Dr. Boris Weirauch
Sehr geehrter Herr Präsident, liebe Kolleginnen und Kollegen! Einer der wesentlichen Grundsätze des Strafverfahrens ist das Beschleunigungsgebot. Gemäß den §§ 417 ff. der Strafprozessordnung soll das dort geregelte beschleunigte Verfahren in Fällen mit einfachem Sachverhalt oder klarer Beweislage eine rasche Aburteilung gerade im Bereich der geringfügigen bis unteren mittelschweren Fälle ermöglichen, sodass die Vergehen und Bestrafungen in einen wesentlich engeren zeitlichen Zusammenhang gesetzt werden können. Optimalerweise kann ein Straftäter oder eine Straftäterin innerhalb kürzester Zeit – gemeinhin nach ein bis zwei Wochen, aber teilweise auch in kürzerer Zeit – verurteilt werden. Die zügige Aburteilung von Straftätern ist ein elementarer Baustein der Kriminalprävention, gerade auch im Bereich der sogenannten Alltagskriminalität, etwa bei Eigentumsdelikten. Ziel ist es einerseits, Straftätern deutlich zu machen, dass die Reaktion und die Sanktionierung unmittelbar auf den Rechtsbruch erfolgen, der Strafverfolgungsanspruch des Staates insoweit nicht auf die lange Bank geschoben wird. Es gilt der Grundsatz, dass die Strafe auf dem Fuße folgen muss. (Beifall bei der SPD) Das ist für uns Ausdruck eines starken und handlungsfähigen Rechtsstaats. Ziel der beschleunigten Verfahren ist es andererseits, die Rückfallquote einzudämmen, weitere Straftaten zu verhindern, aber insbesondere den Opfern das Gefühl zu vermitteln, dass ihnen zügig Gerechtigkeit widerfährt und dass der Staat Straftaten mit der notwendigen Konsequenz und dem notwendigen Druck verfolgt. Das sind wir den Opfern auch schuldig. So weit, so gut. Leider mussten wir in der vergangenen Legislaturperiode in Erfahrung bringen, dass das beschleunigte Verfahren in Baden-Württemberg ein absolutes Schattendasein fristet. Die vom Justizministerium in Auftrag gegebene Studie zur Paralleljustiz hat offenbar selbst den Gutachter ode – 17. Sitzung – Mittwoch, 27. Oktober 2021 überrascht, der wortwörtlich formuliert hat, dass das beschleunigte Verfahren in Baden-Württemberg offenbar weitgehend unbekannt sei. Auch wir haben uns gefragt, warum Teile der Strafprozessordnung in Baden-Württemberg tatsächlich Neuland sind, und haben dann per parlamentarischer Anfrage erfahren müssen, dass 2017 der prozentuale Anteil an Gesamterledigungen im beschleunigten Verfahren nur 0,2 % betrug – 0,2 % der Verfahren insgesamt. Zum Vergleich: In Brandenburg betrug der Anteil im gleichen Jahr 14,26 % – deutlich höher. In absoluten Zahlen heißt das: Von 14 362 beschleunigten Verfahren bundesweit wurden gerade einmal 127 in Baden-Württemberg durchgeführt, in Brandenburg 3 255. In Bayern waren es im gleichen Zeitraum 4 142 Verfahren. Im Jahr 2019 sieht es nicht besser aus, sogar noch schlimmer. Da ist der prozentuale Anteil in Baden-Württemberg bei den beschleunigten Verfahren sogar noch mal heruntergegangen und auf 0,1 % gesunken. Ich wiederhole: 0,1 %. (Abg. Sascha Binder SPD: Also nicht messbar!) Der Vergleich zwischen Baden-Württemberg und Bayern – dieser wird ja gern bemüht – ist auch hier frappierend: Baden-Württemberg 66 Anträge, Bayern 3 916 Anträge. Das ist, wenn Sie sich einfach mal die Spanne ansehen, doch ein signifikanter Unterschied. Das Ergebnis unserer Anfrage hat dann wohl auch den damaligen Justizminister Guido Wolf selbst alarmiert. Zumindest hat er im Januar 2020 Handlungsbedarf für sein Haus abgeleitet und hat an den Gerichtsstandorten Stuttgart, Freiburg und Mannheim Modellprojekte eingerichtet, um zumindest in einigen Regionen des Landes eine schnellere Verurteilung von Straftätern zu erreichen. Immerhin war es ein erster kleiner Schritt, um im bundesweiten Vergleich nicht völlig unterzugehen. Bei den Vergleichen darf aber auch nicht vergessen werden, dass, entgegen der landläufigen Meinung, beschleunigte Verfahren – trotz der kürzeren Verfahrensdauer – aufgrund der Verdichtung und der Anforderungen an die Arbeitsschritte bei Polizei, Staatsanwaltschaft und Gerichten wesentlich mehr Aufwand erfordern, als es bei einem normalen Verfahrensgang im Strafprozess der Fall ist. Ohne zusätzliche personelle Ressourcen ist das nicht zu leisten. Das sagte auch der Sprecher des Amtsgerichts Heilbronn in der „Heilbronner Stimme“ in diesem Sommer. Er sagte: Flott abgeschlossene Verfahren können die Justiz entlasten, Schnelligkeit sei aber nur umsetzbar, wenn die Kapazitäten tatsächlich vorhanden sind. Wir, die SPD-Fraktion, erkennen an, dass mit den Modellprojekten in Freiburg, Mannheim und Stuttgart ein erster Anfang gemacht wurde, um das Instrument der beschleunigten Verfahren stärker in das Bewusstsein zu bringen. Das hat beispielsweise in Mannheim zu dem Effekt geführt, dass 2020 immerhin 56 Anträge auf Durchführung eines beschleunigten Verfahrens gestellt wurden. In den Jahren davor waren es jeweils ein bis maximal drei Anträge, was natürlich verschwindend gering, also vernichtend gering ist. (Dr. Boris Weirauch) Ein ähnlicher Effekt ist auch in Freiburg zu beobachten. Da hatte man im Jahr 2020 dann immerhin 91 Anträge; im Jahr zuvor waren es noch 22 Anträge gewesen. Die Zahlen zeigen aber auch: Außerhalb der Modellprojekte bleibt die Zahl der Anträge auf Durchführung des beschleunigten Verfahrens weitgehend bedeutungslos. Also, um es kurz zu sagen: Beschleunigte Verfahren, rasche Aburteilung von Straftäterinnen und Straftätern sind nur in diesen drei baden-württembergischen Großstädten signifikant erkennbar. Das muss sich aus der Sicht der SPD-Landtagsfraktion schnell und deutlich ändern. Die Strafprozessordnung gilt ja nicht nur in diesen drei Modellstädten, sondern sie gilt landes- und bundesweit. Die StPO ist kein badisches Landesrecht, sondern eine bundesweit geltende Strafprozessordnung. Es kann nicht sein, dass der Ort der Tat eine solch hohe Relevanz für eine rasche Verurteilung der Täter hat. Es darf einfach keinen Unterschied machen, ob jemand in Freiburg oder Mannheim eine Straftat begeht oder auf der Schwäbischen Alb. (Zuruf des Abg. Sascha Binder SPD) Deshalb hier auch noch mal eindrücklich unsere Forderung an die grün-schwarze Landesregierung: Sie müssen die offensichtlich durchweg positiven Ergebnisse, die durch die gezielten Maßnahmen in Freiburg, Stuttgart und Mannheim erzielt werden konnten, zeitnah auf alle Gerichtsstandorte in unserem Land ausdehnen. (Beifall bei der SPD sowie der Abg. Nico Weinmann FDP/DVP und Joachim Steyer AfD) Fakt ist aber auch, dass dies nicht ohne eine personelle Verstärkung von Justiz und Polizei funktionieren wird. Frau Justizministerin Gentges, wir haben dem gestern eingegangenen Entwurf des Einzelplans 05 – Justiz – entnommen, dass Ihr Haus hier – das begrüßen wir – für das Jahr 2022 nachsteuert. Es gibt vier zusätzliche Richterstellen und vier zusätzliche Stellen für Staatsanwältinnen und Staatsanwälte. Diese sind im Stellenplan auch explizit dem beschleunigten Verfahren zugewiesen. Das unterstützen wir ausdrücklich. Wir können uns hier auch gemeinsam auf den Weg machen. Sie können sich in der Frage der Stärkung des Rechtsstaats immer auf die sozialdemokratische Fraktion verlassen. (Beifall bei der SPD sowie der Abg. Andreas Deusch- le und Arnulf Freiherr von Eyb CDU) Aber klar ist auch: Wir können bei diesem Thema nicht bei einer Projektierung, bei Modellprojekten stehen bleiben. Ich habe es ja gerade gesagt: Wir wollen, dass es landesweit ausgedehnt wird. Wir werden auch genau hinsehen, wie Sie Ihr Ziel aus dem grün-schwarzen Koalitionsvertrag erreichen, dass die beschleunigten Verfahren in der baden-württembergischen Justiz – das haben Sie explizit gesagt – flächendeckend noch stärker zur Anwendung kommen. Sie haben sich das selbst ins Stammbuch geschrieben. An diese Worte werden wir Sie – hoffentlich nicht zu oft – immer wieder erinnern. Lassen Sie uns gemeinsam den Weg beschreiten, dass wir einer schnellen Aburteilung von Straftäterinnen und Straftätern landesweit endlich Geltung verschaffen. Herzlichen Dank für Ihre Aufmerksamkeit. riode – 17. Sitzung – Mittwoch, 27. Oktober 2021 (Beifall bei der SPD sowie der Abg. Arnulf Freiherr von Eyb CDU, Nico Weinmann FDP/DVP und Joa- chim Steyer AfD)
