Kristina Herbst
Vielen Dank, Herr Berichterstatter. – Ich eröffne die Aussprache. Das Wort hat die Finanzministerin, Monika Heinold. Monika Heinold, Finanzministerin: Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Mit dem Nachtrag wollen wir drei Punkte regeln. Erstens. Um die Zusage des Landes, die Wandelanleihe des Bundes gegenüber Northvolt zu 50 Prozent abzusichern, umsetzen zu können, braucht es eine haushaltsgesetzliche Ermächtigung. Damit wird eine Gewährleistungszusage gegenüber dem Bund bis zu einem Höchstbetrag von 300 Millionen Euro möglich. Zweitens. Mit einer haushaltsgesetzlichen Ermächtigung soll klar geregelt werden, dass die Rücklagen für den Katastrophen- und Bevölkerungsschutz wieder aufgestockt werden. Sie waren zwischenzeitlich um 20 Millionen Euro reduziert worden, um der IB.SH kurzfristig Geld für die Vergabe von Darlehen im Rahmen der Ostseesturmflut zur Verfügung stellen zu können. Drittens. Damit Maßnahmen zum Wiederaufbau nach der Jahrhundertsturmflut an der Ostsee auch über das neue Sondervermögen finanziert werden können, braucht es ebenfalls eine haushaltsgesetzliche Ermächtigung. Das Sondervermögen soll dazu dienen, Mittel des Bundes, des Landes und der kommunalen Solidargemeinschaft bedarfsgerecht einsetzen zu können. Die Beteiligung der Kommunen an diesem Sondervermögen soll mit der Nachschiebeliste 2024 durch eine Anpassung des Gesetzes über den kommunalen Finanzausgleich geregelt werden. Die Beteiligung des Bundes ist immer noch offen. Mit dem Umdruck 20/2380 vom 5. Dezember 2023 hatte Minister Schrödter den Finanzausschuss informiert. In dem Umdruck ist zu lesen, dass es eine zufriedenstellende Antwort des Bundes noch immer nicht gibt. Wir haben uns ja gestern im Finanzausschuss darüber ausgetauscht, dass es klug ist, wenn wir alle auf unseren Ebenen noch einmal an den Bund herantreten und sagen: Bitte hilf uns, diese Schäden mitzufinanzieren. – Es wäre gut, wenn wir alle das machen, in der Hoffnung, dass wir etwas erreichen. (Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, CDU und FDP) Die Mittel des Landes für 2024 werden wir mit der Nachschiebeliste im Haushalt verankern. Sie sollen zumindest 2024 aus Notkrediten finanziert werden. Dabei werden wir die Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts berücksichtigen. Es besteht zudem natürlich auch die Möglichkeit, dem Sondervermögen Landesmittel zuzuführen. Meine Damen und Herren, dieser Nachtragshaushalt verändert nicht das Zahlenwerk, sondern er arbeitet nur mit haushaltsgesetzlichen Ermächtigungen. Das ist anders als bei einem umfänglichen Nachtragshaushalt, der einzelne Titel verändert. Weil wir das nicht machen, sondern nur die Ermächtigung, ist es auch jetzt noch, Mitte Dezember und kurz vor Jahresabschluss, umsetzbar. Und es ist ein deutlicher Unterschied zu der Frage, ob es möglich gewesen wäre, mit einem Nachtrag die im Haushalt verankerte Nutzung von Notkrediten wieder rückgängig zu machen. Ja, es gibt Länder, die haben dies in der letzten Woche eingeleitet, weil dort nur wenige pauschale Kosten beteiligt waren. (Beifall Annabell Krämer [FDP]) Das haben wir miteinander ausgetauscht, und auch Frau Krämer stimmt mir zu, dass das der Unterschied ist, dass es dort nur um wenige einzelne Titel geht, während es bei uns anders ist. (Zuruf Annabell Krämer [FDP]) Bei uns wäre ein Nachtrag faktisch zeitlich nicht zu schaffen gewesen, da sich die Einnahmen und Ausgaben aus Notkrediten wie auch die Bewirtschaftung von Rücklagen im Vollzug durch den ganzen Haushalt durchziehen. Wie gestern im Finanzausschuss gesagt, war ein Nachtrag auch nicht zwingend. Ich bin davon überzeugt, dass unser Vorgehen verfassungskonform ist. (Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und CDU – Wortmeldung Annabell Krämer [FDP]) – Frau Krämer, damit Sie sich vielleicht gleich noch etwas engagierter positionieren können, will ich noch einmal sehr deutlich sagen: Als verfassungswidrig erklärt ist nicht unser Landeshaushalt, sondern der von Ihrem FDP-Bundesfinanzminister auf den Weg gebrachte Nachtragshaushalt. (Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und CDU)
