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Lars Harms

SSW 15.12.2023 Sitzungen 20/47

Es ist zwar kurz vor Weihnachten, aber trotzdem diese Nachfrage, – Ich erkläre gerne. weil ich Ihre Schlussfolgerung so nicht verstehe: Wenn Sie sagen, dass der Haushalt für dieses Jahr verfassungswidrig sei und wir heute einen Beschluss fassen, der diesen verfassungswidrigen Haushalt ändert, der aber trotzdem weiterhin verfassungswidrig bleibt, wieso stimmen Sie dem dann zu? (Martin Balasus [CDU]: Gute Frage!) – Also, es geht hier um zwei oder drei Positionen, die meine Fraktion ausdrücklich begrüßt. Das untermauern wir damit, dass wir diesem Nachtragshaushalt zustimmen, aber unser Basishaushalt ist im Ganzen leider verfassungswidrig. Wenn die CDU einen Haushaltsentwurf vorlegt, lehnen Sie ja auch ganz viele Positionen ab und stimmen ihm nachher auch zu. Ich möchte Ihnen damit eines ganz deutlich sagen – der Kollege Plambeck hatte gestern auch die Erkenntnis, denn er sagte im Finanzausschuss: „Wir heilen das ja, indem wir zum Jahresende nicht verbrauchte Kreditermächtigungen zurückführen.“ –: Damit wird der Haushaltsentwurf ja nur im Betrag etwas weniger verfassungswidrig. Er bleibt verfassungswidrig, aber die Summe reduzieren wir nur. Das Problem ist nämlich, dass die Inanspruchnahme der Kreditermächtigung aus 2023 nicht stattfinden kann, weil wir keine Kreditermächtigung 2023 haben; es gibt keine Notkreditermächtigung in diesem Land. Es gibt 2023 keine Notkreditermächtigung! (Zuruf Tobias Koch [CDU] – Wortmeldung Lars Harms [SSW]) – Herr Harms, ja!

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