Dr. Wolfgang Reinhart
Für die Landesregierung spricht der Innenminister. Minister des Inneren, für Digitalisierung und Kommunen Thomas Strobl: Herr Präsident, meine sehr verehrten Damen und sehr geehrten Herren Abgeordneten! Die 1 101 Gemeinden und 35 Landkreise in unserem Land sind die Keimzelle und die Grundlage unserer Demokratie. Nirgendwo ist Demokratie so unmittelbar erlebbar und spürbar wie dort. Jede Gemeinderätin, jeder Gemeinderat und alle anderen kommunalen Mandatsträger wissen das aus eigener Erfahrung im positiven Sinn, wenn man nach langen Wochen, Monaten, Jahren mit großem Engagement, nach zahlreichen Diskussionen und Abstimmungen mit einem Anliegen durchdringt und eine Mehrheit im Rat bekommt und in seiner Heimatgemeinde etwas positiv gestalten kann – aber auch im umgekehrten Sinn, wenn eigene Vorhaben keine Mehrheit erreichen, vielleicht wochen-, monate-, jahrelange Arbeit vergebens gewesen ist. Auch das, meine sehr verehrten Damen und Herren, gehört zur Demokratie: die Freuden und das Leiden – das kann ich als jemand, der 27 Jahre ehrenamtlich in der Kommunalpolitik tätig gewesen ist, wirklich so bestätigen –, und zwar die Freude, etwas zu erreichen, zu gestalten, und die Erkenntnis, dass eine Mehrheit es möglicherweise anders sieht als man selbst, wenn man mit großer Leidenschaft eine Überzeugung hat. (Minister Thomas Strobl) Um es mit Konrad Adenauer zu sagen – für mich als jemand, der lange in der Kommunalpolitik, lange in der Bundespolitik sein durfte und seit wenigen Jahren in der Landespolitik aktiv sein darf –: Die Kommunalpolitik ist schon die Schule der Demokratie, aber sie ist vor allem auch die Meisterprüfung für die Demokratie. Diese lehrreichen Erfahrungen werden, meine sehr verehrten Damen und Herren, wenn Sie es heute so beschließen, bald auch 16- und 17-jährige Mandatsträger sammeln können. (Zuruf von der AfD) Sie werden selbst für das ringen, was aus ihrer Sicht wichtig ist, und damit Erfolg haben – oder eben auch nicht. Meine sehr verehrten Damen und Herren, das beginnt mit der Wahl. Es wird nämlich nicht so sein, dass jede und jeder 16-Jährige, die bzw. der auf einem Wahlzettel steht, am Ende des Tages gewählt werden wird. Auch mit dieser Niederlage wird man umgehen müssen; auch das gehört zu unserer Demokratie. Diejenigen, die gewählt werden, werden nach mancher Ratssitzung auch einmal frustriert und niedergeschlagen nach Hause gehen, manchmal aber auch beschwingt von einer Diskussion oder dem Erreichen eines Ziels, dem man sich verschrieben hat. Dass es Interesse von jungen Menschen an der Politik gibt, sieht man auch heute auf dieser Zuschauertribüne. Ich bin sicher, dass dort noch nicht alle über 18 Jahre alt sind. Danke auch für Ihr Interesse an dieser Debatte heute! (Beifall bei den Grünen und der CDU sowie Abge- ordneten der SPD) Meine sehr verehrten Damen und Herren, dass wir uns mit der Absenkung des Wahlalters politisch auseinandersetzen, das ist doch ganz in Ordnung. Das Ziel der Koalition, junge Menschen in diesem Punkt früher und stärker an politischen Prozessen zu beteiligen, dieses Ziel ist allerdings ganz sicher nicht verwerflich. Über den Weg kann man politisch streiten. Da wir bundesweit Neuland betreten, ist auch die Frage nach der Rechtmäßigkeit zunächst einmal absolut berechtigt. (Abg. Anton Baron AfD: Ja!) Deswegen haben wir das auch lange, ausführlich und mit externer Expertise diskutiert, beraten, abgewogen, und dann haben wir entschieden. Ja, wir haben uns mit der Frage der Absenkung des Mindestalters für die Wählbarkeit ausgiebig auseinandergesetzt – zu Recht –: in einer sehr ausführlichen Begründung zum Gesetzentwurf, im Rahmen einer schriftlichen Anhörung, mit der wir uns wiederum in der Gesetzesbegründung intensiv auseinandergesetzt haben, in unzähligen Gesprächen, Debatten und schließlich vor zwei Wochen – der Vorsitzende des Innenausschusses, Ulli Hockenberger, hat darauf hingewiesen – erneut in einer öffentlichen Anhörung im Innenausschuss. In dieser Anhörung hat Herr Professor Pautsch ausdrücklich betont und klargestellt, dass keine verfassungsrechtlichen Bedenken gegen die Absenkung des Mindestalters für die Wählbarkeit auf 16 Jahre bestehen. (Zuruf des Abg. Anton Baron AfD) eriode – 61. Sitzung – Mittwoch, 29. März 2023 Herr Professor Pautsch hat insbesondere hervorgehoben, dass einfaches Recht nicht mit dem Grundsatz der Allgemeinheit der Wahl als Verfassungsrecht abgewogen werden könne. Es komme daher gerade nicht auf vermeintliche Wertungswidersprüche zum einfachen Recht an, wie dies teilweise angeführt wurde. Man kann also, meine sehr verehrten Damen und Herren Abgeordneten, zur Absenkung des Mindestalters für die Wählbarkeit auf 16 Jahre politisch ganz sicher unterschiedlicher Meinung sein. (Abg. Thomas Blenke CDU: So ist es!) Festzuhalten bleibt aber, dass sich – so jedenfalls der Sachverständige Professor Pautsch – die beabsichtigte Änderung im Rahmen des Gestaltungsspielraums des Landtags von Baden-Württemberg als Gesetzgeber hält. (Beifall bei den Grünen und Abgeordneten der CDU) Meine sehr verehrten Damen und Herren, das ist die Rechtslage, die uns der Sachverständige dargestellt hat. Ich möchte noch hinzufügen: Lassen wir einfach einmal die Kirche im Dorf. Jetzt warten wir einmal die Kommunalwahlen ab, wie viele 16-Jährige dann tatsächlich gewählt werden. (Zuruf von der AfD: Was ist das denn für ein Argu- ment? – Abg. Rüdiger Klos AfD: Das ist ja absurd!) Meine sehr verehrten Damen und Herren, dass wir den Wählerinnen und Wählern diese Möglichkeit geben, das finde ich schon einmal ganz in Ordnung. Zudem ist die Frage: Ist der 17-Jährige von heute noch vergleichbar mit dem 17-Jährigen vor 70 Jahren? (Unruhe bei der AfD) Das gilt genauso für den 70-Jährigen. Wir erweitern die Altersgrenzen ja auch nach oben, und zwar bei Bürgermeisterinnen und Bürgermeistern. Ich bin ganz überzeugt: Wir werden jetzt nicht flächendeckend in Baden-Württemberg ein Vergreisungsproblem in den Rathäusern bekommen. (Vereinzelt Heiterkeit bei den Grünen – Zuruf des Abg. Anton Baron AfD) Es gibt noch immer die Wählerinnen und Wähler, die eine vernünftige Entscheidung treffen können und auch treffen. Man kann doch auch niemandem erklären, dass jemand mit 70 oder 75 Jahren zwar ein guter amerikanischer Präsident, ein guter baden-württembergischer Ministerpräsident sein kann, (Zuruf von der SPD) dass man aber nicht mehr Bürgermeister einer kleinen Gemeinde sein darf. Deswegen ist es richtig, dass wir uns mit diesen Altersgrenzen nach unten und nach oben auseinandergesetzt und Entscheidungen getroffen haben. (Beifall bei den Grünen und Abgeordneten der CDU) Meine sehr geehrten Damen und Herren, ein weiterhin vielfach diskutierter Punkt ist die Einführung der Stichwahl bei (Minister Thomas Strobl) Bürgermeisterwahlen. Vor fast genau einem Jahr habe ich hierzu in der Debatte zum Landtagswahlrecht gesagt – Sie gestatten die Wiederholung –, dass wohl alle, die sich intensiv mit Wahlrechtsfragen beschäftigt haben, einer Aussage zustimmen werden: Das perfekte Wahlrecht, das gibt es schlichtweg nicht, (Unruhe) sondern es ist immer ein Prozess der Abwägung unterschiedlicher Argumente. Allerdings: Eine Landesregierung und Koalitionsfraktionen müssen am Ende des Tages auch die Kraft haben, Entscheidungen zu treffen. Das geschieht hoffentlich heute. Ich finde, dass es auch gute Argumente gibt, die etwa für die Stichwahl sprechen. Das gibt eine starke demokratische Legitimation für den letztlich Gewählten. Ich finde, auch das ist sehr sorgfältig abgewogen und gründlich diskutiert worden. Abgesehen von diesen beiden intensiv beratenen Punkten möchte ich nicht auf alle Einzelheiten des Gesetzentwurfs eingehen, jedoch nochmals betonen, dass dieser eine Stärkung der kommunalen Wahlbeamten, vor allem aber auch der Bürgermeister zum Ziel hat; das ist richtig so. Dies kommt etwa bei der Einführung eines Rückkehrrechts für Landesbeschäftigte nach der Amtszeit als Bürgermeister oder bei den Änderungen beim Anreizzuschlag für langjährige Amtsinhaber zum Ausdruck. Aus diesem Grund begrüße ich es auch, dass aufgrund des gemeinsamen Änderungsantrags der Fraktionen der Begriff „Amtsverweser“ – so dies heute beschlossen wird – zukünftig in den Gesetzen nicht mehr zu finden sein wird. Auch hierüber haben wir lange diskutiert. Ich gebe zu: Auch ich habe mir sehr lange das Gehirn zermartert. Nun soll es „bestellter Bürgermeister“ und „Amtsverwalter“ heißen. Den Pulitzer-Preis gewinnen wir damit nicht. (Abg. Thomas Blenke CDU: Müssen wir auch nicht!) Aber das sind bessere Bezeichnungen als „Amtsverweser“; Letzteres war schon eine sehr gewesene Bezeichnung. (Beifall bei Abgeordneten der Grünen und der CDU) Vor diesem Hintergrund ist der genannte Änderungsantrag auch hinsichtlich der Regelung zur Ablieferung von Nebentätigkeitsvergütungen nachvollziehbar. So wurden etwa die Freibeträge der Höhe nach zuletzt 1973 angepasst. Das ist 50 Jahre her. Ich finde es nachvollziehbar, dass das nun, nach einem halben Jahrhundert, von den Fraktionen initiiert, geändert wird. Auch im Hinblick auf die beiden folgenden Punkte verdient der gemeinsame Änderungsantrag Zustimmung: Die Einführung der Notwendigkeit von Unterstützungsunterschriften für Bewerbungen zu Bürgermeisterwahlen in Gemeinden bis zu 20 000 Einwohnern dürfte zu mehr Ernsthaftigkeit im Kandidatenfeld beitragen und hoffentlich die sogenannten Spaßbewerber künftig von einer Kandidatur abhalten. Das halte ich für nachvollziehbar. Unsere Demokratie ist für Jux zu schade. Schließlich ist es auch richtig, die Begrenzung der Zahl der Sitze, die eine Gemeinde im Kreistag maximal haben darf, auf riode – 61. Sitzung – Mittwoch, 29. März 2023 45 % der Kreistagssitze statt der bislang geltenden 40 % zu erhöhen. Das ist dem Gedanken der zutreffenden Repräsentation geschuldet. Meine verehrten Damen und Herren Abgeordneten, mit den Änderungen des Kommunalwahlrechts, über die Sie heute entscheiden, entwickeln Sie das Kommunalwahlrecht in unserem Land in vielfältiger Hinsicht weiter, zum Teil auch, indem neue Wege beschritten werden. Das ist mutig; darauf haben Frau Abg. Swantje Sperling und Herr Abg. Ulli Hockenberger auch hingewiesen. Damit schaffen wir aber eine gute Grundlage für die Kommunalwahlen im Jahr 2024 und darüber hinaus für künftige Bürgermeisterwahlen. Das Kommunalrecht und das Kommunalwahlrecht gehören zu den Kernkompetenzen des Gesetzgebers Landtag von Baden-Württemberg. Insofern ist das heute schon ein bedeutender Tag. Ich bedanke mich als Innenminister sehr bei den Fraktionen dafür, dass wir unsere Hausaufgaben pünktlich gemacht haben und zeitgerecht abliefern. Ein gutes Jahr vor den Kommunalwahlen steht das Kommunalwahlrecht gesetzlich fest, sodass sich alle Akteure jetzt auf die neuen Spielregeln einstellen können. Das ist keine Selbstverständlichkeit. Das zeigt, dass Landesregierung und Koalitionsfraktionen handlungsfähig sind und wir unsere Arbeit nach intensiven und gründlichen Diskussionen auch zum richtigen Zeitpunkt abschließen. Meine sehr verehrten Damen und Herren, dass die SPD in der Opposition diesem Gesetzentwurf zustimmen möchte, ist aller Ehren wert. Es ist gut, dass wir diesen Konsens unter den vernünftigen Demokraten in diesem Haus haben. Diesen hatten wir bereits beim Landtagswahlrecht, und wir haben ihn jetzt beim Kommunalwahlrecht. Das ist wichtig für die demokratische Kultur in diesem Land. Und hier darf man auch sagen: Wir machen es in Stuttgart besser als die in Berlin. (Zurufe: Ha, ha, ha!) Herzlichen Dank für Ihre Aufmerksamkeit. (Beifall bei der CDU und Abgeordneten der Grünen)
