Plenarprotokoll 17/17
27.10.2021 · 67 Redebeiträge · Originalprotokoll ↗
Beteiligte Fraktionen: AfD (9)GRÜNE (8)FDP (6)SPD (5)CDU (4)
Guten Morgen, meine Damen und Herren! (Unruhe) Nehmen Sie bitte Ihre Plätze ein, und stellen Sie die Gespräche möglichst ein. – Vielen Dank. Ich eröffne die 17. Sitzung des 17. Landtags von Baden-Württemberg. Von der Teilnahmepflicht befreit sind Herr Abg. Dr. Balzer, Frau Abg. Bay, Herr Abg. Hockenberger, Herr Abg. Hoffmann, Frau Abg. Schindele sowie Herr Abg. Stoch. Seitens der Regierung haben sich entschuldigt Frau Ministerin Dr. Hoffmeister-Kraut, Frau Ministerin Schopper, Herr Minister Lucha, Frau Staatsrätin Bosch sowie Frau Staatssekretärin Boser. Dienstlich entschuldigt ist außerdem Herr Abg. Frey. Eine Zusammenstellung der E i n g ä n g e liegt Ihnen vor. – Sie nehmen davon Kenntnis und stimmen den Überweisungsvorschlägen zu. – Vielen Dank. * Im Eingang befinden sich: 1. Mitteilung der Landesregierung vom 22. Oktober 2021 – Bericht über aktuelle europapolitische Themen – Drucksache 17/1053 Überweisung an den Ausschuss für Europa und Internationales 2. Antrag der Landesregierung vom 26. Oktober 2021 – Zugehörigkeit von Mitgliedern der Landesregierung zu Organen wirtschaftlicher Unternehmen – Drucksache 17/1078 Überweisung an den Ständigen Ausschuss * Bevor wir in die Tagesordnung eintreten, mache ich Sie darauf aufmerksam, dass entsprechend einem gestrigen Beschluss des Präsidiums ab heute wieder die Anwesenheitsliste aufliegt. Sie werden deshalb gebeten, sich dort wieder einzutragen. Am besten bringen Sie einen eigenen Stift mit. – Vielen Dank. Meine Damen und Herren, ich muss noch einmal auf ein Ereignis am Ende der letzten Plenarsitzung zurückkommen. Sie, Herr Abg. Klauß, haben während der Abstimmung zu Tagesriode – 17. Sitzung – Mittwoch, 27. Oktober 2021 tokoll vom 27. Oktober 2021 10:02 Uhr ordnungspunkt 6, nachdem Ihre Fraktion namentliche Abstimmung beantragt hatte, folgenden Zwischenruf getätigt: Wir wollen die Namen erfahren! Beim nächsten Mord! Sie haben damit zum Ausdruck gebracht, dass Sie die Abgeordneten, die gegen den Antrag Ihrer Fraktion stimmen, für persönlich verantwortlich oder mitschuldig an künftigen Mordtaten durch geflüchtete Menschen in Deutschland halten. (Abg. Anton Baron AfD: Das ist eine Unterstellung!) So etwas zu behaupten, ist in jeder Hinsicht unparlamentarisch und verstößt gegen die parlamentarische Ordnung. (Abg. Anton Baron AfD: Zweierlei Maß!) Ich kann in Ihrem Fall auch nicht zugutehalten, dass Ihre Äußerung spontan durch eine Rede oder durch Zurufe anderer Abgeordneter provoziert gewesen wäre. Vielmehr haben Sie Ihre Worte ohne Bezug zu anderen Reden oder Zurufen im Zusammenhang mit einem rein formalen Geschäftsordnungsantrag geäußert – zu einem Zeitpunkt, als die inhaltliche Auseinandersetzung zum Tagesordnungspunkt bereits beendet war. Angesichts dieser Gesamtumstände erteile ich Ihnen daher nachträglich einen Ordnungsruf. Liebe Kolleginnen und Kollegen, ich finde, unsere Sitzungen haben in dieser Legislatur deutlich besser angefangen, was die verbalen Auseinandersetzungen angeht. Wir sollten bitte daran festhalten und das auch weiterhin so halten. – Vielen Dank. Ich rufe nun Punkt 1 der Tagesordnung auf: Aktuelle Debatte – Landtagsgröße begrenzen – Zahl der Wahlkreise reduzieren – beantragt von der Fraktion der FDP/DVP Meine Damen und Herren, das Präsidium hat für die Aktuelle Debatte eine Gesamtredezeit von 50 Minuten festgelegt. Darauf wird die Redezeit der Regierung nicht angerechnet. Für die Aussprache steht eine Redezeit von zehn Minuten je Fraktion zur Verfügung. Für die FDP/DVP-Fraktion erteile ich Herrn Fraktionsvorsitzenden Dr. Rülke das Wort.
Dr. Hans-Ulrich Rülke FDP
Frau Präsidentin, liebe Kolleginnen und Kollegen! Es ist ohne Zweifel so, dass wir beim Blick in den Landtag von Baden-Württemberg zu (Dr. Hans-Ulrich Rülke) dem Ergebnis kommen: Der Anteil der Frauen in diesem Parlament ist zu gering. (Beifall bei der FDP/DVP, den Grünen und der SPD sowie Abgeordneten der CDU – Abg. Anton Baron AfD: Gehört das zum Thema? Interessante Einstellung!) Das ist die Ursache dafür, dass wir immer wieder und nun schon seit vielen Jahren über eine Reform des Wahlrechts diskutieren. Klar ist, meine Damen und Herren: Eine Reform des Wahlrechts kann kein Allheilmittel sein. Allein das Wahlrecht zu reformieren wird mit Sicherheit nicht dazu führen, dass sich das Geschlechterverhältnis in diesem Parlament angleicht. Es kann aber – das ist auch die Auffassung meiner Fraktion – ein Bestandteil dessen sein, was notwendig ist. Auch aus diesem Grund ist meine Fraktion dafür, das Landtagswahlrecht zu reformieren. Unstreitig ist, dass es zielführend sein kann, in Baden-Württemberg die Zweitstimme einzuführen. Unstreitig ist, dass es zielführend sein kann, geschlossene Landeslisten einzuführen. Bei dieser Gelegenheit sind auch wir der Auffassung, dass es Sinn macht, wenn man reformiert, auch andere Themen anzugehen, beispielsweise die Absenkung des aktiven Wahlrechtsalters auf 16 Jahre – (Abg. Anton Baron AfD: Reden Sie zum Thema, oder?) obwohl eine Absenkung des aktiven Wahlrechts auf 16 nun auch nicht dazu führen kann, dass sich das Geschlechterverhältnis im Parlament verbessert. Diese Eckpunkte, meine Damen und Herren, sind für unsere Fraktion und offensichtlich auch für die Fraktionen der Grünen, der CDU und der SPD unstreitig. Wer aber, meine Damen und Herren, das Wahlrecht ändern will, darf nicht nur die Diversität in diesem Parlament in den Blick nehmen, sondern muss natürlich auch auf die Entwicklung der Größe dieses Parlaments achten. (Beifall bei der FDP/DVP) Das Soll liegt bei 120, das Ist bei 154. Nun haben wir im Grunde vor, für den Landtag und die Landtagswahl in Baden-Württemberg ein Wahlrecht orientiert am Bundestagswahlrecht einzuführen. Hier liegt das Soll bei 598, das Ist bei 736. An die 1 000 wären möglich gewesen, je nach Wahlergebnis. Ich verweise auf die gestrigen Reden des scheidenden Bundestagspräsidenten von der CDU und der neu gewählten Bundestagspräsidentin von der SPD, die genau dies angemahnt haben. Klar ist natürlich: Wer eine solche Parlamentsreform mit dem Ziel der Begrenzung der Zahl der Abgeordneten in den Blick nimmt, der hat nur eine wirklich wirksame und verlässliche Möglichkeit: eine Reduktion der Zahl der Wahlkreise, wie es auch beim Bundestag angedacht ist, dort von 299 auf 250, meine Damen und Herren. (Beifall bei der FDP/DVP) ode – 17. Sitzung – Mittwoch, 27. Oktober 2021 Es gibt drei Treiber. Der erste ist die Verelendung der ehemaligen Volksparteien, die immer kleiner werden. Der zweite ist, dass neue Parteien in die Parlamente einziehen. Der dritte ist die Möglichkeit des Stimmensplittings, die dann natürlich auch genutzt würde. Es gibt ein Gutachten des Innenministeriums, das zu dem Ergebnis kommt, die Landtagswahl 2021 wäre, was die Größe des Parlaments anlangt, genauso ausgegangen, hätte es die Zweitstimme gegeben. (Zuruf von der FDP/DVP: Unsinn!) Bis zu diesem Punkt wird das Gutachten gern zitiert, meine Damen und Herren – das Innenministerium kann anschließend gern Stellung nehmen –; klar ist aber – auch das steht in diesem Gutachten –, dass dies unter der Voraussetzung gilt, dass alle mit der Zweitstimme so abgestimmt hätten wie mit der Erststimme. Aber logisch ist doch: Wenn wir eine Zweitstimme einführen, wird von der Möglichkeit des Stimmensplittings auch Gebrauch gemacht; sonst braucht man sie ja nicht einzuführen. (Beifall bei der FDP/DVP) Damit ist natürlich klar, dass eine Landtagswahl, bei der es eine Zweitstimme gibt, nicht genauso ausgeht wie eine Landtagswahl, bei der es nur eine Stimme gibt. Die von der Koalition gewünschte Reform kann – dazu gibt es Modellrechnungen – dazu führen, dass das Parlament auf 250 bis 300 Abgeordnete anschwillt. (Abg. Dr. Timm Kern FDP/DVP: Hört, hört!) Wie steht es um die Akzeptanz der Bevölkerung, wenn das passiert? Wie steht es um die Akzeptanz des Steuerzahlers? Im Bundestag wurde identifiziert, es gäbe nur ein wirksames Mittel, um dem entgegenzuwirken, nämlich die Reduktion der Zahl der Wahlkreise. Für das Landesparlament gibt es auch nur ein wirksames Mittel: ebenfalls die Reduktion der Zahl der Wahlkreise. (Beifall bei der FDP/DVP – Zuruf des Abg. Sascha Binder SPD) Unser konkreter Vorschlag ist, die Zahl der Wahlkreise von 70 auf 60 zu reduzieren. Jetzt höre ich den Einwand, wir stünden unter Zeitdruck, wir bräuchten schnell eine Reform des Wahlrechts. Die Frauen, die in dieses Parlament wollten, warteten darauf. Meine Damen und Herren, ich kann Ihnen nur sagen: Die nächste Landtagswahl kommt nicht schneller, wenn man das Wahlrecht rasch ändert. (Vereinzelt Heiterkeit) Es ist also nicht so, dass dann, wenn sich dieses Parlament erheben würde, um in dritter Lesung zu beschließen, das Wahlrecht entsprechend zu ändern, die Saaldiener die Türen aufreißen würden und ein unübersehbarer Strom von Frauen neu in dieses Parlament einrücken würde. (Zurufe von der SPD, u. a.: Man weiß es nicht!) (Dr. Hans-Ulrich Rülke) Vielmehr wird das hoffentlich 2026 der Fall sein, und zwar unabhängig von der Frage, ob das Wahlrecht noch in diesem Jahr oder erst im nächsten Jahr geändert wird. (Beifall bei der FDP/DVP) Nun höre ich, Herr Kollege Schwarz, den Vorwurf, es handle sich bei diesem Vorschlag um einen unausgegorenen Schnellschuss. Herr Kollege Schwarz, ist Ihnen die Drucksache 11/2307 aus der 11. Legislaturperiode (Abg. Andreas Schwarz und Abg. Hans-Ulrich Sckerl GRÜNE: Aus der elften?) vom 29. Juli 1993 bekannt? (Abg. Andreas Schwarz GRÜNE: Oh!) Es geht um einen Antrag vonseiten der Fraktion GRÜNE. (Abg. Andreas Schwarz GRÜNE: Ich würde mal sa- gen: Gnade der späten Geburt! – Unruhe) Der Ministerpräsident ist nicht da; aber ich nehme an, er erinnert sich an manche Namen von damals. Vielleicht verbindet er damit sogar noch Gesichter. (Abg. Andreas Schwarz GRÜNE: Da waren noch Schlauch, Kuhn und Hasenclever!) – Zum Beispiel. – Er selbst war, glaube ich, damals nicht dabei, weil die Grünen damals vergessen hatten, seinen Wahlvorschlag einzureichen. (Vereinzelt Heiterkeit) Vielleicht haben sie es auch absichtlich nicht gemacht, weil sie ihn schon damals in Verdacht hatten, im Herzen eigentlich eher bei der CDU zu sein. (Abg. Hans-Ulrich Sckerl GRÜNE: Das stimmt lei- der nicht!) Jedenfalls gibt es diesen Antrag, und siehe da: Der Vorschlag ist, Herr Kollege Schwarz: Der Landtag setzt sich aus mindestens 100 Abgeordneten zusammen. 50 Abgeordnete werden als Direktmandatsträger/-innen in 50 Wahlkreisen gewählt; 50 Abgeordnete werden nach anderen ... Wahlvorschlägen gewählt ... Das ist ein Vorschlag zur Reduktion der Zahl der Wahlkreise aus dem Jahr 1993. Jetzt haben wir schon gehört, Sie nehmen für sich die Gnade der späten Geburt in Anspruch. (Zuruf von den Grünen: Bütikofer war noch dabei!) Also gehen wir in dieses Jahrtausend, Herr Kollege Schwarz. 17. Juli 2001, also vor etwas mehr als 20 Jahren, wird ein Antrag der Fraktion GRÜNE eingebracht, sogar mit einem Beschlussteil. Ich zitiere: Die Zahl der Wahlkreise wird von derzeit 70 auf 60 unter Beibehaltung der Gesamtzahl der Abgeordnetensitze von 120 verkleinert. (Beifall bei der FDP/DVP) riode – 17. Sitzung – Mittwoch, 27. Oktober 2021 Vor 20 Jahren, Herr Kollege Schwarz, hat Ihre Fraktion also vorgeschlagen, die Zahl der Wahlkreise von 70 auf 60 zu reduzieren. 20 Jahre später, nachdem wir denselben Vorschlag machen, sprechen Sie von einem Schnellschuss. In welchen historischen Dimensionen denkt die Fraktion GRÜNE, Herr Kollege Schwarz? (Beifall bei der FDP/DVP) Gehen wir noch weiter. In der Landtagsdebatte vom 11. November 2004 – wir nähern uns also der Jetztzeit – (Abg. Anton Baron AfD: Ja, in Riesenschritten!) beklagt Abg. Oelmayer: Es gab den Koalitionsvertrag aus dem Jahr 1996, geschlossen zwischen den Fraktionen von CDU und FDP/ DVP. Dort hieß es: Die Koalitionspartner haben die Absicht, ... ein Konzept zur Verringerung der Wahlkreise für den Landtag von Baden-Württemberg zu erarbeiten. ... (Abg. Daniel Andreas Lede Abal GRÜNE: Und was haben Sie gemacht?) Das ist damals gescheitert. Damals war die CDU noch durchsetzungsfähig, meine Damen und Herren. (Zurufe von der SPD und der AfD) Sie haben es verhindert, obwohl es im Koalitionsvertrag stand. (Beifall bei der FDP/DVP) Ich zitiere weiter den Abg. Oelmayer: Das war ein vernünftiger Vorschlag und eine vernünftige Vereinbarung ... Wir – also die Grünen – hätten diesen Vorschlag unterstützt. 2004 war das. Herr Kollege Schwarz, sieht so ein Schnellschuss aus? Die Grünen sollten sich bei ihren heutigen Taten auch über die Jahrzehnte und Jahrhunderte hinweg an ihren Worten messen lassen – (Heiterkeit bei der FDP/DVP) und dann möglicherweise das beschließen, was sie selbst gefordert hatten. (Beifall bei der FDP/DVP) Zusammenfassend: Die FDP/DVP-Fraktion will eine Reform. Wir wollen mehr Frauen im Parlament. Wir wollen auch das Wahlrecht ab 16. Aber es kann nicht sein, dass diese Reform zulasten der Bevölkerung und der Steuerzahler geht. Deshalb geht es nicht nur um Diversität, sondern auch um die Größe des Parlaments und um die Kosten für die Bevölkerung. Herzlichen Dank. (Beifall bei der FDP/DVP)
Muhterem Aras
Für die Fraktion GRÜNE erteile ich das Wort Herrn Fraktionsvorsitzenden Schwarz.
Andreas Schwarz GRÜNE
Frau Präsidentin, liebe Kolleginnen und Kollegen! Gleich zu Beginn meiner Rede möchte ich festhalten: Wir Grünen sind fest entschlossen, das Wahlrecht zu reformieren, und zwar so schnell wie möglich. Das ist quasi unsere Grundprämisse für diese Debatte und für die Arbeit in den nächsten Wochen. (Beifall bei den Grünen und Abgeordneten der CDU) Uns geht es darum, dass die gesamte Gesellschaft Baden-Württembergs besser im Parlament abgebildet wird. Es geht schließlich um den Wesenskern unserer repräsentativen Demokratie. Dies bedeutet nämlich Vertretung aller Bürgerinnen und Bürger. Dieses Land Baden-Württemberg – das sage ich mit großer Freude – ist ein vielfältiges, ein diverses Land, und das ist auch gut so. Leider sind wir aber in diesem Haus aktuell kein Spiegel dieser Vielfalt. Baden-Württemberg trägt beispielsweise beim Frauenanteil in den Parlamenten die rote Laterne. Auch viele andere gesellschaftliche Gruppen sind hier im Haus unterrepräsentiert. Wir brauchen aber deren Perspektiven und Sichtweisen hier im Parlament, um ihre Interessen bestmöglich vertreten zu können. Dass viele Gruppen hier noch nicht vertreten sind, liegt vor allem an unserem Wahlsystem, einem Wahlsystem, das gerade kein Listenwahlrecht vorsieht. Denn erst das Listenwahlrecht ermöglicht es den Parteien, auf eine angemessene Repräsentanz bestimmter Gruppen zu achten. Die Parteien sind dann trotzdem frei in der Zusammenstellung ihrer Listen, aber die Wählerinnen und Wähler können mit ihrer Stimme nicht nur eine Kandidatin oder einen Kandidaten im Wahlkreis wählen, sondern auch diejenige Liste, in der sie ihre Sichtweise, ihre Lebensrealität am besten wiedererkennen. Wir geben den Wählerinnen und Wählern mit einer Zweitstimme also die Möglichkeit, über den Rand ihres Wahlkreises hinauszublicken. Sie können die Zusammenstellung der Listen zu einem Kriterium für ihre Wahlentscheidung machen. Deswegen sind wir auch gewillt, nun das Listenwahlrecht einzuführen, und zwar so schnell wie möglich. (Beifall bei den Grünen und Abgeordneten der CDU) Der Kollege Rülke blickt immer gern in die Vergangenheit und nicht in die Zukunft; (Lachen bei Abgeordneten der FDP/DVP) das muss ich hier schon einmal feststellen. (Beifall bei Abgeordneten der Grünen) Er arbeitet sich immer an der Vergangenheit ab und blickt nicht in die Zukunft. Diejenigen, die das Wahlrecht ändern wollen, haben dagegen die Zukunft im Blick, Herr Kollege Rülke. (Beifall bei den Grünen und Abgeordneten der CDU sowie des Abg. Sascha Binder SPD – Zuruf: Nicht, was die Größe angeht!) ode – 17. Sitzung – Mittwoch, 27. Oktober 2021 Es wäre ja schön gewesen, wenn Sie den Antrag der Abg. Bütikofer, Bender, Kuhn aus dem Jahr 1993 vollständig zitiert hätten. Denn damals hat die Fraktion GRÜNE vorgeschlagen, ein Listenwahlrecht einzuführen und eine verbindliche Frauenquote vorzugeben. Vielleicht hätten Sie auch zitieren können, wie sich die damalige FDP/DVP dazu verhalten hat. (Heiterkeit des Abg. Daniel Andreas Lede Abal GRÜ- NE) Ich bin mir sicher, Sie sind dem Antrag damals nicht gefolgt. Die Grünen waren schon damals weit vorausschauend in ihrer Politik. (Beifall bei den Grünen) Die Einführung einer Liste ist sicher keine Garantie für eine diverse Zusammensetzung des Parlaments; denn es liegt ja an den Parteien, wen sie dort auf ihrer Liste aufstellen. Aber all diejenigen politischen Parteien, die für mehr Parität sorgen wollen, die dafür sorgen wollen, dass mehr Menschen mit Zuwanderungsgeschichte und dass möglichst alle Altersgruppen – also auch mehr junge Leute –, dass mehr Frauen und mehr Menschen aus verschiedenen beruflichen Werdegängen ihren Weg ins Parlament finden, werden mit dem Listenwahlrecht eindeutig bessere Möglichkeiten haben, diese Menschen hier in den Landtag zu bringen. (Abg. Thomas Blenke CDU: Eindeutig!) Wir Grünen haben das vorgemacht. Wir Grünen haben gezeigt, was Parität in der Partei bewirken kann: (Zuruf von der AfD) Wir haben schon heute eine Fraktion mit nahezu paritätischem Verhältnis von Frauen und Männern. Aber ich sage ganz offen – weil uns das manchmal entgegengehalten wird –: Ohne ein Listenwahlrecht bleibt das zwangsläufig ein Glücksspiel. Darauf wollen wir uns künftig nicht mehr verlassen, meine Damen und Herren. (Beifall bei den Grünen sowie Abgeordneten der CDU und der SPD) Aus dem gleichen Grund wollen wir das Wahlalter auf 16 Jahre absenken. Junge Menschen wollen sich einbringen, wollen ihre Interessen vertreten sehen. Die einschlägigen Studien machen deutlich, dass rund 80 % der jungen Leute gern Einfluss auf die Politik nehmen wollen, sich aber im Landtag zu wenig vertreten sehen. Liebe Kolleginnen und Kollegen, das darf nicht sein. Deswegen ist die Absenkung des Wahlalters überfällig. Auch das sollten wir so schnell wie möglich umsetzen – als ein klares Signal an die junge Generation. (Beifall bei den Grünen sowie Abgeordneten der CDU und der SPD – Zuruf der Abg. Gabriele Rolland SPD) Eine Diskussion über die Größe des Parlaments kann man führen. Aber wir sollten jetzt einen Knödel nach dem anderen essen. (Heiterkeit – Zuruf von der SPD: Heiße Knödel!) (Andreas Schwarz) Es ergibt keinen Sinn, den Mund zu voll zu nehmen; dann verschluckt man sich am Ende. (Zuruf von der FDP/DVP: Das ist doch Unsinn!) Es gibt auch keinen Grund, die anstehende Wahlrechtsreform mit der Frage der Parlamentsgröße zu verknüpfen; denn die Einführung eines Listenwahlrechts an sich führt nicht zu einer Vergrößerung des Parlaments. (Zuruf: Quatsch!) Durch die Umstellung auf eine landesweite Auszählung statt der bezirksweisen Auszählung kann im besten Fall sogar die Zahl der Überhang- und Ausgleichsmandate reduziert werden. Die Fraktionen des demokratischen Verfassungsbogens sind sich einig, (Lachen bei Abgeordneten der AfD) ein Zweistimmenwahlrecht einzuführen. Das kennen wir aus dem Deutschen Bundestag. Wir unterstützen das auch; denn das Zweistimmenwahlrecht gibt den Bürgerinnen und Bürgern mehr Möglichkeiten. Es ist schlechthin auch demokratischer, meine Damen und Herren. Dadurch kann sich natürlich das Wahlverhalten ändern; dadurch kann sich auch die Größe des Landtags verändern. Ob das aber tatsächlich zu einer Vergrößerung führt, ist reine Spekulation. Das Stimmensplitting, das Sie angesprochen haben, Herr Rülke, kann zu einer höheren Zahl von Überhangmandaten führen, es kann aber auch das Gegenteil bewirken. In Mecklenburg-Vorpommern und Rheinland-Pfalz gibt es das Zweistimmenwahlrecht. Dort hat es sogar dämpfend gewirkt. Hier sind weniger Überhangmandate entstanden. Also, ich rate hier zu großer Entspannung, Herr Kollege Rülke. (Beifall bei den Grünen und der CDU sowie Abge- ordneten der SPD) Sie haben jetzt quasi in der Vergangenheit gekramt und haben die alten Anträge gefunden. Aber der Blick auf die Anträge von damals und von heute leitet doch zu der Frage über, wie diese Zahl überhaupt zustande kommt. Ich kann mir überhaupt nicht vorstellen, dass Sie sich den Kollegen Bütikofer, die Kollegin Bender oder den Kollegen Kuhn einfach als Vorbild genommen haben. (Abg. Dr. Hans-Ulrich Rülke FDP/DVP: Doch! Auch Grüne sagen mal etwas Richtiges!) Sie wollen die Zahl der Wahlkreise auf 60 reduzieren. Auf welchen Überlegungen beruht das denn? Wie wollen Sie denn die Wahlkreise zuschneiden? Ich habe eher den Eindruck – ich sage es ganz offen –, Sie haben einfach mal gewürfelt, und dann haben Sie im Informationssystem nachgeschaut und haben festgestellt: „Ja, da gab es mal einen Antrag der Grünen, 60 Wahlkreise. Das nehme ich jetzt einfach.“ Das ist doch purer Populismus, Herr Kollege Rülke. Deswegen bleibe ich dabei: unausgegoren und nicht umsetzungsfähig. riode – 17. Sitzung – Mittwoch, 27. Oktober 2021 (Beifall bei den Grünen sowie Abgeordneten der CDU und der SPD – Abg. Dr. Hans-Ulrich Rülke FDP/ DVP: Also, Anträge der Grünen zu zitieren ist Populismus!) Es genügt nicht, eine Zahl vorzuschlagen. Das genügt einfach nicht; denn Abgeordnete haben in ihren Wahlkreisen wichtige Funktionen. Das sollten Sie von der Opposition doch wissen. Abgeordnete sind Ansprechpartner für die Menschen im Land. Sie transportieren deren Anliegen und Rückmeldungen in die Politik. Weniger Wahlkreise bedeuten, dass ein Abgeordneter eben für mehr Bürgerinnen und Bürger zuständig ist und gleichzeitig ein viel größeres Gebiet im Zuständigkeitsbereich hat. Wir haben schon heute Wahlkreise, in denen es nur einen Abgeordneten gibt. Wenn die Wahlkreise jetzt noch größer werden, dann erschwert das in meinen Augen auch den Zugang der Bürgerinnen und Bürger zu den Abgeordneten. Wir wollen Bürgernähe. Das ist für uns wichtig. (Beifall bei Abgeordneten der Grünen und der CDU) Deswegen bleibe ich dabei: Ihr Vorschlag ist nicht zu Ende gedacht, untauglich und ungeeignet, meine Damen und Herren. (Abg. Dr. Hans-Ulrich Rülke FDP/DVP: Aber die Leute wollen doch zum Papst, nicht zum Bischof!) Ich habe allerdings schon den Eindruck, dass es Ihnen um etwas ganz anderes geht. Sie wollen hier etwas abbremsen. Unser Zug ist jedoch bereit zur Abfahrt. (Abg. Dr. Hans-Ulrich Rülke FDP/DVP: Manche Zü- ge entgleisen aber auch!) Der Gesetzentwurf für die Wahlrechtsreform ist ausgearbeitet.
Muhterem Aras
Herr Abg. Schwarz, lassen Sie eine Zwischenfrage des Abg. Dr. Schweickert zu?
Andreas Schwarz GRÜNE
Ich habe noch 30 Sekunden, Herr Kollege; das funktioniert leider nicht. Der Zug wird noch einige Haltestellen vor sich haben, bevor er den Zielbahnhof erreicht: die Anhörung, drei Lesungen im Landtag. Aber der Zug muss jetzt den Startbahnhof verlassen und losfahren. Würden wir Ihrem Vorschlag folgen, dann wäre das ja so, als ob man den Zug aufs Abstellgleis stellt – Herr Rülke koppelt die Lokomotive ab; die Abfahrt verzögert sich auf unbestimmte Zeit. Das wollen wir nicht. Dazu sind wir nicht bereit. Wir wollen die Wahlrechtsreform jetzt durchs Parlament bringen. In einem zweiten Schritt schauen wir uns gern den Zuschnitt der Wahlkreise an. Aber wir sind für ein modernes Wahlrecht angetreten. Ich bin sehr froh, dass gestern Abend die CDU-Fraktion und die SPD-Fraktion signalisiert haben, diesen Weg zu gehen. Ich hoffe sehr, dass wir hier nach den Herbstferien den Gesetzentwurf beraten können. Herzlichen Dank. (Beifall bei den Grünen sowie Abgeordneten der CDU und der SPD)
Muhterem Aras
Für die CDU-Fraktion erteile ich das Wort Herrn Abg. Deuschle. (Zuruf von der CDU: Guter Mann!)
Andreas Deuschle CDU
Frau Präsidentin, liebe Kolleginnen und Kollegen! Ich freue mich, dass wir heute hier im Hohen Haus über die Wahlrechtsänderung diskutieren. Um es vorab und ganz deutlich zu sagen: Die Aufblähung des Deutschen Bundestags zum mittlerweile zweitgrößten Parlament der Welt kann keine Blaupause für uns im Landtag von Baden-Württemberg sein. (Beifall bei der CDU und Abgeordneten der Grünen) Ja, deshalb müssen wir darüber debattieren, wie wir eine gute Reform hier bei uns im Landtag von Baden-Württemberg hinbekommen. Sehr geehrter Herr Dr. Rülke, die Fragen von heute lassen sich nicht mit Antworten oder Zitaten von gestern beantworten. (Beifall bei Abgeordneten der CDU und der Grünen) Deshalb diskutieren wir, die Koalitionsfraktionen, offen über das Wahlrecht. Das haben wir von Anfang an deutlich gemacht. Wir sind offen und gesprächsbereit. Wir suchen beim Wahlrecht die Verständigung mit allen demokratischen Fraktionen. Sie sind weiterhin herzlich eingeladen, daran mitzuwirken. (Beifall bei Abgeordneten der CDU – Vereinzelt Bei- fall bei den Grünen) Und ja, die Reduzierung der Zahl der Wahlkreise kann eine Option sein, um ein mögliches Aufblähen des Landtags zu verhindern. (Oh-Rufe) Denn klar ist: Je mehr Wahlkreise es gibt, desto mehr Abgeordnete sind von Haus aus gesetzt. Das ist ein Punkt, den gestehen wir Ihnen zu. Das ist aber nicht Ihr Punkt; das ist ein Punkt der Vernunft und der Mathematik. Aber die Frage, die wir ebenfalls berücksichtigen müssen, ist doch: Kann und darf das auch der ausschlaggebende Punkt sein, um sich im Endeffekt für größere Wahlkreise zu entscheiden? Sich dafür zu entscheiden, dass ein Abgeordneter für immer mehr Gemeinden sowie Bürgerinnen und Bürger zuständig ist? Da meinen wir von der CDU: Nein. (Beifall bei Abgeordneten der CDU – Vereinzelt Bei- fall bei den Grünen) Ich möchte unsere Haltung auch gern begründen. In Baden-Württemberg gibt es pro Wahlkreis im Schnitt 158 600 Bürgerinnen und Bürger. Im Saarland vertritt ein Abgeordneter rund 36 000 Bürgerinnen und Bürger. In Niedersachen gibt es 87 Wahlkreise, also 17 Wahlkreise mehr als bei uns, und das, obwohl ein Abgeordneter dort nur 92 000 Bürgerinnen und Bürger vertritt – im Vergleich: Bei uns sind es 158 600 Bürgerinnen und Bürger. In Nordrhein-Westfalen gibt es 128 Wahlkreise. Das Verhältnis eines Wahlkreisabgeordneten zur Bürgerschaft beträgt hier rund 1 : 140 000. Ein Wahlkreisabgeordneter aus Nordrheinode – 17. Sitzung – Mittwoch, 27. Oktober 2021 Westfalen vertritt damit rund 19 000 Menschen weniger als ein Wahlkreisabgeordneter in Baden-Württemberg. Damit kein falscher Zungenschlag aufkommt: Wir haben also schon jetzt im Bundesländervergleich nicht zu viele Wahlkreise. Im Gegenteil, Baden-Württemberg hat relativ wenig Wahlkreise gemessen an der Zahl der Bürger. Würden wir die Zahl der Wahlkreise auf 60 reduzieren, dann würden wir uns in etwa in der Größenordnung von Hessen bewegen, wo es 55 Wahlkreise – bei einer Einwohnerschaft von sechs Millionen – gibt. (Zuruf des Abg. Bernd Gögel AfD) Ich finde, wir sollten daher neben der wünschenswerten Diskussion um die Verhinderung einer Aufblähung des Landtags die Verhältnismäßigkeit nicht aus den Augen verlieren. Was bedeutet es in der Praxis, wenn wir die Zahl der Wahlkreise reduzieren? Kollege Andreas Schwarz hat es soeben schon angesprochen. Würden wir die Zahl der Wahlkreise von 70 auf 60 reduzieren, könnte ein Wahlkreisabgeordneter im Schnitt 185 000 Bürgerinnen und Bürger vertreten. Das sind 26 000 Bürgerinnen und Bürger mehr als jetzt. Jeder, der schon mal in einem Fußballstadion war, weiß, wie viel 26 000 Zuschauer sind. Das wäre die Mehrbelastung, die ein jeder von uns zu tragen hätte. Liebe Kolleginnen und Kollegen von der FDP/DVP, eines sollten Sie bei Ihrem Vorschlag ebenfalls bedenken – Kollege Schwarz hat es angesprochen –: Dass es weitere Abgeordnete aus ein und demselben Wahlkreis geben wird, wird durch die Einführung einer Landesliste bei Landtagswahlen noch weniger garantiert sein als jetzt. (Zuruf: Genau!) Warum? Bei einer Landeslistenaufstellung kann es eben sein, dass ein oder mehrere Abgeordnete aus der gleichen Stadt, aus dem gleichen Wahlkreis kommen und aus anderen Wahlkreisen gar keiner. Es gibt keine regionale Verteilung mehr, je nachdem, in welcher Verantwortung die Parteien ihre Landeslisten aufstellen. (Abg. Anton Baron AfD: Genau! So ist es!) Ich fasse zusammen: Ein Wahlkreisabgeordneter hätte es dann also gegebenenfalls ganz allein auf sich gestellt mit einem noch größeren Wahlkreis zu tun, mit mehr Kommunen, mit weiteren Bürgermeistern, mit weiteren Gemeinderäten. Seien wir einmal ehrlich: Ich finde, wir haben schon jetzt bei 70 Wahlkreisen ein einigermaßen anschauliches Ungleichgewicht, wenn wir das, was ein einzelner Abgeordneter leisten kann, ins Verhältnis setzen zu der zahlenmäßig doch weit größeren Gruppe von gemeindlichen Mitarbeitern, Beamten, persönlichen Stäben von Oberbürgermeistern kumulativ in unseren Wahlkreisgemeinden. Dies würde durch eine Reduktion der Zahl der Wahlkreise noch erhöht. (Beifall bei der CDU und Abgeordneten der Grünen sowie des Abg. Andreas Kenner SPD) Zu guter Letzt: Dass eine Reduzierung der Zahl der Wahlkreise am Ende auch zu einer Reduzierung von Bürgernähe führt, dürfte auf der Hand liegen. (Andreas Deuschle) Liebe Kolleginnen und Kollegen, warum machen wir jetzt eine Wahlrechtsreform mit einem Zweistimmenwahlrecht? Ja, wir wollen ein Zweistimmenwahlrecht. Wir wollen ein Zweistimmenwahlrecht, weil wir die Vielfalt der Gesellschaft im Landtag besser abbilden wollen, weil wir wollen, dass mehr Frauen im Landtag vertreten sind, weil wir Seiteneinsteigern mit den unterschiedlichen biografischen Hintergründen ermöglichen möchten, unsere vielfältige Bürgerschaft hier im Landtag zu vertreten. Wir wollen kein Ständeparlament, aber wir wollen, dass der echtes Spiegelbild einer so breiten wie bunten Gesellschaft bietet. (Beifall bei der CDU und Abgeordneten der Grünen) Auch das gehört für uns zu einer modernen repräsentativen Demokratie. Der Dissens, den wir haben, beginnt bei der Abschaffung von zehn Wahlkreisen. Während wir auf der einen Seite versuchen, für den Landtag mehr Anschluss an die gesellschaftliche Vielfalt zu gewinnen und zu einer besseren Ausgewogenheit zu kommen, sollen wir auf der anderen Seite an regionaler Verankerung und Ausgewogenheit verlieren? Genau das wäre das Ergebnis Ihres Vorschlags. Deswegen sagen wir, die CDU-Fraktion, ganz klar Nein zu Ihrem Vorschlag, die Zahl der Wahlkreise zu reduzieren. (Beifall bei der CDU – Vereinzelt Beifall bei den Grünen) Wir wollen am Ende näher an die Gesellschaft heranrücken, sie in ihrer Zusammensetzung besser abbilden, aber nicht um den Preis, Bürgernähe zu verlieren. Im Übrigen: Die Befürchtung, dass der Landtag aufgebläht wird, teilen wir nicht. Wir, die CDU-Fraktion, haben ein Gutachten in Auftrag gegeben, (Abg. Dr. Hans-Ulrich Rülke FDP/DVP: Das Sie aber unter Verschluss halten!) und das Gutachten des renommierten Verfassungsrechtlers Professor Haug zeigt: Das Zweistimmenwahlrecht hätte bei der letzten Landtagswahl, wenn wir das neue Wahlrecht schon eingeführt hätten, zu keiner nennenswerten Verschiebung bezüglich der Größe und der Sitzzahl des Landtags geführt. (Abg. Bernd Gögel AfD: Das ist doch eine Milch- mädchenrechnung!) Wir hätten erreicht – das haben Sie angesprochen –, dass sich durch das Stimmensplitting das eine oder andere Direktmandat verschoben hätte. Aber an der Gesamtgröße des Landtags hätte sich durch das neue Zweistimmenrecht nichts geändert. (Abg. Dr. Timm Kern FDP/DVP: Stimmt nicht!) – Liebe Kolleginnen und Kollegen, dann geben Sie doch selbst ein Gutachten in Auftrag, bevor Sie hier sagen, das stimmt nicht. (Beifall bei der CDU) riode – 17. Sitzung – Mittwoch, 27. Oktober 2021 Wir haben das getan. Wir haben für maximale Transparenz gesorgt. Sie haben nichts dergleichen gemacht und kommen hier mit einem unausgegorenen Vorschlag. Wenn man sagt, es sollten 60 statt 70 Wahlkreise sein, dann wäre es auch gut, zu wissen, über welche Wahlkreise wir ganz konkret sprechen, welche wegfallen und welche gegebenenfalls neu entstehen. (Abg. Manuel Hagel CDU: Der Wahlkreis Pforzheim/ Enz!) Dazu kenne ich von Ihnen keinen Vorschlag, kein Gutachten, keinen Diskussionsbeitrag. Es wird einfach mal in den Raum gestellt in der Hoffnung, irgendeine oder -einer der Journalistinnen und Journalisten wird schon darüber berichten. (Beifall bei der CDU) Deshalb: Ja, wir sind bereit zu offenen Gesprächen, wir sind bereit, alle Argumente auf den Tisch zu legen. (Zuruf von der FDP/DVP: „Wenn wir unseren Job behalten“!) Wie gesagt, wir haben ein Gutachten in Auftrag gegeben, um ein größtmögliches Maß an Sachlichkeit und Objektivität in die Debatte zu bringen. (Beifall bei der CDU) Wir haben auch umgekehrt die Erwartung, dass Sie alle Karten auf den Tisch legen. Dann können wir uns gern vertieft austauschen. Bis dahin, liebe FDP/DVP, müssen wir Ihnen sagen: Wir sind von Ihrem unkonkreten Vorschlag leider nicht überzeugt. Ich bedanke mich für Ihre Aufmerksamkeit. (Beifall bei der CDU und Abgeordneten der Grünen)
Muhterem Aras
Für die SPD-Fraktion erteile ich das Wort Herrn Abg. Binder.
Sascha Binder SPD
Sehr geehrte Frau Präsidentin, liebe Kolleginnen und Kollegen! Wenn man sich mit dem Wahlrecht beschäftigt, trifft man zunächst auf Zahlen. Man trägt Stimmen und Zahlen in Tabellen ein, so, wie man das – vielleicht – dem Gutachten der CDU oder anderen Berechnungen entnehmen kann. Es ist eine sehr trockene Angelegenheit. Sehr geehrte Frau Landeswahlleiterin, auch für Sie ist das Wahlrecht zunächst vielleicht eine sehr trockene Angelegenheit. Ich möchte aber die Gelegenheit nutzen, Ihnen und Ihren Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern herzlich Danke zu sagen. Sie hatten in diesem Jahr zwei Wahlen zu bewältigen. Herzlichen Dank für Ihre Arbeit. (Beifall bei der SPD, den Grünen, der CDU und der FDP/DVP – Vereinzelt Beifall bei der AfD) Liebe Kolleginnen und Kollegen, das Wahlrecht hört dann auf, trocken zu sein, wenn es darum geht, das Wahlrecht ändern zu wollen. Wir haben das in der letzten Legislaturperiode hier im Parlament erlebt. Da führen Diskussionen zum Wahlrecht sogar zu einer Koalitionskrise. Da werden offene Rechnun- (Sascha Binder) gen beim Wahlrecht bei einer so wichtigen Wahl wie der Wahl der Landtagsvizepräsidentin offen im Parlament ausgetragen. (Zuruf: Hört, hört!) Seit ich in diesem Landtag bin, diskutieren wir schon in der dritten Legislaturperiode über das Wahlrecht. Heute ist noch gar nicht über das bestehende Wahlrecht gesprochen worden. Das bestehende Wahlrecht hat auch seine Vorteile. Wir müssen aber seit Bestehen des Landes Baden-Württemberg sehen, dass es Nachteile hat, die die Vorteile überwiegen. Das betrifft die Frage, ob sich die gesamte Gesellschaft in diesem Parlament widerspiegelt, ob die gesellschaftlichen Gruppen ausreichend in diesem Parlament vertreten sind. (Abg. Anton Baron AfD: Das ist ein SPD-Problem!) Eines macht der Anteil der Frauen in diesem Parlament von 29 % deutlich: dass mehr als die Hälfte der Bevölkerung in diesem Parlament deutlich unterrepräsentiert ist. (Beifall bei der SPD und Abgeordneten der Grünen – Vereinzelt Beifall bei der CDU – Abg. Anton Ba- ron AfD: Das ist ein SPD-Problem und keines in der Bevölkerung!) Deshalb diskutieren wir über eine Veränderung des Wahlrechts. Ich bin sehr froh, dass die CDU in dieser Frage ihre Meinung deutlich geändert hat, (Zuruf: Gott sei Dank!) nachdem sie in der letzten Legislaturperiode eine Änderung des Wahlrechts noch verhindert hatte. Wahrscheinlich sehen das viele in der CDU auch heute inhaltlich nicht anders. (Abg. Manuel Hagel CDU: Mein Gott! Was für ein Schwätzer!) Aber so eine Regierungsbeteiligung verändert dann zumindest vordergründig die Meinung zum Wahlrecht. (Zuruf: Wir sind gespannt!) Wir freuen uns, dass wir auch darüber Einigung erzielt haben, das Wahleintrittsalter auf 16 Jahre zu senken. Kollege Schwarz, Sie erlauben mir den Hinweis: Wenn man es so schnell wie möglich hätte machen wollen, hätte man bereits dem hierzu vorgelegten Gesetzentwurf der SPD zustimmen können. (Beifall bei der SPD und Abgeordneten der FDP/ DVP) Aber wir sind da großzügig (Abg. Bernd Gögel AfD: „Großzügig“! Alle Ach- tung!) und gehen jetzt gemeinsam mit Ihnen diesen Weg. Am Ende ist es nämlich egal, wer als Urheber unter dem Gesetzentwurf steht; am Ende kommt es auf das Ergebnis an. Uns ist wichtig, dass diese Reform, die bewirkt, dass mehr junge Menschen an der Landespolitik beteiligt werden, gelingt; das steht für uns im Vordergrund. Deshalb werden wir dem auch zustimmen, liebe Kolleginnen und Kollegen. ode – 17. Sitzung – Mittwoch, 27. Oktober 2021 Jetzt, liebe FDP/DVP, kommen wir zu Ihrem Vorschlag zu den Wahlkreisen. Herr Dr. Rülke, ich habe gedacht, Sie fangen jetzt mal an und schlagen uns mögliche Zusammenlegungen von Wahlkreisen vor. Höchst selbstlos wäre es natürlich gewesen, wenn Sie gesagt hätten: Wir können aus dem Wahlkreis Pforzheim einen Wahlkreis Pforzheim/Enz machen. Sie hätten auch mal einen Vorschlag dazu vorlegen können, durch welchen Neuzuschnitt überlappender Wahlkreise man auf 60 Wahlkreise kommt unter Einhaltung der Voraussetzungen, die uns der Verfassungsgerichtshof in früheren Entscheidungen vorgegeben hat, dass man auf die einzelnen Grenzen, Landkreise, (Abg. Andreas Deuschle CDU: Regierungsbezirke!) Regierungspräsidien, aber auch die Zusammenhänge der verschiedenen Bezüge der Bürgerinnen und Bürger zu einzelnen Städten und Gemeinden achtet. Diese Hausaufgabe haben Sie nicht gemacht, machen aber zu dem Thema eine eigene Pressekonferenz und beantragen die heutige Aktuelle Debatte, ohne uns zu sagen: Was ist denn der Vorschlag der FDP/DVP-Fraktion, um verfassungskonform auf diese 60 Wahlkreise zu kommen? Diese Antwort bleiben Sie auch heute schuldig. (Beifall bei der SPD sowie Abgeordneten der Grünen und der CDU) Deshalb verstärkt sich der Eindruck, dass das ein Thema ist, das Sie gesucht und jetzt auch gefunden haben – das gestehe ich Ihnen zu –, um irgendwie noch Sand ins Getriebe zu bringen, um diese Wahlrechtsreform zu verhindern. (Abg. Dr. Timm Kern FDP/DVP: Unsinn!) Aber diese Diskussion werden wir auf dieser Ebene nicht führen. Wir sind gern bereit, uns Ihre Vorschläge zu Wahlkreisen anzuschauen. Aber solange Sie keinen Vorschlag machen, werden wir uns mit diesem Thema auch nicht befassen – und das nicht zuletzt auch deshalb, weil wir insgesamt davon überzeugt sind, dass das Parlament in Baden-Württemberg tatsächlich ein preiswertes Parlament ist, wenn man es mit anderen Landtagen und auch mit dem Deutschen Bundestag ins Verhältnis zu den jeweiligen Bevölkerungszahlen setzt. Wir halten nichts davon, aus rein strategischer oder taktischer Überlegung mit einer solchen Debatte die Parlamentarier und Parlamentarier, den Landtag an sich, infrage zu stellen und zu fragen, ob diese notwendig sind oder nicht und ob sie in dieser Anzahl notwendig sind oder nicht. Wir sind der Überzeugung, dass es Parlamentarier und Parlamentarier (Abg. Udo Stein AfD: „Parlamentarier und Parlamen- tarier“!) in dem Verhältnis zur Bevölkerung braucht, wie wir sie in Baden-Württemberg haben, liebe Kolleginnen und Kollegen. (Beifall bei der SPD und Abgeordneten der Grünen sowie des Abg. Arnulf Freiherr von Eyb CDU) Auch uns wäre es in manchen Teilen recht gewesen, wir hätten uns, was die Unterschriften, die Wahlvorschläge angeht, deutlich mehr in Richtung der Vorschläge von „Mehr Demokratie“ bewegt, um die Schwellen niedriger zu halten. Aber am Ende geht es darum, dass das wichtige Ziel einer grund- (Sascha Binder) sätzlichen Wahlrechtsreform erreicht wird, das darin besteht, von einer Stimme auf zwei Stimmen zu kommen. Deshalb werden wir gemeinsam mit der Fraktion GRÜNE und der CDU-Fraktion einen Gesetzentwurf einbringen. Wir sind froh, wenn wir das so schnell wie möglich machen können, und zwar nicht, weil wir davon ausgehen, dass die nächste Landtagswahl bald kommt – (Vereinzelt Heiterkeit) auch wenn es hierüber unterschiedliche Auffassungen gibt, nicht nur in diesem Hohen Haus –, sondern weil wir jetzt schon in der dritten Legislaturperiode intensiv über das Thema Wahlrecht diskutieren. Irgendwann müssen wir auch einen Knopf dranmachen, sonst machen wir uns selbst unglaubwürdig, liebe Kolleginnen und Kollegen. (Beifall bei der SPD und Abgeordneten der Grünen – Vereinzelt Beifall bei der CDU) Kollege Dr. Rülke, Sie haben vorhin gesagt, die Volksparteien werden kleiner, und die anderen werden größer, und deshalb gibt es – – (Abg. Dr. Hans-Ulrich Rülke FDP/DVP: Noch nicht gemerkt?) – Wie bitte? (Abg. Dr. Hans-Ulrich Rülke FDP/DVP: Noch nicht gemerkt?) – Ach. Das ist alles relativ, Herr Kollege Dr. Rülke. Ob man nach Rheinland-Pfalz schaut oder nach Mecklenburg-Vorpommern, es ist ganz unterschiedlich, was wo Volkspartei ist. (Abg. Dr. Hans-Ulrich Rülke FDP/DVP: Oder nach Baden-Württemberg!) – Oder nach Baden-Württemberg. Ganz unterschiedlich. (Abg. Udo Stein und Abg. Ruben Rupp AfD: Oder nach Sachsen!) Meine Berechnungen besagen: Würden SPD und CDU wieder stärker und die FDP wieder kleiner, wird auch das Parlament kleiner. In diesem Sinn können Sie Ihren Beitrag dazu leisten. Herzlichen Dank für Ihre Aufmerksamkeit. (Beifall bei der SPD – Vereinzelt Beifall bei den Grü- nen – Oh-Rufe – Zuruf: Uijuijui! – Abg. Dr. Timm Kern FDP/DVP: Ganz starker Abgang! – Gegenruf des Abg. Manuel Hagel CDU: Es bleibt ein fader Geschmack!)
Muhterem Aras
Für die AfD-Fraktion erteile ich das Wort Herrn Fraktionsvorsitzenden Gögel.
Bernd Gögel AfD
Frau Präsidentin, meine Damen und Herren! Ihre immer wieder wie ein Mantra vorgetragene Formulierung „die demokratischen Fraktionen“ disqualifiziert Sie schon für dieses Haus; denn in diesem Haus sitzen nur demokratische Fraktionen, meine Damen und Herren. (Beifall bei der AfD) riode – 17. Sitzung – Mittwoch, 27. Oktober 2021 Vom Bürger gewählte Abgeordnete sitzen in diesem Landtag. Sie werden doch den Bürgern nicht erzählen wollen, sie hätten bei der letzten Landtagswahl irgendetwas Undemokratisches vorgenommen. Das ist eine Unverschämtheit, und das können Sie für die Zukunft einfach mal irgendwo wegstecken. Das bringt nichts. (Beifall bei der AfD – Abg. Udo Stein AfD: Bravo! – Zuruf des Abg. Anton Baron AfD) Mit Ihrer Wahlrechtsreform – für die noch kein Entwurf vorliegt; wir sind gespannt, wann die ersten Papiere kommen – möchten Sie den Parteienfilz in diesem Land stärken. (Beifall bei der AfD – Abg. Anton Baron AfD: So sieht es aus! – Zuruf von der AfD: Jawohl!) Sie möchten die Macht der Parteien ausbauen; Sie möchten die Kreise, die Subsidiarität aushebeln, (Abg. Anton Baron AfD zu Abg. Andreas Schwarz GRÜNE: Den Wähler gerade ein Mal erwähnt! Be- schämend!) und Sie möchten landesweit über Ihre Parteien entscheiden, wer in diesen Landtag einzieht. Das ist undemokratisch. Das ist nicht gewollt. (Beifall bei der AfD – Abg. Sascha Binder SPD: Wer stellt denn Ihre Kandidaten auf?) Es wird Sie nicht wundern, dass wir, egal, welche Papiere Sie hier vorlegen werden, der Abschaffung des seitherigen Wahlrechts nicht zustimmen. Wir halten unser Wahlrecht in Baden-Württemberg für das demokratischste, weil es am ehesten dem Subsidiaritätsprinzip entspricht. (Beifall bei Abgeordneten der AfD) Meine Damen und Herren, ich bin gespannt, wie Sie diese Parität in den Kreisen, den Stadtkreisen, den Regionen, den Regierungspräsidien herstellen wollen. Wie wollen Sie das besser darstellen, als es heute, in dem bestehenden Wahlrecht, geschieht? In dem geltenden Wahlrecht sind der Wille des Bürgers und die Vertretung des Bürgers am besten abgebildet – und nicht über Landeslisten, in denen der größte Teil der Abgeordneten, die dann ganz oben auf der Liste stehen, womöglich in Weiblein, Männlein, divers usw. eingeteilt werden. Sie werden mir nicht erzählen, dass diese dann tatsächlich noch einen Bezug zu den einzelnen Wahlkreisen haben können – mit Sicherheit nicht. (Beifall bei der AfD – Abg. Oliver Hildenbrand GRÜ- NE: Dass Sie von Vielfalt keine Ahnung haben, ist bekannt! – Abg. Daniel Andreas Lede Abal GRÜNE: Jetzt wird es wieder finster!) Zum Vorschlag der FDP/DVP: Ich habe mir überlegt, warum Sie eigentlich jetzt, noch bevor diese Papiere hier ins Parlament kommen, eine Aktuelle Debatte zur Absenkung der Zahl der Wahlkreise wollen. Gut, die FDP hat natürlich Probleme, Begründungen zu finden, mit denen sie die Wahlrechtsreform ablehnen könnte. Doch geht das sicher nicht, indem sie die Einteilung der Landeslisten ablehnt. Zur Absenkung des Wahlalters hätte die FDP wahrscheinlich auch etwas differenziertere Vorstellungen. (Bernd Gögel) (Abg. Dr. Hans-Ulrich Rülke FDP/DVP: Weil uns so wenige junge Leute wählen? – Vereinzelt Heiterkeit) Wir haben von vornherein gesagt: Auch mit uns kann man über eine Absenkung des Wahlalters sprechen. Doch dann müssen Sie auch das Strafmündigkeitsalter herabsetzen (Beifall bei der AfD) und müssen dem 16-Jährigen erlauben, einen Handyvertrag abzuschließen. Es darf doch nicht sein, dass die Eltern für den Jungen einen Handyvertrag abschließen müssen, während er dann in die Wahlkabine geht. (Beifall bei der AfD – Zuruf von der AfD: Genau!) Solche Dinge sind unausgegoren, kurzsichtig und dienen nur den Bedürfnissen einzelner Parteien in diesem Parlament – in anderen Parlamenten selbstverständlich auch. Das geht mit der AfD mit Sicherheit nicht. Einer Reduktion der Zahl der Wahlkreise könnten wir uns aus Kostengründen sicherlich anschließen. Denn wir dürfen nicht vergessen: Ein Abgeordneter kostet den Steuerzahler round about 200 000 € im Jahr. Sie können selbst ausrechnen: Bei 34 Abgeordneten über der Sollgröße kostet das den Steuerzahler in fünf Jahren ca. 35 Millionen € mehr. Da muss man sich fragen: Muss das sein? Kann man das korrigieren? Ich denke, die Einsparung von Steuergeldern wäre durchaus ein Argument, das für eine Reduzierung der Zahl der Wahlkreise spricht. Zu den Parlamenten insgesamt: Ein Kollege vor mir hat Beispiele gebracht, wo die Zahl der Bürger, die der einzelne Abgeordnete vertritt, höher oder niedriger ist als hier in Baden-Württemberg. Er hat vergessen, die Stadtstaaten wie Bremen und Berlin anzuführen. Diese haben im Verhältnis deutlich mehr Abgeordnete als Bürger. (Abg. Sascha Binder SPD: Was? Mehr Abgeordnete als Bürger? – Vereinzelt Heiterkeit – Abg. Daniel An- dreas Lede Abal GRÜNE: Aber nur im Verhältnis! –
Andreas Schwarz GRÜNE
So ein Quatsch!) – Fast mehr Abgeordnete als Bürger. – Nein, natürlich Bürger, die sie im Parlament zu vertreten haben. In Berlin hat sich bei der letzten Wahl bestätigt: Die Bundesrepublik Deutschland gönnt sich das zweitgrößte Parlament weltweit – nach dem Volkskongress in China. (Abg. Sascha Binder SPD: Das größte demokratische Parlament!) Dass das Reich der Mitte auch bezüglich des Parteienfilzes Vorbildfunktion für Sie haben soll, hoffen wir nicht. (Abg. Daniel Andreas Lede Abal GRÜNE: Aber der Bundesvorsitzende Ihrer Jugendorganisation fand China toll!) Der weltweite Vergleich zeigt doch: Masse muss nicht immer Klasse bedeuten. (Beifall bei der AfD) ode – 17. Sitzung – Mittwoch, 27. Oktober 2021 Als Beispiel noch einmal Bremen: 83 Abgeordnete auf 700 000 Einwohner. Das ist ein Negativbeispiel. In Berlin liegt die reguläre Anzahl der Abgeordneten bei 130, bei einem Drittel der Einwohnerzahl Baden-Württembergs. Auch das ist ein klassisches Beispiel für Steuergeldverschwendung – (Beifall bei Abgeordneten der AfD) die übrigens in Berlin auch vom baden-württembergischen Steuerzahler mitfinanziert werden muss. (Beifall bei der AfD) Es ist zu befürchten – das muss man nun auch nicht unbedingt bedauern –, dass es die Volksparteien in der früheren Form nicht mehr geben wird. Aber ebenso ist zu erwarten, dass mehr Parteien in die Parlamente einziehen. Die Gesellschaft und die Interessengemeinschaften verdichten sich, organisieren sich und möchten sich auch in den Parlamenten vertreten sehen. Deshalb ist zu erwarten, dass nach den Wahlen in fünf Jahren eventuell auch eine sechste oder siebte Partei in dieses Parlament einziehen wird. Dem muss man Rechnung tragen, wenn man eine solche Wahlrechtsreform anstrebt, auch wenn man nur einen Punkt verändern würde; mit der Zahl der Kreise könnte man dementsprechend entgegenwirken. Das, was Herr Rülke aus früheren Jahrzehnten angeführt hat, rührte auch daher, dass schon im Jahr 1996 einmal ein Spitzenwert im Landtag von Baden-Württemberg erreicht wurde, und zwar mit 155 Abgeordneten. Das wird heute überhaupt nicht mehr erwähnt. Deshalb ist unsere heutiges Parlament nicht der Spitzenreiter, sondern das war das Parlament aus dem Jahr 1996. Wenn man Modellrechnungen in Auftrag gibt und nicht nur irgendeine Studie, zu der man dem Auftragnehmer schon vorher suggeriert, wie das Ergebnis am Ende aussehen soll – – (Abg. Manuel Hagel CDU: So machen Sie das viel- leicht!) – Nein, das machen wir nicht, sondern das sind Ihre Gewohnheiten in diesem Parteienfilz, wie Sie das Ganze steuern wollen. (Beifall bei der AfD) Wenn Sie ganz einfache Rechenmodelle beiziehen, dann werden Sie feststellen, dass auch schon in dieser Legislatur eine Größe des Landtags von Baden-Württemberg von 175 bis 200 Abgeordneten möglich gewesen wäre. Das kann niemand von uns tatsächlich gutheißen, und das muss auch niemand befürworten. Auch die Mehrkosten von 35 Millionen €, die wir jetzt, in dieser Legislatur, durch die Größe des Landtags verursachen, sollten ein Hinweis und ein Fingerzeig sein, in welche Richtung die Koalition das zusammen mit der SPD vielleicht doch noch einmal diskutieren sollte, um zu schauen, ob sie in dieser geplanten Reform nicht noch auf vernünftige Einschübe kommen. Das Geld, die Mehrkosten, diese Selbstbedienungsmentalität, das ist das, was tatsächlich zur Politikverdrossenheit beim (Bernd Gögel) Bürger draußen im Land beiträgt. Das sind entscheidende Fakten, und die werden Sie auch alle im Wahlkampf hier und da bei Gesprächen mit Bürgern mitbekommen haben. Selbstbedienungsmentalität wird uns insgesamt vorgeworfen, und dem sollten wir Abgeordneten tatsächlich entgegenwirken. Dem sollten Sie mit Ihrer geplanten Reform auch Rechnung tragen wollen. Allein, uns fehlt der Glaube, und wir werden aus diesem Grund auch keine weiteren Argumente für Politikverdrossenheit liefern – wir von der AfD mit Sicherheit nicht; ob Sie das tun wollen, wird man sehen. Wir möchten, dass der Bürger gemäß dem Subsidiaritätsprinzip weiter seine Stimme dem Abgeordneten seiner Wahl geben kann (Abg. Sascha Binder und Abg. Gabriele Rolland SPD: Kann er doch!) und nicht irgendwelche unbekannten Listenkandidaten nach einem Parteienproporz wählen muss. Danke schön. (Beifall bei der AfD)
Muhterem Aras
Meine Damen und Herren, mir liegen keine weiteren Wortmeldungen vor. Damit ist die Aktuelle Debatte beendet und Punkt 1 unserer Tagesordnung erledigt. Ich rufe Punkt 2 der Tagesordnung auf: Erste Beratung des Gesetzentwurfs der Landesregierung – Gesetz über die Feststellung des Staatshaushaltsplans von Baden-Württemberg für das Haushaltsjahr 2022 (Staatshaushaltsgesetz 2022 – StHG 2022) – Drucksache 17/1000 Haushaltsrede des Ministers für Finanzen Herr Finanzminister Dr. Bayaz, Sie haben das Wort. Minister für Finanzen Dr. Danyal Bayaz: Sehr geehrte Frau Präsidentin, liebe Kolleginnen und Kollegen! Wir haben in den vergangenen Wochen und Monaten wieder mehr Normalität in unserem Alltag zurückgewonnen. Das tut gut, das fühlt sich auch gut an, und wir alle haben uns danach gesehnt. Wir hoffen, dass wir das Schlimmste dieser Pandemie überstanden haben. Und wir hoffen, dass wir damit auch eine tiefgreifende Krise hinter uns lassen können – eine Krise, die Spuren in der Gesellschaft hinterlassen hat, eine Krise, die auch Spuren in den öffentlichen Haushalten hinterlassen hat. (Zuruf) Das Land hat sich in dieser Pandemie massiv verschuldet. Solch eine Jahrhundertkrise – so muss man diese Pandemie bezeichnen – steckt auch der Stärkste nicht einfach weg. Ich finde, das muss man sich immer wieder klarmachen, sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen. Der Staat war in einer Art und Weise gefordert, wie das lange nicht mehr der Fall gewesen ist. Wir haben uns – wenn ich „wir“ sage, dann heißt das: alle Ebenen, also Bund, Land, Kommunen, Zivilgesellschaft, Wirtschaft – alle mit Wucht gegen diese Krise gestemmt. riode – 17. Sitzung – Mittwoch, 27. Oktober 2021 Auch der Staat hat seinen Beitrag geleistet: Kurzarbeitergeld, Coronahilfen, Garantien, Bürgschaften, Rettungspakete für Kommunen, Unterstützungen für Krankenhäuser, für Bus und Bahn, für Kunst und Kultur und natürlich auch für die Bekämpfung der Pandemie. Nehmen wir als Beispiel das Impfen und das Testen: Allein das Impfen – das war richtig, weil das der Weg heraus aus dieser Krise ist – hat uns 800 Millionen € gekostet. Auch deswegen klafft im nächsten Jahr eine Lücke in Höhe von 3,6 Milliarden € im Haushalt, die es zu decken gilt. Das ist auch auf die Pandemie und ihre Folgen zurückzuführen. Das ist eine gewaltige Herausforderung. Dementsprechend war, als wir uns gemeinsam an die Aufstellung des Haushalts für 2022 gemacht haben, klar, dass die finanziellen Spielräume sehr, sehr begrenzt sein werden. Das Ziel der Landesregierung ist es, diese Krise abschließend zu meistern und möglichst stabil, möglichst robust, aber auch dynamisch aus dieser Krise herauszukommen und so gut es geht diesen Haushalt zu konsolidieren. Denn auch in dieser schwierigen Phase tragen wir finanzpolitische Verantwortung. (Abg. Manuel Hagel CDU setzt zum Beifall an.) Das heißt aber nicht – einen Moment noch, Herr Hagel –, (Vereinzelt Heiterkeit) blindwütig in diese Krise hineinzusparen. Das wäre kontraproduktiv, liebe Kolleginnen und Kollegen. (Beifall bei den Grünen und der CDU – Abg. Manuel Hagel CDU: Jetzt!) – Jetzt. – Unser Ziel ist es, robust aus dieser Krise herauszukommen. Ich finde, dafür haben wir mit diesem Haushaltsentwurf eine gute Grundlage. Wir machen gezielte Schritte in die richtige Richtung. Wir machen nicht die ganz großen Sprünge – das gehört zur Wahrheit dazu –, aber wir machen gezielte Schritte in die richtige Richtung. Dieser Haushalt ist ein Haushalt der Stabilität und des Übergangs, der fünf Prämissen folgt: Erstens: Wir nehmen keine neuen Kredite auf. Zweitens: Wir führen einen Teil der Coronaschulden zurück. Drittens: Wir sorgen weiter vor – gegen Risiken der Pandemie, aber auch gegen andere Risiken. Viertens: Wir halten Maß bei den Ausgaben. Fünftens: Wir investieren gezielt und orientieren uns an den Leitbildern der Landesregierung und des Koalitionsvertrags, die da heißen: Klimaschutz, Innovationen und sozialer Zusammenhalt, liebe Kolleginnen und Kollegen. (Beifall bei den Grünen und der CDU) Was heißt das ganz konkret? Konkret heißt das: Wir werden ohne neue Kredite auskommen und eine halbe Milliarde Euro nutzen, um Coronaschulden zurückzuführen. Diese Mittel kommen aus dem Beteiligungsfonds, dessen Volumen wir signifikant reduzieren. Wir haben immer gesagt, dass nicht genutzte Mittel aus den Coronanotprogrammen entweder in den Schuldenabbau gehen oder in die Haushaltsrücklagen fließen. Genau das tun wir jetzt. Eine weitere halbe Milliarde Euro aus dem Beteiligungsfonds werden wir als Vorsorge für Corona- (Minister Dr. Danyal Bayaz) risiken im nächsten Jahr verwenden. Somit führen wir insgesamt 800 Millionen € der Rücklage für Haushaltsrisiken zu. Auch da bleiben wir bei unserer Linie: Das Land muss in dieser Pandemie handlungsfähig bleiben. Wir sind noch nicht durch diese Krise durch. Dafür sind einfach noch nicht genügend Menschen geimpft. Wenn diese Pandemie außer Kontrolle geraten sollte – was wir alle nicht hoffen, was wir aber eben nicht ausschließen können –, sind wir vorbereitet. Wir können schnell und flexibel reagieren. Selbstverständlich gilt auch hier: Wenn wir die Mittel zur unmittelbaren Bekämpfung dieser Pandemie nicht brauchen, werden wir sie auch zur Kredittilgung verwenden. So habe ich das vor einigen Monaten beim Nachtragshaushalt gesagt, und so sage ich es heute zum Haushalt 2022, liebe Kolleginnen und Kollegen. (Beifall bei den Grünen und der CDU) Wir setzen mit diesem Haushaltsentwurf drei Schwerpunkte. Lassen Sie mich darauf kurz eingehen. Erstens: Wir federn die Folgen der Pandemie weiterhin ab. Wir tun etwas gegen Lerndefizite an Schulen und stärken die Unterrichtsversorgung: 129 Millionen € für die Schülerinnen und Schüler in unserem Land, um Bildungsrückstände an den Schulen aufzuholen, knapp 200 neue Lehrerstellen, um vor allem eine Stärkung der Schulleitungen zu bewirken und die Inklusion zu unterstützen. Wir hatten bereits mit dem Dritten Nachtrag 125 neue Lehrerstellen geschaffen, um die Coronafolgen an den Schulen abzufedern. Ja, wir können mit diesem Haushalt noch nicht alles realisieren, was wir uns wünschen würden. Dazu habe ich heute Morgen in der Presse einige Hinweise gelesen. Aber ich habe mich natürlich mit der Kultusministerin darüber verständigt, wo in unseren Schulen der dringlichste Bedarf ist. Genau das haben wir auch umgesetzt, liebe Kolleginnen und Kollegen. (Beifall bei den Grünen und der CDU – Zuruf von der SPD) Wir investieren in die Erholung unserer Wirtschaft. Ich denke da an die Unterstützung des Einzelhandels mit dem „Sofortprogramm Einzelhandel“ oder an die Fortführung des Projekts „Handel 2030“ im nächsten Jahr. Wir haben mit der Frühphasenfinanzierung „BW Pre-Seed“ Vorsorge getroffen, um ganz aktiv die Gründerkultur in diesem Land zu unterstützen, liebe Kolleginnen und Kollegen. Wir unterstützen die Hochschulen mit 28 Millionen €, um pandemiebedingte Lernrückstände abzumildern. Wir unterstützen den Breiten-, den Leistungs- und den Schulsport mit einer erheblichen – erheblichen! – Aufstockung des „Solidarpakts Sport“, wie wir es mit den Sportverbänden gemeinsam vereinbart haben. Das bedeutet kumuliert in den nächsten fünf Jahren 130 Millionen €. Der Vereins- und Amateursport hat in dieser Krise extrem gelitten. Wir haben ihn damals gestützt, damit er in der Coronapandemie nicht unter die Räder gerät. Jetzt stärken wir ihn für ode – 17. Sitzung – Mittwoch, 27. Oktober 2021 die Zukunft, weil das Vereinsleben elementar ist für unsere Gemeinschaft, für den sozialen Zusammenhalt, und weil der Breitensport Menschen aus ganz verschiedenen Richtungen zusammenbringt. Das ist auch ein wichtiges Unterfangen für die Integration. Genau da setzen wir an, liebe Kolleginnen und Kollegen. (Beifall bei den Grünen und der CDU) Das Impulsprogramm „Kultur nach Corona“ stocken wir um weitere 4,6 Millionen € auf, damit diese Branche, die eine wirklich extrem harte Zeit hinter sich hat, eine Perspektive bekommt. Der zweite Schwerpunkt im Haushalt ist: Wir stärken die Grundlagen der öffentlichen Daseinsvorsorge. Wir investieren in die Handlungsfähigkeit des Staates, und wir investieren damit auch in starke öffentliche Institutionen, in die Institutionen, die bei uns im Land direkt mit den Bürgerinnen und Bürgern Kontakt haben. Was heißt das konkret? Wir schaffen beim Land über 200 Stellen im öffentlichen Gesundheitsdienst und finanzieren 230 weitere Stellen bei den unteren Verwaltungsbehörden des Gesundheitsdienstes. Denn die Pandemie hat uns schmerzhaft vor Augen geführt, dass der öffentliche Gesundheitsdienst materiell und personell schlecht ausgestattet war – zumindest zu schlecht ausgestattet, um für eine Riesenherausforderung, wie diese Pandemie, gewappnet zu sein. Darauf reagieren wir in diesem Land. Wir stärken den Rechtsstaat mit zusätzlichen Stellen in der Justiz. Wir sichern den Vollzug mit 265 zusätzlichen Stellen, und wir stärken die Strafverfolgung und die Gerichte mit weiteren 180 Stellen. Damit stärken wir ganz explizit die Justiz auch im Kampf gegen Rechtsextremismus, gegen Hass und Hetze, gegen sexualisierte Gewalt an Kindern (Zuruf) und gegen Wirtschaftskriminalität. Wir beschleunigen die Verfahren und entlasten die Richterinnen und Richter. Auch das ist unser Verständnis eines modernen, handlungsfähigen Staates, meine Damen und Herren. (Beifall bei den Grünen und der CDU) Wir stärken unsere Polizei, indem wir die Einstellungsoffensive mit jährlich über 1 300 Einstellungen fortführen, und wir investieren 14 Millionen € in die Ausstattung der Polizei. Das dient unmittelbar der Sicherheit der Bürgerinnen und Bürger in unserem Land. (Zuruf) Wir investieren in die Digitalisierung in der Verwaltung – da müssen wir unsere Hausaufgaben machen und einen Zahn zulegen –, aber eben auch an den Schulen, an den Hochschulen und in der Wirtschaft. Ich denke da insbesondere an kleine und mittlere Betriebe, die wir mit der „Digitalisierungsprämie Plus“ gezielt fördern. Das ist unser zentrales Instrument, um den Mittelstand bei der digitalen Transformation zu unterstützen. Dafür investieren wir fast 50 Millionen €. Wir treiben den Breitbandausbau weiter voran. Wir stärken das Programmvolumen für Neubewilligungen. Wir haben uns darüber verständigt, Herr Innenminister, weitere 500 Millio- (Minister Dr. Danyal Bayaz) nen € bereitzustellen, um die digitale Infrastruktur in Baden-Württemberg weiter auszubauen. Das kommt den Bürgern und den Kommunen vor Ort auch ganz konkret zugute, liebe Kolleginnen und Kollegen. (Beifall bei den Grünen und der CDU) Wir stärken auch das Krisenmanagement im Land mit 15 Neustellen. Wir bauen jeweils ein Kompetenzzentrum für Krisenmanagement sowie für vorbeugenden Brandschutz auf. Wir investieren im Bereich Katastrophenschutz knapp 3 Millionen €; zudem beteiligt sich Baden-Württemberg selbstverständlich sehr solidarisch an den Kosten für die Bewältigung der Flutkatastrophe bei unseren Nachbarn in Rheinland-Pfalz und in Nordrhein-Westfalen – und zwar strukturell, in den nächsten Jahren. Das wird nicht günstig für uns; aber es war für uns selbstverständlich, dieser Verantwortung nachzukommen. Diese Ereignisse haben uns vor Augen geführt, wie wichtig es ist, in den Katastrophenschutz zu investieren. Wir wollen die Bürgerinnen und Bürger in unserem Land, so gut es geht, schützen (Abg. Manuel Hagel CDU: Sehr gut!) und wollen für den Notfall vorbereitet sein, liebe Kolleginnen und Kollegen. (Beifall bei den Grünen und der CDU) In diesem Haushaltsentwurf steckt aber auch ganz viel Zukunft. Das ist der dritte Schwerpunkt. Wir investieren in den Klimaschutz über unser Sofortprogramm. Wir investieren in den Klimaschutz über die Förderung der kommunalen Wärmeplanung, und wir investieren in den Klimaschutz über den Ausbau der erneuerbaren Energien – und mit unserem 365-€-Ticket für Jugendliche auch in klimafreundliche Mobilität; damit entlasten wir gezielt Familien. Das zeigt uns wieder einmal, dass guter Klimaschutz und gute Sozialpolitik zwei Seiten derselben Medaille sind, liebe Kolleginnen und Kollegen. (Beifall bei den Grünen und der CDU) Wir fördern klimaneutrale Produktionstechniken, wir fördern die Klimaforschung an unseren Hochschulen. Insgesamt summiert sich dies auf über 50 Millionen € zusätzlich für den Klimaschutz. Hinzu kommt das, was wir ohnehin schon tun, beispielsweise die Umsetzung des höchst erfolgreichen Förderprogramms „Klimaschutz-Plus“. Man kann daran sehen: Klimaschutz ist Topthema und hat deshalb auch bei begrenzten Spielräumen – ich habe darauf hingewiesen – eine Priorität für uns in der Landesregierung. Wir haben uns auch über den Entschließungsantrag der Fraktionen zum Klimaschutzgesetz gefreut, der dieses Ziel unterstützt, damit wir beispielsweise auch bei dem Megathema „Klimaneutrale Verwaltung“ – die wir uns ja bis 2030 zum Ziel gesetzt haben – vorankommen, liebe Kolleginnen und Kollegen. (Beifall bei den Grünen und der CDU) Zur Wahrheit gehört auch: Klimaschutz ist nicht nur eine staatliche Aufgabe; er findet auch und vor allem in der Privatwirtriode – 17. Sitzung – Mittwoch, 27. Oktober 2021 schaft statt. Gerade Baden-Württemberg hat da Chancen, aber auch immense Herausforderungen. Das heißt, es geht um Nachhaltigkeit in der Automobilindustrie, in der Chemieindustrie, im Maschinen- und Anlagenbau, in vielen mittelständischen Unternehmen. Wir, der Staat, müssen uns die Frage stellen: Wie können wir genug privates Kapital mobilisieren? Wir machen ja einige Initiativen gemeinsam über unsere Beteiligungen, auch am Finanzplatz in Stuttgart, in Baden-Württemberg. Wir tun das aber auch mit Blick auf die Bürgerinnen und Bürger in unserem Land, beispielsweise mit der Solarpflicht. Dort, wo wir, das Land, es können, machen wir den Weg frei für den beschleunigten Ausbau der Windkraft. Deswegen war es gut, dass das Kabinett gestern eine Taskforce genau dafür ins Leben gerufen hat, um bei diesem Thema einen Zahn zuzulegen, liebe Kolleginnen und Kollegen. (Abg. Gabriele Rolland SPD: Aber einen großen Zahn!) Aber Klimaschutz heißt immer auch Innovationspolitik. Deswegen ist es wichtig, dass wir die Leuchttürme der nachhaltigen Innovationspolitik im Land stärken. Ich denke an das europäische KI-Zentrum, ich denke an den Strategiedialog zur Zukunft der Automobilindustrie. Wir fördern gezielt auch die Start-ups, die Gründerkultur; das ist der Mittelstand von morgen bei uns im Land. Und wir stärken das InnoLab_bw als Zukunftslabor dieser Landesregierung. Das alles sind wichtige Aufgaben, damit wir auch noch in zehn Jahren gut dastehen, innovationsfähig sind, wettbewerbsfähig sind und das Land gestalten können. (Beifall bei den Grünen und der CDU) Wir wollen erhalten, was uns erhält, nämlich die biologische Vielfalt, den Schatz unserer Natur. Wir setzen das Biodiversitätsstärkungsgesetz mit weiteren 7 Millionen € weiter um, und wir erfüllen damit auch die Vereinbarungen – dabei geht es um Verlässlichkeit –, die wir, das Land, gemeinsam mit dem Naturschutz und der Landwirtschaft getroffen haben. Selbstverständlich gehören zu einer guten und modernen Infrastruktur auch intakte Straßen und Brücken. Für deren Erhalt stehen im nächsten Jahr 161 Millionen € zur Verfügung. Das kommt in vielen Fällen auch ganz konkret Baufirmen und Handwerksbetrieben vor Ort zugute, liebe Kolleginnen und Kollegen. (Beifall bei den Grünen und Abgeordneten der CDU) Dieser Haushalt verbindet Stabilität mit Dynamik. Er ist verantwortungsvoll, er ist vorausschauend, er ist aber auch ehrlich, was seine finanziellen Spielräume betrifft. Zum Stichwort Ehrlichkeit: Wir verzichten darauf, im kommenden Jahr Verschuldungsmöglichkeiten im Rahmen der Schuldenbremse zu nutzen. Wir hätten diese Möglichkeit z. B. über die Konjunkturkomponente. Wir hätten sie auch über die Ausnahme wegen der Naturkatastrophe. Wir verzichten aber auf diese Möglichkeiten, weil wir uns auch in der Haushaltspolitik am Leitbild der Nachhaltigkeit orientieren. Um das einordnen zu können, hilft es immer wieder, den Blick über die Landesgrenzen hinaus zu richten. Der Bund geht bei- (Minister Dr. Danyal Bayaz) spielsweise einen völlig anderen Weg. Die alte Regierung, die Große Koalition, hat für das nächste Jahr Schulden in Höhe von rund 100 Milliarden € geplant. Ich werde in den nächsten Wochen immer wieder einmal selbst bei den Verhandlungen der neuen Ampel-Regierung mit dabei sein. Es werden schwierige Verhandlungen werden, aber ich vertraue darauf, dass die neu zusammenkommenden Parteien gute, pragmatische und konstruktive Lösungen finden werden, von denen am Ende auch wir, das Land Baden-Württemberg, profitieren werden. Schauen wir uns aber vor allem einmal die anderen Bundesländer an; denn das ist wirklich der relevante Vergleich. In den letzten Wochen und Monaten habe ich manchmal den Eindruck gehabt, dass Baden-Württemberg in der Haushaltspolitik irgendeinen Sonderweg geht. Ich habe das nicht unbedingt als Kompliment verstanden, wenn es so kommentiert wurde. Bei den anderen Ländern zeichnet sich nämlich ab – vielleicht möchte der eine oder andere mitschreiben, die Liste ist nämlich nicht kurz –, dass Bayern, Berlin, Brandenburg, Bremen, Hamburg, Hessen, Nordrhein-Westfalen, das Saarland, Sachsen und Schleswig-Holstein für das nächste Jahr notlagenbedingte Kredite, also Coronakredite, im Haushalt oder in Sondervermögen geplant haben. Deswegen muss ich sagen: Es stimmt, Baden-Württemberg scheint hier einen Sonderweg zu gehen, aber einen, der löblich ist, liebe Kolleginnen und Kollegen. (Beifall bei den Grünen und der CDU – Zuruf des Abg. Sascha Binder SPD) Sehen Sie mir es nach; mir fällt es auch manchmal schwer, in diese Rolle hineinzuwachsen und den eigenen Haushalt zu loben. Das fühlt sich manchmal ein bisschen unanständig an. (Beifall bei der SPD – Zuruf von der SPD: Das ist auch so!) Warum sage ich das? Ich sage es deswegen, weil man auch die Leute fragen kann, die vielleicht ein bisschen objektiver sind. Deswegen kann ich Ihnen allen nur raten, sich einmal mit Lars Feld zu unterhalten. (Zuruf von der SPD: Gut!) Das ist nicht irgendjemand, sondern er war langjähriger Chef der Wirtschaftsweisen und wird auch parteiübergreifend geschätzt. Er ist als Freiburger Ökonom bei uns im Land eine wichtige Stimme. Er hat unseren Weg ausdrücklich gelobt und gesagt, Baden-Württemberg habe die Spielräume der Schuldenbremse sinnvoll genutzt. Ich finde, das spricht für sich, liebe Kolleginnen und Kollegen. (Beifall bei den Grünen und Abgeordneten der CDU – Zuruf: Allerdings!) Spannend ist der Blick über die Landesgrenzen auch deshalb, weil sich andere Landesregierungen auf erstaunlichen, auf besonderen Wegen Spielräume in dieser Pandemie ermöglicht haben. Nehmen wir als Beispiel das schwarz-gelb regierte Nordrhein-Westfalen. Dort wurde ein Sondervermögen in Höhe von 25 Milliarden € gebildet. Das läuft komplett am Haushalt und damit auch am Parlament vorbei. Im Klartext: NRW hat sich mit Schulden einen besonders großen Spielraum eingeräumt, den die Regierung jetzt relativ ungehindert nutzen ode – 17. Sitzung – Mittwoch, 27. Oktober 2021 kann. Ich möchte, dass jeder selbst darüber urteilt, wie transparent er oder sie dieses Vorgehen empfindet. Wir, das Land Baden-Württemberg, gehen einen anderen Weg. Der Landtag hat der Regierung Kreditermächtigungen eingeräumt. Wir haben sie zum Teil genutzt und zum Teil nicht genutzt. (Zuruf) Am Ende wird das, was nicht gebraucht wird, am Kreditmarkt auch nicht in Anspruch genommen. Liebe Kolleginnen und Kollegen, ich finde, das ist transparent, das ist nachvollziehbar, und es ist verantwortungsvoll. (Beifall bei den Grünen und der CDU – Zuruf von den Grünen: Bravo!) Dann stand immer wieder eine Kritik im Raum, die die Vorsorge, die hohe Vorsorge betrifft, die wir angeblich unnötigerweise gebildet hätten. Ich nenne Ihnen einmal vier Beispiele dafür, warum diese Vorsorge vorausschauend ist. Erstens: Derzeit laufen Tarifverhandlungen für den öffentlichen Dienst. Unsere Landesbediensteten haben in dieser Pandemie extrem viel und extrem gute Arbeit geleistet. Ich finde, dafür gebührt ihnen Respekt und Anerkennung. Jetzt laufen die Tarifverhandlungen der Länder. Wir haben in der mittelfristigen Finanzplanung dafür gesorgt, dass eine Tarifsteigerung dort schon gegenfinanziert ist. Aber es kann gut sein, dass der Tarifabschluss – vieles deutet darauf hin – darüber liegen wird, was Mehrkosten möglicherweise in dreistelliger Millionenhöhe bedeutet. Darauf müssen wir uns vorbereiten. Zweitens: Wir müssen zwei Urteile des Bundesverfassungsgerichts umsetzen, die mit der Beamtenversorgung und der Beamtenbesoldung zu tun haben. Auch das ist unmittelbar und strukturell mit Mehrkosten verbunden. Drittens: Wir wollen auch weiterhin in der Lage sein, unsere Kommunen angemessen zu unterstützen, damit auch sie flexibel auf Notsituationen in dieser Pandemie reagieren können. Auch das müssen wir berücksichtigen. Derzeit laufen in der Gemeinsamen Finanzkommission Gespräche mit den Kommunen. Sie haben uns einen umfangreichen Katalog mit auf den Weg gegeben. Wir haben vereinbart, uns nach der Steuerschätzung Mitte November erneut zusammenzusetzen, um zu schauen, was geht, und um einen gemeinsamen Weg zu finden. Viertens, liebe Kolleginnen und Kollegen: Es kommen auch im nächsten Jahr mehr geflüchtete Menschen zu uns, gerade aus Afghanistan. (Zuruf von der AfD: Immer rein!) Vielleicht darf ich dazu eine persönliche Anmerkung machen: Als ich selbst Parlamentarier im Deutschen Bundestag war, war die Entscheidung über das Auslandsmandat der Bundeswehr in Afghanistan für mich persönlich die schwierigste Entscheidung. Wie ein kleinerer Teil innerhalb meiner Fraktion habe auch ich mich immer wieder dazu durchgerungen – ich muss es so sagen –, diesem Einsatz zuzustimmen – nicht, weil ich von ihm hundertprozentig überzeugt gewesen wäre, sondern weil ich immer die Befürchtung hatte, dass ein abrupter (Minister Dr. Danyal Bayaz) Abzug dieses Land ins Chaos stürzt, liebe Kolleginnen und Kollegen. (Zuruf des Abg. Anton Baron AfD) Deswegen geht heute von hier auch das Signal aus – der Ministerpräsident hat es an anderer Stelle selbstverständlich schon klar gesagt –: Wir lassen Menschen nicht im Stich, vor allem nicht diejenigen, die uns in Afghanistan unterstützt haben und jetzt um ihr Leben fürchten müssen. Diese und andere Menschen haben unseren Schutz verdient. Da stehen wir selbstverständlich zu unserer humanitären Verantwortung, liebe Kolleginnen und Kollegen. (Beifall bei den Grünen, der CDU und der SPD – Ver- einzelt Beifall bei der FDP/DVP – Zurufe von der AfD) Auf all das müssen wir vorbereitet sein. Ich möchte an dieser Stelle auch noch einmal an die Debatten zum Dritten Nachtragshaushalt erinnern. Da habe ich oft gehört: Hätten wir damals keine entsprechende Vorsorge getroffen, dann könnten wir jetzt nicht diese Risiken bewältigen; dann wären wir blank – ohne jede Risikovorsorge trotz Krise. Ich finde, das ist der zentrale Unterschied zwischen kurzsichtiger und vorausschauender Finanzpolitik, liebe Kolleginnen und Kollegen. (Beifall bei den Grünen) Meine Damen und Herren, zusammengefasst: Dieser Haushaltsentwurf ist ehrlich, er ist verantwortungsvoll, und er ist vorausschauend. Trotz Pandemie und trotz Nachtragshaushalt haben wir diesen Haushaltsentwurf für das Jahr 2022 so früh einbringen können, dass er noch in diesem Jahr verabschiedet werden kann. Das ist nicht selbstverständlich. Deswegen gilt mein erster Dank den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern meines Hauses, die wirklich schon seit Monaten fast ununterbrochen gerödelt haben, mit vielen Abendschichten und Wochenendschichten. Ebenso danke ich allen Mitgliedern der Haushaltskommission, den beiden finanzpolitischen Sprechern Dr. Rösler und Wald, den beiden Fraktionsvorsitzenden Hagel und Schwarz und selbstverständlich auch den gesamten Regierungsfraktionen für ihre konstruktive Begleitung. Das war auch mal kritisch – aber das macht ein selbstbewusstes Parlament auch aus. Ich möchte mich auch bei Abgeordneten der Opposition bedanken, die uns immer wieder wichtige Hinweise geben, sei es im Ausschuss, sei es per Brief, per E-Mail oder auch einmal informell auf dem Flur. Auch das macht unsere Arbeit als Regierung besser, das macht auch die Stärke unserer Demokratie aus. Auch dafür herzlichen Dank. (Anhaltender Beifall bei den Grünen und der CDU)
Dr. Wolfgang Reinhart
Vielen Dank, Herr Minister. – Die Aussprache zum Haushalt erfolgt in der nächsten Plenarsitzung am 10. November 2021. Punkt 2 der Tagesordnung ist damit erledigt. riode – 17. Sitzung – Mittwoch, 27. Oktober 2021 Ich rufe Punkt 3 der Tagesordnung auf: Antrag der Fraktion der AfD und Stellungnahme des Ministeriums des Inneren, für Digitalisierung und Kommunen – Wahlrechtsreform – Drucksache 17/536 Meine Damen und Herren, das Präsidium hat folgende Redezeiten festgelegt: für die Begründung fünf Minuten und für die Aussprache fünf Minuten je Fraktion. Das Wort zur Begründung erteile ich dem sich bereits am Redepult befindenden Vertreter der AfD, dem Kollegen Anton Baron.
Anton Baron AfD
Herr Präsident, meine sehr verehrten Damen und Herren Abgeordneten! Die Ideenlosigkeit der FDP/DVP hat dazu geführt, dass wir die Wahlrechtsreform schon beim Tagesordnungspunkt 1 angeschnitten haben. Es wurde schon in den vorangegangenen Reden erwähnt: Was in der letzten Legislaturperiode um ein Haar zum Auseinanderfliegen der grün-schwarzen Koalition geführt hätte, (Abg. Daniel Andreas Lede Abal GRÜNE: Ein biss- chen weniger Fantasy wäre ganz gut!) geht in diesem Landtag bald in bestem Einvernehmen über die Bühne. Zur Erinnerung: Die CDU spielte sich 2018 als Gralshüter des einst von ihr geschaffenen Wahlrechts auf. Wie der Heilige Michael gegen den Drachen hob sie ihre Lanze zum Todesstoß gegen die ungeliebte Zwangsgemeinschaft, hätten die Grünen seinerzeit auf der Reform bestanden. Die CDU-Fraktion, damals noch mit Resten von Rückgrat, (Zuruf des Abg. Daniel Andreas Lede Abal GRÜNE) pochte auf ihren Standpunkt, dass das derzeitige Wahlrecht das Beste sei und daher keine Reform nötig sei. Die Fraktion lehnte unter der Führung des vorherigen Fraktionsvorsitzenden die Reformpläne einstimmig – ich wiederhole: einstimmig – in der Fraktionssitzung ab. Die späte Quittung erhielt dieser vor Kurzem, als er aus dem Verwaltungsrat der L-Bank – ich muss es leider so deutlich sagen – verjagt wurde. Die Zeiten einer aufmüpfigen CDU sind endgültig vorbei. Schließlich ist es dem Obergrünen Kretschmann zu verdanken, dass die CDU weiterhin die Regierungsbank drücken darf – zwar wie ein Erstklässler, unter den strengen Augen des Lehrers, der hinter seinem Rücken den Stock versteckt, um dem Bengel das Fell zu gerben. Aber immerhin bleibt die CDU an der Macht; und nur darauf kommt es ihr ja an. (Beifall bei der AfD) In einem selten radikalen Kurswechsel hat die neue Fraktion alle Prinzipien und ihre eigene Machtbasis gleich mit über Bord geworfen. (Abg. Sascha Binder SPD: Reden Sie heute auch noch mal zu Ihrem Antrag?) Diese Prinzipienlosigkeit – Herr Binder – konnte man nicht nur bei der Bundestagswahl sehen, als Ihre Partei, werte Kollegen der CDU, geradezu desaströse Verluste einfuhr. (Anton Baron) Laut einer Infratest-Umfrage vor nicht einmal zwei Wochen haben Sie auch im Land seit der Landtagswahl weitere sieben Prozentpunkte an Zustimmung verloren und sind bei dem Wahlergebnis geradezu mit Lichtgeschwindigkeit auf etwa 17 % abgestürzt. (Abg. Daniel Andreas Lede Abal GRÜNE: Wie war denn Ihr Ergebnis?) Sie dürfen sich bei Ihrem Landesvorsitzenden für diese grandiose Leistung bedanken. (Abg. Sascha Binder SPD: Können Sie mal zum The- ma reden?) – Ich komme zum Thema, Herr Binder. – „Das derzeitige Wahlrecht ist das beste, keine Reform nötig“ – das war noch 2018 das Mantra der CDU. Es könnte einem schwindelig werden bei diesem Sinneswandel. (Beifall bei der AfD) Die Stellungnahme des Strobl-geführten Innenministeriums auf unseren Antrag ist nicht nur unerträglich gegendert, (Zurufe) sondern findet plötzlich nur noch Vorteile einer Wahlrechtsreform. (Oh-Rufe von der SPD – Zuruf von der SPD: Böse!) Aber wer genau liest, findet auch folgenden Satz – ich zitiere –: Durch die Einführung einer Landesliste ... entscheidet, vom Erringen des Direktmandats abgesehen, nicht mehr das persönliche Ergebnis im Wahlkreis über den Einzug in das Parlament, sondern die Position auf der Landesliste. Genau hier liegt der Hund begraben, meine Damen und Herren. Mit der Landesliste könnte auch mal Herr Strobl in den Genuss eines Mandats kommen, egal, ob im Wahlkreis der Rückhalt von den Wählern da ist oder nicht. (Beifall bei der AfD) Die Positionen auf der Landesliste werden zwar formell von einem Parteitag bestimmt, aber die CDU wäre nicht die CDU und die Grünen wären auch nicht die Grünen, wenn nicht genau diese Positionen vorher genauestens von einem Klüngel aus Parteiengranden festgelegt würden. (Beifall bei der AfD) Schließlich hat man ja auch auf Bundesebene Erfahrung mit dem Parteienfilz. Die Wähler vor Ort werden von den Paten der Parteien als unmündiges Stimmvieh entsorgt, (Zuruf von der SPD: Jesses!) wenn sie nicht den wählen, der auf der Liste oben steht. (Abg. Hans-Ulrich Sckerl GRÜNE: Jesses Maria!) Ihr Votum wird vollständig missachtet. Dies spricht dem Wählerwillen Hohn. Der Wähler und niemand anders sollte die Leistung oder Nichtleistung ode – 17. Sitzung – Mittwoch, 27. Oktober 2021 (Abg. Oliver Hildenbrand GRÜNE: Sind Sie nicht auch von Ihrer Parteiversammlung nominiert wor- den? Von wem denn sonst?) eines Politikers honorieren oder abstrafen. (Beifall bei der AfD) Die Realität wird sein, dass gescheiterte Politikerexistenzen, jedoch mit guten Freunden unter den Spitzenpolitikern, auch weiterhin hier im Landtag von Baden-Württemberg ihr Unwesen treiben werden. Loyalität vor Leistung heißt das neue Credo, wie schon in der Bundespolitik. Denn schließlich sichert nur die Loyalität der Indianer auch die Posten der Häuptlinge, meine Damen und Herren. (Zuruf: Von was sprechen Sie eigentlich? – Gegen- ruf des Abg. Daniel Andreas Lede Abal GRÜNE: Winnetou I bis III! – Abg. Sascha Binder SPD: Geben Sie Einblick in Ihre Partei?) Das sieht man auch beispielsweise daran, dass der jetzige Landesvorsitzende der CDU nach den letzten desaströsen Wahlniederlagen plötzlich Rückendeckung von allen Staatssekretären und Abgeordneten mit Ministerposten bekommt. Nein, meine Damen und Herren Abgeordneten der CDU und der Grünen – ich spreche Sie hiermit auch direkt an, vor allem diejenigen unter Ihnen, die mit dem bestehenden Wahlrecht auf den Stühlen unter sich gelandet sind –: Meinen Sie ernsthaft, Ihre Parteiführung hätte Ihr Wohl und Ihre Zukunft im Sinn? (Zuruf des Abg. Daniel Andreas Lede Abal GRÜNE – Unruhe) Nichts könnte falscher sein. Und ohne das Zugpferd Kretschmann wird es einen tiefen Fall für die erfolgsverwöhnten Grünen geben – die Bundestagswahl hat es ja schon angedeutet. Das Direktmandat ist mit dem bestehenden Wahlrecht somit auch nicht mehr sicher, und das wissen auch die Fraktionsspitzen. (Zurufe) Üben Sie schon einmal fleißig, Ihren Parteichefs und deren engsten Begleitern die Wünsche von den Lippen abzulesen. Es wird sich lohnen. Und machen Sie sich bei der Frakt ionsführung beliebt, heucheln und schleimen Sie! Was immer Sie so schätzen, freie Meinungsäußerungen, Privatheit – es steht für Sie unter Vorbehalt. (Zurufe) Die Verbannung von der Liste droht allen, die ihre Individualität auch in der Politik nicht aufgeben wollen. Unfreie Politiksklaven sollen Sie werden, zum Wohl der Marionettenspieler an der Partei- und Fraktionsspitze, an deren Strippen Sie hängen, (Zuruf von der SPD: Wie sprechen Sie eigentlich, Herr Baron? – Zuruf des Abg. Oliver Hildenbrand GRÜNE) die die Liste in Hinterzimmern auskungeln, auf der sie selbst ganz oben stehen. (Beifall bei der AfD) (Anton Baron) Diesen Fakt sich selbst gegenüber einzugestehen, mag vielleicht im ersten Moment schwer sein, aber versuchen Sie es. Fangen Sie gleich damit an, eigenständig und unabhängig über die Folgen der Wahlrechtsreform nachzudenken. Oder glauben Sie wirklich an die unsägliche, vorgeschobene Argumentation, dass man mit dem Listenwahlrecht mehr Frauen in das Parlament entsenden möchte? (Zurufe: Ja!) Ganz abgesehen davon, dass eine gesetzlich vorgeschriebene Liste klar verfassungsfeindlich ist; denn Wahlen dürfen nicht durch Zwang und Druck des Staates durchgeführt werden, Herr Schwarz und Herr Binder. (Beifall bei der AfD – Zurufe von der SPD) Dass so ein Unsinn von den grün-roten Sozialisten kommt, ist ja hinlänglich bekannt, (Oh-Rufe) dass aber die ehemalige Freiheitspartei diesen Unsinn auch noch nachplappert, ist dann doch erstaunlich. (Heiterkeit und Beifall bei der AfD) Der Kollege Haußmann weiß da sicherlich mehr. Hat jetzt beispielsweise die Fraktion GRÜNE ein Problem mit der Geschlechterparität? Das wurde mit dem alten Wahlrecht erreicht. Dazu braucht es kein anderes Wahlrecht. Denken Sie nach, ob die Reform in Ihrem Sinn ist (Zuruf des Abg. Jonas Weber SPD) oder doch eher im Sinne derer, die sich an die Macht gewöhnt haben und Sie als Stimmvieh brauchen, damit das auch so bleibt. Sie, die letzten wirklich freien Abgeordneten, haben es in der Hand, frei zu bleiben oder sich selbst die Ketten anzulegen. (Zuruf von der SPD: Jesses! – Zuruf des Abg. Dani- el Andreas Lede Abal GRÜNE) Keine wirklich gute Idee ist auch die Absenkung des Wahlalters auf 16 Jahre – das wurde vorhin auch schon erwähnt –, mit dem vor allem die Grünen auf Kosten der CDU ihre Macht weiter ausbauen wollen. Vor wenigen Tagen erst haben sich ja die gleichen Träume der Grünen auf Bundesebene in Luft aufgelöst. Die Union erteilt diesen Plänen eine Absage. Ich zitiere dazu sehr gern den stellvertretenden Vorsitzenden Frei aus Baden-Württemberg: Rechte und Pflichten müssen in Übereinstimmung gebracht werden. Ist es daher vernünftig, wenn man einerseits über die Zukunft unseres Landes mitentscheiden könnte, aber nicht ohne Zustimmung der Eltern einen Handyvertrag abschließen darf oder auch nur jeden Film im Kino ansehen dürfte? Da habe ich meine Zweifel. (Zuruf des Abg. Sascha Binder SPD) Aus seiner Sicht müsste man im Fall der Absenkung des Wahlalters auch über die Absenkung der Grenzen zur Strafmündigkeit und zur Geschäftsfähigkeit sprechen. (Zuruf von der AfD) riode – 17. Sitzung – Mittwoch, 27. Oktober 2021 Meine Damen und Herren, Herr Frei wiederholt hier die AfD-Position, die wir an dieser Stelle bereits lange vorher angeführt haben: Strafmündigkeit und Geschäftsfähigkeit stehen damit nicht in Einklang. Hier wollen Sie von der CDU für das Gegenteil stimmen? Besinnen Sie sich endlich, und erteilen Sie dieser Wahlrechtsreform und der Absenkung des Wahlalters eine klare Absage, indem Sie unserem vorliegenden Antrag zustimmen. Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit. (Beifall bei der AfD – Zuruf des Abg. Daniel Andre- as Lede Abal GRÜNE)
Dr. Wolfgang Reinhart
Als nächster Rednerin erteile ich für die Fraktion GRÜNE Frau Kollegin Daniela Evers das Wort.
Daniela Evers GRÜNE
Sehr geehrter Herr Präsident, sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Sie, die Fraktion der AfD, positionieren sich hier heute als grundsätzliche Gegnerin der Wahlrechtsreform. (Zuruf von der AfD-Fraktion) Nach Ihrer Rede frage ich mich: sachliches Anliegen oder bloßer Reflex? Das Listenwahlrecht gibt es in 15 Landesparlamenten und im Bundestag. Mir ist bislang kein Antrag aus Ihrer Partei bekannt, das irgendwo abzuschaffen. Zudem scheint es sich auch im Bundesverband nicht abzubilden. (Abg. Rüdiger Klos AfD: Wir sind hier in Baden- Württemberg!) Dieser Widerspruch zeigt die Strategie der AfD-Fraktion. Sie gerieren sich hier als Anti-Fraktion, als Gegen-die-anderen-Fraktion. Sie machen selbst keine konstruktiven Beiträge, sondern Sie beschweren sich. (Abg. Rüdiger Klos AfD: Oijoijoi!) Blicken wir doch in Ihren Antrag. Mit diesem Antrag machen Sie eigentlich Werbung für die Notwendigkeit der Wahlrechtsreform. So zeigen Sie ein weiteres Mal das tiefe Misstrauen der AfD gegenüber Jugendlichen. Sie gehen davon aus – ich zitiere –: ... die Folgen einer Wahlhandlung können in aller Regel von unter 18-Jährigen noch nicht überblickt werden. Schülerinnen und Schüler, die auf die Straße gehen, die seit Wochen und Monaten gegen den Klimawandel, gegen die Politik, die diesen Klimawandel nicht verhindert, protestieren, die einen Kohleausstieg im Jahr 2030 fordern, die überblicken die Folgen politischer Handlungen, (Zuruf) anders als Parteien wie die AfD, die sich noch nicht mal sicher ist, ob es die Klimakrise überhaupt gibt. (Beifall bei den Grünen und Abgeordneten der SPD) Gerade der Jugendlandtag in der letzten Woche hat uns doch gezeigt, wie politisch interessiert Jugendliche sein können, (Daniela Evers) wie sorgsam sie sich informieren, wie sie abwägen, wie sie diskutieren. Es zeigt auch, wie bereichernd die Perspektive junger Menschen auf die Politik ist, wie viele gute Ideen von dort für unser Land kamen. Da auch wir hier im Landtag die Zukunft dieser Jugendlichen gestalten, ist es höchste Zeit, ihnen ein Wahlrecht auch für dieses Haus zu geben. (Beifall der Abg. Stefanie Seemann GRÜNE) Ich bin zutiefst überzeugt, dass die über 16-Jährigen im Land dieser Verantwortung gewachsen sind. (Beifall bei Abgeordneten der SPD – Vereinzelt Bei- fall bei den Grünen) Sie sehen das anders. Aber nicht nur den Jugendlichen gegenüber sind Sie misstrauisch, nein. Ein weiteres Zitat aus Ihrem Antrag: Ein Aufstocken von Anteilen von Migranten, jungen Leuten und Vertretern anderer Minderheiten würde auf Kosten des Frauenanteils gehen, ... Wenn ich mir mal den Frauenanteil in Ihrer Fraktion anschaue, kann da nicht mehr viel an Kosten kommen. (Vereinzelt Beifall bei den Grünen) Warum denn auf Kosten des Frauenanteils? Schauen Sie sich in Ihrer Fraktion um. Die Männer in Ihrer Fraktion wollen doch die Macht nicht abgeben. Das ist doch völlig unlogisch. (Heiterkeit – Beifall – Zurufe) Aber das Zitat geht ja noch weiter, meine Damen und Herren, und es wird kein bisschen besser: (Zuruf des Abg. Daniel Andreas Lede Abal GRÜNE) Ein Aufstocken von Anteilen ... könnte voraussichtlich nur mit Abstrichen an der Qualifikation der Abgeordneten erreicht werden. Das bedeutet doch im Umkehrschluss, dass Sie, die AfD, Frauen und Menschen mit Migrationshintergrund diese Qualifikation absprechen. Das ist ein Gesellschaftsbild von vorgestern und absolut respektlos gegenüber der Mehrheit der Gesellschaft. (Beifall bei den Grünen sowie Abgeordneten der CDU und der SPD) Das Absenken des Wahlalters und die Einführung des Listenwahlrechts sind überfällig. Repräsentative Demokratie bedeutet, dass das Parlament die ganze Breite der Gesellschaft abbildet. (Glocke des Präsidenten)
Dr. Wolfgang Reinhart
Frau Kollegin, gestatten Sie eine Zwischenfrage des Kollegen Klos?
Daniela Evers GRÜNE
Nein, die gestatte ich nicht. – Es ist wichtig, ein Wahlrecht einzuführen, das den Parteien ode – 17. Sitzung – Mittwoch, 27. Oktober 2021 diese Repräsentanz ermöglicht. Am Ende bedeutet die Einführung der Landesliste eben mehr Demokratie und nicht weniger. (Abg. Anton Baron AfD: Ach Gott!) Die Wahlkreisrepräsentanz ist ja über die Erststimme gegeben. In der Zweitstimme liegt die Möglichkeit der Gestaltung für die Parteien. Und da habe ich, ehrlich gesagt, den Eindruck gewonnen, Sie haben am allermeisten Angst vor Ihrer eigenen Partei. Ich weiß ja nicht, wie sich Parteien wie die AfD in demokratischen Abstimmungen gerieren. Aber was Sie heute gebracht haben, Herr Baron, zeigt ein böses Bild, weil Sie hier vor den Beschlussempfehlungen Ihrer eigenen Partei Angst haben. (Beifall bei den Grünen – Lachen bei Abgeordneten der AfD) Wir setzen uns für die Wahlrechtsreform ein. Ich weise auch noch mal darauf hin, dass in Ihrem Antrag steht: Der Landtag wolle beschließen, die Landesregierung zu ersuchen, ... ihre Absicht aufzugeben, das bestehende Landtagswahlrecht zu ändern, ... Wir, das Parlament, ändern das Wahlrecht, nicht die Regierung. Wir, die Fraktionen, werden einen Fraktionsgesetzentwurf einbringen, und Ihren Antrag werden wir selbstverständlich ablehnen. Vielen Dank. (Beifall bei den Grünen sowie Abgeordneten der CDU und der SPD)
Dr. Wolfgang Reinhart
Das Wort für die CDU-Fraktion erteile ich dem Kollegen Thomas Blenke.
Thomas Blenke CDU
Vielen Dank. – Herr Präsident, werte Kolleginnen und Kollegen! Wir reden hier über ein wichtiges Projekt aus dem grün-schwarzen Koalitionsvertrag, und der trägt den Titel „Jetzt für morgen“ und nicht, Kollegen der AfD, „Für immer ewiggestrig“. (Beifall bei der CDU und Abgeordneten der Grünen – Oh-Rufe von der AfD – Abg. Anton Baron AfD: 2018 ist nicht lange her!) Ich zitiere aus dem Koalitionsvertrag: Jede Wählerin und jeder Wähler soll zwei Stimmen erhalten, die Erststimme für das Direktmandat im Wahlkreis und die Zweitstimme für eine Landesliste, ... Und weiter: Parteien können wie bisher in den Wahlkreisen Ersatzkandidatinnen und Ersatzkandidaten nominieren. Falls ein direkt gewählter Abgeordneter ... ausscheidet, rückt die Ersatzkandidatin bzw. der Ersatzkandidat nach. So weit das Zitat aus dem Koalitionsvertrag. – Der letzte Passus ist uns von der CDU besonders wichtig; dazu gleich mehr. (Thomas Blenke) Mit dem künftigen Wahlrecht können die Wählerinnen und Wähler ihren Willen noch exakter zum Ausdruck bringen. Mit der Erststimme wählt man vor Ort die Person des Vertrauens, (Zuruf) und mit der Zweitstimme wählt man vor Ort die Partei des Vertrauens. (Beifall bei Abgeordneten der CDU) Der mit der Erststimme gewählte Kandidat muss so nicht der mit der Zweitstimme gewählten Partei angehören. Die Wählerinnen und Wähler haben mehr Auswahlmöglichkeit als bisher, Kollege Baron. (Beifall bei Abgeordneten der CDU – Abg. Anton Ba- ron AfD: Was für eine Auswahlmöglichkeit?) Neben dem Erstkandidaten gibt es in jedem Wahlkreis einen Zweitkandidaten, der dann gegebenenfalls nachrückt. Die Wähler können darauf vertrauen: Scheidet einer aus, bleibt das Mandat im Wahlkreis. Das garantiert die Verbindung des Abgeordneten zum Wahlkreis, das schafft Vertrauen. (Beifall bei der CDU und der Abg. Petra Krebs GRÜ- NE) So werden 70 Mandate vergeben. Mit der Zweitstimme werden über eine Landesliste die bisherigen Zweitmandate vollständig ersetzt. Lieber Kollege Baron, ich habe Ihnen vorhin zugehört. Sie sagten, über eine Landesliste kämen gescheiterte Existenzen, (Abg. Anton Baron AfD: Ja, schauen Sie doch!) Parteienfilz (Abg. Anton Baron AfD: Ja!) und Geklüngel in die Parlamente. Habe ich Sie – verkürzt vorgetragen – so richtig verstanden? (Abg. Manuel Hagel CDU: Er nickt!) Sie sprachen davon, dass gescheiterte Existenzen und Parteienfilz über die Landesliste in die Parlamente kämen. Also: Sämtliche AfD-Bundestagsabgeordneten aus Baden-Württemberg sind über die Landesliste hineingekommen. (Lachen bei Abgeordneten der AfD) Sie reden von denen, oder? Reden Sie von denen? (Beifall bei Abgeordneten der CDU und der Grünen – Abg. Anton Baron AfD: Das Wahlrecht haben ja nicht wir gemacht!) Ja? Dann geben wir Ihnen recht. In diesem Fall geben wir Ihnen recht. (Vereinzelt Beifall bei der CDU – Lachen der Abg. Carola Wolle AfD – Abg. Carola Wolle AfD: Fassen Sie sich mal an die eigene Nase! – Zuruf des Abg. Anton Baron AfD) riode – 17. Sitzung – Mittwoch, 27. Oktober 2021 Wir wollen weiter das Wahlalter auf 16 Jahre absenken. Damit binden wir junge Menschen früher in politische Entscheidungen ein. (Vereinzelt Beifall bei der CDU – Abg. Anton Baron AfD: Was sagen Sie zu Ihrem Kollegen Frei?) Wir laden SPD und FDP nach ihren Reden – nicht Sie – gern ein (Glocke des Präsidenten) – nein, keine Zwischenfragen –, an der Umsetzung aktiv mitzuwirken. Auch sie wollen zumindest eine Absenkung des Wahlalters. Die erforderliche Mehrheit für die Änderung der Landesverfassung dürfte damit bestehen. Und über Weiteres sind wir ja im Gespräch mit der SPD und der FDP/DVP. Die Fraktionsvorsitzenden von Grünen, CDU und SPD haben gestern Abend Eckpunkte für Nachrücker beim Ausscheiden von Listenabgeordneten vereinbart. Ich darf das kurz darstellen: Scheidet ein Listenabgeordneter aus, dann rückt der nächste freie Platz auf der Landesliste nach. Scheidet ein Listenabgeordneter aus, der zugleich Direktkandidat in einem Wahlkreis war, so rückt der Wahlkreiszweitkandidat nach. (Zuruf von der FDP/DVP: Unlogisch!) Ich zitiere dazu unseren Fraktionsvorsitzenden Manuel Hagel: Wir behalten Bürgernähe und starke regionale Verankerung. Das ist uns wichtig. Vielen Dank, dass wir uns darauf einigen konnten. (Beifall bei Abgeordneten der CDU – Vereinzelt Bei- fall bei den Grünen) Das möchte ich ausdrücklich sagen: Vielen Dank, dass wir uns gestern so einigen konnten. Dazu kontraproduktiv ist allerdings der Vorschlag der FDP/ DVP zur Vergrößerung der Wahlkreise, über den wir heute Morgen geredet haben. Wir haben heute Volksvertreter nah an den Bürgern. Das schafft Nähe, das schafft Transparenz, das schafft Vertrauen – und das geben wir nicht preis, meine Damen und Herren. (Beifall bei Abgeordneten der CDU – Vereinzelt Bei- fall bei den Grünen) Der Antrag der AfD ist wieder einmal – wieder einmal! – der untaugliche Versuch, einen Keil in die Koalition zu treiben. So langsam sollten Sie wissen, dass das nicht gelingt. (Beifall bei Abgeordneten der CDU – Vereinzelt Bei- fall bei den Grünen – Zuruf des Abg. Miguel Klauß AfD) Die Koalition aus Grün und Schwarz, der CDU, (Abg. Sascha Binder SPD: Das haben wir schon im- mer gesagt! Wir haben die Botschaft verstanden!) (Thomas Blenke) steht für ein modernes Wahlrecht; (Zuruf des Abg. Ruben Rupp AfD) darauf können sich die Menschen verlassen. Ich bin dankbar, dass SPD – – (Unruhe) – Habe ich etwas Falsches gesagt? (Vereinzelt Heiterkeit) Ich bin dankbar, dass SPD und FDP/DVP zumindest in Teilen mit an Bord sind. Herzlichen Dank. (Beifall bei Abgeordneten der CDU – Vereinzelt Bei- fall bei den Grünen)
Dr. Wolfgang Reinhart
Ich erteile für die Fraktion der SPD dem Kollegen Sascha Binder das Wort. (Abg. Bernd Gögel AfD: Schon wieder?)
Sascha Binder SPD
Herr Präsident, liebe Kolleginnen und Kollegen! Ich dachte eigentlich, dass es in dieser Debatte, gerade weil wir über dieses Thema schon bei Tagesordnungspunkt 1 gesprochen haben, keine neuen Erkenntnisse gibt. Aber, Herr Kollege Blenke, ich bin sehr dankbar, (Vereinzelt Heiterkeit bei der SPD) dass Sie jetzt das ausgesprochen haben, was wir eigentlich schon immer sagen, nämlich dass es eine grün-schwarze Koalition mit CDU ist. Das sagen wir schon immer: Es ist eine schwarz-schwarze Koalition. Herzlichen Dank für diese Bestätigung. (Beifall bei Abgeordneten der SPD – Abg. Thomas Blenke CDU: Bisher haben Sie immer „grün-grün“ gesagt!) Das freie Mandat: Herr Baron, Sie erzählen hier immer vom freien Mandat und von der freien Ausübung des Mandats. Ich glaube, Sie haben sich mit der freien Ausübung des Mandats noch gar nie beschäftigt. (Abg. Anton Baron AfD: Klar, aber besser!) Denn ein Abgeordneter, der Träger des Mandats ist, ist weisungsfrei, und zwar frei von Weisungen von Parteien, (Abg. Anton Baron AfD: Mhm!) Fraktionen und – jetzt stellen Sie es sich einmal vor – selbst frei von Weisungen der Wählerinnen und Wähler und allein seinem Gewissen verpflichtet. (Abg. Ruben Rupp AfD: Das wäre schön, wenn es so wäre! Ich glaube es nicht! Das mit dem Gewissen, das glaube ich nicht! – Abg. Miguel Klauß AfD: Das wäre schön!) Sehr geehrte Damen und Herren der AfD-Fraktion, da Sie sich bei Ihrem eigenen Antrag mehr mit der innerparteilichen Diskussion der CDU beschäftigt haben als mit dem Wahlrecht, ode – 17. Sitzung – Mittwoch, 27. Oktober 2021 übe ich jetzt mein freies Mandat aus und habe meinen Ausführungen zu Tagesordnungspunkt 1 nichts mehr hinzuzufügen. (Zuruf des Abg. Anton Baron AfD) Herzlichen Dank. (Beifall bei der SPD und Abgeordneten der Grünen sowie des Abg. Andreas Deuschle CDU)
Dr. Wolfgang Reinhart
Für die Fraktion der FDP/DVP erteile ich Frau Abg. Julia Goll das Wort.
Julia Goll FDP
Herr Präsident, geschätzte Kolleginnen und Kollegen! Jetzt haben wir wieder das Thema Wahlrecht. Ich rede immer wieder gern darüber. Unsere Ansicht hat sich da nicht geändert. In diesem Antrag sind teilweise ein paar andere Aspekte angesprochen als in der Aktuellen Debatte heute Vormittag, teilweise sind sie auch schon beleuchtet. Jetzt geht es noch mal um das sogenannte Listenwahlrecht. Dazu muss man sagen: Der Begriff ist ein bisschen falsch. Denn das betrifft nur die eine Hälfte des Wahlrechts – so, wie es neu geplant ist, wohinter wir auch stehen. Es bleibt natürlich bei der Direktwahl von Abgeordneten in den Wahlkreisen. Das muss man vielleicht noch einmal betonen. Gut 50 Mandate sollen dann über Listenbewerber vergeben werden. Das hat Vorteile, die auch uns, die FDP/DVP-Fraktion, letztlich überzeugen. Deshalb sind auch wir für eine solche Wahl. Sie bietet die Gelegenheit, die Gesellschaft im Parlament ein bisschen besser abzubilden. Das ist zwar nicht erforderlich – es gibt keinen Zwang, jede gesellschaftliche Gruppe zu beteiligen –, aber es ist gewünscht und, so mein Eindruck, es erhöht auch die Akzeptanz in der Gesellschaft. Das ist ja das, was wir alle wollen: die Akzeptanz unserer Entscheidungen hier in der Gesellschaft. Dazu gehört eindeutig auch die Erhöhung des Frauenanteils im Parlament. Nichts gegen die Herren Kollegen hier, aber ein paar Frauen mehr wären auch mir sehr recht. (Beifall bei der FDP/DVP und Abgeordneten der SPD) Die Aufstellung solcher Listen ist jedenfalls bei uns, in der FDP, eine urdemokratische Angelegenheit. Wenn den Herren Gögel und Baron dazu die Vokabel „Parteienfilz“ einfällt, nehme ich das zur Kenntnis und kann nur davon ausgehen, dass sie da von der AfD reden. Wenn es bei ihnen so zugeht, bitte schön. (Beifall bei der FDP/DVP und Abgeordneten der SPD – Zuruf des Abg. Anton Baron AfD) Das glaube ich gern, ja, aber bei uns geht es nicht so zu. (Zuruf von der AfD) – Sie haben das so gesagt. Dann zum Punkt Wahlalter: Das aktive Wahlalter bei der Landtagswahl auf 16 Jahre abzusenken ist auch unser Plan. (Julia Goll) Übrigens haben wir dem in dieser Legislaturperiode schon zugestimmt. Die Grünen haben das abgelehnt, die CDU hat das abgelehnt. Also, Sie verzögern die Absenkung des Wahlalters – wir nicht. (Beifall bei der FDP/DVP und Abgeordneten der SPD) Vielleicht noch etwas zur AfD, weil da immer die Strafmündigkeit hineingebracht wird: Ist Ihnen bekannt, dass die Strafmündigkeit bei 14 Jahren liegt? (Abg. Ruben Rupp AfD: Jugendstrafrecht bis 21!) Die Strafmündigkeit – das wird hier immer erwähnt – liegt bei 14 Jahren. Mehr muss man dazu nicht sagen. Dann das passive Wahlrecht bei der Kommunalwahl: Da fehlt bisher leider Gottes eine differenzierte Aufarbeitung von sich wirklich aufdrängenden offenen Fragen wie z. B.: Können gegebenenfalls Minderjährige, die bekanntlich nicht voll geschäftsfähig sind, rechtswirksame Beschlüsse im Gemeinderat fassen? Bisher gibt es dazu keine Aufarbeitung. Wie steht es mit der Entsendung in Aufsichtsräte kommunaler Wirtschaftsunternehmen durch den Gemeinderat? Auch dazu habe ich bisher kein Wort gehört. Dazu braucht es höchstwahrscheinlich eine Änderung von Bundesgesetzen, zumindest vom BGB, möglicherweise vom GmbH-Gesetz, vom Aktiengesetz usw. Bitte behandeln Sie diese offenen Fragen einmal. Dann das Verhältnis zum Elternrecht, das immerhin verfassungsrechtlich geschützt ist: Wer entscheidet denn eigentlich, dass ein Jugendlicher bis nach 24 Uhr im Gemeinderat bleiben darf? Da kommen vielleicht die Eltern und sagen: Du kommst jetzt bitte nach Hause. Wie gesagt: Bitte klären Sie diese offenen Fragen. Ich will überhaupt nicht sagen, dass wir uns von vornherein dagegen stemmen. Doch müssen die Fragen geklärt werden. Nachdem Grüne und CDU uns heute Vormittag vorgeworfen haben, wir hätten da irgendeinen Vorschlag nicht gemacht, den Sie gern sehen wollen, sage ich: Machen Sie es doch bitte hier besser, und machen Sie im Einzelnen Ausführungen dazu, wie es sich damit rechtlich verhält. Vielen Dank. (Beifall bei der FDP/DVP – Abg. Anton Baron AfD: Spricht niemand für die Regierung?)
Dr. Wolfgang Reinhart
In der zweiten Runde hat sich nochmals – mit einer verbleibenden Redezeit von 50 Sekunden – Kollege Baron gemeldet. (Heiterkeit des Abg. Anton Baron AfD – Zuruf: Schnell reden! – Abg. Sascha Binder SPD: Das ist gut! Viel- leicht kommt er jetzt zum Thema! – Zuruf des Abg. Dr. Timm Kern FDP/DVP)
Anton Baron AfD
Vielen Dank, Herr Präsident. – Sehr geehrte Frau Evers, Sie hatten ja vorhin die Jugendlichen angesprochen. Wir haben in keiner Weise – das muss ich zurückweisen – jemals die Jugendlichen diskreditiert. (Zuruf von der SPD: Nein, niemand!) riode – 17. Sitzung – Mittwoch, 27. Oktober 2021 Herr Schäuble hat das ja in seiner Bundestagsrede auch gesagt: Jeder repräsentiert alle. Ich habe natürlich den Anspruch, auch die Interessen der Jugendlichen hier im Parlament zu vertreten, und diesen Anspruch hat auch unsere Fraktion. Auch Sie wurden ja sicherlich im Wahlkreis aufgestellt und haben sich da gegen Wettbewerber durchgesetzt. Wir wollen Qualität statt Quote (Beifall bei der AfD – Lachen der Abg. Sascha Bin- der und Jonas Weber SPD – Abg. Sascha Binder SPD: Aber das funktioniert bei Ihnen nicht!) und keine Liste. Herr Blenke, Ihre Kritik kann ich eigentlich auch nicht ganz nachvollziehen. Da werfen Sie uns vor, dass wir das Bundestagswahlrecht, das von Ihnen beschlossen worden ist, umgesetzt haben. Also, ich sehe da gar nichts Verwerfliches. (Zuruf des Abg. Thomas Blenke CDU) Sie wissen auch, dass wir keine Mehrheiten haben, um das zu ändern. Wir müssen halt mit dem Bestehenden umgehen. Herr Binder, wir kennen doch Ihre Listenaufstellung auf Bundesebene und auch in den Landtagen. Das ist der reinste Parteienfilz (Glocke des Präsidenten) mit vorgefertigten Listen, und der Parteitag segnet es dann anschließend ab. (Unruhe) So sieht’s aus. (Abg. Daniel Born SPD: Was behaupten Sie denn hier? – Unruhe)
Dr. Wolfgang Reinhart
Herr Abgeordneter, ich bitte Sie, zum Schluss zu kommen.
Anton Baron AfD
Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit. Ich weiß, ich bin schon über der Zeit. – Danke. (Beifall bei der AfD – Zuruf: Saskia Esken Platz 1! – Weitere Zurufe)
Dr. Wolfgang Reinhart
Meine Damen und Herren, mir liegen keine weiteren Wortmeldungen vor. Wir kommen damit zur geschäftsordnungsmäßigen Behandlung des Antrags Drucksache 17/536. Abschnitt I des Antrags ist ein Berichtsteil und kann damit für erledigt erklärt werden. – Sie stimmen zu. Abschnitt II des Antrags ist ein Beschlussteil, der ein Handlungsersuchen an die Regierung enthält. Wird Abstimmung über Abschnitt II gewünscht? – Das ist der Fall. Wer Abschnitt II zustimmt, den bitte ich um das Handzeichen. – Danke schön. Gegenprobe! – Enthaltungen? – Abschnitt II ist mehrheitlich abgelehnt. Punkt 3 der Tagesordnung ist somit erledigt. (Stellv. Präsident Dr. Wolfgang Reinhart) Wir kommen damit bereits zu Punkt 4 der Tagesordnung: Antrag der Fraktion der AfD – Keine Benachteiligung von Bürgern durch Gender-Zwang – Drucksache 17/542 Meine Damen und Herren, das Präsidium hat folgende Redezeiten festgelegt: für die Begründung fünf Minuten und für die Aussprache fünf Minuten je Fraktion. Das Wort zur Begründung erteile ich für die Fraktion der AfD der Kollegin Carola Wolle. – Bitte sehr.
Carola Wolle AfD
Herr Präsident, meine Damen und Herren! Das englische Wort „Gender“ hat sich als Fachbegriff für das soziale Geschlecht etabliert. Worüber wir heute debattieren, ist aber keine Sternchen- oder Schluckaufproblematik. Vielmehr handelt es sich um ein handfestes politisches Problem. Wer vom Gendern spricht, meint damit die chaotische Veränderung der deutschen Orthografie mit dem Binnen-I oder einem Sternchen. Dabei verfügt die deutsche Sprache seit Jahrhunderten mit dem generischen Maskulinum über die Fähigkeit, Personenbezeichnungen geschlechtsneutral zu verwenden. Jeder von Ihnen kennt sicherlich Beethovens Schlusschor der Sinfonie Nr. 9. Einer der berühmtesten Söhne unseres Landes, Friedrich Schiller, hat den Text dazu – „Ode an die Freude“ – verfasst. Wer von Ihnen hat bei der Zeile „Alle Menschen werden Brüder“ befürchtet, dass Frauen von dieser lyrischen Verbrüderung ausgeschlossen wären? (Oh-Rufe von den Grünen und der SPD) Den Vernünftigen unter Ihnen – ich höre es ja – wird diese Frage absurd vorkommen. Aber der lautstarken Minderheit der Genderanbeter ist es mit dem Eingriff in die Weltliteratur ernst. Märchen und Kinderbücher werden umgeschrieben. Auch vor der Heiligen Schrift machen Sie nicht halt. Die katholische Studentenjugend schreibt Gott zukünftig mit Sternchen. (Heiterkeit des Abg. Bernd Gögel AfD) Man wolle sich für ein anderes Gottesbild starkmachen, weg von dem strafenden, alten weißen Mann mit Bart, hin zu einer Gottesvielfalt. (Abg. Bernd Gögel AfD: Unglaublich!) Nun stellen wir, die AfD-Fraktion, die Frage: Ist Gendern nur ein Luxusproblem eines übersättigten Teils der Bevölkerung, oder dient Gendern allein der Ablenkung? Die Bürger in Baden-Württemberg stehen vor existenziellen Problemen. Zu nennen sind: industrieller Strukturwandel, erzwungene E-Mobilität, unsichere Energieversorgung, Bildungsqualität im Sinkflug, Migrationskonflikte in den Kommunen und weitere harte Herausforderungen. Wer angesichts dieser gewaltigen Probleme die Ressourcen Baden-Württembergs an gendergetriebene Pappkameraden verschwendet, schadet unserem Heimatland. (Beifall bei der AfD) Meine Damen und Herren, ich habe 16 Jahre in einem namhaften Automobilunternehmen gearbeitet, (Zuruf von der SPD: Aha!) ode – 17. Sitzung – Mittwoch, 27. Oktober 2021 davon sechs Jahre im Bereich Personalpolitik. Ich war mit dem Thema Chancengleichheit betraut. Sie können sich sicher sein: Ich kenne die Probleme der Männer und Frauen in der Arbeitswelt. Ein bisher ungelöster Widerspruch ist die ungleiche Bezahlung von Männern und Frauen bei gleicher Qualifikation und Leistung. Keine Quote, kein Gender-„ens“, kein Gendersternchen oder kein Gender-I werden etwas daran ändern. (Beifall bei Abgeordneten der AfD) Ob alleinerziehende Frauen mit dem Wort „KollegInnen“ angesprochen werden, bringt ihnen keinen Cent mehr in ihren Geldbeutel. (Abg. Jonas Weber SPD: Wer sagt das?) Halten wir also fest: Der Genderzwang ist ein Projekt der Ablenkung von den wirklichen Problemen unseres Landes, oder? (Beifall bei Abgeordneten der AfD) Aber worum geht es noch? Wer sich in der Öffentlichkeit nicht den ungeschriebenen Gesetzen der Genderterminologie unterwirft, wird schnell als Abweichler abgestempelt. Noch schlimmer ist es, wenn sich diese Person in einem Abhängigkeitsverhältnis befindet, also Angestellter in einem genderkonformen Unternehmen oder Student an einer Uni mit Genderregime ist. Die Universitäten und die anderen Hochschulen in Baden-Württemberg haben bereits im August dieses Jahres angekündigt – ich zitiere –: An den Hochschulen im Südwesten hält die geschlechtssensible Sprache Einzug. ... Die Gleichstellungsbeauftragten für alle Universitäten, Pädagogischen Hochschulen und Musikhochschulen wollen Empfehlungen formulieren, die im Herbst erscheinen werden. Meine Damen und Herren, falls es nicht schon Praxis ist, wird es dann in Baden-Württemberg so zugehen wie an der Universität Kassel? Dort können Studenten sogar schlechtere Noten bekommen, wenn sie kein Gendersternchen und keine neue Form verwenden. Freiheit von Forschung und Lehre, das wird so zur puren Floskel, meine Damen und Herren, (Beifall bei der AfD) besonders dann, wenn Studenten oder Lehrkräfte wegen inkonsequenten Genderns öffentlichkeitswirksam abgestraft werden – getreu der Mao-Losung: Bestrafe einen, erziehe Tausende. Viele von Ihnen kennen sicherlich George Orwells düstere Vision „1984“. Ich erinnere mich noch heute an den Begriff „Neusprech“. Neusprech, das ist eine aus politischen Gründen künstlich modifizierte Sprache. Verstöße gegen Neusprech werden als Gedankenverbrechen öffentlich und hart bestraft. Ich habe George Orwells Dystopie bisher als bloße Fiktion gesehen. Was George Orwell in seinem Buch für 1984 prophezeit hat, droht heute düstere Realität zu werden. (Beifall bei der AfD – Zuruf des Abg. Jonas Weber SPD) (Carola Wolle) Dagegen müssen sich alle aufrechten Demokraten entschieden zur Wehr setzen. (Beifall bei der AfD – Zuruf: Bravo!) Was macht nun Genderismus zu einer politischen Gefahr? Jeder von uns weiß: Sprache ist weit mehr als Informationsaustausch. Worte sind mit Assoziationen und Gefühlen verknüpft. Das kann Sprache reich machen. Aber gleichzeitig kann Sprache als Mittel der Manipulation verwendet werden. Wer achtsam mit Worten umgeht, sie also bewusst wahrnimmt und verwendet, gibt anderen weniger Macht über sich selbst und respektiert seinen Mitmenschen. Gendersprech ist genau das Gegenteil davon. Von oben verordnet soll die Sprache radikal verändert werden. Unter dem Vorwand der Geschlechtergerechtigkeit wird die deutsche Sprache deformiert. Verzerrte Rollenstereotype werden erfunden. Wer sich dem Druck der gendergerechten Sprache nicht beugt, ist offensichtlich ein alter weißer Mann. Ihm soll für seine reaktionäre Haltung keine Bühne mehr gegeben werden. Kurz gesagt: Ob Mann oder Frau, wer gendert, gehört nicht mehr dazu. (Lachen bei den Grünen und der SPD) – Wer nicht gendert. Lachen Sie noch so blöd, das ändert überhaupt nichts an der Realität. Sie haben sich noch nie versprochen. (Beifall bei Abgeordneten der AfD) Gerade in mir als Frau löst dieser Radikalfeminismus Ängste aus. Wenn diese alten weißen Männer, also alle, die die Gendersprache ablehnen, diskriminiert werden – so wie ich gerade eben von Ihnen –, wo ist dann der Unterschied zum Rassismus, meine Damen und Herren? (Beifall bei der AfD) Um ein letztes Mal George Orwell zu zitieren: Wer die Gedanken kontrolliert, kontrolliert die Realität. Was mich optimistisch stimmt, ist die zunehmende Ablehnung von Binnen-I oder Gendersternchen. Nach einer INSA-Umfrage vom August 2021 lehnen zwei Drittel der Deutschen diese Gendersprache ab. Bleibt zu hoffen, dass diese klare Position ihren Niederschlag im Handeln dieser Landesregierung findet. Die AfD-Fraktion fordert die Landesregierung daher auf: Stellen Sie sich gegen die Verzerrung unserer deutschen Sprache, indem Sie hier in diesem Hohen Haus auch künftig ein vernünftiges Deutsch sprechen! Lassen Sie nicht zu, dass das Land von Hölderlin, Hegel, Schiller, Uhland, Mörike zum Ort des Sprachmissbrauchs wird! (Abg. Thomas Poreski GRÜNE: Alles Männer!) Stellen Sie sich gegen jede Form des Tugendterrors, die getarnt als emanzipatorische Sprache an den Grundfesten des demokratischen Konsenses rüttelt, und lassen Sie nicht zu, riode – 17. Sitzung – Mittwoch, 27. Oktober 2021 dass die Bürger dieses Landes zu Untertanen einer künstlich erzeugten Gender-Gaga-Sprache werden! Danke schön. (Beifall bei der AfD)
Daniel Born
Nächste Rednerin in der Debatte ist für die Fraktion GRÜNE Frau Abg. Stefanie Seemann.
Stefanie Seemann GRÜNE
Herr Präsident, liebe Kolleginnen und Kollegen! Stellen Sie sich vor, Sie kommen hier in diesen Saal und müssen feststellen, dass nur für die Hälfte von uns Stühle aufgestellt sind. Dann erklärt Ihnen jemand: „Regen Sie sich nicht auf, wir haben Sie ja nicht vergessen; wir haben nur keinen Platz für Sie vorbereitet, weil wir den Saal schon immer so hergerichtet haben. Das zu ändern würde nur unnötige Unruhe in unsere Abläufe bringen. Und wenn Sie ein bisschen Eigeninitiative zeigen, finden Sie sicherlich auch noch irgendwo ein Plätzchen.“ (Beifall bei den Grünen und Abgeordneten der SPD – Abg. Dr. Bernd Grimmer AfD: Geht es noch einfäl- tiger?) Gleichstellung bedeutet nicht, an alle zu denken und trotzdem nur wenigen einen Platz anzubieten. Gleichstellung bedeutet, gemeinsam Stühle zu rücken, so lange, bis alle einen Platz am Tisch haben und auf Augenhöhe mitdiskutieren können. (Beifall bei den Grünen – Zuruf des Abg. Miguel Klauß AfD) Ja, das gilt auch für unsere Sprache. Dem Antrag der AfD, über den wir heute sprechen, liegt eine altbekannte Ansicht zugrunde: Das generische Maskulinum, also die alleinige Verwendung männlicher Bezeichnungen, genüge, weil alle Geschlechter damit gemeint seien. Nur gibt es da ein Problem: Das stimmt einfach nicht. Wissenschaftliche Studien haben längst gezeigt: Wo ausschließlich Männer genannt werden, wird auch ausschließlich an Männer gedacht. Als eine Form der geschlechtergerechten Sprache eignet sich das generische Maskulinum daher nicht, ganz abgesehen davon, dass es Stereotypen verfestigt, die wir in unserer Gesellschaft ja eigentlich überwinden wollen. Es gibt zahlreiche Experimente, die der Frage nachgehen, was Kinder mit verschiedenen Berufsbezeichnungen verbinden. Wenn Kinder von „den Polizisten“ hören, denken sie – Sie ahnen es sicher schon – vor allem an Männer. Genauso ergeht es ihnen, wenn sie von „den Lehrern“ oder „den Politikern“ hören.
Daniel Born
Frau Abgeordnete, gestatten Sie eine Zwischenfrage des Abg. Rupp von der AfD-Fraktion?
Stefanie Seemann GRÜNE
Nein. – Damit nicht genug: Es verfestigt den Eindruck, dass bestimmte Berufe für Männer normal sind und für Frauen eben nicht. Ist das wirklich das Weltbild, das wir den nächsten Generationen vermitteln wollen, nur weil wir es nicht übers Herz bringen, unsere eigenen Sprachgewohnheiten kritisch zu hinterfragen? Fakt ist: Sprache kann inklusiv sein, und Sprache kann ausschließen. Fakt ist auch: Sprache ändert sich. Das ist auch gut (Stefanie Seemann) so. Denn wenn unsere Sprache nicht mehr mit unserer Gesellschaft mitwachsen kann, dann haben wir ein ernstes Problem. (Abg. Miguel Klauß AfD: Aber nicht unter Zwang!) Das Recht auf Gleichstellung ist im Grundgesetz verankert. Es ist ein verfassungsrechtlicher Auftrag, dem wir nur gerecht werden, indem wir Raum für alle Geschlechter schaffen, auch in unserer Sprache. Bereits 1988 wurden in Baden-Württemberg erste Vorschriften erlassen, die die sprachliche Gleichbehandlung von Frauen und Männern in der Verwaltungssprache enthielten. Seit 2018 bietet das Personenstandsgesetz die Möglichkeit, neben „männlich“ und „weiblich“ auch „divers“ eintragen zu lassen. Unsere Gesellschaft verändert sich. Sie öffnet sich für eine Diversität, die kein neues Phänomen ist, nun aber endlich Raum bekommt, um sich frei zu entfalten. (Beifall bei den Grünen und der SPD) Geschlechtergerechte Sprache ist deshalb auch keineswegs Ausdruck einer Gleichmacherei, wie es die AfD immer gern beschwört; ganz im Gegenteil. Sie schafft Raum für Diversität. Geschlechtergerechte Sprache ermöglicht den respektvollen, ja den würdevollen Umgang mit der individuellen Identität. Genau deshalb geht es nicht darum, dem generischen Maskulinum ein Femininum zur Seite zu stellen, sondern darum, eine Sprache zu schaffen, die auch Trans-, Inter- oder nicht binär verortete Personen anspricht, weil ein respektvolles Miteinander die Grundlage unserer Gesellschaft ist. (Beifall bei den Grünen und der SPD) Liebe Kolleginnen und Kollegen, den Antrag gegen den Genderzwang hat die AfD in dieser oder in ähnlicher Form schon in vielen Parlamenten gestellt. Auch wenn wir Grünen Recycling grundsätzlich befürworten: Wenn es um rückwärtsgewandte Politik geht, ist Kreislaufwirtschaft der falsche Ansatz. (Beifall bei den Grünen und Abgeordneten der SPD) Wir müssen nämlich definitiv reden, aber nicht darüber, was Reaktionäre über das Gendern denken. Lassen Sie uns stattdessen über die Probleme reden, die wir wirklich lösen müssen, z. B. über Gewalt gegen Frauen oder über frauenspezifische Altersarmut. Das wären Themen, in die wir Zeit und Energie investieren sollten. Vielen Dank. (Beifall bei den Grünen und der SPD)
Daniel Born
Der nächste Redner in dieser Debatte ist Herr Abg. Dr. Alexander Becker für die CDU-Fraktion.
Dr. Alexander Becker CDU
Herr Präsident, liebe Kolleginnen und Kollegen! Das Ziel der AfD scheint zu sein, im Landtag Debatten direkt aus der Rubrik „Leserbriefe“ zu führen. Parlamentarisch ergibt die Mischung von halb garen Forderungen und Allgemeinplätzen nichts Brauchbares. Um es klar zu sagen: Es gibt keinen Genderzwang. Aber es gibt Grundsätze der Höflichkeit, von denen die AfD manchmal nichts weiß oder nichts wissen will. ode – 17. Sitzung – Mittwoch, 27. Oktober 2021 Der Landtag von Baden-Württemberg regelt nicht die Orthografie der deutschen Sprache. Ebenso wenig korrigiert er Klassenarbeiten oder Klausuren. Die maßgebende Instanz in Fragen der Orthografie ist vielmehr der Rat für deutsche Rechtschreibung. Er ist damit betraut, die Einheitlichkeit der Rechtschreibung im deutschen Sprachraum zu wahren. Ihm gehören Fachleute aus Deutschland, Österreich, der Schweiz, aus Liechtenstein, Belgien, Luxemburg und der Provinz Bozen-Südtirol an. Seine Vorschläge erhalten durch Beschluss der staatlichen Stellen Bindung für Schulen und Verwaltung, so auch in Baden-Württemberg. Das ist gut so; denn orthografische Kleinstaaterei bringt nun wirklich niemanden weiter. Der Rat hat zuletzt Ende März 2021 Empfehlungen zur geschlechterneutralen Schreibung veröffentlicht und allgemeine Kriterien aufgestellt. Geschlechtergerechte Texte sollen demnach sachlich korrekt, verständlich und lesbar und auch vorlesbar sein, sie sollen Rechtssicherheit gewährleisten und nicht zuletzt die Konzentration auf Inhalte sicherstellen. Sonderzeichen wie den Genderstern zur Kennzeichnung verschiedener Geschlechtsidentitäten hat der Rat bewusst nicht in das amtliche Regelwerk aufgenommen, jedenfalls noch nicht. So gilt das nun in den Schulen in ganz Deutschland, auch in Baden-Württemberg. Ich persönlich halte die Einschätzung des Rates für richtig. Die Verwendung von Sonderzeichen besticht zwar durch ihre Einfachheit, sie verleitet aber gerade deshalb zum stereotypen Gebrauch. Hier entstehen böse Fehler. In musikhistorischen Aufsätzen kann man inzwischen schon einmal Ausführungen über „Hofkapellmeister*innen“ oder „Librettist*innen“ lesen. Als Autor ist man dann froh, wenigstens die „Kastrat/-innen“ wieder herausredigiert zu haben. Ich mache da keine Witze. Einladungen, die an „Mitglieder/-innen“ adressiert sind, hat jeder von uns schon oft erhalten, und das ZDF hat im Sommer über den Einmarsch der „Islamist/-innen“ in Kabul berichtet. (Vereinzelt Heiterkeit) Jeder blamiert sich eben, so gut er kann. Viel schwerer wiegt für mich als Editionsphilologen, dass die Sternchenschreibweise kein korrektes Deklinieren erlaubt. Im Grunde genommen ist sie nur im Nominativ korrekt zu gebrauchen, also insbesondere bei der Anrede. Wer schon den Tod des Genitivs durch den Dativ nicht beklagen mochte, dem wird auch das kaum Akzeptanzprobleme bereiten. Jedenfalls gilt: Sprache entwickelt sich immer fort. Was heute falsch erscheint, mag morgen weithin akzeptiert werden. Hinter „Hanna Meier, Bankkaufmann“ vermuten wir heute einen Tippfehler. In der Anrede „Frau Präsident“ erkennen wir natürlich die gezielte Unhöflichkeit, oder genauer gesagt, das Buhlen des Klassenflegels um Aufmerksamkeit. (Heiterkeit und Beifall bei der CDU, den Grünen und der SPD) Schon jetzt aber bietet die Sprache viele Möglichkeiten für differenzierte Formulierungen. Als Beispiel nennen die Nachrichtenagenturen Doppelformen wie „Schülerinnen und Schüler“, geschlechtsneutrale Plurale wie „die Angestellten“ oder (Dr. Alexander Becker) Plural statt Singular wie „alle, die“ statt „jeder, der“. Wenn eine Gruppe ganz überwiegend aus Frauen besteht, kann natürlich auch das generische Femininum verwendet werden. Sprachlich problematisch, aber weit verbreitet sind substantivierte Partizipien wie die viel zitierten „Studierenden“. Wir haben uns daran gewöhnt. Meine sehr geehrten Damen und Herren, wir leben glücklicherweise in einer Gesellschaft, in der Diskriminierung negativ belegt ist. Gleichwohl ist dezidierte Gendersprache auch ein Mittel der Distinktion. Kluges und sprachlich ansprechendes Gendern setzt einen großen Sprachschatz und Sprachgewandtheit voraus. Wir dürfen es nicht nach dem Motto gebrauchen: „Ich kann etwas, was du nicht kannst. Ich bin besser als du.“ Denn damit wird die Sprache zum Machtmittel. Wenn Sprache verbinden soll, muss sie für alle verständlich sein. Schon deshalb kommen wir nach meiner Einschätzung auch in Zukunft um das generische Maskulinum nicht herum. Liebe Kolleginnen und Kollegen, es ist gut, wenn um die Möglichkeiten und Grenzen geschlechtersensibler Sprache auch an den Schulen gerungen und hierüber ernsthaft diskutiert wird. Klar ist aber auch, dass die Schönheit der Sprache am Ende in ihrer Vielfalt liegt. Diese müssen wir pflegen, statt einfache Antworten zu suchen. Der Antrag der AfD leistet hierzu keinen Beitrag. Wir lehnen ihn ab. Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit. (Beifall bei der CDU und den Grünen sowie Abge- ordneten der SPD)
Daniel Born
Nächste Rednerin in der Debatte ist Frau Abg. Dr. Kliche-Behnke für die SPD-Fraktion.
Dr. Dorothea Kliche-Behnke SPD
Sehr geehrter Herr Präsident, liebe Kolleg/-innen! (Ah-Rufe von der AfD) – Wenn Sie sich damit nicht angesprochen fühlen, dann ist das wirklich Ihr eigenes Problem. (Beifall bei der SPD und den Grünen) Ich habe aus dieser Debatte jetzt schon mitgenommen, dass der AfD die Achtsamkeit ganz besonders wichtig ist und dass Feministinnen wie ich Ihnen Angst machen. (Lachen bei der AfD) – Frau Wolle, das waren Ihre Worte: dass es Ihnen Angst mache. Falls das so ist, kann ich Ihnen versichern: Das ist nicht meine Absicht; (Heiterkeit bei Abgeordneten der SPD, der Grünen und der CDU) das ist nicht, was wir hier wollen. (Zurufe von der AfD, u. a. der Abg. Carola Wolle) Aber kommen wir einmal zur Realität. Während andere Bundesländer längst riode – 17. Sitzung – Mittwoch, 27. Oktober 2021 (Zuruf von der AfD: Den Schwachsinn abgeschafft haben!) klare Regelungen haben, wie in Formularen, Gesetzen oder Stellenanzeigen geschlechtergerechte Sprache verwendet wird, haben wir es in Baden-Württemberg mit einer ganz anderen Situation zu tun: Da lobt der Fraktionsvorsitzende der FDP/ DVP den Koalitionsvertrag der Landesregierung in genau einem einzigen Punkt, nämlich: dass darin der Genderstern nicht zu finden sei. (Abg. Dr. Hans-Ulrich Rülke FDP/DVP: Genau! Das ist das Beste an dem Koalitionsvertrag!) – Herr Dr. Rülke erinnert sich. – Ich war überrascht. Wenn Sie das wirklich als das Beste bezeichnen – – Mir ging es da anders. An dieser Stelle gehen unsere Positionen auseinander. (Abg. Dr. Hans-Ulrich Rülke FDP/DVP: Das soll es geben!) Während in vielen Kommunen und selbstverständlich auch an den Hochschulen im Land geschlechtergerechte Sprache sowieso eine völlige Selbstverständlichkeit ist, gibt es hier bei uns bis heute keinerlei Leitfäden für Verwaltung und Behörden, wie eigentlich die verschiedenen Geschlechter sprachlich repräsentiert werden sollen. Aus der Sicht der SPD-Fraktion wäre das dringend zu ändern. (Beifall bei der SPD und Abgeordneten der Grünen) Nun zum Antrag der AfD selbst. Er ist nicht nur gleichermaßen einfach gestrickt und selbstentlarvend, sondern noch dazu abgeschrieben. Sie haben hier einen Antrag der AfD-Fraktion im Hessischen Landtag abgeschrieben. Wir müssen Ihnen aber eines wirklich zugutehalten: Sie haben einen großen Eigenanteil geleistet. Sie haben teilweise die Reihenfolge der einzelnen Fragen vertauscht, im Vergleich zum ursprünglichen Antrag. Chapeau! (Heiterkeit und Beifall bei der SPD und den Grünen – Zuruf des Abg. Anton Baron AfD) Das Thema scheint Sie ja wirklich wahnsinnig umzutreiben. Der bundesweite Parlamentsspiegel verzeichnet tatsächlich 154 Treffer zum Stichwort „Gender und AfD“. Erst vor einem Jahr haben Sie bereits einen ähnlich lautenden Antrag eingereicht, also vor meiner Zeit als Abgeordnete. Ich habe ihn mir angeschaut; ich bin ja eine fleißige Abgeordnete. Da wollten Sie allen Ernstes – ich zitiere – ... zur normalen Sprache Goethes und Schillers ... zurückkommen. (Heiterkeit bei Abgeordneten der SPD und der Grü- nen) Wir freuen uns darauf, wenn Sie Ihre nächste Rede hier in Schiller-Deutsch vortragen. Vielen Dank. (Beifall bei der SPD und den Grünen sowie Abgeord- neten der CDU und der FDP/DVP) Ihr großes Interesse an diesem Thema erstreckt sich natürlich auch auf die sozialen Medien; das ist ja klar. Seit Januar die- (Dr. Dorothea Kliche-Behnke) ses Jahres hat die AfD auf Facebook mehr Posts zum Thema Gender abgesetzt als alle anderen Parteien zusammen. Das heißt umgekehrt: Im Bundestagswahlkampf kam jeder zweite Post zum Thema Gender aus den Reihen der AfD. (Abg. Anton Baron AfD: Was sagt denn die Bevöl- kerung dazu?) Während sich SPD und Grüne zu diesem Thema immer wieder mit Themen wie Gender-Equality oder Gender-Pay-Gap auseinandersetzten – das sind Themen, die uns tatsächlich umtreiben –, dominierten bei den Tweets der AfD Themen und Begriffe wie Gender-Gaga und Genderwahn. Vielleicht als Conclusio: Mit anderen Worten, die einzige Partei, die hier unter Genderwahn leidet, ist die AfD. Herzlichen Dank. (Beifall bei der SPD und den Grünen sowie Abgeord- neten der CDU)
Daniel Born
Nächster Redner in der Debatte ist für die FDP/DVP-Fraktion Herr Abg. Jochen Haußmann.
Jochen Haußmann FDP
Sehr geehrter Herr Präsident, liebe Kolleginnen und Kollegen! „Keine Benachteiligung von Bürgern durch Gender-Zwang“ – man sieht an dieser Formulierung schon wieder, wie man Themen emotionalisiert, die eine große Sachlichkeit verdient hätten. Insofern bedaure ich einmal mehr Ihre Form der Diskussion, die ein eigentlich wichtiges Thema gleich in eine falsche Richtung bringt. (Beifall bei der FDP/DVP – Vereinzelt Beifall bei den Grünen, der CDU und der SPD) Man kann geteilter Meinung darüber sein, wie wir Texte formulieren. (Abg. Anton Baron AfD: Was würden Sie vorschla- gen?) Ich glaube, niemand fühlt sich dadurch in einer Zwangslage. So hat beispielsweise die Bundesvereinigung Kulturelle Kinder- und Jugendbildung, der Dachverband der kulturellen Bildung der gesamten Bundesrepublik, einen Leitfaden entwickelt, wie das Ehrenamt, wie ehrenamtliche Strukturen eine gendergerechte Sprache entwickeln können. Darin sehen wir ein schönes Beispiel, wie man sich intensiv damit beschäftigt, das geschlechtergerecht zu machen. Kollege Dr. Becker hat den Rat für deutsche Rechtschreibung zitiert, unser zwischenstaatliches Gremium, das sozusagen den obersten Schiedsrichter darstellt, wenn es um die Einheitlichkeit der Rechtschreibung geht. Im März dieses Jahres hat sich dieser Rat noch einmal damit beschäftigt und hat die Auffassung bekräftigt, ... dass allen Menschen mit geschlechtergerechter Sprache begegnet werden soll und sie sensibel angesprochen werden sollen. Dies ist allerdings eine gesellschaftliche und gesellschaftspolitische Aufgabe, die nicht allein mit orthografischen Regeln und Änderungen der Rechtschreibung gelöst werden kann. ode – 17. Sitzung – Mittwoch, 27. Oktober 2021 Kollege Becker hat darauf hingewiesen, dass man eben keine Empfehlung ausgegeben hat. Das zeigt schon, wie unterschiedlich die Möglichkeiten sind, sich damit auseinanderzusetzen. Das sollen die beiden Beispiele auch noch einmal verdeutlichen. Zu Genderzwang sehe ich in der Bundesrepublik keine Veranlassung. Der Druck, der kommt, kommt einzig von der Art und Weise, wie Sie das Thema hier in den öffentlichen Raum bringen. (Abg. Dr. Bernd Grimmer AfD: Gehen Sie mal an die Hochschulen! – Zuruf von der AfD: Von der „Bild“- Zeitung hört man etwas anderes von Ihren Vertretern!)
Daniel Born
Herr Abgeordneter, gestatten Sie eine Zwischenfrage des Abg. Baron von der Fraktion der AfD?
Jochen Haußmann FDP
Ich wollte jetzt zu meinem Herzensanliegen kommen. Da kann der Herr Baron dann auch noch mal etwas dazulernen. Mir ist viel wichtiger, dass wir ein Thema in den Landtag einbringen, mit dem sich der letzte Landtag beschäftigt hat. Die Kollegen Rösler von den Grünen, Karl-Wilhelm Röhm von der CDU, Reinhold Gall von der SPD und meine Person für die FDP/DVP haben einen Antrag zum Dialekt und zur Dialektentwicklung in Baden-Württemberg eingebracht. Wir wollen dieses Thema auch in dieser Legislatur gern vorantreiben, weil der Dialekt in Baden-Württemberg ein Kulturgut ist. (Zuruf von der AfD: Das hat doch mit dem Thema nichts zu tun!) Wir wissen, dass Dialekt und Standardsprache zu einem besseren Sprachverständnis führen. Deswegen möchte ich Ihnen auch mit auf den Weg geben, sich damit vielleicht stärker zu beschäftigen. Die Landesregierung bemüht sich ja jetzt auch, ein Stück weit in den Dialekt hineinzugehen. Heute Morgen habe ich am Bahnhof in Waiblingen ein großes Plakat gesehen, auf dem „THE LÄND“ stand. Ich weiß nicht, ob es Ihnen auch schon aufgefallen ist. (Zuruf: Nicht einmal „THE LÄNDLE“!) Ich hatte jetzt gedacht, bei 21 Millionen € hätte man ein „-le“ einfügen können, also „LÄNDLE“ formulieren können. Das hätte mir als jemand, der den Dialekt einbringt, besser gefallen. (Beifall bei der FDP/DVP sowie Abgeordneten der Grünen, der CDU und der SPD)
Daniel Born
Herr Abgeordneter, gestatten Sie eine Zwischenfrage des Herrn Abg. Stein von der Fraktion der AfD?
Jochen Haußmann FDP
Nein, ich wollte das jetzt noch weiterführen, weil mich das einfach auch beeindruckt, wie man „THE LÄND“ – – In China hängt das ja auch. Insofern noch die Anregung unserer Fraktion, dass man viel- (Jochen Haußmann) leicht noch auf „THE LÄNDLE“ eingeht. Das „th“ wäre dann vielleicht etwas schwieriger. Aber um es zum Abschluss zu bringen: Liebe Frau Wolle, Sie hatten die Schluckaufproblematik angesprochen. Ich weiß nicht, ob Sie wissen, dass es in Baden-Württemberg 14 Begrifflichkeiten zum Wort „Schluckauf“ gibt. Ob Sie jetzt Schluckauf, Häcker, Hickser, Gluckser, Schluckser oder Hetscher sagen – bei Ihrer Debatte kann dasselbe vorkommen. Danke schön. (Beifall bei der FDP/DVP und der SPD – Vereinzelt Beifall bei den Grünen)
Daniel Born
In der zweiten Runde erhält das Wort Frau Abg. Carola Wolle für die AfD-Fraktion. (Abg. Anton Baron AfD: Spricht niemand für die Re- gierung? – Gegenruf: Wer soll denn bei dem komi- schen Antrag für die Regierung sprechen?) – Die Regierung kann sich zu Wort melden, aber die Regierung muss sich nicht zu Wort melden. Jetzt kommt die zweite Runde der Parlamentsdebatte. Frau Abg. Carola Wolle erhält das Wort. (Abg. Anton Baron AfD: So eine Unverschämtheit! – Gegenruf des Abg. Sascha Binder SPD: Sie muss sich nicht jedem Wahn aussetzen!)
Carola Wolle AfD
Meine Damen und Herren! Zum Thema Gleichstellung kann man im Grundgesetz nichts finden. (Lachen bei der SPD und Abgeordneten der Grünen – Zurufe: Was? – Zuruf des Abg. Daniel Andreas Le- de Abal GRÜNE) Man findet aber sehr wohl Gleichberechtigung, (Unruhe – Glocke des Präsidenten) und das ist ein deutlicher Unterschied, meine Damen und Herren. (Zuruf von der SPD: Sie müssen das Grundgesetz mal lesen!) Zum Thema „Generisches Maskulinum und Schlucken“: Ist Ihnen eigentlich schon einmal aufgefallen, beispielsweise wenn Sie Fernsehen gucken, dass es dann heißt – – Früher hieß es Kolleg/-innen, inzwischen heißt es – etwas leiser – Kolleg/-innen, und das „-innen“ wird noch leiser. Das heißt, wir tendieren zum generischen Femininum. (Vereinzelt Beifall bei der AfD – Lachen bei den Grü- nen und der SPD – Abg. Sascha Binder SPD: Sie sol- len vielleicht nicht so viel Fernsehen gucken! – Weitere Zurufe) Finden Sie das dann gerecht? Also, ich muss sagen: Nein. Früher, ja. Nehmen wir einmal die männliche Formulierung „Arzt“. Da habe ich unter einem Arzt noch wirklich einen riode – 17. Sitzung – Mittwoch, 27. Oktober 2021 Mann gesehen. Aber das Bild hat sich gewandelt. Es gibt immer mehr weibliche Ärzte. Das heißt, je mehr Frauen auch ehemals männliche Berufe auf – – (Abg. Daniel Andreas Lede Abal GRÜNE: Es heißt „Ärztin“! Die weibliche Form heißt „Ärztin“!) – Schnäppern Sie doch nicht immer dazwischen, halten Sie doch einmal den Mund. (Beifall bei der AfD) Wenn Sie anfangen, die Gesellschaft zu verändern – das heißt, es werden mehr Frauen Ärzte –, dann ist es doch ganz normal, dass man, wenn man von den Ärzten spricht, dann auch an eine Frau denkt. (Abg. Oliver Hildenbrand GRÜNE: Sie wollten doch vernünftig Deutsch sprechen!) Das Gleiche ist aber: Wenn ich in einer Schule anfange zu trennen und immer von Männern und Frauen getrennt rede, dann ist es doch klar, dass die Kinder heutzutage dann so denken. Das ist doch wohl logisch. Im Übrigen, was mir bei Ihrer ganzen Debatte fehlt – das haben Sie wahrscheinlich ganz vergessen –: Sie kennen sicherlich die Endung „-ens“. Das würde dann alles abbilden. Das haben wir dann nächstens. (Zuruf von der SPD: Jesses!)
Daniel Born
Frau Abgeordnete, beachten Sie die Redezeit? Die ist nämlich zu Ende. (Vereinzelt Heiterkeit)
Carola Wolle AfD
Ja, einen ganz kleinen Moment noch. Habe ich noch einen kleinen Moment?
Daniel Born
Einen Satz noch. Bitte.
Carola Wolle AfD
Zum Rat für deutsche Rechtschreibung: Ja, den gibt es, das ist auch richtig. (Abg. Jochen Haußmann FDP/DVP: Rechtschrei- bung, nicht -sprechung!) – Rechtschreibung, habe ich gesagt. – Aber Tatsache ist: Die Studenten an den Universitäten werden benachteiligt, und auch in der Schule werden die Schüler benachteiligt, wenn sie nicht gendergerecht sprechen, (Abg. Anton Baron AfD: So sieht es aus! – Abg. Sa- scha Binder SPD: Ob gegendert wird oder nicht, Ih- re Zeit ist um!) und es gibt eine schlechtere Benotung. Dagegen laufen bereits Klagen. Danke schön, meine Damen und Herren. (Beifall bei der AfD)
Daniel Born
Meine Damen und Herren, mir liegen keine weiteren Wortmeldungen vor. (Stellv. Präsident Daniel Born) Wir kommen zur geschäftsordnungsmäßigen Behandlung des Antrags Drucksache 17/542. Sind Sie damit einverstanden, dass ich den Antrag insgesamt zur Abstimmung stelle? – Dies ist der Fall. Wer dem Antrag Drucksache 17/542 zustimmt, den bitte ich um das Handzeichen. – Gegenprobe! – (Zuruf von der AfD: Jetzt bin ich aber enttäuscht!) Enthaltungen? – Der Antrag ist mehrheitlich abgelehnt. Damit ist Punkt 4 unserer Tagesordnung erledigt. Ich rufe Punkt 5 der Tagesordnung auf: Antrag der Fraktion der SPD und Stellungnahme des Ministeriums der Justiz und für Migration – Beschleunigte Verfahren in Baden-Württemberg – Drucksache 17/561 Meine Damen und Herren, das Präsidium hat folgende Redezeiten festgelegt: für die Begründung fünf Minuten und für die Aussprache fünf Minuten je Fraktion. Das Wort zur Begründung erteile ich zunächst Herrn Abg. Dr. Boris Weirauch von der SPD-Fraktion.
Dr. Boris Weirauch SPD
Sehr geehrter Herr Präsident, liebe Kolleginnen und Kollegen! Einer der wesentlichen Grundsätze des Strafverfahrens ist das Beschleunigungsgebot. Gemäß den §§ 417 ff. der Strafprozessordnung soll das dort geregelte beschleunigte Verfahren in Fällen mit einfachem Sachverhalt oder klarer Beweislage eine rasche Aburteilung gerade im Bereich der geringfügigen bis unteren mittelschweren Fälle ermöglichen, sodass die Vergehen und Bestrafungen in einen wesentlich engeren zeitlichen Zusammenhang gesetzt werden können. Optimalerweise kann ein Straftäter oder eine Straftäterin innerhalb kürzester Zeit – gemeinhin nach ein bis zwei Wochen, aber teilweise auch in kürzerer Zeit – verurteilt werden. Die zügige Aburteilung von Straftätern ist ein elementarer Baustein der Kriminalprävention, gerade auch im Bereich der sogenannten Alltagskriminalität, etwa bei Eigentumsdelikten. Ziel ist es einerseits, Straftätern deutlich zu machen, dass die Reaktion und die Sanktionierung unmittelbar auf den Rechtsbruch erfolgen, der Strafverfolgungsanspruch des Staates insoweit nicht auf die lange Bank geschoben wird. Es gilt der Grundsatz, dass die Strafe auf dem Fuße folgen muss. (Beifall bei der SPD) Das ist für uns Ausdruck eines starken und handlungsfähigen Rechtsstaats. Ziel der beschleunigten Verfahren ist es andererseits, die Rückfallquote einzudämmen, weitere Straftaten zu verhindern, aber insbesondere den Opfern das Gefühl zu vermitteln, dass ihnen zügig Gerechtigkeit widerfährt und dass der Staat Straftaten mit der notwendigen Konsequenz und dem notwendigen Druck verfolgt. Das sind wir den Opfern auch schuldig. So weit, so gut. Leider mussten wir in der vergangenen Legislaturperiode in Erfahrung bringen, dass das beschleunigte Verfahren in Baden-Württemberg ein absolutes Schattendasein fristet. Die vom Justizministerium in Auftrag gegebene Studie zur Paralleljustiz hat offenbar selbst den Gutachter ode – 17. Sitzung – Mittwoch, 27. Oktober 2021 überrascht, der wortwörtlich formuliert hat, dass das beschleunigte Verfahren in Baden-Württemberg offenbar weitgehend unbekannt sei. Auch wir haben uns gefragt, warum Teile der Strafprozessordnung in Baden-Württemberg tatsächlich Neuland sind, und haben dann per parlamentarischer Anfrage erfahren müssen, dass 2017 der prozentuale Anteil an Gesamterledigungen im beschleunigten Verfahren nur 0,2 % betrug – 0,2 % der Verfahren insgesamt. Zum Vergleich: In Brandenburg betrug der Anteil im gleichen Jahr 14,26 % – deutlich höher. In absoluten Zahlen heißt das: Von 14 362 beschleunigten Verfahren bundesweit wurden gerade einmal 127 in Baden-Württemberg durchgeführt, in Brandenburg 3 255. In Bayern waren es im gleichen Zeitraum 4 142 Verfahren. Im Jahr 2019 sieht es nicht besser aus, sogar noch schlimmer. Da ist der prozentuale Anteil in Baden-Württemberg bei den beschleunigten Verfahren sogar noch mal heruntergegangen und auf 0,1 % gesunken. Ich wiederhole: 0,1 %. (Abg. Sascha Binder SPD: Also nicht messbar!) Der Vergleich zwischen Baden-Württemberg und Bayern – dieser wird ja gern bemüht – ist auch hier frappierend: Baden-Württemberg 66 Anträge, Bayern 3 916 Anträge. Das ist, wenn Sie sich einfach mal die Spanne ansehen, doch ein signifikanter Unterschied. Das Ergebnis unserer Anfrage hat dann wohl auch den damaligen Justizminister Guido Wolf selbst alarmiert. Zumindest hat er im Januar 2020 Handlungsbedarf für sein Haus abgeleitet und hat an den Gerichtsstandorten Stuttgart, Freiburg und Mannheim Modellprojekte eingerichtet, um zumindest in einigen Regionen des Landes eine schnellere Verurteilung von Straftätern zu erreichen. Immerhin war es ein erster kleiner Schritt, um im bundesweiten Vergleich nicht völlig unterzugehen. Bei den Vergleichen darf aber auch nicht vergessen werden, dass, entgegen der landläufigen Meinung, beschleunigte Verfahren – trotz der kürzeren Verfahrensdauer – aufgrund der Verdichtung und der Anforderungen an die Arbeitsschritte bei Polizei, Staatsanwaltschaft und Gerichten wesentlich mehr Aufwand erfordern, als es bei einem normalen Verfahrensgang im Strafprozess der Fall ist. Ohne zusätzliche personelle Ressourcen ist das nicht zu leisten. Das sagte auch der Sprecher des Amtsgerichts Heilbronn in der „Heilbronner Stimme“ in diesem Sommer. Er sagte: Flott abgeschlossene Verfahren können die Justiz entlasten, Schnelligkeit sei aber nur umsetzbar, wenn die Kapazitäten tatsächlich vorhanden sind. Wir, die SPD-Fraktion, erkennen an, dass mit den Modellprojekten in Freiburg, Mannheim und Stuttgart ein erster Anfang gemacht wurde, um das Instrument der beschleunigten Verfahren stärker in das Bewusstsein zu bringen. Das hat beispielsweise in Mannheim zu dem Effekt geführt, dass 2020 immerhin 56 Anträge auf Durchführung eines beschleunigten Verfahrens gestellt wurden. In den Jahren davor waren es jeweils ein bis maximal drei Anträge, was natürlich verschwindend gering, also vernichtend gering ist. (Dr. Boris Weirauch) Ein ähnlicher Effekt ist auch in Freiburg zu beobachten. Da hatte man im Jahr 2020 dann immerhin 91 Anträge; im Jahr zuvor waren es noch 22 Anträge gewesen. Die Zahlen zeigen aber auch: Außerhalb der Modellprojekte bleibt die Zahl der Anträge auf Durchführung des beschleunigten Verfahrens weitgehend bedeutungslos. Also, um es kurz zu sagen: Beschleunigte Verfahren, rasche Aburteilung von Straftäterinnen und Straftätern sind nur in diesen drei baden-württembergischen Großstädten signifikant erkennbar. Das muss sich aus der Sicht der SPD-Landtagsfraktion schnell und deutlich ändern. Die Strafprozessordnung gilt ja nicht nur in diesen drei Modellstädten, sondern sie gilt landes- und bundesweit. Die StPO ist kein badisches Landesrecht, sondern eine bundesweit geltende Strafprozessordnung. Es kann nicht sein, dass der Ort der Tat eine solch hohe Relevanz für eine rasche Verurteilung der Täter hat. Es darf einfach keinen Unterschied machen, ob jemand in Freiburg oder Mannheim eine Straftat begeht oder auf der Schwäbischen Alb. (Zuruf des Abg. Sascha Binder SPD) Deshalb hier auch noch mal eindrücklich unsere Forderung an die grün-schwarze Landesregierung: Sie müssen die offensichtlich durchweg positiven Ergebnisse, die durch die gezielten Maßnahmen in Freiburg, Stuttgart und Mannheim erzielt werden konnten, zeitnah auf alle Gerichtsstandorte in unserem Land ausdehnen. (Beifall bei der SPD sowie der Abg. Nico Weinmann FDP/DVP und Joachim Steyer AfD) Fakt ist aber auch, dass dies nicht ohne eine personelle Verstärkung von Justiz und Polizei funktionieren wird. Frau Justizministerin Gentges, wir haben dem gestern eingegangenen Entwurf des Einzelplans 05 – Justiz – entnommen, dass Ihr Haus hier – das begrüßen wir – für das Jahr 2022 nachsteuert. Es gibt vier zusätzliche Richterstellen und vier zusätzliche Stellen für Staatsanwältinnen und Staatsanwälte. Diese sind im Stellenplan auch explizit dem beschleunigten Verfahren zugewiesen. Das unterstützen wir ausdrücklich. Wir können uns hier auch gemeinsam auf den Weg machen. Sie können sich in der Frage der Stärkung des Rechtsstaats immer auf die sozialdemokratische Fraktion verlassen. (Beifall bei der SPD sowie der Abg. Andreas Deusch- le und Arnulf Freiherr von Eyb CDU) Aber klar ist auch: Wir können bei diesem Thema nicht bei einer Projektierung, bei Modellprojekten stehen bleiben. Ich habe es ja gerade gesagt: Wir wollen, dass es landesweit ausgedehnt wird. Wir werden auch genau hinsehen, wie Sie Ihr Ziel aus dem grün-schwarzen Koalitionsvertrag erreichen, dass die beschleunigten Verfahren in der baden-württembergischen Justiz – das haben Sie explizit gesagt – flächendeckend noch stärker zur Anwendung kommen. Sie haben sich das selbst ins Stammbuch geschrieben. An diese Worte werden wir Sie – hoffentlich nicht zu oft – immer wieder erinnern. Lassen Sie uns gemeinsam den Weg beschreiten, dass wir einer schnellen Aburteilung von Straftäterinnen und Straftätern landesweit endlich Geltung verschaffen. Herzlichen Dank für Ihre Aufmerksamkeit. riode – 17. Sitzung – Mittwoch, 27. Oktober 2021 (Beifall bei der SPD sowie der Abg. Arnulf Freiherr von Eyb CDU, Nico Weinmann FDP/DVP und Joa- chim Steyer AfD)
Daniel Born
Nächster Redner in der Debatte ist Herr Abg. Thomas Hentschel für die Fraktion GRÜNE.
Thomas Hentschel GRÜNE
Sehr geehrter Herr Präsident, verehrte Kolleginnen, verehrte Kollegen! Herr Weirauch, wir sehen es ganz genauso: Eine Strafe, die der Tat auf dem Fuße folgt, hat auf jeden Fall eine deutlich nachhaltigere Wirkung als monate- oder jahrelange Verfahren. Das liegt auf der Hand. Das hat auch in der Öffentlichkeit eine ganz andere Akzeptanz. Sie führen hier jetzt den Vergleich zwischen dem Land Baden-Württemberg und dem Land Brandenburg bei der Zahl der beschleunigten Verfahren an. Das eingeführte beschleunigte Verfahren hat von Anfang an – wenn wir den Bundesvergleich anschauen – leider ein Schattendasein geführt. (Zuruf des Abg. Dr. Boris Weirauch SPD) Im Jahr 1993 beispielsweise lag der Anteil der beschleunigten Verfahren an den erledigten Verfahren bundesweit bei 4 %. Damals hat der Gesetzgeber noch mal das Verfahren entschlackt in der Hoffnung, dass es entsprechend kostengünstiger und schneller vonstattengehen kann und auch die Gerichte, die Staatsanwälte davon überzeugt werden können, solche Verfahren zu führen. 2019 – hierzu hatten Sie die Zahlen für Baden-Württemberg herausgesucht – lagen wir bundesweit nur noch bei 2 %. Brandenburg lag bei diesen Vergleichen immer ganz weit vorn. Das heißt, das ist kein rein baden-württembergisches Phänomen, dass es sich um ein derart nachrangig behandeltes Verfahren handelte. Aber: Die grün-schwarze Koalition hat es sich bereits in der letzten Legislatur auf die Fahne geschrieben – aufgrund der von Ihnen erwähnten Zahlen auch noch einmal deutlich hochgepuscht –, dieses Verfahren in der Breite weiter auszurollen. Wir haben als Erstes – es geht nicht immer nur um mehr Personal; damit allein erreicht man erst einmal nichts; vielmehr muss man das Ganze natürlich auch systematisch angehen – die personelle Ausstattung in den von Ihnen genannten Modellprojekten gestärkt. Wir hatten pandemiebedingt jetzt nicht den Push, wie er vielleicht unter normalen Bedingungen hätte sein können; denn die Zahlen der Straftaten sind insgesamt zurückgegangen. Aber wir haben ganz klare Erfolge gesehen. Die Ergebnisse, die uns die Gerichte mitgeteilt haben, gehen genau in diese Richtung: dass Verfahren, die schneller laufen, einen spezialpräventiven Charakter haben und auf den Einzelnen stark einwirken sowie dass sie, wenn in der Öffentlichkeit bekannt gegeben wird, dass die Verfahren schnell laufen, generalpräventiv auch eine deutliche Abschreckungswirkung haben. Wir wollen das ausweiten. Deswegen haben wir – Sie haben es erwähnt, Herr Kollege Weirauch – im Haushalt für das Jahr 2022 eine entsprechende Stellenmehrung vorgesehen. Wir werden diese auch künftig weiter ausbauen. Ich danke auch der Justizministerin für ihren Einsatz. Wir stehen da zusammen und kommen gern auf Ihr Angebot zurück, uns dabei zu unterstützen. (Thomas Hentschel) Aber wir müssen auch sehen, dass es auch immer um die Rechtsstaatlichkeit des Verfahrens als solchem geht. Deswegen sind beschleunigte Verfahren nur sehr eingeschränkt möglich. Es geht um einfach gelagerte Fälle, um Fälle, bei denen die Beweislage sehr einfach ist, sodass man diese effektiv und ohne Verlust an Rechtsstaatlichkeit bearbeiten kann. Deswegen wird es zwangsläufig nicht der Riesenpush sein; davon gehe ich nicht aus. Aber es gibt noch andere Punkte, die wir im Haushalt und im Koalitionsvertrag untergebracht haben, die in dieselbe Richtung zielen. Wir müssen auf alle Verfahren schauen. Dabei schauen wir beispielsweise auf die Häuser des Jugendrechts – eine Einrichtung, die mit Ihrer Unterstützung insgesamt sehr erfolgreich vorangetrieben wird und die auch sehr viel bringt –, ich schaue beispielsweise aber auch auf die Genehmigungsverfahren für Infrastrukturmaßnahmen oder Planverfahren oder Ähnliches mehr. Wir haben jetzt beispielsweise auch Geld für die Einrichtung eines weiteren Senats am VGH in Mannheim vorgesehen, um das Ganze zu beschleunigen. Ich glaube, wir alle sind aufgerufen, weiter daran mitzuwirken. Ich hoffe auf Ihre Zusammenarbeit. Vielen Dank. (Beifall bei Abgeordneten der Grünen – Vereinzelt Beifall bei der CDU)
Daniel Born
Nächster Redner in der Debatte ist Herr Abg. Arnulf Freiherr von Eyb für die CDU-Fraktion.
Arnulf Freiherr von Eyb CDU
Herr Präsident, verehrte Kolleginnen und geehrte Kollegen! Nach den Ausführungen des Kollegen Dr. Weirauch und des Kollegen Hentschel kann ich eigentlich kaum noch etwas Klügeres anfügen. Es ist alles Wesentliche gesagt. Es ist beschrieben. Es ist – für die Nichtjuristen – kein Verfahren des kurzen Prozesses, sondern es ist ein ganz spezielles Verfahren im Strafrecht, das das Ziel hat – es ist schon dargelegt worden –, einer Straftat eine schnelle Hauptverhandlung folgen zu lassen. Wir haben festgestellt – das haben auch die entsprechenden Untersuchungen ergeben –, dass Menschen, die relativ schnell verurteilt wurden, nachdem sie etwas begangen haben, in viel stärkerem Maß bereit sind, das Urteil zu akzeptieren. Das entlastet dann auch die Folgegerichte, weil es erst gar nicht zu Folgeprozessen kommen muss, weil das Verfahren abgeschlossen werden kann. Ich bin sicher, dass die Ministerin nachher in ihren Ausführungen darstellt, dass wir natürlich daran interessiert sind, so, wie wir das auch im Koalitionsvertrag festgeschrieben haben, dieses Verfahren entsprechend zu fördern. Das werden wir tun. Herzlichen Dank. (Beifall bei der CDU und Abgeordneten der Grünen)
Daniel Born
Nächster Redner ist Herr Abg. Nico Weinmann für die FDP/DVP-Fraktion.
Nico Weinmann FDP
Sehr geehrter Herr Präsident, liebe Kolleginnen und Kollegen! Wenn Sie die neue Reisemöglichkeit nutzen können und in nächster Zeit in die USA fliegen, dann empfehle ich Ihnen beim Besuch der Metropoode – 17. Sitzung – Mittwoch, 27. Oktober 2021 le New York den Manhattan Night Court. Im Süden Manhattans werden jede Nacht ab ca. 17 bis 0 Uhr 70 bis 80 Verhandlungen geführt über die Bestrafung von Tätern, die am gleichen Tag festgenommen wurden. Es ist durchaus einen Besuch wert. Das ist wahrscheinlich eine größere Touristenattraktion als so manche Plattform. (Abg. Arnulf Freiherr von Eyb CDU: Was hatten Sie angestellt? – Heiterkeit) – Ich war in der Tat Gast und durfte dem beiwohnen. Ich durfte erleben, wie sympathische Kolleginnen und Kollegen der Anwaltschaft nachts in ihrer Robe – sprichwörtlich über den Schlafanzug angezogen – ihre Mandanten vertreten haben. Das ist durchaus spannend. Das zeigt aber, dass das beschleunigte Verfahren an sich nicht revolutionär ist. Es ist bei uns im Gesetz vorgesehen, findet in Baden-Württemberg allerdings nur sehr selten Anwendung. Dabei – darauf haben die Vorredner schon eindeutig hingewiesen – hat es sich bewährt, wenn die Strafe auf dem Fuße folgt. Denn gerade dann zeigt sich unser Rechtsstaat wehrhaft. (Beifall bei der FDP/DVP sowie Abgeordneten der Grünen und der SPD) Das ist in unserer Zeit sehr wichtig. Denn durch das beschleunigte Verfahren können in der Regel geringere Vergehen unter gewissen Umständen vornehmlich auch junger Menschen teilweise noch am Tag der Festnahme abgeurteilt werden. Das ist wichtig, um zukünftigen Straftaten vorzubeugen, und es stärkt das Vertrauen der Menschen in den Rechtsstaat. Im Unterschied zu anderen Verfahren – ich denke jetzt beispielsweise an das Strafbefehlsverfahren, das oftmals auch als schnelles, beschleunigtes Verfahren anerkannt wird – gibt es in den tatsächlich beschleunigten Verfahren eine Gerichtsverhandlung, was auch dazu beiträgt, dass auf den Delinquenten, auf den Straftäter eingewirkt werden kann. Aber – das gehört zur Wahrheit dazu – diese Verfahren sind sehr personalintensiv, insbesondere aufgrund der koordinierten Zusammenarbeit von Polizei, Justiz und Gerichtshilfe. So darf die Ausweitung des beschleunigten Verfahrens am Ende nicht dazu führen, dass an anderer Stelle Personal fehlt und andere Verfahren deshalb auf der Strecke bleiben. Wir haben heute, aber auch schon an früheren Stellen darüber diskutiert, dass die Herausforderungen für die Justiz nicht kleiner werden – wenn wir allein an den massiven Anstieg der Zahl der Verfahren zu Hass- und Cyberkriminalität denken. Nicht zuletzt droht hier trotz des erfreulichen und auch unsere Zustimmung findenden Zuwachses von Stellen in der Justiz durch Personalmangel ein Flaschenhals bei der Bekämpfung genau dieser Straftaten. Vor diesem Hintergrund müssen wir die Justiz, auch die Polizei landesweit weiter stärken und zur Durchführung des beschleunigten Verfahrens ermutigen und die personellen und technischen Voraussetzungen fördern. Hier, sehr geehrte Frau Kollegin Gentges, wissen Sie die Freien Demokraten an Ihrer Seite. Herzlichen Dank. (Beifall bei der FDP/DVP sowie Abgeordneten der Grünen, der CDU und der SPD)
Daniel Born
Der nächste Redner in dieser Debatte ist Herr Abg. Anton Baron von der AfD-Fraktion.
Anton Baron AfD
Sehr geehrter Herr Präsident, meine sehr verehrten Damen und Herren Abgeordneten! Es wurde von den Vorrednern schon sehr viel gesagt. (Abg. Jonas Weber SPD: Vor allem auch Richtiges!) Wirft man einen Blick auf die in Baden-Württemberg durchgeführten Verfahren, so geben diese ein ganz schlechtes Bild. Es wurde nicht einmal geschafft, in vier Jahren die Zahl der beschleunigten Verfahren zu verdoppeln. 135 Verfahren im Jahr 2016 und 230 Verfahren im Jahr 2020 – Respekt! Sagen Sie jetzt nicht, daran sei Corona auch noch schuld. Geklaut wird immer. Auch im Jahr 2019 gab es in Baden-Württemberg immerhin knapp 160 000 Diebstähle und allein 9 085 Verurteilungen für das Erschleichen von Leistungen. So ist es dann doch verblüffend und unseren Steuerzahlern so sicher nicht zu vermitteln, dass extra Stellen geschaffen werden, die dann diese angebliche Vielzahl von beschleunigten Verfahren – und ich meine jetzt nicht die lediglich 66 Fälle im Jahr 2019, das hat ja auch der Vorredner schon erwähnt, sondern die lediglich 230 Verfahren im Jahr 2020 – abarbeiten sollen. Was angesichts der Fallzahlen ebenfalls nur sehr schwer verständlich ist, ist, dass geplant ist, noch einmal Stellen zu besetzen: sechs Neustellen im höheren Dienst bei Gerichten und Staatsanwaltschaften, bei den beteiligten Amtsgerichten und Staatsanwaltschaften je eine Stelle. Ich zitiere aus der Stellungnahme: Zudem gilt es, den erhöhten personellen und organisatorischen Aufwand, der mit einer Durchführung des beschleunigten Verfahrens einhergeht, zu kompensieren. Ja, dann frage ich mal, wie das die anderen Bundesländer machen und wo denn dieser Aufwand liegen soll, meine Damen und Herren. Durch das beschleunigte Verfahren – das haben ja auch meine Vorredner schon gesagt – können Amtsgerichte bei einfach gelagerten Sachverhalten und klarer Beweislage ohne Fristen und eine schriftliche Ladung des Angeklagten einen Prozess in kürzester Zeit abhalten. Die Staatsanwaltschaft kann dabei einen mündlichen Antrag auf Aburteilung stellen. Eine Anklageschrift muss nicht einmal beigefügt werden. Ein einfacher Sachverhalt und eine klare Beweislage, das sind die zwei wichtigsten Voraussetzungen, nicht mehr und nicht weniger. Einfache Fälle: Ich hatte jetzt einmal die Fälle von Diebstahl oder Schwarzfahren aufgezählt, aber auch Drogendelikte kommen für den kurzen Prozess infrage – das ist wahrscheinlich auch in Amerika so gewesen, Herr Weinmann –, in welchem die Strafe der Tat quasi auf dem Fuße folgt. Dem stimmt die AfD voll und ganz zu, nicht nur deshalb, weil durch die zügige Bestrafung des Täters dem beschleunigten Verfahren eine ganz andere psychologische Wirkung beigemessen wird, als wenn sich das Verfahren über Monate hinwegzieht, sondern auch gerade, weil die schnelle gerichtliche Entscheidung neben einer Entlastung von Staatsanwaltschafriode – 17. Sitzung – Mittwoch, 27. Oktober 2021 ten und Gerichten auch zu einer raschen psychologischen Entlastung für Opfer und Zeugen führt. Es ist daher für die AfD und auch für die Opfer solcher Delikte nicht nachvollziehbar, dass das beschleunigte Verfahren im Vergleich zum Verfahren mit einer gewöhnlichen Hauptverhandlung noch immer ein Stiefmütterchendasein fristet und wir in Baden-Württemberg nahezu Schlusslicht sind, und das trotz Personalaufstockung und Rückgangs der Zahl der Delikte. Ich hoffe daher, dass Ministerin Gentges keine weiteren vier Jahre für eine zeitnahe Prüfung benötigt, um weitere Gerichtsstandorte für dieses Verfahren zu etablieren. Nicht nur Strafe soll auf dem Fuße folgen, sondern nach Worten auch Taten. Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit. (Beifall bei der AfD)
Daniel Born
Für die Regierung erhält das Wort Frau Ministerin Gentges. – Aber, Frau Ministerin, einen Moment. Denn zuerst muss noch kurz das Pult wieder sauber gemacht werden. (Das Redepult wird desinfiziert.) Die Justizministerin legt ja auch Wert auf das ordentliche Verfahren. (Heiterkeit – Abg. Sascha Binder SPD: Ein beschleu- nigtes Verfahren! – Ministerin Marion Gentges: Ein beschleunigtes Reinigungsverfahren!) Jetzt ist es sauber. (Zurufe, u. a. des Abg. Jonas Weber SPD) – Also, Herr Weber, ich finde das, was hier gearbeitet wird, wirklich top, wenn ich das mal sagen darf. (Beifall bei allen Fraktionen) Vielen Dank an das Team vom Sitzungsdienst. – Frau Ministerin, bitte. Ministerin der Justiz und für Migration Marion Gentges: Herr Präsident, verehrte Kolleginnen und Kollegen! Eines vorneweg: Ich bin dankbar für diesen Antrag der SPD-Fraktion. Er ist es wert, sich darüber auszutauschen. Er spricht ein strafverfahrensrechtliches Instrument an, dessen Stärkung der Koalition und mir ganz persönlich sehr am Herzen liegt: das beschleunigte Verfahren in Strafsachen. Ich lade Sie ein: Rennen Sie durch die offene Tür! Die gesetzlichen Regelungen, die dieses Verfahren ermöglichen, sind nicht neu. Bereits im Jahr 1994 hat das Verbrechensbekämpfungsgesetz das beschleunigte Verfahren neu geregelt, um eine vermehrte Anwendung dieser Verfahrensart zu erreichen. Bei einer ehrlichen Betrachtung wird man aber feststellen müssen, dass die gesetzliche Neuregelung das selbst gesetzte Ziel nicht erreicht hat. In Baden-Württemberg – die Zahlen wurden genannt – hat das beschleunigte Verfahren bislang nur eine sehr geringe Rolle gespielt. Wenn man das Bild vervollständigen wollte, müsste man jetzt darauf hinweisen, dass dafür die Strafbefehlsverfah- (Ministerin Marion Gentges) ren in Baden-Württemberg traditionell und schon immer häufiger als im Bundesdurchschnitt angewandt wurden. Aber heute reden wir über das beschleunigte Verfahren, und dieses Verfahren hat viele unbestreitbare Vorteile. Die Strafe folgt der Tat auf dem Fuße. Der Täter bekommt die Konsequenzen seines Handelns unmittelbar und unmissverständlich vor Augen geführt. Zeugen können auf frische Erinnerungen zurückgreifen. Justiz und Polizei werden insgesamt in die Lage versetzt, Strafverfahren zügig abzuschließen, Rechtsfrieden wird schnell wiederhergestellt. Um diese Vorteile zu nutzen sowie organisatorische Standards und Arbeitsabläufe zwischen Amtsgericht, Staatsanwaltschaft und Polizei zu entwickeln und zu erproben, wurden im Frühsommer des vergangenen Jahres an den Amtsgerichten in Freiburg, Mannheim und Stuttgart Modellprojekte zum beschleunigten Verfahren eingerichtet bzw. in Betrieb genommen. Die Rahmenbedingungen für die Durchführung der Projekte waren pandemiebedingt nicht ganz einfach. Trotzdem haben uns die beteiligten Gerichte und Staatsanwaltschaften übereinstimmend berichtet, dass im Rahmen der Projekte durchweg gute Erfahrungen mit dem beschleunigten Verfahren gemacht wurden. In mehr als der Hälfte der Fälle – an einem Standort sogar in mehr als 75 % der Verfahren – konnte noch am Tattag verhandelt und verurteilt werden. Durchreisende Täter können verurteilt werden, noch bevor sie weiterreisen und dann zur Verfahrensdurchführung erst zur Aufenthaltsermittlung ausgeschrieben werden müssen. Die Erfahrungen zeigen auch, dass die Täter von der schnellen Reaktion der Justiz sichtlich beeindruckt sind und die entsprechenden Strafurteile eine hohe Akzeptanz erfahren. Auch die Zahl der Geständnisse ist in diesen Verfahren höher als in den normal geführten Strafverfahren. Diese positiven Rückmeldungen entsprechen weitgehend den Erfahrungen in den Ländern, wie etwa in Bayern, Niedersachsen oder Nordrhein-Westfalen, in denen das beschleunigte Verfahren bereits jetzt häufiger zur Anwendung kommt. Insgesamt sind die Ergebnisse sehr überzeugend. Deshalb wollen wir nicht nur die Projekte in Freiburg, Mannheim und Stuttgart verstetigen, sondern die gewonnenen Erfahrungen dazu nutzen, das beschleunigte Verfahren in ganz Baden-Württemberg mittelfristig und Schritt für Schritt flächendeckend zu etablieren. Verehrte Kolleginnen und Kollegen, die beschleunigten Verfahren haben auch einen Nachteil.
Daniel Born
Frau Ministerin, gestatten Sie eine Zwischenfrage des Herrn Abg. Weber von der SPD-Fraktion? Ministerin der Justiz und für Migration Marion Gentges: Ich habe es gesehen. – Aber bitte doch.
Daniel Born
Herr Abgeordneter.
Jonas Weber SPD
Sehr verehrte Frau Ministerin, vielen Dank für das Zulassen der Zwischenfrage und auch ein Lob für Ihre Umsichtigkeit. ode – 17. Sitzung – Mittwoch, 27. Oktober 2021 Ich will es kurz machen. Mich würde einfach mal interessieren, was Sie unter „mittelfristig“ verstehen, wenn Sie darüber sprechen, dass Sie die beschleunigten Verfahren flächendeckend ausrollen wollen. Ministerin der Justiz und für Migration Marion Gentges: Ja. Wenn Sie gestatten, würde ich die Frage dann im Zusammenhang beantworten. (Abg. Jonas Weber SPD: Sehr gern!) Ich habe nämlich gerade den Nachteil angesprochen, den diese Verfahren haben. Sie bringen für die Gerichte, die Staatsanwaltschaften und die Polizei unbestreitbar einen personellen und organisatorischen Mehraufwand mit sich – aufgrund dieses Mehraufwands eben auch nur schrittweise und mittelfristig. Ich komme im Einzelnen dazu. Die Projektstandorte hatten wir vor diesem Hintergrund mit je einer Stelle bei den Amtsgerichten und je einer Stelle bei den Staatsanwaltschaften verstärkt. Um das beschleunigte Verfahren jetzt an weiteren Standorten einführen zu können, habe ich in den Haushaltsverhandlungen acht weitere Stellen angemeldet – jeweils vier bei der Staatsanwaltschaft, vier beim Amtsgericht –, die auch Eingang in den Regierungsentwurf des Staatshaushalts gefunden haben. Diese Stellen würden es uns ermöglichen, beschleunigte Verfahren schon im nächsten Jahr an vier weiteren Standorten im Land durchzuführen. Entsprechend könnten wir das Ganze dann Schritt für Schritt weiter aufrollen. Ich denke, damit beantworte ich auch Ihre Frage, Herr Kollege Weber. Ich und viele der Kolleginnen und Kollegen, die zu diesem Thema gesprochen haben, haben dargelegt, warum das beschleunigte Verfahren sinnvoll ist. Ich bin wie Sie überzeugt, dass wir damit einen Teil zur Stärkung unseres Rechtsstaats beitragen können. Deshalb bitte ich das Hohe Haus in aller Demut um die dazu notwendige Unterstützung und bedanke mich bereits heute für die positiven Signale aus dieser Debatte. Wir können dann – die Vorbereitungen in meinem Haus dazu laufen – zeitnah in die nächsten Schritte zur Stärkung des beschleunigten Verfahrens gehen. Wir sind vorbereitet. Lassen Sie uns loslaufen, am liebsten alle gemeinsam. Herzlichen Dank. (Beifall bei den Grünen und der CDU sowie Abge- ordneten der SPD, der FDP/DVP und der AfD)
Daniel Born
Meine Damen und Herren, mir liegen keine weiteren Wortmeldungen vor. Wir kommen zur geschäftsordnungsmäßigen Behandlung des Antrags Drucksache 17/561. Der Antrag ist ein reiner Berichtsantrag und kann für erledigt erklärt werden. – Sie stimmen zu. Punkt 5 der Tagesordnung ist damit erledigt. Bevor ich die Sitzung schließe, gebe ich Ihnen noch folgenden Hinweis: Die Mitglieder des Europaausschusses treffen (Stellv. Präsident Daniel Born) sich in fünf Minuten, also um 13:10 Uhr, zu einer Sitzung im Bürger- und Medienzentrum. Die Einladung zu dieser Sitzung ist den Ausschussmitgliedern bereits zugegangen. Dann, liebe Kolleginnen und Kollegen, ist Ihnen vielleicht aufgefallen, dass hier vorn der glücklichste Schriftführer der Welt sitzt. Unser Kollege Jan-Peter Röderer ist nämlich gestern Papa geworden. (Beifall bei allen Fraktionen) Lieber Jan-Peter, grüß deine Frau ganz herzlich, feiert ganz herzlich. Ich glaube, das ist jetzt das erste Baby in der Legislaturperiode, aber es muss ja nicht das letzte sein. Go on for it! (Heiterkeit – Zuruf von der CDU: Wo gibt es die Zi- garre?) Schluss: 1 riode – 17. Sitzung – Mittwoch, 27. Oktober 2021 Ich glaube, ich habe dem Kollegen Röderer gerade die teuerste Mittagspause aller Zeiten eingebrockt. (Heiterkeit) Aber da muss er durch. Meine Damen und Herren, wir sind am Ende der heutigen Tagesordnung angelangt. Die nächste Plenarsitzung findet am Mittwoch, 10. November 2021, um 10:00 Uhr statt. Ich danke Ihnen herzlich und schließe die Sitzung. (Vereinzelt Beifall) 13:06 Uhr
