Oliver Brandt
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Worum geht es heute? – Es ist angesprochen worden: Wir reagieren auf aktuelle Entwicklungen, die mit einem Nachtragshaushalt die Anpassung des Landeshaushalts 2023 erforderlich machen. Zum einen wollen wir sicherstellen, dass die Wiederaufbaumaßnahmen infolge der Ostseesturmflut im Oktober 2023 nun schnellstmöglich finanziell unterstützt werden können. Mit einer haushaltsgesetzlichen Ermächtigung schaffen wir die rechtlichen Voraussetzungen dafür, dass unsere Ministerien die nötigen Haushaltstitel einrichten und Ausgaben tätigen können. So können Maßnahmen zum Wiederaufbau nach der Jahrhundertflut an der Ostsee zügig umgesetzt werden. Damit ist der Weg bereitet, dass Auszahlungen an Kommunen (Oliver Brandt) zeitnah erfolgen können, aber nicht erst mit dem Beschluss des Haushalts 2024 im März. Land und Kommunen haben sich auf eine gemeinsame Finanzierung des Wiederaufbaufonds verständigt. Das Sondervermögen ist bereits eingerichtet. Wir sollten nun alle gemeinsam in Richtung Berlin wirken, dass in den weiteren Gesprächen eine finanzielle Beteiligung des Bundes an den finanziellen Folgen der Sturmkatastrophe erfolgt. (Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, CDU und SSW) Mit einer weiteren Ermächtigung stellen wir klar, dass notwendige Darlehen infolge der Ostseesturmflut im Haushaltsvollzug 2023 kreditfinanziert werden können. Als sogenannte finanzielle Transaktionen sind sie vermögensneutral und daher nicht schuldenbremsenrelevant. Auf diese Weise können wir nunmehr die Rücklagen im Katastrophen- und Bevölkerungsschutz wieder aufstocken, nachdem wir im Finanzausschuss sehr schnell gehandelt und aus diesen Rücklagen 20 Millionen Euro kurzfristig für das Darlehensprogramm an Privatpersonen und Gewerbetreibende infolge der Ostseesturmflut bereitgestellt hatten. Diese Rücklagen sind damit wieder in gleicher Höhe vorhanden. Der zweite inhaltliche Aspekt des Nachtragshaushalts ist die finanzielle Absicherung der Ansiedlung von Northvolt. Diese Ansiedlung ist eine Riesenchance auf dem Weg Schleswig-Holsteins zur Energiesouveränität und zum klimaneutralen Industrieland. Hier gehen wir nun den nächsten Schritt. Auch ich möchte mich noch einmal für die sehr gute Zusammenarbeit auf Landes- und Bundesebene bedanken, dieses Projekt gemeinsam voranzutreiben. (Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und vereinzelt CDU) Heute schaffen wir eine neue haushaltsgesetzliche Ermächtigung, damit die Staatskanzlei und das Wirtschaftsministerium eine Rückbürgschaft gegenüber dem Bund von bis zu 300 Millionen Euro eingehen dürfen. Damit beteiligt sich das Land an einer Absicherung möglicher Verluste des Bundes aus einer Wandelanleihe, die die KfW an Northvolt vergeben soll. In Schleswig-Holstein wissen wir, dass die Inanspruchnahme einer Bürgschaft auch tatsächlich eintreten kann. Ich glaube aber, wir sind alle in diesem Hause in diesem Fall überzeugt, dass die Ansiedlung eine Erfolgsgeschichte werden kann. Wir sind bereit, das Risiko gemeinsam mit dem Bund zu tragen. Indem die Ermächtigung eine Zustimmung des Finanzausschusses zu einer Vereinbarung mit dem Bund umfasst, ist hier auch eine ausreichende parlamentarische Beteiligung gewährleistet. Wir freuen uns, dass es hier voraussichtlich einen gemeinsamen Beschluss aller Fraktionen des Landtags geben wird. – Vielen Dank. (Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, CDU und Lars Harms [SSW])
