Annabell Krämer
Frau Ministerin, das wäre echt friedlich mit uns ausgegangen, (Ministerin Monika Heinold) weil ich gar nicht zum Haushalt spreche. Sie hätten das gar nicht machen müssen. – Stimmen Sie mir zu, dass der Wissenschaftliche Dienst gestern auf meine Nachfrage hin, ob der Haushalt 2023 verfassungswidrig ist, mit Ja geantwortet hat, weil wir zwar die Notlage erklärt haben, aber nicht die erforderlichen Kreditermächtigungen mittels Nachtragshaushalt? – Frau Krämer, wir haben uns über diese Frage schon vor einem Monat, kurz nach dem Urteil, hier ausgetauscht. Wir sind uns einig, dass es mit dem Wissen von heute notwendig geworden wäre, einen Notkredit für das Jahr 2023 zu beschließen, mit dem wir dann die Möglichkeit haben, zu finanzieren. Ich habe damals schon gesagt: Wenn wir früher im Jahr gewesen wären, dann hätten wir einen Nachtragshaushalt vorgelegt. Jetzt haben wir die faktische Unmöglichkeit, dies zu schaffen. Der Wissenschaftliche Dienst hat in seinem Gutachten nicht gesagt, dass es zwingend notwendig ist, für Schleswig-Holstein einen Nachtrag zu beschließen. (Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und CDU)
