Dr. Hans-Ulrich Rülke
Frau Präsidentin, liebe Kolleginnen und Kollegen! Es ist ohne Zweifel so, dass wir beim Blick in den Landtag von Baden-Württemberg zu (Dr. Hans-Ulrich Rülke) dem Ergebnis kommen: Der Anteil der Frauen in diesem Parlament ist zu gering. (Beifall bei der FDP/DVP, den Grünen und der SPD sowie Abgeordneten der CDU – Abg. Anton Baron AfD: Gehört das zum Thema? Interessante Einstellung!) Das ist die Ursache dafür, dass wir immer wieder und nun schon seit vielen Jahren über eine Reform des Wahlrechts diskutieren. Klar ist, meine Damen und Herren: Eine Reform des Wahlrechts kann kein Allheilmittel sein. Allein das Wahlrecht zu reformieren wird mit Sicherheit nicht dazu führen, dass sich das Geschlechterverhältnis in diesem Parlament angleicht. Es kann aber – das ist auch die Auffassung meiner Fraktion – ein Bestandteil dessen sein, was notwendig ist. Auch aus diesem Grund ist meine Fraktion dafür, das Landtagswahlrecht zu reformieren. Unstreitig ist, dass es zielführend sein kann, in Baden-Württemberg die Zweitstimme einzuführen. Unstreitig ist, dass es zielführend sein kann, geschlossene Landeslisten einzuführen. Bei dieser Gelegenheit sind auch wir der Auffassung, dass es Sinn macht, wenn man reformiert, auch andere Themen anzugehen, beispielsweise die Absenkung des aktiven Wahlrechtsalters auf 16 Jahre – (Abg. Anton Baron AfD: Reden Sie zum Thema, oder?) obwohl eine Absenkung des aktiven Wahlrechts auf 16 nun auch nicht dazu führen kann, dass sich das Geschlechterverhältnis im Parlament verbessert. Diese Eckpunkte, meine Damen und Herren, sind für unsere Fraktion und offensichtlich auch für die Fraktionen der Grünen, der CDU und der SPD unstreitig. Wer aber, meine Damen und Herren, das Wahlrecht ändern will, darf nicht nur die Diversität in diesem Parlament in den Blick nehmen, sondern muss natürlich auch auf die Entwicklung der Größe dieses Parlaments achten. (Beifall bei der FDP/DVP) Das Soll liegt bei 120, das Ist bei 154. Nun haben wir im Grunde vor, für den Landtag und die Landtagswahl in Baden-Württemberg ein Wahlrecht orientiert am Bundestagswahlrecht einzuführen. Hier liegt das Soll bei 598, das Ist bei 736. An die 1 000 wären möglich gewesen, je nach Wahlergebnis. Ich verweise auf die gestrigen Reden des scheidenden Bundestagspräsidenten von der CDU und der neu gewählten Bundestagspräsidentin von der SPD, die genau dies angemahnt haben. Klar ist natürlich: Wer eine solche Parlamentsreform mit dem Ziel der Begrenzung der Zahl der Abgeordneten in den Blick nimmt, der hat nur eine wirklich wirksame und verlässliche Möglichkeit: eine Reduktion der Zahl der Wahlkreise, wie es auch beim Bundestag angedacht ist, dort von 299 auf 250, meine Damen und Herren. (Beifall bei der FDP/DVP) ode – 17. Sitzung – Mittwoch, 27. Oktober 2021 Es gibt drei Treiber. Der erste ist die Verelendung der ehemaligen Volksparteien, die immer kleiner werden. Der zweite ist, dass neue Parteien in die Parlamente einziehen. Der dritte ist die Möglichkeit des Stimmensplittings, die dann natürlich auch genutzt würde. Es gibt ein Gutachten des Innenministeriums, das zu dem Ergebnis kommt, die Landtagswahl 2021 wäre, was die Größe des Parlaments anlangt, genauso ausgegangen, hätte es die Zweitstimme gegeben. (Zuruf von der FDP/DVP: Unsinn!) Bis zu diesem Punkt wird das Gutachten gern zitiert, meine Damen und Herren – das Innenministerium kann anschließend gern Stellung nehmen –; klar ist aber – auch das steht in diesem Gutachten –, dass dies unter der Voraussetzung gilt, dass alle mit der Zweitstimme so abgestimmt hätten wie mit der Erststimme. Aber logisch ist doch: Wenn wir eine Zweitstimme einführen, wird von der Möglichkeit des Stimmensplittings auch Gebrauch gemacht; sonst braucht man sie ja nicht einzuführen. (Beifall bei der FDP/DVP) Damit ist natürlich klar, dass eine Landtagswahl, bei der es eine Zweitstimme gibt, nicht genauso ausgeht wie eine Landtagswahl, bei der es nur eine Stimme gibt. Die von der Koalition gewünschte Reform kann – dazu gibt es Modellrechnungen – dazu führen, dass das Parlament auf 250 bis 300 Abgeordnete anschwillt. (Abg. Dr. Timm Kern FDP/DVP: Hört, hört!) Wie steht es um die Akzeptanz der Bevölkerung, wenn das passiert? Wie steht es um die Akzeptanz des Steuerzahlers? Im Bundestag wurde identifiziert, es gäbe nur ein wirksames Mittel, um dem entgegenzuwirken, nämlich die Reduktion der Zahl der Wahlkreise. Für das Landesparlament gibt es auch nur ein wirksames Mittel: ebenfalls die Reduktion der Zahl der Wahlkreise. (Beifall bei der FDP/DVP – Zuruf des Abg. Sascha Binder SPD) Unser konkreter Vorschlag ist, die Zahl der Wahlkreise von 70 auf 60 zu reduzieren. Jetzt höre ich den Einwand, wir stünden unter Zeitdruck, wir bräuchten schnell eine Reform des Wahlrechts. Die Frauen, die in dieses Parlament wollten, warteten darauf. Meine Damen und Herren, ich kann Ihnen nur sagen: Die nächste Landtagswahl kommt nicht schneller, wenn man das Wahlrecht rasch ändert. (Vereinzelt Heiterkeit) Es ist also nicht so, dass dann, wenn sich dieses Parlament erheben würde, um in dritter Lesung zu beschließen, das Wahlrecht entsprechend zu ändern, die Saaldiener die Türen aufreißen würden und ein unübersehbarer Strom von Frauen neu in dieses Parlament einrücken würde. (Zurufe von der SPD, u. a.: Man weiß es nicht!) (Dr. Hans-Ulrich Rülke) Vielmehr wird das hoffentlich 2026 der Fall sein, und zwar unabhängig von der Frage, ob das Wahlrecht noch in diesem Jahr oder erst im nächsten Jahr geändert wird. (Beifall bei der FDP/DVP) Nun höre ich, Herr Kollege Schwarz, den Vorwurf, es handle sich bei diesem Vorschlag um einen unausgegorenen Schnellschuss. Herr Kollege Schwarz, ist Ihnen die Drucksache 11/2307 aus der 11. Legislaturperiode (Abg. Andreas Schwarz und Abg. Hans-Ulrich Sckerl GRÜNE: Aus der elften?) vom 29. Juli 1993 bekannt? (Abg. Andreas Schwarz GRÜNE: Oh!) Es geht um einen Antrag vonseiten der Fraktion GRÜNE. (Abg. Andreas Schwarz GRÜNE: Ich würde mal sa- gen: Gnade der späten Geburt! – Unruhe) Der Ministerpräsident ist nicht da; aber ich nehme an, er erinnert sich an manche Namen von damals. Vielleicht verbindet er damit sogar noch Gesichter. (Abg. Andreas Schwarz GRÜNE: Da waren noch Schlauch, Kuhn und Hasenclever!) – Zum Beispiel. – Er selbst war, glaube ich, damals nicht dabei, weil die Grünen damals vergessen hatten, seinen Wahlvorschlag einzureichen. (Vereinzelt Heiterkeit) Vielleicht haben sie es auch absichtlich nicht gemacht, weil sie ihn schon damals in Verdacht hatten, im Herzen eigentlich eher bei der CDU zu sein. (Abg. Hans-Ulrich Sckerl GRÜNE: Das stimmt lei- der nicht!) Jedenfalls gibt es diesen Antrag, und siehe da: Der Vorschlag ist, Herr Kollege Schwarz: Der Landtag setzt sich aus mindestens 100 Abgeordneten zusammen. 50 Abgeordnete werden als Direktmandatsträger/-innen in 50 Wahlkreisen gewählt; 50 Abgeordnete werden nach anderen ... Wahlvorschlägen gewählt ... Das ist ein Vorschlag zur Reduktion der Zahl der Wahlkreise aus dem Jahr 1993. Jetzt haben wir schon gehört, Sie nehmen für sich die Gnade der späten Geburt in Anspruch. (Zuruf von den Grünen: Bütikofer war noch dabei!) Also gehen wir in dieses Jahrtausend, Herr Kollege Schwarz. 17. Juli 2001, also vor etwas mehr als 20 Jahren, wird ein Antrag der Fraktion GRÜNE eingebracht, sogar mit einem Beschlussteil. Ich zitiere: Die Zahl der Wahlkreise wird von derzeit 70 auf 60 unter Beibehaltung der Gesamtzahl der Abgeordnetensitze von 120 verkleinert. (Beifall bei der FDP/DVP) riode – 17. Sitzung – Mittwoch, 27. Oktober 2021 Vor 20 Jahren, Herr Kollege Schwarz, hat Ihre Fraktion also vorgeschlagen, die Zahl der Wahlkreise von 70 auf 60 zu reduzieren. 20 Jahre später, nachdem wir denselben Vorschlag machen, sprechen Sie von einem Schnellschuss. In welchen historischen Dimensionen denkt die Fraktion GRÜNE, Herr Kollege Schwarz? (Beifall bei der FDP/DVP) Gehen wir noch weiter. In der Landtagsdebatte vom 11. November 2004 – wir nähern uns also der Jetztzeit – (Abg. Anton Baron AfD: Ja, in Riesenschritten!) beklagt Abg. Oelmayer: Es gab den Koalitionsvertrag aus dem Jahr 1996, geschlossen zwischen den Fraktionen von CDU und FDP/ DVP. Dort hieß es: Die Koalitionspartner haben die Absicht, ... ein Konzept zur Verringerung der Wahlkreise für den Landtag von Baden-Württemberg zu erarbeiten. ... (Abg. Daniel Andreas Lede Abal GRÜNE: Und was haben Sie gemacht?) Das ist damals gescheitert. Damals war die CDU noch durchsetzungsfähig, meine Damen und Herren. (Zurufe von der SPD und der AfD) Sie haben es verhindert, obwohl es im Koalitionsvertrag stand. (Beifall bei der FDP/DVP) Ich zitiere weiter den Abg. Oelmayer: Das war ein vernünftiger Vorschlag und eine vernünftige Vereinbarung ... Wir – also die Grünen – hätten diesen Vorschlag unterstützt. 2004 war das. Herr Kollege Schwarz, sieht so ein Schnellschuss aus? Die Grünen sollten sich bei ihren heutigen Taten auch über die Jahrzehnte und Jahrhunderte hinweg an ihren Worten messen lassen – (Heiterkeit bei der FDP/DVP) und dann möglicherweise das beschließen, was sie selbst gefordert hatten. (Beifall bei der FDP/DVP) Zusammenfassend: Die FDP/DVP-Fraktion will eine Reform. Wir wollen mehr Frauen im Parlament. Wir wollen auch das Wahlrecht ab 16. Aber es kann nicht sein, dass diese Reform zulasten der Bevölkerung und der Steuerzahler geht. Deshalb geht es nicht nur um Diversität, sondern auch um die Größe des Parlaments und um die Kosten für die Bevölkerung. Herzlichen Dank. (Beifall bei der FDP/DVP)
