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Dr. Rainer Podeswa

AfD 29.03.2023 Sitzungen 17/61

Sehr geehrter Herr Präsident, sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete! Die AfD-Fraktion wird dem hier vorgelegten Gesetzentwurf auf der Basis der im Finanzausschuss ergänzend beratenen Änderungen zustimmen. Die Gewährung einer Energiepreispauschale an die Versorgungsempfänger in Baden-Württemberg wird von uns bereits aus Gründen der Gleichbehandlung gegenüber Versorgungsempfängern des Bundes mitgetragen, auch wenn die damit einhergehenden Mehrausgaben für die öffentliche Hand durchaus erheblich sind. Es ist bereits in der Ersten Beratung betont worden: 32,8 Millionen € auf Landesebene und zusätzlich weitere 5 Millionen € im kommunalen Bereich stellen eine Größenordnung dar, die in einer Zeit dringend notwendiger Haushaltskonsolidierung durchaus ins Gewicht fällt. Noch nie war Deutschland, aber auch noch nie war Baden-Württemberg, auch gemessen am BIP – also absolut und relativ –, so hoch verschuldet wie heute. Vor diesem Hintergrund beobachten wir mit Interesse, wie die weiteren Haushaltsberatungen innerhalb der Bundesregierung verlaufen werden, wo sich der FDP-Finanzminister wieder einmal als Bollwerk der Vernunft gegen übertriebene Ausgabenwünsche der Fachressorts zu inszenieren versucht. Genützt hat es der FDP bisher bekanntlich wenig, und zwar zu Recht. Denn in zu vielen Fällen ist sie bereits billiger Steigbügelhalter von Rot-Grün gewesen. (Dr. Rainer Podeswa) Aber auch auf der Verwaltungsebene rückt noch ein weiterer Aspekt in den Fokus. Um die vorliegenden Hilfen den privaten Haushalten schnellstmöglich zur Verfügung zu stellen, ist erneut – es ist ja kein Einzelfall – die Beauftragung eines externen Dienstleisters durch das Land erforderlich, da angeblich nur so die erhebliche Zahl der zu erwartenden Anträge abgearbeitet werden kann. In einer Zeit, in der landauf, landab der Bürokratieabbau versprochen wird, in der der Herr Ministerpräsident den Bürokratieabbau zur Chefsache erklärt hat und seinen besten Freund in den Normenkontrollrat einberufen hat, um hier beschleunigt voranzukommen, (Heiterkeit des Abg. Anton Baron AfD) in dieser Zeit ist es natürlich durchaus bedenklich, wenn die Verwaltungsbehörden noch immer weiter anwachsen und gleichzeitig zusätzlich noch externe Dienstleister beauftragt werden müssen. Die zu verzeichnende Beauftragung externer Dienstleister und Berater muss damit auch auf der Landesebene deutlich problematisiert werden. Denn dies ist ganz offensichtlich kein Einzelfall und daher umso bedenklicher. Auch wenn die Unterstützung der Versorgungsempfänger durch eine Energiepreispauschale befürwortet werden kann, bestehen die Probleme der finanzpolitischen und der verwaltungstechnischen Konsequenzen weiter. Die Landesregierung wird sich diesen Problemen stellen müssen. Wir werden dem Gesetzentwurf, wie eingangs schon erwähnt, zustimmen. Vielen Dank. (Beifall bei der AfD)

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