Andreas Deuschle
Frau Präsidentin, liebe Kolleginnen und Kollegen! Ich freue mich, dass wir heute hier im Hohen Haus über die Wahlrechtsänderung diskutieren. Um es vorab und ganz deutlich zu sagen: Die Aufblähung des Deutschen Bundestags zum mittlerweile zweitgrößten Parlament der Welt kann keine Blaupause für uns im Landtag von Baden-Württemberg sein. (Beifall bei der CDU und Abgeordneten der Grünen) Ja, deshalb müssen wir darüber debattieren, wie wir eine gute Reform hier bei uns im Landtag von Baden-Württemberg hinbekommen. Sehr geehrter Herr Dr. Rülke, die Fragen von heute lassen sich nicht mit Antworten oder Zitaten von gestern beantworten. (Beifall bei Abgeordneten der CDU und der Grünen) Deshalb diskutieren wir, die Koalitionsfraktionen, offen über das Wahlrecht. Das haben wir von Anfang an deutlich gemacht. Wir sind offen und gesprächsbereit. Wir suchen beim Wahlrecht die Verständigung mit allen demokratischen Fraktionen. Sie sind weiterhin herzlich eingeladen, daran mitzuwirken. (Beifall bei Abgeordneten der CDU – Vereinzelt Bei- fall bei den Grünen) Und ja, die Reduzierung der Zahl der Wahlkreise kann eine Option sein, um ein mögliches Aufblähen des Landtags zu verhindern. (Oh-Rufe) Denn klar ist: Je mehr Wahlkreise es gibt, desto mehr Abgeordnete sind von Haus aus gesetzt. Das ist ein Punkt, den gestehen wir Ihnen zu. Das ist aber nicht Ihr Punkt; das ist ein Punkt der Vernunft und der Mathematik. Aber die Frage, die wir ebenfalls berücksichtigen müssen, ist doch: Kann und darf das auch der ausschlaggebende Punkt sein, um sich im Endeffekt für größere Wahlkreise zu entscheiden? Sich dafür zu entscheiden, dass ein Abgeordneter für immer mehr Gemeinden sowie Bürgerinnen und Bürger zuständig ist? Da meinen wir von der CDU: Nein. (Beifall bei Abgeordneten der CDU – Vereinzelt Bei- fall bei den Grünen) Ich möchte unsere Haltung auch gern begründen. In Baden-Württemberg gibt es pro Wahlkreis im Schnitt 158 600 Bürgerinnen und Bürger. Im Saarland vertritt ein Abgeordneter rund 36 000 Bürgerinnen und Bürger. In Niedersachen gibt es 87 Wahlkreise, also 17 Wahlkreise mehr als bei uns, und das, obwohl ein Abgeordneter dort nur 92 000 Bürgerinnen und Bürger vertritt – im Vergleich: Bei uns sind es 158 600 Bürgerinnen und Bürger. In Nordrhein-Westfalen gibt es 128 Wahlkreise. Das Verhältnis eines Wahlkreisabgeordneten zur Bürgerschaft beträgt hier rund 1 : 140 000. Ein Wahlkreisabgeordneter aus Nordrheinode – 17. Sitzung – Mittwoch, 27. Oktober 2021 Westfalen vertritt damit rund 19 000 Menschen weniger als ein Wahlkreisabgeordneter in Baden-Württemberg. Damit kein falscher Zungenschlag aufkommt: Wir haben also schon jetzt im Bundesländervergleich nicht zu viele Wahlkreise. Im Gegenteil, Baden-Württemberg hat relativ wenig Wahlkreise gemessen an der Zahl der Bürger. Würden wir die Zahl der Wahlkreise auf 60 reduzieren, dann würden wir uns in etwa in der Größenordnung von Hessen bewegen, wo es 55 Wahlkreise – bei einer Einwohnerschaft von sechs Millionen – gibt. (Zuruf des Abg. Bernd Gögel AfD) Ich finde, wir sollten daher neben der wünschenswerten Diskussion um die Verhinderung einer Aufblähung des Landtags die Verhältnismäßigkeit nicht aus den Augen verlieren. Was bedeutet es in der Praxis, wenn wir die Zahl der Wahlkreise reduzieren? Kollege Andreas Schwarz hat es soeben schon angesprochen. Würden wir die Zahl der Wahlkreise von 70 auf 60 reduzieren, könnte ein Wahlkreisabgeordneter im Schnitt 185 000 Bürgerinnen und Bürger vertreten. Das sind 26 000 Bürgerinnen und Bürger mehr als jetzt. Jeder, der schon mal in einem Fußballstadion war, weiß, wie viel 26 000 Zuschauer sind. Das wäre die Mehrbelastung, die ein jeder von uns zu tragen hätte. Liebe Kolleginnen und Kollegen von der FDP/DVP, eines sollten Sie bei Ihrem Vorschlag ebenfalls bedenken – Kollege Schwarz hat es angesprochen –: Dass es weitere Abgeordnete aus ein und demselben Wahlkreis geben wird, wird durch die Einführung einer Landesliste bei Landtagswahlen noch weniger garantiert sein als jetzt. (Zuruf: Genau!) Warum? Bei einer Landeslistenaufstellung kann es eben sein, dass ein oder mehrere Abgeordnete aus der gleichen Stadt, aus dem gleichen Wahlkreis kommen und aus anderen Wahlkreisen gar keiner. Es gibt keine regionale Verteilung mehr, je nachdem, in welcher Verantwortung die Parteien ihre Landeslisten aufstellen. (Abg. Anton Baron AfD: Genau! So ist es!) Ich fasse zusammen: Ein Wahlkreisabgeordneter hätte es dann also gegebenenfalls ganz allein auf sich gestellt mit einem noch größeren Wahlkreis zu tun, mit mehr Kommunen, mit weiteren Bürgermeistern, mit weiteren Gemeinderäten. Seien wir einmal ehrlich: Ich finde, wir haben schon jetzt bei 70 Wahlkreisen ein einigermaßen anschauliches Ungleichgewicht, wenn wir das, was ein einzelner Abgeordneter leisten kann, ins Verhältnis setzen zu der zahlenmäßig doch weit größeren Gruppe von gemeindlichen Mitarbeitern, Beamten, persönlichen Stäben von Oberbürgermeistern kumulativ in unseren Wahlkreisgemeinden. Dies würde durch eine Reduktion der Zahl der Wahlkreise noch erhöht. (Beifall bei der CDU und Abgeordneten der Grünen sowie des Abg. Andreas Kenner SPD) Zu guter Letzt: Dass eine Reduzierung der Zahl der Wahlkreise am Ende auch zu einer Reduzierung von Bürgernähe führt, dürfte auf der Hand liegen. (Andreas Deuschle) Liebe Kolleginnen und Kollegen, warum machen wir jetzt eine Wahlrechtsreform mit einem Zweistimmenwahlrecht? Ja, wir wollen ein Zweistimmenwahlrecht. Wir wollen ein Zweistimmenwahlrecht, weil wir die Vielfalt der Gesellschaft im Landtag besser abbilden wollen, weil wir wollen, dass mehr Frauen im Landtag vertreten sind, weil wir Seiteneinsteigern mit den unterschiedlichen biografischen Hintergründen ermöglichen möchten, unsere vielfältige Bürgerschaft hier im Landtag zu vertreten. Wir wollen kein Ständeparlament, aber wir wollen, dass der echtes Spiegelbild einer so breiten wie bunten Gesellschaft bietet. (Beifall bei der CDU und Abgeordneten der Grünen) Auch das gehört für uns zu einer modernen repräsentativen Demokratie. Der Dissens, den wir haben, beginnt bei der Abschaffung von zehn Wahlkreisen. Während wir auf der einen Seite versuchen, für den Landtag mehr Anschluss an die gesellschaftliche Vielfalt zu gewinnen und zu einer besseren Ausgewogenheit zu kommen, sollen wir auf der anderen Seite an regionaler Verankerung und Ausgewogenheit verlieren? Genau das wäre das Ergebnis Ihres Vorschlags. Deswegen sagen wir, die CDU-Fraktion, ganz klar Nein zu Ihrem Vorschlag, die Zahl der Wahlkreise zu reduzieren. (Beifall bei der CDU – Vereinzelt Beifall bei den Grünen) Wir wollen am Ende näher an die Gesellschaft heranrücken, sie in ihrer Zusammensetzung besser abbilden, aber nicht um den Preis, Bürgernähe zu verlieren. Im Übrigen: Die Befürchtung, dass der Landtag aufgebläht wird, teilen wir nicht. Wir, die CDU-Fraktion, haben ein Gutachten in Auftrag gegeben, (Abg. Dr. Hans-Ulrich Rülke FDP/DVP: Das Sie aber unter Verschluss halten!) und das Gutachten des renommierten Verfassungsrechtlers Professor Haug zeigt: Das Zweistimmenwahlrecht hätte bei der letzten Landtagswahl, wenn wir das neue Wahlrecht schon eingeführt hätten, zu keiner nennenswerten Verschiebung bezüglich der Größe und der Sitzzahl des Landtags geführt. (Abg. Bernd Gögel AfD: Das ist doch eine Milch- mädchenrechnung!) Wir hätten erreicht – das haben Sie angesprochen –, dass sich durch das Stimmensplitting das eine oder andere Direktmandat verschoben hätte. Aber an der Gesamtgröße des Landtags hätte sich durch das neue Zweistimmenrecht nichts geändert. (Abg. Dr. Timm Kern FDP/DVP: Stimmt nicht!) – Liebe Kolleginnen und Kollegen, dann geben Sie doch selbst ein Gutachten in Auftrag, bevor Sie hier sagen, das stimmt nicht. (Beifall bei der CDU) riode – 17. Sitzung – Mittwoch, 27. Oktober 2021 Wir haben das getan. Wir haben für maximale Transparenz gesorgt. Sie haben nichts dergleichen gemacht und kommen hier mit einem unausgegorenen Vorschlag. Wenn man sagt, es sollten 60 statt 70 Wahlkreise sein, dann wäre es auch gut, zu wissen, über welche Wahlkreise wir ganz konkret sprechen, welche wegfallen und welche gegebenenfalls neu entstehen. (Abg. Manuel Hagel CDU: Der Wahlkreis Pforzheim/ Enz!) Dazu kenne ich von Ihnen keinen Vorschlag, kein Gutachten, keinen Diskussionsbeitrag. Es wird einfach mal in den Raum gestellt in der Hoffnung, irgendeine oder -einer der Journalistinnen und Journalisten wird schon darüber berichten. (Beifall bei der CDU) Deshalb: Ja, wir sind bereit zu offenen Gesprächen, wir sind bereit, alle Argumente auf den Tisch zu legen. (Zuruf von der FDP/DVP: „Wenn wir unseren Job behalten“!) Wie gesagt, wir haben ein Gutachten in Auftrag gegeben, um ein größtmögliches Maß an Sachlichkeit und Objektivität in die Debatte zu bringen. (Beifall bei der CDU) Wir haben auch umgekehrt die Erwartung, dass Sie alle Karten auf den Tisch legen. Dann können wir uns gern vertieft austauschen. Bis dahin, liebe FDP/DVP, müssen wir Ihnen sagen: Wir sind von Ihrem unkonkreten Vorschlag leider nicht überzeugt. Ich bedanke mich für Ihre Aufmerksamkeit. (Beifall bei der CDU und Abgeordneten der Grünen)
