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Arnulf Freiherr von Eyb

CDU 27.10.2021 Sitzungen 17/17

Herr Präsident, verehrte Kolleginnen und geehrte Kollegen! Nach den Ausführungen des Kollegen Dr. Weirauch und des Kollegen Hentschel kann ich eigentlich kaum noch etwas Klügeres anfügen. Es ist alles Wesentliche gesagt. Es ist beschrieben. Es ist – für die Nichtjuristen – kein Verfahren des kurzen Prozesses, sondern es ist ein ganz spezielles Verfahren im Strafrecht, das das Ziel hat – es ist schon dargelegt worden –, einer Straftat eine schnelle Hauptverhandlung folgen zu lassen. Wir haben festgestellt – das haben auch die entsprechenden Untersuchungen ergeben –, dass Menschen, die relativ schnell verurteilt wurden, nachdem sie etwas begangen haben, in viel stärkerem Maß bereit sind, das Urteil zu akzeptieren. Das entlastet dann auch die Folgegerichte, weil es erst gar nicht zu Folgeprozessen kommen muss, weil das Verfahren abgeschlossen werden kann. Ich bin sicher, dass die Ministerin nachher in ihren Ausführungen darstellt, dass wir natürlich daran interessiert sind, so, wie wir das auch im Koalitionsvertrag festgeschrieben haben, dieses Verfahren entsprechend zu fördern. Das werden wir tun. Herzlichen Dank. (Beifall bei der CDU und Abgeordneten der Grünen)

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