Julia Goll
Danke schön. – Herr Präsident, geschätzte Kolleginnen und Kollegen! Das Anliegen dieses Gesetzentwurfs tragen wir voll und ganz mit. Die Einbindung junger Menschen in kommunalpolitische Entscheidungen ist uns ein besonderes Anliegen. Allerdings können wir den konkreten Weg nicht mitgehen. Denn es gibt rechtliche Bedenken, die nicht nur so dahingesagt sind. Es bestehen ganz konkrete rechtliche Bedenken zum passiven Wahlrecht ab 16 Jahre, also zu der Frage nach der Wählbarkeit von 16- und 17-Jährigen in Gemeinderäte, in Kreisräte. Die Bedenken sind nicht ausgeräumt worden – nicht in der schriftlichen Anhörung vorab und auch nicht in der mündlichen Anhörung, die wir im Innenausschuss hatten – und bestehen nach wie vor. Es ist vielmehr so, dass man sich mit diesen rechtlichen Bedenken teilweise überhaupt nicht befasst. Ja klar, man hat auch keine Antwort darauf. Das gilt insbesondere für den Punkt Jugendschutz. (Abg. Anton Baron AfD: Ja!) Professor Kothe vom AnwaltsVerband hat das in der Anhörung des Innenausschusses im Einzelnen ausführlich dargelegt. Man ist darauf nicht wirklich eingegangen. Teilweise – das muss man leider Gottes sagen – sind seine Ausführungen offensichtlich überhaupt nicht verstanden worden. (Julia Goll) (Beifall bei der FDP/DVP – Abg. Ulli Hockenberger CDU: Diese Feststellung teile ich nicht! – Abg. Tho- mas Blenke CDU: Zum Glück verstehen Sie immer alles! – Zurufe der Abg. Daniel Lede Abal GRÜNE und Anton Baron AfD) Frau Kollegin Sperling, Sie sagen, das Ganze sei juristisch unproblematisch; das hätte die Anhörung ergeben. Das kann ich so nicht teilen. Professor Pautsch hat sich allein auf die Allgemeinheit der Wahl bezogen. Es stimmt: Er hat gesagt, im Hinblick auf die Allgemeinheit der Wahl sei dies verfassungsrechtlich unproblematisch. (Abg. Anton Baron AfD: Genau!) Aber auch er hat sich gerade nicht zu den Konflikten verhalten, die sich durch das passive Wahlalter ab 16 Jahre ergeben. Zum Jugendschutz ist, wie gesagt, nichts – Totalausfall – gesagt worden. Auch der Konflikt mit dem Elternrecht – das Elternrecht hat immerhin Verfassungsrang – ist weder in der Anhörung noch im Gesetzentwurf aufgelöst worden. Der Hinweis zur Reife von 16- und 17-Jährigen, der immer wieder – auch in der Anhörung; da gibt es Untersuchungen; das stimmt – kommt, trifft nicht. (Abg. Daniel Lede Abal GRÜNE: Kein Bier mehr!) Denn die Untersuchungen – das ist ja unstreitig – beziehen sich allein auf das aktive Wahlrecht von 16- und 17-Jährigen. Es ist natürlich überhaupt nicht vergleichbar, ob man einmal in vier oder fünf Jahren eine Wahlentscheidung trifft oder ob man vier oder fünf Jahre lang jede Woche oder zumindest jeden Monat wichtige Entscheidungen in einem Gemeinderat oder in einem Kreistag zu treffen hat. (Beifall bei der FDP/DVP) Auch hier möchte ich es noch einmal sagen: Jugendschutz heißt auch Schutz der Jugendlichen, dass man sie nicht mit Entscheidungen überfordert. Schließlich bleibt es auch dabei – auch das ist nicht aufgelöst worden –, dass Gemeinderäte (Abg. Daniel Lede Abal GRÜNE: Der Zeitraum kann übrigens maximal zwei Jahre gehen!) und Kreisräte zweier Klassen entstehen. Denn 16- und 17-Jährige – so weit sind Sie schon einsichtig – können nicht Stellvertreter vom Bürgermeister werden, und sie können auch nicht in Aufsichtsräte entsandt werden. Dem steht Bundesrecht entgegen. Inzwischen werden – auch das ist angesprochen worden – in Aufsichtsräten – das ist kommunale Praxis – von kommunalen Wirtschaftsunternehmen ganz wichtige, zentrale Entscheidungen getroffen. Von denen sind dann die jungen Menschen ausgeschlossen. Das Risiko ist uns zu hoch. Auf uns wirkt das wie „Augen zu und durch“, und das machen wir nicht mit. (Beifall bei der FDP/DVP – Abg. Anton Baron AfD: Genau!) eriode – 61. Sitzung – Mittwoch, 29. März 2023 Leider sind Sie auf das, was wir vorgeschlagen haben, überhaupt nicht eingegangen: die Stellung von Jugendgemeinderäten und Jugendvertretungen insgesamt zu stärken. Das wäre der richtige Ansatz: Nicht der einzelne 16- oder 17-Jährige im Gemeinderat hat ein Stimmengewicht, sondern im Zweifel kann eine starke Jugendvertretung innerhalb der Gemeinde dieses Stimmengewicht haben. (Beifall bei Abgeordneten der FDP/DVP und der SPD) Es stimmt, dass wir unter den kommunalpolitischen Sprechern einen sehr guten Austausch hatten. Das möchte ich betonen und mich dafür bei der Kollegin und den Kollegen bedanken. Einigen Punkten, die wir dort besprochen haben, können wir ganz überwiegend zustimmen. Das gilt insbesondere – das ist hier ausgeführt worden – für das Unterschriftenquorum auch in kleinen Kommunen. Es darf nicht sein, dass Spaß- oder Juxkandidaten, oder wie auch immer Sie sie nennen, sich über den demokratischen Prozess der Wahl von Bürgermeistern geradezu lustig machen. Das muss endlich ein Ende haben. (Beifall bei Abgeordneten der FDP/DVP und der SPD) Verständnis habe ich für den SPD-Antrag zur Möglichkeit der Abwahl von Bürgermeistern. Ja, zum Glück sind das Einzelfälle, aber es gibt diese Einzelfälle, und auch für die brauchen wir eine Lösung. Dennoch werden wir dem Gesetzentwurf heute nicht zustimmen. Wir gehen aber sehr gern noch einmal in einen intensiven Austausch über diese Frage und meinen auch, dass wir uns noch weiter mit den kommunalen Landesverbänden darüber austauschen müssen. Das ist nur ein Nein für heute. Ansonsten aber bleiben wir, wie gesagt, im Gespräch. Im Ergebnis werden wir leider Gottes – das muss ich sagen – den Gesetzentwurf ablehnen müssen, weil er leider nicht fertig durchdacht ist. Danke schön. (Beifall bei der FDP/DVP)
