landtag.ltsh.de ↗

Annabell Krämer

FDP 15.12.2023 Sitzungen 20/47

Herr Kollege, Sie haben ein Zitat herausgegriffen. Da stehen aber noch ganz viele andere Dinge. Ganz oft ist da zu lesen: Es ist nicht auszuschließen, dass … Weiter heißt es: Es müsste gegebenenfalls erforderlich sein, dass … Sie ziehen aber nur einen Satz heraus. Es wurde in diesem Gutachten nicht ausgeschlossen, dass es verfassungskonform sein kann. Wenn Sie gestern im Finanzausschuss gewesen wären, dann hätten Sie mitbekommen, dass gezeigt wurde, wie man das gegebenenfalls verfassungskonform hinbekommen könnte, indem man nämlich den sachlichen Darlegungszusammenhang ganz konkret definiert, wie dies der Bund bei seinem Nachtragshaushalt auch gemacht hat. In keinem einzigen Satz des Gutachtens des Wissenschaftlichen Dienstes steht, dass die Förderung der Ansiedlung eines Unternehmens aus Notkrediten verfassungskonform ist. Es heißt immer nur, dass dies gegebenenfalls möglich sein könnte, wenn dies vernünftig begründet würde. Das Gebot der Jährlichkeit ist auch nicht aufgehoben. – Das war nur ein Statement. – Ich möchte trotzdem darauf antworten, Frau Kollegin. Ich habe mir nicht irgendeinen Satz aus dem Gutachten des Wissenschaftlichen Dienstes herausgesucht, sondern ich habe den entscheidenden Satz des Gutachtens gewählt. (Beifall CDU und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Sie sollten auch nicht versuchen, das durch eigene Formulierungen irgendwie zu relativieren. Es ist grundsätzlich möglich, das aus Notkreditmitteln zu finanzieren. Ihre These war bisher immer, dies sei eine Zweckentfremdung, und es sei kein Anlasszusammenhang gegeben. Genau das sagt der Wissenschaftliche Dienst nicht. Genau das hat das Bundesverfassungsgericht nicht ausgeschlossen. Insoweit bleibt allenfalls die Begründung der Jährlichkeit. Der Jährlichkeitsgrundsatz ist einzuhalten. Das ist klar. Das tun wir zukünftig. Es ist aber grundsätzlich möglich, für die Förderung dieser Ansiedlung Notkredite einzusetzen. Auch das werden wir entsprechend tun. Entscheidend ist aber, dass es darum heute eigentlich gar nicht geht. (Tobias Koch) (Heiterkeit und Beifall CDU, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und SSW) Bei allen unterschiedlichen Interpretationen können Sie aber heute trotzdem zustimmen. Heute geht es um eine Bürgschaft aus dem normalen Landeshaushalt, so wie wir in der Vergangenheit auch schon Bürgschaften vergeben haben, wenn wir zum Beispiel die Werften bei uns im Land bei Schiffbauaufträgen unterstützt haben. Die verfassungsrechtliche Frage des Einsatzes von Notkreditmitteln ist deshalb überhaupt nicht berührt, weshalb ich von einem einstimmigen Votum zu diesem Nachtragshaushalt ausgehe. Bedanken möchte ich mich zuallererst bei unserer Landesregierung, die bei allen Fragen zur Ansiedlung von Northvolt immer schnell und entschlossen reagiert hat, so jetzt mit der Vorlage des Zweiten Nachtragshaushalts. Auch als Landtag haben wir gemerkt, wie wichtig es war, zunächst im September und dann erneut im November – nach dem Verfassungsgerichtsurteil – die klare Botschaft auszusenden, dass die Landesförderung nicht gefährdet ist. Diese Klarheit war wichtig für das Unternehmen selbst, für die kommunalen Verantwortlichen und Entscheidungsträger vor Ort, aber auch für die nicht ganz leichten Verhandlungen mit dem Bund über das gemeinsame Finanzierungspaket. (Zuruf Lars Harms [SSW]) Der Dank dafür, dass dieses unter schwierigen Bedingungen am Ende gelungen ist, gilt vor allem Robert Habeck. Das kann man hier wirklich in aller Deutlichkeit sagen. (Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und vereinzelt CDU) Es war das Bundeswirtschaftsministerium, das das Konzept für die Kombination aus Wandelanleihe und TCTF-Förderung entwickelt hat. Es war ebenfalls das Bundeswirtschaftsministerium, das eine Ausnahmegenehmigung von der Haushaltssperre des Bundesfinanzministeriums erwirkt hat, sodass der Förderbescheid des Bundes bereits übergeben werden konnte. Angesichts der nach wie vor ungeklärten Haushaltslage auf Bundesebene finde ich das geradezu sensationell. (Beifall CDU und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Eine bessere Unterstützung für diese Ansiedlung kann es nicht geben, als sie Bund und Land hier gemeinsam in den vergangenen Monaten praktiziert haben. Das zahlt sich aus, indem Northvolt mit den bauvorbereitenden Arbeiten bereits begonnen hat. Die Bagger rollen. Es wird bereits investiert. Das wird hoffentlich mit der Genehmigung durch die EU-Kommission im Januar zum Abschluss gebracht werden, sodass dem Bau der Batteriefabrik dann nichts mehr im Wege steht. Schleswig-Holstein wird von der größten Industrieansiedlung der vergangenen Jahrzehnte profitieren. Auf dem Weg zu einem klimaneutralen Industrieland gehen wir damit einen großen Schritt weiter voran. Die zweite Herausforderung, der wir mit diesem Nachtragshaushalt begegnen und die die Ministerin beschrieben hat, betrifft die Folgen der Ostseeflut. Auch hier hat die Landesregierung schnell und entschlossen gehandelt. Mit dem Zweiten Nachtragshaushalt schaffen wir die haushaltsrechtlichen Voraussetzungen, um die erforderlichen Wiederaufbaumaßnahmen zeitnah finanzieren zu können. Auch dieser Sachverhalt sollte die Zustimmung aller Fraktionen finden. Nicht nur mit dem gemeinsamen Antrag zur Ostseeparlamentarierkonferenz, sondern auch mit der gemeinsamen Beschlussfassung dieses Zweiten Nachtragshaushalts kommen wir zu einem sehr versöhnlichen Ende der Debatten dieses Jahres. Auch ich möchte mir deshalb erlauben, bereits jetzt frohe Festtage zu wünschen. Alles Gute und bis zum nächsten Jahr! (Beifall CDU und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Alle Reden von Annabell Krämer Protokoll ↗