Sascha Binder
Herr Präsident, liebe Kolleginnen und Kollegen! Herzlichen Dank, Kollege Hockenberger, dass Sie die Antragssituation noch einmal so deutlich gemacht haben. Ich glaube, dass wir uns insgesamt im Parlament mehr daran gewöhnen müssen – das gilt auch für die Landtagsverwaltung –, dass es auch interfraktionelle Einigungen gibt. Darauf müssen wir uns einstellen. Ich glaube, es war gut, dass die Regierungsfraktionen die Anregung, die ich, Frau Kollegin Sperling, in der ersten Lesung gegeben habe, aufgenommen haben, dass es noch mal Gespräche der kommunalpolitischen Sprecherinnen und Sprecher gab. Noch besser wäre es nach meiner Auffassung natürlich gewesen, wir hätten schon zu Anbeginn der Diskussion gemeinsam über das Kommunalwahlrecht nachgedacht. Denn die kurzen Gespräche zeigen, dass allein durch diese Gespräche das Gesetz noch besser geworden ist. Man will sich ja gar nicht ausdenken, wie gut das Gesetz geworden wäre, wenn wir schon von Anfang an einbezogen worden wären. (Heiterkeit und Beifall bei der SPD – Lachen bei der CDU – Abg. Thomas Blenke CDU: Er hat immer ei- nen ganz eigenen Humor!) Ich möchte bei dieser Gelegenheit – Sie gestatten es mir; Kollege Hockenberger hat ihn genannt – unseren kommunalpolitischen Sprecher, der leider während dieser ganzen Gesetzgebungsphase krankheitsbedingt nicht hier war, hier wieder begrüßen. Wir freuen uns, dass er heute zur zweiten Lesung ge- (Sascha Binder) sund wieder zurück ist. Lieber Klaus Ranger, herzlich willkommen zurück! (Beifall bei allen Fraktionen) Wir freuen uns darüber, dass das Thema „Spaß- oder Störkandidatinnen und -kandidaten“, das wir in der ersten Lesung und auch in der Ausschussberatung vorgebracht haben, heute mit Unterstützung der Regierungsfraktionen ins Gesetz kommt. Ich glaube, das ist notwendig. Ich glaube auch, dass die Attraktivitätssteigerungsmaßnahmen zugunsten der Bürgermeisterinnen und Bürgermeister im Großen und Ganzen gut sind. Aber die Möglichkeit einer Abwahl als Grund dafür anzusehen, dass niemand mehr für ein Bürgermeisteramt kandidiert – aus Angst, man könne nicht gestalten, weil man abgewählt wird –, ist aus meiner Sicht eine deutliche Missinterpretation unseres Antrags. Ich will daran erinnern, dass der Gemeindetag und auch wir im Parlament nicht nur Bürgermeisterinnen und Bürgermeister im Blick haben dürfen, wenn wir ein Kommunalwahlgesetz ändern, sondern dabei immer auch die ehrenamtlichen Gemeinderätinnen und Gemeinderäte sehen müssen. Ich beziehe in diesem Zusammenhang ausdrücklich die ehrenamtlichen stellvertretenden Bürgermeisterinnen und Bürgermeister mit ein, die genau in einer solchen Situation, in der die Bürgermeisterin oder der Bürgermeister – aus welchen Gründen auch immer – handlungsunfähig ist, über Monate hinweg – es gibt keine Lösung dafür, die kurzfristig umsetzbar wäre – einen Job machen müssen, den sie nicht machen sollten, für den sie auch nicht gewählt sind. Für diese Situation muss der Gemeinde, den Bürgerinnen und Bürgern und dem Gemeinderat, eine Lösungsmöglichkeit gegeben werden. Diese verwehren Sie heute. (Beifall bei der SPD und Abgeordneten der FDP/ DVP) Sie werden es mir verzeihen, liebe Kolleginnen und Kollegen von den Grünen: Sie werden heute zum zweiten Mal aufgrund eines Einzelfalls ein Kommunalwahlgesetz ändern. Sie haben das damals gemeinsam mit uns gemacht, was die Altersgrenze und die Wiederwahl angeht. Man erinnert sich an die „Lex Kuhn“. Heute beschließen wir eine „Lex Kienzle“. Sie haben seit der Stuttgarter OB-Wahl ein Trauma. Das mit dem Trauma kann ich als SPD-Abgeordneter durchaus nachvollziehen, aber man darf aus einem Trauma, das man bei einer OB-Wahl erlebt, nicht die falschen Schlüsse ziehen und die Wahlmöglichkeiten durch die Einführung der Stichwahl für die Bürgerinnen und Bürger minimieren. (Abg. Oliver Hildenbrand GRÜNE: Haben Sie ein- mal in andere Bundesländer geschaut?) Es geht nicht um taktische Spielchen bei einer Neuwahl, (Zuruf des Abg. Thomas Poreski GRÜNE) sondern es geht darum, dass die Bürgerinnen und Bürger bis zum letzten Wahltag die Möglichkeit haben, sich entweder selbst aufzustellen oder bis zum Schluss die richtige Wahl zu treffen. Dafür gibt es viele Beispiele. Das letzte Beispiel in Tengen zeigt, dass eine Bürgerschaft durchaus so selbstbewusst ist, dass, wenn im ersten Wahlgang eben kein richtiges Ergebnis kommt, dann noch andere kandidieren können. Dieriode – 61. Sitzung – Mittwoch, 29. März 2023 se Möglichkeit verwehren Sie in Zukunft, liebe Kolleginnen und Kollegen. (Beifall bei der SPD – Zuruf von der SPD: Genau so ist es!) Wie gut es funktioniert – zumindest aus grüner Sicht –, kann man ja im Nachbarland Hessen betrachten. Vielleicht ist das auch die wahre Triebfeder. Ich glaube, dass die Wahl in Kassel wirklich kein guter Grund ist, heute die Stichwahl einzuführen, weil das Ergebnis, das da zustande gekommen ist, nicht wirklich dem Willen der Bürgerschaft entspricht. (Zuruf des Abg. Daniel Lede Abal GRÜNE) Deshalb werden wir heute – vor allem wegen der wesentlichen Änderungen und auch wegen der Einführung des passiven Wahlrechts ab einem Alter von 16 Jahren – diesem Gesetzentwurf zustimmen, weil wir an entscheidenden Punkten als Opposition nicht nur mitwirken, sondern Gesetzgebung auch mit bestimmen, und weil wir mit zustimmen. Herr Kollege Schwarz, entgegen Ihren sonstigen Äußerungen vom Pult: Es ist keine Krawall- oder Populismusopposition, sondern eine verantwortungsbewusste SPD-Fraktion, die sich hier einbringt und ihre Verantwortung trägt, wenn es um wichtige Gesetzgebung in diesem Land geht. Liebe Kolleginnen und Kollegen, herzlichen Dank für Ihre Aufmerksamkeit. (Beifall bei der SPD – Zuruf des Abg. Andreas Schwarz GRÜNE)
