Nico Weinmann
Sehr geehrter Herr Präsident, liebe Kolleginnen und Kollegen! Wenn Sie die neue Reisemöglichkeit nutzen können und in nächster Zeit in die USA fliegen, dann empfehle ich Ihnen beim Besuch der Metropoode – 17. Sitzung – Mittwoch, 27. Oktober 2021 le New York den Manhattan Night Court. Im Süden Manhattans werden jede Nacht ab ca. 17 bis 0 Uhr 70 bis 80 Verhandlungen geführt über die Bestrafung von Tätern, die am gleichen Tag festgenommen wurden. Es ist durchaus einen Besuch wert. Das ist wahrscheinlich eine größere Touristenattraktion als so manche Plattform. (Abg. Arnulf Freiherr von Eyb CDU: Was hatten Sie angestellt? – Heiterkeit) – Ich war in der Tat Gast und durfte dem beiwohnen. Ich durfte erleben, wie sympathische Kolleginnen und Kollegen der Anwaltschaft nachts in ihrer Robe – sprichwörtlich über den Schlafanzug angezogen – ihre Mandanten vertreten haben. Das ist durchaus spannend. Das zeigt aber, dass das beschleunigte Verfahren an sich nicht revolutionär ist. Es ist bei uns im Gesetz vorgesehen, findet in Baden-Württemberg allerdings nur sehr selten Anwendung. Dabei – darauf haben die Vorredner schon eindeutig hingewiesen – hat es sich bewährt, wenn die Strafe auf dem Fuße folgt. Denn gerade dann zeigt sich unser Rechtsstaat wehrhaft. (Beifall bei der FDP/DVP sowie Abgeordneten der Grünen und der SPD) Das ist in unserer Zeit sehr wichtig. Denn durch das beschleunigte Verfahren können in der Regel geringere Vergehen unter gewissen Umständen vornehmlich auch junger Menschen teilweise noch am Tag der Festnahme abgeurteilt werden. Das ist wichtig, um zukünftigen Straftaten vorzubeugen, und es stärkt das Vertrauen der Menschen in den Rechtsstaat. Im Unterschied zu anderen Verfahren – ich denke jetzt beispielsweise an das Strafbefehlsverfahren, das oftmals auch als schnelles, beschleunigtes Verfahren anerkannt wird – gibt es in den tatsächlich beschleunigten Verfahren eine Gerichtsverhandlung, was auch dazu beiträgt, dass auf den Delinquenten, auf den Straftäter eingewirkt werden kann. Aber – das gehört zur Wahrheit dazu – diese Verfahren sind sehr personalintensiv, insbesondere aufgrund der koordinierten Zusammenarbeit von Polizei, Justiz und Gerichtshilfe. So darf die Ausweitung des beschleunigten Verfahrens am Ende nicht dazu führen, dass an anderer Stelle Personal fehlt und andere Verfahren deshalb auf der Strecke bleiben. Wir haben heute, aber auch schon an früheren Stellen darüber diskutiert, dass die Herausforderungen für die Justiz nicht kleiner werden – wenn wir allein an den massiven Anstieg der Zahl der Verfahren zu Hass- und Cyberkriminalität denken. Nicht zuletzt droht hier trotz des erfreulichen und auch unsere Zustimmung findenden Zuwachses von Stellen in der Justiz durch Personalmangel ein Flaschenhals bei der Bekämpfung genau dieser Straftaten. Vor diesem Hintergrund müssen wir die Justiz, auch die Polizei landesweit weiter stärken und zur Durchführung des beschleunigten Verfahrens ermutigen und die personellen und technischen Voraussetzungen fördern. Hier, sehr geehrte Frau Kollegin Gentges, wissen Sie die Freien Demokraten an Ihrer Seite. Herzlichen Dank. (Beifall bei der FDP/DVP sowie Abgeordneten der Grünen, der CDU und der SPD)
