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Ulli Hockenberger

CDU 29.03.2023 Sitzungen 17/61

Sehr geehrter Herr Präsident, liebe Kolleginnen und Kollegen! Zu Beginn möchte ich den ersten Satz meiner Rede in der ersten Lesung wiederholen: Das Kommunalwahlpaket ist da. ... Die Koalition liefert zuverlässig und rechtzeitig vor der nächsten Kommunalwahl. – 2024. – Das Protokoll notiert an dieser Stelle: „Beifall bei der CDU und Abgeordneten der Grünen“. Apropros Protokoll: Ich denke, ich spreche in Ihrer aller Namen, wenn ich dem Stenografischen Dienst einmal für die tolle Arbeit danke. Denn zu Beginn der zweiten Lesung lag rechtzeitig das Protokoll der umfangreichen Anhörung zu diesem Gesetzespaket vor. (Beifall bei der CDU, den Grünen, der SPD und der AfD – Abg. Thomas Blenke CDU: Sehr gut!) Wegen unserer Haltung zum Grundsätzlichen verweise ich auf die erste Lesung und möchte deswegen gleich zum Ergebnis der Anhörung im Innenausschuss kommen und auch zu einem riode – 61. Sitzung – Mittwoch, 29. März 2023 Gespräch – meine Kollegin Sperling hat es erwähnt – der kommunalpolitischen Sprecher der Fraktionen GRÜNE, SPD, FDP/DVP und CDU, nicht ohne mich bei meinen Kolleginnen Swantje Sperling und Julia Goll sowie meinem Kollegen Klaus Ranger zu bedanken. Ich verweise zunächst einmal auf den gemeinsamen Antrag, der Ihnen vorliegt. Am Sternchen über der SPD können Sie erkennen, dass die SPD bis auf eine kleine Feinheit diesen Antrag mitträgt. (Zuruf: Gendern!) Wer Zweifel daran hat, kann das unten an der Erläuterung zum Sternchen erkennen. Als Dienstleister übersetze ich Ihnen das Sternchen: Es geht um die Nebentätigkeitsablieferungspflicht. Sonst ist man dabei. – Dies als Dienstleistung des Abg. Hockenberger an Sie alle, damit Sie es nicht nachlesen müssen. (Zuruf des Abg. Andreas Stoch SPD) Ich glaube, dass das ein guter Einstieg war, das Ganze etwas zu verbessern. Die FDP/DVP möchte dieses Sternchen nicht, hat aber in der Anhörung signalisiert, an der einen oder anderen Stelle durchaus mitgehen zu können, wenn ich das richtig verstanden habe. Ich verhehle nicht, dass ich mir eine andere Darstellungsform der Anträge hätte vorstellen können (Beifall bei Abgeordneten der CDU, der Grünen und der SPD – Zuruf des Abg. Andreas Stoch SPD) – Komma, der Satz geht weiter –, aber ich bin ja im Landtag und nicht in der Landtagsverwaltung. (Heiterkeit – Beifall bei der CDU und der Abg. Julia Goll FDP/DVP) Worum geht es, meine Damen und Herren? Die Dinge sind im Einzelnen genannt. Bezüglich des Unterschriftenquorums – darauf möchte ich aufmerksam machen – hatte die SPD-Fraktion schon im Innenausschuss einen Änderungsantrag gestellt, den wir jetzt modifiziert übernehmen. Frau Sperling hat es gesagt. Zum Begriff „Amtsverweser“ muss ich nicht viel mehr sagen, außer dass wir jetzt die Amtsverweserproblematik im Hinblick auf den Begriff „Amtsverweser“ einerseits und im Hinblick auf einen Bürgermeister, der einfach nicht weiß, dass seine Zeit abgelaufen ist – Stichwort Eppelheim –, andererseits beseitigen. Für das Thema „Ablieferungspflicht für Nebentätigkeiten“ – das ist genannt worden – gab es seit 1973 keine Anpassung. Das ist eigentlich ein undenkbarer Vorgang. Wir sehen in der jetzigen Anpassung ein wertschätzendes Zeichen der Übernahme von Verantwortung für den Dienstherrn. Zumindest die CDU und die Grünen sehen das so. (Beifall bei der CDU und Abgeordneten der Grünen) Ein Stichwort ist nicht genannt worden – das geht im Rauschen vielleicht ein bisschen unter –: Wir ändern auch die Landkreisordnung an einem entscheidenden Punkt. Ich nenne das Stichwort Reutlingen. Die Älteren unter uns und auch (Ulli Hockenberger) die Jüngeren unter uns, die dabei waren, erinnern sich, dass wir 2018 hier eine engagierte Debatte zu einem Antrag auf Stadtkreiserhebung von Reutlingen hatten. Wir haben uns seinerzeit nicht entschließen können, dem Antrag zu entsprechen. Wir haben aber versprochen: Dann, wenn sich vor Ort etwas bewegt, sind wir auch bereit, nachzusteuern. Ich glaube, es sind schöne Grüße nach Reutlingen, dass wir in diesem Fall diese Regelung in die Landkreisordnung aufnehmen. Damit hält der Landtag Wort. (Beifall bei der CDU und Abgeordneten der Grünen) Es gibt zwei Änderungsanträge der SPD. In einem geht es sozusagen um die Beibehaltung der Neuwahl im zweiten Wahlgang. Auch dazu haben uns in der letzten Zeit Zuschriften erreicht, die uns nachdenklich machen können. Indessen – ich habe es gesagt –: Wir sind vertragstreu. Wir stehen zum Koalitionsvertrag. Zur Einführung einer Abwahlmöglichkeit hat Frau Kollegin Sperling bereits ausgeführt. Auch ich habe festgestellt, dass die Hürden dort in der Tat extrem hoch sind – einmalig hoch, muss man sagen. Dennoch sehen wir in der Einführung einer Abwahlmöglichkeit keinen Beitrag zur Attraktivitätssteigerung des Amtes des Bürgermeisters, (Abg. Thomas Blenke CDU: Genau! Das ist der ent- scheidende Punkt!) was wir ja mit diesem Gesetzentwurf anstreben. Meine sehr geehrten Damen und Herren, ich verdanke der Begründung des SPD-Antrags nun auch die Erkenntnis, was ephemere Stimmungen in der Öffentlichkeit sind. Wer sich dafür interessiert, möge es nachlesen. (Vereinzelt Heiterkeit) Es wundert nicht, dass in der Anhörung die Absenkung des passiven Wahlalters im Zentrum der Ausführungen stand. (Abg. Anton Baron AfD: Ja, genau!) Professor Dr. Pautsch hat ausgeführt, dass die Absenkung keinen verfassungsrechtlichen Bedenken begegnet, soweit es um die Verwirklichung des Grundsatzes der Allgemeinheit der Wahl geht. Etwaige Wertungswidersprüche müssten im einfachen Recht aufgelöst werden. Er verweist darauf, dass bei der Festsetzung von Wahlaltergrenzen immer zu berücksichtigen ist, dass die gesellschaftliche Entwicklung auch im Hinblick auf die Einsichtsfähigkeit eine maßgebliche Rolle spielt. Er erklärt das zum Leitkriterium solcher Entscheidungen. (Abg. Anton Baron AfD: Ja!) Herr Professor Dr. Kothe thematisiert das Ganze von einer anderen Seite. Er führt aus, dass auch Erwägungen, gesetzliche Regelungen, einfachgesetzliche Regelungen bei dieser Abwägung eine Rolle spielen, (Abg. Anton Baron AfD: Ja!) und er hebt insbesondere auf die Belastungen des Amtes ab und thematisiert das Jugendschutzrecht. (Abg. Anton Baron AfD: Genau!) eriode – 61. Sitzung – Mittwoch, 29. März 2023 Wenn man sich vor der Anhörung mit dem Gesetzentwurf befasst hat, dann wundern einen diese beiden Ausführungen nicht. (Abg. Anton Baron AfD: Genau!) Aber es war notwendig, sie noch einmal zu hören. Irgendwo habe ich einmal Folgendes gelesen: Wenn es im Leben wie in der Politik Fragen gibt, auf die es keine endgültige, keine zweifelsfreie, keine unumstrittene Antwort gibt, dann muss man sich selbst eine geben, die man für richtig hält. – Warum sage ich das? Wir müssen heute antworten, wir müssen heute endgültig entscheiden, und wir haben uns nach gründlicher Abwägung entschieden, diesem Gesetzentwurf zuzustimmen. „Mehr Jugend wagen“, wie ich es in der ersten Lesung zusammengefasst habe. Ich komme zum Schluss, Herr Präsident: Das Kommunalwahlpaket ist da. Es ist rechtzeitig da. Wir haben geliefert. Es ist fast alles drin. Wir stimmen zu. Vielen Dank. (Beifall bei der CDU und den Grünen)

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