Lars Harms
Das kann ich auch relativ kurz machen. – Ja, da gebe ich Ihnen recht. Man hat es zu überprüfen. Deswegen habe ich in meiner Eigenschaft als Finanzausschussvorsitzender den Wissenschaftlichen Dienst darum gebeten, genau zu dieser Frage ein juristisches Gutachten zu erstellen, und muss zu meinem Bedauern feststellen, dass ich mit meiner Einschätzung der Verfassungswidrigkeit falsch lag, weil es grundsätzlich nicht verfassungswidrig ist, Northvolt zu fördern. Das war unsere Begründung. Insofern war es ziemlich klug von unserer Seite aus, erst einmal ein Gutachten einzuholen, bevor man den Klageweg beschreitet, denn den hätten wir verloren. (Beifall CDU, vereinzelt BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, Beifall Thomas Losse-Müller [SPD] und Beate Raudies [SPD])
