Thomas Jepsen
Sehr geehrte Präsidentin! Meine Damen und Herren! Das Raumordnungsgesetz schreibt vor, dass die gesamträumlichen Festlegungen des Landesentwicklungsplans in teilräumlichen Regionalplänen konkretisiert werden müssen. Mit den Entwürfen der Regionalpläne haben wir nun eine Grundlage dafür, wie Grundsätze und Ziele des Landesentwicklungsplans konkret aussehen könnten. Der damalige Landesraumordnungsplan wurde ja nicht von ungefähr in den Landesentwicklungsplan um- (Thomas Jepsen) benannt. Wir wollen mit der Raumplanung Entwicklungsmöglichkeiten strukturiert planen. Also sollen auch die Regionalpläne Entwicklungspläne sein für Siedlungsstruktur, Verkehrsinfrastruktur, inner- und überörtliche Daseinsfürsorge sowie für Freiräume. Es geht bei der Raumplanung wie auch bei vielen anderen Strukturplanungsinstrumenten um die Transformation der Wirtschaft, Verkehr, Strom- und Wärmeenergieversorgung – und das alles in Zeiten von Digitalisierung und zunehmenden globalen Herausforderungen. Vor diesem Hintergrund müssen auch die Regionalpläne eine deutliche Flexibilität haben, um auf zukünftige Anforderungen im Transformationsprozess reagieren zu können. Insofern ist es richtig, dass die Planung nicht zu tief greift; denn die Pläne sollen ja über einen längeren Zeitraum Bestand haben. Gleichwohl brauchen wir für Menschen, Unternehmen und Kommunen Planungssicherheit. Dazu haben wir mit den Entwürfen nun eine Grundlage vorliegen. Jetzt geht es darum, die eingegangenen Stellungnahmen auszuwerten und zu schauen, wie die Entwürfe der Regionalpläne noch angepasst werden können, um die Ziele der Landesentwicklungsplanung zu gewährleisten, um den Transformationsprozess raumplanerisch zu begleiten und um den örtlichen Gegebenheiten und Bedürfnissen zu entsprechen. Angesichts der Herausforderungen und Ansprüche an Transformation und Fläche müssen wir uns die Entwürfe der Regionalpläne zusammen mit den eingegangenen Stellungnahmen noch einmal genau mit Blick auf möglichen Anpassungsbedarf anschauen. (Beifall CDU und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Was wir zum jetzigen Zeitpunkt aber nicht machen sollten, ist, eine grundlegende Überarbeitung zu beschließen. (Zuruf: Warum nicht?) Zum einen wären dann alle bisherigen Prozesse vergebens, angefangen von der Grundlagenerstellung bis hin zur Erarbeitung der zahlreichen Stellungnahmen. Zum anderen würde bei einer Neuaufnahme des Verfahrens alles noch einmal deutlich verlängert und die benötigte Raumplanung extrem verzögert. Es müsste bestimmt auch noch einmal eine komplett neue Umweltverträglichkeitsprüfung gemacht werden. Der FDP-Antrag würde einen extrem hohen Bürokratieaufwand nach sich ziehen. Das ist nicht in unserem Interesse. (Beifall CDU und vereinzelt BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN – Dr. Bernd Buchholz [FDP]: Quatsch! – Zuruf FDP: Ganz dünne Soße!) – Nein. Wir müssen jetzt im Verfahren bleiben und die Entwürfe und die Eingaben übereinanderlegen und für die Transformation unsere raumplanerischen Grundsätze und Ziele flexibel und zukunftsfest in die Regionalpläne einarbeiten. Wenn wir jetzt im Verfahren bleiben, dann sollten wir uns für die Zukunft noch einmal die Verfahrensregeln anschauen und das Regelwerk entschlacken. Im Raumordnungsgesetz des Bundes werden umfangreiche Vorgaben gemacht. Ich kann mir gut vorstellen, dass die Bürokratie deutlich reduziert werden kann. Das würde für mehr Entwicklungsmöglichkeiten und Planungsflexibilität sorgen. – Vielen Dank. (Beifall CDU und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)
