Dr. Gisela Splett
Sehr geehrter Herr Präsident, sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete! Wir sind ja heute in der zweiten Lesung. Die wesentlichen Punkte hatte ich bereits in der ersten Lesung erläutert, und diese sind von den Vorrednern ebenfalls noch einmal betrachtet worden. Der Hintergrund ist, dass durch den Angriffskrieg Russlands gegen die Ukraine Preissteigerungen im Energiebereich ausgelöst wurden, (Zuruf von der AfD) und diese wurden für die Rentnerinnen und Rentner sowie für die Versorgungsempfängerinnen und -empfänger des Bundes durch ein entsprechendes Bundesgesetz mit 300 € im Dezember 2022 abgefedert. Die Ruhestandsbeamtinnen und -beamten des Landes und der Kommunen in Baden-Württemberg und anderen Bundesländern wurden von diesem Gesetz jedoch nicht erfasst; natürlich sind sie aber ebenso von den Preissteigerungen betroffen. Deswegen haben wir uns entschieden, auch in Baden-Württemberg eine Energiepreispauschale für die Pensionärinnen und Pensionäre auf den Weg zu bringen. Die anderen Bundesländer sind diesen Schritt ebenfalls gegangen. riode – 61. Sitzung – Mittwoch, 29. März 2023 Es war gut, dass bereits im Vorgriff der gesetzlichen Regelung die Auszahlung der 300 € durch das Landesamt für Besoldung und Versorgung kurzfristig seit Dezember 2022 erfolgen konnte. Die Unterstützung kam damit schnell und unmittelbar an. Mit diesem Gesetzentwurf schaffen wir nun nachträglich die gesetzliche Grundlage für die Auszahlung. Mit dem in den Finanzausschuss eingebrachten Änderungsantrag schaffen Sie zusätzlich in diesem Gesetz die rechtlichen Grundlagen für ein schlankes Verwaltungsverfahren zur Auszahlung von Härtefallhilfen an Bürgerinnen und Bürger, die mit Öl, Pellets, Flüssiggas oder Kohle heizen. Sie machen damit den Weg frei, damit die Entlastungen zeitnah bei den Bürgerinnen und Bürgern in unserem Land ankommen können. Ich bitte daher insgesamt um Zustimmung zu diesem Gesetzentwurf. Vielen Dank. (Beifall bei den Grünen und der CDU sowie Abge- ordneten der SPD)
