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Daniel Born

29.03.2023 Sitzungen 17/61

Es folgt die Landesregierung. Ich erteile Herrn Minister Strobl das Wort. Minister des Inneren, für Digitalisierung und Kommunen Thomas Strobl: Herr Präsident, meine sehr verehrten Damen und Herren Abgeordneten! Zunächst möchte ich mich bei Ihnen herzlich für die breite, fraktionsübergreifende Unterstützung des Landtags zum Gesetzentwurf der Landesregierung zur Fusion der LBS Südwest und der LBS Bayern zur LBS Süd bedanken. Damit stärken wir heute den Finanzplatz Baden-Württemberg. So sperrig der Titel auch sein mag, so sinnvoll ist die Sache. Ich will das einmal etwas abgewandelt so sagen, damit auch die Genossen nicht so traurig sind: Wir machen den Weg frei für die größte Landesbausparkasse Deutschlands. Nun, meine sehr verehrten Damen und Herren, es muss auch niemand traurig sein, denn die Stärkung des Finanzplatzes Baden-Württemberg kommt am Ende allen zugute. Wir freuen uns über diese größte Landesbausparkasse Deutschlands in Baden-Württemberg insbesondere deswegen, weil die Standorte Stuttgart und Karlsruhe erhalten bleiben. Die LBS von Rheinland-Pfalz ist bereits bei uns; die LBS Bayern kommt jetzt hinzu. Im Einzelnen: Die Träger der LBS Südwest und der LBS Bayern, die Sparkassenverbände Baden-Württemberg, Bayern und Rheinland-Pfalz, beabsichtigen, beide Institute zur LBS Süd zu vereinigen. Das fusionierte Institut wird mit einer Bilanzsumme von ca. 37 Milliarden € die mit Abstand größte Landesbausparkasse sein. Da es sich um die Verbindung zweier Anstalten des öffentlichen Rechts über die Ländergrenzen hinweg handelt, bedarf die Fusion eines Staatsvertrags der beteiligten Länder als Rechtsgrundlage. Basis des Entwurfs ist der 2015 zwischen Baden-Württemberg und Rheinland-Pfalz geschlossene Staatsvertrag zur Gründung der LBS Südwest, der sich bewährt hat und an den wir anknüpfen. Der Staatsvertrag enthält lediglich die rechtlich unabdingbaren Regelungen; die Träger der LBS Süd werden die weiteren Schritte im Rahmen ihrer Satzungsautonomie selbst bestimmen. Als Landesregierung mit einem durch und durch subsidiären Verständnis von Rechtsaufsicht geht es uns nicht um die Regulierung von Detailfragen sozusagen bis zur dritten Stelle hinter dem Komma. Davon haben Finanzinstitute und die LBS schon genug. Da wollen wir im Land keinen Überbietungswettbewerb haben. (Minister Thomas Strobl) Wir haben im Innenministerium eine klare Linie: so viel Regulierung wie nötig, so viel Autonomie, Freiheit und Gestaltungskraft wie möglich. Ich denke, das ist auch richtig so; Regulierung und Überbürokratisierung haben wir gerade im Bankenwesen genug. Es ist daher auch nicht der Staatsvertrag, der die Fusion herbeiführt, sondern eine hierauf gründende Vereinbarung, die allerdings der Genehmigung durch die Rechtsaufsicht bedarf. Die wesentlichen Inhalte des Staatsvertrags lauten: Die LBS Südwest ist unter Auflösung der LBS Bayern das aufnehmende Institut. Standorte der neuen LBS Süd werden Stuttgart und München. Es wird keine fusionsbedingten Kündigungen geben. Der Standort Karlsruhe bleibt ebenso wie der in Mainz erhalten; wir haben erfreulicherweise nach wie vor in Baden-Württemberg dann zwei Standorte. Für die LBS Süd gilt wie bisher schon für die LBS Südwest baden-württembergisches Landesrecht – auch in Bezug auf das Personalvertretungsrecht. Das hat für die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in Bayern eine erfreuliche Folge, werden die Mitarbeitervertreter im Rahmen der Drittelparität selbstverständlich auch im Verwaltungsrat des neuen Instituts vertreten sein. Für die Beschäftigten aus Bayern ist dies ein Novum; im Aufsichtsgremium der LBS Bayern hatten sie weder Sitz noch Stimme. Das ändert sich jetzt bei dem neuen, größeren Institut. Das ist für die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in Bayern eine schöne Sache. Die Rechtsaufsicht über die neue große Anstalt, das neue große Institut, wird durch das baden-württembergische Innenministerium im Einvernehmen mit den zuständigen Ressorts in Bayern und Rheinland-Pfalz ausgeübt. Am Stammkapital der neuen Anstalt sind die LBS Südwest zu 58,5 % und die LBS Bayern zu 41,5 % beteiligt. Das sind also klare Mehrheitsverhältnisse. Insofern bringt diese Fusion für das Land Baden-Württemberg eine ganze Reihe von Vorteilen. Sehr wichtig sind auch die Planungssicherheit bei Immobilieninvestitionen durch die Zinssicherung – etwa für Bausparerinnen und Bausparer –, der Beitrag im Kampf gegen den Klimawandel durch die Finanzierung energetischer Sanierungen und vor allem die Stärkung des Finanzstandorts Baden-Württemberg. Ich möchte mich mit Blick auf die Beratungen herzlich dafür bedanken, dass das Parlament die Landesregierung so konstruktiv begleitet hat, und freue mich über die fraktionsübergreifende Unterstützung für diesen Gesetzentwurf der Landesregierung. Der Finanzplatz Baden-Württemberg wird heute verlässlich, solide und nachhaltig noch einmal gestärkt. Das ist in diesen unruhigen Zeiten – blicken Sie nur in unser Nachbarland Schweiz oder in die Vereinigten Staaten von Amerika – eine wirklich gute und richtige Sache. Herzlichen Dank für die fraktionsübergreifende Unterstützung. (Beifall bei der CDU und Abgeordneten der Grünen)

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