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Lars Harms

SSW 15.12.2023 Sitzungen 20/47

Vielen Dank. – Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Das Urteil des Bundesverfassungsgerichts zum Zweiten Bundesnachtragshaushalt 2021 hat der Landesregierung praktisch keine Wahl gelassen. Es brauchte einen ordentlichen Zweiten Nachtragshaushalt für dieses Jahr. Dieser liegt nun vor und sieht Ermächtigungen für drei Bereiche vor. Zwei der Ermächtigungen beziehen sich auf die Maßnahmen in Bezug auf die Ostseesturmflut. Zum einen sollen die Rücklagen für den Katastrophenund Bevölkerungsschutz wieder aufgestockt werden, nachdem aus diesen kurzfristig Mittel für angebotene Darlehen infolge der Flut bereitgestellt wurden. Zum anderen sollen die haushaltstechnischen Voraussetzungen für die Umsetzung von Maßnahmen zum Wiederaufbau geschaffen werden. An diesen Wiederaufbaumaßnahmen sollen sich Bund, Land und Kommunen beteiligen – auch wenn der Bundesanteil bisher noch nicht fix ist. Ich finde, das Wichtigste, das in diesem Beschluss implizit unterlegt ist, ist, dass der Bund seiner Pflicht nachkommen muss, uns bei den Flutschäden zu helfen und den Menschen in Schleswig-Holstein zur Seite zu stehen. (Beifall SSW und FDP) Meine Damen und Herren, mit der dritten Ermächtigung wird eine Rückbürgschaft gegenüber dem Bund bis zu einem Höchstbetrag von 300 Millionen Euro ermöglicht. Damit sollen mögliche Verluste des Bundes aus einer Wandelanleihe gegenüber Northvolt zu 50 Prozent durch das Land abgesichert werden. Wir haben diesen Nachtragshaushalt im Finanzausschuss mitgetragen, aber unsere Zustimmung an hohe Erwartungen geknüpft. Schließlich haben sowohl das Bundesverfassungsgerichtsurteil als auch das Gutachten des Wissenschaftlichen Dienstes sehr enge und konkrete Bestimmungen formuliert, nach denen Haushaltsgelder und Notkreditmittel einzustellen, zu begründen und zu verausgaben sind. Die formale Verabschiedung eines Nachtragshaushaltsgesetzes ist nur der erste Schritt. Das Gutachten bezeichnet die Subventionierung des Ansiedlungsvorhabens von Northvolt mit den umgewidmeten Mitteln aus dem Ukraine-Notkredit zwar als „grundsätzlich möglich“, allerdings mit der deutlichen Einschränkung, dass es dazu erhöhter „Darlegungsanforderungen“ zur Begründung bedarf, sprich: Jeder Euro, der für dieses Vorhaben fließt, muss in seiner Verwendung genauestens nachgewiesen werden. Es braucht eine detaillierte Beschreibung, Begründung der Mittelverausgabung, und die Geeignetheit und Wirksamkeit der damit finanzierten Maßnahmen müssen nachvollziehbar offengelegt und mit einer entsprechenden Erfolgsprognose versehen sein. Sehr hohe Anforderungen also. Das Gutachten weist selbst darauf hin, dass dennoch ein verfassungsrechtliches Risiko bleibt. Schließlich würde aus dem Dringlichkeitsantrag der regierungstragenden Fraktionen von November, mit dem noch eine außergewöhnliche Notlage gemäß Artikel 61 Absatz 3 der Landesverfassung für das Jahr 2023 beschlossen wurde, nicht eindeutig hervorgehen – so der Wissenschaftliche Dienst –, „in welcher Höhe Kreditermächtigungen für das Jahr 2023 geschaffen werden“. Daher wird seitens des Wissenschaftlichen Dienstes „eine detaillierte Darstellung der Bewertung der in der Vergangenheit ergriffenen Maßnahmen“ (Annabell Krämer [FDP]: Hört, hört!) „sowie eine Prognose der Geeignetheit der geplanten Maßnahmen“ verlangt. Diesen Anmerkungen können wir uns nur anschließen. Auch wir werden sehr genau verfolgen und nachvollziehen, wie und zu welchen Konditionen die Landesregierung diese eingeplanten Gelder aufnimmt, einstellt und verausgabt und wie transparent diese Vorgänge dem Haushaltsgesetzgeber, sprich dem Parlament, offengelegt werden. Mit diesen Erwartungen blicken wir selbstredend gespannt dem Entwurf für Landeshaushalt 2024 entgegen. Ich habe dies bereits im Finanzausschuss ganz klar gemacht: Wir erwarten Haushaltsklarheit, Haushaltswahrheit und Transparenz über die Verplanung und Verausgabung von Notkreditgeldern, sodass wir Zeile für Zeile der Gesamtauflistung einer jeden einzelnen Notkreditgeldmaßnahme nachvollziehen können. Diese Einbindung des Finanzausschusses und des Parlamentes ist uns zugesagt worden. Daher können wir das Nachtragshaushaltsgesetz heute mittragen und erwarten, wie gesagt, gespannt (Lars Harms) die anstehenden Haushaltsberatungen für 2024. Hier müssen alle Haushaltsstellen, die durch Notkredite finanziert werden sollen, transparent aufgelistet werden. Die damit einhergehenden Maßnahmen müssen genau beschrieben werden. Es muss eine solide Prognose erstellt werden, welche Ergebnissen aus diesen Maßnahmen hervorgehen sollen. Nur dann erfüllen wir die Auflagen des Bundesverfassungsgerichtsurteils. Nur dann werden wir in der Lage sein, anhand einer Erfolgskontrolle genau zu sagen, ob die Grundlage für weitere Notkredite fortbesteht. Genau in dieser Transparenz werden wir den Haushalt 2024 und die möglichen damit verbundenen neuen Notkredite messen. Wir sind durchaus offen. Wir haben kein Problem mit Notkrediten, wenn wir in einer Notsituation sind – in der sind wir –, aber das Urteil des Bundesverfassungsgerichtes macht deutlich: Wie müssen diese Notkredite genau und sauber begründen. Meine Damen und Herren, jetzt geht es erst einmal um das Nachtragshaushaltsgesetz. Da sind wir gerne dabei. – Vielen Dank. (Beifall SSW)

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