Thomas Hentschel
Sehr geehrter Herr Präsident, verehrte Kolleginnen, verehrte Kollegen! Herr Weirauch, wir sehen es ganz genauso: Eine Strafe, die der Tat auf dem Fuße folgt, hat auf jeden Fall eine deutlich nachhaltigere Wirkung als monate- oder jahrelange Verfahren. Das liegt auf der Hand. Das hat auch in der Öffentlichkeit eine ganz andere Akzeptanz. Sie führen hier jetzt den Vergleich zwischen dem Land Baden-Württemberg und dem Land Brandenburg bei der Zahl der beschleunigten Verfahren an. Das eingeführte beschleunigte Verfahren hat von Anfang an – wenn wir den Bundesvergleich anschauen – leider ein Schattendasein geführt. (Zuruf des Abg. Dr. Boris Weirauch SPD) Im Jahr 1993 beispielsweise lag der Anteil der beschleunigten Verfahren an den erledigten Verfahren bundesweit bei 4 %. Damals hat der Gesetzgeber noch mal das Verfahren entschlackt in der Hoffnung, dass es entsprechend kostengünstiger und schneller vonstattengehen kann und auch die Gerichte, die Staatsanwälte davon überzeugt werden können, solche Verfahren zu führen. 2019 – hierzu hatten Sie die Zahlen für Baden-Württemberg herausgesucht – lagen wir bundesweit nur noch bei 2 %. Brandenburg lag bei diesen Vergleichen immer ganz weit vorn. Das heißt, das ist kein rein baden-württembergisches Phänomen, dass es sich um ein derart nachrangig behandeltes Verfahren handelte. Aber: Die grün-schwarze Koalition hat es sich bereits in der letzten Legislatur auf die Fahne geschrieben – aufgrund der von Ihnen erwähnten Zahlen auch noch einmal deutlich hochgepuscht –, dieses Verfahren in der Breite weiter auszurollen. Wir haben als Erstes – es geht nicht immer nur um mehr Personal; damit allein erreicht man erst einmal nichts; vielmehr muss man das Ganze natürlich auch systematisch angehen – die personelle Ausstattung in den von Ihnen genannten Modellprojekten gestärkt. Wir hatten pandemiebedingt jetzt nicht den Push, wie er vielleicht unter normalen Bedingungen hätte sein können; denn die Zahlen der Straftaten sind insgesamt zurückgegangen. Aber wir haben ganz klare Erfolge gesehen. Die Ergebnisse, die uns die Gerichte mitgeteilt haben, gehen genau in diese Richtung: dass Verfahren, die schneller laufen, einen spezialpräventiven Charakter haben und auf den Einzelnen stark einwirken sowie dass sie, wenn in der Öffentlichkeit bekannt gegeben wird, dass die Verfahren schnell laufen, generalpräventiv auch eine deutliche Abschreckungswirkung haben. Wir wollen das ausweiten. Deswegen haben wir – Sie haben es erwähnt, Herr Kollege Weirauch – im Haushalt für das Jahr 2022 eine entsprechende Stellenmehrung vorgesehen. Wir werden diese auch künftig weiter ausbauen. Ich danke auch der Justizministerin für ihren Einsatz. Wir stehen da zusammen und kommen gern auf Ihr Angebot zurück, uns dabei zu unterstützen. (Thomas Hentschel) Aber wir müssen auch sehen, dass es auch immer um die Rechtsstaatlichkeit des Verfahrens als solchem geht. Deswegen sind beschleunigte Verfahren nur sehr eingeschränkt möglich. Es geht um einfach gelagerte Fälle, um Fälle, bei denen die Beweislage sehr einfach ist, sodass man diese effektiv und ohne Verlust an Rechtsstaatlichkeit bearbeiten kann. Deswegen wird es zwangsläufig nicht der Riesenpush sein; davon gehe ich nicht aus. Aber es gibt noch andere Punkte, die wir im Haushalt und im Koalitionsvertrag untergebracht haben, die in dieselbe Richtung zielen. Wir müssen auf alle Verfahren schauen. Dabei schauen wir beispielsweise auf die Häuser des Jugendrechts – eine Einrichtung, die mit Ihrer Unterstützung insgesamt sehr erfolgreich vorangetrieben wird und die auch sehr viel bringt –, ich schaue beispielsweise aber auch auf die Genehmigungsverfahren für Infrastrukturmaßnahmen oder Planverfahren oder Ähnliches mehr. Wir haben jetzt beispielsweise auch Geld für die Einrichtung eines weiteren Senats am VGH in Mannheim vorgesehen, um das Ganze zu beschleunigen. Ich glaube, wir alle sind aufgerufen, weiter daran mitzuwirken. Ich hoffe auf Ihre Zusammenarbeit. Vielen Dank. (Beifall bei Abgeordneten der Grünen – Vereinzelt Beifall bei der CDU)
