Tobias Koch
Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Mit Blick auf die Ansiedlung der Batteriefabrik Northvolt haben bislang alle Fraktionen in diesem Haus unisono erklärt, dass sie die Förderung dieses Vorhabens unterstützen. Diese Unterstützung können wir heute gemeinsam mit einem einstimmigen Votum zum Zweiten Nachtragshaushalt zum Ausdruck bringen. (Beifall CDU und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Die Kritik von FDP und SSW an der Gewährung einer Ansiedlungsförderung durch das Land macht sich einzig und allein an der Finanzierung aus Notkreditmitteln fest. Bei allem Disput über Verfassungswidrigkeiten und Verfassungsgemäßheit, an dieser Stelle sind wir mittlerweile deutlich schlauer. Nach dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts und dem neuen Gutachten des Wissenschaftlichen Dienstes des Landtags wissen wir jetzt, dass kein Verstoß gegen die Verfassung vorliegt. (Beifall CDU und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN – Zuruf Annabell Krämer [FDP]) Das Bundesverfassungsgericht hat mit seinem Urteil festgestellt, dass „die notlagenbedingte Kreditaufnahme nicht allein auf die Beseitigung der unmittelbaren Folgen der Notlage beschränkt sein muss“. Dies ist in Ziffer 136 des Urteils nachzulesen. Der Wissenschaftliche Dienst des Landtags kommt vor diesem Hintergrund zu dem Ergebnis, dass die „Subventionierung des Ansiedlungsvorhabens des Unternehmens Northvolt mit den Mitteln des Ukraine-Notkredites im Einklang mit der Verfassung des Landes Schleswig-Holstein grundsätzlich möglich ist“. (Beifall CDU und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)
