentwicklung betrifft. Der Landesrechnungshof hat dabei zwei Szenarien gerechnet, mit einer Lücke zwischen 0,2 Prozent und 1,0 Prozent des BIP, wobei aber auch die Abrechnung des Corona-Notkredits Mitte 2022 die Kurve wirklich verändert hat. Es kommt also auf viele Faktoren an. Es geht darum, einen Trend zu entwickeln und damit die Tragfähigkeit, also Zinsen und Tilgungen aus dem laufenden Haushalt, bedienen zu können, darum, dass das erhalten bleibt. Deswegen sagen wir auch klar: Eine Schuldentragfähigkeitsanalyse halten wir für sinnvoll. (Beifall CDU – Annabell Krämer [FDP]: Nicht in dieser Legislatur! Ja, dann macht es doch auch!) Daher sollten wir uns wie der Bund einmal in der Wahlperiode mit so einem Bericht auseinandersetzen. (Ole-Christopher Plambeck) (Annabell Krämer [FDP]: Eine Viertelstunde oder so!) Wir sind dem Landesrechnungshof dankbar, dass er in dieser Wahlperiode dem Landtag einen Tragfähigkeitsbericht zu den Landesfinanzen zugeleitet hat und wir uns damit auseinandersetzen konnten. Aber es ist nicht der erste Tragfähigkeitsbeder Drucksache 16/1865 im Landtag ein Tragfähigkeitsbericht durch die Landesregierung vorgelegt. Dabei erkennen wir an – das ist nicht wegzuwischen –, dass die Erstellung eines so umfangreichen Berichts erhebliche Ressourcen in der Verwaltung bindet, insbesondere, wenn man auch noch die kommunale Ebene einbinden sollte, was ein Vorschlag aus dem Fachgespräch war. (Anhaltende Unruhe FDP) Wenn wir uns den Bericht von 2008 ansehen, sollten wir uns überlegen, ob ein Bericht in dieser Form für die politische Beratung – denn darauf kommt es ja an – sinnvoll ist. Daher sollten wir – das meine ich wirklich ernst – gemeinsam Parameter für den Bericht entwickeln und gemeinsam klar besprechen, wie so ein umfangreicher Bericht aussehen sollte. Ich bin nur der Auffassung: Die einzige Differenz ist die Zeit. Die Zeit, um genau zu schauen: „Wie soll so ein Bericht inhaltlich aussehen?“, sollten wir uns nehmen, sodass dann mit diesen Parametern in der kommenden Wahlperiode ein Bericht vorgelegt wird. Zudem sollten wir uns generell das Berichtswesen einmal ansehen und schauen, ob wirklich alles notwendig ist, oder ob man vielleicht den einen oder anderen Bericht abschaffen kann, um die Verwaltung zu entlasten. (Beifall CDU und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN – Eka von Kalben [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Jo! – Tobias Koch [CDU]: Sehr gut!) Deswegen schlagen wir genau dieses Verfahren vor, um dann, wie beim Bund, einmal in der Wahlperiode mit einem vernünftigen Bericht des Finanzministeriums arbeiten zu können. Ich schlage vor, dass wir uns in einer der nächsten Finanzausschusssitzungen im Januar 2024 über den Inhalt eines solchen Berichts unterhalten. – Herzlichen Dank. (Beifall CDU und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

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Jette Waldinger-Thiering

Vielen Dank. – Für die Landtagsfraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN hat nun der Abgeordnete Oliver Brandt das Wort.

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Oliver Brandt GRÜNE

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! In diesem Berichtsantrag geht es um die Tragfähigkeit der Landesfinanzen. Das ist kein gewöhnlicher Bericht, sowohl was Inhalt und Umfang betrifft als auch die Notwendigkeit, wissenschaftliche Expertise von außen heranzuziehen, weil der Regierung selbst viele erforderliche Daten gar nicht vorliegen. Mit einem Tragfähigkeitsbericht soll über die langfristige Entwicklung der öffentlichen Finanzen informiert werden. Wir reden hier über einen Zeithorizont von bis zu 30 Jahren. Er soll als Frühwarnmechanismus für eine vorausschauende Finanzpolitik dienen. Bereits jetzt legt das Finanzministerium jedes Jahr eine zehnjährige Finanzplanung vor. Das übertrifft die Verpflichtung von Bund und Ländern nach dem Stabilitätsgesetz, eine fünfjährige Finanzplanung zu führen. Das heißt, wir verfügen bei uns in Schleswig-Holstein schon über weitergehendende Planungsdaten als andere Haushaltsgesetzgeber. Die Bundesregierung erstellt seit 2005 einmal pro Legislaturperiode einen Tragfähigkeitsbericht für die öffentlichen Finanzen des Bundes. Andere Länder haben bislang keinen Tragfähigkeitsbericht. Lediglich in Schleswig-Holstein wurde die einmalige Erstellung eines solchen Berichts 2006 beantragt, seinerzeit ebenfalls von der FDP. (Annabell Krämer [FDP]: Ach!) Der Bericht wurde über zwei Jahre später vorgelegt. – Der Kollege Kubicki war es. (Annabell Krämer [FDP]: Ja, guter Mann!) Seitdem sind allerdings die Anforderungen an einen Tragfähigkeitsbericht weiter gewachsen, sei es durch die Auswirkungen des Klimawandels und die damit verbundenen Anforderungen an Klimaschutz und Klimaanpassung und auch an die öffentlichen Finanzen, sei es dadurch, dass die immer kürzere Abfolge von exogenen Schocks und Krisenereignissen langfristig Einfluss auf die Haushaltsgestaltung hat, wie wir in den letzten Jahren erfahren mussten. Aktuell hat, wie bereits erwähnt wurde, der Landesrechnungshof für Schleswig-Holstein in dieser Legislaturperiode einen Tragfähigkeitsbericht vor- (Oliver Brandt) gelegt. Ich möchte mich an dieser Stelle für den Impuls, den dieser Bericht gegeben hat, und die damit verbundene Arbeit bei Frau Dr. Schäfer – sie ist heute nicht anwesend – und ihren Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern herzlich bedanken. (Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und CDU) Auch dieser Bericht ist unter Hinzuziehung externer wissenschaftlicher Unterstützung entstanden und wurde vor fast genau einem Jahr im Finanzausschuss im Rahmen eines Fachgesprächs ausführlich beraten. Wir haben uns also in dieser Legislaturperiode bereits ausführlich mit dem Thema beschäftigt. Der Umfang und die inhaltliche Tiefe des Berichts des Landesrechnungshofs zeigen aber auch, dass so ein Tragfähigkeitsbericht erhebliche personelle und sachliche Ressourcen beansprucht. Zudem ist der Erkenntnisgewinn bei einer Langzeitprognose begrenzt, wenn man diese nach kurzer Zeit, innerhalb von zwei oder drei Jahren, erneut anstellt. Generell – das ist auch in der Diskussion im Finanzausschuss zutage getreten – hat die Aussagekraft eines Tragfähigkeitsberichts Grenzen, da die zugrunde liegenden Analysen rückwärtsgewandt sind und zukünftige Entwicklungen nur eingeschränkt abbilden können. Dessen müssen wir uns immer bewusst sein. Wir haben einen Alternativantrag vorgelegt und wollen einen Tragfähigkeitsbericht erstellen lassen, aber aus den genannten Gründen nicht in dieser, sondern erst in der kommenden Legislaturperiode. Dies gibt uns zusätzlich die Gelegenheit, unseren Einfluss als Parlament auf den Tragfähigkeitsbericht geltend zu machen und im Finanzausschuss ausführlich über die konkreten Anforderungen an einen solchen Bericht zu beraten. Wir können aufbauend auf dem Berichtskonzept des Landesrechnungshofs untersuchen, wie Methoden des Bundes auf Schleswig-Holstein übertragbar sind, uns weitere Ansätze näher anschauen – soweit ich gehört habe, hat auch der Landesrechnungshof Sachsen-Anhalt einen solchen Tragfähigkeitsbericht gefordert – und uns eine Einschätzung aus der Wissenschaft einholen, um unseren Tragfähigkeitsbericht so zu konzipieren, dass er einen Mehrwert für die langfristige Prognose der Landesfinanzen beinhaltet. Daher bitte ich um Zustimmung zu unserem Antrag. – Vielen Dank. (Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und CDU)

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Jette Waldinger-Thiering

Vielen Dank. – Für die SPD-Fraktion hat nun die Abgeordnete Beate Raudies das Wort.

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Beate Raudies SPD

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Finanzpolitik ist in den letzten Wochen richtig spannend geworden. Wir Finanzpolitikerinnen und Finanzpolitiker finden das immer spannend, (Beifall SPD und Lars Harms [SSW] aber für alle anderen ist deutlich geworden, was Finanzpolitik eigentlich bedeutet. Das Urteil des Bundesverfassungsgerichts hat Grenzen aufgezeigt, es hat aber auch Handlungsoptionen und Handlungsbedarfe aufgezeigt. Liebe Kolleginnen und Kollegen, wer handeln muss und soll, tut gut daran zu wissen, auf welcher Grundlage er handelt. Deswegen ist auch für meine Fraktion ein Tragfähigkeitsbericht über die Landesfinanzen wichtig und notwendig. (Beifall SPD, FDP und SSW) Umso erstaunlicher ist – das schreiben wir uns alle gemeinsam ins Stammbuch –, dass bisher weder die Landesregierung noch der Landtag so einen Bericht für notwendig gehalten haben. Auch ich danke dem Landesrechnungshof, der uns einmal gezeigt hat, wie so ein Bericht aussehen kann. Sein Bericht ist eine gute Grundlage. Allerdings ist es nicht die originäre Aufgabe des Landesrechnungshofs, so einen Bericht zu erstellen; da sind wir uns wohl alle einig. Liebe Kollegin Krämer, deswegen danke für Ihren Antrag und Ihren Aufschlag, dieses Thema noch einmal in das Parlament zu tragen, um unsere Rolle als Haushaltsgesetzgeber zu stärken. (Beifall SPD, FDP und SSW) Wir mögen uneins sein über finanzpolitische Wege, aber wir sind uns nicht uneins über das Ziel, dass wir das Leben der Menschen besser machen wollen. Ich bitte darum, dass wir uns das bei allem, was wir hier machen, nicht immer gegenseitig absprechen. (Beifall SPD und Dr. Bernd Buchholz [FDP]) Jetzt ein Wort zum Verfahren: Obwohl wir uns einig über das Instrument und das Ziel sind, kommen wir heute trotzdem nicht zu einem gemeinsamen Beschluss. (Beate Raudies) Kurzer geschichtlicher Rückblick: Der Antrag der FDP wird im Plenum nicht diskutiert, sondern an den Finanzausschuss überwiesen, mit dem Ziel, einen gemeinsamen Beschluss zu formulieren. Weil das ein wichtiges Thema ist, wäre es ein gutes Zeichen Richtung Landesregierung, wenn sich das Parlament gemeinsam darauf verständigte, wie der Bericht aussehen soll; das haben wir in anderen Fällen so gemacht. Dann kommt ein Änderungsantrag der Koalition, der im Ausschuss vorgelegt wird, in dem plötzlich steht: Ein Bericht ist gut, er soll aber erst in der nächsten Wahlperiode erstellt werden, also erst in Jahre; das haben die Kollegen hier erläutert. Erst nach Protest der Antragstellerin wird im Finanzausschuss daraus eine Diskussionsgrundlage und kein Änderungsantrag. Man redet sich damit raus, dass der Antrag aus Versehen per E-Mail verschickt worden und nicht so gemeint gewesen sei – gut. Dann gibt es den Versuch einer Einigung im Finanzausschuss, unter Mithilfe der Landesregierung, die zu unserem großen Erstaunen erklärt, sie sei dagegen, weil ein solcher Bericht sehr viel Arbeit mache und das auch nicht ihre Priorität sei. –Liebe Landesregierung, nach meinem Verständnis setzt das Parlament die Prioritäten für die Landesregierung und nicht Sie selbst. (Beifall SPD, FDP und SSW) Wenn wir das wollen, dann müssen Sie das machen; Sie dürfen dann gegebenenfalls die Ressourcen dafür einfordern, aber Sie sollten das schon machen, wenn wir das wollen. Am Ende kommen wir nicht zusammen wegen der Jahre, wegen des Umfangs, wegen des Inhalts. Die Koalition stimmt ihren Antrag durch, und das ist der Antrag, über den wir heute abstimmen. (Annabell Krämer [FDP]: Über beide!) – Doch über beide Anträge; okay, dann habe ich das verpasst. – Wir werden dem FDP-Antrag zustimmen. Man kann über Sinn und Zweck, Inhalt, Umfang, Zeitpunkt und Konsequenzen ausdrücklich streiten, man kann darüber diskutieren. Ich scheue bekanntermaßen keinen Streit, aber wie das hier gelaufen ist, war nicht akzeptabel, liebe Kolleginnen und Kollegen von der Koalition. (Beifall SPD, FDP und SSW) Wir hätten uns gewünscht, dass wir das gemeinsam auf den Weg bringen. Wir hätten gern noch eine Runde drehen können. Die Kollegin Krämer hätte bestimmt nichts dagegen gehabt, wenn wir uns noch einmal in der kleinen Finanzpolitiker_innen-Runde zusammengesetzt hätten; dabei wäre bestimmt etwas herausgekommen. Wie Sie das jetzt durchziehen, was Sie da gerade tun – seien Sie mir nicht böse –, das nennt man manchmal Arroganz der Macht. (Beifall SPD, FDP und SSW) Ich sage Ihnen an dieser Stelle: Denken Sie daran, dass Sie eines Tages auch wieder auf der anderen Seite des Tisches sitzen! (Werner Kalinka [CDU]: Das wird dauern!) Man soll immer so handeln, dass man am Ende damit umgehen kann, wenn man so behandelt wird, wie man selbst gehandelt hat. (Unruhe) Liebe Kolleginnen und Kollegen, in diesem Sinne wünsche ich Ihnen allen eine friedliche und besinnliche Weihnachtszeit. – Danke. (Beifall SPD, FDP und SSW)

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Jette Waldinger-Thiering

Vielen Dank. – Für die SSW-Fraktion hat nun der Abgeordnete Lars Harms das Wort.

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Lars Harms SSW

Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Wie steht es um die Tragfähigkeit der Landesfinanzen von Schleswig-Holstein? – Dass das Land hochverschuldet ist und nun ja auch noch die Notkredite stemmen muss, ist allgemein bekannt, aber zu einer aussagekräftigen Analyse und Prognose, wann und unter welchen weiteren Entwicklungen die Tragfähigkeit ernsthaft gefährdet ist, braucht es dann doch schon mehr. So gibt es beispielsweise bereits einen entsprechenden Bericht des Landesrechnungshofs von August 2022, der mit verschiedenen Modellszenarien arbeitet und erhebliche Tragfähigkeitslücken festgestellt hat. Ein Bericht des Landesrechnungshofs, der gegenüber der Regierung eine Kontrollfunktion innehat, ist jedoch anders zu bewerten als ein Bericht, der von der Landesregierung selbst erstellt wird. In einem solchen Bericht müsste sich die Landesregierung verantworten. In einem solchen Bericht müsste die Landesregierung ihre Finanzpolitik, ihre beschlossenen und durchgeführten Maßnahmen der jüngeren Vergangenheit inklusive Ausblick erläutern und rechtfertigen. (Lars Harms) Genau darauf käme es uns an: Die Landesregierung hat Notkreditermächtigungen beschlossen und Notkreditmittel aufgenommen, mit der Begründung einer Haushaltsnotlage. Dann kann Ihnen doch eigentlich nichts Besseres passieren, als dass Sie diese Haushaltsnotlage in einem entsprechenden Bericht detailliert darstellen könnten. (Beifall FDP) Die FDP-Fraktion hat im Finanzausschuss einen guten Kompromiss für einen entsprechenden Bericht zum Ende dieser Legislaturperiode vorgelegt. Es ist schade, dass die regierungstragenden Fraktionen diesen abgelehnt und das Thema lieber auf die nächste Legislaturperiode verschoben haben. (Beifall SSW, SPD und FDP) Es ist doch keine Lösung, die Augen vor schlechten Zahlen zu verschließen. Das kann man zwar machen, dem Land hilft das aber wenig, zumal wir angesichts des Urteils des Bundesverfassungsgerichts sowie des Gutachtens des Wissenschaftlichen Dienstes eh noch detailliertere, transparentere und sauberere Begründungen für die Einrichtung, Verplanung und Verausgabung von Notkreditmitteln benötigen. Somit ist für Sie als Regierungskoalition doch wirklich gar nichts gewonnen. Sie drücken sich hier nun mit einem Aufschieberitis-Antrag, das bringt aber nichts. Ich bin fest davon überzeugt, dass das Finanzministerium einen solchen Tragfähigkeitsbericht zu einem Stichtag in circa zwei Jahren durchaus gut und ausführlich hinbekommen hätte; dort arbeiten schließlich kompetente und fleißige Leute. Ein solcher Bericht wäre – wie gesagt – in unser aller Sinne gewesen und nicht zuletzt gerade auch im Eigeninteresse der Landesregierung. Ein solcher Bericht kann Ihnen bei Ihrem Formulierungsaufwand für eine explizite, ausführliche und nachvollziehbare Begründung für eine außergewöhnliche Haushaltsnotlage und entsprechend notwendige Notkreditmittel und Notkreditverlängerungen doch eigentlich nur von Nutzen sein. Wir können somit nur politische und wahltaktische Motive für die Ablehnung eines solchen Tragfähigkeitsberichts noch in dieser Legislaturperiode vermuten. Klar kann man sich jetzt und im Grunde durchgängig im Wahlkampfmodus befinden. Es mag vielleicht bequemer sein, die Augen fest vor den schlechten Zahlen unserer finanzpolitischen Lage zu verschließen –, beispielsweise vor den Pensionslasten –, für die vorherige Landesregierungen die Hauptverantwortung tragen, die aber dennoch auf uns zukommen und von uns und unseren Folgegenerationen natürlich auch zu tragen sein werden –, vor Infrastruktursanierungsstau und vor der Tilgung der Notkredite, die jetzt auch vor der Tür stehen, generell natürlich auch vor allgemeinen Kostensteigerungen. Vor all diesen Dingen kann ich natürlich die Augen verschließen, aber weg sind sie deshalb trotzdem nicht. Tatsache ist jedoch, dass Sie als Landesregierung nicht darum herumkommen werden, noch vor der nächsten Legislaturperiode und noch deutlich vor dem Kompromissvorschlag in zwei Jahren ausführlich über die Tragfähigkeit der Landesfinanzen Bericht zu erstatten. Denn das ist die Grundvoraussetzung dafür, dass wir überhaupt Notkredite aufnehmen können. Das ist schon deshalb so, weil Sie die nächsten Notkredittranchen und weitere Ermächtigungen werden rechtfertigen müssen. Daher war der Vorgang rund um dieses Thema eigentlich ein unnötiges Manöver. Aber wir werden schon noch an die gewünschten Informationen herankommen, um mit diesen dann auch weiterarbeiten zu können, meine Damen und Herren. Da können Sie sich sicher sein. (Beifall SSW, FDP und vereinzelt SPD –

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Dr. Bernd Buchholz FDP

So ist es!) Denn – das ist mir ganz wichtig –: Es ist eine wichtige Funktion nicht der Opposition, sondern eine wichtige Funktion des gesamten Parlamentes, die Landesregierung zu kontrollieren. Das ist unser Job, und diesem Job werden wir in jedem Fall nachkommen. (Anhaltender Beifall SSW, SPD und FDP)

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Jette Waldinger-Thiering

Vielen Dank. – Für die Landesregierung hat nun die Finanzministerin Monika Heinold das Wort. (Zurufe) Monika Heinold, Finanzministerin: Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Ich habe mir gerade mit etwas Amüsement noch einmal meine Rede aus dem Jahr 2008 angeschaut, als dort der Bericht der Landesregierung vorgelegt wurde. Er hieß „Bericht zur Tragfähigkeit der Finanzen des Landes“ und umfasste damals 53 Seiten. Am Ende wurde festgestellt, „dass die vorliegende Analyse nur ein erster Einstieg in die Betrachtung der langfristigen Tragfähigkeit“ sein könne. Dann wurde gesagt, man müsse das alles vertieft weiterführen. – Das ist dann nicht weitergeführt worden. Mögli- (Ministerin Monika Heinold) cherweise – das konnte ich jetzt nicht mehr recherchieren – hat das damit zu tun, dass danach die Schuldenbremse eingeführt wurde. (Beate Raudies [SPD]: Genau!) Die Schuldenbremse war ja, als sie 2010 eingeführt wurde, letztendlich ein Ergebnis der Debatte um die Tragfähigkeit der Finanzen. Man hatte gesagt – diese Analyse war auch richtig –, dass das alte Instrument zu sagen: „Ich darf so viel Schulden machen, wie ich irgendwie nachweisen kann, dass das eine Investition ist“ – ohne Qualitätsmerkmal –, damals dazu geführt hat, dass die Schulden exorbitant in die Höhe schnellten. Das war bei einem hohen Zinssatz das Gegenteil von Generationengerechtigkeit, das hat einem die Luft zum Atmen genommen. Das hat damals nicht einmal die Infrastruktur saniert und modernisiert, weil mit dem Geld viel gemacht wurde, aber der Erhalt, die Substanz des Landes wurden nicht sichergestellt – deshalb der Tragfähigkeitsbericht und die Schuldenbremse. Dann hat sich der Landesrechnungshof diesem Thema nach 14 Jahren noch einmal gewidmet. Schade, dass Frau Dr. Schäfer heute zu dieser spannenden Debatte nicht da ist, aber sie wird ihren guten Grund dafür haben. Der Rechnungshof hat das im Jahr 2022 wieder aufgegriffen. Ich finde – das sehe ich anders als Sie –, dass es gut ist, wenn sich ein Dritter mit der Frage der Tragfähigkeit beschäftigt. Denn wenn wir das als Regierung selber machen – das zeigt der alte Bericht auch ein bisschen –, dann schreiben wir natürlich aus unserer Sicht, was alles gut ist. (Dr. Heiner Garg [FDP]: Das würden Sie nie tun! Nein, nein! – Serpil Midyatli [SPD]: Wir vertrauen Ihnen da! – Heiterkeit) Das sieht man an dem alten Bericht, wo sich die Regierung logischerweise auch ein bisschen selbst lobt. Minister Schrödter hat damals diesen Bericht mit verfasst. (Dr. Heiner Garg [FDP]: Ach, du warst das! – Weitere Zurufe) – Natürlich völlig neutral als Regierungsbeamter. (Vereinzelter Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN – Beate Raudies [SPD]: Jetzt wird es klar! Jetzt haben wir einen Schuldigen! – Heiterkeit) Wir haben in diesem Bericht des Landesrechnungshofs Aussagen, mit denen wir uns damals auch beschäftigt haben, beispielsweise die steigenden Zinsen, die Erfordernisse, in Zukunft zu investieren und gleichzeitig Vergangenheitslasten zu bewältigen, und so weiter. Der Rechnungshof hat sich nicht mit der Frage des Klimawandels beschäftigt, der ja durchaus auch eine nachhaltige Wirkung auf die Frage der Finanzen hat. Dazu sagt der Rechnungshof: Solche Krisen seien schwierig finanziell zu bemessen. – Ich stimme dem zu, dass das schwierig zu bemessen ist. Dennoch muss es natürlich mit in eine Betrachtung rein. Wir sehen – auch wenn wir uns den Bericht aus dem Jahr 2008 anschauen –, dass alles schwierig zu bemessen ist, denn natürlich stimmen die damaligen Prognosen nicht mit der Zukunftsentwicklung überein. Das benennt der Bericht aber 2008 selbst schon kritisch, indem er sagt: Die Zukunft entwickelt sich, wie sich Zukunft entwickelt. Der Landtag hat das Thema aufgegriffen und im Finanzausschuss darüber diskutiert, ob nicht der Rechnungshof die Berichterstattung übernehmen kann. Der Rechnungshof hat sich dagegen entschieden – nicht nur aus Kapazitätsgründen, sondern auch, weil angeblich die Akzeptanz höher sei, wenn das Finanzministerium das selbst machte. Ich habe eben schon gesagt, dass ich dieses Akzeptanzargument nicht teile. Ich wundere mich auch ein bisschen darüber, dass hier in den Raum gestellt wird, dass die Sache mehr oder weniger seriös sei, wenn sie aus dem Finanzministerium komme als vom Rechnungshof. Dem will ich ausdrücklich widersprechen. (Lachen Beate Raudies [SPD]) Ich teile aber das Argument der Kapazität. Denn der Rechnungshof hat natürlich erkannt, nachdem er diesen Bericht erstellt hat und dies nur ein Einstieg in die Debatte war, dass man dafür Personal und Kosten in einem erheblichen Umfang benötigt. Die entscheidende Frage ist deshalb – Herr Plambeck ist eben noch einmal darauf eingegangen –: Was erwartet das Parlament eigentlich? Ehrlicherweise muss ich sagen – aber vielleicht ist meine Erinnerung zurück in das Jahr 2008 nicht mehr perfekt –, dass ich mich nicht mehr so recht daran erinnere, dass wir aufgrund des Tragfähigkeitsberichts der Landesregierung hier viele ausführliche Debatten darüber geführt hätten, was wir denn im Ergebnis mit diesem Bericht machen. Vielleicht hatte sich das durch die Zeitgleichheit der Debatte um die Schuldenbremse ein bisschen überholt. Was mir wichtig wäre, ist, dass sich der Ausschuss sehr genau überlegt: Was braucht er und wofür? (Ministerin Monika Heinold) Wir haben in unserem Haus einmal gefragt, was wir an Finanzen brauchten, wenn wir die Stellen dafür schafften, wenn wir externe Gutachten mit hinzuzögen und, und, und. – Da wurde die Summe von 1,3 Millionen Euro für die Erstellung eines solchen Tragfähigkeitsberichts genannt. Ich weiß nicht, ob das wirklich im Interesse des Landtags ist. (Zurufe) Deshalb ist es vielleicht noch einmal wichtig, im Ausschuss zu klären – das ist auch gesagt worden – und zu definieren: Was ist der Anspruch an so einen Bericht? – Ich würde mich freuen, wenn in dem Zusammenhang auch darüber diskutiert würde: Was machen wir denn, wenn der Bericht da ist, damit, wenn etwas erarbeitet worden ist, dieses auch beachtet wird und darauf aufsetzend auch gearbeitet wird? In diesem Sinne werden wir uns im Ausschuss mit dem Thema weiter beschäftigen. Ich werde über Weihnachten noch einmal ausführlich die Debatte aus dem Jahr 2008 nachlesen. Da gibt es aus heutiger Sicht durchaus das eine oder andere zu schmunzeln. – Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit. (Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und CDU)

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Jette Waldinger-Thiering

Vielen Dank. – Die Ministerin hat ihre Redezeit um zwei Minuten und eine Sekunde ausgeweitet. Diese Redezeit stünde nun auch den Fraktionen zur Verfügung. – Ich sehe nicht, dass davon Gebrauch gemacht wird. Insofern liegen keine weiteren Wortmeldungen vor. Ich schließe die Beratung. Der Ausschuss empfiehlt, den Antrag, Drucksache 20/1468, abzulehnen. Wer der Ausschussempfehlung folgen und so beschließen will, den bitte ich jetzt um das Handzeichen. – Das sind die CDU-Fraktion und die Fraktion von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN gegen die Stimmen von SPD, FDP und SSW. Enthaltungen kann es nicht geben. Damit ist dieser Antrag abgelehnt worden. Mit der Drucksache 20/1698 haben die Mitglieder des Finanzausschusses dem Landtag einen Entschließungsantrag mit der Bitte um Übernahme und Zustimmung vorgelegt. Wer dieser Entschließung zustimmen will, den bitte ich jetzt um das Handzeichen. – Das sind die Fraktionen von CDU und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN gegen die Stimmen von SPD, SSW und FDP. Enthaltungen kann es Herausgegeben von der Präsidentin des nicht geben, insofern ist dieser Antrag angenommen worden. Ich rufe Tagesordnungspunkt 43 auf: Weiterentwicklung der Green-IT-Strategie (Green-IT-Strategie 2.0) Bericht der Landesregierung Drucksache 20/1364 Eine Aussprache ist nicht vorgesehen. – Ich schlage vor, den Bericht der Landesregierung, Drucksache 20/1364, an den Wirtschafts- und Digitalisierungsausschuss zur abschließenden Beratung zu überweisen. Wer so beschließen will, den bitte ich jetzt um das Handzeichen. – Gegenprobe! – Stimmenthaltungen? – Das ist einstimmig so beschlossen worden. Ich rufe die Sammeldrucksache auf: Sammeldrucksache über Vorlagen gemäß § 63 Absatz 1 a der Geschäftsordnung des SchleswigHolsteinischen Landtags Drucksache 20/1733 Wir kommen nunmehr zur Abstimmung über die Sammeldrucksache. Die Voten für die einzelnen Tagesordnungspunkte, für die eine Gesamtabstimmung nach § 63 Absatz 1 a der Geschäftsordnung vorgesehen ist, entnehmen Sie bitte der Ihnen vorliegenden Drucksache 20/1733. Voraussetzung für die Abstimmung ist, dass keine Abgeordnete oder kein Abgeordneter widerspricht. – Das ist offenbar nicht der Fall. Wir kommen zur Abstimmung. Wer mit der Übernahme der Empfehlungen entsprechend der Sammeldrucksache, Drucksache 20/1733, einverstanden ist, den bitte ich jetzt um das Handzeichen. – Damit hat der Landtag diese Empfehlung einstimmig bestätigt. Ganz herzlichen Dank, ich wünsche allen besinnliche und fröhliche Weihnachten, kommen Sie gut in das neue Jahr 2024 mit ganz viel Glück und ganz viel Gesundheit. Ich möchte Sie jetzt schon ganz herzlich zur 19. Tagung einladen, die vom 24. bis 26. Januar 2024 stattfindet. Die Sitzung ist geschlossen. Schluss: 12:43 Uhr Schleswig-Holsteinischen Landtags - Stenografischer Dienst

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