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Beate Raudies

SPD 15.12.2023 Sitzungen 20/47

Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Kurz vor Toresschluss – oder besser: Haushaltsschluss – also noch ein Nachtragshaushalt. Warum der notwendig ist, hat die Frau Finanzministerin ja hinlänglich erklärt. Ich will aber gern für meine Fraktion noch einmal sagen, was wir wichtig finden. Wir haben am Mittwoch gemeinsam das Sondervermögen zur Beseitigung der Schäden des Ostseehochwassers eingerichtet. Mit dem Nachtragshaushalt ermöglichen wir es der Landesregierung nun, erste Schritte zur Bewirtschaftung des Sondervermögens zu gehen. Wie viel Geld wir aus dem Landeshaushalt 2024 zuführen müssen, werden wir bis zur zweiten Lesung des Haushalts im März wissen. So ist es gestern im Finanzausschuss besprochen worden, denn bis zu diesem Zeitpunkt werden hoffentlich die ersten Planungen und Anträge aus den Kommunen vorliegen, was in diesem Jahr umgesetzt werden kann, denn nach dem Verfassungsgerichtsurteil gilt: Wir dürfen nur so viel Geld über Notkredite finanzieren, wie im nächsten Jahr ausgegeben werden kann. Das dürfen wir per Notkredit machen, und ich kann für meine Fraktion sagen: Wir erklären uns ausdrücklich jetzt schon dazu bereit, liebe Kolleginnen und Kollegen. (Beifall SPD, CDU, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und SSW) Liebe Kolleginnen und Kollegen von der CDU, das ist keine haushaltspolitische Trickserei, sondern eine verfassungskonforme Ausnahme von der Schuldenbremse. Herzliche Grüße an Ihren Vorsitzenden Friedrich Merz, der hat da vielleicht noch ein bisschen Nachhilfebedarf. (Beate Raudies) (Beifall SPD, SSW und vereinzelt BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Wenn sich die Bundestagsopposition nur halb so konstruktiv verhielte wie wir hier im Hause, könnten wir gemeinsam sehr viel mehr für die Menschen und für unser Land erreichen. (Beifall SPD – Zuruf SPD: So ist das!) Für meine Fraktion sage ich auch zu, dass wir uns bei der Bundesregierung und den Bundestagsfraktionen dafür einsetzen werden, dass die Mittel für die Beseitigung der Flutschäden auch im Bundeshaushalt 2024 so wie für die Flutschäden im Ahrtal eingeplant werden. Ich möchte an dieser Stelle aber noch einmal allen in Erinnerung rufen: Auch für den Bund gelten die Bedingungen der Schuldenbremse und für Notkredite wie für uns. Wir können also mal mit diesem Gemöpper aufhören, warum wir jetzt noch kein Geld gekriegt haben. Das ging wahrscheinlich angesichts des Urteils in diesem Jahr einfach nicht mehr. (Beifall Oliver Kumbartzky [FDP]) Wenn wir nächstes Jahr etwas kriegen, umso besser. (Beifall SPD und Dr. Heiner Garg [FDP]) Dann noch einmal zum Zweiten Nachtrag: Wir sichern mit dem Nachtrag die Unterstützung des Landes Schleswig-Holstein für die Ansiedlung von Northvolt. In der letzten Landtagsdebatte hat meine Fraktion ja gemeinsam mit der Regierungskoalition einen Notkreditbeschluss gefasst, der uns das ermöglicht. Viel schöner als der Kollege Koch hätte ich das heute hier gar nicht ausführen können. ich habe auch noch einmal das Protokoll der letzten Landtagstagung nachgelesen. Viel besser hätte ich nicht begründen können, warum wir mithilfe eines Notkredits im Rahmen der Schuldenbremse die Energietransformation, den Umbau zum klimaneutralen Industrieland in Schleswig-Holstein auf den Weg bringen können. Wir wollen und brauchen diese Ansiedlung in Schleswig-Holstein, um bei der Energiesouveränität voranzukommen und unsere Energieversorgung umzustellen, um unser Land klimaneutral zu machen, was wir doch alle wollen. Ich will an dieser Stelle ausdrücklich meinen Dank an die Bundesregierung und Bundeskanzler Olaf Scholz richten: Das ist nicht selbstverständlich, dass man solche Klimmzüge macht. Bei aller Arbeit, die Robert Habeck geleistet hat: Ohne Zustimmung des Bundeskanzlers geht es auch nicht. (Beifall SPD) Liebe Kolleginnen und Kollegen, wir haben in der Debatte im November ausführlich über die Notwendigkeit und Zulässigkeit von Notkrediten gestritten. Zur Wahrheit gehört auch: Diese Verfahren müssen wir so kompliziert ausgestalten, weil die Schuldenbremse so ist, wie sie ist. Und weil sie so ist, wie sie ist, verhindert die Schuldenbremse Investitionen und beeinträchtigt die Handlungsfähigkeit des Staates. Für uns Sozialdemokratinnen und Sozialdemokraten ist deswegen klar: Die Schuldenbremse muss reformiert werden. (Beifall SPD, Oliver Brandt [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN] und Dirk Kock-Rohwer [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]) Aber zurück zum Nachtragshaushalt, liebe Kolleginnen und Kollegen: Wichtig ist mir auch noch, was nicht im Nachtrag steht. Zum Jahresende werden wir rund 1,7 Milliarden Euro an Krediten aufgrund des Urteils des Bundesverfassungsgerichts tilgen. Im nächsten Jahr werden es noch einmal 300 Millionen Euro sein, also werden wir fast 2 Milliarden Euro Kredite tilgen. Einen Teil werden wir im Rahmen des Haushalts 2024 wieder aufnehmen müssen, aber auch diese Botschaft ist mir wichtig. Die inhaltlichen Ziele des Nachtrags unterstützen wir. Nun gab es gestern im Finanzausschuss ein wenig Irritation aufgrund der Aussage des Wissenschaftlichen Dienstes, dass möglicherweise zusätzlich ein Beschluss über eine Kreditermächtigung notwendig sei, ansonsten drohe Verfassungswidrigkeit. Dazu hatte ich mir eine deutliche Aussage der Landesregierung gewünscht, denn bei aller Liebe: Einem möglicherweise verfassungswidrigen Nachtragshaushalt hätten wir nicht zustimmen können. Liebe Frau Finanzministerin, liebe Frau Heinold: Danke für Ihre klare Aussage eben in der Debatte. Wenn Sie als langjährige und dienstälteste Finanzministerin so eine Aussage treffen, verlassen ich und meine Fraktion uns darauf. (Annabell Krämer [FDP]: Leute, jetzt wird es spooky!) Wir stimmen dem Nachtrag zu. (Beifall SPD, CDU und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

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