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Swantje Sperling

GRÜNE 29.03.2023 Sitzungen 17/61

Sehr geehrter Herr Präsident, liebe Kolleginnen und Kollegen! Teilhabe und Klarheit – das sind für mich die Leitlinien dieser Kommunalwahlrechtsreform. Hinter uns liegen Monate der Arbeit, der Verhandlungen und des Austauschs innerhalb der Koalition, mit den Kommunalpolitikerinnen und Kommunalpolitikern im Haupt- und Nebenamt, mit den kommunalen Landesverbänden, und jüngst, letzte Woche, gab es ein sehr konstruktives Gespräch mit den anderen demokratischen Fraktionen. Ihnen allen will ich danken; denn der gesamte Prozess inklusive des gemeinsamen Änderungsantrags zeigt, dass solche umfassenden Gesetze auch umfassend vorbereitet und debattiert werden. Das ist sehr wichtig – vor allem, weil wir hier Neuland betreten. Mit dem passiven Wahlalter ab 16 Jahren geben wir jungen Menschen in Baden-Württemberg eine Chance auf politische Mitsprache, wie sie in anderen Bundesländern erst ab 18 Jahren möglich ist. (Zuruf des Abg. Thomas Blenke CDU) eriode – 61. Sitzung – Mittwoch, 29. März 2023 Bei der Anhörung wurde zudem erneut deutlich, dass die juristische Zulässigkeit unproblematisch ist. Das Wahlrecht hat nicht nur eine fundamentale Bedeutung, es hat auch Dynamik und muss regelmäßig überprüft und angepasst werden. Wir haben dem Engagement, der Befähigung, der Emanzipation von jungen Menschen hiermit Rechnung getragen. Das ist eine innovative Anpassung. (Beifall bei den Grünen, Abgeordneten der CDU so- wie der Abg. Sascha Binder und Gabriele Rolland SPD) Und es passt zu uns: Baden-Württemberg ist die Innovationsregion Europas, und das nicht nur in der Forschung und in der Wirtschaft, sondern auch, wenn es darum geht, Menschen zu beteiligen und zusammenzubringen. Ich meine, das eine bedingt zwangsläufig das andere. So wie die süddeutsche Ratsverfassung ein absoluter Meilenstein in der Geschichte ist, so ist es jetzt auch die Einführung des passiven Wahlalters ab 16 Jahren. Der zweite Schwerpunkt dieser Reform ist die Stärkung der Rolle der Bürgermeisterinnen und Bürgermeister. Diese sind die Hauptdarsteller in der Kommunalpolitik – eine Rolle, die aus ganz unterschiedlichen Gründen eine zunehmende Herausforderung darstellt. Mit dem Rückkehrrecht für Landesbeamte machen wir das Amt attraktiver. Dem dient auch die im Änderungsantrag enthaltene Anhebung der Freibeträge für Nebentätigkeiten. Das wurde 50 Jahre lang nicht geändert, und es ist einfach an der Zeit, dies zu tun. Zudem ist es wichtig, dass die entlohnt werden, die zusätzliche Verantwortung übernehmen. (Beifall bei den Grünen und Abgeordneten der CDU) Ebenso im Änderungsantrag enthalten ist die Notwendigkeit von Unterstützungsunterschriften auch in kleineren Gemeinden. Auch Spaßkandidaten – ich würde sie eigentlich lieber „Störkandidaten“ nennen – sollten wenigstens einmal in der betreffenden Kommune gewesen sein. (Zuruf) Ich glaube, so viel Ernsthaftigkeit und Respekt muss man einfach auch gegenüber der Gemeinde und den Bürgerinnen und Bürgern einfordern. (Beifall bei den Grünen und Abgeordneten der CDU sowie des Abg. Gernot Gruber SPD) Mit Respekt hat auch ein weiterer Punkt dieses Änderungsantrags zu tun. Denn mal ehrlich: Der Begriff „Amtsverweser“ hat nun wirklich nichts Elegantes oder Würdevolles. Der Begriff „Bestellter Bürgermeister“ ist hier der richtige. (Beifall bei der FDP/DVP und Abgeordneten der CDU sowie des Abg. Sascha Binder SPD) Ja, in sehr, sehr wenigen Fällen beschädigen Bürgermeisterinnen und Bürgermeister auch selbst die Würde ihres Amtes. Angesichts von Vorgängen wie in Niederstetten verstehe ich den Änderungsantrag der SPD. Die hohen Hürden, die Sie zur Voraussetzung einer Abwahl des Bürgermeisters voranstellen, zeigen, dass das kein reißerischer Antrag ist. Die bisherigen (Swantje Sperling) wenigen Fälle sind aber absolute Einzelfälle und im Kern strafrechtlich und disziplinarrechtlich regel- und lösbar. Ich glaube daher nicht, dass eine gesetzliche Regelung zur Abwahl notwendig ist. Grundsätzlich halte ich die Möglichkeit der Abwahl von Bürgermeisterinnen und Bürgermeistern für das falsche Signal, insbesondere angesichts der großen Herausforderungen, die es in der Zukunft zu bewältigen gilt. (Beifall bei den Grünen und Abgeordneten der CDU) Die Menschen wählen genau die Person, der sie die Befähigung zu diesem Amt zutrauen. Wichtig für die Wahlentscheidung ist nicht das Alter des Kandidierenden, sondern das Vertrauen der Wählerschaft. Mit der Herabsetzung des Alters der Wählbarkeit ab 18 und dem Wegfall der Altersgrenze stärken wir die Bürgerinnen und Bürger in ihrer Wahlentscheidung und stärken die Rolle des Stadtoberhaupts. Dies gilt ebenso für die Einführung der Stichwahl, wie sie schon viele andere Bundesländer kennen. Eine klare Wahlentscheidung gibt den Gewählten Rückendeckung, und Stichwahl statt Neuwahl bedeutet, dass die Entscheidung zwischen den beiden Bewerberinnen bzw. Bewerbern fällt, die von den Wählerinnen und Wählern in der ersten Wahl favorisiert worden sind. Es gibt wenig Raum für taktische Spielchen und mehr Raum für eine klare Entscheidung. Eine ebenso klare Entscheidung wünsche ich mir jetzt auch für dieses Gesetz für mehr Teilhabe und Klarheit in der Kommunalpolitik. Vielen Dank. (Beifall bei den Grünen und Abgeordneten der CDU)

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