Dr. Rainer Podeswa
Sehr geehrter Herr Präsident, sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete! Schon die Vereinigung der Landesbausparkasse Rheinland-Pfalz mit jener von Baden-Württemberg fand seinerzeit unter dem Druck sich dramatisch verändernder Rahmenbedingungen statt. Dabei handelte es sich um Bedingungen, auf die noch nicht einmal die Bundesregierung und erst recht nicht die Landesregierung nennenswerten Einfluss nehmen konnten. Denn zu sehr ist unsere nationale mit der europäischen Wirtschaft und mit der Weltwirtschaft verwoben. Zu stark sind auch die Veränderungen der finanzpolitischen Rahmenbedingungen in der weltweiten Finanzindustrie. Dem konnten und können sich auch Bausparkassen nicht entziehen, ist es doch die vordringliche, die natürliche Aufgabe der Bausparkassen, eine möglichst zinsbringende Anlage der Einzahlungen der Bausparer zu gewährleisten. Das im Entwurf vorliegende Gesetz ordnet nun die Fusion nicht an, sondern ermöglicht den Sparkassenverbänden als Trägern der Landesbausparkassen die einvernehmliche Fusion in Eigenverantwortung. Dies ist umso bemerkenswerter, als es eine eigenständige Bayerische Landesbausparkasse dann nicht mehr geben wird. Dies ist sicherlich eine sehr schmerzhafte Entscheidung auf bayerischer Seite, zumal Baden-Württemberg auch in einer LBS Landesbausparkasse Süd noch immer die Mehrheit halten würde. Der weltwirtschaftlich bedingte finanzpolitische Veränderungsdruck hat mit dem Ende der Niedrigzinsphase einen erneuten Schub erhalten. Ertrags- und Kostendruck steigen. Nur die größten und finanzstärksten Finanzinstitute können dem standhalten. Die Marktkonzentration in der Finanzindustrie schreitet voran. Das mögen wir bedauern, aber wir können es zumindest von hier aus nicht ändern. Zwar taugt eine Bilanzsumme von nur 37 Milliarden € nicht, um irgendwo in der ersten Liga zu spielen. Dennoch wird durch eine LBS Landesbausparkasse Süd die Zukunftsfähigkeit so gut es geht sichergestellt und ebenso die Sicherung der Arbeitsplätze von über 1 500 Mitarbeitern gewährleistet. Darüber hinaus entstehen auch Möglichkeiten zu einer weiteren Expansion. Die LBS Landesbausparkasse Süd wird Bausparverträge mit einem Gesamtumfang von 3,5 Millionen € verwalten. In Zeiten des Wohnungsmangels ist das ein Zeichen der Hoffnung, dass eine leistungsfähige Landesbausparkasse wachsen wird und perspektivisch mehr Menschen einen Bausparvertrag abschließen werden, um Wohnraum zu erwerben. Der Staatsvertrag schließt fusionsbedingte Kündigungen aus, und auch an Personalräte wurde gedacht. Die Rechtsform der öffentlich-rechtlichen Anstalt für die Landesbausparkassen bedeutet hier für die Beschäftigten einen eindeutigen Vorteil. Auch die Bausparer erhalten durch die öffentliche Trägerschaft die höchstmögliche Planungssicherheit und können auch weiterhin nicht zuletzt wegen der Satzungsautonomie und der hohen Expertise des möglichen neuen Instituts davon ausgehen, dass ihr Geld in der neuen LBS Landesbausparkasse Süd in guten Händen liegen wird. Meine Damen und Herren Abgeordneten, trotz des Angebots seitens des Landessparkassenverbands und trotz unserer Eineriode – 61. Sitzung – Mittwoch, 29. März 2023 ladung an denselben stand der Sparkassenverband für ein Gespräch nicht zur Verfügung. Dadurch sind bei uns Fragen offengeblieben. Vor diesem Hintergrund werden wir dem vorliegenden Gesetz nicht unsere Zustimmung geben können, weil – wie gesagt – Fragen noch offen sind. Wir werden uns der Stimme enthalten. (Beifall bei der AfD)
