Stephen Brauer
Sehr geehrter Herr Präsident, liebe Kolleginnen und Kollegen! Die von der Ampelregierung in Berlin geschaffene Möglichkeit zur Auszahlung einer einmaligen Energiepreispauschale ist und bleibt auch in der Zweiten Beratung eine gute Möglichkeit, um auch bei den Versorgungsempfängern die Inflation im Energiebereich zumindest etwas abzumildern. Dass nun aufgrund eines Änderungsantrags der Regierungsfraktionen auch nicht leitungsgebundene Energieträger berücksichtigt werden sollen, ist sachlogisch und wird von uns unterstützt. Dass auch die Pensionäre im Land diese Unterstützung erfahren, wird von uns ausdrücklich begrüßt. Es geht ja immerhin um 32,8 Millionen €, welche hier für die Versorgungsempfäneriode – 61. Sitzung – Mittwoch, 29. März 2023 ger bereitgestellt werden. Dass diese Gruppe bei der Coronaeinmalzahlung nicht berücksichtigt wurde, macht ihre Einbeziehung in den begünstigten Personenkreis umso wichtiger. Im Energiesektor gab es ja erhebliche Unterstützungen durch den Bund. Diese waren notwendig und richtig, gelangen aber jetzt an ihr Ende. Diese Staatshilfen laufen also jetzt vollends aus. Allerdings ist damit die Energiekrise nicht bewältigt. Die Vermeidung eines Blackouts und die Verhinderung kalter Wohnungen ist die eine Sache; die dauerhafte Bereitstellung bezahlbarer Energie für die privaten Haushalte und die Unternehmen in unserem Land die andere. Deshalb sind wir weiterhin darauf angewiesen, sämtliche Quellen zu nutzen, um bezahlbare Energie für die Wirtschaft und die privaten Haushalte und damit auch für die Pensionäre bereitzustellen. Das wird ja auch getan: Flüssiggas in LNG-Terminals und leider auch zunehmend Kohleverstromung, wenn der Wind eben nicht weht und die Sonne nicht scheint. Energie ist auch im Ausland teuer. So ist es nur folgerichtig, dass die Energiepreispauschale auch an die Versorgungsempfänger im Ausland bezahlt wird. Wir stimmen der Gewährung einer einmaligen Energiepreispauschale zu. Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit. (Beifall bei der FDP/DVP)
