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Plenarprotokoll 17/61

29.03.2023 · 55 Redebeiträge · Originalprotokoll ↗

Beteiligte Fraktionen: GRÜNE (6)FDP (5)SPD (5)CDU (4)AfD (4)

Muhterem Aras

Guten Morgen, meine Damen und Herren! Ich bitte Sie, Ihre Plätze einzunehmen und die Gespräche einzustellen. Ich eröffne die 61. Sitzung des 17. Landtags von Baden-Württemberg. Von der Teilnahmepflicht befreit sind Herr Abg. Dr. Becker, Herr Abg. Burger, Herr Abg. Fischer, Herr Abg. Joukov, Herr Abg. Köhler, Frau Abg. Trauschel sowie Herr Abg. Waldbüßer. Seitens der Regierung haben sich aus dienstlichen Gründen entschuldigt: Frau Ministerin Walker und Frau Staatsrätin Bosch. Im E i n g a n g befindet sich die Mitteilung der Landesregierung vom 21. März 2023 – Information über Staatsvertragsentwürfe; hier: Vierter Staatsvertrag zur Änderung medienrechtlicher Staatsverträge (Vierter Medienänderungsstaatsvertrag) –, Drucksache 17/4396. Ich schlage vor, diese Mitteilung an den Ständigen Ausschuss zu überweisen. – Sie nehmen davon Kenntnis und stimmen dem Überweisungsvorschlag zu. Vielen Dank. Wir treten in die Tagesordnung ein. Ich rufe Tagesordnungspunkt 1 auf: Antrag der Fraktion der FDP/DVP und Stellungnahme des Ministeriums des Inneren, für Digitalisierung und Kommunen – Cybersicherheit in Baden-Württemberg – Drucksache 17/4048 (Geänderte Fassung) Meine Damen und Herren, das Präsidium hat folgende Redezeiten festgelegt: für die Begründung fünf Minuten und für die Aussprache fünf Minuten je Fraktion. Für die FDP/DVP-Fraktion erteile ich das Wort Herrn Abg. Karrais.

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Daniel Karrais FDP

Sehr geehrte Frau Präsidentin, guten Morgen, liebe Kolleginnen und Kollegen! Digitale Anwendungen und Prozesse beschäftigen uns im Alltag immer wieder aufs Neue. Das sind nützliche Innovationen, die uns das Leben erleichtern, die neue Möglichkeiten schaffen. Man kann es kurz sagen: Sie schaffen große Chancen für unser Land. Wir Freien Demokraten sehen die Chancen der Digitalisierung und wollen sie auch vorantreiben. (Beifall bei der FDP/DVP) Die Chancen überwiegen aber nur dann, wenn wir es schaffen, die Risiken einzudämmen. Denn jede Technologie hat Rieriode – 61. Sitzung – Mittwoch, 29. März 2023 tokoll g vom 29. März 2023 9:02 Uhr siken – das wissen wir aus Erfahrung. So ist das auch bei der Digitalisierung. Darum haben wir uns entschieden, heute Morgen das Thema Cybersicherheit auf die Agenda zu setzen. Denn das ist ein wichtiges Thema, das in der letzten Zeit noch an Bedeutung gewonnen hat. Die Zahl der Cyberangriffe – Cyberspionage, Cyberbetrug, Cybersabotage und vieles mehr – ist alarmierend hoch. Das muss uns auf den Plan rufen und erfordert ein starkes politisches Handeln. (Beifall bei der FDP/DVP) Das Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik, BSI, warnt vor einer nie da gewesenen Lage im Bereich der Cybersicherheit. Während sich die Meldungen überschlagen, erleben wir seitens der Landesregierung leider nur geringfügige Reaktionen auf diese Entwicklung. Die Lage in Deutschland und Baden-Württemberg ist brisant. Bereits 2021, also noch vor dem Krieg in der Ukraine, war bei den Fallzahlen der Cybersabotage ein Anstieg von 63 % und bei den Fallzahlen der Cyberspionage ein Anstieg von 25 % in den Unternehmen und Behörden in unserem Land zu verzeichnen. Angriffe vor allem aus China und Russland waren hierfür die Ursachen. Es waren aber natürlich auch das organisierte Verbrechen und andere Gruppierungen dabei. Eine Studie des digitalen Wirtschaftsverbands Bitkom von 2022 ergibt, dass ein Schaden von 203 Milliarden € in Deutschland entstanden ist. 84 % der Unternehmen haben angegeben, dass sie von einem Cyberangriff betroffen waren. Weitere 9 % gehen davon aus, dass sie betroffen waren. Vor fünf Jahren, als wir das Thema hier schon einmal zur Debatte gebracht haben, war das noch die Hälfte. Wir reden hier also nicht über ein abstraktes Thema, über abstrakte Cybergefahren im Netz, sondern es geht um einen entscheidenden Wirtschaftsfaktor, um einen Faktor für die Freiheit der Information, des Wissens und des Eigentums in unserem Land. (Beifall bei der FDP/DVP) In der Stellungnahme der Landesregierung wird deutlich, dass es auch in Baden-Württemberg einige Vorfälle gab – fünf Vorfälle bei den Landesverwaltungen, 34 Vorfälle bei nachgeordneten Bereichen, bei Kommunen, bei Hochschulen. Auch die Industrie- und Handelskammern in Deutschland waren betroffen, teilweise wochenlang, ja monatelang quasi von der Außenwelt abgeschnitten in ihrer täglichen Arbeit. Auch vor den Medien wie z. B. der „Heilbronner Stimme“ macht die Cyberkriminalität, machen Cyberangriffe nicht Halt. (Daniel Karrais) Das muss uns ein Warnsignal sein, und es unterstreicht umso mehr die Forderung, dass wir hier im Land handeln müssen. (Beifall bei der FDP/DVP) Was ist die Reaktion der Landesregierung? Wie stehen wir hier denn da? Ich war sehr erstaunt, als ich erfahren habe, dass schon ein Kabelbrand beim Landeskriminalamt ausreicht, damit die IT-Systeme dort – für die Polizei wichtig, für die Arbeit des Landeskriminalamts wichtig – tagelang ausfallen. Das war nicht die Folge eines Cyberangriffs, sondern von technischem Versagen. Aber daran wird doch offensichtlich, dass die Redundanz der Systeme nicht gegeben ist und dass Risiken nicht erkannt werden, nicht angegangen werden und auch die entsprechenden Maßnahmen nicht getroffen werden, um Folgen von Ausfällen zu beseitigen. Das hat bei mir jedes selbstverständliche Vertrauen zerstört. (Beifall bei der FDP/DVP) Wenige Tage später wurde dann auch die Landespolizei angegriffen; die Internetseite wurde durch DDoS-Attacken erfolgreich lahmgelegt. Auch das ist kein gutes Bild, das hier die Landesregierung und insbesondere Ihr Innenministerium, Herr Minister Strobl, abgeben. (Beifall bei der FDP/DVP und Abgeordneten der SPD) Stattdessen haben Sie mit dem neuen Haushaltsplan die Förderung der Cyberwehr – eine Einrichtung, die kleinen und mittleren Unternehmen helfen soll – gestrichen. Sie haben keine erkennbaren weiteren Aktivitäten gezeigt. Sie haben zwar eine Cybersicherheitsstrategie vorgelegt, aber darin steht nichts besonders Bahnbrechendes, was Sie jetzt Neues, an die Lage Angepasstes unternehmen wollen. Nein, Sie vergessen dabei sogar einen weiteren ganz wichtigen Aspekt, nämlich den Aspekt der Cyberangriffe durch Desinformation im Netz über Deepfakes, über Fake News, die gezielt von Cybergruppen verbreitet werden und dazu dienen, unser System zu destabilisieren. Hierauf finden wir keine Antworten in der Politik der Landesregierung. (Beifall bei der FDP/DVP) Die FDP fordert, Herr Minister, dass Sie Ihrer Verantwortung gerecht werden und entsprechende Maßnahmen ergreifen. Dazu später mehr. Ich möchte auch die Cybersicherheitsagentur Baden-Württemberg ansprechen. Im Februar 2021, kurz vor der Landtagswahl, gestartet – vom Landtag beschlossen mit einem Cybersicherheitsgesetz, das im Wesentlichen nur den Inhalt hat, dass es eine Cybersicherheitsagentur geben soll –, haben Sie das noch als großen Wurf bezeichnet, Herr Minister. Was wir aber danach gesehen haben, war, dass dieser im Prinzip gute Ansatz in der Umsetzung gescheitert ist. Das sind Punkte, die wir in diesem Haus angesprochen und die wir bemängelt haben. Denn Sie haben in dieser Cybersicherheitsagentur zwar viele Stellen geschaffen, aber der Großteil davon ist nicht besetzt worden. Wir haben in der Cybersicherheitsagentur Stellen vor allem mit Leuten besetzt, die sich in der Verwaltung auskennen – okay, die braucht man auch –, die IT-Fachkräfte hingegen fehlen. Ich frage Sie: Wie wollen Sie Cybersicherheit im riode – 61. Sitzung – Mittwoch, 29. März 2023 Land gewährleisten, wenn Sie hier nicht tätig werden und die Agentur mit Personal ausstatten bzw. die Besetzung der Stellen stärken? (Beifall bei der FDP/DVP und der SPD) Stattdessen haben wir jetzt in Baden-Württemberg einen Kompetenzwirrwarr. In Baden-Württemberg und in Deutschland insgesamt gibt es zahlreiche Ansprechstellen für Betroffene von Cyberangriffen wie auch für Leute, die sich präventiv informieren wollen. Für Baden-Württemberg kann man die Cybersicherheitsagentur, die Cyber-Ersthilfe Baden-Württemberg, die Cyberwehr – diese gibt es noch immer, obwohl ihre Förderung gestrichen wurde –, die Zentrale Ansprechstelle Cybercrime, die Polizei und viele weitere nennen. Vor allem kleine und mittlere Unternehmen melden uns jedoch, dass sie sich im Regen stehen gelassen fühlen, weil sie nicht genau wissen: Wohin kann ich mich denn wenden? Wo bekomme ich Informationen? Denn man muss wissen: Kleine Einheiten haben gar nicht die Möglichkeit, sich mit eigenen IT-Fachkräften auszustatten, um sich entsprechend zu schützen, sondern sind darauf angewiesen, dass sie neutrale Informationen bekommen und ihnen nicht irgendjemand irgendetwas verkauft. Das muss einfach anerkannt werden. Wir brauchen einen grundlegenden Akt, um die Kompetenzen klarzuziehen. Die Bundesregierung geht diesen Weg; der Bundestag geht diesen Weg und hat sich mit dem Thema intensiv beschäftigt. Auch hier sieht man, dass FDP wirkt, wo es notwendig ist, auch im digitalen Bereich. (Beifall bei der FDP/DVP) Baden-Württemberg ist keine digitale Insel, Herr Strobl. Cyberangriffe sind länderübergreifend. Darum müssen wir uns auch besser in die Bundesstruktur einbetten. Wir dürfen analoge Prozesse nicht 1 : 1 in die digitale Welt übertragen. Darum müssen wir uns Gedanken machen, wie wir Daten in Zukunft halten wollen, wo wir sie halten wollen, und die Frage stellen, ob es sinnvoll ist, wenn sich jede Kommune ihr eigenes IT-Sicherheitskonzept überlegt. Wir müssen uns Gedanken darüber machen, wie wir, das Land, hier ein Angebot schaffen können, um Datensicherheit, vor allem die Sicherheit der Daten der Bürgerinnen und Bürger im Land, zu gewährleisten. (Beifall bei der FDP/DVP – Abg. Dr. Timm Kern FDP/DVP: Sehr richtig!) Unsere Forderungen an Sie sind – diese legen wir als Beschlussantrag vor –, dass eine Risikoanalyse dazu durchgeführt wird, wo es Schwachstellen in der Landes-IT gibt, dass entsprechende Haushaltsmittel eingestellt werden, dass Informationen bereitgestellt werden, dass dem Landtag jährlich über die Fortschritte berichtet wird und dass die IT-Sicherheitsarchitektur verschlankt wird. Wir müssen die Datenhaltung überdenken. Weil wir glauben, dass Sie den Antrag nachher ablehnen werden, werden wir, die FDP/DVP-Fraktion, in nächster Zeit einen eigenen Gesetzentwurf zur Novelle des Cybersicherheitsgesetzes in Baden-Württemberg vorlegen, um entsprechend (Daniel Karrais) Vorschläge zu machen und konstruktiv in diese Debatte einzusteigen. Cybersicherheit muss genauso hoch bewertet werden wie die Sicherheit vor physischem Diebstahl oder Gewalt. Wir brauchen eine Trendwende in der IT-Sicherheitspolitik im Land. Minister Strobl ist durch sein aktives Wegschauen ein Sicherheitsrisiko für unser Land. Wir Freien Demokraten werden keine Ruhe geben, bis sich hier ein vernünftiges Niveau eingestellt hat. Vielen Dank. (Beifall bei der FDP/DVP)

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Muhterem Aras

Für die Fraktion GRÜNE erteile ich Herrn Abg. Seimer das Wort.

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Peter Seimer GRÜNE

Guten Morgen, sehr geehrte Frau Präsidentin, sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen, sehr geehrter Herr Strobl! Herr Kollege Karrais, wenn man Ihnen zuhört, (Abg. Dr. Timm Kern FDP/DVP: Kann man viel ler- nen!) hat man irgendwie das Gefühl, bei uns in Baden-Württemberg würde das Land untergehen, nichts würde funktionieren, (Abg. Gabriele Rolland SPD: Stimmt!) wir wären völlig im Chaos, man müsste nur sein Smartphone zücken oder den PC anmachen, und schon wäre man quasi in den Maschen aller Kriminellen. Das ist ein bisschen jenseits der Realität; das dürfte Ihnen klar sein. (Abg. Daniel Karrais FDP/DVP: Na ja!) Ich komme gern zu den Punkten, die Sie genannt haben. Sie haben moniert, das Innenministerium hätte nicht zur Desinformation, nicht zu Deepfakes Stellung genommen. Aber, Herr Karrais, ich muss Ihnen sagen: Wenn Sie nach Äpfeln fragen, bekommen Sie eine Antwort zu Äpfeln, aber nicht zu Birnen. Wenn Sie nächstes Mal etwas über die Strategie hören wollen, dann fragen Sie doch einfach, wie man mit Desinformation und Deepfakes umgeht. Aber stellen Sie sich nicht hin, ohne zu fragen, und jammern dann herum, dass es darauf keine Antwort gab. Das ergibt irgendwie keinen Sinn. (Beifall bei den Grünen und Abgeordneten der CDU) Cybersicherheit ist ein wichtiges Thema. Ich glaube, darin sind wir uns alle einig. Darüber gibt es auch gar keinen Streit zwischen den Parteien oder Fraktionen. Die Frage ist aus meiner Sicht aber, wie wir damit in Zukunft umgehen. Bezeichnend ist, dass Sie, glaube ich, eineinhalb Jahre nach Beginn dieser Legislaturperiode erstmals nach Cyberattacken hier im Land fragen. In jeder Antwort hierzu muss die Landesregierung erst einmal sagen: Cyberattacken passieren rund um die Uhr, ständig, jeden Tag, das ist nichts Außergewöhnliches. Diese Attacken kann man auch gar nicht zählen. Relevant sind die sogenannten Sicherheitsvorfälle. Diese haben Sie zwar auch angesprochen, und das hat sich bei Ihnen dramatisch angehört. Wenn man aber die Stellungnahme liest, eriode – 61. Sitzung – Mittwoch, 29. März 2023 stellt man fest, dass es in der Landesverwaltung fünf Vorfälle waren, Herr Karrais. (Abg. Daniel Karrais FDP/DVP: Ja, fünf zu viel!) In eineinhalb Jahren fünf Vorfälle! Jetzt kann man natürlich sagen: „Wir brauchen absolute Sicherheit, weil absolute Sicherheit notwendig ist.“ Aber wo leben wir denn? Gibt es denn in der realen Welt absolute Sicherheit? Nein, die gibt es nicht. Wir wollen uns dem annähern. Wir tarieren das jedes Mal aus. Die FDP hatte mal irgendetwas mit dem Freiheitsbegriff und nicht mit der totalen Überwachung zu tun. Wenn Sie aber sagen: „Fünf Vorfälle sind massiv zu viel, das muss dauerhaft auf null sein“, dann – sorry – ist das utopisch. Da leben Sie in einem Elfenbeinturm. Ich lade Sie gern einmal zu dem einen oder anderen Unternehmen ein, dann lernen Sie auch mal die echte Welt kennen. (Beifall bei Abgeordneten der Grünen und der CDU) Was waren das für fünf Attacken? Sie haben es selbst gesagt: zwei DDoS-Attacken, zwei Überlastungsangriffe – die kann man technisch ausmerzen; das ist nervig und nicht gut, aber das ist über Nacht mehr oder weniger behoben. Auch zwei Phishingattacken waren dabei – sprich, da war auch menschliches Versagen dabei. Phishingmails oder Phishingnachrichten über Instagram oder was weiß ich kennt jeder. Der eine oder andere ist vielleicht mal unaufmerksam, klickt darauf und gibt seine Daten ein. Das ist schon vielen passiert. Das ist auch schon gut bezahlten IT-Experten in sehr großen Firmen passiert. Das passiert rund um die Welt. Davor ist niemand gefeit. Aber auf diese Leute zu schimpfen und so zu tun, als wären sie ein Sicherheitsrisiko, weil sie einen Moment mal unachtsam waren, ist schon sehr hoch gegriffen, lieber Kollege. (Beifall bei den Grünen und Abgeordneten der CDU) Man muss das einmal in Relation setzen: Zwei erfolgreiche Phishingattacken auf die Landesverwaltung in eineinhalb Jahren bei über 300 000 Bediensteten – und Sie stellen sich hier hin und sagen, der Innenminister sei ein Sicherheitsrisiko, die Cybersicherheit würde in diesem Land nicht funktionieren. (Zuruf des Abg. Daniel Karrais FDP/DVP) Ich weiß nicht, wo Sie leben, aber ich lade Sie sehr gern zu jedem x-beliebigen Unternehmen ein. Dann lernen Sie auch mal die echte Welt kennen, lieber Kollege Karrais. (Beifall bei Abgeordneten der Grünen und der CDU – Zuruf des Abg. Daniel Karrais FDP/DVP) – Damit kann ich gut umgehen. Was müssen wir alle in Zukunft lernen? Cyberattacken gehören zum Alltag, wenn man sich IT-Systemen bedient, wenn man ein Smartphone in die Hand nimmt oder wenn man mit dem PC arbeitet. Cyberattacken gehören dann einfach zum Alltag. Das muss in Herz und Nieren übergehen; damit muss man umgehen. Man muss Bewusstsein schaffen – oder auf Neudeutsch: Awareness; vielleicht können Sie von der FDP das besser verstehen. Wir brauchen klare Strukturen und Regelungen, gute Governance. Auch das haben wir gemacht. Wir haben die Cybersi- (Peter Seimer) cherheitsagentur ins Leben gerufen. Ich denke, das war ein richtiger Schritt. Wir haben Prävention und Schulungsmaßnahmen durchgeführt. Auch das können Sie in der Stellungnahme nachlesen. Wir müssen uns endlich von der Illusion befreien, dass es im Cyberraum absolute Sicherheit gäbe. Die gibt es nicht, ebenso wenig wie im realen Leben. (Beifall bei den Grünen und Abgeordneten der CDU – Abg. Daniel Karrais FDP/DVP: Das habe ich auch nicht behauptet! Aber man kann sich trotzdem bestmöglich schützen!) Jetzt noch ein paar Worte zu Ihrem Beschlussantrag.

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Muhterem Aras

Aber nur ganz kurz, Herr Abg. Seimer.

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Peter Seimer GRÜNE

Nur ganz kurz, Frau Präsidentin. – Lesen Sie es einmal nach: Wenn das, was Sie wollen, nicht schon umgesetzt würde – der Stellungnahme des Ministeriums können Sie entnehmen, dass es bereits umgesetzt wird –, dann sähe es hier zappenduster aus. Sie haben einen Gesetzentwurf angekündigt. Ich kann nur hoffen und Ihnen raten, dass der ein bisschen mehr Substanz hat als dieser Beschlussantrag. Herzlichen Dank. (Beifall bei den Grünen und Abgeordneten der CDU)

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Muhterem Aras

Für die CDU-Fraktion erteile ich das Wort Herrn Abg. Mayr. (Vereinzelt Beifall)

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Ansgar Mayr CDU

Sehr geehrte Frau Präsidentin, liebe Kolleginnen und Kollegen! Cyberangriffe richten immer mehr und immer größere Schäden an. Kollege Karrais hat in seiner Rede eine Zahl genannt, die definitiv richtig war; beim Rest mache ich ein Fragezeichen dahinter. Es stimmt: Nach Berechnungen des Branchenverbands Bitkom erlitt die deutsche Wirtschaft im Jahr 2021 einen Schaden von insgesamt 203 Milliarden € durch verschiedene Formen von Cyberangriffen. Die Ziele dieser Angriffe sind fast immer gleich: Es geht darum, Zugriff auf unsere Daten zu erhalten und wichtige Systeme lahmzulegen. Oft stehen Kriminelle hinter solchen Angriffen, aber auch Staaten nutzen den Cyberraum, um Unternehmen und Menschen auszuspionieren, Desinformationen zu verbreiten und sich in demokratische Prozesse einzumischen. Deshalb betont unser Innenminister Thomas Strobl zu Recht in seiner Stellungnahme zu dem hier zu beratenden Antrag, dass sich Schwachstellen und Sicherheitslücken im IT-Bereich quasi täglich ergeben. Das liegt nicht daran, dass das Land Baden-Württemberg schlecht aufgestellt wäre, sondern daran, dass die Bedrohungslage täglich zunimmt. Über die Qualität der Angriffe hat sich gerade eben schon der Kollege Seimer ausführlich geäußert. Darauf werde ich daher nicht mehr näher eingehen, um Zeit zu sparen. Cyberangriffe sind mittlerweile auch Teil der modernen Kriegsführung geworden, wie sich an Russlands Angriffskrieg geriode – 61. Sitzung – Mittwoch, 29. März 2023 gen die Ukraine gezeigt hat. Auch die Bedrohung durch China kann gar nicht hoch genug eingeschätzt werden. Ein Staat, der seine Bürger bei jedem Schritt digital ausspioniert und verfolgt, hat auch keine Hemmungen, diese Technologie gegen den Rest der Welt einzusetzen. Aus diesem Grund halte ich es auch für zwingend geboten, dass chinesische Firmen bei den Komponenten für den 5G-Netzausbau im Sinne der Cybersicherheit ausgeschlossen werden. (Beifall bei der CDU und Abgeordneten der Grünen – Abg. Jonas Hoffmann SPD: Das will ich sehen!) Auch wenn wir es nicht wollen, so sind wir doch längst Teil einer weltweiten digitalen Auseinandersetzung zwischen diktatorischen Staaten und der restlichen Welt geworden – einer Auseinandersetzung, bei der die Gegenseite keinerlei Hemmungen hat, uns zu schaden. Diese Bedrohung trifft uns, unsere Landesverwaltung, die Bürgerinnen und Bürger, aber auch die Unternehmen in unserem Land. Unternehmen und Organisationen müssen ihre Sicherheitsmaßnahmen verbessern und sicherstellen, dass ihre Systeme und Daten geschützt werden. Große, weltweit agierende Firmen haben eigene Abteilungen zum Schutz ihrer digitalen Infrastruktur. Unser Land lebt aber von den vielen kleinen und mittleren Unternehmen. Diese gilt es zu schützen und zu beraten. Leider nehmen viele Firmen dieses Thema noch immer auf die leichte Schulter. Das Land Baden-Württemberg hat in den letzten Jahren viel getan, um für die Gefahren gerüstet zu sein. Wir brauchen aber noch mehr Prävention und Akutberatung für den Fall der Fälle. (Beifall bei Abgeordneten der CDU – Vereinzelt Bei- fall bei den Grünen) Hier spielen auch die Industrie- und Handelskammern sowie die Verbände eine wichtige Rolle. Sie können verstärkt einbezogen werden, wenn es um den Aufbau von Beratungs- und Sicherheitsstrukturen für die Wirtschaft in unserem Land geht. Das Rad jeden Tag neu zu erfinden, wäre allerdings der falsche Ansatz. Es gibt bestehende Kompetenzen, auf die man gut zurückgreifen kann. Schließlich gibt es auch in Baden-Württemberg Firmen, die sich in der Cybersicherheit exzellent auskennen und ihr Know-how auf dem Markt anbieten. Aber es gibt auch spezielle Einrichtungen, die mit ihrem Wissen und Erfahrungsschatz mitwirken können. Herr Karrais, Sie haben die Cyberwehr des CyberForums in Karlsruhe genannt. Dort wird genau so etwas gemacht. Die Mittel sind nicht gestrichen worden, sondern die Projektförderung ist ausgelaufen. (Abg. Daniel Karrais FDP/DVP: Ah!) Es gab meines Wissens rechtliche Gründe, warum diese nicht verlängert werden konnte, (Zuruf des Abg. Daniel Karrais FDP/DVP) aber das lässt sich im Nachgang sicherlich noch einmal klären. Wir, der Staat, haben verschiedene Stellen, die unsere digitale Sicherheit mit verantworten. Federführend für die öffentli- (Ansgar Mayr) che Verwaltung ist die Cybersicherheitsagentur Baden-Württemberg. Wir sind hier sehr gut aufgestellt. Das Land Baden-Württemberg hatte vor zwei Jahren einen guten Riecher bei der Gründung der Agentur. Es ist eine Einrichtung, um die uns viele andere Bundesländer wirklich beneiden. (Beifall bei der CDU und Abgeordneten der Grünen) Die Verwaltung wird immer digitaler werden. Dabei müssen wir aber immer den Schutz unserer Daten mitdenken und mitentwickeln. Vor allem müssen wir die Kooperation mit anderen Bundesländern, aber auch international ausweiten. Und wir sollten uns mit dem BSI noch enger vernetzen und regelmäßig unsere Erfahrungen austauschen. Die ohnehin knappen Ressourcen dürfen nicht doppelt gebunden werden. Meine sehr geehrten Damen und Herren, ich komme zum Schluss und zum Änderungsantrag der FDP/DVP. Wir brauchen aus meiner Sicht nicht noch mehr Bürokratie durch ein zusätzliches Berichtswesen. Der Innenminister hat in den Ausschusssitzungen stets gezeigt, dass er gern Auskunft gibt. Das ist für uns völlig ausreichend, zumal einige Punkte in Ihrem Antrag bereits heute umgesetzt sind. Vielen Dank. (Beifall bei der CDU und Abgeordneten der Grünen)

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Muhterem Aras

Für die SPD-Fraktion erteile ich Herrn Abg. Hoffmann das Wort.

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Jonas Hoffmann SPD

Sehr geehrte Frau Präsidentin, liebe Kolleginnen und Kollegen! Es ist gut, dass wir heute über IT-Sicherheit – Cybersicherheit sagt man eigentlich nur im politischen und wissenschaftlichen Raum – sprechen. Denn – Herr Kollege Seimer, Sie haben es dick unterstrichen – die Internetkriminalität ist mit Abstand die massivst unterschätzte Kriminalitätsform, die wir haben. Das Ausmaß wird leider massiv unterschätzt. Laut der UN-Organisation ITU wird global von einem jährlichen Schaden in Höhe von 6 Billionen Dollar ausgegangen. Sie haben die Zahl für Deutschland genannt: 200 Milliarden €. Aber bei 6 Billionen Dollar reden wir über die eineinhalbfache Wirtschaftsleistung von Deutschland. Der globale Drogenhandel hat einen Umsatz von, so schätzt man, 500 Milliarden Dollar. Das ist gerade einmal ein Zwölftel dessen, worüber wir hier sprechen. Das Land ist für innere Sicherheit zuständig und muss diese Gefahren für seine Bürger und für seine Wirtschaft abwehren. Deswegen muss innere Sicherheit effektiv aufgestellt sein, um dieses Kriminalitätsphänomens Herr zu werden. Wir brauchen innere Sicherheit im Netz, mit klaren Regeln und mit einer Polizei, die Sicherheit und Freiheit im Netz sicherstellt, die Regeln kontrolliert und durchsetzt. (Beifall bei der SPD sowie der Abg. Peter Seimer GRÜNE und Daniel Karrais FDP/DVP) Aber wie ist die Situation der digitalen Polizei? Die Polizei leistet im analogen Raum sehr gute Arbeit, aber im digitalen Raum ist sie quasi nicht existent. Es gibt kaum bis gar keine Ausstattung, die digitales Arbeiten ermöglicht, um Täter im digitalen Raum zu verfolgen und festzunehmen. eriode – 61. Sitzung – Mittwoch, 29. März 2023 Die Polizistinnen und Polizisten, die dies tun, sind massiv überlastet und haben auch nicht die richtigen technischen Mittel, um wirklich ihren Job zu tun. Die vom Minister gepriesene Cybersicherheitsagentur oder Cyber-Ersthilfe hat im letzten Jahr 17 Fälle bearbeitet – von geschätzten zwei Millionen, die in diesem Land stattfinden. Zum Personal hätte ich auch noch eine Frage. Sie haben eine einzige Stelle als Controller ausgeschrieben. Haben wir jetzt vollständiges technisches Personal, das in der Lage ist, solche Kriminellen zu verfolgen? (Zuruf von der CDU) Da bin ich auf Ihre Antwort gespannt. Das Land behandelt Internetkriminalität noch immer so, als würden da einige 16-Jährige im Keller versuchen, ein paar Server zu hacken. (Heiterkeit bei Abgeordneten der FDP/DVP) Das zeigt sich auch bei diesem Antrag ganz genau. Nichts ist weiter weg von der Realität. (Abg. Thomas Blenke CDU: Wie die SPD!) Realität ist, dass es auf der Welt Unternehmen mit Hunderten bis Tausenden von Mitarbeitern gibt, die nichts anderes machen als Internetkriminalität. Es gibt Länder mit ganzen Behörden, die nichts anderes tun, als professionell Geld durch Internetkriminalität zu verdienen. Das Problem ist aber, dass wir schon mit den Script-Kiddies, die im Keller sitzen, überfordert sind. Wir brauchen starke IT-Behörden. Da steht für uns die BITBW im Zentrum; sie muss gestärkt werden. Wir brauchen gut ausgebildete Polizistinnen und Polizisten, die gut ausgestattet sind, um Kriminelle im digitalen Raum dingfest zu machen. Und ein Minister mit Ahnung wäre bei diesem Thema auch ganz gut. (Abg. Ansgar Mayr CDU: Haben wir doch!) Vielen Dank. (Beifall bei der SPD und Abgeordneten der FDP/DVP)

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Muhterem Aras

Für die AfD-Fraktion erteile ich Herrn Abg. Lindenschmid das Wort.

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Daniel Lindenschmid AfD

Sehr geehrte Frau Präsidentin, werte Kollegen! Wie Sie dem letzten Bericht des Bundesamts für Sicherheit in der Informationstechnik zur Lage der IT-Sicherheit in Deutschland entnehmen können, wurden allein im Jahr 2022 mehr als 20 000 neue Schwachstellen bekannt. Davon waren 13 %, also über 2 500, kritischer Natur. Das entspricht einem Zuwachs von 10 %. Die Dunkelziffer mag ich mir gar nicht erst ausmalen. Diese Sicherheitslücken gefährden, wenn sie durch Kriminelle ausgenutzt werden, nicht nur erfolgreiche Unternehmen und damit den Wohlstand unseres Landes, sondern in der Folge der Digitalisierung kritischer Infrastruktur direkt auch unsere Bevölkerung, also jene, die vor Schaden zu bewahren wir geschworen haben. (Beifall bei der AfD) (Daniel Lindenschmid) Einen Vorgeschmack darauf haben wir bereits erhalten: den ersten digitalen Katastrophenfall in Deutschland im vorletzten Jahr im Landkreis Anhalt-Bitterfeld. Nach Ransomware-Angriffen konnten dort Elterngeld, Arbeitslosen- und Sozialgeld sowie Kfz-Zulassungen und andere bürgernahe Dienstleistungen auch über 200 Tage nach dem Angriff nicht mehr erbracht werden. Dies mag für den einen oder anderen hier nicht sonderlich relevant klingen. Aber für viele Bürger bedeutet das ganz konkret: Hunger statt Abendbrot und große Sorgen um die eigene Existenz. Die Landesregierung hat mit der Verabschiedung des Cybersicherheitsgesetzes, der Errichtung der Cybersicherheitsagentur und dem Beschluss der Cybersicherheitsstrategie zwar auf dem Papier angefangen, mögliche Grundsteine für eine zukunftsfähige Datensicherung in unserem Land zu legen, aber an der Effizienz zweifle ich nach wie vor. (Beifall bei Abgeordneten der AfD) Denn mit einer Agentur, die Cybersicherheit zwar im Namen trägt, aber dafür weder Experten gewinnen kann noch den Fokus auf ebendiese Cybersicherheit legt, sondern sich auf die Bekämpfung von Hatespeech konzentriert, kann mittelfristig gar keine Cybersicherheit im Sinne der Bürger und Kommunen garantiert werden. (Beifall bei der AfD) Wie gewohnt gibt es von unserer Landesregierung auch beim übergeordneten Thema Digitalisierung nur einen Stellenaufwuchs an den falschen Stellen und eine Erweiterung der Bürokratie, der sie doch angeblich den Kampf angesagt hat. Das ist keine Politik im Sinne der Bürger. (Beifall bei Abgeordneten der AfD) Gerade die Kommunen müssen stärker eingebunden werden; denn sie sind es, die diese Politik ausbaden und bewältigen müssen, um den Bürgern auch weiterhin alle nötigen Dienstleistungen und aufgrund der überfrachteten Bürokratie auch viele unnötige Dienstleistungen gewähren zu können. Kritische Infrastruktur muss im Rahmen von Insellösungen vom öffentlichen Internet abgekoppelt werden, um so die Erfolgschancen für Eindringlinge in deren IT-Strukturen zu minimieren. (Abg. Daniel Lede Abal GRÜNE: „Eindringlinge“! Jetzt sind wir wieder beim Thema! – Lachen bei Ab- geordneten der AfD) Aber auch bei der von der Landesregierung ins Leben gerufenen Cybersicherheitsagentur bleibt es dabei, dass diese entweder wieder begraben werden muss, um die Cybersicherheit in die Hände von Unternehmen zu legen, die darauf spezialisiert sind und die nötigen Experten dafür beschäftigen, oder dahin gehend umorganisiert werden muss, dass sie sich tatsächlich auf die Cybersicherheit konzentriert und auch entsprechende Gehälter zahlt, um IT-Sicherheitsfachleute gewinnen zu können, die tatsächlich für Cybersicherheit in Baden-Württemberg sorgen können. (Beifall bei der AfD) Alles andere ist Symbolpolitik auf Kosten der Daten- und Cybersicherheit der Bürger und Kommunen. riode – 61. Sitzung – Mittwoch, 29. März 2023 Meine Damen und Herren, die AfD-Fraktion wird selbstverständlich sämtliche Maßnahmen unterstützen, die geeignet sind, unser Land für ein Jahrhundert zu rüsten, in dem hybride Kriegsführung längst zur neuen Normalität geworden ist. Vielen Dank. (Beifall bei der AfD – Zuruf des Abg. Daniel Lede Abal GRÜNE)

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Muhterem Aras

Für die Landesregierung erteile ich Herrn Minister Strobl das Wort. Minister des Inneren, für Digitalisierung und Kommunen Thomas Strobl: Frau Präsidentin, meine sehr verehrten Damen und Herren Abgeordneten! Cybercrime, Cyberspionage, Cybersabotage und – wie wir seit dem 24. Februar des vergangenen Jahres wissen – auch Cyberwar sind die neuen großen sicherheitspolitischen Herausforderungen in den Zwanzigerjahren des 21. Jahrhunderts. Darauf habe ich seit vielen Jahren unzählige Male hingewiesen, und daran hat sich freilich nichts geändert. Es ist richtig, was gesagt worden ist: Die Schäden für die deutsche Wirtschaft sind enorm. Das Finanzvolumen beträgt mindestens 200 Milliarden €. Das ist für die Wirtschaft eine Bedrohung; das kann existenzbedrohend für kleine und mittlere Unternehmen sein. Für ein Unternehmen ist nicht mehr die Frage, ob es gehackt wird, sondern nur noch, wann es gehackt wird. Laut der bereits zitierten Bitkom-Studie sind es schon weit über 80 % der Unternehmen, die über entsprechende, von Erfolg begleitete Hackerangriffe auf ihr Unternehmen zu berichten haben. Selbstverständlich ist das auch für die öffentliche Verwaltung und für den Staat eine herausragende Gefahr – denken Sie an Angriffe von Hackern auf kritische Infrastrukturen, die in der Lage sein könnten, flächendeckende größere Stromausfälle und dergleichen mehr herbeizuführen. Ich habe vor wenigen Tagen anlässlich der Vorstellung des aktuellen Sicherheitsberichts und der Polizeilichen Kriminalstatistik darauf hingewiesen, dass sich kein Kriminalitätsphänomen so dynamisch entwickelt wie das Thema Cybercrime. Wir in der Landesregierung, gemeinsam mit den Koalitionsfraktionen, stellen uns dieser Verantwortung. (Beifall bei der CDU) 2017 habe ich die erste Digitalisierungsstrategie des Landes Baden-Württemberg vorgestellt – 2017! In dieser Digitalisierungsstrategie hat das Thema Cybersicherheit bereits eine große Rolle gespielt. Schon damals habe ich gesagt: Wir werden die Potenziale, die die Digitalisierung uns bietet, nur nutzen können, wenn es uns auch gelingt, die Veranstaltung hinreichend sicher zu machen. – 2017. Wir haben dann eine Cybersicherheitsstrategie aufgelegt – im Übrigen als eines der ersten Länder in der Bundesrepublik Deutschland – und haben aus dieser Cybersicherheitsstrategie folgernd hier im Landtag von Baden-Württemberg ein Cybersicherheitsgesetz beschlossen – als erstes Land in der Bundesrepublik Deutschland. Wir haben uns also strategisch aufgestellt, und der Landtag von Baden-Württemberg hat mit Zustimmung der Fraktionen der Grünen und der CDU eine entsprechende gesetzliche Grundlage geschaffen. (Minister Thomas Strobl) Was machen wir im operativen Bereich? Da will ich dem Abgeordneten von der SPD schon sagen – ich habe das mitgeschrieben; er sagte, die Polizei sei im digitalen Bereich nicht existent – – (Abg. Jonas Hoffmann SPD: Kaum!) – Das haben Sie wörtlich so gesagt; ich habe es mir notiert. – Ich möchte Ihnen nur ein Beispiel nennen: Im Landeskriminalamt arbeiten in der Abteilung „Cybercrime und Digitale Spuren“ 130 Kolleginnen und Kollegen mit höchster Expertise. Sie machen einen in der ganzen Bundesrepublik Deutschland hoch anerkannten, exzellenten Job – im Darknet, beim Aufspüren von Hackerorganisationen, beim Aufspüren von Kinderpornografie und, und, und. Wie können Sie da sagen, die Polizei sei im digitalen Bereich nicht existent? Das wird der jahrelangen exzellenten Arbeit, die allein in dieser Abteilung „Cybercrime und Digitale Spuren“ im Landeskriminalamt geleistet wird, in keiner Weise gerecht. (Beifall bei den Grünen und der CDU)

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Muhterem Aras

Herr Minister, lassen Sie eine Zwischenfrage zu? Minister des Inneren, für Digitalisierung und Kommunen Thomas Strobl: Nein, ich würde gern im Zusammenhang vortragen. (Abg. Thomas Blenke CDU: Das hat Methode bei der SPD!) Aber, meine sehr verehrten Damen und Herren, ein Abgeordneter der FDP hat dann gesagt, er wisse gar nicht, wo sich die Wirtschaft denn hinwenden könne. – Seit vielen Jahren, Herr Abg. Karrais, gibt es beim Landeskriminalamt die Zentrale Ansprechstelle Cybercrime, 24 Stunden, sieben Tage in der Woche besetzt, erreichbar für jedes Unternehmen in diesem Land, das eine Cyberattacke zu gegenwärtigen hat – 24 Stunden, sieben Tage in der Woche ist die ZAC, die Zentrale Ansprechstelle Cybercrime, verfügbar. (Abg. Daniel Karrais FDP/DVP: Das weiß aber kei- ner! Das ist das Problem!) ZAC ist auf Zack, (Abg. Jonas Hoffmann SPD: 17 Fälle von zwei Mil- lionen!) wir sind auf Zack, nur Sie sind nicht auf Zack, sonst hätten Sie das den Unternehmen vielleicht freundlicherweise in diesen Gesprächen auch mitgeteilt. (Beifall bei der CDU und Abgeordneten der Grünen) Aber, Herr Abg. Karrais, nicht nur bei der Zentralen Ansprechstelle Cybercrime beim Landeskriminalamt, die für jedes Unternehmen in diesem Land – ich wiederhole es: 24 Stunden, sieben Tage die Woche – erreichbar ist, auch in allen Polizeipräsidien des Landes Baden-Württemberg haben wir die Kriminalinspektionen „Cybercrime und Digitale Spuren“, die ebenfalls für jedes Unternehmen, selbstverständlich auch für jede Privatperson, sieben Tage in der Woche 24 Stunden erreichbar sind. eriode – 61. Sitzung – Mittwoch, 29. März 2023 Im Übrigen wird auch in der Fläche des Landes, in unseren Polizeipräsidien vor Ort, eine exzellente Arbeit geleistet. Es ist dem Polizeipräsidium Reutlingen bzw. den Spezialisten in den Kriminalinspektionen „Cybercrime und Digitale Spuren“ erst Anfang dieses Jahres, im Januar, gelungen, gemeinsam und international vernetzt mit Europol, mit dem FBI, eine hoch gefährliche, international vernetzte Hackergruppe namens „Hive“ auffliegen zu lassen und unschädlich zu machen, wodurch Schäden in Millionenhöhe verhindert werden konnten. Ich selbst habe in den „Tagesthemen“ gehört, wie sich der amerikanische Justizminister beim Polizeipräsidium Reutlingen bedankt hat. Daran können Sie erkennen, welch international anerkannte Expertise bei der Bekämpfung von IT-Kriminalität in der Fläche des Landes bei der Polizei Baden-Württemberg vorhanden ist. (Beifall bei den Grünen und der CDU – Zuruf von der CDU: So ist es!) Wie können Sie so reden und sagen, es gebe keine Ansprechpartner? Weiter haben wir, meine sehr verehrten Damen und Herren, beispielsweise – heftig bekämpft von der FDP – die Cybersicherheitsagentur eingerichtet – Gott sei Dank. (Zuruf von der AfD) Inzwischen schreibt das EU-Recht vor, dass wir in einigen Jahren eine solche Behörde nachweisen müssen. Ja, wir schreiten in Baden-Württemberg voran. (Abg. Daniel Karrais FDP/DVP: Das gilt für den Na- tionalstaat!) Wir brauchen Vernetzung; das ist angesprochen worden. Genau dafür ist die Cybersicherheitsagentur geschaffen worden: dass wir eine gute Vernetzung haben mit dem BSI, dem Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik, mit dem nationalen Cyber-Abwehrzentrum, aber auch eine gute Vernetzung beispielsweise mit der Expertise, die in der Wirtschaft vorhanden ist. Weiter ist es Aufgabe der Cybersicherheitsagentur, sich mit den Kommunen zu vernetzen. Insbesondere ist es Aufgabe der Cybersicherheitsagentur, Lagebilder zu erstellen, damit wir im Grunde genommen einen täglichen Überblick haben – von dem inzwischen über 800 Empfänger profitieren. Und, Herr Abg. Karrais, dies für Ihre nächsten Gespräche mit der Wirtschaft: Ab dem 1. Juli wird es für die Wirtschaft und für alle Bürgerinnen und Bürger eine weitere Ansprechstelle bei der Cybersicherheitsagentur geben, (Abg. Daniel Karrais FDP/DVP: Kompetenzwirr- warr? Das macht es ja noch schlimmer!) an die man sich wenden kann, wenn man eine Cyberattacke zu gewärtigen hat. (Beifall bei Abgeordneten der Grünen und der CDU) Meine sehr verehrten Damen und Herren – das ist richtigerweise schon gesagt worden –, wir müssen uns auch vernetzen. Auch das machen wir in Baden-Württemberg seit Jahren. Ich habe mit unseren Nachbarländern Bayern und Hessen Ko- (Minister Thomas Strobl) operationsabkommen geschlossen. Ich habe bereits im Jahr 2020, um die Expertise, die in der Wirtschaft vorhanden ist, stärker zu nutzen, ein Kooperationsabkommen mit dem damaligen Vorstandsvorsitzenden der EnBW, Mastiaux, geschlossen. Das ist Cybersecurity made in Baden-Württemberg. Wir sind auch im internationalen Bereich seit vielen, vielen Jahren unterwegs. Es gibt Kooperationsabkommen mit Kalifornien, mit Israel. Ich selbst habe – ich habe noch einmal nachgeschaut – am 10. Februar 2021 das Abkommen mit Israel geschlossen, also vor nunmehr über zwei Jahren. (Zuruf des Abg. Dr. Uwe Hellstern AfD) Wenn es ein Land gibt, von dem wir bei der Bekämpfung von Cybercrime etwas lernen können, ist es Israel, dieses Land, das seit vielen Jahren und Jahrzehnten unter einer ständigen Bedrohung steht. Deswegen haben wir mit den Israelis dieses Kooperationsabkommen gemacht und lernen von ihnen: Vernetzung internationaler Art, Vernetzung mit der Wissenschaft, Vernetzung mit der Wirtschaft sind bei diesem Thema von essenzieller Bedeutung. Ich freue mich im Übrigen auch, meine sehr verehrten Damen und Herren – das ist noch nicht erwähnt worden –: Wir haben auch eine exzellente wissenschaftliche Expertise in Baden-Württemberg, beispielsweise beim KIT in Karlsruhe, aber auch andernorts; wir haben sensationelle IT-Ausgründungen aus dem universitären Bereich, gerade in der Karlsruher Raumschaft. Diese Cybersecurityunternehmen, diese Start-up-Unternehmen spielen in der Weltliga mit. Ich freue mich sehr, dass Unternehmen der baden-württembergischen Wirtschaft mit viel Power und viel Expertise in die Plattformökonomie und bei dem Thema Cybersecurity einsteigen. Das ist Cybersecurity made in Baden-Württemberg. Das versuchen wir innerhalb der Landesregierung so gut, wie es nur geht, zu unterstützen und uns zu vernetzen. Cybercrime ist eine ständige und eine tägliche Herausforderung, auch für das Land Baden-Württemberg. Wir gehen diese Herausforderung seit vielen Jahren an. Ich bedanke mich für die Unterstützung bei den Koalitionsfraktionen GRÜNE und CDU und möchte abschließend sagen: Meine sehr verehrten Damen und Herren Abgeordneten, Sicherheit kostet Geld, und Cybersecurity kostet in den nächsten Jahren noch einmal extrem viel Geld, weil wir uns personell und technisch immer noch besser aufstellen müssen, um sozusagen vor der Kurve, vor der Lage zu sein, um den gigantischen Herausforderungen, die wir bei den Themen Cybercrime, Cyberspionage, Cybersabotage in den nächsten Jahren zu erwarten haben und heute schon haben, auch standhalten zu können – so wie uns dies in der Vergangenheit ganz gut gelungen ist. Herzlichen Dank für Ihre Unterstützung. (Beifall bei den Grünen und der CDU)

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Muhterem Aras

In der zweiten Runde erteile ich das Wort Herrn Abg. Karrais für die FDP/DVP-Fraktion.

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Daniel Karrais FDP

Danke, Frau Präsidentin. – Herr Minister, Sie haben die Zentrale Ansprechstelle Cybercrime angesprochen. Sie haben gesagt, sie sei erreichbar. Wie riode – 61. Sitzung – Mittwoch, 29. März 2023 erklären Sie sich dann, dass dort nur 70 Fälle vorliegen? Genau das spricht ja eigentlich dafür, dass niemand weiß, dass es diese Ansprechstelle gibt. (Zuruf des Abg. Daniel Lindenschmid AfD) Dann loben Sie sich auch noch dafür, dass es eine weitere Ansprechstelle geben soll. Das ist doch genau der Kompetenzwirrwarr, den wir angesprochen haben. Herr Minister, Sie haben gesagt, wir seien nicht auf Zack. Sie glauben, Sie seien auf Zack. Es wäre schön, wenn Sie es dann auch wirklich wären; denn auch bei den 135 Mitarbeitern im LKA, die Sie angesprochen haben, sind bloß zehn für die Bekämpfung von Cybercrime zuständig. Das hat sogar Bundesinnenministerin Faeser kritisiert. Herr Minister, Sie machen uns hier ein X für ein U vor. Das geht so nicht. Darum war es wichtig, dass wir heute darüber debattiert haben. Vielen Dank. (Beifall bei der FDP/DVP und der Abg. Sabine Hart- mann-Müller CDU)

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Muhterem Aras

Für die SPD-Fraktion erteile ich das Wort Herrn Abg. Hoffmann.

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Jonas Hoffmann SPD

Frau Präsidentin, Herr Minister! In meinem Konzept steht: „quasi nicht existent“. Und zu diesem „quasi“ stehe ich; denn bei geschätzten zwei Millionen Fällen in Baden-Württemberg und 17 gemeldeten Fällen besteht eine wahnsinnige Diskrepanz. Ich habe nie, an keiner Stelle meiner Rede gesagt, dass die Beamten, die diese Tätigkeit machen, einen schlechten Job machen würden. Im Gegenteil: (Beifall bei der SPD – Vereinzelt Beifall bei der FDP/ DVP) Die reißen sich den Arsch auf – um es auf Deutsch zu sagen –, um dieser Überlast an Fällen wirklich Herr zu werden. Das, was sie nicht haben, ist eine anständige Ausstattung: langsame Technik, zu wenig Speicher, um die festgestellten Daten überhaupt auswerten zu können, usw. Die Liste ließe sich hier deutlich fortsetzen. Sie haben nichts zu den Stellenbesetzungen gesagt. Wie gesagt, es ist nach meinem Kenntnisstand gestern eine einzige Stelle für einen Controller ausgeschrieben worden. Die Stelle ist auf zwei Jahre befristet. Kein technisches Personal, kein gar nichts. Woher sollen denn die Menschen kommen, wenn Sie diese Stellen nicht einmal ausschreiben? Das, wofür wir Sie hier kritisieren, ist, dass Sie hier in langen Ausführungen mit blumigen Worten gesagt haben, dass es ausreiche, Wattebäuschchen gegen russische, chinesische und nordkoreanische Panzer zu schmeißen. Das reicht nicht, und wir müssen hier endlich aktiv werden. Danke schön. (Beifall bei der SPD und Abgeordneten der FDP/ DVP)

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Muhterem Aras

Meine Damen und Herren, mir liegen keine weiteren Wortmeldungen vor. Wir kommen zur geschäftsordnungsmäßigen Behandlung des Antrags Drucksache 17/4048. Hierzu liegt der Änderungsantrag der Fraktion der FDP/DVP, Drucksache 17/4496, vor, mit dem die Ergänzung um einen neuen Abschnitt II gefordert wird und verschiedene Ersuchen an die Landesregierung gerichtet werden sollen. Ich schlage vor, dass wir über den Änderungsantrag insgesamt abstimmen. Wer diesem Änderungsantrag der FDP/DVP-Fraktion zustimmt, den bitte ich jetzt um das Handzeichen. – Gegenstimmen? – Enthaltungen? – Der Änderungsantrag ist damit mehrheitlich abgelehnt. Der Berichtsteil des Antrags Drucksache 17/4048 kann für erledigt erklärt werden. – Sie stimmen zu. Damit ist Punkt 1 der Tagesordnung erledigt. Ich rufe Tagesordnungspunkt 2 auf: Zweite Beratung des Gesetzentwurfs der Landesregierung – Gesetz zur Änderung kommunalwahlrechtlicher und anderer Vorschriften – Drucksache 17/4079 Beschlussempfehlung und Bericht des Ausschusses des Inneren, für Digitalisierung und Kommunen – Drucksache 17/4341 Berichterstattung: Abg. Nico Weinmann Meine Damen und Herren, das Präsidium hat für die Allgemeine Aussprache eine Redezeit von fünf Minuten je Fraktion festgelegt. Für die Fraktion GRÜNE erteile ich das Wort Frau Abg. Sperling. (Stellv. Präsident Dr. Wolfgang Reinhart übernimmt die Sitzungsleitung.)

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Swantje Sperling GRÜNE

Ich warte mal eben. Bereit?

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Dr. Wolfgang Reinhart

Bitte sehr, Frau Kollegin.

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Swantje Sperling GRÜNE

Sehr geehrter Herr Präsident, liebe Kolleginnen und Kollegen! Teilhabe und Klarheit – das sind für mich die Leitlinien dieser Kommunalwahlrechtsreform. Hinter uns liegen Monate der Arbeit, der Verhandlungen und des Austauschs innerhalb der Koalition, mit den Kommunalpolitikerinnen und Kommunalpolitikern im Haupt- und Nebenamt, mit den kommunalen Landesverbänden, und jüngst, letzte Woche, gab es ein sehr konstruktives Gespräch mit den anderen demokratischen Fraktionen. Ihnen allen will ich danken; denn der gesamte Prozess inklusive des gemeinsamen Änderungsantrags zeigt, dass solche umfassenden Gesetze auch umfassend vorbereitet und debattiert werden. Das ist sehr wichtig – vor allem, weil wir hier Neuland betreten. Mit dem passiven Wahlalter ab 16 Jahren geben wir jungen Menschen in Baden-Württemberg eine Chance auf politische Mitsprache, wie sie in anderen Bundesländern erst ab 18 Jahren möglich ist. (Zuruf des Abg. Thomas Blenke CDU) eriode – 61. Sitzung – Mittwoch, 29. März 2023 Bei der Anhörung wurde zudem erneut deutlich, dass die juristische Zulässigkeit unproblematisch ist. Das Wahlrecht hat nicht nur eine fundamentale Bedeutung, es hat auch Dynamik und muss regelmäßig überprüft und angepasst werden. Wir haben dem Engagement, der Befähigung, der Emanzipation von jungen Menschen hiermit Rechnung getragen. Das ist eine innovative Anpassung. (Beifall bei den Grünen, Abgeordneten der CDU so- wie der Abg. Sascha Binder und Gabriele Rolland SPD) Und es passt zu uns: Baden-Württemberg ist die Innovationsregion Europas, und das nicht nur in der Forschung und in der Wirtschaft, sondern auch, wenn es darum geht, Menschen zu beteiligen und zusammenzubringen. Ich meine, das eine bedingt zwangsläufig das andere. So wie die süddeutsche Ratsverfassung ein absoluter Meilenstein in der Geschichte ist, so ist es jetzt auch die Einführung des passiven Wahlalters ab 16 Jahren. Der zweite Schwerpunkt dieser Reform ist die Stärkung der Rolle der Bürgermeisterinnen und Bürgermeister. Diese sind die Hauptdarsteller in der Kommunalpolitik – eine Rolle, die aus ganz unterschiedlichen Gründen eine zunehmende Herausforderung darstellt. Mit dem Rückkehrrecht für Landesbeamte machen wir das Amt attraktiver. Dem dient auch die im Änderungsantrag enthaltene Anhebung der Freibeträge für Nebentätigkeiten. Das wurde 50 Jahre lang nicht geändert, und es ist einfach an der Zeit, dies zu tun. Zudem ist es wichtig, dass die entlohnt werden, die zusätzliche Verantwortung übernehmen. (Beifall bei den Grünen und Abgeordneten der CDU) Ebenso im Änderungsantrag enthalten ist die Notwendigkeit von Unterstützungsunterschriften auch in kleineren Gemeinden. Auch Spaßkandidaten – ich würde sie eigentlich lieber „Störkandidaten“ nennen – sollten wenigstens einmal in der betreffenden Kommune gewesen sein. (Zuruf) Ich glaube, so viel Ernsthaftigkeit und Respekt muss man einfach auch gegenüber der Gemeinde und den Bürgerinnen und Bürgern einfordern. (Beifall bei den Grünen und Abgeordneten der CDU sowie des Abg. Gernot Gruber SPD) Mit Respekt hat auch ein weiterer Punkt dieses Änderungsantrags zu tun. Denn mal ehrlich: Der Begriff „Amtsverweser“ hat nun wirklich nichts Elegantes oder Würdevolles. Der Begriff „Bestellter Bürgermeister“ ist hier der richtige. (Beifall bei der FDP/DVP und Abgeordneten der CDU sowie des Abg. Sascha Binder SPD) Ja, in sehr, sehr wenigen Fällen beschädigen Bürgermeisterinnen und Bürgermeister auch selbst die Würde ihres Amtes. Angesichts von Vorgängen wie in Niederstetten verstehe ich den Änderungsantrag der SPD. Die hohen Hürden, die Sie zur Voraussetzung einer Abwahl des Bürgermeisters voranstellen, zeigen, dass das kein reißerischer Antrag ist. Die bisherigen (Swantje Sperling) wenigen Fälle sind aber absolute Einzelfälle und im Kern strafrechtlich und disziplinarrechtlich regel- und lösbar. Ich glaube daher nicht, dass eine gesetzliche Regelung zur Abwahl notwendig ist. Grundsätzlich halte ich die Möglichkeit der Abwahl von Bürgermeisterinnen und Bürgermeistern für das falsche Signal, insbesondere angesichts der großen Herausforderungen, die es in der Zukunft zu bewältigen gilt. (Beifall bei den Grünen und Abgeordneten der CDU) Die Menschen wählen genau die Person, der sie die Befähigung zu diesem Amt zutrauen. Wichtig für die Wahlentscheidung ist nicht das Alter des Kandidierenden, sondern das Vertrauen der Wählerschaft. Mit der Herabsetzung des Alters der Wählbarkeit ab 18 und dem Wegfall der Altersgrenze stärken wir die Bürgerinnen und Bürger in ihrer Wahlentscheidung und stärken die Rolle des Stadtoberhaupts. Dies gilt ebenso für die Einführung der Stichwahl, wie sie schon viele andere Bundesländer kennen. Eine klare Wahlentscheidung gibt den Gewählten Rückendeckung, und Stichwahl statt Neuwahl bedeutet, dass die Entscheidung zwischen den beiden Bewerberinnen bzw. Bewerbern fällt, die von den Wählerinnen und Wählern in der ersten Wahl favorisiert worden sind. Es gibt wenig Raum für taktische Spielchen und mehr Raum für eine klare Entscheidung. Eine ebenso klare Entscheidung wünsche ich mir jetzt auch für dieses Gesetz für mehr Teilhabe und Klarheit in der Kommunalpolitik. Vielen Dank. (Beifall bei den Grünen und Abgeordneten der CDU)

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Dr. Wolfgang Reinhart

Für die CDU-Fraktion erteile ich nunmehr Herrn Abg. Ulli Hockenberger das Wort. (Abg. Thomas Blenke CDU: Guter Mann!)

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Ulli Hockenberger CDU

Sehr geehrter Herr Präsident, liebe Kolleginnen und Kollegen! Zu Beginn möchte ich den ersten Satz meiner Rede in der ersten Lesung wiederholen: Das Kommunalwahlpaket ist da. ... Die Koalition liefert zuverlässig und rechtzeitig vor der nächsten Kommunalwahl. – 2024. – Das Protokoll notiert an dieser Stelle: „Beifall bei der CDU und Abgeordneten der Grünen“. Apropros Protokoll: Ich denke, ich spreche in Ihrer aller Namen, wenn ich dem Stenografischen Dienst einmal für die tolle Arbeit danke. Denn zu Beginn der zweiten Lesung lag rechtzeitig das Protokoll der umfangreichen Anhörung zu diesem Gesetzespaket vor. (Beifall bei der CDU, den Grünen, der SPD und der AfD – Abg. Thomas Blenke CDU: Sehr gut!) Wegen unserer Haltung zum Grundsätzlichen verweise ich auf die erste Lesung und möchte deswegen gleich zum Ergebnis der Anhörung im Innenausschuss kommen und auch zu einem riode – 61. Sitzung – Mittwoch, 29. März 2023 Gespräch – meine Kollegin Sperling hat es erwähnt – der kommunalpolitischen Sprecher der Fraktionen GRÜNE, SPD, FDP/DVP und CDU, nicht ohne mich bei meinen Kolleginnen Swantje Sperling und Julia Goll sowie meinem Kollegen Klaus Ranger zu bedanken. Ich verweise zunächst einmal auf den gemeinsamen Antrag, der Ihnen vorliegt. Am Sternchen über der SPD können Sie erkennen, dass die SPD bis auf eine kleine Feinheit diesen Antrag mitträgt. (Zuruf: Gendern!) Wer Zweifel daran hat, kann das unten an der Erläuterung zum Sternchen erkennen. Als Dienstleister übersetze ich Ihnen das Sternchen: Es geht um die Nebentätigkeitsablieferungspflicht. Sonst ist man dabei. – Dies als Dienstleistung des Abg. Hockenberger an Sie alle, damit Sie es nicht nachlesen müssen. (Zuruf des Abg. Andreas Stoch SPD) Ich glaube, dass das ein guter Einstieg war, das Ganze etwas zu verbessern. Die FDP/DVP möchte dieses Sternchen nicht, hat aber in der Anhörung signalisiert, an der einen oder anderen Stelle durchaus mitgehen zu können, wenn ich das richtig verstanden habe. Ich verhehle nicht, dass ich mir eine andere Darstellungsform der Anträge hätte vorstellen können (Beifall bei Abgeordneten der CDU, der Grünen und der SPD – Zuruf des Abg. Andreas Stoch SPD) – Komma, der Satz geht weiter –, aber ich bin ja im Landtag und nicht in der Landtagsverwaltung. (Heiterkeit – Beifall bei der CDU und der Abg. Julia Goll FDP/DVP) Worum geht es, meine Damen und Herren? Die Dinge sind im Einzelnen genannt. Bezüglich des Unterschriftenquorums – darauf möchte ich aufmerksam machen – hatte die SPD-Fraktion schon im Innenausschuss einen Änderungsantrag gestellt, den wir jetzt modifiziert übernehmen. Frau Sperling hat es gesagt. Zum Begriff „Amtsverweser“ muss ich nicht viel mehr sagen, außer dass wir jetzt die Amtsverweserproblematik im Hinblick auf den Begriff „Amtsverweser“ einerseits und im Hinblick auf einen Bürgermeister, der einfach nicht weiß, dass seine Zeit abgelaufen ist – Stichwort Eppelheim –, andererseits beseitigen. Für das Thema „Ablieferungspflicht für Nebentätigkeiten“ – das ist genannt worden – gab es seit 1973 keine Anpassung. Das ist eigentlich ein undenkbarer Vorgang. Wir sehen in der jetzigen Anpassung ein wertschätzendes Zeichen der Übernahme von Verantwortung für den Dienstherrn. Zumindest die CDU und die Grünen sehen das so. (Beifall bei der CDU und Abgeordneten der Grünen) Ein Stichwort ist nicht genannt worden – das geht im Rauschen vielleicht ein bisschen unter –: Wir ändern auch die Landkreisordnung an einem entscheidenden Punkt. Ich nenne das Stichwort Reutlingen. Die Älteren unter uns und auch (Ulli Hockenberger) die Jüngeren unter uns, die dabei waren, erinnern sich, dass wir 2018 hier eine engagierte Debatte zu einem Antrag auf Stadtkreiserhebung von Reutlingen hatten. Wir haben uns seinerzeit nicht entschließen können, dem Antrag zu entsprechen. Wir haben aber versprochen: Dann, wenn sich vor Ort etwas bewegt, sind wir auch bereit, nachzusteuern. Ich glaube, es sind schöne Grüße nach Reutlingen, dass wir in diesem Fall diese Regelung in die Landkreisordnung aufnehmen. Damit hält der Landtag Wort. (Beifall bei der CDU und Abgeordneten der Grünen) Es gibt zwei Änderungsanträge der SPD. In einem geht es sozusagen um die Beibehaltung der Neuwahl im zweiten Wahlgang. Auch dazu haben uns in der letzten Zeit Zuschriften erreicht, die uns nachdenklich machen können. Indessen – ich habe es gesagt –: Wir sind vertragstreu. Wir stehen zum Koalitionsvertrag. Zur Einführung einer Abwahlmöglichkeit hat Frau Kollegin Sperling bereits ausgeführt. Auch ich habe festgestellt, dass die Hürden dort in der Tat extrem hoch sind – einmalig hoch, muss man sagen. Dennoch sehen wir in der Einführung einer Abwahlmöglichkeit keinen Beitrag zur Attraktivitätssteigerung des Amtes des Bürgermeisters, (Abg. Thomas Blenke CDU: Genau! Das ist der ent- scheidende Punkt!) was wir ja mit diesem Gesetzentwurf anstreben. Meine sehr geehrten Damen und Herren, ich verdanke der Begründung des SPD-Antrags nun auch die Erkenntnis, was ephemere Stimmungen in der Öffentlichkeit sind. Wer sich dafür interessiert, möge es nachlesen. (Vereinzelt Heiterkeit) Es wundert nicht, dass in der Anhörung die Absenkung des passiven Wahlalters im Zentrum der Ausführungen stand. (Abg. Anton Baron AfD: Ja, genau!) Professor Dr. Pautsch hat ausgeführt, dass die Absenkung keinen verfassungsrechtlichen Bedenken begegnet, soweit es um die Verwirklichung des Grundsatzes der Allgemeinheit der Wahl geht. Etwaige Wertungswidersprüche müssten im einfachen Recht aufgelöst werden. Er verweist darauf, dass bei der Festsetzung von Wahlaltergrenzen immer zu berücksichtigen ist, dass die gesellschaftliche Entwicklung auch im Hinblick auf die Einsichtsfähigkeit eine maßgebliche Rolle spielt. Er erklärt das zum Leitkriterium solcher Entscheidungen. (Abg. Anton Baron AfD: Ja!) Herr Professor Dr. Kothe thematisiert das Ganze von einer anderen Seite. Er führt aus, dass auch Erwägungen, gesetzliche Regelungen, einfachgesetzliche Regelungen bei dieser Abwägung eine Rolle spielen, (Abg. Anton Baron AfD: Ja!) und er hebt insbesondere auf die Belastungen des Amtes ab und thematisiert das Jugendschutzrecht. (Abg. Anton Baron AfD: Genau!) eriode – 61. Sitzung – Mittwoch, 29. März 2023 Wenn man sich vor der Anhörung mit dem Gesetzentwurf befasst hat, dann wundern einen diese beiden Ausführungen nicht. (Abg. Anton Baron AfD: Genau!) Aber es war notwendig, sie noch einmal zu hören. Irgendwo habe ich einmal Folgendes gelesen: Wenn es im Leben wie in der Politik Fragen gibt, auf die es keine endgültige, keine zweifelsfreie, keine unumstrittene Antwort gibt, dann muss man sich selbst eine geben, die man für richtig hält. – Warum sage ich das? Wir müssen heute antworten, wir müssen heute endgültig entscheiden, und wir haben uns nach gründlicher Abwägung entschieden, diesem Gesetzentwurf zuzustimmen. „Mehr Jugend wagen“, wie ich es in der ersten Lesung zusammengefasst habe. Ich komme zum Schluss, Herr Präsident: Das Kommunalwahlpaket ist da. Es ist rechtzeitig da. Wir haben geliefert. Es ist fast alles drin. Wir stimmen zu. Vielen Dank. (Beifall bei der CDU und den Grünen)

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Dr. Wolfgang Reinhart

Nunmehr erteile ich das Wort für die SPD-Fraktion dem Kollegen Sascha Binder. – Bitte sehr, Herr Kollege. (Abg. Sascha Binder SPD überreicht Abg. Ulli Ho- ckenberger CDU einen Stift, den dieser am Redepult vergessen hat. – Abg. Ulli Hockenberger CDU: Vielen Dank! Den wollten Sie nicht behalten, ist von der CDU! – Zuruf: Das geht von Ihrer Redezeit ab!)

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Sascha Binder SPD

Herr Präsident, liebe Kolleginnen und Kollegen! Herzlichen Dank, Kollege Hockenberger, dass Sie die Antragssituation noch einmal so deutlich gemacht haben. Ich glaube, dass wir uns insgesamt im Parlament mehr daran gewöhnen müssen – das gilt auch für die Landtagsverwaltung –, dass es auch interfraktionelle Einigungen gibt. Darauf müssen wir uns einstellen. Ich glaube, es war gut, dass die Regierungsfraktionen die Anregung, die ich, Frau Kollegin Sperling, in der ersten Lesung gegeben habe, aufgenommen haben, dass es noch mal Gespräche der kommunalpolitischen Sprecherinnen und Sprecher gab. Noch besser wäre es nach meiner Auffassung natürlich gewesen, wir hätten schon zu Anbeginn der Diskussion gemeinsam über das Kommunalwahlrecht nachgedacht. Denn die kurzen Gespräche zeigen, dass allein durch diese Gespräche das Gesetz noch besser geworden ist. Man will sich ja gar nicht ausdenken, wie gut das Gesetz geworden wäre, wenn wir schon von Anfang an einbezogen worden wären. (Heiterkeit und Beifall bei der SPD – Lachen bei der CDU – Abg. Thomas Blenke CDU: Er hat immer ei- nen ganz eigenen Humor!) Ich möchte bei dieser Gelegenheit – Sie gestatten es mir; Kollege Hockenberger hat ihn genannt – unseren kommunalpolitischen Sprecher, der leider während dieser ganzen Gesetzgebungsphase krankheitsbedingt nicht hier war, hier wieder begrüßen. Wir freuen uns, dass er heute zur zweiten Lesung ge- (Sascha Binder) sund wieder zurück ist. Lieber Klaus Ranger, herzlich willkommen zurück! (Beifall bei allen Fraktionen) Wir freuen uns darüber, dass das Thema „Spaß- oder Störkandidatinnen und -kandidaten“, das wir in der ersten Lesung und auch in der Ausschussberatung vorgebracht haben, heute mit Unterstützung der Regierungsfraktionen ins Gesetz kommt. Ich glaube, das ist notwendig. Ich glaube auch, dass die Attraktivitätssteigerungsmaßnahmen zugunsten der Bürgermeisterinnen und Bürgermeister im Großen und Ganzen gut sind. Aber die Möglichkeit einer Abwahl als Grund dafür anzusehen, dass niemand mehr für ein Bürgermeisteramt kandidiert – aus Angst, man könne nicht gestalten, weil man abgewählt wird –, ist aus meiner Sicht eine deutliche Missinterpretation unseres Antrags. Ich will daran erinnern, dass der Gemeindetag und auch wir im Parlament nicht nur Bürgermeisterinnen und Bürgermeister im Blick haben dürfen, wenn wir ein Kommunalwahlgesetz ändern, sondern dabei immer auch die ehrenamtlichen Gemeinderätinnen und Gemeinderäte sehen müssen. Ich beziehe in diesem Zusammenhang ausdrücklich die ehrenamtlichen stellvertretenden Bürgermeisterinnen und Bürgermeister mit ein, die genau in einer solchen Situation, in der die Bürgermeisterin oder der Bürgermeister – aus welchen Gründen auch immer – handlungsunfähig ist, über Monate hinweg – es gibt keine Lösung dafür, die kurzfristig umsetzbar wäre – einen Job machen müssen, den sie nicht machen sollten, für den sie auch nicht gewählt sind. Für diese Situation muss der Gemeinde, den Bürgerinnen und Bürgern und dem Gemeinderat, eine Lösungsmöglichkeit gegeben werden. Diese verwehren Sie heute. (Beifall bei der SPD und Abgeordneten der FDP/ DVP) Sie werden es mir verzeihen, liebe Kolleginnen und Kollegen von den Grünen: Sie werden heute zum zweiten Mal aufgrund eines Einzelfalls ein Kommunalwahlgesetz ändern. Sie haben das damals gemeinsam mit uns gemacht, was die Altersgrenze und die Wiederwahl angeht. Man erinnert sich an die „Lex Kuhn“. Heute beschließen wir eine „Lex Kienzle“. Sie haben seit der Stuttgarter OB-Wahl ein Trauma. Das mit dem Trauma kann ich als SPD-Abgeordneter durchaus nachvollziehen, aber man darf aus einem Trauma, das man bei einer OB-Wahl erlebt, nicht die falschen Schlüsse ziehen und die Wahlmöglichkeiten durch die Einführung der Stichwahl für die Bürgerinnen und Bürger minimieren. (Abg. Oliver Hildenbrand GRÜNE: Haben Sie ein- mal in andere Bundesländer geschaut?) Es geht nicht um taktische Spielchen bei einer Neuwahl, (Zuruf des Abg. Thomas Poreski GRÜNE) sondern es geht darum, dass die Bürgerinnen und Bürger bis zum letzten Wahltag die Möglichkeit haben, sich entweder selbst aufzustellen oder bis zum Schluss die richtige Wahl zu treffen. Dafür gibt es viele Beispiele. Das letzte Beispiel in Tengen zeigt, dass eine Bürgerschaft durchaus so selbstbewusst ist, dass, wenn im ersten Wahlgang eben kein richtiges Ergebnis kommt, dann noch andere kandidieren können. Dieriode – 61. Sitzung – Mittwoch, 29. März 2023 se Möglichkeit verwehren Sie in Zukunft, liebe Kolleginnen und Kollegen. (Beifall bei der SPD – Zuruf von der SPD: Genau so ist es!) Wie gut es funktioniert – zumindest aus grüner Sicht –, kann man ja im Nachbarland Hessen betrachten. Vielleicht ist das auch die wahre Triebfeder. Ich glaube, dass die Wahl in Kassel wirklich kein guter Grund ist, heute die Stichwahl einzuführen, weil das Ergebnis, das da zustande gekommen ist, nicht wirklich dem Willen der Bürgerschaft entspricht. (Zuruf des Abg. Daniel Lede Abal GRÜNE) Deshalb werden wir heute – vor allem wegen der wesentlichen Änderungen und auch wegen der Einführung des passiven Wahlrechts ab einem Alter von 16 Jahren – diesem Gesetzentwurf zustimmen, weil wir an entscheidenden Punkten als Opposition nicht nur mitwirken, sondern Gesetzgebung auch mit bestimmen, und weil wir mit zustimmen. Herr Kollege Schwarz, entgegen Ihren sonstigen Äußerungen vom Pult: Es ist keine Krawall- oder Populismusopposition, sondern eine verantwortungsbewusste SPD-Fraktion, die sich hier einbringt und ihre Verantwortung trägt, wenn es um wichtige Gesetzgebung in diesem Land geht. Liebe Kolleginnen und Kollegen, herzlichen Dank für Ihre Aufmerksamkeit. (Beifall bei der SPD – Zuruf des Abg. Andreas Schwarz GRÜNE)

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Dr. Wolfgang Reinhart

Ich erteile nach dem Beitrag des Kollegen Binder nunmehr Frau Abg. Julia Goll für die FDP/DVP-Fraktion das Wort. Bitte sehr.

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Julia Goll FDP

Danke schön. – Herr Präsident, geschätzte Kolleginnen und Kollegen! Das Anliegen dieses Gesetzentwurfs tragen wir voll und ganz mit. Die Einbindung junger Menschen in kommunalpolitische Entscheidungen ist uns ein besonderes Anliegen. Allerdings können wir den konkreten Weg nicht mitgehen. Denn es gibt rechtliche Bedenken, die nicht nur so dahingesagt sind. Es bestehen ganz konkrete rechtliche Bedenken zum passiven Wahlrecht ab 16 Jahre, also zu der Frage nach der Wählbarkeit von 16- und 17-Jährigen in Gemeinderäte, in Kreisräte. Die Bedenken sind nicht ausgeräumt worden – nicht in der schriftlichen Anhörung vorab und auch nicht in der mündlichen Anhörung, die wir im Innenausschuss hatten – und bestehen nach wie vor. Es ist vielmehr so, dass man sich mit diesen rechtlichen Bedenken teilweise überhaupt nicht befasst. Ja klar, man hat auch keine Antwort darauf. Das gilt insbesondere für den Punkt Jugendschutz. (Abg. Anton Baron AfD: Ja!) Professor Kothe vom AnwaltsVerband hat das in der Anhörung des Innenausschusses im Einzelnen ausführlich dargelegt. Man ist darauf nicht wirklich eingegangen. Teilweise – das muss man leider Gottes sagen – sind seine Ausführungen offensichtlich überhaupt nicht verstanden worden. (Julia Goll) (Beifall bei der FDP/DVP – Abg. Ulli Hockenberger CDU: Diese Feststellung teile ich nicht! – Abg. Tho- mas Blenke CDU: Zum Glück verstehen Sie immer alles! – Zurufe der Abg. Daniel Lede Abal GRÜNE und Anton Baron AfD) Frau Kollegin Sperling, Sie sagen, das Ganze sei juristisch unproblematisch; das hätte die Anhörung ergeben. Das kann ich so nicht teilen. Professor Pautsch hat sich allein auf die Allgemeinheit der Wahl bezogen. Es stimmt: Er hat gesagt, im Hinblick auf die Allgemeinheit der Wahl sei dies verfassungsrechtlich unproblematisch. (Abg. Anton Baron AfD: Genau!) Aber auch er hat sich gerade nicht zu den Konflikten verhalten, die sich durch das passive Wahlalter ab 16 Jahre ergeben. Zum Jugendschutz ist, wie gesagt, nichts – Totalausfall – gesagt worden. Auch der Konflikt mit dem Elternrecht – das Elternrecht hat immerhin Verfassungsrang – ist weder in der Anhörung noch im Gesetzentwurf aufgelöst worden. Der Hinweis zur Reife von 16- und 17-Jährigen, der immer wieder – auch in der Anhörung; da gibt es Untersuchungen; das stimmt – kommt, trifft nicht. (Abg. Daniel Lede Abal GRÜNE: Kein Bier mehr!) Denn die Untersuchungen – das ist ja unstreitig – beziehen sich allein auf das aktive Wahlrecht von 16- und 17-Jährigen. Es ist natürlich überhaupt nicht vergleichbar, ob man einmal in vier oder fünf Jahren eine Wahlentscheidung trifft oder ob man vier oder fünf Jahre lang jede Woche oder zumindest jeden Monat wichtige Entscheidungen in einem Gemeinderat oder in einem Kreistag zu treffen hat. (Beifall bei der FDP/DVP) Auch hier möchte ich es noch einmal sagen: Jugendschutz heißt auch Schutz der Jugendlichen, dass man sie nicht mit Entscheidungen überfordert. Schließlich bleibt es auch dabei – auch das ist nicht aufgelöst worden –, dass Gemeinderäte (Abg. Daniel Lede Abal GRÜNE: Der Zeitraum kann übrigens maximal zwei Jahre gehen!) und Kreisräte zweier Klassen entstehen. Denn 16- und 17-Jährige – so weit sind Sie schon einsichtig – können nicht Stellvertreter vom Bürgermeister werden, und sie können auch nicht in Aufsichtsräte entsandt werden. Dem steht Bundesrecht entgegen. Inzwischen werden – auch das ist angesprochen worden – in Aufsichtsräten – das ist kommunale Praxis – von kommunalen Wirtschaftsunternehmen ganz wichtige, zentrale Entscheidungen getroffen. Von denen sind dann die jungen Menschen ausgeschlossen. Das Risiko ist uns zu hoch. Auf uns wirkt das wie „Augen zu und durch“, und das machen wir nicht mit. (Beifall bei der FDP/DVP – Abg. Anton Baron AfD: Genau!) eriode – 61. Sitzung – Mittwoch, 29. März 2023 Leider sind Sie auf das, was wir vorgeschlagen haben, überhaupt nicht eingegangen: die Stellung von Jugendgemeinderäten und Jugendvertretungen insgesamt zu stärken. Das wäre der richtige Ansatz: Nicht der einzelne 16- oder 17-Jährige im Gemeinderat hat ein Stimmengewicht, sondern im Zweifel kann eine starke Jugendvertretung innerhalb der Gemeinde dieses Stimmengewicht haben. (Beifall bei Abgeordneten der FDP/DVP und der SPD) Es stimmt, dass wir unter den kommunalpolitischen Sprechern einen sehr guten Austausch hatten. Das möchte ich betonen und mich dafür bei der Kollegin und den Kollegen bedanken. Einigen Punkten, die wir dort besprochen haben, können wir ganz überwiegend zustimmen. Das gilt insbesondere – das ist hier ausgeführt worden – für das Unterschriftenquorum auch in kleinen Kommunen. Es darf nicht sein, dass Spaß- oder Juxkandidaten, oder wie auch immer Sie sie nennen, sich über den demokratischen Prozess der Wahl von Bürgermeistern geradezu lustig machen. Das muss endlich ein Ende haben. (Beifall bei Abgeordneten der FDP/DVP und der SPD) Verständnis habe ich für den SPD-Antrag zur Möglichkeit der Abwahl von Bürgermeistern. Ja, zum Glück sind das Einzelfälle, aber es gibt diese Einzelfälle, und auch für die brauchen wir eine Lösung. Dennoch werden wir dem Gesetzentwurf heute nicht zustimmen. Wir gehen aber sehr gern noch einmal in einen intensiven Austausch über diese Frage und meinen auch, dass wir uns noch weiter mit den kommunalen Landesverbänden darüber austauschen müssen. Das ist nur ein Nein für heute. Ansonsten aber bleiben wir, wie gesagt, im Gespräch. Im Ergebnis werden wir leider Gottes – das muss ich sagen – den Gesetzentwurf ablehnen müssen, weil er leider nicht fertig durchdacht ist. Danke schön. (Beifall bei der FDP/DVP)

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Dr. Wolfgang Reinhart

Für die AfD-Fraktion spricht Herr Abg. Hans-Jürgen Goßner.

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Hans-Jürgen Goßner AfD

Herr Präsident, Kolleginnen und Kollegen! Mit diesem Gesetz zur Änderung kommunalwahlrechtlicher und anderer Vorschriften werden nur zum geringsten Teil die Interessen der Kommunalwahlberechtigten bedient. Zum größten Teil werden die politischen Interessen der Parteien bedient, die unter dem Vorwand des Allgemeinwohls kommunalwahlrechtlichen Unsinn und Überflüssigkeiten der vorliegenden Art einbringen. (Beifall bei der AfD) Wie wir schon beim Umpflügen eines bewährten Landtagswahlrechts erleben mussten, galten auch dieses Mal die Urteile der Experten weitestgehend nichts. Wir fragen uns immer wieder und immer mehr, wofür denn eigentlich diese ganzen zeitraubenden Anhörungen im Vorfeld notwendig sind. Alles, was die Fachleute sagen – es sei denn, sie unterstützen die ideologischen Standpunkte der Regierung –, geht zum einen regierungsamtlichen Ohr rein und zum anderen wieder raus – und bei einigen wohl auch ungestreift. (Heiterkeit des Abg. Anton Baron AfD) (Hans-Jürgen Goßner) Man möchte den Experten ihre Zeit für unnötige Statements und Auftritte eigentlich gern ersparen. Winken Sie Ihre Gesetze doch einfach durch, das schenkt uns allen Lebenszeit, die wir nicht für Alibiveranstaltungen verpulvern müssen. (Beifall bei der AfD) Im besonderen Maß trifft das auch auf den Nukleus dieses Gesetzentwurfs zu, auf die Absenkung des passiven Wahlalters. Es hagelte geradezu Warnungen vor dieser Schnapsidee, (Zuruf) Kinder zu kommunalen Mandatsträgern und Abiturienten zu Bürgermeistern zu machen. (Abg. Swantje Sperling GRÜNE: Mit 16 oder 17 ist man doch kein Kind mehr! Waren Sie da noch ein Kind?) Bei der Strafmündigkeit von Heranwachsenden soll für 18- bis 20-Jährige in weiten Teilen noch das Jugendstrafrecht angewandt werden. Daheim dürfen sie nur Taschengeldverträge abschließen, im Rathaus aber über Millionen entscheiden. Die Landesregierung gibt rechtliche Risiken zu, möchte aber wieder einmal den Vorreiter spielen. Sie könnten bei vielen anderen Aufgaben den Vorreiter spielen. Sie könnten z. B. als Erstes die Dachflächen aller Landesimmobilien mit Solarzellen bestücken, statt Hausbesitzer zu drangsalieren. Sie könnten auch als Erstes Ihre Grundstückswerte dem Finanzamt melden, statt säumigen Bürgern mit Bußgeldern zu drohen. (Abg. Anton Baron AfD: So sieht es aus!) Oder Sie könnten Vorreiter bei der Polizeidichte sein, statt weite Landstriche einfach schutzlos zu machen. (Abg. Swantje Sperling GRÜNE: Thema verfehlt!) Da hängen Sie aber überall hinterher. (Beifall bei der AfD – Zuruf von der AfD: Bravo!) Mit einem rechtlich höchst riskanten Projekt jedoch, das den Keim der Ungültigkeit von Kommunalwahlen in sich trägt, drängen Sie sich vor und lassen alle Warner und Kritiker am langen Arm verhungern. So verzweifelt müssen Sie sein, bei den nächsten Wahlen ihre Prozente zu halten. Wir erinnern uns: Das Zugpferd Kretschmann wird abtreten, Herr Palmer muss seine Mitgliedschaft ruhen lassen, (Heiterkeit des Abg. Anton Baron AfD) die Bundesgrünen schrecken als Ökodiktaturpartei Wähler ab, und die AfD stand in den letzten Umfragen vor den Grünen. (Lachen bei den Grünen) In dieser bedrohlichen Situation muss noch jeder Schüler eingefangen werden, der von grünen Junglehrern erfolgreich auf die linkssozialistische Spur gesetzt wurde. (Beifall bei der AfD) riode – 61. Sitzung – Mittwoch, 29. März 2023 Dass es dabei zum größten aller anzunehmenden Wahlunfälle kommen könnte, nämlich der teilweisen oder vollständigen Ungültigkeit von Wahlen, wird achselzuckend hingenommen. Solche Meisterleistungen haben schließlich auch schon die Berliner Grünen vollbracht, (Zuruf von der AfD: Genau!) ohne dass es ihnen übermäßig geschadet hätte. Da drängt sich schon der Spruch auf: „Wir können alles. Außer Wahlen.“ (Beifall bei der AfD – Vereinzelt Heiterkeit bei der AfD – Zuruf von der AfD: Sehr gut!) Die neue und alte Vorfeldorganisation der Grünen, die CDU, (Heiterkeit bei der AfD – Zuruf von den Grünen: Kommen Sie mal zum Thema!) erhält auch ihr Trostpflästerchen, damit sie den Mund hält. Besoldung und Pension ihrer schon heute wohlbestallten Bürgermeister und Landräte werden verbessert. In Framing-Deutsch, damit ja niemand nachrechnet, heißt es amtlich: „weiterentwickelt“. (Heiterkeit des Abg. Anton Baron AfD) Wie so oft bleibt zu konstatieren – Sie werden es schon ahnen –: handwerklich schlecht gemacht. (Beifall bei der AfD) Deshalb werden wir diesem Murks nicht zustimmen. (Beifall bei der AfD – Zuruf von der AfD: Sehr gut!)

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Dr. Wolfgang Reinhart

Für die Landesregierung spricht der Innenminister. Minister des Inneren, für Digitalisierung und Kommunen Thomas Strobl: Herr Präsident, meine sehr verehrten Damen und sehr geehrten Herren Abgeordneten! Die 1 101 Gemeinden und 35 Landkreise in unserem Land sind die Keimzelle und die Grundlage unserer Demokratie. Nirgendwo ist Demokratie so unmittelbar erlebbar und spürbar wie dort. Jede Gemeinderätin, jeder Gemeinderat und alle anderen kommunalen Mandatsträger wissen das aus eigener Erfahrung im positiven Sinn, wenn man nach langen Wochen, Monaten, Jahren mit großem Engagement, nach zahlreichen Diskussionen und Abstimmungen mit einem Anliegen durchdringt und eine Mehrheit im Rat bekommt und in seiner Heimatgemeinde etwas positiv gestalten kann – aber auch im umgekehrten Sinn, wenn eigene Vorhaben keine Mehrheit erreichen, vielleicht wochen-, monate-, jahrelange Arbeit vergebens gewesen ist. Auch das, meine sehr verehrten Damen und Herren, gehört zur Demokratie: die Freuden und das Leiden – das kann ich als jemand, der 27 Jahre ehrenamtlich in der Kommunalpolitik tätig gewesen ist, wirklich so bestätigen –, und zwar die Freude, etwas zu erreichen, zu gestalten, und die Erkenntnis, dass eine Mehrheit es möglicherweise anders sieht als man selbst, wenn man mit großer Leidenschaft eine Überzeugung hat. (Minister Thomas Strobl) Um es mit Konrad Adenauer zu sagen – für mich als jemand, der lange in der Kommunalpolitik, lange in der Bundespolitik sein durfte und seit wenigen Jahren in der Landespolitik aktiv sein darf –: Die Kommunalpolitik ist schon die Schule der Demokratie, aber sie ist vor allem auch die Meisterprüfung für die Demokratie. Diese lehrreichen Erfahrungen werden, meine sehr verehrten Damen und Herren, wenn Sie es heute so beschließen, bald auch 16- und 17-jährige Mandatsträger sammeln können. (Zuruf von der AfD) Sie werden selbst für das ringen, was aus ihrer Sicht wichtig ist, und damit Erfolg haben – oder eben auch nicht. Meine sehr verehrten Damen und Herren, das beginnt mit der Wahl. Es wird nämlich nicht so sein, dass jede und jeder 16-Jährige, die bzw. der auf einem Wahlzettel steht, am Ende des Tages gewählt werden wird. Auch mit dieser Niederlage wird man umgehen müssen; auch das gehört zu unserer Demokratie. Diejenigen, die gewählt werden, werden nach mancher Ratssitzung auch einmal frustriert und niedergeschlagen nach Hause gehen, manchmal aber auch beschwingt von einer Diskussion oder dem Erreichen eines Ziels, dem man sich verschrieben hat. Dass es Interesse von jungen Menschen an der Politik gibt, sieht man auch heute auf dieser Zuschauertribüne. Ich bin sicher, dass dort noch nicht alle über 18 Jahre alt sind. Danke auch für Ihr Interesse an dieser Debatte heute! (Beifall bei den Grünen und der CDU sowie Abge- ordneten der SPD) Meine sehr verehrten Damen und Herren, dass wir uns mit der Absenkung des Wahlalters politisch auseinandersetzen, das ist doch ganz in Ordnung. Das Ziel der Koalition, junge Menschen in diesem Punkt früher und stärker an politischen Prozessen zu beteiligen, dieses Ziel ist allerdings ganz sicher nicht verwerflich. Über den Weg kann man politisch streiten. Da wir bundesweit Neuland betreten, ist auch die Frage nach der Rechtmäßigkeit zunächst einmal absolut berechtigt. (Abg. Anton Baron AfD: Ja!) Deswegen haben wir das auch lange, ausführlich und mit externer Expertise diskutiert, beraten, abgewogen, und dann haben wir entschieden. Ja, wir haben uns mit der Frage der Absenkung des Mindestalters für die Wählbarkeit ausgiebig auseinandergesetzt – zu Recht –: in einer sehr ausführlichen Begründung zum Gesetzentwurf, im Rahmen einer schriftlichen Anhörung, mit der wir uns wiederum in der Gesetzesbegründung intensiv auseinandergesetzt haben, in unzähligen Gesprächen, Debatten und schließlich vor zwei Wochen – der Vorsitzende des Innenausschusses, Ulli Hockenberger, hat darauf hingewiesen – erneut in einer öffentlichen Anhörung im Innenausschuss. In dieser Anhörung hat Herr Professor Pautsch ausdrücklich betont und klargestellt, dass keine verfassungsrechtlichen Bedenken gegen die Absenkung des Mindestalters für die Wählbarkeit auf 16 Jahre bestehen. (Zuruf des Abg. Anton Baron AfD) eriode – 61. Sitzung – Mittwoch, 29. März 2023 Herr Professor Pautsch hat insbesondere hervorgehoben, dass einfaches Recht nicht mit dem Grundsatz der Allgemeinheit der Wahl als Verfassungsrecht abgewogen werden könne. Es komme daher gerade nicht auf vermeintliche Wertungswidersprüche zum einfachen Recht an, wie dies teilweise angeführt wurde. Man kann also, meine sehr verehrten Damen und Herren Abgeordneten, zur Absenkung des Mindestalters für die Wählbarkeit auf 16 Jahre politisch ganz sicher unterschiedlicher Meinung sein. (Abg. Thomas Blenke CDU: So ist es!) Festzuhalten bleibt aber, dass sich – so jedenfalls der Sachverständige Professor Pautsch – die beabsichtigte Änderung im Rahmen des Gestaltungsspielraums des Landtags von Baden-Württemberg als Gesetzgeber hält. (Beifall bei den Grünen und Abgeordneten der CDU) Meine sehr verehrten Damen und Herren, das ist die Rechtslage, die uns der Sachverständige dargestellt hat. Ich möchte noch hinzufügen: Lassen wir einfach einmal die Kirche im Dorf. Jetzt warten wir einmal die Kommunalwahlen ab, wie viele 16-Jährige dann tatsächlich gewählt werden. (Zuruf von der AfD: Was ist das denn für ein Argu- ment? – Abg. Rüdiger Klos AfD: Das ist ja absurd!) Meine sehr verehrten Damen und Herren, dass wir den Wählerinnen und Wählern diese Möglichkeit geben, das finde ich schon einmal ganz in Ordnung. Zudem ist die Frage: Ist der 17-Jährige von heute noch vergleichbar mit dem 17-Jährigen vor 70 Jahren? (Unruhe bei der AfD) Das gilt genauso für den 70-Jährigen. Wir erweitern die Altersgrenzen ja auch nach oben, und zwar bei Bürgermeisterinnen und Bürgermeistern. Ich bin ganz überzeugt: Wir werden jetzt nicht flächendeckend in Baden-Württemberg ein Vergreisungsproblem in den Rathäusern bekommen. (Vereinzelt Heiterkeit bei den Grünen – Zuruf des Abg. Anton Baron AfD) Es gibt noch immer die Wählerinnen und Wähler, die eine vernünftige Entscheidung treffen können und auch treffen. Man kann doch auch niemandem erklären, dass jemand mit 70 oder 75 Jahren zwar ein guter amerikanischer Präsident, ein guter baden-württembergischer Ministerpräsident sein kann, (Zuruf von der SPD) dass man aber nicht mehr Bürgermeister einer kleinen Gemeinde sein darf. Deswegen ist es richtig, dass wir uns mit diesen Altersgrenzen nach unten und nach oben auseinandergesetzt und Entscheidungen getroffen haben. (Beifall bei den Grünen und Abgeordneten der CDU) Meine sehr geehrten Damen und Herren, ein weiterhin vielfach diskutierter Punkt ist die Einführung der Stichwahl bei (Minister Thomas Strobl) Bürgermeisterwahlen. Vor fast genau einem Jahr habe ich hierzu in der Debatte zum Landtagswahlrecht gesagt – Sie gestatten die Wiederholung –, dass wohl alle, die sich intensiv mit Wahlrechtsfragen beschäftigt haben, einer Aussage zustimmen werden: Das perfekte Wahlrecht, das gibt es schlichtweg nicht, (Unruhe) sondern es ist immer ein Prozess der Abwägung unterschiedlicher Argumente. Allerdings: Eine Landesregierung und Koalitionsfraktionen müssen am Ende des Tages auch die Kraft haben, Entscheidungen zu treffen. Das geschieht hoffentlich heute. Ich finde, dass es auch gute Argumente gibt, die etwa für die Stichwahl sprechen. Das gibt eine starke demokratische Legitimation für den letztlich Gewählten. Ich finde, auch das ist sehr sorgfältig abgewogen und gründlich diskutiert worden. Abgesehen von diesen beiden intensiv beratenen Punkten möchte ich nicht auf alle Einzelheiten des Gesetzentwurfs eingehen, jedoch nochmals betonen, dass dieser eine Stärkung der kommunalen Wahlbeamten, vor allem aber auch der Bürgermeister zum Ziel hat; das ist richtig so. Dies kommt etwa bei der Einführung eines Rückkehrrechts für Landesbeschäftigte nach der Amtszeit als Bürgermeister oder bei den Änderungen beim Anreizzuschlag für langjährige Amtsinhaber zum Ausdruck. Aus diesem Grund begrüße ich es auch, dass aufgrund des gemeinsamen Änderungsantrags der Fraktionen der Begriff „Amtsverweser“ – so dies heute beschlossen wird – zukünftig in den Gesetzen nicht mehr zu finden sein wird. Auch hierüber haben wir lange diskutiert. Ich gebe zu: Auch ich habe mir sehr lange das Gehirn zermartert. Nun soll es „bestellter Bürgermeister“ und „Amtsverwalter“ heißen. Den Pulitzer-Preis gewinnen wir damit nicht. (Abg. Thomas Blenke CDU: Müssen wir auch nicht!) Aber das sind bessere Bezeichnungen als „Amtsverweser“; Letzteres war schon eine sehr gewesene Bezeichnung. (Beifall bei Abgeordneten der Grünen und der CDU) Vor diesem Hintergrund ist der genannte Änderungsantrag auch hinsichtlich der Regelung zur Ablieferung von Nebentätigkeitsvergütungen nachvollziehbar. So wurden etwa die Freibeträge der Höhe nach zuletzt 1973 angepasst. Das ist 50 Jahre her. Ich finde es nachvollziehbar, dass das nun, nach einem halben Jahrhundert, von den Fraktionen initiiert, geändert wird. Auch im Hinblick auf die beiden folgenden Punkte verdient der gemeinsame Änderungsantrag Zustimmung: Die Einführung der Notwendigkeit von Unterstützungsunterschriften für Bewerbungen zu Bürgermeisterwahlen in Gemeinden bis zu 20 000 Einwohnern dürfte zu mehr Ernsthaftigkeit im Kandidatenfeld beitragen und hoffentlich die sogenannten Spaßbewerber künftig von einer Kandidatur abhalten. Das halte ich für nachvollziehbar. Unsere Demokratie ist für Jux zu schade. Schließlich ist es auch richtig, die Begrenzung der Zahl der Sitze, die eine Gemeinde im Kreistag maximal haben darf, auf riode – 61. Sitzung – Mittwoch, 29. März 2023 45 % der Kreistagssitze statt der bislang geltenden 40 % zu erhöhen. Das ist dem Gedanken der zutreffenden Repräsentation geschuldet. Meine verehrten Damen und Herren Abgeordneten, mit den Änderungen des Kommunalwahlrechts, über die Sie heute entscheiden, entwickeln Sie das Kommunalwahlrecht in unserem Land in vielfältiger Hinsicht weiter, zum Teil auch, indem neue Wege beschritten werden. Das ist mutig; darauf haben Frau Abg. Swantje Sperling und Herr Abg. Ulli Hockenberger auch hingewiesen. Damit schaffen wir aber eine gute Grundlage für die Kommunalwahlen im Jahr 2024 und darüber hinaus für künftige Bürgermeisterwahlen. Das Kommunalrecht und das Kommunalwahlrecht gehören zu den Kernkompetenzen des Gesetzgebers Landtag von Baden-Württemberg. Insofern ist das heute schon ein bedeutender Tag. Ich bedanke mich als Innenminister sehr bei den Fraktionen dafür, dass wir unsere Hausaufgaben pünktlich gemacht haben und zeitgerecht abliefern. Ein gutes Jahr vor den Kommunalwahlen steht das Kommunalwahlrecht gesetzlich fest, sodass sich alle Akteure jetzt auf die neuen Spielregeln einstellen können. Das ist keine Selbstverständlichkeit. Das zeigt, dass Landesregierung und Koalitionsfraktionen handlungsfähig sind und wir unsere Arbeit nach intensiven und gründlichen Diskussionen auch zum richtigen Zeitpunkt abschließen. Meine sehr verehrten Damen und Herren, dass die SPD in der Opposition diesem Gesetzentwurf zustimmen möchte, ist aller Ehren wert. Es ist gut, dass wir diesen Konsens unter den vernünftigen Demokraten in diesem Haus haben. Diesen hatten wir bereits beim Landtagswahlrecht, und wir haben ihn jetzt beim Kommunalwahlrecht. Das ist wichtig für die demokratische Kultur in diesem Land. Und hier darf man auch sagen: Wir machen es in Stuttgart besser als die in Berlin. (Zurufe: Ha, ha, ha!) Herzlichen Dank für Ihre Aufmerksamkeit. (Beifall bei der CDU und Abgeordneten der Grünen)

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Dr. Wolfgang Reinhart

Verehrte Kolleginnen und Kollegen, es liegen keine weiteren Wortmeldungen vor. Wir stehen nun vor komplexen Abstimmungen; deshalb bitte ich um Konzentration und Aufmerksamkeit. In der Zweiten Beratung kommen wir jetzt zur A b s t i m - m u n g über den Gesetzentwurf Drucksache 17/4079. Abstimmungsgrundlage ist die Beschlussempfehlung des Ausschusses des Inneren, für Digitalisierung und Kommunen, Drucksache 17/4341. Der Ausschuss empfiehlt Ihnen, dem Gesetzentwurf zuzustimmen. Sind Sie damit einverstanden, dass wir vorab über die vorliegenden recht komplexen Änderungsanträge abstimmen und erst danach über die einzelnen Artikel des Gesetzentwurfs? – Das ist der Fall. Ich stelle deshalb zunächst den Änderungsantrag der Fraktion der SPD, Drucksache 17/4495-1, zur Abstimmung. Ich schlage Ihnen vor, dass ich über diesen Antrag in Gänze abstimmen lasse. – Sie stimmen zu. Damit bitte ich Sie um Ihr Abstimmungsvotum. Wer diesem Änderungsantrag der Frak- (Stellv. Präsident Dr. Wolfgang Reinhart) tion der SPD zustimmt, den bitte ich um das Handzeichen. – Danke schön. Gegenstimmen? – Enthaltungen? – Damit ist der Änderungsantrag mehrheitlich abgelehnt. Weiter liegt der Änderungsantrag der Regierungsfraktionen, Drucksache 17/4495-2, vor, der mit Ausnahme der Änderungen in Ziffer 4 Buchstabe e, dort Nummer 5, und Ziffer 7 sowie der entsprechenden Folgeänderungen auch von der Fraktion der SPD mitgetragen wird. Ich verweise hier auf die entsprechende Fußnote auf Seite 1 des Antrags; dies wurde ja verschiedentlich schon angesprochen. Der Antrag besteht aus neun Ziffern. Er betrifft Änderungen in den Artikeln 1, 2, 4, 5, 8 und 9, fordert einen neuen Artikel 10 und begehrt Änderungen in den neuen Artikeln 11 und 12. Zunächst stelle ich die Teile des Änderungsantrags zur Abstimmung, die von drei antragstellenden Fraktionen getragen werden, also die Regelungen zu den Themen Amtsverweser, Kreistagssitze und Unterstützungsunterschriften. (Abg. Ulli Hockenberger CDU: Sehr schöne Erläu- terung! Jetzt haben wir es verstanden!) Wer stimmt dem Änderungsantrag der Regierungsfraktionen, Drucksache 17/4495-2, insoweit zu? – Danke schön. Gegenstimmen? – Enthaltungen? – Insoweit ist dem Änderungsantrag mehrheitlich zugestimmt. Nun kommen wir zur Abstimmung über die Teile des Änderungsantrags, die von den Regierungsfraktionen getragen werden, also die Regelungen zur Ablieferungspflicht bei Nebentätigkeiten. Wer stimmt dem Änderungsantrag der Regierungsfraktionen, Drucksache 17/4495-2, insoweit zu? – Danke. Gegenstimmen? – Enthaltungen? – Damit ist auch hier insoweit mehrheitlich zugestimmt. Wir kommen nun zur Abstimmung über die einzelnen Artikel des Gesetzentwurfs. Ich rufe auf Artikel 1 Änderung der Gemeindeordnung mit den Nummern 1 bis 16 in der Fassung von Ziffer 1 des soeben beschlossenen Änderungsantrags. Seitens der Fraktion der SPD ist gewünscht, über die Nummer 6 Buchstabe a und die Nummer 7, die die Einführung einer Stichwahl betreffen, vorab getrennt abzustimmen. Wer stimmt der Nummer 6 Buchstabe a und der Nummer 7 von Artikel 1 zu? – Danke schön. Gegenstimmen? – Enthaltungen? – Damit ist der Nummer 6 Buchstabe a und der Nummer 7 mehrheitlich zugestimmt. Wer den übrigen Nummern und Buchstabe b von Nummer 6 zustimmt, den bitte ich jetzt um das Handzeichen. – Danke schön. Gegenstimmen? – Enthaltungen? – Mehrheitlich zugestimmt. Wer Artikel 1 zustimmt, den bitte ich um das Handzeichen. – Danke schön. Gegenstimmen? – Enthaltungen? – Damit ist Artikel 1 mehrheitlich zugestimmt. eriode – 61. Sitzung – Mittwoch, 29. März 2023 Ich rufe auf Artikel 2 Änderung der Landkreisordnung mit den Nummern 1 bis 7 in der Fassung von Ziffer 2 des soeben beschlossenen Änderungsantrags. Ich schlage Ihnen vor, auch über Artikel 2 insgesamt abzustimmen. – Sie sind damit einverstanden. Wer stimmt Artikel 2 zu? – Danke. Gegenstimmen? – Enthaltungen? – Artikel 2 ist mehrheitlich zugestimmt. Ich rufe auf Artikel 3 Änderung des Gesetzes über die Errichtung des Verbands Region Stuttgart mit den Nummern 1 und 2. Diesen Artikel stelle ich ebenfalls insgesamt zur Abstimmung. – Sie sind damit einverstanden. Wer stimmt Artikel 3 zu? – Danke. Gegenstimmen? – Enthaltungen? – Damit ist Artikel 3 mehrheitlich zugestimmt. Ich rufe auf Artikel 4 Änderung des Kommunalwahlgesetzes mit den Nummern 1 bis 15 in der Fassung von Ziffer 3 des soeben beschlossenen Änderungsantrags. Ich lasse über Artikel 4 insgesamt abstimmen. – Sie sind damit einverstanden. Wer stimmt Artikel 4 zu? – Danke schön. Gegenstimmen? – Enthaltungen? – Artikel 4 ist damit mehrheitlich zugestimmt. Ich rufe auf Artikel 5 Änderung des Landesbeamtengesetzes mit den Nummern 1 bis 7 in der Fassung von Ziffer 4 des soeben beschlossenen Änderungsantrags. Auch diesen Artikel stelle ich insgesamt zur Abstimmung. – Sie sind damit einverstanden. Wer stimmt Artikel 5 zu? – Danke schön. Gegenstimmen? – Enthaltungen? – Damit ist auch Artikel 5 mehrheitlich zugestimmt. Ich rufe auf Artikel 6 Änderung des Gesetzes über kommunale Zusammenarbeit Wer stimmt Artikel 6 zu? – Danke schön. Gegenstimmen? – Enthaltungen? – Mehrheitlich wurde Artikel 6 zugestimmt. Ich rufe auf Artikel 7 Änderung des Sparkassengesetzes Wer Artikel 7 zustimmt, den bitte ich um das Handzeichen. – Danke schön. Gegenstimmen? – Enthaltungen? – Damit ist auch Artikel 7 mehrheitlich zugestimmt. (Stellv. Präsident Dr. Wolfgang Reinhart) Ich rufe auf Artikel 8 Änderung des Landesbeamtenversorgungsgesetzes Baden-Württemberg mit den Nummern 1 und 2 in der Fassung von Ziffer 5 des soeben beschlossenen Änderungsantrags. Diesen Artikel stelle ich wieder insgesamt zur Abstimmung. – Sie sind damit einverstanden. Wer Artikel 8 zustimmt, den bitte ich um das Handzeichen. – Danke. Gegenstimmen? – Enthaltungen? – Artikel 8 ist damit mehrheitlich zugestimmt. Ich rufe auf Artikel 9 Änderung des Landeskommunalbesoldungsgesetzes mit den Nummern 1 und 2 in der Fassung von Ziffer 6 des soeben beschlossenen Änderungsantrags. Wer Artikel 9 zustimmt, den bitte ich um das Handzeichen. – Danke. Gegenstimmen? – Enthaltungen? – Damit ist auch Artikel 9 mehrheitlich zugestimmt. Ich rufe auf den neuen Artikel 10 Änderung der Landesnebentätigkeitsverordnung in der Fassung von Ziffer 7 des soeben beschlossenen Änderungsantrags. Wer stimmt Artikel 10 zu? – Danke. Gegenstimmen? – Enthaltungen? – Damit ist auch Artikel 10 mehrheitlich zugestimmt. Ich rufe auf den neuen Artikel 11 Übergangsbestimmungen mit den §§ 1 und 2 in der Fassung von Ziffer 8 des soeben beschlossenen Änderungsantrags. Ich lasse auch über Artikel 11 insgesamt abstimmen. – Sie sind damit einverstanden. Wer stimmt Artikel 11 zu? – Danke. Gegenstimmen? – Enthaltungen? – Artikel 11 ist damit mehrheitlich zugestimmt. Ich rufe auf den neuen Artikel 12 Inkrafttreten in der Fassung von Ziffer 9 des soeben beschlossenen Änderungsantrags. Wer stimmt Artikel 12 zu? – Danke. Gegenstimmen? – Enthaltungen? – Damit ist auch Artikel 12 mehrheitlich zugestimmt. Die Einleitung lautet: „Der Landtag hat am 29. März 2023 das folgende Gesetz beschlossen:“. Die Überschrift lautet: „Gesetz zur Änderung kommunalwahlrechtlicher und anderer Vorschriften“. – Sie stimmen der Überschrift zu. riode – 61. Sitzung – Mittwoch, 29. März 2023 Wir kommen zur S c h l u s s a b s t i m m u n g Hierzu wurde eine namentliche Abstimmung beantragt. Hat der Antrag die in § 99 der Geschäftsordnung vorgeschriebene Unterstützung? – Das ist der Fall. Meine Damen und Herren, wer dem Gesetz im Ganzen zustimmt, den bitte ich jetzt, die „Ja“-Stimmkarte in die Wahlurne einzuwerfen. Wer das Gesetz im Ganzen ablehnt, der möge die „Nein“-Stimmkarte verwenden. Wer sich der Stimme enthält, nehme die „Enthaltung“-Stimmkarte. Bitte holen Sie sich, falls noch nicht geschehen, ihre Stimmkarten und kommen danach zügig zu einer der Urnen, die wie immer links und rechts außerhalb des Plenarsaals aufgestellt sind. Der Wahlgang ist eröffnet. (Abgabe der Stimmkarten) Ist jetzt auch jeder an der Urne zur Abstimmung gewesen, oder ist noch jemand im Saal, der noch nicht abgestimmt hat? Der Ministerpräsident hat mittlerweile auch abgestimmt, wie er durch Handzeichen angezeigt hat. – Es hat jetzt jeder seine Stimme abgegeben. Dann kann ich diesen Wahlgang schließen. Ich bitte die Schriftführer, das Abstimmungsergebnis festzustellen. Wir fahren in der Tagesordnung fort. Das Abstimmungsergebnis wird wie üblich später bekannt gegeben. Damit kommen wir zunächst zu Tagesordnungspunkt 3: Zweite Beratung des Gesetzentwurfs der Landesregierung – Gesetz zu dem Staatsvertrag zwischen dem Land Baden-Württemberg, dem Freistaat Bayern und dem Land Rheinland-Pfalz über die Vereinigung der LBS Landesbausparkasse Südwest und der LBS Bayerische Landesbausparkasse zur LBS Landesbausparkasse Süd und zur Änderung des Sparkassengesetzes und weiterer Vorschriften – Drucksache 17/4160 Beschlussempfehlung und Bericht des Ausschusses des Inneren, für Digitalisierung und Kommunen – Drucksache 17/4342 Berichterstattung: Abg. Peter Seimer Meine Damen und Herren, das Präsidium hat für die Allgemeine Aussprache eine Redezeit von fünf Minuten je Fraktion festgelegt. In der Allgemeinen Aussprache erteile ich das Wort für die Fraktion GRÜNE Herrn Abg. Dr. Markus Rösler. – Bitte sehr, Herr Kollege Dr. Rösler.

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Dr. Markus Rösler GRÜNE

Sehr geehrter Herr Präsident, liebe Kolleginnen und Kollegen! Es gab und – ich vermute das – es gibt hier im Haus und auch in der Öffentlichkeit einen breiten Konsens darüber, dass die von uns geplante Fusion der LBS Landesbausparkasse Südwest mit der LBS Bayerische Landesbausparkasse richtig und sinnvoll ist. Ich fasse die Grundzüge noch einmal zusammen: Wir schaffen mit diesem Gesetzentwurf die Grundlage, die mit einer (Dr. Markus Rösler) Bilanzsumme in Höhe von 37 Milliarden € größte Landesbausparkasse Deutschlands und damit zugleich – nach der Bausparkasse Schwäbisch Hall – die zweitgrößte Bausparkasse Deutschlands zu begründen. Die LBS Landesbausparkasse Süd – so ihr künftiger Name, wenn wir dem denn zustimmen – wird künftig 28 Millionen Bürgerinnen und Bürger in Baden-Württemberg, Bayern und Rheinland-Pfalz bei der Finanzierung von Bauvorhaben tatkräftig unterstützten. Das ist ein Drittel der Bevölkerung Deutschlands. Anstaltssitz der LBS Landesbausparkasse Süd wird weiterhin Stuttgart bleiben. Damit sind wir in Baden-Württemberg bei den Bausparkassen auf den Plätzen 1 und 2. Das ist spitze, und das soll auch so bleiben. (Beifall bei den Grünen) Wichtig war uns Grünen außerdem: Es werden keine Stellen aufgrund der Fusion abgebaut. Die rund 1 000 Arbeitsplätze in Baden-Württemberg und Rheinland-Pfalz sowie die 640 Arbeitsplätze in Bayern bleiben erhalten. Das wurde uns ganz eindeutig so kommuniziert, und das ist gut und richtig so. (Beifall bei den Grünen und Abgeordneten der CDU) Diese Fusion ist von allen Beteiligten ausdrücklich gewollt. Auch unsere Kolleginnen und Kollegen der Grünen in Bayern – dort in der Opposition, was eine kritische Betrachtung von Regierungsvorhaben im Regelfall etwas schärft – berichten uns von breiter Zustimmung. Daher bitte ich Sie, liebe Kolleginnen und Kollegen, dem – ich zitiere das Gesetz – Gesetz zu dem Staatsvertrag zwischen dem Land Baden-Württemberg, dem Freistaat Bayern und dem Land Rheinland-Pfalz über die Vereinigung der LBS Landesbausparkasse Südwest und der LBS Bayerische Landesbausparkasse zur LBS Landesbausparkasse Süd und zur Änderung des Sparkassengesetzes und weiterer Vorschriften (Abg. Tobias Wald CDU: Nicht so schnell! Die Ste- nografen kommen gar nicht mit! – Gegenruf: Den Joke hatten wir schon! – Weitere Zu- und Gegenrufe) zuzustimmen. Damit soll und kann das Fusionsvorhaben auf einer festen rechtlichen Grundlage rückwirkend beginnen. Ich wünsche allen Beteiligten bei den Landesbausparkassen und allen anderen, die da mitarbeiten, bei dem Vorhaben ein gutes Gelingen und empfehle die Zustimmung zu diesem Gesetzentwurf und dem Staatsvertrag. Vielen Dank. (Beifall bei den Grünen und Abgeordneten der CDU)

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Dr. Wolfgang Reinhart

Vielen Dank, Herr Kollege Dr. Rösler. – Für die CDU-Fraktion spricht jetzt Kollege Ulli Hockenberger.

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Ulli Hockenberger CDU

Sehr geehrter Herr Präsident, meine sehr geehrten Damen und Herren! Ich darf dort anfangen, wo Herr Dr. Rösler aufgehört hat. Das Zitat des ausführlichen Gesetzestextes geht auf die Urheberschaft des Kollegen Hoffmann und von mir zurück. Warum? Was wollten wir damit sagen? eriode – 61. Sitzung – Mittwoch, 29. März 2023 (Abg. Dr. Markus Rösler GRÜNE: So einig sind wir uns!) Das Gesetz hat zwar einen relativ langen Titel, aber der Inhalt ist durch viele Diskussionen, die wir auch hatten – in den Ausschüssen gab es ja kaum Aussprachen dazu –, vom Streitpotenzial natürlich überschaubar. Das hatten wir auch in der ersten Lesung schon gesagt. Weil meine Ausführungen in der ersten Lesung nach Auffassung des einen oder anderen etwas zu kurz waren, möchte ich durchaus noch einmal darauf aufmerksam machen, was die Intention des Gesetzentwurfs ist, der ja Voraussetzung ist, um den Staatsvertrag entsprechend umzusetzen. Das sind die Marktveränderungen, denen die Bausparkassen ausgesetzt sind, das ist der Ertrags- und Kostendruck, und das ist auch das Thema Digitalisierung. Um dies alles aufzugreifen, soll mit der Fusion erreicht werden, dass ein markt- und zukunftsfähiges Verbundunternehmen für die Sparkassen in Baden-Württemberg, Bayern und Rheinland-Pfalz geschaffen wird, dass man die Regulatorik besser bewältigen kann, dass man die Vertriebsstärke ausbauen kann und dass es auch eine angemessene Ausschüttung an die Träger gibt. Das Ganze basiert auf einem Staatsvertrag. Der Staatsvertrag ist erforderlich, weil mehrere Bundesländer betroffen sind. Vorbild dieses Staatsvertrags war die Fusion mit der LBS in Rheinland-Pfalz seinerzeit im Jahr 2015. Der Staatsvertrag regelt wesentliche Dinge. Ein ganz wesentliches Kriterium ist schon genannt worden. Ich möchte darauf aufmerksam machen, dass Baden-Württemberg nach wie vor der größte Anteilseigner ist. Ich möchte darauf aufmerksam machen, dass der Titel „LBS Landesbausparkasse Süd“ lautet. Ich möchte darauf aufmerksam machen, dass ein Sitz in Stuttgart erhalten bleibt – auch ein Sitz in Karlsruhe –, (Zuruf des Abg. Dr. Markus Rösler GRÜNE) was für das Land Baden-Württemberg wichtig ist. Ich möchte darauf aufmerksam machen, dass es, wie Herr Dr. Rösler schon gesagt hat, keine fusionsbedingten Kündigungen gibt, was die Akzeptanz des Projekts stärkt. Jetzt, finde ich, habe ich alles Wesentliche gesagt, und ich kann Ihnen ein bisschen Zeit zurückgeben, die Sie für Sinnvolleres nutzen können. Vielen Dank. Wir stimmen zu. (Beifall bei der CDU und Abgeordneten der Grünen)

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Daniel Born

Das Wort hat Herr Abg. Jonas Hoffmann für die SPD-Fraktion.

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Jonas Hoffmann SPD

Sehr geehrter Herr Präsident, liebe Kolleginnen und Kollegen! Heute sprechen wir in zweiter Lesung über die gesetzliche Umsetzung des Staatsvertrags zwischen den Ländern Baden-Württemberg, Rheinland-Pfalz und Bayern, der die geplante Zusammenlegung der Landesbausparkassen Südwest und Bayern ermöglichen wird. Die Vereinigung hat zum Ziel, den Herausforderungen des Wohnungsmarkts noch besser gewachsen zu sein, um den veränderten Rahmenbedingungen im Wettbewerbsumfeld gerecht zu werden. Ich möchte betonen, dass diese Zusammenlegung (Jonas Hoffmann) und Erweiterung eine große Chance für alle beteiligten Länder darstellt. Die Sparkassenverbände aus Baden-Württemberg, Bayern und Rheinland-Pfalz sehen in dieser Fusion ein probates Mittel, um einem verschärften Wettbewerbsumfeld, erheblichem Ertrags- und Kostendruck, steigender Regulatorik und den Nachwirkungen einer jahrelangen Niedrigstzinsphase zu begegnen. Durch die Vereinigung der Landesbausparkassen können wir die Effizienz steigern, die Synergien nutzen, und das ermöglicht uns, gemeinsam in großem Umfang in den Wohnungsbau zu investieren und den Menschen in allen drei Ländern zu helfen, ihren Traum vom Eigenheim zu verwirklichen. Der Staatsvertrag betont und stärkt die Satzungsautonomie der neuen LBS Landesbausparkasse Süd und regelt u. a., dass das Vermögen der LBS Bayerische Landesbausparkasse im Weg der Gesamtrechtsnachfolge und ohne Abwicklung auf die LBS Landesbausparkasse Südwest übergeht. Fusionsbedingte Kündigungen von Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern sind ausgeschlossen, und die Sicherung der Personalvertretung bis zur Neuwahl des Personalrats der LBS Landesbausparkasse Süd ist gewährleistet. Neben den zahlreichen Vorteilen, die diese Fusion mit sich bringt, dürfen wir natürlich nicht die regionalen Besonderheiten und Bedürfnisse aus den Augen verlieren. Die Zusammenarbeit zwischen den beteiligten Ländern wird auf Augenhöhe stattfinden, um sicherzustellen, dass die Interessen aller Länder in den gemeinsamen Landesbausparkassen angemessen vertreten sind. Dadurch wird die Fusion nicht nur ein Gewinn für die Länder Baden-Württemberg, Bayern und Rheinland-Pfalz sowie für die Bürgerinnen und Bürger, die sich den Traum eines Eigenheims erfüllen wollen, sondern auch für die Kollegen in Bayern. So viel hat ChatGPT zu dem Thema gesagt. (Vereinzelt Heiterkeit) Diese Rede beinhaltet quasi genau das Gleiche wie das, was wir vorher gesagt haben, was wir in der ersten Lesung gesagt haben und was wir im Ausschuss diskutiert haben. Ich glaube, wir können auch an dieser Stelle darüber reden – wir beschäftigen uns in unserer Ausschau auch viel mit Digitalisierung –, wie krass und wie vollständig die KI unsere Arbeit in Zukunft erledigen wird. Wenn wir redundante Tätigkeiten ausführen, sollten wir uns in Zukunft genau überlegen, wie wir sie gestalten und was wir tun. Trotzdem stimmen wir dem Gesetzentwurf an dieser Stelle zu. Wir sollten auch in unserer Arbeit darauf achten, dass wir in Zukunft weniger redundant arbeiten. Vielen Dank. (Beifall bei der SPD – Vereinzelt Beifall bei den Grü- nen)

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Daniel Born

Das Wort hat Frau Abg. Julia Goll für die FDP/DVP-Fraktion.

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Julia Goll FDP

Herr Präsident, geschätzte Kolleginnen und Kollegen! Nachdem ich es das letzte Mal kritiriode – 61. Sitzung – Mittwoch, 29. März 2023 siert habe, muss ich dieses Mal doch lobend erwähnen, dass jetzt dreimal so viele Minister da sind wie das letzte Mal. Wenn wir diesen Gesetzentwurf jetzt noch zweimal beraten, dann sind vielleicht sogar mal alle Minister da, wenn es um so viel Geld geht. Der lange Gesetzesname ist hier schon mehrfach genannt worden. Ich will ihn nicht noch einmal wiederholen. Ich möchte aber doch sagen: Ich bin schon froh, dass wir ernsthafte Gesetzesbezeichnungen haben – nicht wie im Bund, wo man seit einigen Jahren geradezu infantil anmutende Gesetzeskurzbezeichnungen hat. (Abg. Anton Baron AfD: „Gute Kita“-Gesetz!) Sonst hätten wir heute vielleicht ein „Prima Bausparkassen“- Gesetz vorliegen. (Vereinzelt Heiterkeit) Der Kollege Dr. Rösler hat viele Superlative genannt, die mit dieser neuen LBS Landesbausparkasse Süd entstehen. Einen haben Sie, Herr Kollege, vergessen: dass nämlich die neue LBS Landesbausparkasse Süd künftig Hüterin über Bausparsummen von 150 Milliarden € ist. (Abg. Dr. Markus Rösler GRÜNE: Das habe ich das letzte Mal gesagt! Keine Redundanz, hat der Kolle- ge gerade gemeint!) – Gut, dann habe ich es dieses Mal gesagt. Das ist eine große Summe. Das ist ein maßgebliches Vermögen der Bürgerinnen und Bürger im Süden von Deutschland. Da gilt es, sich zukunftssicher, zukunftsfest aufzustellen. Jetzt sind wir Liberalen ja nicht dafür bekannt, dass wir für eine immer weiter fortschreitende Zentralisierung wären. Aber in diesem Fall stimmen auch wir dem Gesetzesvorschlag zu, weil er die LBS Landesbausparkasse Süd und ihre Teile künftig am Markt stärkt. Das ist wichtig, wie gesagt, um das Geld der Bürgerinnen und Bürger in unserem Land sorgfältig zu verwalten. Das, was ich das letzte Mal hier angemerkt habe, was ein Kritikpunkt oder – ich sage mal so – ein Fragezeichen vom Präsidenten des Sparkassenverbands war, nämlich die direkte Aufsicht durch die EZB, die künftig wohl droht, ist noch nicht wirklich aufgelöst. Im Innenausschuss ist die Frage von einem Mitarbeiter des Innenministeriums dahin gehend beantwortet worden, dass man noch immer versucht, diese direkte Aufsicht zu umgehen. Ich bin gespannt, wie das weitergeht, und möchte darum bitten, dass wir zu gegebener Zeit darüber informiert werden, wie diese Frage im Ergebnis dann ausgegangen ist. Wir werden jedenfalls diesem Gesetzentwurf zustimmen. Danke schön. (Beifall bei der FDP/DVP – Vereinzelt Beifall bei der SPD)

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Daniel Born

Das Wort erhält für die AfD-Fraktion Herr Abg. Dr. Rainer Podeswa.

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Dr. Rainer Podeswa AfD

Sehr geehrter Herr Präsident, sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete! Schon die Vereinigung der Landesbausparkasse Rheinland-Pfalz mit jener von Baden-Württemberg fand seinerzeit unter dem Druck sich dramatisch verändernder Rahmenbedingungen statt. Dabei handelte es sich um Bedingungen, auf die noch nicht einmal die Bundesregierung und erst recht nicht die Landesregierung nennenswerten Einfluss nehmen konnten. Denn zu sehr ist unsere nationale mit der europäischen Wirtschaft und mit der Weltwirtschaft verwoben. Zu stark sind auch die Veränderungen der finanzpolitischen Rahmenbedingungen in der weltweiten Finanzindustrie. Dem konnten und können sich auch Bausparkassen nicht entziehen, ist es doch die vordringliche, die natürliche Aufgabe der Bausparkassen, eine möglichst zinsbringende Anlage der Einzahlungen der Bausparer zu gewährleisten. Das im Entwurf vorliegende Gesetz ordnet nun die Fusion nicht an, sondern ermöglicht den Sparkassenverbänden als Trägern der Landesbausparkassen die einvernehmliche Fusion in Eigenverantwortung. Dies ist umso bemerkenswerter, als es eine eigenständige Bayerische Landesbausparkasse dann nicht mehr geben wird. Dies ist sicherlich eine sehr schmerzhafte Entscheidung auf bayerischer Seite, zumal Baden-Württemberg auch in einer LBS Landesbausparkasse Süd noch immer die Mehrheit halten würde. Der weltwirtschaftlich bedingte finanzpolitische Veränderungsdruck hat mit dem Ende der Niedrigzinsphase einen erneuten Schub erhalten. Ertrags- und Kostendruck steigen. Nur die größten und finanzstärksten Finanzinstitute können dem standhalten. Die Marktkonzentration in der Finanzindustrie schreitet voran. Das mögen wir bedauern, aber wir können es zumindest von hier aus nicht ändern. Zwar taugt eine Bilanzsumme von nur 37 Milliarden € nicht, um irgendwo in der ersten Liga zu spielen. Dennoch wird durch eine LBS Landesbausparkasse Süd die Zukunftsfähigkeit so gut es geht sichergestellt und ebenso die Sicherung der Arbeitsplätze von über 1 500 Mitarbeitern gewährleistet. Darüber hinaus entstehen auch Möglichkeiten zu einer weiteren Expansion. Die LBS Landesbausparkasse Süd wird Bausparverträge mit einem Gesamtumfang von 3,5 Millionen € verwalten. In Zeiten des Wohnungsmangels ist das ein Zeichen der Hoffnung, dass eine leistungsfähige Landesbausparkasse wachsen wird und perspektivisch mehr Menschen einen Bausparvertrag abschließen werden, um Wohnraum zu erwerben. Der Staatsvertrag schließt fusionsbedingte Kündigungen aus, und auch an Personalräte wurde gedacht. Die Rechtsform der öffentlich-rechtlichen Anstalt für die Landesbausparkassen bedeutet hier für die Beschäftigten einen eindeutigen Vorteil. Auch die Bausparer erhalten durch die öffentliche Trägerschaft die höchstmögliche Planungssicherheit und können auch weiterhin nicht zuletzt wegen der Satzungsautonomie und der hohen Expertise des möglichen neuen Instituts davon ausgehen, dass ihr Geld in der neuen LBS Landesbausparkasse Süd in guten Händen liegen wird. Meine Damen und Herren Abgeordneten, trotz des Angebots seitens des Landessparkassenverbands und trotz unserer Eineriode – 61. Sitzung – Mittwoch, 29. März 2023 ladung an denselben stand der Sparkassenverband für ein Gespräch nicht zur Verfügung. Dadurch sind bei uns Fragen offengeblieben. Vor diesem Hintergrund werden wir dem vorliegenden Gesetz nicht unsere Zustimmung geben können, weil – wie gesagt – Fragen noch offen sind. Wir werden uns der Stimme enthalten. (Beifall bei der AfD)

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Daniel Born

Es folgt die Landesregierung. Ich erteile Herrn Minister Strobl das Wort. Minister des Inneren, für Digitalisierung und Kommunen Thomas Strobl: Herr Präsident, meine sehr verehrten Damen und Herren Abgeordneten! Zunächst möchte ich mich bei Ihnen herzlich für die breite, fraktionsübergreifende Unterstützung des Landtags zum Gesetzentwurf der Landesregierung zur Fusion der LBS Südwest und der LBS Bayern zur LBS Süd bedanken. Damit stärken wir heute den Finanzplatz Baden-Württemberg. So sperrig der Titel auch sein mag, so sinnvoll ist die Sache. Ich will das einmal etwas abgewandelt so sagen, damit auch die Genossen nicht so traurig sind: Wir machen den Weg frei für die größte Landesbausparkasse Deutschlands. Nun, meine sehr verehrten Damen und Herren, es muss auch niemand traurig sein, denn die Stärkung des Finanzplatzes Baden-Württemberg kommt am Ende allen zugute. Wir freuen uns über diese größte Landesbausparkasse Deutschlands in Baden-Württemberg insbesondere deswegen, weil die Standorte Stuttgart und Karlsruhe erhalten bleiben. Die LBS von Rheinland-Pfalz ist bereits bei uns; die LBS Bayern kommt jetzt hinzu. Im Einzelnen: Die Träger der LBS Südwest und der LBS Bayern, die Sparkassenverbände Baden-Württemberg, Bayern und Rheinland-Pfalz, beabsichtigen, beide Institute zur LBS Süd zu vereinigen. Das fusionierte Institut wird mit einer Bilanzsumme von ca. 37 Milliarden € die mit Abstand größte Landesbausparkasse sein. Da es sich um die Verbindung zweier Anstalten des öffentlichen Rechts über die Ländergrenzen hinweg handelt, bedarf die Fusion eines Staatsvertrags der beteiligten Länder als Rechtsgrundlage. Basis des Entwurfs ist der 2015 zwischen Baden-Württemberg und Rheinland-Pfalz geschlossene Staatsvertrag zur Gründung der LBS Südwest, der sich bewährt hat und an den wir anknüpfen. Der Staatsvertrag enthält lediglich die rechtlich unabdingbaren Regelungen; die Träger der LBS Süd werden die weiteren Schritte im Rahmen ihrer Satzungsautonomie selbst bestimmen. Als Landesregierung mit einem durch und durch subsidiären Verständnis von Rechtsaufsicht geht es uns nicht um die Regulierung von Detailfragen sozusagen bis zur dritten Stelle hinter dem Komma. Davon haben Finanzinstitute und die LBS schon genug. Da wollen wir im Land keinen Überbietungswettbewerb haben. (Minister Thomas Strobl) Wir haben im Innenministerium eine klare Linie: so viel Regulierung wie nötig, so viel Autonomie, Freiheit und Gestaltungskraft wie möglich. Ich denke, das ist auch richtig so; Regulierung und Überbürokratisierung haben wir gerade im Bankenwesen genug. Es ist daher auch nicht der Staatsvertrag, der die Fusion herbeiführt, sondern eine hierauf gründende Vereinbarung, die allerdings der Genehmigung durch die Rechtsaufsicht bedarf. Die wesentlichen Inhalte des Staatsvertrags lauten: Die LBS Südwest ist unter Auflösung der LBS Bayern das aufnehmende Institut. Standorte der neuen LBS Süd werden Stuttgart und München. Es wird keine fusionsbedingten Kündigungen geben. Der Standort Karlsruhe bleibt ebenso wie der in Mainz erhalten; wir haben erfreulicherweise nach wie vor in Baden-Württemberg dann zwei Standorte. Für die LBS Süd gilt wie bisher schon für die LBS Südwest baden-württembergisches Landesrecht – auch in Bezug auf das Personalvertretungsrecht. Das hat für die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in Bayern eine erfreuliche Folge, werden die Mitarbeitervertreter im Rahmen der Drittelparität selbstverständlich auch im Verwaltungsrat des neuen Instituts vertreten sein. Für die Beschäftigten aus Bayern ist dies ein Novum; im Aufsichtsgremium der LBS Bayern hatten sie weder Sitz noch Stimme. Das ändert sich jetzt bei dem neuen, größeren Institut. Das ist für die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in Bayern eine schöne Sache. Die Rechtsaufsicht über die neue große Anstalt, das neue große Institut, wird durch das baden-württembergische Innenministerium im Einvernehmen mit den zuständigen Ressorts in Bayern und Rheinland-Pfalz ausgeübt. Am Stammkapital der neuen Anstalt sind die LBS Südwest zu 58,5 % und die LBS Bayern zu 41,5 % beteiligt. Das sind also klare Mehrheitsverhältnisse. Insofern bringt diese Fusion für das Land Baden-Württemberg eine ganze Reihe von Vorteilen. Sehr wichtig sind auch die Planungssicherheit bei Immobilieninvestitionen durch die Zinssicherung – etwa für Bausparerinnen und Bausparer –, der Beitrag im Kampf gegen den Klimawandel durch die Finanzierung energetischer Sanierungen und vor allem die Stärkung des Finanzstandorts Baden-Württemberg. Ich möchte mich mit Blick auf die Beratungen herzlich dafür bedanken, dass das Parlament die Landesregierung so konstruktiv begleitet hat, und freue mich über die fraktionsübergreifende Unterstützung für diesen Gesetzentwurf der Landesregierung. Der Finanzplatz Baden-Württemberg wird heute verlässlich, solide und nachhaltig noch einmal gestärkt. Das ist in diesen unruhigen Zeiten – blicken Sie nur in unser Nachbarland Schweiz oder in die Vereinigten Staaten von Amerika – eine wirklich gute und richtige Sache. Herzlichen Dank für die fraktionsübergreifende Unterstützung. (Beifall bei der CDU und Abgeordneten der Grünen)

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Daniel Born

In der Allgemeinen Aussprache liegen keine weiteren Wortmeldungen vor. riode – 61. Sitzung – Mittwoch, 29. März 2023 Wir kommen daher in der Zweiten Beratung zur A b s t i m - m u n g über den Gesetzentwurf Drucksache 17/4160. Abstimmungsgrundlage ist die Beschlussempfehlung des Ausschusses des Inneren, für Digitalisierung und Kommunen, Drucksache 17/4342. Der Ausschuss empfiehlt Ihnen, dem Gesetzentwurf zuzustimmen. In allen Reden ist jetzt einmal der sperrige Titel des Gesetzes erwähnt worden. Ich darf ihn jetzt noch einmal verlesen. Ich rufe auf Artikel 1 Gesetz zu dem Staatsvertrag zwischen dem Land Baden-Württemberg, dem Freistaat Bayern und dem Land Rheinland-Pfalz über die Vereinigung der LBS Landesbausparkasse Südwest und der LBS Bayerische Landesbausparkasse zur LBS Landesbausparkasse Süd Wer Artikel 1 zustimmt, den bitte ich um das Handzeichen. – Vielen Dank. Gegenstimmen? – Enthaltungen? – Artikel 1 ist einstimmig zugestimmt. Ich rufe auf Artikel 2 Änderung des Sparkassengesetzes für Baden-Württemberg mit den Nummern 1 und 2. Ich schlage Ihnen vor, über Artikel 2 insgesamt abzustimmen. – Sie sind damit einverstanden. Wer stimmt Artikel 2 zu? – Vielen Dank. Gegenprobe! – Enthaltungen? – Artikel 2 ist einstimmig zugestimmt. Ich rufe auf Artikel 3 Änderung der Sparkassengeschäftsverordnung Wer Artikel 3 zustimmt, den bitte ich um das Handzeichen. – Vielen Dank. Gegenstimmen? – Enthaltungen? – Artikel 3 ist einstimmig zugestimmt. Ich rufe auf Artikel 4 Änderung des Gesetzes zur Ausführung des Gerichtsverfassungsgesetzes und von Verfahrensgesetzen der ordentlichen Gerichtsbarkeit Wer stimmt Artikel 4 zu? – Vielen Dank. Gegenprobe! – Enthaltungen? – Artikel 4 ist einstimmig zugestimmt. Ich rufe auf Artikel 5 Änderung des Gesetzes über den Kommunalen Versorgungsverband Baden-Württemberg Wer stimmt Artikel 5 zu? – Vielen Dank. Gegenprobe! – Enthaltungen? – Artikel 5 ist einstimmig zugestimmt. (Stellv. Präsident Daniel Born) Ich rufe auf Artikel 6 Sicherstellung der Personalvertretung mit den §§ 1 bis 5. Ich schlage Ihnen vor, auch über Artikel 6 insgesamt abzustimmen. – Auch hiermit sind Sie einverstanden. Wer Artikel 6 zustimmt, den bitte ich um das Handzeichen. – Vielen Dank. Gegenprobe! – Enthaltungen? – Artikel 6 ist einstimmig zugestimmt. Ich rufe auf Artikel 7 Inkrafttreten Wer stimmt Artikel 7 zu? – Danke schön. Gegenprobe! – Enthaltungen? – Artikel 7 ist einstimmig zugestimmt. Die Einleitung lautet: „Der Landtag hat am 29. März 2023 das folgende Gesetz beschlossen:“. Die Überschrift lautet: „Gesetz zu dem Staatsvertrag zwischen dem Land Baden-Württemberg, dem Freistaat Bayern und dem Land Rheinland-Pfalz über die Vereinigung der LBS Landesbausparkasse Südwest und der LBS Bayerische Landesbausparkasse zur LBS Landesbausparkasse Süd und zur Änderung des Sparkassengesetzes und weiterer Vorschriften“. – Sie stimmen der Überschrift zu. Wir kommen zur S c h l u s s a b s t i m m u n g Wer dem Gesetz im Ganzen zustimmt, den bitte ich, sich zu erheben. – Vielen Dank. Gegenprobe! – Enthaltungen? – Vielen Dank. Dem Gesetz ist einstimmig zugestimmt. Punkt 3 der Tagesordnung ist damit erledigt. Liebe Kolleginnen und Kollegen, wir kommen zurück zu Punkt 2 der Tagesordnung: Zweite Beratung des Gesetzentwurfs der Landesregierung – Gesetz zur Änderung kommunalwahlrechtlicher und anderer Vorschriften – Drucksache 17/4079 Beschlussempfehlung und Bericht des Ausschusses des Inneren, für Digitalisierung und Kommunen – Drucksache 17/4341 Berichterstattung: Abg. Nico Weinmann Ich gebe nun das Ergebnis der namentlichen Abstimmung über den Gesetzentwurf Drucksache 17/4079 im Ganzen bekannt: An der Abstimmung beteiligt haben sich 143 Abgeordnete. Mit Ja haben 110 Abgeordnete gestimmt, mit Nein haben 32 Abgeordnete gestimmt; enthalten hat sich ein Abgeordneter. Dem Gesetz ist mehrheitlich zugestimmt. eriode – 61. Sitzung – Mittwoch, 29. März 2023 * Mit J a haben gestimmt: GRÜNE: Gudula Achterberg, Muhterem Aras, Dr. Susanne Aschhoff, Theresia Bauer, Dr. Andre Baumann, Hans-Peter Behrens, Andrea Bogner-Unden, Sandra Boser, Martina Braun, Ayla Cataltepe, Nese Erikli, Daniela Evers, Josef Frey, Silke Gericke, Martin Grath, Petra Häffner, Martina Häusler, Martin Hahn, Thomas Hentschel, Felix Herkens, Winfried Hermann, Oliver Hildenbrand, Cindy Holmberg, Hermann Katzenstein, Catherine Kern, Norbert Knopf, Petra Krebs, Winfried Kretschmann, Daniel Lede Abal, Dr. Ute Leidig, Andrea Lindlohr, Manfred Lucha, Thomas Marwein, Bernd Mettenleiter, Ralf Nentwich, Jutta Niemann, Niklas Nüssle, Petra Olschowski, Reinhold Pix, Thomas Poreski, Dr. Markus Rösler, Barbara Saebel, Nadyne Saint-Cast, Alexander Salomon, Alexander Schoch, Andrea Schwarz, Andreas Schwarz, Stefanie Seemann, Peter Seimer, Swantje Sperling, Tayfun Tok, Fadime Tuncer, Dorothea Wehinger, Elke Zimmer. CDU: Thomas Blenke, Tim Bückner, Andreas Deuschle, Thomas Dörflinger, Konrad Epple, Christian Gehring, Marion Gentges, Manuel Hagel, Manuel Hailfinger, Sabine Hartmann-Müller, Peter Hauk, Ulli Hockenberger, Dr. Nicole Hoffmeister-Kraut, Isabell Huber, Sabine Kurtz, Siegfried Lorek, Winfried Mack, Ansgar Mayr, Dr. Matthias Miller, Christine Neumann-Martin, Dr. Natalie Pfau-Weller, Dr. Michael Preusch, Dr. Patrick Rapp, Nicole Razavi, Dr. Wolfgang Reinhart, Volker Schebesta, Katrin Schindele, Dr. Albrecht Schütte, August Schuler, Sarah Schweizer, Christiane Staab, Willi Stächele, Andreas Sturm, Stefan Teufel, Tobias Vogt, Tobias Wald, Guido Wolf. SPD: Sascha Binder, Daniel Born, Sebastian Cuny, Nicolas Fink, Dr. Stefan Fulst-Blei, Gernot Gruber, Jonas Hoffmann, Andreas Kenner, Dr. Dorothea Kliche-Behnke, Klaus Ranger, Martin Rivoir, Jan-Peter Röderer, Gabriele Rolland, Katrin Steinhülb-Joos, Andreas Stoch, Hans-Peter Storz, Florian Wahl, Jonas Weber, Dr. Boris Weirauch. Mit N e i n haben gestimmt: CDU: Dr. Reinhard Löffler. FDP/DVP: Dennis Birnstock, Frank Bonath, Stephen Brauer, Julia Goll, Friedrich Haag, Jochen Haußmann, Georg Heitlinger, Klaus Hoher, Dr. Christian Jung, Daniel Karrais, Dr. Timm Kern, Nikolai Reith, Dr. Hans-Ulrich Rülke, Hans Dieter Scheerer, Dr. Erik Schweickert, Nico Weinmann. AfD: Dr. Rainer Balzer, Alfred Bamberger, Anton Baron, Hans-Jürgen Goßner, Dr. Uwe Hellstern, Hans-Peter Hörner, Miguel Klauß, Rüdiger Klos, Daniel Lindenschmid, Dr. Rainer Podeswa, Ruben Rupp, Emil Sänze, Udo Stein, Joachim Steyer, Carola Wolle. Der Stimme e n t h a l t e n hat sich: CDU: Arnulf Freiherr von Eyb. * Damit ist Tagesordnungspunkt 2 erledigt. Vielen Dank. Wir setzen unsere Tagesordnung fort. Ich rufe Punkt 4 der Tagesordnung auf: Zweite Beratung des Gesetzentwurfs der Landesregierung – Gesetz über die Gewährung einer einmaligen Energiepreispauschale an Versorgungsempfängerinnen und -empfänger in Baden-Württemberg – Drucksache 17/4298 (Stellv. Präsident Daniel Born) Beschlussempfehlung und Bericht des Ausschusses für Finanzen – Drucksache 17/4411 Berichterstattung: Abg. Peter Seimer Liebe Kolleginnen und Kollegen, das Präsidium hat für die Allgemeine Aussprache eine Redezeit von fünf Minuten je Fraktion festgelegt. In der Allgemeinen Aussprache erteile ich zunächst dem Kollegen Peter Seimer von der Fraktion GRÜNE das Wort.

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Peter Seimer GRÜNE

Sehr geehrter Herr Präsident, werte Kolleginnen und Kollegen! Ich denke, über den Inhalt des Entwurfs über die Gewährung einer Energiepreispauschale an Versorgungsempfänger sowie auch über die im Änderungsantrag genannten Härtefallhilfen herrscht politisch Einigkeit. Schon in der ersten Beratungsrunde hat sich das abgezeichnet, auch im Ausschuss wurde der Gesetzentwurf einstimmig angenommen. Ich glaube, deshalb gibt es zum Inhalt an sich gar nicht mehr so viel zu sagen. Wichtig ist mir dennoch, noch einmal ein Augenmerk darauf zu legen, warum wir eine Energiepreispauschale auszahlen müssen und warum wir Härtefallhilfen beschließen müssen. Grund dafür ist natürlich – keine Frage – der völkerrechtswidrige Angriffskrieg von Russland gegen die Ukraine. Da haben wir, die Welt, Deutschland, Baden-Württemberg, gemerkt, wie abhängig wir von fossilen Energieträgern sind, wie abhängig wir teilweise auch von Staaten sind, die nicht demokratisch sind, in denen die Menschenrechte verletzt werden. Ich glaube, das haben wir hier auch zu spüren bekommen. Es ist kein guter Zustand, den wir in der Republik haben und hatten. Deshalb ist es wichtig, dass wir da in Zukunft und auch in der Gegenwart Abhilfe schaffen. Ich bin froh, dass es seit dem letzten Jahr, seit dem 24. Februar 2022, eine große Mehrheit und eine breite gesellschaftliche Akzeptanz dafür gibt, erneuerbare Energien wie Windkraft und Solarkraft auszubauen. Die FDP hat diese Energien als „Freiheitsenergien“ betitelt; wir Grünen reden uns schon seit Jahr und Tag den Mund fusselig. Nichtsdestotrotz ist es wichtig, dass der Ausbau kommt, dass wir alle an einem Strang ziehen – egal, ob in der Kommune, auf Landkreisebene, in den Regionalverbänden, im Land oder im Bund. Windkraft und Sonnenenergie sind Freiheitsenergien. Es sind sehr günstige Energien. Das kann man auch nachschauen, nachlesen; ich glaube, das ist inzwischen allgemein bekannt. Sie sind wichtig für den Wirtschaftsstandort, den Industriestandort Baden-Württemberg. Wir hatten das Thema auch neulich in der Debatte. Im Vergleich zu anderen Nationen haben wir höhere Energiepreise, was auch auf die Abhängigkeit von Kohle, Gas und Atomenergie zurückzuführen ist. Aus diesem Grund, sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen, freue ich mich, wenn wir da in Zukunft weiter an einem Strang ziehen, und hoffe, dass es auch dabei bleibt, dass es nicht nur zu Lippenbekenntnissen kommt, sondern dass wir, wenn wir auch weiterhin Windkraftanlagen und Solaranlagen im Land bauen, auf die Unterstützung aller hier im Haus zählen können. Denn, wie gesagt, das ist eine der wenigen Unterstützungsleistungen, die wir auch in diesem Konflikt beitragen können. riode – 61. Sitzung – Mittwoch, 29. März 2023 Herzlichen Dank. (Beifall bei den Grünen und Abgeordneten der CDU)

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Daniel Born

Es folgt für die CDU-Fraktion Herr Abg. Tobias Wald.

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Tobias Wald CDU

Sehr geehrter Herr Präsident, sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Wie bereits in der Ersten Beratung des Gesetzentwurfs dargelegt, treffen die rasanten Preissteigerungen – ob Energiekosten oder Lebenshaltungskosten – sämtliche Mitmenschen in Baden-Württemberg. Aus diesem Grund haben wir, die Regierungsfraktionen und die Landesregierung, uns darauf verständigt, die einmalige Energiepreispauschale in Höhe von 300 € auch an die Versorgungsempfängerinnen und -empfänger im Land auszuzahlen. Wir vergessen niemanden: Das ist unsere Haltung, auch aus Respekt und Anerkennung vor der Lebensleistung. Wir bedanken uns bei allen Kolleginnen und Kollegen, die diesem Gesetzentwurf zustimmen werden. Und Zustimmung ist überwiegend signalisiert worden. Die Beratungen im Finanzausschuss waren für mich konstruktiv und sehr gut. Liebe Kolleginnen und Kollegen, die Bundesregierung plant die Auszahlung von Härtefallhilfen für private Haushalte, die mit nicht leitungsgebundenen Brennstoffen wie Heizöl und Pellets heizen. Wir begrüßen diese Hilfen zur Senkung der Energiebelastung ausdrücklich. Der Bund hat lange gehadert, lange gebraucht, viel diskutiert, aber endlich umgesetzt. Endlich liegen die Rahmenbedingungen auf dem Tisch. Nun können wir, das Land, reagieren und die Bürgerinnen und Bürger finanziell entlasten. (Beifall bei Abgeordneten der CDU – Vereinzelt Bei- fall bei den Grünen) Um die Hilfen den privaten Haushalten schnellstmöglich zur Verfügung stellen zu können, legen wir in einem ersten Schritt mit dem entsprechenden Änderungsantrag zu den Beratungen im Finanzausschuss die rechtlichen Grundlagen für eine schnelle Umsetzung. In einem zweiten Schritt wird die Landesregierung dann einen externen Dienstleister mit der Abwicklung der Hilfen und der Bearbeitung der Anträge beauftragen. Die L-Bank, die Förderbank, und die komplette Landesverwaltung sind angesichts der großen Herausforderungen in dieser multiplen Krise stark gefordert, sodass in diesem Fall ein externer Dienstleister diese Aufgaben übernehmen wird. Das zuständige Ministerium für Umwelt, Klima und Energiewirtschaft hat uns bestätigt, dass ein leistungsfähiger Dienstleister mit der Abwicklung betraut wird und damit auch eine schnelle und reibungslose Umsetzung gewährleistet ist. Die CDU-Fraktion dankt für die Zustimmung zum Änderungsantrag. Ungewöhnliche Zeiten erfordern ungewöhnliche Lösungswege. Die Bürgerinnen und Bürger in unserem Land fordern zu Recht Bürokratieabbau und schnelle Hilfe ein. Wir sind hier auf einem guten Weg. Herzlichen Dank. (Beifall bei der CDU und Abgeordneten der Grünen)

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Daniel Born

Das Wort hat für die SPD-Fraktion Herr Abg. Gernot Gruber.

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Gernot Gruber SPD

Lieber Herr Präsident, liebe Kolleginnen und Kollegen! Die Vorbereitung auf diesen heutigen Tagesordnungspunkt war verhältnismäßig einfach; eigentlich war in der ersten Lesung ja schon alles gesagt, auch von mir – nicht nur von mir. Auch die SPD-Fraktion stimmt der Gewährung einer Energiepreispauschale für Beamte und Pensionäre zu. Ich hatte schon in der ersten Lesung gesagt – das ist meine einzige Wiederholung –: Damit folgt jetzt die grün-schwarze Landesregierung auch dem guten Vorschlag der Ampelregierung in Berlin. Die Energiepreispauschale ist nicht nur einfach; einfach ist beispielsweise auch der baden-württembergische Sonderweg zur Grundsteuer. Aber im Gegensatz zur Grundsteuer ist diese Pauschale nicht nur einfach, sondern auch vernünftig und gerecht, weil durch die Steuerprogression der arme Mensch deutlich mehr bekommt als der reiche. Insofern ist das eine gute Sache, und das begrüßen wir ausdrücklich. (Beifall bei der SPD und der Abg. Petra Krebs GRÜNE) Die Steuerprogression ermöglicht es auch den Kirchen, der Caritas und der Diakonie, durch die zusätzlich eingenommene Kirchensteuer einen Entlastungsfonds für besonders Bedürftige aufzulegen. Auch das findet unsere volle Anerkennung und Unterstützung. Bleibt mir noch zu sagen, um auf die Vorredner einzugehen: Volle Zustimmung zur Position des Kollegen Seimer, dass wir mehr regenerative Energien ausbauen müssen. Auch deshalb volle Zustimmung, weil Baden-Württemberg ja gewaltig hinterherhinkt. Wir haben beim Stromverbrauch nur einen Anteil von 26 % regenerativer Energien; der Bund und die meisten südlichen Nachbarländer haben 40 bis 50 %. Da haben wir einen gewaltigen Nachholbedarf. Daher gilt es auch hier, besser zu werden. Danke für Ihre Aufmerksamkeit. (Beifall bei der SPD)

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Daniel Born

Es folgt für die FDP/DVP-Fraktion Herr Abg. Stephen Brauer.

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Stephen Brauer FDP

Sehr geehrter Herr Präsident, liebe Kolleginnen und Kollegen! Die von der Ampelregierung in Berlin geschaffene Möglichkeit zur Auszahlung einer einmaligen Energiepreispauschale ist und bleibt auch in der Zweiten Beratung eine gute Möglichkeit, um auch bei den Versorgungsempfängern die Inflation im Energiebereich zumindest etwas abzumildern. Dass nun aufgrund eines Änderungsantrags der Regierungsfraktionen auch nicht leitungsgebundene Energieträger berücksichtigt werden sollen, ist sachlogisch und wird von uns unterstützt. Dass auch die Pensionäre im Land diese Unterstützung erfahren, wird von uns ausdrücklich begrüßt. Es geht ja immerhin um 32,8 Millionen €, welche hier für die Versorgungsempfäneriode – 61. Sitzung – Mittwoch, 29. März 2023 ger bereitgestellt werden. Dass diese Gruppe bei der Coronaeinmalzahlung nicht berücksichtigt wurde, macht ihre Einbeziehung in den begünstigten Personenkreis umso wichtiger. Im Energiesektor gab es ja erhebliche Unterstützungen durch den Bund. Diese waren notwendig und richtig, gelangen aber jetzt an ihr Ende. Diese Staatshilfen laufen also jetzt vollends aus. Allerdings ist damit die Energiekrise nicht bewältigt. Die Vermeidung eines Blackouts und die Verhinderung kalter Wohnungen ist die eine Sache; die dauerhafte Bereitstellung bezahlbarer Energie für die privaten Haushalte und die Unternehmen in unserem Land die andere. Deshalb sind wir weiterhin darauf angewiesen, sämtliche Quellen zu nutzen, um bezahlbare Energie für die Wirtschaft und die privaten Haushalte und damit auch für die Pensionäre bereitzustellen. Das wird ja auch getan: Flüssiggas in LNG-Terminals und leider auch zunehmend Kohleverstromung, wenn der Wind eben nicht weht und die Sonne nicht scheint. Energie ist auch im Ausland teuer. So ist es nur folgerichtig, dass die Energiepreispauschale auch an die Versorgungsempfänger im Ausland bezahlt wird. Wir stimmen der Gewährung einer einmaligen Energiepreispauschale zu. Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit. (Beifall bei der FDP/DVP)

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Daniel Born

Für die AfD-Fraktion hat Herr Abg. Dr. Rainer Podeswa das Wort.

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Dr. Rainer Podeswa AfD

Sehr geehrter Herr Präsident, sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete! Die AfD-Fraktion wird dem hier vorgelegten Gesetzentwurf auf der Basis der im Finanzausschuss ergänzend beratenen Änderungen zustimmen. Die Gewährung einer Energiepreispauschale an die Versorgungsempfänger in Baden-Württemberg wird von uns bereits aus Gründen der Gleichbehandlung gegenüber Versorgungsempfängern des Bundes mitgetragen, auch wenn die damit einhergehenden Mehrausgaben für die öffentliche Hand durchaus erheblich sind. Es ist bereits in der Ersten Beratung betont worden: 32,8 Millionen € auf Landesebene und zusätzlich weitere 5 Millionen € im kommunalen Bereich stellen eine Größenordnung dar, die in einer Zeit dringend notwendiger Haushaltskonsolidierung durchaus ins Gewicht fällt. Noch nie war Deutschland, aber auch noch nie war Baden-Württemberg, auch gemessen am BIP – also absolut und relativ –, so hoch verschuldet wie heute. Vor diesem Hintergrund beobachten wir mit Interesse, wie die weiteren Haushaltsberatungen innerhalb der Bundesregierung verlaufen werden, wo sich der FDP-Finanzminister wieder einmal als Bollwerk der Vernunft gegen übertriebene Ausgabenwünsche der Fachressorts zu inszenieren versucht. Genützt hat es der FDP bisher bekanntlich wenig, und zwar zu Recht. Denn in zu vielen Fällen ist sie bereits billiger Steigbügelhalter von Rot-Grün gewesen. (Dr. Rainer Podeswa) Aber auch auf der Verwaltungsebene rückt noch ein weiterer Aspekt in den Fokus. Um die vorliegenden Hilfen den privaten Haushalten schnellstmöglich zur Verfügung zu stellen, ist erneut – es ist ja kein Einzelfall – die Beauftragung eines externen Dienstleisters durch das Land erforderlich, da angeblich nur so die erhebliche Zahl der zu erwartenden Anträge abgearbeitet werden kann. In einer Zeit, in der landauf, landab der Bürokratieabbau versprochen wird, in der der Herr Ministerpräsident den Bürokratieabbau zur Chefsache erklärt hat und seinen besten Freund in den Normenkontrollrat einberufen hat, um hier beschleunigt voranzukommen, (Heiterkeit des Abg. Anton Baron AfD) in dieser Zeit ist es natürlich durchaus bedenklich, wenn die Verwaltungsbehörden noch immer weiter anwachsen und gleichzeitig zusätzlich noch externe Dienstleister beauftragt werden müssen. Die zu verzeichnende Beauftragung externer Dienstleister und Berater muss damit auch auf der Landesebene deutlich problematisiert werden. Denn dies ist ganz offensichtlich kein Einzelfall und daher umso bedenklicher. Auch wenn die Unterstützung der Versorgungsempfänger durch eine Energiepreispauschale befürwortet werden kann, bestehen die Probleme der finanzpolitischen und der verwaltungstechnischen Konsequenzen weiter. Die Landesregierung wird sich diesen Problemen stellen müssen. Wir werden dem Gesetzentwurf, wie eingangs schon erwähnt, zustimmen. Vielen Dank. (Beifall bei der AfD)

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Daniel Born

Es folgt die Landesregierung. Ich erteile Frau Staatssekretärin Dr. Splett das Wort.

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Dr. Gisela Splett

Sehr geehrter Herr Präsident, sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete! Wir sind ja heute in der zweiten Lesung. Die wesentlichen Punkte hatte ich bereits in der ersten Lesung erläutert, und diese sind von den Vorrednern ebenfalls noch einmal betrachtet worden. Der Hintergrund ist, dass durch den Angriffskrieg Russlands gegen die Ukraine Preissteigerungen im Energiebereich ausgelöst wurden, (Zuruf von der AfD) und diese wurden für die Rentnerinnen und Rentner sowie für die Versorgungsempfängerinnen und -empfänger des Bundes durch ein entsprechendes Bundesgesetz mit 300 € im Dezember 2022 abgefedert. Die Ruhestandsbeamtinnen und -beamten des Landes und der Kommunen in Baden-Württemberg und anderen Bundesländern wurden von diesem Gesetz jedoch nicht erfasst; natürlich sind sie aber ebenso von den Preissteigerungen betroffen. Deswegen haben wir uns entschieden, auch in Baden-Württemberg eine Energiepreispauschale für die Pensionärinnen und Pensionäre auf den Weg zu bringen. Die anderen Bundesländer sind diesen Schritt ebenfalls gegangen. riode – 61. Sitzung – Mittwoch, 29. März 2023 Es war gut, dass bereits im Vorgriff der gesetzlichen Regelung die Auszahlung der 300 € durch das Landesamt für Besoldung und Versorgung kurzfristig seit Dezember 2022 erfolgen konnte. Die Unterstützung kam damit schnell und unmittelbar an. Mit diesem Gesetzentwurf schaffen wir nun nachträglich die gesetzliche Grundlage für die Auszahlung. Mit dem in den Finanzausschuss eingebrachten Änderungsantrag schaffen Sie zusätzlich in diesem Gesetz die rechtlichen Grundlagen für ein schlankes Verwaltungsverfahren zur Auszahlung von Härtefallhilfen an Bürgerinnen und Bürger, die mit Öl, Pellets, Flüssiggas oder Kohle heizen. Sie machen damit den Weg frei, damit die Entlastungen zeitnah bei den Bürgerinnen und Bürgern in unserem Land ankommen können. Ich bitte daher insgesamt um Zustimmung zu diesem Gesetzentwurf. Vielen Dank. (Beifall bei den Grünen und der CDU sowie Abge- ordneten der SPD)

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Daniel Born

In der Allgemeinen Aussprache liegen keine weiteren Wortmeldungen vor. Wir kommen daher in der Zweiten Beratung zur A b s t i m - m u n g über den Gesetzentwurf Drucksache 17/4298. Abstimmungsgrundlage ist die Beschlussempfehlung des Ausschusses für Finanzen, Drucksache 17/4411. Der Ausschuss empfiehlt Ihnen, dem Gesetzentwurf mit einigen Änderungen zuzustimmen. Bevor wir in die Abstimmung über die Artikel eintreten, gebe ich den Hinweis, dass redaktionell die Gesetzesüberschrift noch um den Zusatz „und zur Änderung weiterer Vorschriften“ ergänzt wird. – Sie sind damit einverstanden. Ich rufe auf Artikel 1 Gesetz über eine einmalige Energiepreispauschale an Versorgungsempfängerinnen und -empfänger sowie Alters- und Hinterbliebenengeldempfängerinnen und -empfänger mit den §§ 1 bis 3. Ich schlage Ihnen vor, über Artikel 1 insgesamt abzustimmen. – Sie sind damit einverstanden. Wer stimmt Artikel 1 zu? – Vielen Dank. Gegenprobe! – Enthaltungen? – Artikel 1 ist einstimmig zugestimmt. Ich rufe auf Artikel 2 Änderung des Landesbeamtenversorgungsgesetzes Baden-Württemberg mit den Nummern 1 und 2. Auch Artikel 2 stelle ich insgesamt zur Abstimmung. – Sie sind auch hiermit einverstanden. Wer Artikel 2 zustimmt, den bitte ich um das Handzeichen. – Vielen Dank. Gegenprobe! – Enthaltungen? – Artikel 2 ist einstimmig zugestimmt. (Stellv. Präsident Daniel Born) Ich rufe auf Artikel 3 (neu) Änderung des Gesetzes über Zuständigkeiten auf dem Gebiet der Energiesicherung Wer Artikel 3 zustimmt, den bitte ich um das Handzeichen. – Vielen Dank. Gegenprobe! – Enthaltungen? – Artikel 3 (neu) ist einstimmig zugestimmt. Nun rufe ich auf Artikel 4 (neu) Änderung des Gesetzes zur Ausführung der Verwaltungsgerichtsordnung Wer stimmt Artikel 4 zu? – Vielen Dank. Gegenprobe! – Enthaltungen? – Artikel 4 ist einstimmig zugestimmt. Ich rufe auf Artikel 5 (neu) Weitere Änderung des Gesetzes zur Ausführung der Verwaltungsgerichtsordnung Wer Artikel 5 zustimmt, den bitte ich um das Handzeichen. – Vielen Dank. Gegenstimmen? – Enthaltungen? – Artikel 5 ist einstimmig zugestimmt. Schließlich rufe ich auf Artikel 6 (neu) Inkrafttreten Wer stimmt Artikel 6 zu? – Vielen Dank. Gegenstimmen? – Enthaltungen? – Artikel 6 ist einstimmig zugestimmt. Die Einleitung lautet: „Der Landtag hat am 29. März 2023 das folgende Gesetz beschlossen:“. Schluss: eriode – 61. Sitzung – Mittwoch, 29. März 2023 Die Überschrift lautet: „Gesetz über die Gewährung einer einmaligen Energiepreispauschale an Versorgungsempfängerinnen und -empfänger in Baden-Württemberg und zur Änderung weiterer Vorschriften“. – Sie stimmen der Überschrift zu. Wir kommen zur S c h l u s s a b s t i m m u n g Wer dem Gesetz im Ganzen zustimmt, den bitte ich, sich zu erheben. – Vielen Dank. Gegenstimmen? – Enthaltungen? – Das Gesetz ist einstimmig beschlossen. Punkt 4 der Tagesordnung ist damit erledigt. Ich rufe Tagesordnungspunkt 5 auf: Beschlussempfehlung und Bericht des Ausschusses für Verkehr zu der Mitteilung des Ministeriums für Verkehr vom 1. März 2023 – Unterrichtung des Landtags in EU-Angelegenheiten; hier: Luftqualität und saubere Luft für Europa COM (2022) 542 final (BR 16/23) – Drucksachen 17/4315, 17/4319 Berichterstattung: Abg. Miguel Klauß Liebe Kolleginnen und Kollegen, die Fraktionen haben sich darauf verständigt, dass zu diesem Punkt keine Aussprache geführt wird. Wir kommen daher zur Abstimmung über die Beschlussempfehlung des Ausschusses für Verkehr, Drucksache 17/4319. Der Ausschuss für Verkehr schlägt Ihnen vor, von der Mitteilung der Landesregierung, Drucksache 17/4315, Kenntnis zu nehmen. – Sie stimmen zu. Punkt 5 der Tagesordnung ist damit erledigt. Liebe Kolleginnen und Kollegen, damit sind wir am Ende der heutigen Tagesordnung angelangt. Die nächste Sitzung findet am 19. April 2023 um 10:00 Uhr statt. Ich danke Ihnen und schließe die Sitzung. 11:42 Uhr

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